Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen eines Arbeitsmangels für Unternehmen in Schwierigkeiten – Vorbedingungen

E54

Zuletzt aktualisiert am 01.01.2024

Einleitung

Die Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrages für Angestellte wegen Arbeitsmangels ist in den Artikeln 77/1 bis 77/8 des Gesetzes vom 03.07.1978 über die Arbeitsverträge vorgesehen.

Hinweis : Seit dem 03.12.2023 können auch nichtmehrwertsteuerpflichtige Unternehmen für ihre Angestellten zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen in Anspruch einführen.

Die Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangels kann nur zur Anwendung kommen, wenn Sie die Vorbedingungen erfüllen.

Dies muss hervorgehen:

  • aus einem Formular C106A, wenn Sie ein mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen sind oder
  • aus einem Formular C106A-NichtMwSt, wenn Sie ein nichtmehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen sind.

Diese Formulare finden Sie auf der LfA-Website.

Berufen Sie sich auf einen Kollektivvertrag (= kollektives Arbeitsabkommen, KAA), müssen Sie dieses Formular per Einschreiben mindestens 14 Tage vor der ersten elektronischen Mitteilung über die „Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel“ an den Dienst zeitweilige Arbeitslosigkeit des Arbeitslosenamtes des LfA senden, das für den Gesellschaftssitz oder den Betriebssitz des Unternehmens zuständig ist (siehe www.lfa.be > LfA > LfA-Büros).

Wenn Sie einen Unternehmensplan verwenden, müssen Sie dieses Formular samt Unternehmensplan auch an den Generaldirektor der Generaldirektion Kollektive Arbeitsbeziehungen des Föderalen Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und soziale Konzertierung, Rue Ernest Blérot, 1, 1070 Bruxelles, senden.

Nachdem Sie das Formular C106A oder C106A-NichtMwSt  gesandt haben, erhalten Sie grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Absendung:

  • eine positive Antwort, wenn die Bedingungen erfüllt sind;
  • im gegenteiligen Fall eine negative Antwort.

Frühestens 14 Tage nach Absenden des Formulars C106A oder C106A-NichtMwSt, aus dem hervorgeht, dass Sie die Bedingungen erfüllen, können Sie die erste Mitteilung über die Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel an das LfA schicken. Näheres erfahren Sie im Infoblatt Nr. E55 „Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel für Unternehmen in Schwierigkeiten – Erklärung zur Aussetzungsregelung“.  Dieses Infoblatt ist erhältlich beim Arbeitslosenamt des LfA oder kann von der Website www.lfa.be > Dokumentation > Infoblätter heruntergeladen werden.

Welches sind die Voraussetzungen, um von der Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangels Gebrauch zu machen?

Sie müssen die nachfolgenden Vorbedingungen kumulativ erfüllen:

  • Sie unterstehen dem Geltungsbereich des Gesetzes vom 05.12.1968 über die Kollektivverträge und paritätischen Kommissionen. Es handelt sich also vorwiegend um Unternehmen des Privatsektors;
  • Die Inanspruchnahme dieser Maßnahme ist in einem sektoralen KV, einem betrieblichen KV oder einem gebilligten Unternehmensplan vorgesehen. Der geltende Rechtsrahmen wird in der Rubrik II des Formulars C106A oder C106A-NichtMwSt angegeben;
  • Sie sind in Schwierigkeiten aufgrund eines Rückgangs um mindestens 10% des Umsatzes, der Produktion oder der Auftragslage (der Mehrwertsteuererklärung zufolge oder, wenn Ihr Unternehmen nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, jeglichem anderem Beleg zufolge) oder aufgrund einer Quote zeitweiliger Arbeitslosigkeit von mindestens 10% oder aber Ihr Unternehmen wurde auf der Grundlage von unvorhersehbaren Umständen, die über einen kürzeren Zeitraum einen deutlichen Rückgang des Umsatzes, der Produktion oder der Auftragslage verursacht haben, vom Arbeitsminister als Unternehmen in Schwierigkeiten anerkannt (siehe weiter).

Nähere Erklärungen über das sektorielle KAA, das Unternehmens-KAA oder den Unternehmensplan

Allgemeine Erklärung

Die Inanspruchnahme der Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangels muss in einem sektoralen KV, einem betrieblichen KV oder einem gebilligten Unternehmensplan vorgesehen sein.

Sie müssen also gebunden sein durch:

  • einen in der zuständigen paritätischen Kommission abgeschlossenen KV
  • für Unternehmen mit einer Gewerkschaftsvertretung, die keinem sektoralen KV unterliegen:
    • einen betrieblichen KV oder
    • einen Unternehmensplan. Wenn innerhalb von zwei Wochen nach dem Beginner Verhandlungen über einen betrieblichen KV kein Ergebnis erreicht wird, kann der Arbeitgeber die Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangels trotzdem anwenden, sofern er einen Unternehmensplan abfasst, der die Inanspruchnahme dieser Maßnahme vorsieht und gebilligt wurde (siehe weiter);
  • für Unternehmen ohne Gewerkschaftsvertretung, die keinem sektoralen KV unterliegen:
    • einen KV oder
    • einen vom Arbeitgeber abgefassten Unternehmensplan, der die Inanspruchnahme der Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangels vorsieht und gebilligt wurde (siehe weiter).

Die KV und Unternehmenspläne müssen bei der Geschäftsstelle der Direktion der Kollektiven Arbeitsbeziehungen des Föderalen Öffentlichen Dienstes Arbeit, Beschäftigung und Soziale Konzertierung, rue Ernest Blérot 1, 1070 Brüssel hinterlegt werden.

Für nähere Auskünfte über die Erstellung und Hinterlegung dieser KV und Unternehmenspläne: siehe www.emploi.belgique.be.

Hinweis: Wenn Sie sich nicht auf einen betrieblichen Kollektivvertrag, einen sektoralen Kollektivvertrag oder einen Unternehmensplan berufen, können Sie den ergänzenden Kollektivvertrag Nr. 172 verwenden, der am 30. Mai 2023 am Nationalen Arbeitsrat abgeschlossen wurde. Dieser Kollektivvertrag ist vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 gültig. 

Verfahren zur Billigung eines Unternehmensplans

Wenn Sie einen Unternehmensplan abgefasst haben, müssen Sie ihn samt einem mit Gründen versehenen Antrag und dem Formular C106A oder C106A-NichtMwSt an den Generaldirektor der Generaldirektion der kollektiven Arbeitsbeziehungen des Föderalen Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung, rue Ernest Blérot 1, 1070 Brüssel per Einschreiben senden. Dieser Generaldirektor unterbreitet den Unternehmensplan der Kommission zur Billigung.

Die Kommission trifft eine Entscheidung innerhalb von 2 Wochen unter Berücksichtigung nachfolgender Kriterien:

  • befindet sich das Unternehmen in Schwierigkeiten?
  • erfüllt der Unternehmensplan allen Gesetzesbestimmungen?
  • können durch die Anwendung des Unternehmensplans Entlassungen vermieden werden?

Die mit Gründen versehene Entscheidung wird Ihnen und dem LfA zugeleitet.

Näheres über die Billigung der Unternehmenspläne erfahren Sie auf  www.emploi.belgique.be

Inhalt des KAA und des Unternehmensplans?

Der KV oder der Unternehmensplan muss nachfolgende Angaben enthalten:

  • den Vermerk, dass sie in Ausführung des Kapitels II/1 (Regelung der vollständigen Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrages und Kurzarbeitsregelung) des Gesetzes vom 03. Juli 1978 über die Arbeitsverträge abgeschlossen wurden;
  • Maßnahmen zur maximalen Aufrechterhaltung der Beschäftigung;
  • die Höhe des Zuschlags, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslosengeld zahlt (siehe weiter);
  • die maximale Dauer der vollständigen Aussetzung oder der Kurzarbeit pro Kalenderjahr (höchstens 16 Wochen vollständiger Aussetzung oder 26 Wochen Kurzarbeit).

Diese KV oder diese Unternehmenspläne dürfen keine zusätzlichen Bedingungen oder Modalitäten auferlegen, die vom LfA kontrolliert werden müssten oder die einen Einfluss auf die Entschädigung haben könnten.

Haben Ihre Angestellten Anspruch auf einen Aufschlag zu ihrem Arbeitslosengeld?

Für jeden sich aus der Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangels ergebenden Tag der Arbeitslosigkeit müssen Sie zusätzlich zum Arbeitslosengeld einen Zuschlag zahlen.

Die Höhe dieses Zuschlags wird durch einen KV oder durch den gebilligten Unternehmensplan festgelegt. Er muss mindestens

  • dem Zuschlag entsprechen, der den Arbeitern gewährt wird, die bei demselben Arbeitgeber infolge Arbeitsmangels zeitweilig arbeitslos gemeldet sind,
  • dem Zuschlag entsprechen, der im KV vorgesehen ist, der im paritätischen Organ abgeschlossen wurde, dem Sie unterstehen würden, wenn Sie Arbeiter beschäftigen würden, falls Sie keine Arbeiter in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzen.

In Ermangelung eines KV muss sich dieser Zuschlag auf mindestens 5 Euro pro Tag der Arbeitslosigkeit belaufen. Die Kommission "Unternehmenspläne" kann jedoch eine Abweichung vom Mindestbetrag des im Unternehmensplan vorhergesehenen Zuschlags zubilligen. Gegebenenfalls kann der Zuschlag keine 2 Euro pro Tag unterschreiten.

Die Zahlung des Zuschlags kann durch einen für allgemeinverbindlich erklärten KV auf einen Fonds für Existenzsicherheit abgewälzt werden.

Hinweis: Wenn Sie den ergänzenden Kollektivvertrag Nr. 172 verwenden, beträgt der Zuschlag mindestens 6,22 Euro pro Tag der Arbeitslosigkeit.

Darüber hinaus muss der Zuschlag mindestens den folgenden Beträgen gleich sein:

  • dem Zuschlag, der den Arbeitern Ihres Unternehmens bewilligt wird, wenn diese Arbeiter einen höheren Zuschlag als 6,22 Euro pro Tag der Arbeitslosigkeit erhalten;
  • dem Zuschlag, der den Arbeitern der paritätischen Kommission, dem Ihr Unternehmen untersteht, bewilligt wird, wenn diese Arbeiter einen Zuschlag von mehr als 6,22 Euro pro Tag der Arbeitslosigkeit erhalten;
  • dem Zuschlag, der den Arbeitern der paritätischen Kommission bewilligt wird, dem Sie unterstehen würden, wenn Sie Arbeiter beschäftigen würden.

Dieser Betrag von 6,22 € wird zum 1. Januar 2024 und zum 1. Januar 2025 indexiert (Artikel 5 des KV Nr. 172).

Außerdem, haben Ihre Angestellten ab dem 1. Januar 2024 möglicherweise (*) für jeden Tag mit Arbeitslosengeld Anspruch auf einen zusätzlichen Zuschlag von 5 EUR (Gesetz vom 5. November 2023 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen – BS 23.11.2023):

  • Wenn ihr monatliches Bruttoentgelt 4.000 € nicht übersteigt, bekommen Ihre Angestellten diesen Zuschlag  ab dem ersten Tag der zeitweiligen Arbeitslosigkeit für jeden Tag mit Arbeitslosengeld
  • Wenn ihr monatliches Bruttoentgelt 4.000 Euro übersteigt, bekommen sie diesen Zuschlag ab dem 27 Tag der zeitweiligen Arbeitslosigkeit in demselben Kalenderjahr bei demselben Arbeitgeber. Bei der Zählung der Arbeitslosigkeitstage werden Tage der zeitweiligen Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt nicht eingerechnet.

Dieser Zuschlag ist ein Ausgleich dafür, dass der Tagessatz des Arbeitslosengeldes (außer bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt) ab dem 1. Januar 2024 nur noch 60 % des durchschnittlichen täglichen Entgelts beträgt.

Der Zuschlag ist an den am 1. Januar 2024 geltenden Pivot-Index gebunden.
Diesen Zuschlag zahlen Sie, es sei denn, er wird per allgemeinverbindlichen Kollektivvertrag auf einen Fonds für Existenzsicherheit abgewälzt.

(*) Ausnahme: Sie zahlen den Zuschlag aber nicht, wenn ein Kollektivvertrag den Angestellten bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit die Fortzahlung eines Teils des Entgelts sichert, der mindestens dem Zuschlag entspricht.

 

Ist Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten infolge einer Verringerung des Umsatzes?

Liegt eine Verringerung des Umsatzes um mindestens 10% vor?

Für die Anwendung dieses Kriteriums wird der Umsatz der Mehrwertsteuererklärungen zufolge herangezogen.  Der Umsatz wird ermittelt durch Zusammenrechnung der Beträge, denen in der Mehrwertsteuererklärung die folgenden Codes zugewiesen sind:

(00 + 01 + 02 + 03 + 44 + 45 + 46 + 47) – (48 + 49)

Wenn Ihr Unternehmen nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, muss diese Verringerung durch die Einreichung einer Akte mit allen Dokumenten oder Belegen buchhalterischer Art nachgewiesen werden.

Der Umsatz des Referenzquartals muss mindestens 10% niedriger sein, als der Umsatz des übereinstimmenden Quartals in einem der zwei Kalenderjahre vor dem Referenzdatum (= dem voraussichtlichen Datum der ersten Anzeige über eine Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangels)

(Umsatz des Referenzquartals) ≤ (0,9 * "Umsatz des übereinstimmenden Quartals in einem der zwei Kalenderjahre vor dem Referenzdatum“)

Das REFERENZQUARTAL ist eines der vier Quartale vor dem REFERENZDATUM.

Das Referenzquartal = das zuletzt eingereichte Quartal

In diesem Fall muss der Umsatz der zuletzt eingereichten Quartalmeldung mindestens 10% niedriger sein, als der Umsatz des übereinstimmenden Quartals im gewählten Jahr. Wenn Sie das zuletzt eingereichte Quartal als Referenzquartal wählen, füllen Sie die Rubrik III, A1 des Formulars C106A aus. Da die Einreichung der Mehrwertsteuererklärung spätestens am 20. des Monats nach dem Quartal stattfindet, dürfen Sie bei einer Sendung des Formulars C106A im Laufe der ersten 20 Tage des neuen Quartals das Quartal vor dem verstrichenen Quartal als die zuletzt eingereichte Quartalmeldung ansehen.

Dem Formular C106A muss eine Kopie der Mehrwertsteuererklärung in Bezug auf das Referenzquartal und eine Kopie der Mehrwertsteuererklärung in Bezug auf das übereinstimmende Quartal im gewählten Jahr beigefügt werden.

Beispiel:

Voraussichtliches Datum der ersten Anzeige über eine Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangels: 02.01.2016.

Umsatz im Referenzquartal (3/2015): 998 876 EUR

Umsatz im übereinstimmenden Quartal im Jahr 2014 (3/2014): 1 400 356 EUR

998 876 EUR £ [0,9 * (1 400 356 EUR)

998 876 EUR £ 1 260 320 EUR

Anlagen: Mehrwertsteuererklärungen von 3/2015 und von 3/2014 (+ eventuell Anhang Rubrik II)

Referenzquartal = 2., 3. oder 4. Quartal vor dem Referenzdatum

In diesem Fall dürfen Sie das zweite, dritte oder vierte Quartal vor dem voraussichtlichen Datum der ersten Anzeige über eine Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangels als Referenzquartal wählen.  Der Umsatz dieses Referenzquartals muss mindestens 10% niedriger sein, als der Umsatz des übereinstimmenden Quartals im gewählten Jahr. Der Umsatz des folgenden Quartals bzw. der folgenden Quartale muss ebenfalls niedriger sein (ohne jedoch 10% weniger erreichen zu müssen), als der Umsatz der gleichen Quartale, die auf das übereinstimmende Quartal im gewählten Jahr folgen. Bei einer Absendung des Formulars C106A im Laufe der ersten 20 Tage des neuen Quartals, muss nicht das noch nicht eingereichte verstrichene Quartal berücksichtigt werden. Falls Sie ein Quartal, das dem zuletzt eingereichten Quartal vorangeht, als Referenzquartal auswählen, füllen Sie die Rubrik III, A2 des Formulars C106A aus.

Dem Formular C106A muss eine Kopie der Mehrwertsteuererklärungen in Bezug auf das übereinstimmende Quartal im gewählten Jahr und in Bezug auf alle Quartale neueren Datums beigefügt werden.

Beispiel :
Voraussichtliches Datum der ersten Anzeige über eine Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangels: 02.07.2016.

Ausgewähltes Referenzquartal 3/2015

Ausgewähltes Kalenderjahr: 2014

1. Zeile der Tabelle:  3/2015  3/2014
998 876 EUR £  [(0,9 * 1 400 365 EUR) = 1 260 320 EUR]

2. Zeile der Tabelle:  4/2015  4/2014
990 345 EUR £ 1 200 776 EUR

3. Zeile der Tabelle:  1/2016  1/2015
980 111 EUR £ 1 000 897 EUR

4. Zeile der Tabelle:  unausgefüllt, weil die Mehrwertsteuererklärung für 2/2016 noch nicht eingereicht wurde.

Anlagen: Mehrwertsteuererklärungen von 3/2015, 3/2014, 4/2015, 4/2014, 1/2016 und 1/2015 (+ eventuell Anhang Rubrik II)

Welche Einheit kann berücksichtigt werden?

Wenn man das Kriterium "Verringerung des Umsatzes der Mehrwertsteuererklärung zufolge" whält, dann berücksichtigt man das Unternehmen als "juristische Einheit"   oder als "technische Betriebseinheit"  , die aus mehreren juristischen Einheiten besteht.  

Der Antrag betrifft die juristische Einheit (mit einer oder mehreren technischen Betriebseinheiten)

Die im KV oder im Unternehmensplan vorgesehenen Maßnahmen sind anwendbar auf die Arbeitnehmer oder auf die Arbeitnehmerkategorien der juristischen Einheit. Dies wird oben in der Rubrik I des Formulars C106A oder C106A-nichtMwtSt durch Angabe der Adresse des Gesellschaftssitzes mitgeteilt.

Die juristische Einheit ist in Schwierigkeiten. Die Angaben der Mehrwertsteuererklärung (oder jeglicher anderer Belege, wenn Ihr Unternehmen nicht mehrwertsteuerpflichtig ist) für die betroffene Unternehmensnummer werden in der Rubrik III A angegeben.

Der Antrag betrifft eine technische Betriebseinheit, die aus mehreren juristischen Einheiten besteht.

   =  +

Die im KV oder im Unternehmensplan vorgesehenen Maßnahmen sind anwendbar auf die Arbeitnehmer oder auf die Arbeitnehmerkategorien der technischen Betriebseinheit, welche aus mehreren juristischen Einheiten besteht.

Für jede juristische Einheit wird ein Formular C106A oder C106A-nichtMwtSt ausgefüllt, unter Angabe:

  • desselben Referenzmonats;
  • der Adresse und der Unternehmensnummer der betroffenen juristischen Einheit;
  • der Tatsache, dass die Betriebseinheit aus mehreren juristischen Einheiten besteht;
  • des Umsatzes der Mehrwertsteuererklärung zufolge (oder jeglichen anderen Belege zufolge, wenn Ihr Unternehmen nicht mehrwertsteuerpflichtig ist) für die entsprechende Unternehmensnummer, und zwar in der Rubrik III A (der Umsatz dieser Einheit braucht nicht die Bedingung der Verringerung um 10% zu erfüllen).

Außerdem wird ein zusätzliches Formular für die technische Betriebseinheit ausgefertigt, unter Angabe

  • der Adresse der technischen Betriebseinheit;
  • der Tatsache, dass die technische Betriebseinheit aus mehreren juristischen Einheiten besteht;
  • der zusammengerechneten Beträge des Umsatzes laut Mehrwertsteuererklärungen (oder laut jeglichen anderen Belegen, wenn Ihr Unternehmen nicht mehrwertsteuerpflichtig ist) für die Unternehmensnummern der juristischen Einheiten, und zwar in der Rubrik III A (der zusammengerechnete Umsatz muss die Bedingung der Verringerung um 10% erfüllen).

Sind Sie in Schwierigkeiten infolge der Quote zeitweiliger Arbeitslosigkeit der Arbeiter?

Beläuft sich die Quote zeitweiliger Arbeitslosigkeit auf mindestens 10%?

Für die Anwendung dieses Kriteriums wird die Quote zeitweiliger Arbeitslosigkeit der Arbeiter der DmfA-Meldung zufolge herangezogen. Ihr Unternehmen gilt als in Schwierigkeiten, wenn die Anzahl Tage zeitweiliger Arbeitslosigkeit infolge Arbeitsmangels der Arbeiter sich auf mindestens 10% der Gesamtzahl der dem LSS für die Arbeiter und für die Angestellten gemeldeten Tage beläuft.

Die Quote zeitweiliger Arbeitslosigkeit wird ermittelt durch Berechnung des Verhältnisses zwischen

  • den Tagen "zeitweiliger Arbeitslosigkeit infolge Arbeitsmangels für die Arbeiter" (DmfA-Meldung an das LSS, Code 71);
  • und allen anderen Tagen, die in der DmfA-Meldung vorkommen (DmfA-Codes 1, 2, 3, 4, 5, 10, 11, 12, 13, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 30, 50, 51, 52, 60, 61, 70, 71, 72, 73, 74, 75 und 76).

(eine Erklärung zu den DmfA-Codes finden Sie unter www.sozialesicherheit.be ---> Unternehmen ---> Administrative Anweisungen).

Für Teilzeitbeschäftigte wird ebenfalls die Anzahl Tage (d.h. also nicht die Anzahl Stunden) berücksichtigt.

Die Quote beläuft sich auf mindestens 10%, wenn: (0,1 * "Anzahl Tage andere Codes") ≤ (Anzahl Tage Code 71).

Man berücksichtigt die Anzahl Tage während des Quartals, das dem Quartal der Absendung des Formulars C106A oder des Formulars C106A-NichtMwSt vorangeht (selbst wenn die DmfA-Meldung noch nicht eingereicht wurde).

Beispiel :
Absendung des Formulars C106A am 16.01.2012. Referenzdatum 30.01.2012.

LSS-Quartal: 4/2011 (LSS-Quartal vor der Absendung des Formulars C106A)

Tabelle: 4/2011:  [0,1 * (3120 Tage) = 312]  ≤ 765 Tage

Gegebenenfalls Anhang RUBRIK II

Welche Einheit kann berücksichtigt werden?

Wenn man das Kriterium "Quote zeitweiliger Arbeitslosigkeit" wählt, dann berücksichtigt man das Unternehmen als "juristische Einheit"   oder als "technische Betriebseinheit"  , die aus mehreren juristischen Einheiten besteht, oder als "technische Betriebseinheit"  (Niederlassung), die Teil einer juristischen Einheit ist.

Der Antrag betrifft die juristische Einheit (mit einer oder mehreren technischen Betriebseinheiten)

Die im KV oder im Unternehmensplan vorgesehenen Maßnahmen sind anwendbar auf die Arbeitnehmer oder auf die Arbeitnehmerkategorien der juristischen Einheit. Dies wird oben in der Rubrik I des Formulars C106A oder des Formulars C106A-NichtMwSt durch Angabe der Adresse des Gesellschaftssitzes mitgeteilt.

Die juristische Einheit ist in Schwierigkeiten. Die DmfA-Angaben für die betroffene Unternehmensnummer werden in der Rubrik III B angegeben.

Der Antrag betrifft eine technische Betriebseinheit, die aus mehreren juristischen Einheiten besteht.

 + 

Die im KV oder im Unternehmensplan vorgesehenen Maßnahmen sind anwendbar auf die Arbeitnehmer oder auf die Arbeitnehmerkategorien der technischen Betriebseinheit, welche aus mehreren juristischen Einheiten besteht.

Für jede juristische Einheit wird ein Formular C106A oder ein Formular C106A-NichtMwSt ausgefüllt, unter Angabe:

  • desselben Referenzmonats;
  • der Adresse und der Unternehmensnummer der betroffenen juristischen Einheit;
  • der Tatsache, dass die Betriebseinheit aus mehreren juristischen Einheiten besteht;
  • der DmfA-Angaben für die betroffene Unternehmensnummer, und zwar in der Rubrik III B (die Quote zeitweiliger Arbeitslosigkeit dieser Einheit muss nicht die 10% erreichen).

Außerdem wird ein zusätzliches Formular für die technische Betriebseinheit ausgefertigt, unter Angabe:

  • der Adresse der technischen Betriebseinheit;
  • der Tatsache, dass die technische Betriebseinheit aus mehreren juristischen Einheiten besteht;
  • der zusammengerechneten DmfA-Angaben für die Unternehmensnummern der juristischen Einheiten (die zusammengerechneten Angaben müssen nachweisen, dass die Quote zeitweiliger Arbeitslosigkeit sich auf mindestens 10% beläuft).
Der Antrag betrifft eine technische Betriebseinheit (Niederlassung), die Teil einer juristischen Einheit ist

 =   + 

Die im KV oder im Unternehmensplan vorgesehenen Maßnahmen sind anwendbar auf die Arbeitnehmer oder auf die Arbeitnehmerkategorien der technischen Betriebseinheit, welche Teil einer juristischen Einheit ist.

Man füllt ein Formular C106A oder ein Formular C106A-NichtMwStfür die technische Betriebseinheit aus, unter Angabe:

  • der Adresse und der Unternehmensnummer der betroffenen juristischen Einheit;
  • der Tatsache, dass die Betriebseinheit Teil einer juristischen Einheit ist;
  • eines Auszuges aus den DmfA-Angaben für die betroffene Unternehmensnummer, der sich auf die in der technischen Betriebseinheit beschäftigten Arbeitnehmer bezieht, und zwar in der Rubrik III B (die Quote zeitweiliger Arbeitslosigkeit dieses Auszuges muss mindestens 10% erreichen).

Der Arbeitgeber hält dem LfA 5 Jahre eine Akte zur Verfügung, die es ermöglicht, die Datenextraktion aus der DmfA zu kontrollieren.

Ist Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten infolge eines wesentlichen Rückgangs der Produktion?

Liegt ein wesentlicher Rückgang der Produktion um mindestens 10% vor?

Der wesentliche Rückgang der Produktion um 10% muss:

  • sich auf die gesamte Produktion des Unternehmens beziehen;
  • durch eine Gewichtung entsprechend der Wichtigkeit der verschiedenen Produkte im Produktionsverfahren erreicht werden und einen entsprechenden damit einhergehenden Rückgang der produktiven Arbeitsstunden der Arbeitnehmer veranlassen und
  • durch die Einreichung einer Akte belegt werden, die neben den Mehrwertsteuererklärungen aller betroffenen Quartale (außer für nichtmehrwertsteuerpflichtige Unternehmen) ebenfalls Schriftstücke enthält, die den erforderlichen Rückgang der Produktion nachweisen und den herangezogenen Berechnungsmodus erläutern, wie Buchhaltungsbelege und dem Betriebsrat übermittelte Berichte.

Die gewichtete Produktion des Referenzquartals muss mindestens 10% niedriger sein als die gewichtete Produktion des übereinstimmenden Quartals in einem der zwei Kalenderjahre vor dem Referenzdatum (= dem voraussichtlichen Datum der ersten Anzeige über eine Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangels)

Das Referenzquartal ist eines der vier Quartale vor dem voraussichtlichen Datum der ersten Anzeige über eine Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangels. 

Das Referenzquartal = das letzte Quartal

In diesem Fall muss die gewichtete Produktion des letzten Quartals mindestens 10% niedriger sein als die gewichtete Produktion des übereinstimmenden Quartals im gewählten Jahr. Das Unternehmen, das das zuletzt eingereichte Quartal als Referenzquartal wählt, füllt die Rubrik III, C des Formulars C106A oder des Formulars C106A-NichtMwSt aus und fügt eine Akte bei (siehe weiter oben). Außerdem wird eine Kopie der Mehrwertsteuererklärungen (oder jeglicher anderer Belege, wenn Ihr Unternehmen nichtmehrwertsteuerpflichtig ist) für das Referenzquartal und für das übereinstimmende Quartal im gewählten Jahr beigelegt.

Referenzquartal = 2., 3. oder 4. Quartal vor dem Referenzdatum

In diesem Fall dürfen Sie das zweite, dritte oder vierte Quartal vor dem voraussichtlichen Datum der ersten Anzeige über eine Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangels als Referenzquartal wählen. Die gewichtete Produktion dieses Referenzquartals muss mindestens 10% niedriger sein als die gewichtete Produktion des übereinstimmenden Quartals im gewählten Jahr. Die gewichtete Produktion des folgenden Quartals bzw. der folgenden Quartale muss ebenfalls niedriger sein (ohne jedoch 10% weniger erreichen zu müssen) als die gewichtete Produktion derselben Quartale nach dem übereinstimmenden Quartal im gewählten Jahr. Sie füllen die Rubrik III, C des Formulars C106A oder des Formulars C106A-NichtMwSt aus und fügen eine Akte bei (siehe weiter oben). Außerdem wird eine Kopie der Mehrwertsteuererklärungen für das Referenzquartal und für das übereinstimmende Quartal im gewählten Jahr und für die zutreffenden Quartale neueren Datums (oder eine Kopie jeglicher anderer Belege, wenn Ihr Unternehmen nichtmehrwertsteuerpflichtig ist) beigelegt.

Welche Einheit kann berücksichtigt werden?

Wenn man das Kriterium "Rückgang der Produktion" whält, dann berücksichtigt man das Unternehmen als "juristische Einheit"  oder als "technische Betriebseinheit" , die aus mehreren juristischen Einheiten besteht.

Der Antrag betrifft die juristische Einheit (mit einer oder mehreren technischen Betriebseinheiten)

Die im KV oder im Unternehmensplan vorgesehenen Maßnahmen sind anwendbar auf die Arbeitnehmer oder auf die Arbeitnehmerkategorien der juristischen Einheit. Dies wird oben in der Rubrik I des Formulars C106A oder des Formulars C106A-NichtMwSt durch Angabe der Adresse des Gesellschaftssitzes mitgeteilt.

Die juristische Einheit ist in Schwierigkeiten. Die Angaben zur gewichteten Produktion, die Mehrwertsteuererklärungen für die betroffene Unternehmensnummer, oder die anderen Belege, wenn Ihr Unternehmen nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, werden beigelegt.

Der Antrag betrifft eine technische Betriebseinheit, die aus mehreren juristischen Einheiten besteht.

 =   + 

Die im KV oder im Unternehmensplan vorgesehenen Maßnahmen sind anwendbar auf die Arbeitnehmer oder auf die Arbeitnehmerkategorien der technischen Betriebseinheit, welche aus mehreren juristischen Einheiten besteht.

Für jede juristische Einheit wird ein Formular C106A oder ein Formular C106A-NichtMwSt ausgefüllt, unter Angabe:

  • desselben Referenzmonats;
  • der Adresse und der Unternehmensnummer der betroffenen juristischen Einheit;
  • der Tatsache, dass die Betriebseinheit aus mehreren juristischen Einheiten besteht.

Die vorerwähnten Angaben zur gewichteten Produktion, die Mehrwertsteuererklärungen für die betroffene Unternehmensnummer, oder die anderen Belege, wenn Ihr Unternehmen nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, werden beigelegt (die gewichtete Produktion dieser Einheit braucht nicht die Bedingung des Rückgangs um 10% zu erfüllen).

Außerdem wird ein zusätzliches Formular für die technische Betriebseinheit ausgefertigt, unter Angabe

  • der Adresse der technischen Betriebseinheit;
  • der Tatsache, dass die technische Betriebseinheit aus mehreren juristischen Einheiten besteht;

Die zusammengerechneten Angaben zur gewichteten Produktion werden beigelegt (die zusammengerechnete gewichtete Produktion muss die Bedingung des Rückgangs um 10% erfüllen).

Ist Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten infolge eines wesentlichen Rückgangs der Aufträge?

Liegt ein wesentlicher Rückgang der Aufträge um mindestens 10% vor?

Der wesentliche Rückgang der Aufträge um 10% muss:

  • sich auf alle Aufträge des Unternehmens beziehen,
  • durch eine Gewichtung entsprechend der Wichtigkeit der verschiedenen Aufträge erreicht werden und einen entsprechenden damit einhergehenden Rückgang der produktiven Arbeitsstunden der Arbeitnehmer veranlassen und
  • durch die Einreichung einer Akte belegt werden, die neben den Mehrwertsteuererklärungen aller betroffenen Quartale (außer für nichtmehrwertsteuerpflichtige Unternehmen) ebenfalls Schriftstücke enthält, die den erforderlichen Rückgang der Aufträge nachweisen und den herangezogenen Berechnungsmodus erläutern, wie Buchhaltungsbelege und dem Betriebsrat übermittelte Berichte.

Die gewichteten Aufträge des Referenzquartals müssen mindestens 10% niedriger sein als die gewichteten Aufträge des übereinstimmenden Quartals in einem der zwei Kalenderjahre vor dem Referenzdatum (= dem voraussichtlichen Datum der ersten Anzeige über eine Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangels).

Das Referenzquartal entspricht einem der vier Quartale vor dem voraussichtlichen Datum der ersten Anzeige über die Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangels. 

Das Referenzquartal = das letzte Quartal

In diesem Fall müssen die gewichteten Aufträge des letzten Quartals mindestens 10% niedriger sein als die gewichteten Aufträge des übereinstimmenden Quartals im gewählten Jahr. Wenn Sie das zuletzt eingereichte Quartal als Referenzquartal wählen, füllen Sie die Rubrik III, C des Formulars C106A oder des Formulars C106A-NichtMwSt aus und fügen Sie eine Akte bei (siehe weiter oben). Außerdem wird eine Kopie der Mehrwertsteuererklärungen (oder eine Kopie jeglicher anderer Belege, wenn Ihr Unternehmen nichtmehrwertsteuerpflichtig ist) für das Referenzquartal und für das übereinstimmende Quartal im gewählten Jahr beigelegt.

Referenzquartal = 2., 3. oder 4. Quartal vor dem Referenzdatum

In diesem Fall dürfen Sie das zweite, dritte oder vierte Quartal vor dem voraussichtlichen Datum der ersten Anzeige über eine Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangels als Referenzquartal wählen.  Die gewichteten Aufträge dieses Referenzquartals müssen mindestens 10% niedriger sein als die gewichteten Aufträge des übereinstimmenden Quartals im gewählten Jahr. Die gewichteten Aufträge des folgenden Quartals bzw. der folgenden Quartale müssen ebenfalls niedriger sein (ohne jedoch 10 % weniger erreichen zu müssen) als die gewichteten Aufträge derselben Quartale nach dem übereinstimmenden Quartal im gewählten Jahr. Sie füllen die Rubrik III, C des Formulars C106A oder des Formulars C106A-NichtMwSt aus und fügen eine Akte bei (siehe weiter oben). Außerdem wird eine Kopie der Mehrwertsteuererklärungen (oder eine Kopie jeglicher anderer Belege, wenn Ihr Unternehmen nichtmehrwertsteuerpflichtig  ist) für das Referenzquartal und für das übereinstimmende Quartal im gewählten Jahr und für die zutreffenden Quartale neueren Datums beigelegt.

Welche Einheit kann berücksichtigt werden?

Wenn man das Kriterium "Rückgang der Aufträge" wählt, dann berücksichtigt man das Unternehmen als "juristische Einheit"  oder als "technische Betriebseinheit" , die aus mehreren juristischen Einheiten besteht.

Der Antrag betrifft die juristische Einheit (mit einer oder mehreren technischen Betriebseinheiten)

Die im KV oder im Unternehmensplan vorgesehenen Maßnahmen sind anwendbar auf die Arbeitnehmer oder auf die Arbeitnehmerkategorien der juristischen Einheit. Dies wird oben in der Rubrik I des Formulars C106A oder des Formulars C106A-NichtMwSt durch Angabe der Adresse des Gesellschaftssitzes mitgeteilt.

Die juristische Einheit ist in Schwierigkeiten. Die Angaben zu den gewichteten Aufträgen, die Mehrwertsteuererklärungen für die betroffene Unternehmensnummer oder die anderen Belege, wenn Ihr Unternehmen nichtmehrwertsteuerpflichtig ist, werden beigelegt.

Der Antrag betrifft eine technische Betriebseinheit, die aus mehreren juristischen Einheiten besteht.

 =   + 

Die im KV oder im Unternehmensplan vorgesehenen Maßnahmen sind anwendbar auf die Arbeitnehmer oder auf die Arbeitnehmerkategorien der technischen Betriebseinheit, welche aus mehreren juristischen Einheiten besteht.

Für jede juristische Einheit wird ein Formular C106A oder ein Formular C106A-NichtMwSt ausgefüllt, unter Angabe:

  • desselben Referenzmonats;
  • der Adresse und der Unternehmensnummer der betroffenen juristischen Einheit;
  • der Tatsache, dass die Betriebseinheit aus mehreren juristischen Einheiten besteht.

Die vorerwähnten Angaben zu den gewichteten Aufträgen, die Mehrwertsteuererklärungen für die betroffene Unternehmensnummer oder die anderen Belege, wenn Ihr Unternehmen nichtmehrwertsteuerpflichtig ist, werden beigelegt (die gewichteten Aufträge dieser Einheit brauchen nicht die Bedingung des Rückgangs um 10% zu erfüllen).

Außerdem wird ein zusätzliches Formular für die technische Betriebseinheit ausgefertigt, unter Angabe

  • der Adresse der technischen Betriebseinheit;
  • der Tatsache, dass die technische Betriebseinheit aus mehreren juristischen Einheiten besteht;

Die vorerwähnten zusammengerechneten Angaben zu den gewichteten Aufträgen werden beigelegt (die zusammengerechneten gewichteten Aufträge müssen die Bedingung des Rückgangs um 10% erfüllen).

Wurde Ihr Unternehmen auf der Grundlage von unvorhersehbaren Umständen als Unternehmen in Schwierigkeiten anerkannt?

Allgemeine Erklärung

Ihr Unternehmen kann auf der Grundlage von unvorhersehbaren Umständen, die über einen kürzeren Zeitraum einen deutlichen Rückgang des Umsatzes, der Produktion oder der Auftragslage verursacht haben, vom Arbeitsminister als in Schwierigkeiten befindlich anerkannt werden.

Diese Anerkennung als Unternehmen in Schwierigkeiten wird für eine bestimmte Dauer erteilt und kann je nach den vom Unternehmen geltend gemachten Umständen gegebenenfalls verlängert werden.

Welche Einheit kann berücksichtigt werden?

Für den Antrag auf ministerielle Anerkennung als Unternehmen in Schwierigkeiten kann das Unternehmen entweder als "juristische Einheit"  oder als "technische Betriebseinheit"  , die aus mehreren juristischen Einheiten besteht, oder als "technische Betriebseinheit" (Niederlassung)  , die zu einer juristischen Einheit gehört, verstanden werden.

Verfahren zur Beantragung der Anerkennung

Sie müssen den Anerkennungsantrag dem Generaldirektor der Generaldirektion der kollektiven Arbeitsbeziehungen des Föderalen Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung, Rue Ernest Blérot, 1 in 1070 Brüssel in Form eines mit Gründen versehenen und per Einschreiben gesandten Schreibens zukommen lassen. Dem Schreiben wird der Unternehmensplan oder der Kollektivvertrag beigefügt. Der Antrag wird der Kommission "Unternehmenspläne" vorgelegt.

Die Kommission teilt ihre Stellungnahme über die Anerkennung, die bei dem Arbeitsminister beantragt wurde, innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages mit und befindet gegebenenfalls über die Konformität des Unternehmensplans.

Die ministerielle Entscheidung wird Ihnen und dem LfA mitgeteilt.

Inhalt des Anerkennungsantrages

Der Nachweis über den deutlichen Rückgang muss mithilfe der Mehrwertsteuererklärung oder anderer Belege erbracht werden.

Sie müssen den Beweis eines Kausalzusammenhangs zwischen den unvorhersehbaren Umständen und dem deutlichen Rückgang des Umsatzes, der Produktion oder der Auftragslage führen.

Nähere Informationen über den Anerkennungsantrag finden Sie auf www.emploi.belgique.be.

Antragsverfahren dem LfA gegenüber

Es gilt das gleiche Verfahren wie unter den Punkten 1, 2 und 3.

Das Unternehmen muss die ministerielle Anerkennung abwarten, bevor es dem LfA seine Anzeige über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit sendet.