Der Zeitkredit ohne Begründung - Vor dem 01.04.2017 geltende Vorschriften
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E61
Zuletzt aktualisiert am 1.04.2017
Was ist der Zeitkredit ohne Begründung?
Der Zeitkredit ohne Begründung ermöglicht es dem Arbeitnehmer, seine Arbeitsleistungen auszusetzen oder vorübergehend zu verkürzen. Er kann aus gleich welchem Grund in Anspruch genommen werden. Der Arbeitnehmer braucht seinen Antrag beim Unternehmen also nicht zu rechtfertigen.
Beispiele: Der Arbeitnehmer kann einen Zeitkredit ohne Begründung nehmen, um zu reisen, um in seinem Haus zu arbeiten, um ein Ehrenamt auszuüben, um einen anderen Beruf auszuprobieren usw.
Seit dem 01.01.2015 wird der Zeitkredit ohne Begründung ohne Geldleistung vonseiten des LfA bewilligt (siehe das Infoblatt E67).
Achtung! Der Zeitkredit ohne Begründung wurde gemäß dem KAA Nr. 103ter zur Änderung des KAA Nr. 103 ab dem 01.04.2017 abgeschafft. Allerdings findet er weiter Anwendung auf alle Erstanträge und Verlängerungsanträge, für welche der Arbeitgeber vor dem 01.04.2017 schriftlich benachrichtigt wurde.
Für wen gilt der Inhalt dieses Infoblatts?
Für Arbeitgeber, die vor dem 01.04.2017 schriftlich davon benachrichtigt wurden, dass ihr Arbeitnehmer einen Zeitkredit ohne Begründung beantragen möchte. In einem solchen Fall kann der Zeitkredit ohne Begründung nach wie vor bewilligt werden, wenn alle Bewilligungsbedingungen dafür erfüllt sind, und zwar auch dann, wenn der Zeitkredit nach dem 01.04.2017 einsetzen soll.
Welches sind die verschiedenen Formen von Zeitkredit ohne Begründung ?
Es gibt drei Formen von Zeitkredit ohne Begründung :
- Der Vollzeit-Zeitkredit.
Er ermöglicht es dem Arbeitnehmer, ganz mit der Arbeit auszusetzen, unabhängig davon welches seine ursprüngliche Arbeitszeit ist (Vollzeit oder Teilzeit).
- Der Halbzeit-Zeitkredit.
Er ermöglicht es dem Arbeitnehmer, der mindestens 3/4-Zeit beschäftigt ist, seine Arbeitsleistungen zu verkürzen, um weiter zu 50% einer Vollzeitarbeitszeit zu arbeiten.
- Der 1/5-Zeitkredit.
Er ermöglicht es dem Arbeitnehmer, der Vollzeit und mit einer auf mindestens 5 Tage verteilten Arbeitszeit beschäftigt ist, seine Arbeitsleistungen um einen ganzen Tag oder um zwei halbe Tage pro Woche zu verkürzen.
Eventuell ist es möglich, eine andere Verkürzung der Vollzeitarbeitszeit auf eine 4/5-Zeit zu vereinbaren. Diese Möglichkeit muss allerdings vorgesehen sein :
- in einem kollektiven Arbeitsabkommen, das auf Unternehmens- oder sektorieller Ebene abgeschlossen wurde ;
- oder in Ermangelung einer Gewerkschaftsvertretung im Unternehmen, per Arbeitsordnung, dies jedoch unter der Bedingung, dass eine gegenseitige Vereinbarung diesbezüglich zwischen Ihnen und dem Arbeitnehmer abgeschlossen wird.
Welches sind die Zugangsbedingungen ?
Um den Zeitkredit ohne Begründung zu erhalten, muss der Arbeitnehmer obligatorisch die nachfolgenden Bedingungen kumulativ erfüllen.
Diese Bedingungen müssen zum Zeitpunkt der schriftlichen Benachrichtigung erfüllt sein (siehe das Infoblatt E65. über das Antragsverfahren).
Berufslaufbahn- und Betriebszugehörigkeitsbedingung
Die Berufslaufbahn- und Betriebszugehörigkeitsbedingungen sind die Gleichen für die 3 Formen von Zeitkredit ohne Begründung (Vollzeit, Halbzeit und 1/5).
Mindestens 5 Jahre Berufslaufbahn als Arbeitnehmer haben
Als Arbeitgeber sind Sie nicht dafür verantwortlich, die Berufslaufbahn als Arbeitnehmer des Arbeitnehmers auszurechnen, der einen Zeitkredit ohne Begründung bei Ihnen beantragt. Der Arbeitnehmer muss seine Jahre Berufslaufbahn als Arbeitnehmer selbst ausrechnen und er muss selbst erklären, dass diese Bedingung erfüllt ist.
Um den Arbeitnehmern Ihres Unternehmens, die Informationen zur Berechnung der 5 Jahre Berufslaufbahn als Arbeitnehmer benötigen, Auskunft geben zu können, finden Sie hiernach die von den Sozialpartnern im KAA Nr. 103 vorgesehenen Bestimmungen (so wie sie vor dem 01.04.2017 galten).
Berechnung der Berufslaufbahn als Arbeitnehmer
Bei der Berechnung der Berufslaufbahn als Arbeitnehmer sind die Arbeitstage zu berücksichtigen, die eine Entlohnung veranlasst haben.
NB : Die Jahre als Arbeitnehmer, die in einem anderen Land der Europäischen Union zurückgelegt wurden, können in die Berufslaufbahn als Arbeitnehmer des Arbeitnehmers miteinbezogen werden.
Nichtgearbeitete Tage, die gleichgestellt werden
Die nichtgearbeiteten Tage werden im Prinzip mit Arbeitstagen gleichgestellt, wenn sie aufgrund der Eigenschaft als Arbeitnehmer entweder entlohnt oder entschädigt wurden. Die nachfolgenden Zeiträume werden demnach gleichgestellt :
- die Tage Arbeitsunfähigkeit, für die eine Entlohnung gezahlt wurde, von der kein Sozialversicherungsbeitrag einbehalten wurde;
- die Tage, die Anlass zur Zahlung einer Arbeitsunfähigkeitsentschädigung gegeben haben;
- die Inaktivitätstage, die Anlass zur Zahlung einer Entlohnung gegeben haben, von der Sozialsicherheitsbeiträge, einschließlich für den Sektor Arbeitslosigkeit, einbehalten wurden;
- die Feiertage, für die eine Entlohnung gezahlt wurde, von der kein Sozialversicherungsbeitrag einbehalten wurde;
- die Ausgleichsruhetage, auf die der Arbeitnehmer kraft des Gesetzes vom 16.03.1971 über die Arbeit Anrecht hat;
- die Streik- oder Lockout-Tage;
- die Karenztage, die in der Gesetzgebung über die Kranken- und Invalidenpflichtversicherung vorgesehen sind;
- die Arbeitslosigkeitstage wegen Frost, die vom Fonds für Existenzsicherheit der Bauarbeiter entschädigt wurden;
- die Tage, an denen der Arbeitnehmer das Amt eines Sozialrichters, eines Handelsrichters oder eines Sozialgerichtsrats ausgeübt hat;
- die anderen nichtentlohnten Tage bis zu höchstens 10 Tagen pro Kalenderjahr;
- die Tage von Zugehörigkeit zum Militär wegen Einberufung oder Wiedereinberufung, sowie die Tage von Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen oder die Tage Leistung als Milizpflichtiger, die dem Militärdienst gleichgestellt sind.
Nichtgearbeitete Tage, die nicht gleichgestellt werden
Die Tage von Vollarbeitslosigkeit und die Zeiträume von vollständiger Aussetzung des Arbeitsvertrages im Rahmen der Unterbrechung der Berufslaufbahn (ehemaliges System oder thematische Urlaube) oder des Zeitkredits werden bei der Berechnung der 5 Jahre Berufslaufbahn als Arbeitnehmer nicht berücksichtigt.
Seit mindestens 2 Jahren mit dem Unternehmen in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Die 2 Jahre Betriebszugehörigkeit gelten unbeschadet der Bestimmungen über die vertraglich geregelten Übergänge von Unternehmen gemäß der europäischen Richtlinie 2001/23/EG.
Wenn der Arbeitnehmer gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie in Ihrem Unternehmen aufgenommen wurde und zum Zeitpunkt der schriftlichen Benachrichtigung noch keine 2 Jahre Betriebszugehörigkeit hat, dann müssen Sie die "Übergangserklärung" ausfüllen, die auf unserer Website zu finden ist, und sie dem Arbeitnehmer abgeben. Näheres erfahren Sie im Infoblatt E58 über die Folgen eines Arbeitgeberwechsels auf den Zeitkredit.
Ausnahme
Der Arbeitnehmer braucht weder die Bedingung der 5 Jahre Berufslaufbahn als Arbeitnehmer noch die Bedingung der 2 Jahre Betriebszugehörigkeit zu erfüllen, wenn er den Zeitkredit ohne Begründung unmittelbar nach Erschöpfen seines Anspruchs auf den Elternurlaub für alle anspruchsbegründenden Kinder antritt.
Für die Anwendung dieser Ausnahme, ist es absolut notwendig :
- dass der Arbeitnehmer den Elternurlaub für alle seine Kinder, die die Altersbedingung erfüllen (nämlich unter 12 Jahren gemäß der allgemeinen Regel oder unter 21 Jahren, bei körperlichen oder geistigen Unfähigkeit von mindestens 66%) in Anspruch genommen hat;
- dass der Arbeitnehmer den Elternurlaub bis zur höchstzulässigen Dauer und unter Bezug von Zulagen ausgeschöpft hat, nämlich:
- wenn das Kind ab dem 08.03.2012 adoptiert oder geboren wurde;
- entweder 4 Monate vollständiger Unterbrechung;
- oder 8 Monate Verkürzung der Arbeitsleistungen auf eine Halbzeit;
- oder 20 Monate Verkürzung der Arbeitsleistungen um eine 1/5-Zeit;
- oder eine Kombination der 3 Formen von Elternurlaub bis zu einer mit einer Vollzeitunterbrechung von 4 Monaten gleichwertigen Gesamtdauer;
- wenn das Kind vor dem 08.03.2012 adoptiert oder geboren wurde;
- entweder 3 Monate vollständiger Unterbrechung;
- oder 6 Monate Verkürzung der Arbeitsleistungen auf eine Halbzeit;
- oder 15 Monate Verkürzung der Arbeitsleistungen um eine 1/5-Zeit;
- oder eine Kombination der 3 Formen von Elternurlaub bis zu einer mit einer Vollzeitunterbrechung von 3 Monaten gleichwertigen Gesamtdauer;
- dass der Zeitkredit nahtlos an den/die Elternurlaub(e) anschließt.
Wenn Sie Informationen über den Elternurlaub benötigen, lesen Sie das Infoblatt T19.
Beschäftigungsbedingung
Bei einer Verkürzung der Arbeitsleistungen muss der Arbeitnehmer neben den Bedingungen in Bezug auf die Berufslaufbahn und Betriebszugehörigkeit ebenfalls eine Bedingung der Beschäftigung in den 12 Monaten vor der schriftlichen Benachrichtigung erfüllen.
- bei einem Halbzeit-Zeitkredit muss er während dieses 12-monatigen Zeitraums mindestens in 3/4-Zeit tatsächlich beschäftigt gewesen sein.
- bei einem 1/5-Zeitkredit muss er während dieses 12-monatigen Zeitraums in Vollzeit tatsächlich beschäftigt gewesen sein.
Wenn der Arbeitnehmer während der 12 Monate nicht mit der erforderlichen Arbeitszeit beschäftigt gewesen ist, dann können gewisse Zeiträume von Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrages oder von Teilzeitarbeit gleichgestellt oder neutralisiert werden. Näheres dazu erfahren Sie im Infoblatt E64. über das Recht auf den Zeitkredit und die Organisationsregeln des Zeitkredits.
Welches sind die Höchst- und Mindestdauern ?
Mindestdauer
- Bei einem Zeitkredit in Vollzeit oder Halbzeit, beträgt die Mindestdauer 3 Monate;
- Bei einem 1/5-Zeitkredit beträgt die Mindestdauer 6 Monate;
Die Mindestdauern von 3 bzw. 6 Monaten müssen bei jedem Antrag auf einen Zeitkredit ohne Begründung eingehalten werden, selbst im Falle einer Verlängerung. Bei Übergang von einer Zeitkreditform zu einer Anderen kann in Abweichung zur vorgenannten Regel der eventuelle Rest Zeitkredit ohne Begründung jedoch für eine kürzere Zeit genommen werden.
Höchstdauer
Der Zeitkredit ohne Begründung kann für eine mit einer Vollzeitunterbrechung von 12 Monaten gleichwertigen Höchstdauer erhalten werden.
Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer :
- entweder maximal 12 Monate Vollzeit-Zeitkredit;
- oder maximal 24 Monate Halbzeit-Zeitkredit;
- oder maximal 60 Monate 1/5-Zeitkredit nehmen darf.
Wenn der Arbeitnehmer im Laufe seiner Laufbahn mehrere verschiedene Formen von Zeitkredit ohne Begründung beantragt (Vollzeit, Halbzeit oder 1/5-Zeit), dann kann er diesen Zeitkredit bis zu einer Gesamtdauer in Anspruch nehmen, die mit einer Vollzeitunterbrechung von 12 Monaten gleichwertig ist.
Für die Anwendung dieses Grundsatzes entspricht 1 Monat Vollzeit-Zeitkredit 2 Monaten Halbzeit-Zeitkredit und 5 Monaten 1/5-Zeitkredit.
Welches sind die Zeiträume, die von der Höchstdauer des Zeitkredits ohne Begründung abzuziehen sind ?
Der allgemeinen Regel zufolge müssen alle Zeiträume von Zeitkredit und Laufbahnunterbrechung, die vor dem 01.09.2012 genommen wurden, von der Höchstdauer des Zeitkredits ohne Begründung abgezogen werden.
Die Zeiträume von thematischem Urlaub (Elternurlaub, Urlaub wegen medizinischen Beistands und Urlaub wegen Palliativpflege) müssen nie von der Höchstdauer des Zeitkredits ohne Begründung abgezogen werden.
Näheres zur Berechnung dieser höchstzulässigen Zeitkreditdauern.
Für alle Anträge, für welche die schriftliche Benachrichtigung vor dem 01.04.2017 geschehen ist, lesen Sie das Infoblatt T157. Dort finden Sie Einzelheiten über die Bemessung der höchstzulässigen Dauer des Zeitkredits ohne Begründung, wenn mehrere Unterbrechungsformen in Anspruch genommen werden, und über die Ermittlung des verbleibenden Kredits, wenn der Arbeitnehmer früher bereits einen Zeitraum oder mehrere Zeiträume von Zeitkredit ohne Begründung und/oder mit Begründung genommen hat.
Dürfen Sie den Antrag ablehnen ?
- Wenn Sie 10 Arbeitnehmer oder weniger Beschäftigen.
Sie dürfen den Antrag ablehnen, denn in diesem Fall besteht kein Rechtsanspruch auf den Zeitkredit.
- Wenn Sie mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen.
Wenn die Zugangsbedingungen erfüllt sind, dürfen Sie den Antrag nicht ablehnen, da in diesem Fall ein Rechtsanspruch auf den Zeitkredit besteht. Damit die Kontinuität der Arbeit gewährleistet ist, ist das Recht auf den Zeitkredit allerdings auf eine Quote gleichzeitiger Abwesenheiten begrenzt.
Unabhängig davon, wie viele Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt sind, können gewisse Personalgruppen per Unternehmens- oder sektorielles kollektives Arbeitsabkommen vom Recht auf den Zeitkredit ausgeschlossen sein.
Näheres dazu erfahren Sie im Infoblatt E64 über das Recht auf den Zeitkredit und die Organisationsregeln des Zeitkredits.
Gibt es einen Zusatzanspruch zusätzlich zum Zeitkredit ohne Begründung ?
Ja. Zusätzlich zum Zeitkredit ohne Begründung kann der Arbeitnehmer eventuell einen Zusatzanspruch im Rahmen des Zeitkredits mit Begründung geltend machen.
Um diesen Zusatzanspruch zu erwerben, muss der Arbeitnehmer seinen Antrag obligatorisch durch eine der in den Vorschriften vorgesehenen Begründungen rechtfertigen und den Nachweis des Vorhandenseins der Umstände, die diese Begründung ausmachen, erbringen.
Genauere Informationen finden Sie im Infoblatt E62 über den Zeitkredit mit Begründung.