Allgemeine Informationen für alle Sektoren

Eine Laufbahnunterbrechung ermöglicht es Ihnen, unter bestimmten Bedingungen vorübergehend ganz mit der Arbeit auszusetzen oder Ihre Arbeitszeit eine Zeit lang zu verkürzen.

Wenn Sie sowohl die Voraussetzungen für den Anspruch auf die Unterbrechung bei Ihrem Arbeitgeber als auch die Voraussetzungen für den Anspruch auf das Unterbrechungsgeld erfüllen, bekommen Sie ein monatliches Ersatzeinkommen, das vom Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) in Form von Unterbrechungsgeld gezahlt wird.

In allen Sektoren (Privatwirtschaft, öffentlicher Dienst und Unterrichtswesen) gibt es vier thematische Urlaube , die genauen Bedürfnissen entgegenkommen.  Sie ermöglichen eine vollständige Unterbrechung oder eine teilweise Unterbrechung in Form einer Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel.  Diese thematischen Urlaube sind die Folgenden:

  • der Elternurlaub (für die Betreuung seiner Kinder). Bei einem Elternurlaub ist es zusätzlich möglich, die Arbeitszeit um ein Zehntel zu verkürzen;
  • der Urlaub wegen medizinischen Beistands(für die Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen);
  • der Urlaub für Palliativpflege(für die Betreuung einer unheilbar kranken Person im Endstadium);
  • der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen(für die Betreuung einer schutz- oder pflegebedürftigen Person).

Es gibt auch ein allgemeines System von vollständiger oder teilweiser Unterbrechung der Berufslaufbahn, die Sie unabhängig von Ihrem Alter in Anspruch nehmen können:

  • der Zeitkredit mit Begründung im Privatsektor; in diesem Fall muss der Antrag durch eine der in den Vorschriften vorgesehenen Begründungen gerechtfertigt werden (u. a. Teilnahme an einer anerkannten Aus- oder Weiterbildung, Betreuung eines Kindes, medizinisch bedingte Betreuung oder Betreuung in Form von Palliativpflege);
  • die gewöhnliche Laufbahnunterbrechung im öffentlichen Dienst und im Unterrichtswesen; in diesem Fall braucht der Antrag nicht durch eine in den Vorschriften vorgesehene Begründung gerechtfertigt zu werden.

Zum Schluss gibt es neben dem allgemeinen System auch ein Laufbahnendesystem, welches es Ihnen ermöglicht, Ihre Arbeitszeit bis zum Pensionsantritt zu verkürzen.

  • Im Privatsektor sieht das Laufbahnendesystem des Zeitkredits ab dem Alter von 55 Jahren oder unter bestimmten Bedingungen bereits ab 50 Jahren einen Anspruch auf eine teilweise Unterbrechung bei dem Arbeitgeber vor.  Das Unterbrechungsgeld für einen Laufbahnende-Zeitkredit kann dagegen erst ab dem Alter von 60 Jahren oder unter bestimmten Bedingungen ab 55 Jahren von dem LfA gezahlt werden.
  • Im öffentlichen Sektor und im Unterrichtswesen ist das Laufbahnendesystem der Laufbahnunterbrechung ab 55 Jahren (oder unter bestimmten Bedingungen bereits ab 50 Jahren) zugänglich, und zwar mit dem Unterbrechungsgeld des LfA.

Anhand Ihrer Telefonnummer und Ihrer E-Mail-Adresse kann das LfA Sie kontaktieren, um Informationen, die in Ihrem Antrag fehlen könnten, bequemer bei Ihnen einzuholen, sollten Sie Ihren Antrag nicht elektronisch eingereicht haben. So kann Ihren Antrag schneller bearbeitet werden und können Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Antrages und der Zahlung Ihres Unterbrechungsgeldes vermieden werden.

Sie müssen das Formular frühestens 6 Monate vor dem Beginn der Unterbrechung und spätestens 2 Monate nach dem Beginn der Unterbrechung dem Büro des LfA zukommen lassen.

Wenn der Antrag später als zwei Monate nach dem Beginn der Unterbrechung elektronisch eingereicht wird, entsteht der Anspruch auf Unterbrechungsgeld erst ab diesem Einreichungsdatum.

Wenn das Formular – im Falle eines Antrags mit einem Papierformular – später als zwei Monate nach dem Beginn der Unterbrechung an das LfA gesandt wird, entsteht der Unterbrechungsgeldanspruch erst ab dem Tag der Absendung des Formulars.

Das Unterbrechungsgeld wird nachträglich ausgezahlt. Die Zahlung wird am letzten Werktag des Monats ausgeführt, was bedeutet, dass das Unterbrechungsgeld zwischen dem 5. und 10. des Folgemonats auf Ihr Konto eingehen wird.

Im Zahlungskalender (lfa.be) finden Sie die Zahlungstermine.

Das Unterbrechungsgeld wird in der Regel per Banküberweisung ausgezahlt.  Das Unterbrechungsgeld kann auf ein Finanzkonto in Belgien oder in einem Land erfolgen, das dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, auch SEPA (= Single Euro Payments Area) genannt, angehört.

Es kann auch per Zirkularscheck gezahlt werden (nur in Belgien).

Während der Unterbrechung mit Unterbrechungsgeld müssen Sie in Belgien oder einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums, d. h. den 27 EU-Ländern + Norwegen, Island und Liechtenstein (= Europäischer Wirtschaftsraum), oder in der Schweiz wohnen.

Ausnahme: Wenn Sie die mit Ihnen gesetzlich zusammenwohnende oder verheiratete Person begleiten, die im Rahmen eines beruflichen Auftrages für ihren Arbeitgeber sich vorübergehend in ein Land begibt, das außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums liegt und nicht die Schweiz ist, dürfen Sie Ihren Wohnsitz während der Dauer dieses Auftrages dort verlegen.

Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, dem LfA alle Änderungen in Ihrer persönlichen Situation mitzuteilen, die sich auf Ihre Ansprüche auf die Unterbrechung oder auf das Unterbrechungsgeld auswirken könnten.

Diese Mitteilung muss schriftlich erfolgen.  Dafür können Sie die „Meldung einer Änderung in den Angaben zur Laufbahnunterbrechung / zum Zeitkredit / zum thematischen Urlaub“ benutzen. 

Diese Meldung kann über diesen Link heruntergeladen werden: Meldung einer Änderung in den Angaben zur Laufbahnunterbrechung / zum Zeitkredit / zum thematischen Urlaub | Landesamt für Arbeitsbeschaffung (lfa.be)

Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Meldung müssen Sie entweder per Post oder über das Kontaktformular Kontakt | Landesamt für Arbeitsbeschaffung (lfa.be) oder per Mail an Ihr LfA-Büro senden.

Die Meldung übermitteln Sie an Ihr LfA-Büro bitte so schnell wie möglich ab Eintritt der Änderung.  Auf diese Weise kann unsere Behörde Ihre Akte entsprechend ändern und Sie gegebenenfalls über die Folgen Ihrer neuen Situation belehren.

Nein. Es ist nicht möglich, gleichzeitig einen thematischen Urlaub und einen Zeitkredit in Anspruch zu nehmen. Folglich müssen Sie zunächst den laufenden Zeitkredit mit der Zustimmung Ihres Arbeitgebers abbrechen.

Wenn Ihr Arbeitgeber dem Abbruch zustimmt, können Sie anschließend den gewünschten thematischen Urlaub (Elternurlaub, Urlaub wegen medizinischen Beistands, Urlaub für Palliativpflege oder Urlaub für nahestehende Hilfspersonen) beantragen.