Allgemeine Informationen für alle Sektoren

Eine Laufbahnunterbrechung ermöglicht es Ihnen, unter bestimmten Bedingungen vorübergehend ganz mit der Arbeit auszusetzen oder Ihre Arbeitszeit eine Zeit lang zu verkürzen.

Wenn Sie sowohl die Voraussetzungen für den Anspruch auf die Unterbrechung bei Ihrem Arbeitgeber als auch die Voraussetzungen für den Anspruch auf das Unterbrechungsgeld erfüllen, bekommen Sie ein monatliches Ersatzeinkommen, das vom Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) in Form von Unterbrechungsgeld gezahlt wird.

In allen Sektoren (Privatwirtschaft, öffentlicher Dienst und Unterrichtswesen) gibt es vier thematische Urlaube , die genauen Bedürfnissen entgegenkommen.  Sie ermöglichen eine vollständige Unterbrechung oder eine teilweise Unterbrechung in Form einer Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel.  Diese thematischen Urlaube sind die Folgenden:

  • der Elternurlaub (für die Betreuung seiner Kinder). Bei einem Elternurlaub ist es zusätzlich möglich, die Arbeitszeit um ein Zehntel zu verkürzen;
  • der Urlaub wegen medizinischen Beistands(für die Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen);
  • der Urlaub für Palliativpflege(für die Betreuung einer unheilbar kranken Person im Endstadium);
  • der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen(für die Betreuung einer schutz- oder pflegebedürftigen Person).

Es gibt auch ein allgemeines System von vollständiger oder teilweiser Unterbrechung der Berufslaufbahn, die Sie unabhängig von Ihrem Alter in Anspruch nehmen können:

  • der Zeitkredit mit Begründung im Privatsektor; in diesem Fall muss der Antrag durch eine der in den Vorschriften vorgesehenen Begründungen gerechtfertigt werden (u. a. Teilnahme an einer anerkannten Aus- oder Weiterbildung, Betreuung eines Kindes, medizinisch bedingte Betreuung oder Betreuung in Form von Palliativpflege);
  • die gewöhnliche Laufbahnunterbrechung im öffentlichen Dienst und im Unterrichtswesen; in diesem Fall braucht der Antrag nicht durch eine in den Vorschriften vorgesehene Begründung gerechtfertigt zu werden.

Zum Schluss gibt es neben dem allgemeinen System auch ein Laufbahnendesystem, welches es Ihnen ermöglicht, Ihre Arbeitszeit bis zum Pensionsantritt zu verkürzen.

  • Im Privatsektor sieht das Laufbahnendesystem des Zeitkredits ab dem Alter von 55 Jahren oder unter bestimmten Bedingungen bereits ab 50 Jahren einen Anspruch auf eine teilweise Unterbrechung bei dem Arbeitgeber vor.  Das Unterbrechungsgeld für einen Laufbahnende-Zeitkredit kann dagegen erst ab dem Alter von 60 Jahren oder unter bestimmten Bedingungen ab 55 Jahren von dem LfA gezahlt werden.
  • Im öffentlichen Sektor und im Unterrichtswesen ist das Laufbahnendesystem der Laufbahnunterbrechung ab 55 Jahren (oder unter bestimmten Bedingungen bereits ab 50 Jahren) zugänglich, und zwar mit dem Unterbrechungsgeld des LfA.

Die Online-Anwendung " Break@Work ", gibt Ihnen Auskunft über die Dauer der Unterbrechung, die Sie in Anspruch nehmen können.

Je nach Ihrer Wahl und abhängig von eventuellen Zeiträumen, die Sie bereits früher in Anspruch genommen haben, können Sie erfahren, wie viel Zeitkredit, aber auch wie viel Elternurlaub, Urlaub wegen medizinischen Beistands, Urlaub für Palliativpflege und Urlaub für nahestehende Hilfspersonen Sie noch beanspruchen können. 

Dazu müssen Sie die Fragen beantworten, die Ihnen von der Applikation gestellt werden.  Auf der Grundlage Ihrer Antworten führt das System für die von Ihnen gewählte Art der Unterbrechung eine Berechnung der verbleibenden Monate und Tage durch.

Gegenüber dem Arbeitgeber

Sie müssen Ihren Arbeitgeber im Voraus innerhalb einer Frist, die von der Art der gewünschten Unterbrechung abhängt, benachrichtigen.  Die Benachrichtigung muss per Einschreiben oder durch Übergabe eines Schriftstücks erfolgen. Darin müssen Sie die Art der Unterbrechung (Elternurlaub, Urlaub wegen medizinischen Beistands, Zeitkredit, ...), die gewünschte Bruchzahl (Vollzeitunterbrechung, Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit, um ein Fünftel, um ein Zehntel) sowie das Datum des Beginns und des Endes der Unterbrechung angeben.

Sie können über die Anwendung Break@Work eine Bescheinigung über die Zeiträume von vollständiger oder teilweiser Unterbrechung beantragen, auf die Sie noch Anspruch haben.

Bei einem Zeitkredit müssen Sie diese Bescheinigung Ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers beifügen.

Gegenüber dem LfA

Nachdem der Arbeitgeber Ihnen die beantragte Unterbrechung bewilligt hat, können Sie Ihren Antrag bei dem LfA einreichen, am besten auf elektronischem Wege (schneller und umweltfreundlicher).  Zuerst muss der Arbeitgeber seinen Teil ausfüllen.  Dann sind Sie an der Reihe: gehen Sie auf das Portal der Sozialen Sicherheit, um dort Ihren Teil des Antrages auszufüllen und einzureichen. Die Entscheidung des LfA wird in Ihrer eBox abgelegt. Wenn kein elektronischer Antrag möglich ist, können Sie das passende Formular ausdrucken, ausfüllen und per Post einreichen. Die Formulare zum Ausdrucken hält das LfA auf dieser Website für Sie bereit.

Der Onlinedienst  des Portals der Sozialen Sicherheit ermöglicht Arbeitgebern und Arbeitnehmenden des Privatsektors, der föderalen öffentlichen Verwaltungen und der autonomen öffentlichen Unternehmen, einen Antrag auf eine Laufbahnunterbrechung oder einen Zeitkredit zu stellen.

Mit Ausnahme des Unterrichtswesens und des Verteidigungsministeriums können Arbeitgeber und Arbeitnehmende des Privatsektors und des öffentlichen Sektors diesen Onlinedienst auch nutzen, um einen Antrag auf einen thematischen Urlaub (Elternurlaub, Urlaub wegen medizinischen Beistands, Urlaub für Palliativpflege oder Urlaub für nahestehende Hilfspersonen) zu stellen.

Über diesen Online-Dienst kann jedoch nicht mitgeteilt werden, dass der Arbeitgeber oder ein sektoraler Fonds der oder dem Arbeitnehmenden im Alter von mindestens 45 Jahren eine ergänzende Entschädigung zahlt, wenn dies der Fall ist.

Arbeitnehmende und Arbeitgeber, die von einer Region oder Gemeinschaft abhängen, können über diesen Onlinedienst keinen Antrag auf eine Laufbahnunterbrechung stellen.

Der Antrag auf Zeitkredit(allgemeines System oder Laufbahnendesystem), auf Laufbahnunterbrechung oder auf thematischen Urlaub (Elternurlaub, Urlaub wegen medizinischen Beistands, Urlaub für Palliativpflege oder Urlaub für nahestehende Hilfspersonen) muss vorzugsweise elektronisch über das Portal der sozialen Sicherheit eingereicht werden.

Der Online-Antrag hat viele Vorteile, darunter ein schnelleres und umweltfreundlicheres Verfahren.

Ein Antrag auf Laufbahnunterbrechung oder Zeitkredit besteht aus einem Arbeitgeber- und einem Arbeitnehmerteil.

Der Arbeitgeberteil muss zuerst (online oder durch strukturierte elektronische Nachrichten) eingereicht werden. Erst dann ist der Arbeitnehmer an der Reihe.

Akte Laufbahnunterbrechung und Zeitkredit – Soziale Sicherheit (socialsecurity.be)

Sobald der Arbeitgeber seinen Teil eingereicht hat, werden Sie über Ihre eBox (zugänglich auf www.socialsecurity.be) benachrichtigt – sowie per E-Mail, wenn das LfA über Ihre E-Mail-Adresse verfügt.

Nach der Identifizierung über Ihren Personalausweis mit Chip (eID) oder Itsme können Sie Ihren Teil des Antrags ausfüllen.

Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, Ihren Teil elektronisch auszufüllen, können Sie das von der Anwendung erzeugte PDF-Dokument ausfüllen und es per Post an das für Sie zuständige Büro des LfA schicken.

Wenn Sie einen Zeitkredit mit einer verordnungsrechtlichen Begründung, einen Urlaub wegen medizinischen Beistands oder einen Urlaub für Palliativpflege beantragen, müssen Sie den Nachweis oder die Nachweise über das Vorhandensein der Umstände, auf welche die Begründung sich stützt, oder die Bescheinigung des Arztes in Ihren über das Web übermittelten Antrag hochladen.  Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt T14 Verfahren zur Beantragung der thematischen Urlaube (lfa.be)  oder T159 Verfahren zur Beantragung des Zeitkredits (lfa.be).

Alle Ihre Daten werden in einem globalen PDF-Dokument gespeichert, das als Empfangsbestätigung dient. Dieses PDF-Dokument wird in Ihrer eBox abgelegt.

Der bewilligende oder ablehnende Bescheid C62 des LfA wird Ihnen ebenfalls in Ihrer eBox abgelegt.

Die eBox ist der Online-Dienst der sozialen Sicherheit. Es handelt sich um ein persönliches und gesichertes Postfach, in welches jeder Bürger sich zentralisiert offizielle Dokumente der verschiedenen Sozialversicherungsträger, u.a. des LfA, zustellen lassen kann.

Die eBox ist über www.mysocialsecurity.be zugänglich. Um sie zu aktivieren, brauchen Sie nur Ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen.  Dann werden Sie per E-Mail benachrichtigt, sobald eine Mitteilung in Ihrer eBox abgelegt wird.  Um auf Ihre eBox zuzugreifen und die Dokumente, die Ihnen in aller Sicherheit geschickt werden, abzufragen, brauchen Sie sich einfach nur mit Ihrem eID (Personalausweis mit Chip) oder mit der itsme-App anzumelden.

Wenn Sie Ihren Teil des Antrags elektronisch über das Portal der sozialen Sicherheit eingereicht haben, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung in Form einer PDF-Datei, in der alle übermittelten Daten aufgeführt sind.

Um dieses PDF-Dokument zu sehen, müssen Sie zuerst Ihre eBox aktiviert haben

Der schnellste und umweltfreundlichste Weg, um einen Antrag bei dem LfA einzureichen, ist der elektronische Weg.

Wenn kein elektronischer Antrag möglich ist, können Sie ihn mit einem auf dieser Website verfügbaren Formular einreichen.

In diesem Fall können Sie die Formulare & Bescheinigungen | Landesamt für Arbeitsbeschaffung (lfa.be).im Dokumentationsbereich der LfA-Website herunterladen oder sie bei den verschiedenen LfA-Büros anfordern.

Anhand Ihrer Telefonnummer und Ihrer E-Mail-Adresse kann das LfA Sie kontaktieren, um Informationen, die in Ihrem Antrag fehlen könnten, bequemer bei Ihnen einzuholen, sollten Sie Ihren Antrag nicht elektronisch eingereicht haben. So kann Ihren Antrag schneller bearbeitet werden und können Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Antrages und der Zahlung Ihres Unterbrechungsgeldes vermieden werden.

Sie müssen das Formular frühestens 6 Monate vor dem Beginn der Unterbrechung und spätestens 2 Monate nach dem Beginn der Unterbrechung dem Büro des LfA zukommen lassen.

Wenn der Antrag später als zwei Monate nach dem Beginn der Unterbrechung elektronisch eingereicht wird, entsteht der Anspruch auf Unterbrechungsgeld erst ab diesem Einreichungsdatum.

Wenn das Formular – im Falle eines Antrags mit einem Papierformular – später als zwei Monate nach dem Beginn der Unterbrechung an das LfA gesandt wird, entsteht der Unterbrechungsgeldanspruch erst ab dem Tag der Absendung des Formulars.

Das Unterbrechungsgeld wird nachträglich ausgezahlt. Die Zahlung wird am letzten Werktag des Monats ausgeführt, was bedeutet, dass das Unterbrechungsgeld zwischen dem 5. und 10. des Folgemonats auf Ihr Konto eingehen wird.

Im Zahlungskalender (lfa.be) finden Sie die Zahlungstermine.

Das Unterbrechungsgeld wird in der Regel per Banküberweisung ausgezahlt.  Das Unterbrechungsgeld kann auf ein Finanzkonto in Belgien oder in einem Land erfolgen, das dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, auch SEPA (= Single Euro Payments Area) genannt, angehört.

Es kann auch per Zirkularscheck gezahlt werden (nur in Belgien).

Während der Unterbrechung mit Unterbrechungsgeld müssen Sie in Belgien oder einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums, d. h. den 27 EU-Ländern + Norwegen, Island und Liechtenstein (= Europäischer Wirtschaftsraum), oder in der Schweiz wohnen.

Ausnahme: Wenn Sie die mit Ihnen gesetzlich zusammenwohnende oder verheiratete Person begleiten, die im Rahmen eines beruflichen Auftrages für ihren Arbeitgeber sich vorübergehend in ein Land begibt, das außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums liegt und nicht die Schweiz ist, dürfen Sie Ihren Wohnsitz während der Dauer dieses Auftrages dort verlegen.

Sie können Ihre Akte auf www.mysocialsecurity.beabfragen. Mit dieser Anwendung können Sie den Bearbeitungsstand Ihrer Akte, den Unterbrechungsgeldbetrag, den Zahltag, den Zahlungsverlauf, die Steuerkarte, die bereits genommenen Unterbrechungszeiträume ... online abrufen.

Informationen zu Ihrer Akte erteilen Ihnen unsere Kontaktcenter-Mitarbeiter unter der Nummer 02 515 44 44.

Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, dem LfA alle Änderungen in Ihrer persönlichen Situation mitzuteilen, die sich auf Ihre Ansprüche auf die Unterbrechung oder auf das Unterbrechungsgeld auswirken könnten.

Diese Mitteilung muss schriftlich erfolgen.  Dafür können Sie die „Meldung einer Änderung in den Angaben zur Laufbahnunterbrechung / zum Zeitkredit / zum thematischen Urlaub“ benutzen. 

Diese Meldung kann über diesen Link heruntergeladen werden: Meldung einer Änderung in den Angaben zur Laufbahnunterbrechung / zum Zeitkredit / zum thematischen Urlaub | Landesamt für Arbeitsbeschaffung (lfa.be)

Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Meldung müssen Sie entweder per Post oder über das Kontaktformular Kontakt | Landesamt für Arbeitsbeschaffung (lfa.be) oder per Mail an Ihr LfA-Büro senden.

Die Meldung übermitteln Sie an Ihr LfA-Büro bitte so schnell wie möglich ab Eintritt der Änderung.  Auf diese Weise kann unsere Behörde Ihre Akte entsprechend ändern und Sie gegebenenfalls über die Folgen Ihrer neuen Situation belehren.

Nein. Es ist nicht möglich, gleichzeitig einen thematischen Urlaub und einen Zeitkredit in Anspruch zu nehmen. Folglich müssen Sie zunächst den laufenden Zeitkredit mit der Zustimmung Ihres Arbeitgebers abbrechen.

Wenn Ihr Arbeitgeber dem Abbruch zustimmt, können Sie anschließend den gewünschten thematischen Urlaub (Elternurlaub, Urlaub wegen medizinischen Beistands, Urlaub für Palliativpflege oder Urlaub für nahestehende Hilfspersonen) beantragen.