Der Zeitkredit mit Begründung - Vor dem 01.04.2017 geltende Vorschriften

E62

Zuletzt aktualisiert am 1.04.2017

Was ist der Zeitkredit mit Begründung?

Zusätzlich zum Zeitkredit ohne Begründung kann der Arbeitnehmer eventuell einen Zusatzanspruch im Rahmen des Zeitkredits mit Begründung geltend machen. So wie der Zeitkredit ohne Begründung, ermöglicht es der Zeitkredit mit Begründung dem Arbeitnehmer, seine Arbeitsleistungen auszusetzen oder vorübergehend zu verkürzen.

Um diesen Zusatzanspruch zu erwerben, muss der Arbeitnehmer seinen Antrag obligatorisch durch eine der in den Vorschriften vorgesehenen Begründungen rechtfertigen und den Nachweis des Vorhandenseins der Umstände, die diese Begründung ausmachen, erbringen. Außerdem unterliegt dieser Zusatzanspruch besonderen Zugangsbedingungen.

Die Höchstdauer des Zusatzanspruchs hängt von der Begründung ab (siehe hiernach).

Während des Zeitkredits mit Begründung darf der Arbeitnehmer als Ersatzeinkommen Zulagen des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung beziehen (siehe das Infoblatt E67).

Für wen gilt der Inhalt dieses Infoblatts?

Für Arbeitgeber, die vor dem 01.04.2017 schriftlich davon benachrichtigt wurden, dass ihr Arbeitnehmer einen Zeitkredit mit Begründung beantragen möchte.  In einem solchen Fall kann der Zeitkredit ohne Begründung nach wie vor bewilligt werden, wenn alle Bewilligungsbedingungen dafür erfüllt sind, und zwar auch dann, wenn der Zeitkredit nach dem 01.04.2017 einsetzen soll. 

Welches sind die verschiedenen Formen von Zeitkredit mit Begründung ?

Es gibt drei Formen von Zeitkredit mit Begründung :

  • Der Vollzeit-Zeitkredit.

Er ermöglicht es dem Arbeitnehmer, ganz mit der Arbeit auszusetzen, unabhängig davon welches seine ursprüngliche Arbeitszeit ist (Vollzeit oder Teilzeit).

  • Der Halbzeit-Zeitkredit.

Er ermöglicht es dem Arbeitnehmer, der mindestens 3/4-Zeit beschäftigt ist, seine Arbeitsleistungen zu verkürzen, um weiter zu 50% einer Vollzeitarbeitszeit zu arbeiten.

  • Der 1/5-Zeitkredit.

Er ermöglicht es dem Arbeitnehmer, der Vollzeit und mit einer auf mindestens 5 Tage verteilten Arbeitszeit beschäftigt ist, seine Arbeitsleistungen um einen ganzen Tag oder um zwei halbe Tage pro Woche zu verkürzen.

Eventuell ist es möglich, eine andere Verkürzung der Vollzeitarbeitszeit auf eine 4/5-Zeit zu vereinbaren. Diese Möglichkeit muss obligatorisch vorgesehen sein :

  • in einem kollektiven Arbeitsabkommen, das auf Unternehmens- oder sektorieller Ebene abgeschlossen wurde ;
  • oder in Ermangelung einer Gewerkschaftsvertretung im Unternehmen, per Arbeitsordnung, jedoch unter der Bedingung, dass eine gegenseitige Vereinbarung diesbezüglich zwischen Ihnen und dem Arbeitnehmer abgeschlossen wird.

Welches sind die in den Vorschriften vorgesehenen Gründe ?

1. Sich um sein unter-8-jähriges Kind kümmern

Unter "sich um sein Kind kümmern", versteht man jede Art der Kinderbetreuung. Diese Begründung kann auch für ein Kind geltend gemacht werden, das vom Arbeitnehmer adoptiert wurde.

NB : diese Begründung von Zeitkredit soll nicht verwechselt werden mit dem Elternurlaub (siehe das Infoblatt T19).

Zur Rechtfertigung des Zeitkredits aus diesem Anlass, muss sein Einsetzungsdatum vor dem Zeitpunkt, zu dem das Kind 8 Jahre alt wird, liegen. Wenn es sich um ein adoptiertes Kind handelt, kann der Zeitkredit ab dem Moment der Eintragung des Kindes in das Bevölkerungs- oder Ausländerregister der Gemeinde, wo der Arbeitnehmer wohnhaft ist, beginnen.

Wenn das Recht auf den Zeitkredit aus zwingenden inner- oder außerbetrieblichen Gründen aufgeschoben wird (siehe das Infoblatt E64 über das Recht auf den Zeitkredit und die Organisationsregeln des Zeitkredits), kann das Datum des 8. Geburtstags überschritten werden.

2. Palliativpflege leisten

Zur Rechtfertigung des Zeitkredits aus diesem Anlass versteht man unter Palliativpflege jede Form von Beistand (medizinisch, sozial, administrativ und psychisch) und Pflege an Personen, die an einer unheilbaren Krankheit leiden und sich im Endstadium befinden.

NB : diese Begründung von Zeitkredit soll nicht verwechselt werden mit dem Urlaub wegen Palliativpflege (siehe das Infoblatt T20).

3. Einem schwerkranken Haushaltsmitglied oder Familienangehörigen bis 2. Grades Pflege oder Beistand leisten

Zur Rechtfertigung des Zeitkredits aus diesem Anlass versteht man unter schwere Krankheit, jede Krankheit oder jeden medizinischen Eingriff, der vom behandelnden Arzt des Patienten als solche betrachtet wird und für die der Arzt der Meinung ist, dass jede Form von sozialem, familiärem oder psychischem/moralischem Beistand zur Genesung notwendig ist.

Die Verwandten und Verschwägerten bis zweiten Grades des Arbeitnehmers werden als Angehörige seiner Familie angesehen.

Haushaltsmitglieder sind Personen, die mit dem Arbeitnehmer zusammenwohnen, gleichgültig ob diese Personen auch Familienangehörige sind oder nicht.

NB : diese Begründung von Zeitkredit soll nicht verwechselt werden mit dem Urlaub wegen medizinischen Beistands (siehe das Infoblatt T18).

4. Eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren

Zur Rechtfertigung des Zeitkredits aus diesem Anlass darf es sich ausschließlich handeln, um :

  • eine von einer Gemeinschaft (Deutschsprachige Gemeinschaft, Französische Gemeinschaft oder Flämische Gemeinschaft) oder vom Sektor anerkannte Aus- oder Weiterbildung, die mindestens 360 Stunden oder 27 Kreditpunkte pro Jahr oder 120 Stunden oder 9 Kreditpunkte pro Schultrimester oder pro durchgehende Zeit von 3 Monaten beträgt;
  • eine Schulung in einem Grundbildungszentrum oder eine Ausbildung, die auf das Erlangen eines Diploms oder Abschlusszeugnisses des Sekundarunterrichts zielt. Diese Ausbildung/Schulung beträgt höchstens 300 Stunden pro Jahr oder 100 Stunden pro Schultrimester oder pro durchgehende Zeit von 3 Monaten.

5. Seinem unter-21-jährigen Kind mit Behinderung Pflege zuteil werden lassen

Um den Zeitkredit durch diese Begründung rechtfertigen zu können, ist es notwendig, dass :

  • das Kind des Arbeitnehmers an einer geistigen oder körperlichen Unfähigkeit von mindestens 66% oder an einer Erkrankung leidet, die zur Folge hat, dass mindestens 4 Punkte im Teil I der sozialmedizinischen Skala im Sinne der Regelung über die Kinderzulagen zuerkannt wurden;
  • das Einsetzungsdatum des Zeitkredits bzw. das Beginndatum seiner Verlängerung vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem das Kind mit Behinderung 21 Jahre alt wird.

Wenn das Recht auf den Zeitkredit aus zwingenden inner- oder außerbetrieblichen Gründen aufgeschoben wird (siehe das Infoblatt E64 über das Recht auf den Zeitkredit und die Organisationsregeln des Zeitkredits), kann das Datum des 21. Geburtstags überschritten werden.

NB : Diese Begründung von Zeitkredit soll nicht verwechselt werden, mit dem Urlaub wegen medizinischen Beistands (siehe das Infoblatt T18) oder mit dem Elternurlaub (siehe das Infoblatt T19) oder mit der Zeitkreditbegründung "einem schwerkranken Haushaltsmitglied oder Familienangehörigen bis 2. Grades Pflege oder Beistand leisten".

6. Seinem schwerkranken minderjährigen Kind oder einem schwerkranken minderjährigen Kind, das zum Haushalt gehört, Pflege oder Beistand leisten

Um den Zeitkredit durch diese Begründung rechtfertigen zu können, ist es notwendig, dass :

  • das gesundheitliche Problem vom Arzt des betroffenen Kindes als ernsthaft eingeschätzt wird;
  • das Einsetzungsdatum des Zeitkredits bzw. das Beginndatum seiner Verlängerung, vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem das Kind volljährig wird (18 Jahre).

Wenn das Recht auf den Zeitkredit aus zwingenden inner- oder außerbetrieblichen Gründen aufgeschoben wird (siehe das Infoblatt E64 über das Recht auf den Zeitkredit und die Organisationsregeln des Zeitkredits), kann das Datum des 18. Geburtstags überschritten werden.

  • Wenn das schwerkranke Kind nicht das Kind des Arbeitnehmers ist, muss es im Bevölkerungsregister der Wohnsitzgemeinde als mit ihm zusammenwohnend registriert sein, um als Mitglied des Haushalts des Arbeitnehmers gelten zu können.

NB : Diese Begründung von Zeitkredit soll nicht verwechselt werden, mit dem Urlaub wegen medizinischen Beistands (siehe das Infoblatt T18) oder mit dem Elternurlaub (siehe das Infoblatt T19) oder mit der Zeitkreditbegründung "einem schwerkranken Haushaltsmitglied oder Familienangehörigen bis 2. Grades Pflege oder Beistand leisten".

Welches sind die Zugangsbedingungen ?

Um den Zeitkredit mit Begründung zu erhalten, muss der Arbeitnehmer obligatorisch die nachfolgenden Bedingungen kumulativ erfüllen.

Diese Bedingungen müssen zum Zeitpunkt der schriftlichen Benachrichtigung erfüllt sein (siehe das Infoblatt E65 über das Antragsverfahren).

Betriebszugehörigkeitsbedingung

Der Arbeitnehmer muss seit mindestens 2 Jahren mit Ihrem Unternehmen in einem Arbeitsverhältnis stehen.

Die Betriebszugehörigkeit gilt unbeschadet der Bestimmungen über die vertraglich geregelten Übergänge von Unternehmen in Anwendung der europäischen Richtlinie 2001/23/EG. Wenn der Arbeitnehmer gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie in Ihrem Unternehmen aufgenommen wurde und zum Zeitpunkt der schriftlichen Benachrichtigung noch keine 2 Jahre Betriebszugehörigkeit hat, dann müssen Sie die Übergangserklärung ausfüllen, die auf unserer Website erhältlich ist, und sie dem Arbeitnehmer abgeben. Näheres erfahren Sie im Infoblatt E58 über die Folgen eines Arbeitgeberwechsels auf den Zeitkredit.

Diese Bedingung gilt für alle drei Formen von Zeitkredit mit Begründung (Vollzeit, Halbzeit und 1/5).

NB : Im Gegensatz zum Zeitkredit ohne Begründung, schreibt der Zeitkredit mit Begründung nicht vor, dass man mindestens 5 Jahre Berufslaufbahn als Arbeitnehmer haben muss.

Ausnahme

Wenn der Arbeitnehmer noch keine 2 Jahre Betriebszugehörigkeit hat, kann er trotzdem den Zeitkredit mit Begründung erhalten, wenn er ihn nimmt, nachdem er seinen Anspruch auf den Elternurlaub für alle anspruchsbegründenden Kinder erschöpft hat. Für die Anwendung dieser Ausnahme, ist es absolut notwendig :

  • dass der Arbeitnehmer den Elternurlaub für alle seine Kinder, die die Altersbedingung erfüllen (nämlich unter 12 Jahren gemäß der allgemeinen Regel oder unter 21 Jahren, bei körperlicher oder geistiger Unfähigkeit von mindestens 66%) in Anspruch genommen hat;
  • dass der Arbeitnehmer den Elternurlaub bis zur höchstzulässigen Dauer und unter Bezug von Zulagen ausgeschöpft hat, nämlich :
    • wenn das Kind ab dem 08.03.2012 adoptiert oder geboren wurde:
      • entweder 4 Monate vollständiger Unterbrechung;
      • oder 8 Monate Verkürzung der Arbeitsleistungen auf eine Halbzeit;
      • oder 20 Monate Verkürzung der Arbeitsleistungen um eine 1/5-Zeit;
      • oder eine Kombination der 3 Formen von Elternurlaub bis zu einer mit einer Vollzeitunterbrechung von 4 Monaten gleichwertigen Gesamtdauer;
    • wenn das Kind vor dem 08.03.2012 adoptiert oder geboren wurde:
      • entweder 3 Monate vollständiger Unterbrechung;
      • oder 6 Monate Verkürzung der Arbeitsleistungen auf eine Halbzeit;
      • oder 15 Monate Verkürzung der Arbeitsleistungen um eine 1/5-Zeit;
      • oder eine Kombination der 3 Formen von Elternurlaub bis zu einer mit einer Vollzeitunterbrechung von 3 Monaten gleichwertigen Gesamtdauer;
  • dass der Zeitkredit mit Begründung nahtlos an den/die Elternurlaub(e) anschließt.

Wenn Sie Informationen über den Elternurlaub benötigen, lesen Sie das Infoblatt T19.

Beschäftigungsbedingung

Bei einer Verkürzung der Arbeitsleistungen muss der Arbeitnehmer neben der Bedingung der 2 Jahre Betriebszugehörigkeit ebenfalls eine Bedingung der Beschäftigung in den 12 Monaten vor der schriftlichen Benachrichtigung erfüllen.

  • bei einem Halbzeit-Zeitkredit muss er während dieses 12-monatigen Zeitraums mindestens in 3/4-Zeit tatsächlich beschäftigt gewesen sein;
  • bei einem 1/5-Zeitkredit muss er während dieses 12-monatigen Zeitraums in Vollzeit tatsächlich beschäftigt gewesen sein.

Wenn der Arbeitnehmer während der 12 Monate nicht mit der erforderlichen Arbeitszeit beschäftigt gewesen ist, dann können gewisse Zeiträume von Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrages oder von Teilzeitarbeit gleichgestellt oder neutralisiert werden. Nähere Informationen finden Sie im Infoblatt E64.

Sonderbedingungen

Notwendigkeit eines KAA

Ein Unternehmens- oder sektorielles KAA muss abgeschlossen worden sein, um die Inanspruchnahme eines Vollzeit- oder Halbzeit-Zeitkredits aus den Begründungen 1 bis 4 zu ermöglichen, nämlich :

  • sich um sein unter-8-jähriges Kind kümmern;
  • Palliativpflege leisten;
  • einem schwerkranken Haushaltsmitglied oder Familienangehörigen bis 2. Grades Pflege oder Beistand leisten;
  • eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren.

Wenn in Anwendung des KAA Nr. 77bis ein Unternehmens- oder sektorielles KAA vor dem 01.09.2012 abgeschlossen wurde, mit der Absicht, den Anspruch auf den Vollzeit- oder Halbzeit-Zeitkredit über ein Jahr hinaus zu verlängern, dann ermöglicht dieses KAA, den Zusatzanspruch auf den Vollzeit- oder Halbzeit-Zeitkredit aus den vorgenannten Gründen zu erhalten, wobei dieser Zusatzanspruch allerdings keine 36 Monate überschreiten darf.

Dies bedeutet, dass der Zusatzanspruch auf den Vollzeit- oder Halbzeit-Zeitkredit aus diesen Gründen nicht bei allen Arbeitgebern erhalten werden kann.

Wenn kein Unternehmens- oder sektorielles KAA dazu vorgesehen wurde, dann dürfen die Arbeitnehmer Ihres Unternehmens nicht in den Genuss des Vollzeit oder Halbzeit-Zeitkredits aus diesen Begründungen kommen, selbst wenn Sie die anderen Zugangsbedingungen erfüllen. Wenn dem so ist, müssen Sie den Antrag des Arbeitnehmers ablehnen.

Bemerkungen

Der Zugang zum 1/5-Zeitkredit aus den Gründen 1 bis 4 setzt nicht das Vorhandensein eines Unternehmens- oder sektoriellen KAA voraus. Er kann also bei allen Arbeitgebern erhalten werden.

Der Zugang zu den drei Formen von Zeitkredit (Vollzeit, Halbzeit oder 1/5) aus den Begründungen 5 und 6 ("seinem unter 21-jährigen Kind mit Behinderung Pflege zuteil werden lassen" und "seinem schwerkranken minderjährigen Kind oder einem schwerkranken minderjährigen Kind, das zum Haushalt gehört, Pflege oder Beistand leisten") setzt nicht das Vorhandensein eines Unternehmens- oder sektoriellen KAA voraus. Sie können also bei allen Arbeitgebern erhalten werden.

Nichterlaubnis der Kumulierung mit einer Arbeitnehmertätigkeit oder einer selbständigen Tätigkeit

Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf den Vollzeit-, Halbzeit- oder 1/5-Zeitkredit aus den Begründungen 1 bis 4 (siehe weiter oben), wenn er eine nebenberufliche Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger aufnimmt oder ausweitet, deren Kumulierung mit den Unterbrechungszulagen verboten ist.

Welches sind die mit den Unterbrechungszulagen verbotenen Kumulierungen ?

Die Unterbrechungszulagen dürfen nicht kumuliert werden, mit :

  • einer nebenberuflichen Arbeitnehmertätigkeit, es sei denn, sie wurde mindestens in den 12 Monaten vor dem Einsetzungsdatum des Zeitkredits gleichzeitig mit der Tätigkeit ausgeübt, die Gegenstand des Zeitkreditantrages ist.

Bei erlaubter Kumulierung darf die Stundenanzahl der nebenberuflichen Tätigkeit als Arbeitnehmer nicht erhöht werden. Wenn die Stundenanzahl der nebenberuflichen Arbeitnehmertätigkeit also während des Zeitkredits erhöht wird, fällt die Kumulierungserlaubnis weg.

  • einer nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit, es sei denn, es wird ein Vollzeit-Zeitkredit beantragt und die selbständige Tätigkeit wurde mindestens in den 12 Monaten vor dem Einsetzungsdatum des Zeitkredits gleichzeitig mit der Tätigkeit ausgeübt, die Gegenstand des Zeitkreditantrages ist.

Für die Anwendung dieser Bestimmung betrachtet man als nebenberufliche selbständige Tätigkeit jede Tätigkeit, für die der betroffene Beschäftigte gemäß den Vorschriften des Landesinstituts der Sozialversicherungen für Selbständige (LISVS/INASTI) als Selbständiger eingetragen sein muss.

Was müssen Sie konkret machen ?

Bevor der Zeitkredit aus den Begründungen 1 bis 4 gewährt werden kann, müssen Sie nachprüfen, oder der Arbeitnehmer eine nebenberufliche Tätigkeit als Selbständiger oder Arbeitnehmer ausübt, deren Kumulierung verboten ist. Wenn dem so ist, müssen Sie den Antrag des Arbeitnehmers ablehnen, selbst wenn die anderen Zugangsbedingungen erfüllt sind.

Was geschieht, wenn der Arbeitnehmer eine nebenberufliche Tätigkeit als Selbständiger oder Arbeitnehmer ausübt, deren Kumulierung verboten ist ?

Wenn Sie den Zeitkredit aus den Begründungen 1 bis 4 gewähren und das LfA eine verbotene Kumulierung feststellt, dann wird der Anspruch auf den Zeitkredit und auf die damit einhergehenden Zulagen von unseren Diensten verweigert.

Wenn der Arbeitnehmer eine Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger aufnimmt oder wenn er seine seit mindestens 12 Monaten vorher existierende Tätigkeit als Arbeitnehmer ausweitet, dann verliert er den Anspruch auf den Zeitkredit und auf die damit einhergehenden Zulagen.

In diesen zwei Fällen übermittelt Ihnen das LfA eine Kopie seiner Ablehnungs- oder Revisionsentscheidung, damit die administrative Situation des Arbeitnehmers im Unternehmen in Ordnung gebracht werden kann.

Beispiel : Ein Vollzeitarbeitnehmer beantragt einen Halbzeit-Zeitkredit mit der Begründung "sich um mein unter-8-jähriges Kind kümmern" (Begründung 1). Zum Zeitpunkt der Einreichung seines Antrages übt er keine nebenberufliche Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger aus.

Während dieses Zeitkredits nimmt er eine selbständige Tätigkeit auf. Durch den automatisierten Datenabgleich mit den Datenbanken des LISVS entdeckt das LfA diese Kumulierung. Da diese Kumulierung verboten ist, stellt das LfA den Anspruch auf den Zeitkredit und auf die damit einhergehenden Zulagen ein und übermittelt Ihnen eine Kopie seiner Entscheidung. In diesem Fall wird der Arbeitnehmer :

  • entweder die Arbeit in Vollzeit wieder aufnehmen müssen;
  • oder einen Zeitkredit ohne Begründung beantragen müssen, um den Zeitkredit mit Begründung zu ersetzen;
  • oder sie darum bitten, im Rahmen eines Teilzeitarbeitsvertrages bei Ihnen freiwillig Halbzeit zu arbeiten.

Welche Belege muss der Arbeitnehmer Ihnen besorgen, um die angeführte Begründung zu rechtfertigen ?

1. Sich um sein unter-8-jähriges Kind kümmern

Der Arbeitnehmer muss Ihnen die Identität des unter-8-jährigen Kindes mitteilen, für welches er den Zeitkredit mit dieser Begründung beantragt.

Wenn sie Ihnen noch nicht vorliegt, muss der Arbeitnehmer Ihnen eine Kopie der Geburtsurkunde des betroffenen Kindes zukommen lassen.

Wenn es sich um ein adoptiertes Kind handelt, muss der Arbeitnehmer Ihnen eine Bescheinigung besorgen, die die Adoption nachweist, sowie eine Bescheinigung über die Haushaltzusammensetzung, aus der hervorgeht, dass das Kind mit dem Arbeitnehmer unter einem Dach zusammenwohnt.

2. Palliativpflege leisten

Spätestens zum Zeitpunkt, zu dem der Zeitkredit beginnt, muss der Arbeitnehmer Ihnen eine Bescheinigung des behandelnden Arztes der Person, die Palliativpflege benötigt, besorgen, aus der hervorgeht, dass der Arbeitnehmer erklärt hat, bereit zu sein, dieser Person Palliativpflege zuteil werden zu lassen.

Die Identität des Patienten in Palliativpflege braucht auf der Bescheinigung nicht angegeben zu werden.

3. Einem schwerkranken Haushaltsmitglied oder Familienangehörigen bis 2. Grades Pflege oder Beistand leisten

Der Arbeitnehmer muss Ihnen anzeigen, dass er einem schwerkranken Familienangehörigen bis 2. Grades oder einem schwerkranken Haushaltsmitglied medizinisch beistehen wird. Er muss genau angeben, welches sein Verhältnis mit dem schwerkranken Patienten ist, nämlich :

  • wenn es sich um einen Familienangehörigen bis 2. Grades handelt, welches das Verwandtschaftsverhältnis ist (zum Beispiel : Vater, Mutter, Bruder, Schwester, Kind, usw.);
  • wenn es sich um ein Haushaltsmitglied handelt, seine Identität

Spätestens zum Zeitpunkt , zu dem der Zeitkredit beginnt, muss der Arbeitnehmer Ihnen eine Bescheinigung des behandelnden Arztes des Patienten übermitteln, aus der hervorgeht :

  • dass er die Krankheit als schwer betrachtet;
  • und dass er der Meinung ist, das ein medizinischer, sozialer, familiärer oder psychischer Beistand zur Genesung notwendig ist.

Wenn der schwerkranke Patient nicht zur Familie bis 2. Grades gehört, muss der Arbeitnehmer Ihnen ebenfalls eine Bescheinigung über die Haushaltzusammensetzung besorgen, aus der hervorgeht, dass die betroffene Person mit ihm unter einem Dach zusammenwohnt.

4. Eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren

Der Arbeitnehmer muss Ihnen eine Bescheinigung der Bildungseinrichtung zuleiten, der je nach Fall entnommen werden kann, dass er gültig eingeschrieben ist, für:

  • eine von einer Gemeinschaft (Deutschsprachige Gemeinschaft, Französische Gemeinschaft oder Flämische Gemeinschaft) anerkannte Aus- oder Weiterbildung, die mindestens 360 Stunden oder 27 Kreditpunkte pro Jahr oder 120 Stunden oder 9 Kreditpunkte pro Schultrimester oder pro durchgehende Zeit von 3 Monaten beträgt;
  • eine Schulung in einem Grundbildungszentrum oder eine Ausbildung, die auf das Erlangen eines Diploms oder Abschlusszeugnisses des Sekundarunterrichts zielt. Diese Ausbildung/Schulung beträgt höchstens 300 Stunden pro Jahr oder 100 Stunden pro Schultrimester oder pro durchgehende Zeit von 3 Monaten.

Außerdem muss der Arbeitnehmer Ihnen (sowie dem LfA) am Ende eines jeden Trimesters binnen 20 Kalendertagen eine Bescheinigung zukommen lassen, die seine regelmäßige Anwesenheit bei der Aus- oder Weiterbildung nachweist. Für die Anwendung dieser Maßnahme :

  • darf der Arbeitnehmer im Laufe eines jeden Schultrimesters dem Unterricht nicht während mehr als 1/10 der Dauer der Ausbildung unberechtigt fernbleiben.
  • werden die Tage Schulurlaub während der Ausbildungszeit oder nach dieser Zeit mit Tagen regelmäßiger Anwesenheit gleichgestellt.

Wenn der Arbeitnehmer eine Aus- oder Weiterbildung in einer Einrichtung absolviert, in der die Anwesenheit bei den Unterrichten nicht kontrolliert wird (zum Beispiel : Universität, Hochschule, usw.) ist es möglich, dass die Einrichtung die Ausstellung der Bescheinigung über die regelmäßige Anwesenheit verweigert. Um dieses Problem zu beseitigen, muss der Arbeitnehmer Ihnen eine Bescheinigung beibringen, der entnommen werden kann, dass die Bildungseinrichtung die regelmäßige Anwesenheit bei den Unterrichten nicht kontrolliert und dass er während des vergangenen Trimesters bei der betroffenen Bildungseinrichtung weiter gültig eingeschrieben geblieben ist.

Wenn diese Bescheinigung Ihnen nicht besorgt wird oder wenn sie außerhalb der Frist von 20 Kalendertagen nach dem Ende des vergangenen Trimesters bei Ihnen eintrifft, verliert der Arbeitnehmer den Anspruch auf den Zeitkredit mit Begründung "eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren".

5. Seinem unter-21-jährigen Kind mit Behinderung Pflege zuteil werden lassen

Spätestens zum Zeitpunkt, zu dem der Zeitkredit beginnt, muss der Arbeitnehmer Ihnen eine Bescheinigung besorgen, die die geistige oder körperliche Unfähigkeit von 66% seines Kindes nachweist, bzw. eine Bescheinigung, in der angegeben ist, dass die Erkrankung, an der sein Kind leidet, zur Folge hat, dass mindestens 4 Punkte im Teil I der sozialmedizinischen Skala im Sinne der Regelung über die Familienzulagen zuerkannt wurden.

Wenn sie Ihnen noch nicht vorliegt, muss der Arbeitnehmer Ihnen auch eine Kopie der Geburtsurkunde des betroffenen Kindes zukommen lassen.

Wenn es sich um ein adoptiertes Kind handelt, muss der Arbeitnehmer Ihnen ebenfalls eine Bescheinigung besorgen, die die Adoption nachweist, sowie eine Bescheinigung über die Haushaltzusammensetzung, aus der klar hervorgeht, dass das Kind mit dem Arbeitnehmer unter einem Dach zusammenwohnt.

6. Seinem schwerkranken minderjährigen Kind oder einem schwerkranken minderjährigen Kind, das zum Haushalt gehört, Pflege oder Beistand leisten

Spätestens zum Zeitpunkt, zu dem der Zeitkredit beginnt, muss der Arbeitnehmer Ihnen eine Bescheinigung des behandelnden Arztes des minderjährigen Kindes übermitteln, aus der hervorgeht :

  • dass er die Krankheit des Kindes als schwer betrachtet;
  • und dass er der Meinung ist, das ein medizinischer, sozialer, familiärer oder psychischer Beistand zur Genesung notwendig ist.

Wenn es sich handelt, um:

  • sein Kind, muss der Arbeitnehmer ebenfalls eine Kopie der Geburtsurkunde beifügen (wenn sie Ihnen noch nicht vorliegt);
  • ein adoptiertes Kind, muss der Arbeitnehmer Ihnen ebenfalls eine Bescheinigung besorgen, die die Adoption nachweist, sowie eine Bescheinigung über die Haushaltzusammensetzung, aus der klar hervorgeht, dass das Kind mit dem Arbeitnehmer unter einem Dach zusammenwohnt.

Wenn es sich nicht um sein Kind handelt, sondern um ein Kind, das zu seinem Haushalt gehört, muss der Arbeitnehmer Ihnen seine Identität anzeigen und Ihnen eine Bescheinigung über die Haushaltzusammensetzung zukommen lassen, aus der eindeutig hervorgeht, das dieses Kind mit ihm unter einem Dach zusammenwohnt.

Für welche Dauer kann der Zeitkredit mit Begründung beantragt werden ?

Die Dauern je Antrag hängen von der vorgebrachten Begründung ab. Auch die Höchstdauern können je nach der Begründung verschieden sein.

Dauer je Antrag

1. Sich um sein unter-8-jähriges Kind kümmern
  • Bei einem Zeitkredit in Vollzeit oder Halbzeit, beträgt die Mindestdauer je Antrag 3 Monate;
  • Bei einem 1/5-Zeitkredit beträgt die Mindestdauer je Antrag 6 Monate.

Die Mindestdauern von 3 bzw. 6 Monaten müssen bei jedem Antrag auf einen Zeitkredit mit dieser Begründung eingehalten werden, selbst im Falle einer Verlängerung.

Siehe die Höchstdauer hiernach.

2. Palliativpflege leisten

Für einen jeden Patient in Palliativpflege kann der Arbeitnehmer lediglich einen Zeitabschnitt von 1 Monat erhalten, der (ein einziges Mal) um 1 zusätzlichen Monat verlängert werden kann.

Wenn sich später andere Personen im Endstadium befinden und Palliativpflege benötigen, kann der Arbeitnehmer wieder den Zeitkredit mit dieser Begründung für eine Dauer von 1 Monat pro Patient erhalten, die wieder um 1 Monat verlängert werden kann, und zwar bis die höchstzulässige Gesamtdauer für alle Patienten zusammen erreicht ist (siehe hiernach).

3. Einem schwerkranken Haushaltsmitglied oder Familienangehörigen bis 2. Grades Pflege oder Beistand leisten

Der Arbeitnehmer kann den Zeitkredit mit dieser Begründung nur mit Zeitabschnitten von mindestens 1 Monat und höchstens 3 Monaten je Antrag erhalten.

Gleichgültig, ob der Arbeitnehmer ihn für denselben oder für verschiedene Patienten nimmt, kann der Zeitkredit mit dieser Begründung mit aufeinanderfolgenden oder auch nichtaufeinanderfolgenden Zeitabschnitten verbraucht werden, bis die Höchstdauer erreicht ist (siehe hiernach).

4. Eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren
  • Bei einem Zeitkredit in Vollzeit oder Halbzeit, beträgt die Mindestdauer je Antrag 3 Monate;
  • Bei einem 1/5-Zeitkredit beträgt die Mindestdauer je Antrag 6 Monate.

Die Mindestdauern von 3 bzw. 6 Monaten müssen bei jedem Antrag auf einen Zeitkredit mit dieser Begründung eingehalten werden, selbst im Falle einer Verlängerung.

Außerdem muss die Dauer des Antrages auf die Dauer der Aus- oder Weiterbildung begrenzt werden.

Beispiel : Wenn die Aus- oder Weiterbildung 9 Monate dauert, darf der Arbeitnehmer den Zeitkredit mit dieser Begründung nicht für mehr als 9 Monate beantragen.

Siehe die Höchstdauer hiernach.

5. Seinem unter-21-jährigen Kind mit Behinderung Pflege zuteil werden lassen
  • Bei einem Zeitkredit in Vollzeit oder Halbzeit, beträgt die Mindestdauer je Antrag 3 Monate ;
  • Bei einem 1/5-Zeitkredit beträgt die Mindestdauer je Antrag 6 Monate.

Die Mindestdauern von 3 bzw. 6 Monaten müssen bei jedem Antrag auf einen Zeitkredit mit dieser Begründung eingehalten werden, selbst im Falle einer Verlängerung.

Siehe die Höchstdauer hiernach.

6. Seinem schwerkranken minderjährigen Kind oder einem schwerkranken minderjährigen Kind, das zu seinem Haushalt gehört, Pflege oder Beistand leisten

Der Arbeitnehmer kann den Zeitkredit mit dieser Begründung nur mit Zeitabschnitten von mindestens 1 Monat und höchstens 3 Monaten je Antrag erhalten.

Der Zeitkredit mit dieser Begründung kann mit aufeinanderfolgenden oder nichtaufeinanderfolgenden Zeitabschnitten verlängert werden, bis die Höchstdauer erreicht ist (siehe hiernach).

Höchstdauern

Die gesamte Höchstdauer des Zusatzanspruchs hängt von der Begründung ab, aus welcher der Zeitkredit beantragt wird.

Diese Höchstdauern sind die Folgenden : 

BEGRÜNDUNGEN 1 bis 4

BEGRÜNDUNGEN 5 und 6

Sich um sein unter-8-jähriges Kind kümmern

Palliativpflege leisten

Einem schwerkranken Haushaltsmitglied oder Familienangehörigen bis 2. Grades Pflege oder Beistand leisten ;

Eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren

Seinem unter-21-jährigen Kind mit Behinderung Pflege zuteil werden lassen

Seinem schwerkranken minderjährigen Kind oder einem schwerkranken minderjährigen Kind, das zum Haushalt gehört, Pflege oder Beistand leisten

HÖCHSTDAUER = 36 Monate

HÖCHSTDAUER = 48 Monate

Die für die Begründungen 1 bis 4 vorgesehene Höchstdauer (linke Spalte der Tabelle) ist nicht unbedingt immer gleich 36 Monaten. Die Höchstdauer hängt nämlich vom sektoriellen oder auf unternehmensebene abgeschlossenen kollektiven Arbeitsabkommen (KAA) ab, das dazu vereinbart wurde.

Beispiel : Die Sozialpartner haben ein sektorielles KAA abgeschlossen, das die Inanspruchnahme des Zeitkredits aus den Begründungen 1 bis 4 für maximal 24 Monate erlaubt. Daraus folgt, das der Zusatzanspruch mit diesen Begründungen nur diese 24 Monate und nicht die ganzen 36 Monate geltend gemacht werden kann.

Die 36-monatige Höchstdauer für die Begründungen 1 bis 4 (linke Spalte der Tabelle) und die 48-monatige Höchstdauer für die Begründungen 5 und 6 (rechte Spalte der Tabelle) sind nicht zu addieren.

Beispiele :

  • Ein Arbeitnehmer beantragt einen Zeitkredit mit der Begründung 5 "unter 21-jähriges Kind mit Behinderung" für die Höchstdauer von 48 Monaten. Wenn er später einen Antrag mit der Begründung "anerkannte Aus- oder Weiterbildung" stellt, wird er den Zeitkredit mit dieser Begründung nicht während 36 Monaten in Anspruch nehmen können;
  • Ein Arbeitnehmer beantragt einen Zeitkredit mit der Begründung 1 "sich um sein unter-8-jähriges Kind kümmern" für 36 Monate. Danach beantragt er den Zeitkredit mit der Begründung 6 "seinem schwerkranken minderjährigen Kind Pflege oder Beistand leisten". Im Rahmen dieses zweiten Antrages wird er nur einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten erhalten können, da er bereits 36 Monate mit der Begründung 1 genommen hat.

Die Höchstdauer von 36 Monaten der Begründungen 1 bis 4 und die Höchstdauer der Begründungen 5 und 6 sind keine im Verhältnis zur Verkürzungsbruchzahl umrechenbare Zeiten. Bei gleich welcher Form von Zeitkredit (Vollzeit, Halbzeit oder 15-Zeit), die aus einem dieser vorschriftsmäßigen Gründe beantragt wird, ist die Dauer des Zusatzanspruchs also identisch.

Beispiel : Wenn der Arbeitnehmer den Halbzeit-Zeitkredit mit der Begründung 1 "sich um sein unter-8-jähriges Kind kümmern" beantragt, beträgt die Höchstdauer also nur 36 Monate und nicht etwa 72 Monate.

Unabhängig davon, mit welcher Begründung der Zeitkredit beantragt wird, werden die Höchstdauern von 36 bzw. 48 Monaten nicht verlängert, wenn sie ausgeschöpft wurden.

Beispiele :

  • Wenn der Arbeitnehmer 2 Kinder unter 8 Jahren hat, verfügt er nicht über zwei Kredite von 36 Monaten mit der Begründung "sich um mein unter-8-jähriges Kind kümmern";
  • Wenn der Arbeitnehmer die 36 Monate Zeitkredit mit der Begründung "sich um mein unter-8-jähriges Kind kümmern" ausgeschöpft hat, kann er nicht wieder in den Genuss von 36 Monaten Zeitkredit aus einer anderen Begründung kommen, z.B. "eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren".

Wenn der Arbeitnehmer den Zeitkredit aus verschiedenen Gründen beantragt und wenn die von der Höchstdauer von 36 bzw. 48 Monaten übrig bleibende Restdauer kürzer als die Mindestdauern je Antrag ist, dann kann er diese Restdauer trotzdem erhalten.

Welches sind die Zeiträume, die von der Höchstdauer Zeitkredit mit Begründung abzuziehen sind ?

Der allgemeinen Regel zufolge müssen alle Zeitkredit- und Laufbahnunterbrechungszeiträume, die vor dem 01.09.2012 erhalten wurden, zuerst von der Höchstdauer Zeitkredit ohne Begründung abgezogen werden. Der eventuelle Überschuss ist dann von der Höchstdauer Zeitkredit mit Begründung abzuziehen.

Wenn der Arbeitnehmer jedoch den unwiderlegbaren Nachweis erbringt, dass der oder die vor dem 01.09.2012 erhaltenen Zeiträume durch eine vorschriftsmäßige Begründung gerechtfertigt waren, werden diese Zeiträume zuerst von der Höchstdauer Zeitkredit mit Begründung und der eventuelle Überschuss dann von der Höchstdauer Zeitkredit ohne Begründung abgezogen.

Die Zeiträume von thematischem Urlaub (Elternurlaub, Urlaub wegen medizinischen Beistands und Urlaub wegen Palliativpflege) müssen nie von der Höchstdauer des Zeitkredits mit Begründung abgezogen werden.

Dürfen Sie den Antrag ablehnen ?

  • Wenn Sie 10 Arbeitnehmer oder weniger Beschäftigen

Sie dürfen den Antrag ablehnen, denn in diesem Fall besteht kein Rechtsanspruch auf den Zeitkredit.

  • Wenn Sie mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen

Wenn die Zugangsbedingungen erfüllt sind, dürfen Sie den Antrag nicht ablehnen, da in diesem Fall ein Rechtsanspruch auf den Zeitkredit besteht. Damit die Kontinuität der Arbeit gewährleistet ist, ist das Recht auf den Zeitkredit allerdings auf eine Quote gleichzeitiger Abwesenheiten begrenzt.

Unabhängig davon, wie viele Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt sind, können gewisse Personalgruppen per Unternehmens- oder sektorielles kollektives Arbeitsabkommen außerdem vom Recht auf den Zeitkredit ausgeschlossen sein.

Näheres dazu erfahren Sie im Infoblatt E64 ber das Recht auf den Zeitkredit und die Organisationsregeln des Zeitkredits.

Muss der Arbeitnehmer zuerst die Höchstdauer des Zeitkredits ohne Begründung ausgeschöpft haben, bevor er einen Zeitkredit mit Begründung beantragen darf ?

Nein. Der Arbeitnehmer darf frei entscheiden, in welcher Reihenfolge er den Zeitkredit ohne oder mit Begründung in Anspruch nimmt.

Beispiel : der Arbeitnehmer hat einen siebenjährigen Sohn und möchte einen Zeitkredit nehmen, um sich um ihn kümmern zu können. Er kann also durchaus zuerst den Zeitkredit mit der Begründung 1 "sich um mein unter-8-jähriges Kind kümmern" in Anspruch nehmen. Später kann er dann den Zeitkredit ohne Begründung beantragen.

Welches sind die Unterschiede zwischen den thematischen Urlauben und dem Zeitkredit mit Begründung ?

Die thematischen Urlaube (Elternurlaub, Urlaub wegen medizinischen Beistands und Urlaub wegen Palliativpflege) sind Sonderformen der Laufbahnunterbrechung.

Die Zugangsbedingungen zu den thematischen Urlauben sind verschieden von denen, um in den Genuss des Zeitkredits mit Begründung zu kommen.

  • Um den Elternurlaub zu erhalten, braucht der Arbeitnehmer nur 1 Jahr Betriebszugehörigkeit zu haben (statt 2 für den Zeitkredit mit Begründung). Außerdem kann der Elternurlaub für ein Kind unter 12 Jahren erhalten werden (statt 8 Jahren für den Zeitkredit mit der Begründung "sich um mein Kind kümmern");
  • Um einen Urlaub wegen medizinischen Beistands und/oder einen Urlaub wegen Palliativpflege zu erhalten, wird keine Betriebszugehörigkeit verlangt (im Gegensatz zum Zeitkredit mit Begründung, für welchen 2 Jahre Betriebszugehörigkeit erforderlich sind).

Darüber hinaus :

  • bestehen die thematischen Urlaube in individuellen Ansprüchen (im Gegensatz zum Zeitkredit, dessen Anspruch in Unternehmen von mehr als 10 Arbeitnehmern auf eine Quote gleichzeitiger Abwesenheiten begrenzt ist, siehe das Infoblatt E64 über die Organisationsregeln des Zeitkredits);
  • sind die Antragsfristen der thematischen Urlaube kürzer als die des Zeitkredits (siehe das Infoblatt E65 über das Antragsverfahren);
  • sind die Beträge der Zulagen im Rahmen der thematischen Urlaube höher als die im Rahmen des Zeitkredits (siehe das Infoblatt E67 über die Zeitkredit-Zulagen).

Muss der Arbeitnehmer zuerst seinen Anspruch auf den thematischen Urlaub ausschöpfen, bevor er einen Zeitkredit mit Begründung beantragen kann ?

Nein. Der Arbeitnehmer darf frei entscheiden, in welcher Reihenfolge er den thematischen Urlaub und den Zeitkredit mit (oder ohne) Begründung in Anspruch nimmt.

Beispiel : Eine Vollzeitarbeitnehmerin hat eine siebenjährige Tochter. Sie hat nie zuvor eine Laufbahnunterbrechung und/oder einen Zeitkredit genommen und sie möchte Ihre Arbeitsleistungen auf eine Halbzeit verkürzen, um sich um ihre Tochter zu kümmern.

Sie kann also, sofern alle Zugangsbedingungen erfüllt sind,

  • zuerst den Halbzeit-Zeitkredit für maximal 36 Monaten mit der Begründung 1 "sich um sein unter-8-jähriges Kind kümmern" beantragen;
  • dann den Halbzeit-Elternurlaub (der für Kinder unter 12 Jahren vorgesehen ist) für maximal 8 Monate beantragen;
  • und schließlich den Halbzeit-Zeitkredit ohne Begründung für die Höchstdauer von 24 Monaten beantragen.

Nähere Auskünfte über die thematischen Urlaube

  • Für den Elternurlaub, siehe das Infoblatt T19.
  • Für den Urlaub wegen medizinischen Beistands, siehe das Infoblatt T19.
  • Für den Urlaub wegen Palliativpflege, siehe das Infoblatt T20.