Der Anhang C4-ARBEITSBESCHEINIGUNG

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Zuletzt aktualisiert am 21.09.2015

Was finden Sie in diesem Infoblatt?

Zweck dieses Infoblatts ist es Ihnen als Arbeitgeber zu helfen, den für den Arbeitnehmer bestimmten Anhang C4-Arbeitsbescheinigung auszufüllen. Diese Ausfüllhinweise werden Ihnen für jede einzelne Rubrik in logischer Reihenfolge angeboten.

Wichtiger Hinweis: Wenn in diesem Infoblatt zur Leserlichkeit der Begriff:

  • "C4" oder "Formular C4" verwendet wird, versteht man darunter das Formular C4‑Arbeitslosigkeitsbescheinigung.
  • "Anhang C4" verwendet wird, versteht man darunter den Anhang C4-Arbeitsbescheinigung.

Wann müssen Sie einen Anhang C4-Arbeitsbescheinigung ausstellen?

Der Anhang C4 muss in mehreren Situationen ausgefüllt werden.

  • Entweder Sie füllen ihn aus eigener Initiative aus. Dem ist so, wenn Sie im Formular C4 auf eine oder mehrere Fragen des Teils B "Noch nicht eingereichte oder noch nicht angenommene LSS-Quartalmeldungen" "ja" geantwortet haben. Es handelt sich um die nachfolgenden Situationen:
    • die Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung Ihres Arbeitnehmers wurde während LSS- (oder LSSPLV-) Quartale, die noch nicht eingereicht oder nicht angenommen wurden, unterbrochen;
    • und/oder Ihr Teilzeitarbeitnehmer hat mehr Arbeitsstunden geleistet (Zusatz‑ oder Überstunden, für die keine Ausgleichsruhe gewährt worden ist) als die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit (Faktor Q), die auf dem Formular C4‑Arbeitslosigkeitsbescheinigung steht.
  • Oder Sie füllen ihn auf Bitte der Zahlstelle Ihres Arbeitnehmers aus:
    • die Zahlstelle bittet in der Rubrik I des Anhangs‑C4‑Arbeitsbescheinigung darum.

Für die betroffenen Quartale müssen Sie einen Anhang C4 je Beschäftigung im Sinne der DmfA erstellen und ihn oder sie Ihrem Arbeitnehmer abgeben.

Beispiele – Anzahl Formulare Anhang‑C4 die dem Formular C4 im Falle eines Zeitkredits (oder einer Laufbahnunterbrechung) beizufügen sind

Beispiel 1

Der Betreffende beginnt eine Vollzeitbeschäftigung (38/38) am 01.04.2010.

Vollständige Aussetzung der Arbeitsleistungen im Rahmen eines Zeitkredits vom 01.02.2012 bis zum 31.08.2013.

Der Betreffende arbeitet wieder ohne Unterbrechung Vollzeit ab dem 01.09.2013 bis zum Ende des Arbeitsvertrages am 31.10.2013.

Hypothese: Im Moment, wo der Arbeitgeber das Formular C4 ausfüllt, wurde nur die LSS‑Meldung vom 3. LSS‑Quartal 2013 noch nicht angenommen (und die LSS‑Meldung vom 4. Quartal wurde noch nicht eingereicht).

Der Arbeitgeber muss ein Formular C4‑Arbeitslosigkeitsbescheinigung ausfüllen, und so viele Anhänge‑C4‑Arbeitslosigkeitsbescheinigung wie es DmfA‑Beschäftigungen in den noch nicht angenommenen oder noch nicht eingereichten LSS-Quartalen gibt. In diesem Beispiel müssen also zwei Anhänge‑C4‑Arbeitsbescheinigung eingereicht werden.

  • ein Formular C4‑Arbeitslosigkeitsbescheinigung mit nachfolgenden Angaben:
    • Beginndatum der Beschäftigung: 01.09.2013 ;
    • Datum des Dienstantritts: 01.04.2010 ;
    • Q/S: 38/38 ;
    • Enddatum der Beschäftigung: 31.10.2013. 
  • ein Anhang‑C4‑Arbeitsbescheinigung mit den Beschäftigungsangaben zum Zeitraum des Zeitkredits:  
    • vom 01.07.2013 bis zum 30.09.2013 (3. Quartal) mit einer Beschäftigungsbruchzahl Q/S = 0/38 (um den Zeitraum vom 01.07.2013 bis zum 31.08.2013 abzudecken).  
  • ein Anhang‑C4‑Arbeitsbescheinigung mit den Beschäftigungsangaben zum Zeitraum von Arbeitswiederaufnahme in Vollzeit:  
    • vom 01.07.2013 bis zum 30.09.2013 (3. Quartal) mit einer Beschäftigungsbruchzahl Q/S = 38/38 (diese Rubrik deckt eigentlich den Zeitraum vom 01.09.2013 bis zum 30.09.2013 ab, in welchem Q/S = 38/38) ;
    • vom 01.10.2013 bis zum 31.10.2013 (4. Quartal) mit einer Beschäftigungsbruchzahl Q/S = 38/38.

Beispiel 2

Der Betreffende nimmt am 01.04.2010 eine Vollzeitbeschäftigung als Vertragsangestellter (38/38) auf.

Vollzeitige Laufbahnunterbrechung vom 01.01.2012 bis zum 31.03.2012.

Der Betreffende arbeitet wieder ohne Unterbrechung Vollzeit ab dem 01.04.2012 bis zum Ende des Arbeitsvertrages am 31.10.2013.

Hypothese: Im Moment, wo der Arbeitgeber das Formular C4 ausfüllt, wurde nur die LSS‑Meldung vom 3. LSS‑Quartal 2013 noch nicht angenommen (und die LSS‑Meldung vom 4. Quartal wurde noch nicht eingereicht).

Der Arbeitgeber muss 1 Formular C4‑Arbeitslosigkeitsbescheinigung für den Vollzeitzeitraum vom 01.04.2012 bis zum 31.10.2013 ausfüllen, mit als:

  • Beginndatum der Beschäftigung: 01.04.2012
  • Datum des Dienstantritts: 01.04.2010
  • Q/S: 38/38
  • Enddatum der Beschäftigung: 31.10.2013

Da es keine Unterbrechung der Beschäftigung in noch nicht angenommenen LSS‑Quartalen gibt, muss der Arbeitgeber kein Formular Anhang‑C4‑Arbeitsbescheinigung ausfüllen.

Beispiel 3

Der Betreffende beginnt eine Vollzeitbeschäftigung (38/38) am 01.04.2010.

Verkürzung der Arbeitsleistungen im Rahmen eines Zeitkredits(19/38) vom 01.02.2013 bis zum 31.08.2013.

Der Betreffende arbeitet wieder ohne Unterbrechung Vollzeit ab dem 01.09.13 bis zum Ende des Arbeitsvertrages am 31.10.2013.

Hypothese: Im Moment, wo der Arbeitgeber das Formular C4 ausfüllt, wurde nur die LSS‑Meldung vom 3. LSS‑Quartal 2013 noch nicht angenommen (und die LSS‑Meldung vom 4. Quartal wurde noch nicht eingereicht).

Der Arbeitgeber muss ein Formular C4‑Arbeitslosigkeitsbescheinigung ausfüllen, und so viele Anhänge‑C4‑Arbeitslosigkeitsbescheinigung wie es DmfA‑Beschäftigungen in den noch nicht angenommenen oder noch nicht eingereichten LSS-Quartalen gibt. In diesem Beispiel müssen also zwei Anhänge‑C4‑Arbeitsbescheinigung eingereicht werden.

ein Formular C4‑Arbeitslosigkeitsbescheinigung mit nachfolgenden Angaben: 

  • Beginndatum der Beschäftigung: 01.09.2013 ;
    • Datum des Dienstantritts: 01.04.2010 ;
    • Q/S: 38/38 ;
    • Enddatum der Beschäftigung: 31.10.2013.
  • ein Anhang‑C4‑Arbeitsbescheinigung mit den Beschäftigungsangaben zum Zeitraum des Zeitkredits:   
    • vom 01.07.2013 bis zum 30.09.2013 (3. Quartal) mit einer Beschäftigungsbruchzahl Q/S = 19/38 (um den Zeitraum vom 01.07.2013 bis zum 31.08.2013 abzudecken).
  • ein Anhang‑C4‑Arbeitsbescheinigung mit den Beschäftigungsangaben zum Zeitraum von Arbeitswiederaufnahme in Vollzeit:
    • Vom 01.07.2013 bis zum 30.09.2013 (3. Quartal) mit einer Beschäftigungsbruchzahl Q/S = 38/38 (diese Rubrik deckt eigentlich den Zeitraum vom 01.09.2013 bis zum 30.09.2013 ab, in welchem Q/S = 38/38) ;
    • Vom 01.10.2013 bis zum 31.10.2013 (4. Quartal) mit einer Beschäftigungsbruchzahl Q/S = 38/38. 

Was müssen Sie im Teil mit den Angaben zum Arbeitnehmer und zum Arbeitgeber ausfüllen?

Arbeitnehmer

Sie geben den Nachnamen und den Vornamen Ihres Arbeitnehmers an, sowie seine Sozialversicherungsnummer (ENSS).

Arbeitgeber

Name oder Firmenbezeichnung

Sie geben den Namen der Firma oder den gemeinsamen Namen an.

Arbeitgeberkategorie

Sie geben hier die Arbeitgeberkategorie an, der Sie angehören. Es handelt sich um eine dreistellige Nummer.

Die vollständige Liste dieser Codes finden Sie auf dem Portal der sozialen Sicherheit à Unternehmung à LSS-Arbeitgeber à Codelisten à Annexe structurée n°27 "catégories employeur".

Die Arbeitgeberkategorie definiert (zusammen mit dem Arbeitnehmercode ‑ siehe weiter), welche Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber dem LSS entrichten muss.

Unternehmensnummer

In diesem Feld geben Sie die Eintragungsnummer Ihres Unternehmens bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) an. Dabei handelt es sich um eine einheitliche Identifizierungsnummer, die Sie bei der Eintragung in die ZDU-Register erhalten haben.

Es handelt sich um eine zehnstellige Nummer. Die erste Zahl ist entweder eine 0 oder eine 1.

Im Anhang C4 können Sie entweder die ZDU-Nummer oder die LSS-Nummer Ihres Unternehmens eintragen.

Näheres über die ZDU erfahren Sie auf der Website des FÖD Wirtschaft, KMU, Mittelstand und Energie auf www.economie.fgov.be.

LSS-Nummer

Hier tragen Sie die Eintragungsnummer Ihres Unternehmens beim LSS oder beim ASRSV (Amt für die Sonderregelungen der Sozialversicherung, früher LSSPLV) ein.

Wenn Sie als Arbeitgeber dem LSS unterliegen, handelt es sich um eine neunstellige Nummer.

Wenn Sie als Arbeitgeber dem ASRSV unterliegen, handelt es sich um eine achtstellige Nummer.

Was müssen Sie im Teil "Angaben zur Beschäftigung" angeben?

Beginndatum der Beschäftigung

Geben Sie hier das Beginndatum der Beschäftigung an, so wie es im Formular C4 steht. So kann der Anhang‑C4‑Arbeitsbescheinigung mit dem Formular C4‑Arbeitslosigkeitsbescheinigung in Verbindung gebracht werden.

Enddatum der Beschäftigung

Geben Sie hier das Enddatum der Beschäftigung an, so wie es im Formular C4 steht. So kann der Anhang‑C4‑Arbeitsbescheinigung mit dem Formular C4‑Arbeitslosigkeitsbescheinigung in Verbindung gebracht werden.

Q/S

Tragen Sie hier die Bruchzahl Q/S ein, so wie sie im Formular C4 steht. So kann der Anhang‑C4‑Arbeitsbescheinigung mit dem Formular C4‑Arbeitslosigkeitsbescheinigung in Verbindung gebracht werden.

Was müssen Sie im Teil "Angaben nichtangenommene LSS-Quartalmeldungen" ausfüllen?

LSS-Quartal

Sie tragen hier die Beginn- und Enddaten des Quartals ein.

Wichtige Hinweise:

  • Diese Daten sollen nicht mit dem Beginn‑ und Enddatum der Beschäftigung verwechselt werden. Wenn der Arbeitnehmer im Laufe des betroffenen Quartals eingestellt wurde oder wenn ihm im Laufe des betroffenen Quartals gekündigt wurde, geben Sie das Beginn‑ und Enddatum des Quartals an und nicht etwa das Datum, an dem der Arbeitnehmer eingestellt oder ihm gekündigt wurde.

    Das Beginn‑ und Enddatum stimmen in den meisten Fällen mit dem ersten und dem letzten Tag des Kalenderquartals überein (01/01, 31/03, 01/04, 30/06, 01/07, 30/09, 01/10 und 31/12).

    In gewissen Fällen ist das LSS‑Quartal aber verschieden vom Kalenderquartal. 

  • Wenn Ihr Arbeitnehmer wöchentlich oder vierwöchentlich bezahlt wird, darf der Zahlungsbezugszeitraum nicht bis in ein anderes Quartal reichen.
  • Das Beginndatum des ersten Quartals ist immer der 01/01 und das Enddatum des vierten Quartals immer der 31/12.

Sie finden nähere Erklärungen hierzu auf dem Portal der sozialen Sicherheit in den Hinweisen für Arbeitgeber zum Ausfüllen der LSS‑ Quartalmeldung.

Der Block A "Leistungen"

Anzahl Tage pro Woche der Arbeitsregelung

Diese Angabe ist nur für Vollzeitarbeitnehmer auszufüllen.

Die durchschnittliche wöchentliche Anzahl Tage wird anders festgelegt, je nachdem, ob es sich um eine feste oder variable Arbeitsregelung handelt.

  • Eine feste Arbeitsregelung ist eine Arbeitsregelung, gemäß welcher der Arbeitnehmer jede Woche die gleiche Zahl Tage arbeitet. In einem solchen Fall geben Sie die normale Zahl Arbeitstage pro Woche Ihres Arbeitnehmers an (1, 2, 3, …, 7), unabhängig davon, wie viele Arbeitsstunden der Arbeitstag zählt.
  • Eine variable Arbeitsregelung ist eine Arbeitsregelung, gemäß welcher der Arbeitnehmer nicht jede Woche die gleiche Zahl Tage arbeitet. Zwei Situationen sind dann möglich:
    • Entweder es handelt sich um den Durchschnitt eines ganzen Arbeitszyklus. Diesem Durchschnitt werden alle Tage zugrunde gelegt, an denen im ganzen Arbeitszyklus gearbeitet werden muss. Dieser Durchschnitt kann gegebenenfalls 2 Dezimalstellen enthalten.
    • Oder es handelt sich um eine variable Arbeitsregelung ohne Zyklus. In einem solchen Fall müssen Sie die Gesamtzahl Tage durch die Anzahl Wochen des Quartals teilen.

Anzahl Arbeitstage oder -stunden

Sie geben hier die Arbeitsleistungen Ihres Arbeitnehmers im betroffenen Quartal an. In der Tabelle hier unten wird erklärt, was man genau unter "Leistungen" versteht:

 

Art der Leistung

DmfA-Code

gewöhnliche tatsächliche Arbeit (=alle Angaben zur Arbeitszeit mit einer Entlohnung, für die es Sozialversicherungsabgaben an das LSS gab, einschl. die Entlassungsentschädigung und mit Ausnahme des gesetzlichen Urlaubs und des zusätzlichen Urlaubs für Arbeiter)

1

Gesetzlicher Urlaub für Arbeiter

2

Zusätzlicher Urlaub für Arbeiter

3

Abwesenheit: erster Tag wegen Schlechtwetter im Bausektor (unvollständige Entlohnung)

4

Bezahlter Bildungsurlaub

5

Garantierte Entlohnung in der zweiten Woche, Feiertage und Ersatzfeiertage während der zeitweiligen Arbeitslosigkeit, Amt eines Sozialrichters

10

Arbeitsunfähigkeit mit Zuschlag oder Vorschuss gemäß KAA 12bis / 13bis

11

Urlaub kraft eines für allgemeinverbindlich erklärten KAA (Textilsektor, Flachsverarbeitung, Diamantenindustrie), Ausgleichsruhetage im Bausektor, Ausgleichsruhetage im Brennstoffhandel

12

Förderung des sozialen Aufstiegs 

13

Ergänzender Urlaub bei Beschäftigungsaufnahme oder-wiederaufnahme

14

Nichtbezahlte Ausgleichsruhetage im Rahmen von Arbeitszeitverkürzungsmaßnahmen, oder Ausgleichsruhetage, die durch die "erhöhte Stundenentlohnung" bezahlt werden

20

Streik- oder Lockout-Tage

21

Vollzeitarbeitnehmer

Für Vollzeitarbeitnehmer geben Sie nur Tage an, die auf halbe Tage ab- oder aufgerundet werden.

Teilzeitarbeitnehmer

Für Teilzeitarbeitnehmer geben Sie die Arbeitsleistungen nur in Stunden an.

Achtung: Dies gilt auch für gewisse Vollzeitarbeitnehmer:

  • Arbeitnehmer, die tatsächlich Teilzeit arbeiten, weil sie ihre Arbeitszeit im Rahmen einer Laufbahnunterbrechung oder eines Zeitkredits verkürzt haben.
  • oder Arbeitnehmer, die tatsächlich Teilzeit arbeiten, weil Sie nach einer Krankheit oder nach einem Unfall die Arbeit in Teilzeit wieder aufgenommen haben.

Unbezahlte Abwesenheiten

Geben Sie die Ereignisse an, die im Laufe des Quartals geschehen sind:

  • Arbeitsunfähigkeit,
  • Mutterschutz,
  • Vaterschaftsurlaub,
  • Arbeitsunfall,
  • Berufskrankheit,
  • zeitweilige Arbeitslosigkeit oder Aussetzung für Angestellte wegen eines Arbeitsmangels,
  • Jugendurlaub oder Seniorenurlaub,
  • vollständige Aussetzung der Arbeitsleistungen oder Verkürzung der Arbeitszeit im Rahmen einer Laufbahnunterbrechung oder eines Zeitkredits,
  • Urlaub als Pflegevater oder Pflegemutter ("Urlaub wegen Pflegebetreuung"),
  • Arbeitswiederaufnahme in Teilzeit nach einer Krankheit oder einem Unfall.

Anzahl unbezahlte Urlaubstage oder -stunden und andere unbezahlte Abwesenheiten

Es handelt sich hier um die unbezahlten Abwesenheitstage und die unbezahlten Urlaubstage, die Sie noch nicht angegeben haben, weder unter 'Arbeitsleistungen' noch unter 'unbezahlte Abwesenheiten'.

 In der untenstehenden Tabelle wird erklärt, was man genau unter unbezahltem Urlaub und unbezahlter Abwesenheit versteht:

 

Art des Ereignisses

DmfA-Code

Gewerkschaftsauftrag

22

Urlaub aus zwingenden Gründen ohne Lohnfortzahlung

24

Bürgerliche Pflichten ohne Lohnfortzahlung, öffentliches Mandat

25

Wehrpflicht

26

Alle Angaben zur Arbeitszeit, für die Sie keine Entlohnung und keine Entschädigung zahlen

30

Für Vollzeitarbeitnehmer verwenden Sie die Rubrik mit Angabe der Tage und für Teilzeitarbeitnehmer (und gleichgestellte Personen) geben Sie nur Stunden an.

Der Block B "Entlohnungen"

Den Block B füllen Sie aus, wenn die Zahlstelle Sie in der Rubrik I des Anhangs C4 darum gebeten hat.

Die Entlohnungen geben Sie nur auf vierteljährlicher Basis an.

Für gewisse besondere Arbeitnehmerkategorien (zum Beispiel: nach Stück oder Leistung entlohnte Arbeitnehmer) ist es notwendig, die Angaben auf vierteljährlicher Basis mitzuteilen, weil der Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung auf der Grundlage der Entlohnungen, die sie im Laufe einer Referenzperiode bezogen haben, festgestellt wird.

Die Entlohnungen, für die verschiedene DmfA (PLV)-Codes gelten, können zusammengerechnet werden, außer Code 7 (einfaches Abgangsgeld der Angestellten, das der Beitragspflicht unterworfen ist), Code 8 (Zuschlag für die Beschäftigung eines gelegentlichen Arbeitnehmers im Horeca‑Sektor an einem Samstag, am Vortag eines Feiertags, an einem Sonntag oder an einem Feiertag), Code 11 (einfaches Abgangsgeld der Angestellten, das nicht der Beitragspflicht unterworfen ist) und Code 20 (der allein für pensionierte Arbeitnehmer gilt).

Müssen Sie den Anhang C4 unterschreiben?

Ja. Sie müssen oder Ihr Stellvertreter muss das Formular in jedem Fall unterzeichnen und mit dem Firmenstempel abstempeln.

Es gibt keine mögliche Befreiung von der Pflicht zur Unterschrift.

Sie dürfen auch keine elektronische (gescannte) Unterschrift verwenden.

Beispiele – Ausfüllhinweise Anhang‑C4‑Arbeitsbescheinigung

Beispiel 1

Ein Vollzeitangestellter mit einer festen Arbeitsregelung von 5 Arbeitstagen pro Woche ist vom 15.01.2015 bis zum 20.03.2015 krank (= Unterbrechung der Beschäftigung). Sein Arbeitsvertrag endet am 31.03.2015. Der Arbeitgeber muss ebenfalls das Formular Anhang‑C4‑Arbeitsbescheinigung ausfüllen, auf dem er die Arbeitsleistungen des 1. Quartals angeben muss.

Im Kästchen A, vermerkt der Arbeitgeber Folgendes:

„Anzahl Arbeitstage“: 38 Tage, d.h.:

  • Arbeit vom 01.01.2015 bis zum 14.01.2015 = 10 Tage
  • garantierte monatliche Entlohnung vom 15.01.2015 bis zum 13.02.2015 = 21 Tage
  • Arbeit vom 23.03.2015 bis zum 31.03.2015 = 7 Tage

Insgesamt = 10 + 21 + 7 = 38 Tage, die in der Rubrik 'Anzahl Arbeitstage’ anzugeben sind.

Darunter kreuzt er das erste Kästchen 'Arbeitsunfähigkeit, Mutterschutz, Vaterschafts‑ oder Adoptionsurlaub' an.

Beispiel 2

Ein Vollzeitarbeiter mit einer festen Arbeitsregelung von 5 Arbeitstagen pro Woche ist vom 15.01.2015 bis zum 20.03.2015 einschl. krank (= Unterbrechung der Beschäftigung). Sein Arbeitsvertrag endet am 31.03.2015. Der Arbeitgeber muss ebenfalls das Formular Anhang‑C4‑Arbeitsbescheinigung ausfüllen, auf dem er die Arbeitsleistungen des 1. Quartals angeben muss.

Im Kästchen A, vermerkt der Arbeitgeber Folgendes:

„Anzahl Arbeitstage“: 38 Tage, d.h.:

  • Arbeit vom 01.01.2015 bis zum 14.01.2015 = 10 Tage
  • garantierte Entlohnung (garantierte Entlohnung 1. Woche, 2. Woche und Tage mit Zuschlag oder Vorschuss KAA12bis/13bis) vom 15.01.2015 bis zum 13.02.2015 = 21 Tage
  • Arbeit vom 23.03.15 bis zum 31.03.15 = 7 Tage

Insgesamt = 10 + 21 + 7 = 38 Tage, die in der Rubrik 'Anzahl Arbeitstage’ anzugeben sind.

Darunter kreuzt er das erste Kästchen 'Arbeitsunfähigkeit, Mutterschutz, Vaterschafts‑ oder Adoptionsurlaub' an.

Beispiel 3

Ein Vollzeitarbeitnehmer mit einer festen Arbeitsregelung von 5 Arbeitstagen pro Woche nimmt einen unbezahlten Urlaub vom 15.01.2015 bis zum 20.03.2015. Sein Vertrag endet am 31.03.2015. Der Arbeitgeber muss ebenfalls das Formular Anhang‑C4‑Arbeitsbescheinigung ausfüllen, auf dem er die Leistungen des 1. Quartals angeben muss.

Im Kästchen A, vermerkt der Arbeitgeber Folgendes:

  • „Anzahl Arbeitstage“: 17 Tage, das Ergebnis von:
    • Arbeit vom 01.01.2015 bis zum 14.01.2015 = 10 Tage
    • Arbeit vom 23.03.2015 bis zum 31.03.2015 = 7 Tage
  • 'Anzahl unbezahlte Urlaubstage und andere unbezahlte Abwesenheiten: 47 Tage.