FAQ Zeitweilige Arbeitslosigkeit

Diese FAQ werden auf der Grundlage von Fragen aus der Praxis fortlaufend ergänzt.

Diese Version wurde am 02.05.2023 aktualisiert.

Allgemeiner Kontext: Was wird sich ab dem 01.01.2023 ändern ?

Ab dem 01.01.2023 treten eine Reihe von Änderungen in Kraft :

  • Zum einen läuft ein Maßnahmenpaket, das während der Corona-Pandemie eingeführt wurde, am 31.12.2022 endgültig aus (siehe die diesbezügliche Ankündigung vom 02.12.2022 auf der LfA-Website).
  • Zum anderen ändern sich auch die Verfahren und Fristen für die Einführung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen, da auch die Übergangsregelung für zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen am 31.12.2022 ausläuft.

Mit anderen Worten gilt ab dem 01.01.2023 wieder das gesetzliche System der zeitweiligen Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen für Arbeiter und Angestellte (wie in Artikel 51 und Artikel 77/1 bis 77/8 des Gesetzes vom 3. Juli 1978 über Arbeitsverträge vorgesehen).
Nur das Sondersystem der zeitweiligen Arbeitslosigkeit Energie bleibt anwendbar, und zwar noch bis zum 31.03.2023.

Auslaufen der flankierenden Maßnahmen für alle Formen der zeitweiligen Arbeitslosigkeit

Ja. Sie müssen den Arbeitnehmenden, die Sie zum 01.01.2023 oder später in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzen, wieder eine nummerierte Kontrollkarte C3.2A aushändigen.

Sie müssen die Kontrollkarte C3.2A spätestens am ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats aushändigen, und zwar unaufgefordert.
Wenn die zeitweilige Arbeitslosigkeit bis in den darauffolgenden Monat hinein reicht, müssen Sie den Arbeitnehmenden vor dem ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit dieses weiteren Monats eine neue Kontrollkarte C3.2A abgeben.
Ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit bis zum Ende des Monats müssen die Arbeitnehmenden die Kontrollkarte C3.2A laut den darauf gedruckten Anweisungen ausfüllen. Am Ende des Monats müssen Arbeitnehmende ihre Kontrollkarte C3.2A bei ihrer Zahlstelle (CGSLB, CSC, FGTB, HfA) einreichen.
Da es sich um „nummerierte“ Kontrollkarten handelt, können Sie sie nicht selbst drucken. Kostenlose unausgefüllte Exemplare erhalten Sie bei dem Arbeitslosenamt des LfA. Sie können sich auch an Ihr Sozialsekretariat wenden, um Kontrollkarten zu bestellen.
Für den Bausektor stellt Constructiv auf Namen lautende Kontrollkarten C3.2A-BAU aus.

Constructiv kann neuen Arbeitgebern, die ihm noch nicht bekannt sind, noch keine Kontrollkarten BAU für die neu eingestellten Arbeitnehmenden ausstellen. In dem Fall muss sich der Arbeitgeber (oder sein Sozialsekretariat) an das für ihn örtlich zuständige Arbeitslosenamt des LfA wenden. Das Arbeitslosenamt des LfA füllt den Namen des Arbeitgebers sowie den Namen des oder der Arbeitnehmenden und den Monat aus und stellt eine unausgefüllte Kontrollkarte BAU für den Monat des Arbeitsantritts und für den Folgemonat aus.
Die Kontrollkarten werden an den Arbeitgeber geschickt. Der Arbeitgeber (oder das Sozialsekretariat) wird dazu aufgefordert, die Kartennummer in der Dimona-Meldung anzugeben. Falls es das Sozialsekretariat ist, das die Karten anfordert, werden die Kartennummern dem Sozialsekretariat mitgeteilt.

Ja. Sie sind verpflichtet, die nummerierten Kontrollkarten C3.2A, die Sie den Arbeitnehmenden aushändigen, in ein Validationsbuch einzutragen.
Sie haben die Wahl zwischen einem elektronischen Validationsbuch (siehe www.socialsecurity.be) oder einem Validationsbuch auf Papier.
Diese Pflicht gilt bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen und bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen ungünstiger Witterung.
Sie müssen die Kontrollkarten spätestens am Tag, an dem Sie die Karten den Arbeitnehmenden aushändigen, in das Validationsbuch eintragen. Sie können nur eine Karte pro Arbeitnehmenden und pro Monat in das Validationsbuch eintragen.
Wenn Sie zum ersten Mal ein Validationsbuch in Papierform verwenden, müssen Sie es zunächst von dem örtlichen Arbeitslosenamt des LfA validieren lassen.
Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt Nr. E20.

Ja. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie Ihre Arbeitnehmenden zum ersten Mal in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzen oder wenn die zeitweilige Arbeitslosigkeit nach einer Änderung der Beschäftigungsbruchzahl (Faktor Q/S) zum ersten Mal wieder eingeführt wird. Nach Ablauf eines jeden Monats müssen Sie auch eine MSR Szenario 5 „Monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Aussetzung-Angestellte“ senden, aber diese Pflicht bestand auch während der Corona-Pandemie.

Nein. Arbeitnehmende, die über 65 Jahre alt sind und eine Rente beziehen, können ab dem 01.01.2023 kein Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit mehr beanspruchen.

Ja. Arbeitnehmende müssen erneut ein Formular „C1 - Meldung der persönlichen und familiären Situation“ ausfüllen und gegebenenfalls darauf die Ausübung zusätzlicher Tätigkeiten oder die Erzielung von Einkommen angeben, die sich auf ihren Leistungsanspruch auswirken können, da die gewöhnlichen Regeln bei Zusammentreffen des Arbeitslosengeldes mit Einkommen oder Tätigkeiten von dem Zeitpunkt an wieder Anwendung finden.
Arbeitnehmende können sich zu diesem Zweck an ihre Zahlstelle wenden.

Zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen – Allgemeines System

Einleitung : Was ändert sich ab dem 01.01.2023 ?

Die Übergangsregelung bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen (siehe Infoblatt E4), die nach Ablauf des vereinfachten Verfahrens für die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen coronabedingter höherer Gewalt eingeführt wurde, läuft am 31.12.2022 aus. Ab dem 01.01.2023 gilt daher sowohl für Arbeiter als auch für Angestellte wieder das gesetzliche System (Artikel 51 und Artikel 77/1 bis 77/7 des Gesetzes vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge).

!!! Ausnahme : das Sondersystem der zeitweiligen Arbeitslosigkeit für energieintensive Betriebe (siehe Infoblatt E5) gilt bis zum 31.03.2023 weiter (siehe unten).

Zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen für Arbeiter und Angestellte

Ja. Dies bedeutet Folgendes :

  • Für Meldungen, die ab dem 01.01.2023 gesandt werden, gilt wieder die gesetzliche Mitteilungsfrist von sieben Tagen (oder eventuell eine andere Frist, wenn für Ihr Unternehmen eine andere Regelung gilt);
  • Für Meldungen, die spätestens am 31.12.2022 gesandt werden, ist die verkürzte dreitägige Mitteilungsfrist noch immer anwendbar.

Dabei handelt es sich immer um Kalendertage, wobei der Tag der Mitteilung und der erste Tag der voraussichtlichen Arbeitslosigkeit nicht mitgezählt werden.

Beispiel : Die Mitteilung wird am Montag, den 02.01.2022 gesandt -> die Regelung kann am Dienstag, den 10.01.2023, (7 Kalendertage später) einsetzen.
Die Mitteilung wird am Freitag, den 30.12.2022 gesandt -> die Regelung kann am Dienstag, den 03.01.2023, (3 Kalendertage später) einsetzen.

Hinweis : Wenn Sie vor dem 31.12.2022 eine elektronische Mitteilung mit einem Einsetzungsdatum im Jahr 2023 senden, erhalten Sie möglicherweise eine Warnmeldung, dass die Einreichungsfrist überschritten ist. Sie können diese Warnmeldung ausnahmsweise ignorieren. Wenn das Arbeitslosenamt des LfA eine Fehlermeldung erhält, kann diese auch ignoriert werden (Shift F1).

Ja. Sie können beispielsweise für denselben Zeitraum für die  Arbeitnehmenden der Abteilung A eine vollständige Aussetzung für vier  Wochen und für die Arbeitnehmenden der Abteilung B eine große  Aussetzung, bei der weniger als drei Arbeitstage pro Woche oder eine  einzige Arbeitswoche jede zweite Woche vorgesehen wird, beantragen.

Da es sich um zwei verschiedene Aussetzungsregelungen handelt (eine  vollständige Aussetzung und eine große Aussetzung), müssen Sie dem LfA  zwei verschiedene Mitteilungen über die voraussichtliche wirtschaftliche  Arbeitslosigkeit senden.

Zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen – Arbeiter

Nein. Ab dem 01.01.2023 ist es nicht mehr möglich, eine vollständige Aussetzung für 8 bzw. 12 Wochen, gefolgt von 2 bzw. 3 Wochen von Arbeitswiederaufnahme, einzuführen.
Ab dem 01.01.2023 müssen Sie, falls die gesetzliche Aussetzungsdauer erreicht ist (4 Wochen vollständige Aussetzung oder 3 Monate Kurzarbeit), eine obligatorische Arbeitswiederaufnahmewoche einlegen, bevor eine neue Regelung einsetzen kann. Wenn per Königlichen Erlass für Ihren Sektor eine abweichende Regelung gilt, die eine längere Aussetzungsdauer vorsieht, dann kommt diese längere Dauer zur Anwendung.

Wenn das Startdatum der Regelung noch im Jahr 2022 liegt, dann gilt bis zum Ende der Regelung noch die abweichende Frist der Übergangsregelung.


Beispiel :
Am Donnerstag, den 15.12.2022, senden Sie eine Mitteilung, in der Sie eine vollständige Aussetzung für 4 Wochen (von Montag, den 19.12.2022, bis Freitag, den 13.01.2023) unmittelbar nach einer 8-wöchigen vollständigen Aussetzung beantragen. Diese Mitteilung kann noch akzeptiert werden, da zum Zeitpunkt der Einsetzung der Regelung (Montag, dem 19.12.2022) noch die Übergangsregelung gilt. Nach dem Auslaufen der Regelung müssen Sie zunächst eine obligatorische Arbeitswiederaufnahmewoche (vom 16.01.2023 bis zum 20.01.2023) (nicht drei Arbeitswiederaufnahmewochen) einlegen, bevor Sie eine neue Regelung beantragen können.

Wenn das Startdatum der Regelung im Jahr 2023 liegt, gelten wieder die gesetzlichen Fristen (oder die abweichenden Fristen, wenn für Ihr Unternehmen abweichende Fristen gelten).


Beispiel : Am Donnerstag, den 29.12.2022, senden Sie eine Mitteilung über eine vollständige Aussetzung, die am Montag, den 02.01.2022, einsetzt -> diese Regelung kann für maximal 4 Wochen beantragt werden, gefolgt von einer obligatorischen Arbeitswiederaufnahmewoche (es sei denn, für Ihr Unternehmen gilt eine abweichende Höchstdauer).

Zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen – Angestellte

Ja. Dies bedeutet Folgendes :

  • ab dem 01.01.2023 können Sie sich nicht mehr auf das entsprechende Quartal 2019 berufen, um einen Rückgang des Umsatzes, der Produktion oder der Aufträge um mindestens 10% nachzuweisen ;
  • wenn Sie sich darauf berufen, dass es im Quartal vor der Übermittlung des Formulars C106A mindestens 10% Tage zeitweiliger Arbeitslosigkeit gab, können Sie keine Tage zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt infolge der Coronapandemie oder des Ukraine-Krieges (DmfA-Code 77) mehr anrechnen lassen.

Ab dem 01.01.2023 müssen Sie also wieder die allgemeinen Vorbedingungen gemäß Artikel 77/1, §4 des Gesetzes vom 3. Juli 1978 über Arbeitsverträge erfüllen (siehe Infoblatt E54). Daraus folgt, dass Sie sich für den Nachweis eines Rückgangs um mindestens 10% des Umsatzes, der Produktion, oder der Aufträge nur noch auf das entsprechende Quartal der letzten beiden Kalenderjahre berufen können und dass für den Nachweis von mindestens 10% zeitweiliger Arbeitslosigkeit nur noch die Tage zeitweiliger Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen (DmfA-Code 71) angerechnet werden können.

Nein. Sie können bis zum Ablauf des kollektiven Arbeitsabkommens oder des Unternehmensplans weiter von der Regelung der Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel Gebrauch machen. Wenn Sie nach Ablauf des kollektiven Arbeitsabkommens oder des Unternehmensplans die Regelung der Aussetzung des Angestelltenvertrages weiter nutzen möchten, müssen Sie ein neues Formular C106A einreichen, in dem Sie nachweisen, dass Sie die allgemeinen Vorbedingungen erfüllen.

Wenn Sie bei dem zuständigen Arbeitslosenamt des LfA ein Formular C106A einreichen, in dem Sie nachweisen, dass Sie die allgemeinen Vorbedingungen erfüllen, dann können Sie die erste Mitteilung über eine Aussetzung des Angestelltenvertrages senden, sobald Sie von dem LfA über die Annahme der Vorbedingungen informiert werden.

Ja. Für Angestellte gibt es einen Kredit pro Kalenderjahr (16 Wochen vollständige Aussetzung oder 26 Wochen Kurzarbeit). Ab dem 01.01.2023 beginnt für jeden Angestellten, der aus wirtschaftlichen Gründen zeitweilig arbeitslos gemeldet wird, ein neuer Kredit von 16 Wochen vollständiger Aussetzung oder 26 Wochen Kurzarbeit zu laufen (siehe Infoblatt E55).

Hinweis: Wenn Sie sich für den rechtlichen Rahmen auf das ergänzende kollektive Arbeitsabkommen Nr. 159 für die Einführung einer Regelung zur Aussetzung des Arbeitsmangels für Angestellte berufen haben und dieses kollektive Arbeitsabkommen bis zum 30.06.2025 verlängert wird, müssen Sie kein neues Formular C106A bei dem LfA einreichen und können Sie bis 30.06.2025,ohne weitere Formalitäten weiterhin von der Regelung zur Aussetzung des Arbeitsmangels für Angestellte Gebrauch machen.

Wenn das ergänzende kollektive Arbeitsabkommen abläuft, müssen Sie ein neues Formular C106A bei dem LfA (wenn Sie sich auf eine kollektives Arbeitsabkommen berufen) oder bei der Generaldirektion für kollektive Arbeitsbeziehungen des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung (wenn Sie einen Unternehmensplan erstellt haben) einreichen.

Wenn Sie sich auf ein neues kollektives Arbeitsabkommen berufen, und dieses neue kollektive Arbeitsabkommen nahtlos an das ergänzende kollektive Arbeitsabkommen anschließt, dann müssen Sie nicht erneut nachweisen, dass Sie ein Unternehmen in Schwierigkeiten sind. Sie brauchen nur die Rubrik II des Formulars C106A auszufüllen, indem Sie darin die Registrierungsnummer des neuen kollektiven Arbeitsabkommens, das Datum der Hinterlegung bei der Geschäftsstelle der Abteilung für kollektive Arbeitsbeziehungen, sowie die Gültigkeitsdauer des kollektiven Arbeitsabkommens vermerken. Der LfA wird dann das Enddatum der Anerkennung als Unternehmen in Schwierigkeiten bis zum Enddatum des neuen kollektiven Arbeitsabkommens verlängern.
Achtung! Wenn Sie sich nach Ablauf des ergänzenden kollektiven Arbeitsabkommens auf ein neues kollektives Arbeitsabkommen oder einen neuen Unternehmensplan berufen, beginnt kein neuer Kredit von 16 Wochen vollständiger Aussetzung oder 26 Wochen Kurzarbeit zu laufen.
Der Kredit von 16 Wochen vollständiger Aussetzung oder 26 Wochen Kurzarbeit wird nämlich pro Angestellten und pro Kalenderjahr berechnet (Artikel 77/7 des Gesetzes vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge). So wird ein zwischen dem 01.01.2023 und dem 30.06.2023 eventuell bereits verbrauchter Kredit angerechnet.


Weitere Informationen finden Sie in den Infoblättern E54 und E55.

Zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen für energieintensive Betriebe

Allgemeines

Das Sondersystem der zeitweiligen Arbeitslosigkeit für energieintensive Betriebe ist in mehrfacher Hinsicht flexibler als das gesetzliche System der zeitweiligen Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen.

Bevor Sie zum Sondersystem der zeitweiligen Arbeitslosigkeit Energie greifen können, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Definition eines energieintensiven Betriebs erfüllen.

Des Weiteren gelten die folgenden Lockerungen: es gibt eine verkürzte Mitteilungsfrist für die Übermittlung der Mitteilungen über die voraussichtliche wirtschaftliche Arbeitslosigkeit und es gibt keine obligatorischen Arbeitswiederaufnahmewochen, wenn die maximale Aussetzungsdauer erreicht ist.

Arbeitnehmende, die im Rahmen dieses Sondersystems zeitweilig arbeitslos gemeldet werden, erhalten Arbeitslosengeld in Höhe von 70% (statt 65%) ihres durchschnittlichen begrenzten Arbeitsentgelts.

Zusätzlich zu ihrem Arbeitslosengeld erhalten Arbeitnehmende für jeden Tag der zeitweiligen Arbeitslosigkeit eine Zulage von 6,47 EUR (indexierter Betrag). Diese Zulage wird vom Arbeitgeber gezahlt oder kann ganz oder teilweise von einem Fonds für Existenzsicherheit übernommen werden.
Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt Nr. E5.

Auf das Sondersystem der zeitweiligen Arbeitslosigkeit Energie können Sie vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2023 zurückgreifen.

Ja, es gibt ein einheitliches Verfahren für Arbeiter und Angestellte.

Sie müssen nachweisen können, dass :

  • die Energiebeschaffungskosten für das Kalenderjahr 2021 mindestens 3% des Mehrwertes betragen

oder

  • Ihre definitive Energierechnung für das Quartal vor dem Quartal, in dem Sie zum Sondersystem von zeitweiliger Arbeitslosigkeit Energie greifen, sich im Vergleich zu Ihrer definitiven Energierechnung für das gleiche Quartal des Vorjahres verdoppelt hat.

Sie müssen im Voraus ein Formular C106A-ENERGIE bei dem zuständigen Arbeitslosenamt des LfA einreichen, in dem Sie ehrenwörtlich erklären, dass Sie die Definition eines energieintensiven Betriebes erfüllen.

Der Mehrwert ist die Differenz zwischen den folgenden Gesamtbeträgen :

  • Gesamtbetrag des Umsatzes zuzüglich sonstiger betrieblicher Erträge, der Produktion auf Lager und des produzierten Anlagevermögens (ohne Betriebszuschüsse und Ausgleichsbeträge)
  • Gesamtbetrag des Ankaufs von Handelswaren, Roh- und Hilfsstoffen, zuzüglich des Ankaufs von Dienstleistungen und sonstigen Waren

Sie können die Verdoppelung Ihrer definitiven Endenergierechnung anhand der Energierechnung nachweisen, die Sie im entsprechenden Quartal des Vorjahres basierend auf den damals geltenden Energiepreisen gezahlt hätten.

Ja. Auch andere Energieerzeugnisse als Erdgas und Elektrizität, wie Diesel und Benzin, können berücksichtigt werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Ankauf von Energieerzeugnissen mindestens 3% des Mehrwertes im Kalenderjahr 2021 erreicht.

Nein. Mit dem Formular C106A-Energie wird nachgewiesen, dass die Bedingungen für die Anwendung des Sondersystems der zeitweiligen Arbeitslosigkeit Energie erfüllt sind. Dieser Nachweis wird erbracht, wenn das Formular zum ersten Mal eingereicht wird.
Bei erneuter zeitweiliger Arbeitslosigkeit im ersten Quartal 2023 müssen Sie also nicht erneut ein Formular C106A-ENERGIE bei dem LfA einreichen.

Ja. Es ist gesetzlich nicht möglich, vom allgemeinen System der zeitweiligen Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen zum

Sondersystem der zeitweiligen Arbeitslosigkeit Energie zu wechseln, ohne dass eine neue Mitteilung über die voraussichtliche wirtschaftliche Arbeitslosigkeit gesandt wird.
Das LfA prüft für jede Mitteilung über voraussichtliche wirtschaftliche Arbeitslosigkeit, die in der Zeit ab dem 01.10.2022 gesandt wird, ob Sie ein Formular C106A-ENERGIE BEI dem LfA eingereicht haben. Ist dies der Fall, so unterliegen alle Mitteilungen, die nach der Annahme des Formulars C106A-Energie gesandt werden, dem Sondersystem der zeitweiligen Arbeitslosigkeit Energie.

Die erste elektronische Mitteilung über voraussichtliche wirtschaftliche Arbeitslosigkeit im Rahmen des Sondersystems der zeitweiligen Arbeitslosigkeit Energie können Sie senden, sobald das LfA Ihnen mitgeteilt hat, dass es das Formular C106A-Energie angenommen hat.

Ja. Bis zum 31.03.2023 gilt eine verkürzte Mitteilungsfrist von drei Kalendertagen.

Ja. Wenn die Formalitäten erfüllt sind (vorausgehende Einreichung des Formulars C106A-ENERGIE und Sendung einer [neuen] Mitteilung über voraussichtliche wirtschaftliche Arbeitslosigkeit nach der Annahme des Formulars C106A-ENERGIE durch das LfA), können Sie sofort zum Sondersystem der zeitweiligen Arbeitslosigkeit Energie wechseln. Alle obligatorischen Arbeitswochen entfallen.

Beispiel : Sie haben im Rahmen der Übergangsregelung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen eine vollständige Aussetzung für acht Wochen eingeführt. Wenn Sie als energieintensiver Betrieb anerkannt sind, können Sie im Rahmen des Sondersystems der zeitweiligen Arbeitslosigkeit Energie unmittelbar nach Ablauf von 8 Wochen eine vollständige Aussetzung von 4 Wochen beantragen, ohne zunächst eine Arbeitswiederaufnahmewoche einlegen zu müssen.

Ja. Auch wenn Sie sich entschließen, die Produktion ganz stillzulegen, weil Sie sonst einen Verlust hinnehmen müssten, können Sie das Sondersystem der zeitweiligen Arbeitslosigkeit Energie in Anspruch nehmen.

Ja. Welche Regelung gilt, hängt davon ab, wann die Mitteilungen über voraussichtliche wirtschaftliche Arbeitslosigkeit gesandt werden :

  • Mitteilungen über voraussichtliche wirtschaftliche Arbeitslosigkeit, die vor der Annahme des Formulars C106A-ENERGIE gesandt wurden und nicht eingestellt werden, laufen weiter und unterliegen weiterhin dem allgemeinen System der zeitweiligen Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen.
  • Alle nach der Annahme des Formulars C106A-ENERGIE gesandten Mitteilungen über voraussichtliche wirtschaftliche Arbeitslosigkeit unterliegen dem Sondersystem der zeitweiligen Arbeitslosigkeit Energie. Das Sondersystem der zeitweiligen Arbeitslosigkeit Energie gilt dann für alle in diesen Mitteilungen genannten Arbeitnehmer.

Ja. Sie müssen das LfA davon benachrichtigen, damit die Anerkennung als energieintensives Unternehmen aufgehoben werden kann. Alle neuen Mitteilungen über zeitweilige Arbeitslosigkeit, die nach der Aufhebung der Anerkennung als energieintensiven Betriebs gesandt werden, unterliegen dann wieder dem allgemeinen System der zeitweiligen Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen. Alle noch laufenden Mitteilungen, die noch dem Sondersystem der zeitweiligen Arbeitslosigkeit Energie unterliegen, können eingestellt werden.

Nein. Sie können aufeinanderfolgende Regelungen von vollständiger Aussetzung (für vier Wochen) oder von großer Aussetzung (für drei Monate) beantragen, ohne jedes Mal eine Arbeitswiederaufnahmewoche einlegen zu müssen. Im Sondersystem der zeitweiligen Arbeitslosigkeit Energie gibt es keine obligatorischen Arbeitswiederaufnahmewochen.

Nein. Es besteht für dieses Sondersystem keine Höchstdauer pro Kalenderjahr (etwa 16 Wochen vollständiger Aussetzung oder 26 Wochen Kurzarbeit).

Ja. Es handelt sich um ein Sondersystem der zeitweiligen Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen. Es gelten also dieselben Bedingungen. Dies bedeutet unter anderem, dass der Leiharbeitnehmer mit einem ununterbrochenen Wochenvertrag beschäftigt worden sein muss, eine dreimonatige Betriebszugehörigkeit bei demselben Entleiher aufweisen muss und zusammen mit den Stammarbeitnehmern zeitweilig arbeitslos sein muss.

  • Der Entleiher reicht das Formular C106A-ENERGIE ein, da er derjenige ist, der nachweisen muss, dass er die Voraussetzungen eines energieintensiven Unternehmens erfüllt.
  • Die Mitteilung über die voraussichtliche wirtschaftliche Arbeitslosigkeit wird von der Leiharbeitsfirma gesandt.
  • Die Leiharbeitsfirma sendet die Mitteilung über den ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
  • Die Leiharbeitsfirma sendet die MSR-Szenario 5 und muss in das Feld 00131 UNTERNEHMENSNUMMER DES ENTLEIHERS die ZDU-Nummer des Entleihers eintragen, damit die Zahlstelle überprüfen kann, ob der Leiharbeitnehmer bei einem Entleiher beschäftigt ist, der als energieintensiver Betrieb anerkannt ist.

Hinweise :

  • Wenn die Leiharbeitsfirma die ZDU-Nummer des Entleihers in der MSR-Szenario 5 nicht angegeben hat, kann dies durch die Nachreichung einer verändernden MSR Szenario 5 in Ordnung gebracht werden;
  • Wenn die Leiharbeitskraft an Arbeitslosengeld statt 70% nur 65% des Lohns erhalten hat, weil die Zahlstelle nicht wusste, dass der Leiharbeitnehmer in einem energieintensiven Betrieb beschäftigt war, kann der Leiharbeitnehmer bei der Leiharbeitsfirma eine Bescheinigung beantragen, die bestätigt, dass er in einem energieintensiven Betrieb beschäftigt war. Der Leiharbeitnehmer kann diese Bescheinigung dann bei seiner Zahlstelle einreichen.

Ja. Das Sondersystem der zeitweiligen Arbeitslosigkeit Energie wird, was die Rechte der Arbeitnehmer anbelangt, mit der zeitweiligen Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen gleichgestellt, wie sie im Gesetz vom 3. Juli 1978 über Arbeitsverträge vorgesehen ist. Daraus folgt, dass die Artikel 51bis und 77/5 des oben genannten Gesetzes anwendbar sind und dass Arbeitnehmende zunächst ihre vollständig erworbenen Ausgleichsruhetage (aufgrund von Überstunden, Sonntagsarbeit usw.) abbauen müssen, bevor sie im Rahmen des Sondersystems der zeitweiligen Arbeitslosigkeit Energie zeitweilig arbeitslos gemeldet werden können.

Eine Mitteilung über zeitweilige Arbeitslosigkeit Energie, die vor dem 01.04.2023 versandt wurde und wirksam geworden ist, kann noch für den gesamten beantragten Zeitraum akzeptiert werden (maximal 4 Wochen vollständige Aussetzung oder 13 Wochen große Aussetzung).

Zum Beispiel : Sie beantragen am 23.03.2023 die Regelung der vollständigen Aussetzung für einen Zeitraum von 4 Wochen (vom 27.03.2023 bis einschl. zum 23.04.2023). Die Mitteilung wird noch für den gesamten Zeitraum von 4 Wochen, also bis einschl. zum 23.04.2023, akzeptiert.

Ja.

Zum Beispiel : Sie beantragen am 23.03.2023 im System der zeitweiligen Arbeitslosigkeit Energie die Regelung einer vollständigen Aussetzung für einen Zeitraum von 4 Wochen (vom 27.03.2023 bis zum 23.04.2023). Ab dem 24.04.2023 können Sie nahtlos anschließend eine neue Regelung von zeitweiliger Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen einführen (zum Beispiel eine vollständige Aussetzung von vier Wochen), ohne eine obligatorische Arbeitswiederaufnahmewoche einlegen zu müssen, sofern Sie dazu rechtzeitig (mindestens 7 Kalendertage im Voraus) eine neue Mitteilung über voraussichtliche wirtschaftliche Arbeitslosigkeit senden.

Nein. Die Wochen zeitweiliger Arbeitslosigkeit Energie im Jahr 2023 werden nicht auf den Angestelltenkredit angerechnet (16 Wochen vollständige Aussetzung oder 26 Wochen Kurzarbeit). Es handelt sich dabei um zwei unterschiedliche Systeme mit jeweils einer eigenen Berechnung der maximal zulässigen Aussetzungsdauer.

Zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt

Nein. Es geht um den Grundsatz des gesetzlichen „Rechts auf Abwesenheit“ (entschädigt in Form von zeitweiliger Arbeitslosigkeit) für die Betreuung eines Kindes aufgrund der Schließung einer Schule, eines Kindergartens oder einer Tagesstätte für Personen mit Beeinträchtigung oder aufgrund der Quarantäne des Kindes als Folge einer Maßnahme zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus.

Dieser Grundsatz ist in Artikel 12 des Gesetzes vom 30. Juli 2022 verankert, der verschiedene Bestimmungen über die zeitweilige Arbeitslosigkeit enthält. Dieses Gesetz läuft am 31.12.2022 aus und wurde nicht verlängert.

Ja. Zeitweilige Arbeitslosigkeit aufgrund höherer Gewalt wegen der eigenen Quarantäne von Arbeitnehmenden fällt unter die normale Definition von höherer Gewalt.

Situation bis zum 26.04.2023

Diese Möglichkeit der Entschädigung bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt bleibt also auch nach dem 31.12.2022 bestehen, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind :

  • Die Arbeitnehmenden dürfen nicht aus dem Homeoffice arbeiten.
  • Die Arbeitnehmenden sind nicht arbeitsunfähig im Sinne der Gesetzgebung über die Kranken- und Invalidenversicherung.
  • die Quarantäne oder Isolierung wird anhand einer Quarantäne- oder Isolierungsbescheinigung nachgewiesen, aus der hervorgeht, dass die Arbeitnehmenden arbeitsfähig sind, aber das Haus nicht verlassen dürfen, weil sie :

• Symptome aufweisen, die auf eine Ansteckung hindeuten können (Quarantäne) oder
• sich mit dem Coronavirus angesteckt haben (Isolierung).

  • die Dauer des beantragten Zeitraums ist auf 7 Tage befristet (vorausgesetzt, die Arbeitnehmenden waren in den letzten drei Tagen fieber- und symptomfrei). In Gemeinschaften mit anfälligen Personen (z. B. Alten- und Pflegeheimen) beträgt die Isolierungsdauer 10 Tage (vorausgesetzt, die Bewohner sind 3 Tage lang fieberfrei und es tritt eine klinische Besserung der Beschwerden ein). Arbeitnehmende, die einen Kontakt mit hohem Risiko hatten, müssen nicht mehr unter Quarantäne gestellt werden. So kann für sie keine zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen quarantänebedingter höherer Gewalt mehr beantragt werden. Der Arbeitgeber muss dem LfA eine elektronische Mitteilung über zeitweilige Arbeitslosigkeit senden, die er mit der Quarantäne- oder Isolierungsbescheinigung zum Nachweis der höheren Gewalt zu versehen hat.

Hinweis : Für Leiharbeitnehmende ist eine zeitweilige Arbeitslosigkeit aufgrund höherer Gewalt nicht möglich, wenn die Quarantäne oder die Isolierung des Leiharbeitnehmenden die weitere Erfüllung des befristeten Arbeitsvertrags unmittelbar und endgültig unmöglich macht.

Situation ab dem 26.04.2023

Seit dem 26.04.2023 brauchen Personen, deren Coronatest positiv ausgefallen ist, nicht mehr isoliert zu werden. Dies wurde am 26.04.2023 von den Gesundheitsministern beschlossen. Daraus folgt, dass ab dem 26.04.2023 keine zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt aufgrund einer coronabedingten Quarantäne oder Isolierung mehr möglich ist.

 

Nein. Der Coronavirus hat sich ab März 2020 verbreitet. Die Situation kann  also kaum noch als „zeitweilig“ bezeichnet werden. Seit dem 01.07.2022  wird der Begriff der „höheren Gewalt“ wieder im herkömmlichen Sinne des  Wortes ausgelegt, was also eine „vorübergehende“ vollständige  Unmöglichkeit der Erfüllung des Arbeitsvertrags voraussetzt. Außerdem gibt es keine spezifischen Bestimmungen mehr, die eine Quarantäne für  Hochrisikopatienten vorschreiben. Risikopatienten dürfen das Haus  verlassen und unter bestimmten Bedingungen Besuch empfangen (siehe  hierzu die Empfehlungen von Sciensano). Folglich ist die Erfüllung des  Arbeitsvertrags nicht völlig unmöglich, und die Definition der höheren  Gewalt somit nicht erfüllt.

Hinweis: Zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt kann auch in  den folgenden Fällen nicht geltend gemacht werden: Arbeitnehmende  dürfen im Unternehmen maximal drei Tage aus dem Homeoffice arbeiten.  Es kann für die zwei Tage, an denen ein Risikopatient nicht aus dem  Homeoffice arbeiten darf, keine zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer  Gewalt beantragt werden. Die Erfüllung des Arbeitsvertrags ist in dieser  Situation nämlich nicht völlig unmöglich, sodass die Definition der höheren  Gewalt auch dann nicht erfüllt ist.