Dürfen Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit Urlaub nehmen?

T89

Zuletzt aktualisiert am 7.06.2010

Haben Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit Anspruch auf Urlaub?

Als arbeitslose Person haben Sie Anspruch auf 24 Tage (einschließlich der Samstage) bzw. 4 Wochen Urlaub pro Jahr. Die Urlaubstage, die während eines Arbeitszeitraums bereits genommen wurden, sind einbegriffen.

Im Prinzip erhalten Sie für Urlaubstage, die Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit nehmen, Arbeitslosengeld. Für Urlaubstage, die durch Urlaubsgeld abgedeckt sind (dies ist der Fall, wenn Sie im Laufe des gesamten oder eines Teils des vergangenen Jahres als Arbeitnehmer beschäftigt gewesen sind), erhalten Sie jedoch kein Arbeitslosengeld.

Wann dürfen Sie Ihren Urlaub nehmen?

Sie dürfen frei wählen, wann Sie Ihren Urlaub nehmen, und zum Beispiel beschließen, ihn in einem oder in mehreren Malen zu verbrauchen. Es bestehen jedoch folgende Einschränkungen:

  • Sie müssen mindestens eine zusammenhängende Urlaubszeit von mindestens sechs Tagen nehmen (es sei denn, Sie haben bereits mindestens 6 aufeinanderfolgende oder nichtaufeinanderfolgende Tage Urlaub während eines Arbeitszeitraums genommen);
  • Wenn Ihr Urlaubsgeld keine 24 Tage abdeckt, müssen Sie zuerst die Tage nehmen, die durch das Urlaubsgeld abgedeckt sind;
  • Sie müssen die durch Urlaubsgeld abgedeckten Tage vor dem Ende des Jahres nehmen. Tun Sie dies nicht, werden sie von Ihrem Arbeitslosengeld des Monats Dezember abgezogen;

Die durch Urlaubsgeld abgedeckten Tage, die während eines Zeitraums von Vollarbeitslosigkeit genommen werden, den eine Kündigungsentschädigung abdeckt, verschieben den Zeitpunkt, ab dem Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen können.

Von welchen Pflichten sind Sie während des Urlaubs befreit?

Während des Urlaubs sind Sie von der Pflicht befreit, am Arbeitsmarkt verfügbar zu sein und sich in Belgien aufzuhalten (Sie dürfen Ihren Urlaub also im Ausland verbringen).

Was müssen Sie auf Ihrer Kontrollkarte angeben?

Jedes Mal, wenn Sie einen Urlaubstag nehmen, tragen Sie den Buchstaben "V" in das entsprechende Feld Ihrer Kontrollkarte ein, und zwar unabhängig davon, ob der Urlaubstag durch Urlaubsgeld abgedeckt ist oder nicht. Der Samstag, der auf 5 aufeinanderfolgende Urlaubstage folgt, ist ebenfalls ein Urlaubstag, außer wenn der Freitag der 24. Urlaubstag ist.

Dürfen Sie Urlaub nehmen und gleichzeitig arbeiten?

Sie dürfen an Urlaubstagen, für die Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben (weil sie durch Urlaubsgeld abgedeckt sind), nicht als Arbeitnehmer arbeiten. An diesen Tagen dürfen Sie jedoch Tätigkeiten für eigene Rechnung ausüben, und zwar auch dann, wenn diese Tätigkeiten nicht lediglich in der normalen Verwaltung des eigenen Besitzes bestehen.

An Urlaubstagen, für die Sie Arbeitslosengeld beziehen, dürfen Sie nicht arbeiten: weder für eigene Rechnung, noch als Arbeitnehmer.

Wenn Sie trotzdem eine mit dem Arbeitslosengeldbezug unvereinbare Tätigkeit ausüben (z.B. Zeitarbeit), dann müssen Sie diese Tätigkeit auf Ihrer Kontrollkarte angeben. Sie werden für solche Tage kein Arbeitslosengeld erhalten. Solche Tage werden nie als genommene Urlaubstage betrachtet.

Welches sind die zu erfüllenden Formalitäten?

Vor dem Urlaub

Vor dem Urlaub brauchen Sie keine Formalitäten zu erledigen.

Während des Urlaubs

Sie müssen die Urlaubstage auf Ihrer Kontrollkarte durch den Buchstaben "V" angeben.

Nach dem Urlaub

  • Sie brauchen keine Formalitäten zu erledigen, selbst wenn der Verbrauch des bezahlten Urlaubs zur Folge hat, dass Sie 4 Wochen lang kein Arbeitslosengeld bezogen haben;
  • Wenn es während Ihres Urlaubszeitraums einen anderen nichtentschädigten Zeitraum von mindestens 4 Wochen gibt (z.B. infolge einer Beschäftigung), dann müssen Sie einen neuen Arbeitslosengeldantrag bei Ihrer Zahlstelle einreichen und sich bei dem Arbeitsamt der DG, Forem, Actiris oder VDAB erneut als arbeitsuchend eintragen lassen;

Beispiel 1: Sie waren 1 Woche krank und haben dann 1 Woche bezahlten Urlaub genommen und haben anschließend 2 Wochen gearbeitet. Der Zeitraum von Unterbrechung aus einem anderen Grund als dem Verbrauch der Urlaubstage mit Urlaubsgeld beträgt weniger als 4 Wochen => Sie brauchen keine Formalitäten zu erledigen;

Beispiel 2: Sie waren 2 Wochen krank, dann haben Sie 1 Woche bezahlten Urlaub genommen und anschließend haben Sie 5 Wochen gearbeitet. Der Zeitraum von Unterbrechung aus einem anderen Grund als dem Verbrauch der Urlaubstage mit Urlaubsgeld beträgt mehr als 4 Wochen => Sie müssen einen neuen Arbeitslosengeldantrag bei Ihrer Zahlstelle einreichen und sich erneut als arbeitsuchend eintragen lassen.