Reform des Berufseingliederungsgeldes - Die Befristung des Anspruchs

Übergangsmaßnahmen

[T27]

Sie wurden nach dem 30. November 1995 geboren

Anspruch auf Berufseingliederungsgeld

Im Zuge der Reform des Arbeitslosengeldes und Berufseingliederungsgeldes endet Ihr Anspruch auf Berufseingliederungsgeld am 31. Dezember 2025.

Anspruchserweiternde Situationen

  • Wenn die Aus- oder Weiterbildung mit Freistellung vor dem 1. Januar 2026 begonnen hat und auf einen Mangelberuf vorbereitet, bekommen Sie das Berufseingliederungsgeld bis zum Ende der Freistellung, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2030.
  • Wenn die Aus- oder Weiterbildung mit Freistellung nach dem 31. Dezember 2025 begonnen hat und/oder auf keinen Mangelberuf vorbereitet, behalten Sie das Berufseingliederungsgeld, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2026.

  • Wenn Ihre Teilzeit während des gesamten ununterbrochenen Beschäftigungszeitraums im Durchschnitt pro Woche mindestens eine Halbzeit (19 Stunden oder die Hälfte der Wochenstunden einer oder eines Vollzeitbeschäftigten im Unternehmen) erreicht, behalten Sie diese Einkommenssicherungszulage bis zum Ende der Beschäftigung.
  • Wenn Ihre Teilzeit während des gesamten ununterbrochenen Beschäftigungszeitraums keine Halbzeit erreicht, bekommen Sie diese Einkommenssicherungszulage bis zum Ende der Beschäftigung, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2026.

Alle infobladen waarvan sprake is in deze tekst, zijn beschikbaar bij uw uitbetalingsinstelling of bij het werkloosheidsbureau. U kunt ze ook downloaden op de website www.rva.be.