Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel für Unternehmen in Schwierigkeiten – Erläuterungen zur Aussetzungsregelung

E55

Zuletzt aktualisiert am 05.07.2024

Warum dieses Infoblatt?

Warum dieses Infoblatt?

In diesem Infoblatt werden Ihnen die Bedingungen und Formalitäten erklärt, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie ein System von zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen für Ihre Angestellte einführen möchten.

Im Infoblatt Nr. E54 "Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen eines Arbeitsmangels für Unternehmen in Schwierigkeiten - Vorbedingungen" wird erklärt, wann ein Unternehmen von der Regelung der Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen eines Arbeitsmangels, die in den Artikeln 77/1 bis 77/8 des Gesetzes vom 03.07.1978 über die Arbeitsverträge vorgesehen ist, Gebrauch machen kann.

Sie müssen die nachfolgenden Vorbedingungen kumulativ erfüllen:

  • Ihr Unternehmen fällt in den Geltungsbereich des Gesetzes vom 05.12.1968 über die kollektiven Arbeitsabkommen und paritätischen Kommissionen.  Es handelt sich also vorwiegend um Unternehmen des Privatsektors;
  • Ihr Unternehmen ist als in Schwierigkeiten befindlich anerkannt:
    • aufgrund eines Rückgangs des Umsatzes, der Produktion oder der Aufträge um mindestens 10%, und zwar der Mehrwertsteuererklärung zufolge, oder jeglichen anderen Belegen zufolge, wenn Ihr Unternehmen nicht mehrwertsteuerpflichtig ist;
    • oder aufgrund einer Quote von zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangel von mindestens 10%;
    • oder aber Ihr Unternehmen wurde aufgrund von unvorhersehbaren Umständen, die über einen kürzeren Zeitraum einen deutlichen Rückgang des Umsatzes, der Produktion oder der Auftragslage verursacht haben, vom Arbeitsminister als Unternehmen in Schwierigkeiten anerkannt;
  • die Inanspruchnahme der Regelung der Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel ist in einem sektoralen Kollektivvertrag, einem betrieblichen Kollektivvertrag oder einem gebilligten Unternehmensplan vorgesehen. 

Hinweis: Wenn Sie sich auf einen sektoralen KV, einen betrieblichen KV oder einen Unternehmensplan berufen, können Sie auch den am Nationalen Arbeitsrat geschlossenen ergänzenden KV Nr. 172 verwenden. Dieser Kollektivvertrag ist vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 gültig.

 

Wie beweisen Sie, dass Sie die Vorbedingungen erfüllen?

Die Tatsache, dass die vorerwähnten Bedingungen erfüllt sind, muss einem Formular C106A, falls Ihr Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist oder einem Formular C106A-NichtMwSt, falls Ihr Unternehmen nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, entnommen werden können, das dem Arbeitslosenamt des LfA zu senden ist.

Falls Sie sich nicht auf einen KV, sondern auf einen Unternehmensplan berufen, ist das besagte Formular samt Unternehmensplan ebenfalls der Direktion der Kollektiven Arbeitsbeziehungen des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung zu senden.

Sie erhalten grundsätzlich binnen zwei Wochen:

  • eine positive Antwort, wenn die Bedingungen erfüllt sind;
  • im gegenteiligen Fall eine negative Antwort.

Frühestens 14 Tage nach der Absendung an das LfA des Formulars C106A oder des Formulars C106A-NichtMwSt, können Sie eine elektronische Anzeige über die Aussetzung der Erfüllung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel schicken.  Erläuterungen über diese Regelung finden Sie hiernach.

Welches Verfahren müssen Sie befolgen, wenn Sie Angestellte wegen eines Arbeitsmangels zeitweilig arbeitslos melden möchten?

Kürze Übersicht:

  • Sie lassen ein Validationsbuch vom Arbeitslosenamt für echt erklären oder Sie entscheiden sich dafür, das elektronische Validationsbuch zu verwenden (Sie müssen jeden Monat die Nummer des Kontrollformulars C3.2A in dieses Validationsbuch eintragen).
  • Sie teilen den Angestellten und dem Betriebsrat und auf elektronischem Wege dem LfA die voraussichtliche Aussetzung mit;
  • Vor dem ersten Arbeitslosigkeitstag eines jeden Monats stellen Sie dem Angestellten ein Formular C3.2A aus, dessen Nummer in das Validationsbuch eingetragen wurde.
  • Sie teilen dem LfA auf elektronischem Wege jeden Monat den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats mit.
  • Zum Zeitpunkt der ersten Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel nehmen Sie eine elektronische Meldung MSR-Szenario 2 "Festlegung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit oder der Krisen-Aussetzung-Angestellte" vor und geben dem Angestellten eine Kopie dieser Meldung ab. 
  • Der Angestellte sucht eine Zahlstelle auf, um dort ein Formular C3.2-Arbeitnehmer und ein Formular C1 (mit Angabe seiner familiären Situation, seines eventuellen Nebenberufs, seiner Kontonummer...) auszufüllen.
  • Nach dem Ende eines jeden Monats nehmen Sie eine elektronische Meldung MSR-Szenario 5 "Monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit oder der Krisen-Aussetzung-Angestellte" unter Angabe der Arbeitslosigkeitsstunden im vergangenen Monat vor, und geben dem Angestellten eine Kopie dieser Meldung ab.
  • Nach dem Ende eines jeden Monats reicht der Angestellte sein Kontrollformular C3.2A bei seiner Zahlstelle ein. 
  • Die Zahlstelle berechnet den Leistungsbetrag und überweist diesen Betrag auf das Konto des Angestellten. Ein Berufssteuervorabzug wird einbehalten.
  • Sie zahlen gemäß dem KAA oder dem Unternehmensplan einen Zuschlag zur Leistung bei Arbeitslosigkeit.
  • Das LfA überprüft, ob der von der Zahlstelle gezahlte Betrag stimmt.

Welche Regelung dürfen Sie einführen?

Die Vorschriften sehen Folgendes vor:

  • eine Regelung von vollständiger Aussetzung;
  • eine Kurzarbeitsregelung (verkürzte Arbeitszeit) mit mindestens zwei Arbeitstagen pro Woche. Diese Zahl gilt pauschal. Mit anderen Worten hängt sie nicht von der Arbeitsregelung des Arbeitnehmers (Vollzeit- oder Teilzeit, Fünf- oder Sechs-Tage-Woche, …) ab.

Wie sich die Aussetzung verteilt, spielt auch keine Rolle. Zwischen zwei Anzeigen braucht die Arbeit nicht wieder aufgenommen zu werden.

Die folgenden Regelungen sind beispielsweise möglich:

  • sechs Wochen vollständiger Aussetzung, gefolgt von fünf Wochen Kurzarbeit,
  • fünf Wochen vollständiger Aussetzung, gefolgt von einer neuen zweiwöchigen vollständigen Aussetzung.

Gilt die Regelung auch für Teilzeitarbeitnehmer?

Für teilzeitbeschäftigte Angestellte, die zusammen mit den vollzeitbeschäftigten Angestellten in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden, wird für die Anwendung des Begriffs "mindestens zwei Arbeitstage pro Woche" im Rahmen der Kurzarbeitsregelung die Arbeitsregelung des Referenzarbeitnehmers (des Arbeitnehmers, der in einer gleichartigen Funktion Vollzeit arbeitet) herangezogen, und nicht die Teilzeitarbeitsregelung

Dem LfA gegenüber genügt es, dass, der elektronischen Meldung MSR Szenario 5 zufolge, in der betroffenen Woche im Falle einer 5-Tage-Woche-Regelung im Unternehmen nicht mehr als 3 Tage Arbeitslosigkeit bzw. im Falle einer 6-Tage-Woche-Regelung im Unternehmen nicht mehr als 4 Tage Arbeitslosigkeit gemeldet wurden.

Die Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen eines Arbeitsmangels kann auch für Teilzeitarbeitnehmer mit Zulage zur Einkommenssicherung bei Teilzeitarbeit greifen. In diesem Fall müssen Sie:

  • die in diesem Infoblatt erklärten Formalitäten beachten;
  • und die Stunden von Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel in der elektronischen Meldung MSR Arbeitslosigkeit - Szenario 6 als Stunden zeitweiliger Arbeitslosigkeit angeben.

Ist die Regelung ebenfalls auf Arbeitnehmer, die eine Aktivierungsleistung beziehen, anwendbar?

Die Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel kann ebenfalls für Arbeitnehmer mit einer Aktivierungsleistung im Rahmen einer Aktivierungsmaßnahme greifen.  In diesem Fall müssen Sie:

  • die in diesem Infoblatt erklärten Formalitäten beachten;
  • und in der elektronischen Meldung MSR Arbeitslosigkeit - Szenario 8 die niedrigere Entlohnung angeben, die für den betroffenen Monat gezahlt wurde. 

Wann setzt die Regelung ein?

Die Kurzarbeitsregelung oder die Regelung von vollständiger Aussetzung setzt grundsätzlich am Montag ein. Die Anzahl obligatorischer Arbeitstage (null für eine Woche vollständiger Aussetzung oder zwei für eine Woche Kurzarbeit) muss pro Kalenderwoche erreicht werden und kann selbstverständlich überschritten werden. Sie können also eine Anzeige an das LfA:

  • über eine "vollständige Aussetzung" vornehmen und jene Woche den Angestellten zurückrufen und ihn eine bestimmte Anzahl Tage arbeiten lassen;
  • über "Kurzarbeit" vornehmen und jene Woche den Angestellten zurückrufen und ihn mehr als zwei Tage arbeiten lassen.

In der Gesetzgebung wird nicht im Einzelnen erklärt, wie der Begriff "mindestens zwei Arbeitstage pro Woche" in der Kurzarbeitsregelung zu verstehen ist. Sinngemäß kann man in diesem Fall den KE vom 03.05.1999 zur Bestimmung gewisser Abwesenheiten, die mit der Wiedereinführung einer Vollzeitarbeitsregelung für wegen Arbeitsmangel in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzte Arbeiter, gleichgestellt sind, anwenden.  Dem LfA gegenüber genügt es, dass, der elektronischen Meldung MSR Szenario 5 zufolge (in welcher lediglich die Tage effektiver Arbeitslosigkeit angegeben werden), in der betroffenen Woche im Falle einer Beschäftigung bei 5 Tagen in der Woche nicht mehr als 3 Tage Arbeitslosigkeit bzw. im Falle einer Beschäftigung bei 6 Tagen in der Woche nicht mehr als 4 Tage Arbeitslosigkeit gemeldet wurden.

Wie geschieht das Zurückrufen?

Die Gesetzgebung bestimmt nicht, wie die Arbeiter zurückgerufen werden sollen. Die Art und Weise, wie die Arbeiter zurückgerufen werden, wird also auf Unternehmensebene geregelt. Das Zurückrufen braucht dem LfA nicht gesondert mitgeteilt zu werden. Es wird nämlich dem Formular C3.2A (auf dem der Angestellte die gearbeiteten Tage schwärzt) und der MSR Szenario 5 entnommen werden können.

Wenn das Zurückrufen für eine vollständige Kalenderwoche gilt, dann empfiehlt sich, die Mitteilung vorab auf elektronischem Wege abzubrechen, damit der Arbeitslosigkeitskredit nicht weiter ausläuft (siehe weiter).

Für wen kann die Regelung beantragt werden?

Die Regelung wird für einzelne Personen eingeführt. Sie kann also von Angestelltem zu Angestelltem verschieden sein.

Eine duale Ausbildung absolvierende Angestellte unter Lehrvertrag, die in Artikel 1bis des KE vom 28.11.1969 genannt sind, der in Ausführung des Gesetzes vom 27.06.1969 zur Revision des Erlassgesetzes vom 28.12.1944 über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer ergangen ist (im Besonderen Lehrlinge unter mittelständischem Lehrvertrag in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, unter "contrat d'alternance" in der Französischen Gemeinschaft und unter "overeenkomst van alternerende opleiding" in der Flämischen Gemeinschaft), können, wenn ihr Statut es ermöglicht, analog von der Aussetzungsregelung Gebrauch machen.  

Welches ist die Höchstdauer der Aussetzung und wie wird dieser Kredit verbraucht?

Die Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel ist möglich: 

  • erst nach einer rechtzeitigen Anzeige an den Angestellten und an das LfA;
  • nur sofern die hiernach aufgeführten Obergrenzen nicht überschritten werden:
Tabelle

Art der Regelung  

Höchstdauer der Regelung (pro Kalenderjahr)  

vollständige Aussetzung

(16 Kalenderwochen) minus (Anzahl Wochen Kurzarbeit/ 2) pro Kalenderjahr  

Kurzarbeit ≥ 2 Arbeitstage/Woche  

(26 Kalenderwochen) minus (Anzahl Wochen vollständiger Aussetzung * 2) pro Kalenderjahr    

Das KAA oder der Unternehmensplan kann jedoch eine niedrigere Höchstanzahl Wochen vorsehen.

Der Verbrauch dieses Kredits wird im Schema hiernach genauer erläutert:

 

 

vollständige Aussetzung

Kurzarbeit

Formel Verbrauch des Kredits

[16 – (a) – (b/2)]

auf die nächstniedrigere Einheit abgerundet

[26 – (2a) – (b)]

Beispiel

bereits verbraucht: 1 Woche Kurzarbeit gefolgt von 13 Wochen vollständiger Aussetzung 

Es bleiben: [16 – (13) – (1/2)] = 2,5 = 2 Wochen vollständiger Aussetzung

bereits verbraucht: 1 Woche Kurzarbeit gefolgt von 13 Wochen vollständiger Aussetzung 

Es bleiben: [26 – (2*13) – (1)] = 0 Wochen Kurzarbeit

(der Arbeitgeber kann jedoch noch eine vollständige Aussetzung anzeigen und diese ganz oder teilweise verbrauchen)

(a) = dem LfA während des Kalenderjahres bereits mitgeteilt und nicht abgebrochen, Anzahl Kalenderwochen mit einer vollständigen Aussetzung

(b) = dem LfA während des Kalenderjahres bereits mitgeteilt und nicht abgebrochen, Anzahl Kalenderwochen mit Kurzarbeit

Für den Verbrauch des Kredits in Höhe von 16 und 26 Kalenderwochen (oder in Höhe der verminderten Anzahl) berücksichtigt man:

  • die Anzahl Kalenderwochen (von Montag bis Sonntag), während deren es der Anzeige zufolge eine Aussetzung gibt, selbst wenn Sie die Angestellten einen oder mehrere Tage zurückrufen und beschäftigen;
  • die Art der in der Anzeige angegebenen Aussetzung (vollständige Aussetzung oder Kurzarbeit); eine Woche "vollständiger Aussetzung" wird als solche angerechnet, selbst wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass es infolge eines Zurückrufens mindestens zwei Arbeitstage gegeben hat (und Sie also von einer Kurzarbeitsregelung hätten Gebrauch machen können);
  • die Anzahl Kalenderwochen, die die Anzeige umfasst, selbst wenn die Anzeige sich nur auf einen Teil der Kalenderwoche bezieht. 

Zum Beispiel: Am Dienstag, dem 3. Januar schickt der Arbeitgeber eine Anzeige an das LfA, in der er eine vollständige Aussetzung von einer Woche vom Mittwoch, dem 11. bis zum Dienstag dem 17. Januar einschl. vorsieht.  Da die Anzeige zwei Kalenderwochen umfasst, werden vom 16-wöchigen Kredit 2 Einheiten abgezogen.

In Abweichung vom Vorangehenden, berücksichtigt man nicht:

  • Kalenderwochen, für die die Anzeige an das LfA vorab (spätestens am Sonntagabend vor der Woche, die am Montag beginnt) auf elektronischem Wege abgebrochen wurde. Der Abbruch ist ebenfalls für spätere Wochen gültig.  Wenn der Arbeitgeber wieder eine Aussetzung einführen möchte, muss er eine neue Anzeige vornehmen;
  • den Zeitraum von 7 Tagen, den aufgrund einer verspäteten Anzeige eine Entlohnung abdeckt.

Was geschieht, wenn Sie den zulässigen Kredit überschreiten?

Wenn der Zeitraum von vollständiger Aussetzung oder von Kurzarbeit den zulässigen Kredit überschreitet, müssen Sie für die per Vertrag vereinbarten Arbeitsstunden, die im Aussetzungszeitraum nach der Überschreitung liegen, das Gehalt fortzahlen. 

Beispiel: Für einen Angestellten wurde bereits eine Aussetzung für 11 Wochen angezeigt.  Es wurde kein Abbruch mitgeteilt. Es wird dann eine Anzeige für 8 Wochen Kurzarbeit vorgenommen. Nach 4 Wochen Kurzarbeit ist der Kredit jedoch ganz verbraucht [26 - (2*11) - (4)] = 0, sodass von diesem Zeitpunkt an für die Aussetzungstage das Gehalt zu zahlen ist.

Welche Formalitäten müssen Sie VOR dem Beginn der zeitweiligen Arbeitslosigkeit erledigen?

Sie müssen:

  • die Angestellten von der voraussichtlichen Arbeitslosigkeit benachrichtigen;
  • dem Betriebsrat (oder den Gewerkschaftsvertretern) eine Mitteilung übermitteln;
  • dem LfA eine vorausgehende Anzeige schicken. 

Mitteilung der voraussichtlichen Arbeitslosigkeit an die Angestellten

Wann müssen Sie diese Mitteilung vornehmen?

Zumindest sieben Kalendertage vor dem 1. Tag voraussichtlicher Arbeitslosigkeit. Der Tag der Mitteilung und der erste Tag voraussichtlicher Arbeitslosigkeit sind in dieser Frist nicht einbegriffen.

Wie müssen Sie diese Mitteilung vornehmen?

Die Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrages teilen Sie dem Angestellten

  • entweder durch Anschlag an einer sichtbaren Stelle in den Räumen des Unternehmens --;
  • oder durch schriftliche individuelle Mitteilung an den Angestellten mit. Diese individuelle schriftliche Mitteilung ist vor allem für Angestellte bestimmt, die im Moment des Anschlags abwesend sind (z.B. aufgrund einer Krankheit oder eines Urlaubes), damit auch sie rechtzeitig von der voraussichtlichen Regelung von zeitweiliger Arbeitslosigkeit Kenntnis erlangen.

Es kann als Alternative zum Aushang bzw. zur Einzelmitteilung in Druckform eine Sammel- oder Einzelmitteilung in elektronischer Form (Intranet, SMS, E-Mail) verwendet werden, sofern sie die gleichen Garantien bietet und ausreichend verständlich und zugänglich ist.

Welche Informationen muss die Mitteilung enthalten?

Die Mitteilung muss nachfolgende Angaben enthalten:

  • die Identität der Angestellten, die Sie in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzen (Name, Vorname);
  • die Anzahl Arbeitslosigkeitstage und die Tage, an denen jeder Angestellte arbeitslos sein wird;
  • den Beginn und das Ende der Regelung. 

Da die Gesetzgebung einen Kredit vorsieht, der in einer Anzahl Kalenderwochen ausgedrückt wird, bezieht sich die Anzeige vorzugsweise auf Kalenderwochen, die am Montag beginnen. 

Damit die Arbeitslosigkeit am Montag beginnen kann, muss die Anzeige an die Angestellten spätestens am letzten Arbeitstag (Freitag, Samstag oder Sonntag) der zweitvorangegangenen Woche stattfinden. 

Sie können die Regelung auch im Laufe der Woche beginnen lassen und die Anzeige also später vornehmen.  Diese unvollständige Kalenderwoche zählt für den Verbrauch des Kredits jedoch auch als eine Kalenderwoche.

Zum Beispiel nehmen Sie am Dienstag, dem 3. Januar eine Anzeige vor, in der Sie eine dreiwöchige vollständige Aussetzung vom Mittwoch, dem 11. Januar bis zum Dienstag dem 31. Januar vorsehen. Da die Aussetzung erst am 11. Januar einsetzt, ist die Anzeige rechtzeitig vorgenommen worden. Da die Anzeige vier Kalenderwochen umfasst, werden vom 16-wöchigen Kredit 4 Einheiten abgezogen.

Mitteilung an den Betriebsrat (oder an die Gewerkschaftsvertretung)

Am Tag der Mitteilung der voraussichtlichen Arbeitslosigkeit an die Angestellten, müssen Sie die wirtschaftlichen Gründe, die die Einführung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit rechtfertigen, dem Betriebsrat oder – wenn es keinen Betriebsrat im Unternehmen gibt – der Gewerkschaftsvertretung mitteilen.

Vorausgehende Anzeige an das LfA

Wann müssen Sie dem LfA eine vorausgehende Anzeige schicken?

Am selben Tag, wie dem Anschlag oder der individuellen schriftlichen Mitteilung (siehe weiter oben). Die Anzeige muss also auch mindestens 7 Kalendertage vor dem 1. voraussichtlichen Arbeitslosigkeitstag geschehen.

Daraus folgt, dass die elektronische Anzeige, die einen Zeitraum umfasst:

  • der an einem Monat anfängt, vom LfA als fristgerecht betrachtet wird, wenn sie spätestens am zweiten Sonntag vor der Aussetzungswoche elektronisch vorgenommen wurde.
  • der an einem anderen Tag anfängt, vom LfA als fristgerecht betrachtet wird, wenn sie spätestens am achten Tag vor dem Beginn der Aussetzung elektronisch vorgenommen wurde.
Wer schickt die vorausgehenden Anzeigen für Zeitarbeitskräfte?

Für die Zeitarbeitnehmer sorgt die Zeitarbeitsfirma für die Mitteilungen der zeitweiligen Arbeitslosigkeit. Die Zeitarbeitsfirma gibt in diesem Fall an, dass die Mitteilungen die Zeitarbeitnehmer betreffen und gibt ebenfalls den Namen und die ZDU-Nummer Ihres Unternehmens an.

Wohin muss die vorausgehende Anzeige geschickt werden?

Die Anzeige muss dem Arbeitslosenamt des LfA geschickt werden, das für den Betrieb örtlich zuständig ist. Unter "Betrieb" versteht man den Betriebssitz des Unternehmens, im Gegensatz zu seinem Gesellschaftssitz.

Wie müssen Sie die vorausgehende Anzeige schicken?

Die Anzeige an das LfA muss obligatorisch über das Web oder per Batch (strukturierte elektronische Nachricht) vorgenommen werden.

Alle nötigen Informationen hierzu finden Sie auf dem Portal der Sozialen Sicherheit (www.socialsecurity.be > Rubrik Unternehmen > Sozialrisiken> vorübergehende Arbeitslosigkeit).

Um eine elektronische Meldung vornehmen zu können, müssen Sie Zugang zu den gesicherten Onlinediensten der sozialen Sicherheit haben.

  • Wenn Sie bereits über einen Zugriff für Unternehmen verfügen, können Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Kennwort anmelden (www.socialsecurity.be > Rubrik Unternehmen > Anmelden);
  • Wenn Sie noch nicht über einen Zugang für Ihr Unternehmen verfügen, muss ein Verantwortlicher des Unternehmens einen Registrierungsantrag stellen (www.socialsecurity.be> Rubrik Unternehmen > registrieren) und:
    • diesen Antrag entweder mit dem elektronischen Personalausweis unterzeichnen und online abschicken;
    • oder ihn ausdrucken, unterzeichnen und per Post abschicken.

Wenn Sie mit dem Zugang auf Probleme stoßen, können Sie sich an die Eranova-Kontaktstelle wenden (Tel: 02.511.51.51 oder über das Kontaktformular auf dem Portal der sozialen Sicherheit).

Da das Registrierungsverfahren einige Zeit in Anspruch nimmt, sollten Sie möglichst rechtzeitig damit anfangen. 

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Sendung der Anzeige auf elektronischem Wege?

Sie dürfen die elektronische Anzeige ersetzen, durch:

  • eine per Einschreiben;
  • oder eine per Fax an das Arbeitslosenamt des LfA, das für den Betriebssitz des Unternehmens örtlich zuständig ist, gesandte Anzeige. 

Dies ist nur in den drei nachfolgenden Fällen möglich:

Erste Mitteilung:

Sie nehmen zum ersten Mal eine Anzeige über zeitweilige Arbeitslosigkeit vor oder Sie nehmen wieder eine Anzeige über zeitweilige Arbeitslosigkeit nach einer zusammenhängenden Unterbrechung von 24 Monaten vor.

Es fehlen die notwendigen Datenverarbeitungsmittel:

Sie verfügen nicht über die notwendigen Datenverarbeitungsmittel zur Sendung einer Anzeige auf elektronischem Wege und Sie haben eine Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Anzeige vom Direktor des Arbeitslosenamtes des LfA erhalten.

Die Befreiung kann per gewöhnliches Schreiben beim Dienst Zeitweilige Arbeitslosigkeit des Arbeitslosenamtes des LfA, das für den Betriebssitz Ihres Unternehmens örtlich zuständig ist, beantragt werden.

Das Befreiungsantragsschreiben enthält die nachfolgende ehrenwörtliche Erklärung: "Ich erkläre auf Ehre, dass ich nicht über die Datenverarbeitungsmittel verfüge, die für die Sendung einer elektronischen Mitteilung nötig sind, da ... (Sie geben die Gründe an, beispielsweise 'ich über keinen Internetanschluss verfüge’). Ich bitte das LfA also, ab dem TT/MM/JJ von der Pflicht, meine Anzeigen über zeitweilige Arbeitslosigkeit auf elektronischem Wege vorzunehmen, befreit zu werden, und zwar für einen zusammenhängenden Zeitraum von 24 Monaten".

Die Befreiung wird für einen Zeitraum von 24 Monaten bewilligt und kann mittels Einreichung eines neuen Antrags verlängert werden.

Technische Probleme:

Sie können die Anzeige auf elektronischem Wege aufgrund von technischen Problemen nicht tätigen (vorübergehender Internetausfall, Computerpanne...).

In diesem Fall geben Sie das technische Problem, mit dem Sie konfrontiert sind, in dem Einschreiben oder Fax an, das die Anzeige über die zeitweilige Arbeitslosigkeit enthält.

Wenn sie per Einschreiben vorgenommen wird, muss die Mitteilung außerdem Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Unternehmensnummer enthalten.

Welche Informationen muss die vorausgehende Anzeige an das LfA enthalten?
  • die Identität des Arbeitgebers (Name und Unternehmensnummer);
  • die Identität des arbeitslos gemeldeten Angestellten (Name, Vorname, INSS-Nummer) ACHTUNG: obwohl eine nichtnamentliche elektronische Mitteilung (in der nur die in Arbeitslosigkeit versetzte Abteilung genannt wird) technisch möglich ist, dürfen Sie die Arbeitsweise für Angestellte nicht gebrauchen. Eine solche Anzeige kann nämlich keine Leistungsbewilligung veranlassen;
  • die anwendbare paritätische Kommission. Gilt die paritätische Kommission sowohl für Arbeiter als auch für Angestellte (Nummer 3##), dann müssen Sie im Feld "Unterniveau" (einem Dropdown in der Webanwendung) angeben, dass die Anzeige Angestellte betrifft;
  • die Art der Aussetzungsregelung: vollständige Aussetzung oder Kurzarbeit. ACHTUNG: Kurzarbeit wird in der elektronischen Anzeige als "große Aussetzung" mitgeteilt. Die Kalendertage, an denen der Angestellte arbeitslos sein wird, brauchen dem LfA nicht mitgeteilt zu werden;
  • das Beginn- und Enddatum der Aussetzungsregelung, wobei das Beginndatum vorzugsweise auf einen Montag und das Enddatum vorzugsweise auf einen Sonntag fällt (siehe weiter oben).

In der Anzeige müssen auch die wirtschaftlichen Gründe, die die vollständige Aussetzung oder die Kurzarbeitsregelung rechtfertigen, angegeben sein.

Sie müssen sich in der Anzeige an das LfA ebenfalls dazu verpflichten, die Arbeit der Angestellten während der Aussetzung der Erfüllung ihres Arbeitsvertrages nicht an Dritte zu vergeben.

Wann müssen Sie mehrere Anzeigen schicken?  

Sie müssen mehrere elektronische Anzeigen schicken, wenn:

  • auf Zeiträume von vollständiger Aussetzung Kurzarbeitszeiträume folgen (oder umgekehrt);
  • mehrere Aussetzungszeiträume nicht nahtlos aneinander anschließen;
  • mehrere paritätische Kommissionen zuständig sind. 

Sie müssen auch zwei elektronische Anzeigen schicken, wenn Sie eine Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel direkt vor und im Anschluss an eine mindestens einwöchige Schließung des Unternehmens wegen Jahresurlaub oder Ausgleichsruhe einführen. Wenn in einem solchen Fall nicht zwei Anzeigen geschickt werden, wird die Urlaubswoche vom Kredit abgezogen.

Abbruch einer laufenden Anzeige

Wenn Sie von einer Kurzarbeitsregelung zu einer vollständigen Aussetzung übergehen, müssen Sie es den Angestellten mindestens 7 Tage im Voraus mitteilen. Dem LfA gegenüber müssen Sie die laufende Anzeige über die elektronische Anwendung abbrechen und eine neue rechtzeitige vollständige Aussetzung (auch mindestens eine Woche im Voraus) vornehmen. 

Wenn Sie die ursprünglich vorgesehene Anzahl Aussetzungstage erhöhen möchten, aber den Angestellten trotzdem noch mindestens 2 Tage in der betroffenen Kalenderwoche beschäftigen möchten, brauchen Sie dies nur dem Angestellten mitzuteilen (und zwar sieben Tage im Voraus).

Die folgenden Situationen brauchen Sie dem LfA also nicht mitzuteilen:

  • der Übergang von einer Kurzarbeitsregelung von 4 oder 3 Arbeitstagen zu einer Kurzarbeitsregelung von 2 Arbeitstagen (da es sich noch immer um eine Kurzarbeitsregelung handelt);
  • die Tatsache, dass mehr Tage gearbeitet wird, als ursprünglich vorgesehen.

Wenn dies zu einem Übergang von einer vollständigen Aussetzung (0 Arbeitstage oder 1 Arbeitstag in der betroffenen Kalenderwoche) zu einer Kurzarbeitsregelung (mindestens 2 Arbeitstage) führt, dann empfiehlt sich ein Abbruch der laufenden Anzeige und eine neue rechtzeitige Anzeige (eine Woche zuvor), damit der Kredit nicht unnötig schnell ausläuft (vom Kredit wird dann nur eine Einheit Kurzarbeit abgezogen, statt einer Einheit vollständiger Aussetzung).

Ein elektronischer Abbruch der laufenden Anzeige (spätestens am Sonntag vor der betroffenen Kalenderwoche) ist ebenfalls sinnvoll, wenn Sie keine Arbeitslosigkeit für die betroffene Woche mehr vorsehen. So können Sie vermeiden, dass die betroffene Woche vom Kredit abgezogen wird.  Wenn Sie dann wieder Arbeitslosigkeit einführen möchten, müssen Sie dem LfA rechtzeitig eine neue elektronische Anzeige übermitteln.  Der Abbruch hat nämlich zur Folge, dass man sich auf die vorherige Anzeige nicht mehr berufen kann.

Was passiert nach der Absendung der vorausgehenden Anzeige?

Sie erhalten für jede elektronische Anzeige eine Empfangsbestätigung mit Angabe einer einheitlichen Nummer und des Inhalts der Mitteilung. Sie haben die Möglichkeit, die elektronischen Anzeigen aufzurufen (je nach dem Mitteilungskanal, auf dem Portal der Sozialen Sicherheit oder über Batch). Nötigenfalls können Sie Ihre elektronischen Anzeigen oder Mitteilungen annullieren oder ändern.

In der elektronischen Anwendung für Anzeigen und Mitteilungen:

  • ist eine Kontrolle der Einhaltung der siebentägigen Mitteilungsfrist einprogrammiert. Bei Nichteinhaltung erhalten Sie eine Fehlernachricht und werden Sie darum gebeten, das Beginndatum zu verschieben;
  • ist keine Kontrolle des Erfülltseins der Vorbedingungen und des Eingereichtseins des Formulars C106A oder des Formulars C106A-NichtMwSt einprogrammiert. Im gegenteiligen Fall werden Sie also später davon benachrichtigt. Die Leistung bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit kann dann nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt werden;
  • ist eine minimale Onlinekontrolle der Einhaltung des Kredits einprogrammiert. Die Annahme der Anzeige durch das LfA bedeutet also nicht, dass der Kredit noch ausreicht. Bevor Sie die Anzeige schicken, müssen Sie also für jeden Angestellten prüfen, ob der Kredit noch ausreicht.

Wenn die Vorbedingungen erfüllt wurden, wird der Inhalt der elektronischen Anzeige in eine Datenbank eingespeist, die den Zahlstellen zur Abfrage im Vorfeld der Zahlung bereitgestellt wird.

Welche Formalitäten müssen Sie BEI EINTRITT der zeitweiligen Arbeitslosigkeit erledigen?

  • Monatliche Ausstellung eines Kontrollformulars C3.2A an alle zeitweilig arbeitslos gemeldeten Angestellten.
  • Elektronische Meldung (MSR Szenario 2), wenn der Angestellte einen Leistungsantrag stellen musss.
  • Monatliche Mitteilung an das LfA des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit für jeden einzelnen zeitweilig arbeitslos gemeldeten Angestellten.
  • Elektronische Meldung (MSR Szenario 5) "Monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit oder der Krisen-Aussetzung-Angestellte".

Monatliche Ausstellung eines Kontrollformulars C3.2A an alle zeitweilig arbeitslos gemeldeten Angestellten

Wann muss das Formular C3.2A ausgestellt werden?

Sie müssen spätestens am ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats jedem Angestellten, den Sie in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzen, unaufgefordert ein Kontrollformular zeitweilige Arbeitslosigkeit C3.2A abgeben.

Wenn die zeitweilige Arbeitslosigkeit bis in den darauffolgenden Monat hinein reicht, müssen Sie dem Angestellten vor dem ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit dieses weiteren Monats ein neues Formular C3.2A abgeben.

Für Zeitarbeitskräfte kann das Formular von Ihnen oder von der Zeitarbeitsfirma ausgestellt werden.

Bevor Sie es ausstellen, müssen Sie auf dem Formular die Personalien des Angestellten und den betroffenen Monat ausfüllen und die Nummer des Formulars in das Validationsbuch eintragen.

Sie haben die Wahl zwischen der Führung eines papiernen Validationsbuchs oder eines elektronischen Validationsbuchs auf dem Portal der sozialen Sicherheit (www.socialsecurity.be, Rubrik Unternehmen > Sozialrisiken > Validationsbuch). Näheres erfahren Sie im Infoblatt Nr. E20 "Das Validationsbuch".

Wenn Sie Zeitarbeitskräften das Formular C3.2A selbst ausstellen, dann müssen Sie für diese Angestellten ein papiernes Validationsbuch führen.

Pro Monat und pro Angestellten dürfen Sie nur ein einziges Kontrollformular C3.2A ausstellen, selbst wenn im Laufe eines selben Monats mehrere verschiedene Arten von zeitweiliger Arbeitslosigkeit eintreten.

Was muss der Angestellte mit dem Formular C3.2A machen?

Der Angestellte muss das Formular vom ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit bis zum Ende des Monats mit sich führen und es dem Sozialinspektor, der ihn dazu auffordert, vorzeigen können.

Er muss das Formular ab dem ersten Arbeitslosigkeitstag laut den darauf gedruckten Anweisungen ausfüllen. So muss er in das Formular u.a. (vor Arbeitsbeginn) alle Arbeitsleistungen, die er für sich selbst oder im Auftrag eines Dritten erbringt, sowie alle nichtgearbeiteten Tage mit Gehaltszahlung, Krankheitstage und Urlaubstage eintragen.

Angestellte des Bausektors dürfen entweder vom Formular C3.2A oder von der nichtnamentlichen Karte C3.2A-Bausektor Gebrauch machen.

Nach dem Ende des Monats reicht der Angestellte das Kontrollformular zwecks Bezahlung bei einer beliebigen Zahlstelle ein (CGSLB, CSC, FGTB, HfA).

Sollte trotz der vorausgehenden Meldung über voraussichtliche Arbeitslosigkeit doch keine Arbeitslosigkeit eingetreten sein, darf er die Kontrollkarte nach dem Ende des betroffenen Monats entsorgen.

Wie gehen Sie vor, wenn der Angestellte sein Formular C3.2A verliert?

Wenn der Angestellte das Kontrollformular C3.2A verliert, dürfen Sie ihm kein neues Formular ausstellen.

Im Falle von Verlust muss der Angestellte möglichst schnell ein unausgefülltes Formular beim zuständigen Arbeitslosenamt des LfA anfordern, auf welches das Arbeitslosenamt des LfA seinen Stempelabdruck und den Vermerk "Duplikat" anbringt. Diesen Schritt kann der Angestellte unternehmen, indem er persönlich auf dem Arbeitslosenamt des LfA oder auf seiner Zahlstelle vorspricht. Dieses Duplikat kann eine Zahlung veranlassen, für den Zeitraum, der am Tag, an dem das Amt aufgesucht wurde, beginnt. Für den Zeitraum davor wird der Direktor des Arbeitslosenamtes beurteilen, ob das Duplikat eine Zahlung veranlassen kann oder nicht. Es darf nur einmal alle 12 Monate ein Duplikat beantragt werden.

Was passiert, wenn der Angestellte sich beim Ausfüllen seines C3.2A irrt?

Sollte der Angestellte Streichungen im Kontrollformular C3.2A angebracht haben, dürfen Sie ihm kein neues Formular abgeben.

Wenn der Angestellte sich beim Ausfüllen seines Kontrollformulars geirrt hat, muss er sich an das zuständige Arbeitslosenamt des LfA wenden. Dazu kann er seine Zahlstelle aufsuchen oder direkt auf dem Arbeitslosenamt des LfA vorsprechen.  Durchstrichene, überschriebene, mit Tipp-Ex gelöschte oder nicht eindeutig ausgefüllte Angaben werden keine Zahlung veranlassen können.  Der Direktor des Arbeitslosenamtes kann die Bezahlung aber freigeben, wenn der gute Glaube des Angestellten erwiesen ist, angenommen, es handelt sich lediglich um einen materiellen Irrtum.  Der Angestellte muss allerdings beweisen, dass ein materieller Irrtum vorliegt.  

Zu diesem Zweck kann er seinem Kontrollformular eine ehrenwörtliche Erklärung beifügen. In seine Beurteilung wird der Direktor des Arbeitslosenamtes beispielsweise die Wiederholtheit des Abweichungsantrages einbeziehen. Ein Abweichungsantrag gilt als wiederholt, wenn innerhalb der vorangegangenen 12 Monate eine Abweichung bereits zugelassen wurde.

Wo kann man sich unausgefüllte Formulare C3.2A besorgen?

Die Kontrollformulare C3.2 A sind nummeriert und können nicht ausgedruckt werden. Kostenlose unbeschriebene Exemplare des Formulars C3.2A schickt Ihnen der Verwaltungsdienst des zuständigen Arbeitslosenamtes des LfA auf einfache Bitte zu.

Ihr Sozialsekretariat kann unter Umständen auch selbst das Kontrollformular C3.2A auf Wasserzeichenpapier mit dem Logo des LfA ausdrucken. In diesem Fall heißt das Formular ein "C3.2A-S". Das Sozialsekretariat trägt in das Formular C3.2A-S eine laufende Nummer und eine Zulassungsnummer ein, die es von der Direktion Regelung des Hauptsitzes des LfA erhalten hat.

Kann ein elektronisches Kontrollformular benutzt werden?

Ab dem 1. September 2023 haben alle Arbeitnehmer die Möglichkeit, von einem elektronischen Kontrollformular (eC3.2) Gebrauch zu machen. Wenn sich der Arbeitnehmer für ein elektronisches Kontrollformular entschieden hat, brauchen Sie ihm keine Kontrollformulare in Papierform mehr auszuhändigen.

Ab dem 01.01.2025 muss die Kontrollkarte zwingend elektronisch ausgefüllt werden.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte das Infoblatt E74 ("Die elektronische Kontrollkarte eC3.2").

Eine elektronische Meldung - MSR Szenario 2 "Monatliche Meldung der Stunden vorübergehender Arbeitslosigkeit oder Aussetzung-Angestellte"

Wann müssen Sie die MSR Szenario 2 vornehmen?

Wenn Sie einen Angestellten zum aller ersten Mal in Ihrem Unternehmen wegen eines Arbeitsmangels zeitweilig arbeitslos melden, müssen Sie per Batch oder auf dem Portal der sozialen Sicherheit eine elektronische Meldung MSR Arbeitslosigkeit - Szenario 2 vornehmen (www.socialsecurity.be > Unternehmens > Sozialrisiken > MSR > Arbeitslosigkeit > Szenario 2 "Meldung Feststellung Anspruch zeitweilige Arbeitslosigkeit oder Aussetzung des Angestelltenvertrages).

Für Zeitarbeitskräfte muss die MSR Szenario 2 immer, unter Angabe Iher ZDU-Nummer, von der Zeitarbeitsfirma vorgenommen werden.

Sie übergeben dem Angestellten zur Information einen Ausdruck der elektronischen Meldung.

Nähere Hinweise zur Ausfüllung der Faktoren Q und S und zum theoretischen durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt finden Sie im Infoblatt für Arbeitgeber "Das Formular C4 - ARBEITSLOSIGKEITSBESCHEINIGUNG", Nr. E14.

Auf der Grundlage der MSR Szenario 2 berechnet das LfA die tägliche Leistung, die dem Angestellten zusteht.

Der Angestellte sucht möglichst zeitnah eine beliebige Zahlstelle auf, um dort ein Formular C3.2-Arbeitnehmer (Antrag auf Leistungen bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit) auszufüllen. Der Leistungsantrag muss spätestens am Ende des zweiten Monats nach dem Monat des Beginns der Aussetzung des Angestelltenvertrages beim Arbeitslosenamt des LfA eintreffen.

Es muss bei einer Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel eine neue MSR Szenario 2 von Ihnen vorgenommen und ein neuer Leistungsantrag vom Angestellten gestellt werden,

  • nach einer Änderung der vertragsmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (z.B. nach dem Beginn oder dem Ende eines Zeitkredits);
  • wenn der Angestellte seit länger als drei Jahren keine Leistungen bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit mehr erhalten hat.

Monatliche Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit an das LfA

Wann müssen Sie die Mitteilung schicken?

Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet, dem LfA für jeden einzelnen Angestellten monatlich den ersten Tag effektiver Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrages wegen Arbeitsmangel mitzuteilen. 

Diese Mitteilung müssen Sie elektronisch senden (über das Web oder per Batch, siehe weiter oben):

  • entweder am ersten Tag der effektiven Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrages;
  • oder am darauf folgenden (*) Werktag;
  • oder, angenommen Sie sind absolut sicher, dass der Angestellte arbeitslos sein wird, frühestens am fünften Werktag (*) vor dem ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit.  Die elektronische Anwendung nimmt die Mitteilung an, wenn sie frühestens am siebten Kalendertag vor dem ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit geschickt wird.

(*) Unter "Werktag" versteht man alle Tage der Woche, außer den Wochenendtagen, Feiertagen, Ersatztagen für Feiertage und Brückentagen.

Welche Angaben muss die Mitteilung enthalten?

Die monatliche Mitteilung an das LfA muss nachfolgende Angaben enthalten:

  • Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Unternehmensnummer oder den Namen, die Adresse und die Unternehmensnummer des Unternehmens;
  • den Namen und Vornamen und die Erkennungsnummer des Nationalregisters des in der zeitweiligen Arbeitslosigkeit versetzten Angestellten (es dürfen mehrere Angestellte in einer und derselben Mitteilung angegeben werden);
  • den ersten Tag, an dem die Erfüllung des Arbeitsvertrages des (der) Angestellten im betroffenen Monat wegen Arbeitsmangels ausgesetzt wird;
  • die vollständige Adresse des Orts, wo der Angestellte normalerweise an diesem Tag hätte arbeiten sollen.
Was passiert, wenn Sie eine Mitteilung zu früh tätigen?

Eine vorzeitige Mitteilung wird mit einer unterbliebenen Mitteilung gleichgestellt, was zur Folge hat, dass für den betroffenen Monat keine Leistung gezahlt werden kann.

Eine Mitteilung wird als vorzeitig betrachtet, wenn sie länger als 5 Werktage vor dem ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit vorgenommen wird.

Was passiert, wenn Sie sich geirrt haben?

Wenn Sie sich geirrt haben und eine Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit zu Unrecht geschickt haben, müssen Sie die Mitteilung an das LfA so schnell wie möglich (und im Prinzip elektronisch) annullieren. Das Gesetz schreibt vor, dass die Annullierung spätestens am Werktag nach dem Tag, der dem LfA als 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit mitgeteilt wurde, geschehen muss.

Zum Beispiel: Sie schicken am Freitag, den 11/04, eine Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangels für Montag, den 14/04. Es kann schließlich doch weiter gearbeitet werden. Sie müssen Ihre Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit spätestens am Dienstag, den 15/04, annullieren.

Die elektronische Anwendung lässt eine Annullierung der Mitteilung nach diesem Datum zu. Diese Annullierung wird aber nicht berücksichtigt, wenn sich herausstellt, dass der Arbeitgeber bösgläubig ist, oder wenn die Annullierungen eine bestimmte Wiederholtheit aufweisen.

Wenn Sie die Angestellten später im Laufe des Monats tatsächlich in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzen, müssen Sie dem LfA eine neue Mitteilung über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit schicken.

Wenn Sie vergessen haben, die erste – zu Unrecht geschickte - Mitteilung zu annullieren, bevor Sie die neue Mitteilung senden, dann wird das LfA Sie kontaktieren, um Sie zu fragen, welche Mitteilung annulliert werden soll. Wenn Sie auf diese Frage nicht antworten, wird das LfA annehmen, dass die zweite Mitteilung überflüssig war. Da das zuerst mitgeteilte Datum nicht mit dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit übereinstimmt, der in der MSR Szenario 5 (siehe weiter) angegeben wurde, darf die Zahlstelle für diesen Monat keine Leistung bezahlen. Sie müssen dann für alle Tage von zeitweiliger Arbeitslosigkeit bis zum Ende des Monats das Gehalt fortzahlen (siehe weiter).

Was passiert, wenn der Arbeitsvertrag des Angestellten am ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit aus einem anderen Grund ausgesetzt wird? 

Wenn die Erfüllung des Arbeitsvertrages am ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit gleichzeitig aus einem anderen Grund ausgesetzt wird (z.B. infolge von Krankheit, von individuell genommenem Urlaub oder von Ausgleichsruhe), dann wird die Mitteilung für diesen Angestellten trotzdem als gültig angesehen. Der Angestellte muss dieses Ereignis (Krankheit, Urlaub...) auf seiner Kontrollkarte C3.2.A angeben. Er darf für die betroffenen Tage nämlich keine Leistung erhalten. In diesem besonderen Fall stimmt der erste Tag effektiver Arbeitslosigkeit, den Sie mitgeteilt haben, also nicht mit dem ersten Tag der Gewährung einer Leistung bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit überein.

Wer nimmt die monatliche Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit für Zeitarbeitskräfte vor?

Für die Zeitarbeitnehmer sorgt die Zeitarbeitsfirma für die Mitteilungen der zeitweiligen Arbeitslosigkeit. Die Zeitarbeitsfirma gibt in diesem Fall an, dass die Mitteilungen die Zeitarbeitnehmer betreffen und gibt ebenfalls den Namen und die ZDU-Nummer Ihres Unternehmens an.

Wohin muss die monatliche Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit geschickt werden?

Die Mitteilung muss dem Arbeitslosenamt des LfA geschickt werden, das für den Betrieb örtlich zuständig ist. Unter "Betrieb" versteht man den Betriebssitz des Unternehmens, im Gegensatz zu seinem Gesellschaftssitz.

Es ist wichtig, dass die vorausgehende Anzeige und die Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit von der gleichen Einheit geschickt werden (selbe ZDU-Nummer und selbe Postleitzahl).  Es können nur Leistungen gezahlt werden, wenn für jeden Angestellten die Anzeige und die Mitteilung in Ordnung sind und übereinstimmen.

Was geschieht nach der Absendung einer Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit?

Sie erhalten für jede elektronische Mitteilung eine Empfangsbestätigung mit Angabe einer einheitlichen Nummer und des Inhalts der Mitteilung. Sie haben die Möglichkeit, die elektronischen Anzeigen abzurufen (je nach dem Mitteilungskanal, auf dem Portal der Sozialen Sicherheit oder über Batch).

Das örtlich zuständige Arbeitslosenamt prüft, ob die Mitteilung den Vorschriften genügt (u.a. ob eine vorausgehende Anzeige geschickt wurde, ob die Frist für die Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit eingehalten wurde).

  • Wenn die Mitteilung vorschriftsmäßig in Ordnung ist, wird ihr Inhalt in eine Datenbank eingespeist, die den Zahlstellen (CGSLB, CSC, FGTB, und HfA/CAPAC) bereitgestellt wird.  Diese können dann, zur korrekten Auszahlung der Leistung an die zeitweilig Arbeitslosen, diese Daten abrufen.
  • Sollte die Mitteilung vorschriftsmäßig nicht in Ordnung sein, werden Sie vom Arbeitslosenamt des LfA davon benachrichtigt, damit Sie die Situation möglichst schnell in Ordnung bringen können.  

Monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit oder der Krisen-Aussetzung-Angestellte - MSR Szenario 5

Wann müssen Sie die MSR Szenario 5 vornehmen?

Am Ende eines jeden Monats nehmen Sie über das Portal der Sozialen Sicherheit eine elektronische Meldung vor (www.socialsecurity.be > Unternehmen > Sozialrisiken > MSR "Arbeitslosigkeit" > Szenario 5 "Monatliche Meldung Stunden vorübergehender Arbeitslosigkeit oder Aussetzung-Angestellte") und geben dem Angestellten eine Kopie dieser elektronischen Meldung ab.

Für Zeitarbeitskräfte muss die MSR immer, unter Angabe der ZDU-Nummer, von der Zeitarbeitsfirma vorgenommen werden.

Nähere Hinweise zur Ausfüllung der Faktoren Q und S und der Tabelle T und zum theoretischen durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt finden Sie im Infoblatt für Arbeitgeber "Das Formular C4-ARBEITSLOSIGKEITSBESCHEINIGUNG", Nr. E14.

Sie tragen den je nach der Art der zeitweiligen Arbeitslosigkeit zutreffenden Code ein (Code 5.11 für die Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen eines Arbeitsmangels), und daneben die Anzahl der Stunden, an denen der Angestellte zeitweilig arbeitslos gewesen ist.

Sie senden je Angestellten nur eine MSR pro Monat, und zwar auch dann, wenn im Laufe des Monats mehrere Formen von zeitweiliger Arbeitslosigkeit auftreten.

Anhand der Kontrollkarte C3.2.A und der MSR Szenario 5 können die Zahlstelle und das LfA ausrechnen, wie viele tägliche Leistungen dem Arbeiter zustehen.

Welche Tage dürfen Sie nicht als Tage zeitweiliger Arbeitslosigkeit melden?

Sie dürfen keine Arbeitslosigkeitsstunden melden, für:

  • Tage, für welche Sie ein Gehalt zahlen müssen (z.B. Gehalt für die ersten sieben Kalendertage bei verspäteter Anzeige) oder garantiertes Gehalt (in Anwendung des Artikels 27 des Gesetzes über die Arbeitsverträge);
  • gesetzliche Feiertage (oder Ersatztage für Feiertage), die innerhalb der 14 Tage nach dem Beginn der Aussetzung liegen. Für diese Tage besteht nämlich ein Gehaltsanspruch. Der vierzehntägige Zeitraum beginnt jeweils, wenn die effektive Arbeitsaussetzung anfängt und endet im Falle von Arbeitswiederaufnahme oder Arbeitsaussetzung aus einem anderen Grund.
  • Tage von Arbeitsunfähigkeit, auch wenn kein Gehalt sie abdeckt (für die Entschädigung dieser Tage muss der Angestellte sich an seine Krankenkasse wenden);
  • Tage, an denen der Angestellte normalerweise nicht arbeitet (z.B. der Samstag, wenn dieser Tag der gewöhnliche Inaktivitätstag ist);
  • die Ausgleichsruhetage, die der Angestellte gänzlich erworben hat, nachdem er an einem Sonntag oder Feiertag gearbeitet oder Überstunden angesammelt hat. Der Angestellte muss diese Ausgleichsruhetage zuerst verbrauchen, bevor er in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden kann (Art. 77/5 des Gesetzes über die Arbeitsverträge). Dieser Grundsatz gilt ebenfalls für volle Ausgleichsruhetage infolge von Überschreitungen der Arbeitszeit im Rahmen der Einführung flexibler Arbeitszeitregelungen (Art. 20bis des Arbeitsgesetzes vom 16.03.1971). 

Die folgenden Ausgleichsruhetage müssen nicht zuerst verbraucht werden:

  • die Ausgleichsruhe, die nicht mindestens einen vollen Tag erreicht;
  • die individuell oder kollektiv festgelegte Ausgleichsruhe, die im Rahmen einer kollektiven Arbeitszeitverkürzung gewährt wird. Diese Tage dürfen jedoch nicht als Arbeitslosigkeitstage gemeldet werden.
  • Tage, an denen nicht ganztags gearbeitet wird (wenn beispielsweise nur am Vormittag gearbeitet wird, darf für den Nachmittag keine Arbeitslosigkeit gemeldet werden).

Was passiert, wenn Sie die Anzeigen und Mitteilungen dem LfA zu früh, zu spät oder gar nicht geschickt haben?

Verspätete Mitteilung oder Anzeige

Unterbliebene oder verspätete Anzeige über die voraussichtliche Arbeitslosigkeit (wenn der erste Tag effektiver Arbeitslosigkeit rechtzeitig mitgeteilt wurde)

Wenn Sie die Anzeige dem LfA zu spät geschickt haben (keine sieben Kalendertage im Voraus), dann werden Sie vom LfA davon benachrichtigt.

In einem solchen Fall müssen Sie sieben Kalendertage das normale Gehalt zahlen. 

  • Dieser siebentägige Zeitraum beginnt am ersten Tag effektiver Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrages;
  • wird für den Verbrauch des Kredits nicht als Arbeitslosigkeit betrachtet (wenn der Zeitraum sich über eine volle Kalenderwoche erstreckt).

Wenn Sie die verspätete Anzeige sofort elektronisch annullieren und eine neue rechtzeitige Anzeige schicken, können Leistungen für die Zeit ab dem achtsten Tag nach der neuen elektronischen Anzeige bewilligt werden.

Beispiel: Sie schicken dem LfA am Montag, den 2. Januar eine Anzeige über eine vollständige Aussetzung, die am Montag, den 9. Januar, einsetzen soll. Die Absendung passiert also einen Tag zu spät. Sie werden davon benachrichtigt. Wenn Sie die verspätete Anzeige über die elektronische Mitteilung annullieren und Sie am Dienstag, den 3. Januar, eine neue Anzeige über eine vollständige Aussetzung schicken, die am 11. Januar beginnen soll, können Leistungen für die Zeit ab dem 11 Januar bewilligt werden. Die betroffene Kalenderwoche wird als eine Einheit vom Kredit abgezogen.

Sie können die Anzeige auch verbessern und das Einsetzungsdatum der Aussetzung verschieben, sodass die Frist gewahrt wird. In diesem Fall wird das ursprüngliche Enddatum der Anzeige beibehalten.

Wenn Sie im vorigen Beispiel den Anfang der Aussetzung auf Dienstag, den 10. Januar, verschieben, dann können Leistungen für die Zeit ab dem 10. Januar bewilligt werden (da in einem solchen Fall 7 Kalendertage zwischen der Anzeige und dem ersten Arbeitslosigkeitstag liegen).

Achtung:

Wenn Sie keine Mitteilung geschickt haben, können keine Leistungen bewilligt werden, und zwar auch nicht für den Zeitraum, der auf die 7 Tage mit Gehaltsfortzahlung folgt. Der Zeitraum ab dem 8. Tag der effektiven Aussetzung des Arbeitsvertrages kann nur entschädigt werden, wenn Sie trotzdem noch eine verspätete Anzeige nachreichen und der Kredit ausreicht.

Unterbliebene oder verspätete Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit (wenn die voraussichtliche Arbeitslosigkeit rechtzeitig angezeigt wurde)

Wenn Sie die monatliche Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit zu spät schicken, dann akzeptiert das LfA die zeitweilige Arbeitslosigkeit ab dem Werktag, der dem Tag der Absendung der verspäteten Mitteilung vorangeht.

In diesem Fall müssen Sie ab dem ersten Tag der tatsächlichen Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrages bis einschl. zum Vortage der vom LfA akzeptierten zeitweiligen Arbeitslosigkeit das Gehalt fortzahlen.

Für die ersten 7 Tage handelt es sich um das normale Gehalt und für die darauffolgenden Arbeitslosigkeitstage handelt es sich um ein nach oben begrenztes Gehalt (*).

Wenn Sie die monatliche Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit nicht schicken, müssen Sie ab dem ersten Tag der tatsächlichen Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrages bis zum Ende des laufenden Monats das Gehalt fortzahlen. Für die ersten 7 Tage handelt es sich um das normale Gehalt und für die darauffolgenden Arbeitslosigkeitstage (bis zum Ende des Monats) handelt es sich um ein nach oben begrenztes Gehalt (*).

(*) Das nach oben begrenzte Gehalt beträgt maximal 3.365,16 Euro brutto pro Monat. Dieser Betrag entspricht dem Grenzbetrag, der der Bemessung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit zugrunde gelegt wird.

Diese Gehaltsfortzahlungssanktion gilt für jeden Monat, in dem Sie dieser Pflicht nicht nachkommen.

Eine vorzeitige Mitteilung wird mit einer unterbliebenen Mitteilung gleichgestellt.

Unterbliebene Anzeige über die voraussichtliche Arbeitslosigkeit und unterbliebene Mitteilung über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit

Wenn Sie die voraussichtliche Arbeitslosigkeit nicht anzeigen und den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit nicht oder vorzeitig mitteilen, dann müssen Sie:

  • für die ersten 7 Tage (siebentägiger Zeitraum, der nicht auf den laufenden Monat begrenzt ist): das normale Gehalt fortzahlen;
  • für den Rest des Monats: das nach oben begrenzte Gehalt fortzahlen (*).

(*) Das nach oben begrenzte Gehalt beträgt maximal 3.365,16 Euro brutto pro Monat. Dieser Betrag entspricht dem Grenzbetrag, der der Bemessung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit zugrunde gelegt wird.

Besteht für die Angestellten ein Leistungsanspruch?

Wenn Sie in der Zeit ab dem 01.07.2022 in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt wurden, haben Sie sofort Anspruch auf Arbeitslosengeld, ohne die Zulassungsbedingungen erfüllen zu müssen. Mit anderen Worten brauchen Sie keine bestimmte Anzahl Arbeitstage als Arbeitnehmer (Anwartschaftszeit) innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Referenzzeitraum), der dem Antrag vorangeht, nachzuweisen.

Für nähere Informationen, lesen Sie das Infoblatt für Arbeitnehmer T32 "Haben Sie Recht auf Leistungen bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit?"

Außerdem greifen die gewöhnlichen Leistungsbezugsbedingungen (unter anderem die Bedingung, arbeitsfähig zu sein, die Bedingungen für die Ausübung einer nebenberuflichen Tätigkeit,…).

Wie hoch ist die Leistung bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit?

Das Arbeitslosengeld bei Aussetzung des Angestelltenvertrages wird wie das Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit bemessen: Angestellte erhalten einen Betrag von 60% ihres auf 3.365,16 Euro brutto pro Monat begrenzten durchschnittlichen Gehalts.

Von der Leistung bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wird ein Vorabzug von 26,75 % einbehalten.

Wenn ein Angestellter Teilzeit arbeitet und neben seiner Teilzeitentlohnung eine Zulage zur Einkommenssicherung bei Teilzeitarbeit bezieht, werden die Stunden von Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel nicht zum vorerwähnten Satz entschädigt.  In diesem Fall wird der Leistung bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit der Tagesbetrag zugrunde gelegt, der der Zulage zur Einkommenssicherung zugrunde liegt.

Haben Ihre Angestellten Anspruch auf einen Aufschlag zu ihrem Arbeitslosengeld?

In Anwendung des KAA oder des Unternehmensplans, der die Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel vorsieht, müssen Sie einen Zuschlag zur Leistung bei Arbeitslosigkeit zahlen. 

Dieser Zuschlag muss mindestens:

  • dem Zuschlag entsprechen, der den Arbeitern, die beim selben Arbeitgeber infolge Arbeitsmangels zeitweilig arbeitslos gemeldet sind, gewährt wird;
  • dem Zuschlag entsprechen, der im kollektiven Arbeitsabkommen vorgesehen ist, welches im paritätischen Organ vereinbart wurde, dem Sie unterstehen würden, wenn Sie Arbeiter beschäftigen würden, sollten Sie keine Arbeiter in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzen.

Das KAA Nr. 148 und das KAA Nr. 159 sehen einen Zuschlag von täglich 5,63 Euro zum Arbeitslosengeld vor.

In Ermangelung eines kollektiven Arbeitsabkommens muss sich dieser Zuschlag außerdem auf mindestens 5 Euro je Arbeitslosigkeitstag belaufen. Die Kommission "Unternehmenspläne" kann jedoch eine Abweichung vom Mindestbetrag des im Unternehmensplan vorhergesehenen Zuschlags zubilligen.  Der Zuschlag darf dann nicht weniger als 2 Euro pro Tag betragen.

Diese Entschädigung ist sozialversicherungsbeitragsfrei aber steuerpflichtig.

Darüber hinaus haben Ihre Angestellten ab dem 1. Januar 2024 möglicherweise (*) für jeden Tag mit Arbeitslosengeld Anspruch auf einen zusätzlichen Zuschlag von 5,10 EUR (indexierter Betrag, gültig ab 1. Mai 2024) (Gesetz vom 5. November 2023 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen – BS 23.11.2023):

  • Wenn ihr monatliches Bruttoentgelt 4.000 € nicht übersteigt, bekommen Ihre Angestellten diesen Zuschlag  ab dem ersten Tag der zeitweiligen Arbeitslosigkeit für jeden Tag mit Arbeitslosengeld
  • Wenn ihr monatliches Bruttoentgelt 4.000 Euro übersteigt, bekommen sie diesen Zuschlag ab dem 27 Tag der zeitweiligen Arbeitslosigkeit in demselben Kalenderjahr bei demselben Arbeitgeber. Bei der Zählung der Arbeitslosigkeitstage werden Tage der zeitweiligen Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt nicht eingerechnet.

Dieser Zuschlag ist ein Ausgleich dafür, dass der Tagessatz des Arbeitslosengeldes (außer bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt) ab dem 1. Januar 2024 nur noch 60 % des durchschnittlichen täglichen Entgelts beträgt.
Diesen Zuschlag zahlen Sie, es sei denn, er wird per allgemeinverbindlichen Kollektivvertrag auf einen Fonds für Existenzsicherheit abgewälzt.

(*) Ausnahme: Sie zahlen den Zuschlag aber nicht, wenn ein Kollektivvertrag den Angestellten bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit die Fortzahlung eines Teils des Entgelts sichert, der mindestens dem Zuschlag entspricht.

Schematische Übersicht der Formalitäten nach Art von zeitweiliger Arbeitslosigkeit

 

 

ursprüngliche / vorausgehende Anzeige

Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit des Monats (*)

Ausstellung C3.2A

MSR 5 (Stunden Arbeitslosigkeit)

MSR 2 (Leistungsantrag)

ZA Arbeitsmangel Arbeiter (siehe Infoblatt E22)

Ja, 7 Kalendertage davor (Sonderregelungen ausgenommen)

Ja, zwischen dem 5. Werktag davor und dem Werktag danach (**)

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei der 1. ZA im Betrieb (***)

ZA Arbeitsmangel Angestellte (siehe Infoblatt E55)

Ja, 7 Kalendertage davor + Vorbedingungen mindestens 14 Tage davor

Ja, zwischen dem 5. Werktag davor und dem Werktag danach (**)

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei der 1. ZA im Betrieb (***)

ZA Arbeitsmangel – Bausektor (siehe Infoblatt E21)

Ja, besondere Frist (siehe Infoblatt E21)

Ja, zwischen dem 5. Werktag  davor und dem Werktag danach (**)

Besondere Kontrollkarte, die vor dem Beginn des Monats auszustellen ist

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei der 1. ZA im Betrieb (***)

ZA technische Störung (siehe Infoblatt E27)

Ja, am 1. Werktag nach der technischen Störung

Ja, zwischen dem Werktag davor und dem Werktag danach (**)

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei der 1. ZA im Betrieb (***)

ZA ungünstige Witterung (siehe Infoblatt E26)

Nein

Ja, zwischen dem Werktag davor und dem Werktag danach (**)

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei der 1. ZA im Betrieb (***)

ZA ungünstige Witterung – Bausektor (siehe Infoblatt E29)

Nein

Ja, zwischen dem Werktag davor und dem Werktag danach (**)

Besondere Kontrollkarte, die vor dem Beginn des Monats auszustellen ist

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei der 1. ZA im Betrieb (***)

ZA höhere Gewalt (siehe Infoblatt E24)

Ja (Verwaltungspraxis)

Nein

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei der 1. ZA im Betrieb (***)

ZA medizinisch bedingte höhere Gewalt (siehe Infoblatt E24)

Nein

Nein

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei jedem Antrag wegen medizinisch bedingter höherer Gewalt

ZA Schließung Jahresurlaub (siehe Infoblatt E23)

Nein

Nein

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats

Ja, nach dem Ende des Monats

Ja, bei der 1. ZA im Betrieb (***)

ZA Streik oder Aussperrung (siehe Infoblatt E25)

Nein

Ja, keine Frist vorgesehen, einmalige Anzeige des Beginns der Arbeitslosigkeit pro Streik

Ja, auf Bitte des Arbeitnehmers hin

Ja, auf Bitte des Arbeitnehmers hin

Ja, auf Bitte des Arbeitnehmers hin, bei der 1. ZA im Betrieb (***)

(*) Eine einzige Mitteilung pro Monat und pro Arbeitnehmer

(**) Unter 'Werktag davor und Werktag danach' versteht man alle Tage der Woche, außer den Sonntagen, den Feiertagen, den Ersatztagen für Feiertage und den Brückentagen.

(***) entweder Änderung des Faktors Q/S oder Unterbrechung des Leistungsbezugs bei ZA ≥ 36 Monate oder im Falle von ZA wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen, wenn die Zulässigkeit zum Leistungsbezug nicht bereits zum Zeitpunkt eines früheren Antrages auf ZA festgestellt wurde.