Thematische Urlaube

Privatsektor

Monatliche Leistungen der thematischen Urlaube für die Beschäftigten des Privatsektors (im engeren Sinne) 

Index vom 01.02.2025.

Kalendermonatliche Beträge ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.

Unabhängig vom Alter

Grundbetrag 
BruttobetragNettobetrag
1.038,11 EUR932,95 EUR
Erhöhter Betrag für alleinerziehende Beschäftigte (1)  
BruttobetragNettobetrag
1.768,56 EUR1.589,41 EUR

Beträge indexiert am 01/02/2025.

(1) Um diesen erhöhten Betrag zu erhalten, muss der Berechtigte des Urlaubs Ihr Kind sein. Ausserdem müssen Sie alle nachfolgenden Bedingungen kumulativ erfüllen:

  • nur mit einem oder mehreren Kindern zu Lasten zusammenwohnen;
  • mit den Kindern, mit denen Sie zusammenwohnen, oder mit deren täglicher Erziehung Sie beauftragt sind, ersten Grades verwandt sein;
  • das Kind, für welches Sie eine Auszeit nehmen, muss im Falle eines Urlaubs für Palliativpflege, eines Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen oder eines Urlaubs wegen medizinischen Beistands unter 18 Jahren alt sein und im Falle eines Elternurlaubs unter 12 Jahren alt sein. NB: Das Alter von 12 oder 18 Jahren kann auf 21 Jahre angehoben werden, wenn Ihr Kind eine Beeinträchtigung aufweist.

Im Falle einer vollständigen Unterbrechung ausgehend von einer Teilzeitstelle wird die Leistung proportional zu Ihrer ursprünglichen Arbeitsregelung berechnet.

Unabhängig vom Alter

Grundbetrag 
BruttobetragNettobetrag
519,04 EUR430,03 EUR
Erhöhter Betrag für alleinerziehende Beschäftigte (1)  
BruttobetragNettobetrag
884,28 EUR732,63 EUR

Beträge indexiert am 01/02/2025.

(1) Um diesen erhöhten Betrag zu erhalten, muss der Berechtigte des Urlaubs Ihr Kind sein. Ausserdem müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen kumulativ erfüllen:

  • nur mit einem oder mehreren Kindern zu Lasten zusammenwohnen;
  • mit den Kindern, mit denen Sie zusammenwohnen, oder mit deren täglicher Erziehung Sie beauftragt sind, ersten Grades verwandt sein;
  • Das Kind, für welches Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen, muss im Falle eines Urlaubs für Palliativpflege, eines Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen oder eines Urlaubs wegen medizinischen Beistands unter 18 Jahren alt sein und im Falle eines Elternurlaubs unter 12 Jahren alt sein. NB: Das Alter von 12 oder 18 Jahren kann auf 21 Jahre angehoben werden, wenn Ihr Kind eine Beeinträchtigung aufweist.

Bei einem Antrag auf einen Halbzeit-Urlaub wegen medizinischen Beistands oder für Palliativpflege ausgehend von einer Beschäftigung, die mindestens eine Dreiviertelzeit erreicht, wird die Leistung proportional zu Ihrer ursprünglichen Arbeitsregelung berechnet.

Unabhängig vom Alter

Grundbetrag 
BruttobetragNettobetrag
176,08 EUR145,89 EUR
Erhöhte Beträge für alleinerziehende Beschäftigte
BruttobetragNettobetrag
236,79 EUR (1)196,18 EUR (1)
353,70 EUR (2)293,05 EUR (2)

Beträge indexiert am 01/02/2025. 

(1) Um diesen erhöhten Betrag beanspruchen zu können, müssen Sie nur mit einem Kind zu Lasten oder nur mit mehreren Kindern zu Lasten zusammenwohnen (das Lebensalter Ihres Kindes oder Ihrer Kinder spielt dabei keine Rolle).

(2) Um diesen erhöhten Betrag zu erhalten, muss der Berechtigte des Urlaubs Ihr KInd sein. Ausserdem müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen kumulativ erfüllen:

  • nur mit einem oder mehreren Kindern zu Lasten zusammenwohnen;
  • mit den Kindern, mit denen Sie zusammenwohnen, oder mit deren täglicher Erziehung Sie beauftragt sind, ersten Grades verwandt sein;
  • Das Kind, für welches Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen, muss im Falle eines Urlaubs für Palliativpflege, eines Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen oder eines Urlaubs wegen medizinischen Beistands unter 18 Jahren alt sein und im Falle eines Elternurlaubs unter 12 Jahren alt sein. NB: Das Alter von 12 oder 18 Jahren kann auf 21 Jahre angehoben werden, wenn Ihr Kind eine Beeinträchtigung aufweist. 

Unabhängig vom Alter

Grundbetrag
BruttobetragNettobetrag
88,04 EUR 72,95 EUR 
118,39 EUR (1)98,09 EUR (1)

(1)   Nur für alleinerziehende Beschäftigte; nämlich Beschäftigte, die nur mit einem Kind zu ihren Lasten oder nur mit Kindern, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist, zusammenwohnen (wobei das Alter des Kindes keine Rolle spielt), und welche die Bedingungen für eine Erhöhung des Unterbrechungsgeldbetrages als Alleinerziehende nicht erfüllen. 

Erhöhte Beträge für alleinerziehende Beschäftigte (1)
BruttobetragNettobetrag
176,85 EUR146,53 EUR

 Beträge indexiert am 01/02/2025.

(1) Um diesen erhöhten Betrag zu erhalten, muss der Berechtigte Ihr KInd sein. Ausserdem müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen kumulativ erfüllen:

  • nur mit einem oder mehreren Kindern zu Lasten zusammenwohnen;
  • mit den Kindern, mit denen Sie zusammenwohnen, ersten Grades verwandt sein;
  • Das Kind, für welches Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen, unter 12 Jahren alt sein. NB: Das Alter von 12 Jahren kann auf 21 Jahre angehoben werden, wenn Ihr Kind eine Beeinträchtigung aufweist. 

 

Öffentlicher Sektor (Verwaltungen und Dienste, autonome öffentliche Unternehmen, ...)

Monatliche Leistungen im Rahmen der thematischen Urlaube für Personalmitglieder der lokalen und provinzialen Verwaltungen, der föderalen Verwaltungen und der regionalen und gemeinschaftlichen Verwaltungen sowie der Dienste, die von den genannten Verwaltungen abhängen. 

Unabhängig vom Lebensalter
BruttobetragNettobetrag
1.038,11 EUR932,95 EUR

Am 01/02/2025 indexierte Beträge.

Im Falle einer vollständigen Unterbrechung ausgehend von einer Teilzeitstelle wird die Leistung proportional zu Ihrer ursprünglichen Arbeitsregelung berechnet.

Unabhängig vom Lebensalter

Am 01/02/2025 indexierte Beträge. 

BruttobetragNettobetrag
519,04 EUR430,03 EUR

 

Unabhängig vom Lebensalter

 
BruttobetragNettobetrag
176,08 EUR145,89 EUR
236,79 EUR (1)196,18 EUR (1)

Am 01/02/2025 indexierte Beträge.

(1) Nur für alleinerziehende Beschäftigte; nämlich Beschäftigte, die nur mit einem KInd zu ihren Lasten oder nur mit Kindern, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist, zusammenwohnen.

 

Unabhängig vom Lebensalter

 

Bruttobetrag

Nettobetrag

88,04 EUR

72,95 EUR

118,39 EUR(1)

98,09 EUR (1)

(1) Nur für alleinerziehende Beschäftigte; nämlich Beschäftigte, die nur mit einem KInd zu ihren Lasten oder nur mit Kindern, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist, zusammenwohnen.

Am 01/02/2025 indexierte Beträge.

 

Unterrichtswesen

 Leistung (1)
 BruttobetragNettobetrag
1.038,11 EUR932,95 EUR

Am 01/02/2025 indexierte Beträge.

(1) Im Falle einer Teilzeitbeschäftigung > Betrag der Leistung X Beschäftigungsbruchzahl.

Berufssteuervorabzug = 10,13 %. 

Unabhängig vom Lebensalter

 Beschäftigung weniger als 3/4-Zeit
BruttobetragNettobetrag
1.038,09 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden /Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes860,06 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
Beschäftigung in mindestens 3/4-Zeit und Verkürzung auf genau die Hälfte einer Vollzeitbeschäftigung
BruttobetragNettobetrag
519,04 X Beschäftigungsbruchzahl430,03 EUR X Beschäftigungsbruchzahl

 Am 01/02/2025 indexierte Beträge.

Berufssteuervorabzug = 17,15 %.

Unabhängig vom Lebensalter

Nichtalleinerziehende Beschäftigte
BruttobetragNettobetrag
1.038,09 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes860,06 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
Alleinerziehende Beschäftigte 
 BruttobetragNettobetrag
Ohne Kinder zu Lasten1.038,09 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes860,06 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
Nur mit einem oder mehreren Kindern zu Lasten zusammenwohnend1.183,98 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes980,93 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

Am 01/02/2025 indexierte Beträge.

Berufssteuervorabzug = 17,15 %.

Unabhängig vom Lebensalter

Nichtalleinerziehende Beschäftigte
BruttobetragNettobetrag
1.038,09 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes860,06 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
Alleinerziehende Beschäftigte 
 BruttobetragNettobetrag
Ohne Kinder zu Lasten1.038,09 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes860,06 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
Nur mit einem oder mehreren Kindern zu Lasten zusammenwohnend1.183,98 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes980,93 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

Am 01/02/2025 indexierte Beträge.

Berufssteuervorabzug = 17,15 %.