Reform des Berufseingliederungsgeldes - Die Befristung des Anspruchs
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Übergangsmaßnahmen
T27
Zuletzt aktualisiert am 13.08.2025
Worüber handelt dieses Infoblatt?
Der Inhalt dieses Infoblatts trifft auf Sie zu:
- wenn Sie bereits Berufseingliederungsgeld beziehen und das Datum, an dem Ihr Anspruch auslaufen soll, nach dem 31. Dezember 2025 liegt;
- wenn Sie noch vor dem 1. März 2026 einen Antrag auf Berufseingliederungsgeld stellen.
Im Zuge der Reform des Arbeitslosengeldes und Berufseingliederungsgeldes ändert sich der Zeitpunkt, an dem Ihr Anspruch auf Berufseingliederungsgeld ausläuft.
Das Berufseingliederungsgeld möchten Sie zum allerersten Mal erhalten, ab einem Datum:
Das Berufseingliederungsgeld haben Sie zum allerersten Mal erhalten, ab einem Datum
- zwischen dem 2. Januar 2025 und dem 28. Februar 2026 ;
- zwischen dem 2. Januar 2023 und dem 1. Februar 2025;
- vor dem 2. Januar 2003.
Alle in diesem Text genannten Infoblätter sind bei Ihrer Zahlstelle oder beim Arbeitslosenamt des LfA erhältlich und können von der Website des LfA (www.lfa.be) heruntergeladen werden.
Weitere Informationen
Hier finden Sie alle Informationen zur Reform der Arbeitslosenversicherung:
Reform des Arbeitslosengeldes
In diesem Video erklären wir Ihnen, was die Reform für Sie bedeutet, wenn Sie am Stichtag des 30. Juni 2025 bereits Arbeitslosengeld beantragt hatten.
Bitte beachten Sie: Falls Ihre erstmalige Leistung (d. h. Ihr Zulassungsdatum) nach dem 30. Juni 2025 liegt oder Sie vor diesem Datum bereits Leistungen bezogen, Ihr Leistungsbezug zum 30. Juni 2025 jedoch um 28 Arbeitstage oder mehr unterbrochen war, lesen Sie bitte das Infoblatt T33.
Reform des Berufseingliederungsgeldes
In diesen Videos erklären wir Ihnen, was die Reform für Sie bedeutet, falls Sie das Berufseingliederungsgeld bereits beantragt haben oder es noch vor dem 1. März 2026 beantragen wollen. Je nach dem Datum Ihrer erstmaligen Leistung (d. h. je nach Ihrem Zulassungsdatum) trifft eines der 3 Videos zu.
- Zwischen dem 2. Januar 2025 und dem 28. Februar 2026 (Situation 1)
- Zwischen dem 2. Januar 2023 und dem 1. Januar 2025 (Situation 2)
- Vor dem 2. Januar 2023 (Situation 3)
Die aktuellsten Informationen, die Sonderbedingungen und alle Ausnahmen finden Sie im entsprechenden Infoblatt.
Aktualitäten:
- Die nächsten Vorankündigungsschreiben über das Auslaufen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld werden am 13. Oktober versandt
- Reform der Arbeitslosenversicherung: Videos zu den Übergangsmaßnahmen
- Erste Vorankündigungsschreiben über das Auslaufen des Anspruchs werden am 15. September versandt
- Aktivieren Sie Ihre eBox und empfangen Sie die Dokumente des LfA bequem online
- Reform der Arbeitslosenversicherung: Was ändert sich?
