Elternurlaub

T19

Zuletzt aktualisiert am 05.03.2024

Was ist ein Elternurlaub?

Der Elternurlaub ist ein thematischer Urlaub. Es handelt sich um eine Sonderform von vollständiger oder teilweiser Laufbahnunterbrechung, die Ihnen die Möglichkeit bietet, eine Zeit lang mit der Arbeit auszusetzen oder Ihre Arbeitszeit vorübergehend zu verkürzen, damit Sie sich um Ihr junges Kind kümmern können.

Während dieser Unterbrechung können Sie Unterbrechungsgeld erhalten, welches das LfA monatlich zahlt.

Hinweis für Beschäftigte des Privatsektors: Der Elternurlaub soll nicht mit dem Zeitkredit mit der Begründung „Betreuung seines/r unter-8-jährigen Kindes/r“ verwechselt werden.  Näheres zum Thema Zeitkredit mit Begründung erfahren Sie im Infoblatt T160.  In unseren FAQ, unter: "Ich arbeite im Privatsektor. Was sind die Unterschiede zwischen einem Elternurlaub und einem Zeitkredit mit der Begründung "sich um sein Kind oder seine Kinder kümmern…?" finden Sie eine Vergleichstabelle, in welcher der Elternurlaub und der Zeitkredit mit der Begründung "Betreuung seines/r unter-8-jährigen Kindes/r" gegenübergestellt sind.

Welches sind die geltenden Rechtsvorschriften?

Die geltenden Rechtsvorschriften hängen vom Beschäftigungssektor ab, dem Ihr Arbeitgeber unterliegt.

Privatsektor, Gemeinden und Provinzen

Gelten als Beschäftigte des Privatsektors Arbeitnehmende, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der in den Geltungsbereich des Gesetzes vom 05.12.1968 über die kollektiven Arbeitsabkommen und die paritätischen Kommissionen fällt.  Es handelt sich um:

  • die Arbeitnehmenden des Privatsektors im engeren Sinne (AG, GmbH, VoG usw.);
  • das Personal der freien Universitäten (ULB, UCL usw.);
  • die Arbeitnehmenden der gemischten Unternehmen;
  • die nichtbezuschussten Vertragspersonalmitglieder des freien Unterrichtswesens;
  • die Arbeitnehmenden der gemischten Interkommunalen der Gas- und Stromversorgung;
  • die Arbeitnehmenden der regionalen und lokalen Verkehrsbetriebe = Tram, Bus und Metro (STIB, TEC, De Lijn).
  • die Personalmitglieder einer ausländischen Botschaft oder eines ausländischen Konsulats, die für diplomatische Vertretungen oder für Vertretungen bei in Belgien ansässigen internationalen Organisationen eingesetzt werden und mit einem Arbeitsvertrag beschäftigt sind.
  • usw. 

Das Personal der Gemeinden und Provinzen umfasst sowohl ernannte Personalmitglieder als auch Vertragspersonalmitglieder, die in einer lokalen oder provinzialen Verwaltung oder in einer Dienststelle, der von einer dieser Regierungsebenen abhängt (ÖSHZ, öffentliches Krankenhaus usw.), beschäftigt sind.

Für diese beiden Personalgruppen ist der Anspruch auf Elternurlaub im Königlichen Erlass vom 29.10.1997 vorgesehen.

Den Anspruch auf das Unterbrechungsgeld sieht ursprünglich der Königliche Erlass vom 02.01.1991 vor. Im Privatsektor greift dagegen der Königliche Erlass vom 12.12.2001. 

Öffentlicher Sektor

Als Beschäftigte des öffentlichen Sektors gelten Vertragspersonalmitglieder und ernannte Personalmitglieder der föderalen, regionalen oder gemeinschaftlichen Verwaltungen und der Dienststellen, die von diesen Regierungsebenen abhängen (Polizei, gerichtlicher Stand, Einrichtung öffentlichen Interesses usw.).

Den Anspruch auf die Unterbrechung im Rahmen des Elternurlaubs sieht der Erlass oder das Dekret vor, der oder das für die Aufsichtsbehörde der Verwaltung oder des von der Verwaltung anhängenden öffentlichen Dienstes (je nach Fall für die Föderale Behörde, die Regionale Behörde oder die Gemeinschaftliche Behörde) greift.

Den Anspruch auf das Unterbrechungsgeld im Rahmen des Elternurlaubs sieht dagegen je nach Fall der Königliche Erlass vom 19.11.1998 (für ernannte Personalmitglieder) oder der Königliche Rahmenerlass vom 07.05.1999 (für die anderen Personalgruppen) vor.

Unterrichtswesen

Als Personalmitglieder des Unterrichtswesens gelten Personalmitglieder, die in einer Schule oder in einem PMS-Zentrum einem Statut unterliegen (ernannte, definitiv eingestellte, befristet zeitweilige und unbefristet zeitweilige Personalmitglieder).

Den Anspruch auf die Unterbrechung im Rahmen des Elternurlaubs sieht der Erlass oder das Dekret vor, der oder das in der Gemeinschaft, von welcher die Schule oder das PMS-Zentrum abhängt, d.h. in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Ostbelgien), in der Französischen Gemeinschaft (Föderation Wallonie-Brüssel) oder in der Flämischen Gemeinschaft, greift.

Den Anspruch auf das Unterbrechungsgeld im Rahmen des Elternurlaubs sieht dagegen der Königliche Rahmenerlass vom 12.08.1991 vor. 

Sektor der autonomen öffentlichen Unternehmen

Für die Anwendung der Laufbahnunterbrechungsvorschriften gelten als Beschäftigte der autonomen öffentlichen Unternehmen die Vertragspersonalmitglieder und die ernannten Personalmitglieder von Proximus, der SNCB, von bpost und von Skeyes (früher Belgocontrol).

Für diese Beschäftigten sind sowohl der Anspruch auf die Unterbrechung als auch der Anspruch auf das Unterbrechungsgeld im Königlichen Erlass vom 10.06.2002 geregelt. 

Arbeitgeber anderweitiger Sektoren

  • Auf die Personalmitglieder der Belgischen Technischen Zusammenarbeit ist der Königliche Erlass vom 16.11.2009 anwendbar;
  • Auf die Personalmitglieder des Büros für die Verarbeitung finanzieller Informationen ist der Königliche Erlass vom 24.09.2013 anwendbar;
  • Auf die Vertragspersonalmitglieder des Ombudsdienstes für Energie ist der Königliche Erlass vom 12.05.2014 anwendbar;
  • Diese Erlasse wurden durch den Königlichen Erlass vom 18.07.2019 zur Änderung verschiedener Bestimmungen in Sachen thematische Urlaube geändert.
  • Auf die Beschäftigten, die in einem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber stehen, der nicht in den Geltungsbereich eines anderweitigen Erlasses oder Dekrets fällt, ist der Königliche Erlass vom 10.04.2014 anwendbar. Darunter zählen die Personalmitglieder der gemeinschaftlichen Universitäten. 

Wer darf einen Elternurlaub nehmen?

Um einen Elternurlaub im Rahmen der Laufbahnunterbrechungsvorschriften in Anspruch zu nehmen, muss man in einem Arbeitsverhältnis nach belgischen Rechtsvorschriften stehen und, außer wenn man ernannter Beamter ist, eine Entlohnung beziehen, von welcher Sozialversicherungsbeiträge, einschließlich für den Sozialversicherungszweig der Arbeitslosigkeit, einbehalten werden.

Außerdem muss man mit dem Kind, für welches die Arbeitszeitverkürzung oder Auszeit beantragt wird, obligatorisch verwandt sein.

Konkret haben nachfolgende Beschäftigte Anspruch auf den Elternurlaub:

  • die biologische Mutter und der gesetzliche Vater des Kindes;
  • die Person, die das Kind anerkannt hat, sodass die Abstammung väterlicherseits festgestellt ist;
  • die Ehepartnerin oder Lebenspartnerin der biologischen Mutter des Kindes, die Mitmutter geworden ist;
  • die Adoptiveltern.

Für dasselbe Kind kann der Elternurlaub von beiden Adoptiv- oder gesetzlichen Eltern, nämlich sowohl von der Mutter als auch vom Vater in Anspruch genommen werden. Die Anspruchsdauer wird dabei nicht zwischen beiden Eltern aufgeteilt. Jeder Elternteil kann also auf eine volle Anspruchsdauer zurückgreifen.

In einem lesbischen Paar, wenn die Ehepartnerin oder Lebenspartnerin der biologischen Mutter des Kindes den Nachweis erbringt, dass sie die Mitmutter des Kindes ist, kann sie genauso wie die biologische Mutter des Kindes einen Elternurlaub nehmen.  Dieser Nachweis kann mithilfe der Eheschließungsurkunde, einer Bescheinigung über das gesetzliche Zusammenwohnen oder eines Auszugs aus dem Bevölkerungsregister, welcher bescheinigt, dass die Personen während der drei Jahre vor der Geburt des Kindes ununterbrochen an der gleichen Adresse eingetragen gewesen sind, erbracht werden.

Hinweis

Wenn einer der beiden Elternteile des Kindes seinen Elternurlaubsanspruch nicht wahrnimmt, kann dieser Anspruch nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden.

Beispiel: Der Vater des Kindes möchte keinen Elternurlaub bei seinem Arbeitgeber nehmen.  In diesem Fall darf die Mutter dieses Kindes nicht vom Elternurlaub des Vaters des Kindes Gebrauch machen. Sie verfügt also nicht über zwei Elternurlaube für dasselbe Kind.

Welches sind die Bedingungen für die Bewilligung des Elternurlaubs?

Bedingung des Dienstalters bzw. der Betriebszugehörigkeit

Wenn Sie dem Privatsektor oder einer lokalen oder provinzialen Verwaltung angehören

Der Anspruch auf den Elternurlaub wird Ihnen zugesprochen, wenn Sie innerhalb der 15 Monate vor dem Antrag 12 Monate (nicht unbedingt nacheinander) mit Ihrem Arbeitgeber in einem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis gestanden haben.

Wenn Sie dem öffentlichen Sektor oder dem Unterrichtswesen angehören

Sie brauchen nur in aktivem Dienst zu sein. Es kommt dabei nicht darauf an, welches Ihr Dienstalter ist.

Altersbedingung für das Kind

Damit ein Anspruch auf den Elternurlaub entstehen kann, muss das Kind, in dessen Namen Sie die teilweise oder vollständige Unterbrechung beantragen, die nachstehende Altersbedingung erfüllen.  Diese Bedingung muss zu Beginn der Unterbrechung erfüllt sein.  Wenn Sie mehrere Elternurlaubszeiträume erhalten möchten, muss die Altersbedingung zu Beginn jedes Elternurlaubszeitraums erfüllt sein.

Bei der Geburt eines Kindes 

wird Ihnen das Recht auf den Elternurlaub zugesprochen, wenn das Kind zu Beginn der beantragten Unterbrechung noch keine 12 Jahre alt ist.

Bei der Adoption eines Kindes

wird Ihnen das Recht auf den Elternurlaub zugesprochen, wenn das Kind bereits im Bevölkerungsregister oder Fremdenregister der Gemeinde, wo Sie Ihren Wohnsitz haben, eingetragen ist, und es zu Beginn der beantragten Unterbrechung noch keine 12 Jahre alt ist.

Wenn Ihr Kind eine körperliche oder geistige Behinderung aufweist

Wenn Ihr Kind eine Beeinträchtigung aufweist, wird Ihnen das Recht auf den Elternurlaub zugesprochen, wenn es zu Beginn der beantragten Unterbrechung noch keine 21 Jahre alt ist.

Damit ein Elternurlaub zwischen dem 12. und dem 21. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden kann, muss es:

  • entweder eine Beeinträchtigung aufweisen, die mindestens 66% erreicht;
  • oder eine Beeinträchtigung aufweisen, die, im Sinne der Kindergeldvorschriften, die Zuerkennung von mindestens 4 Punkten in der Säule 1 der sozialmedizinischen Tabelle zur Folge hat;
  • oder eine Beeinträchtigung aufweisen, die, im Sinne der Kindergeldvorschriften, die Zuerkennung von zusammengerechnet mindestens 9 Punkten in den 3 Säulen der sozialmedizinischen Tabelle zur Folge hat.

NB: Den Nachweis über die Beeinträchtigung des zwischen 12- und 21-jährigen Kindes, für welches Sie den Elternurlaub beantragen, müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung liefern. Einzelheiten zum Antragsverfahren erfahren Sie im Infoblatt T14.

Welches sind die bestehenden Arbeitszeitgestaltungsmöglichkeiten?

1. Der Vollzeit-Elternurlaub

Es handelt sich um eine vollständige Auszeit von der Arbeit.  Sie können ausgehend von gleich welcher Arbeitszeit einen Vollzeit-Elternurlaub beantragen (ganz gleich, ob Sie Vollzeit oder Teilzeit arbeiten).

2. Der Halbzeit-Elternurlaub

Es handelt sich um eine vorübergehende Verkürzung Ihrer Arbeitszeit auf eine Halbzeit, d.h. auf 50% einer Vollzeitstelle. Sie können sie nur beanspruchen, wenn Sie Vollzeit beschäftigt sind. 

3. Der Einfünftel-Elternurlaub

Es handelt sich um eine vorübergehende Verkürzung Ihrer Arbeitszeit um ein Fünftel, d.h. auf 80% einer Vollzeitstelle.

Sie können sie nur beanspruchen, wenn Sie Vollzeit beschäftigt sind.

4. Der Einzehntel-Elternurlaub

Es handelt sich um eine vorübergehende Verkürzung Ihrer Arbeitszeit um ein Zehntel, d.h. auf 90% einer Vollzeitstelle.

Sie können sie nur beanspruchen, wenn Sie Vollzeit beschäftigt sind.

Dieser Einzehntel-Elternurlaub ermöglicht es dem Beschäftigten beispielsweise seine Arbeitszeit wöchentlich um einen halben Arbeitstag oder jede zweite Woche um einen ganzen Arbeitstag zu verkürzen.

Achtung!  Für diese Arbeitszeitverkürzungsform ist die Zustimmung Ihres Arbeitgebers vorausgesetzt.

Wichtige Bemerkung für Beschäftigte des Privatsektors

Bei einer Arbeitszeitverkürzung braucht die vorausgesetzte ursprüngliche Vollzeitbeschäftigung nicht unbedingt auf mindestens fünf Tage in der Woche verteilt zu sein.

Anm.: Die Bedingung, bei fünf Tagen in der Woche Vollzeit beschäftigt zu sein, besteht nur im Rahmen des Einfünftel-Zeitkredits.

Hinweis für die Personalmitglieder des Unterrichtswesens

Achtung! Die Zugangsbedingungen der verschiedenen Unterbrechungsformen wurden von der Gemeinschaft festgelegt, von der die Schule oder das PMS-Zentrum, wo Sie ernannt, definitiv eingestellt, befristet zeitweilig oder unbefristet zeitweilig sind, abhängt.  Dies bedeutet, dass nicht der Föderalstaat die Bedingungen im Unterrichtswesen festlegt.

Was den Elternurlaub in Form einer Arbeitszeitverkürzung um ein Zehntel betrifft, erfahren Sie bei Ihrem Personaldienst, ob Ihre Gemeinschaft diese Arbeitszeitverkürzungsmöglichkeit in den Vorschriften verankert hat, die für Sie gelten.

Um eine Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel im Rahmen des Elternurlaubs zu erhalten, brauchen Sie des Weiteren nicht unbedingt Vollzeit beschäftigt sein.  Den im Unterrichtswesen geltenden Vorschriften zufolge, müssen Sie für mindestens die Hälfte eines vollen Lehrauftrages ernannt oder definitiv eingestellt sein, und müssen Sie nach Abzug der im Rahmen des Halbzeit- oder Einfünftel-Elternurlaubs wegfallenden Stunden die Hälfte bzw. vier Fünftel eines vollen Lehrauftrages erfüllen.

Beispiel: Sie sind im Unterrichtswesen 18/20 Stunden beschäftigt.  Da Sie mehr als die Hälfte eines vollen Lehrauftrages erfüllen, dürfen Sie im Rahmen des Elternurlaubs eine Arbeitszeitverkürzung beantragen.

  • Wenn Sie eine Halbzeit-Unterbrechung beantragen, müssen Sie während dieser Unterbrechung die Hälfte eines vollen Lehrauftrages erfüllen, d.h. 10/20 Stunden arbeiten.  In diesem bestimmten Fall fallen im Rahmen der Halbzeit-Unterbrechung 8/20 Stunden weg.
  • Wenn Sie eine Einfünftel-Unterbrechung beantragen, müssen Sie während dieser Unterbrechung vier Fünftel eines vollen Lehrauftrages erfüllen, d.h. 16/20 Stunden arbeiten.  In diesem bestimmten Fall fallen im Rahmen der Einfünftel-Unterbrechung 2/20 Stunden weg.

Wenn Sie im Unterrichtswesen beschäftigt sind, erkundigen Sie sich also bitte immer bei Ihrer Gemeinschaft, um Näheres zu den Zugangsbedingungen und den anderen Besonderheiten in Ihrem Sektor zu erfahren.

Wie lange dauert der Elternurlaub?

Die Dauer des Elternurlaubs hängt von der beantragten Unterbrechungsform ab.  Hiernach finden Sie die verschiedenen Dauern, die vorgesehen sind.  Für jedes Kind, das die Altersbedingung erfüllt, gibt es eine neue volle Anspruchsdauer.

Vollzeit-Elternurlaub

Die vollständige Auszeit kann für höchstens 4 Monate beantragt werden.

Im Regelfall können diese 4 Monate in Blöcke von einem Monat oder einem Vielfachen von einem Monat gestückelt werden.  Dies bedeutet, dass Sie 1, 2, 3 oder 4 Monate Vollzeit-Elternurlaub beantragen können.  Wenn Sie die Gesamtanspruchsdauer nicht in einem Mal beantragen, können Sie später auf die verbleibende Dauer zurückgreifen, und zwar solange das Kind zu Beginn des später beantragten Elternurlaubs immer noch keine 12 Jahre (oder, falls es eine Beeinträchtigung aufweist, immer noch keine 21 Jahre) alt ist.

Flexibilisierung des Vollzeit-Elternurlaubs

Als Ausnahme von dieser Regel und die Zustimmung des Arbeitgebers vorausgesetzt können Ihre 4 Monate Auszeit in Wochen gestückelt werden.  Sie können somit 16 Wochen Vollzeit-Elternurlaub erhalten.

Für die Anwendung dieser Maßnahme sind mit einer Woche sieben Kalendertage gemeint.  In der Woche Auszeit werden die Wochenendtage also mitgerechnet.

Jeder Antrag bei dem Arbeitgeber kann für eine oder mehrere aufeinanderfolgende oder nichtaufeinanderfolgende Wochen gestellt werden, vorausgesetzt, dass diese Wochen sich über einen Zeitraum von höchstens drei Monaten erstrecken.

Da die Zustimmung des Arbeitgebers für jeden Antrag auf eine vollständige Auszeit, der für eine Woche oder ein Vielfaches von einer Woche gestellt wird, vorausgesetzt ist, handelt es sich bei dieser Flexibilisierung keineswegs um einen Rechtsanspruch, sondern lediglich um eine Möglichkeit. 

Beispiel:

  • Sie beantragen bei Ihrem Arbeitgeber zwei Wochen Auszeit, um während der Schulferien eine Zeit lang bei Ihrem Kind zu bleiben.  Diese zwei Wochen Elternurlaub sind kein Rechtsanspruch.  Der Arbeitgeber muss diesem Elternurlaub zustimmen.
  • Mit einem einzigen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber beantragen Sie drei Wochen Auszeit, die nicht aufeinanderfolgen: die erste und die letzte Woche Juli und die zweite Woche August.  Für jede dieser Wochen ist die Zustimmung des Arbeitgebers vorausgesetzt.

Sollte die wochenweise Stückelung des Vollzeit-Elternurlaubs zur Folge haben, dass vom 16-wöchigen Kredit weniger als 4 Wochen übrig bleiben, kann auf diese restliche Dauer ohne die Zustimmung des Arbeitgebers zurückgegriffen werden.

Halbzeit-Elternurlaub

Der Halbzeit-Elternurlaub kann höchstens 8 Monate genommen werden.

Im Regelfall können diese 8 Monate in Blöcke von zwei Monaten oder einem Vielfachen von zwei Monaten gestückelt werden.  Sie können also je nach Wunsch 2, 4, 6 oder 8 Wochen Halbzeit-Elternurlaub beantragen.  Wenn Sie die Gesamtanspruchsdauer nicht in einem Mal beantragen, können Sie später auf die verbleibende Dauer zurückgreifen, und zwar solange das Kind zu Beginn des später beantragten Elternurlaubs immer noch keine 12 Jahre (oder, falls es eine Beeinträchtigung aufweist, immer noch keine 21 Jahre) alt ist.

Flexibilisierung des Halbzeit-Elternurlaubs

Als Ausnahme von dieser Regel und die Zustimmung des Arbeitgebers vorausgesetzt können Ihre 8 Monate Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit in Monate gestückelt werden. Es ist also möglich 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8 Monate zu erhalten.

Da die Zustimmung des Arbeitgebers für jeden Antrag auf einen Halbzeit-Elternurlaub, der nicht für zwei Monate oder ein Vielfaches von zwei Monaten gestellt wird, vorausgesetzt ist, handelt es sich bei dieser Flexibilisierung keineswegs um einen Rechtsanspruch, sondern lediglich um eine Möglichkeit. 

Beispiel:

  • Sie beantragen einen Halbzeit-Elternurlaub für nur einen Monat, vom 15. Juli bis zum 14 August.  Da es sich nicht um zwei Monate oder ein Vielfaches von zwei Monaten handelt, besteht für Sie kein Rechtsanspruch auf diese Unterbrechung. Mit anderen Worten ist die Zustimmung des Arbeitgebers vorausgesetzt.

Sollte die monatsweise Stückelung des Halbzeit-Elternurlaubs zur Folge haben, dass vom achtmonatigen Kredit weniger als 2 Monate übrig bleiben, kann auf diese restliche Dauer ohne die Zustimmung des Arbeitgebers zurückgegriffen werden.

Einfünftel-Elternurlaub

Der Einfünftel-Elternurlaub kann für höchstens 20 Monate genommen werden.

Diese 20 Monate können in Blöcke von 5 Monaten oder einem Vielfachen gestückelt werden.  Dies bedeutet, dass Sie 5, 10, 15 oder 20 Monate Einfünftel-Elternurlaub beantragen können.  Wenn Sie die Gesamtanspruchsdauer nicht in einem Mal beantragen, können Sie später auf die verbleibende Dauer zurückgreifen, und zwar solange das Kind zu Beginn des später beantragten Elternurlaubs immer noch keine 12 Jahre (oder, falls es eine Beeinträchtigung aufweist, immer noch keine 21 Jahre) alt ist.

Einzehntel-Elternurlaub

Wenn der Arbeitgeber dieser Unterbrechungsform zustimmt, kann der Einzehntel-Elternurlaub 40 Monate in Anspruch genommen werden.

Diese 40 Monate können in Blöcke von 10 Monaten oder einem Vielfachen gestückelt werden.  Dies bedeutet, dass Sie 10, 20, 30 oder 40 Monate Einzehntel-Elternurlaub beantragen können.  Wenn Sie die Gesamtanspruchsdauer nicht in einem Mal beantragen, können Sie später auf die verbleibende Dauer zurückgreifen, und zwar solange das Kind zu Beginn des später beantragten Elternurlaubs immer noch keine 12 Jahre (oder, falls es eine Beeinträchtigung aufweist, immer noch keine 21 Jahre) alt ist.

Achtung!  Da die Arbeitszeitverkürzung um ein Zehntel kein Rechtsanspruch ist, müssen Sie im Falle einer Stückelung der Gesamtanspruchsdauer bei jedem neuen Antrag auf 10 Monate oder ein Vielfaches von 10 Monaten die Zustimmung Ihres Arbeitgebers erhalten.

Bemerkung für die Personalmitglieder des Unterrichtswesens und der PMS-Zentren

Wenn Sie Personalmitglied des Unterrichtswesens oder eines PMS-Zentrums sind, erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinschaft, um zu erfahren, ob der Elternurlaub gestückelt werden kann, denn diese Möglichkeit ist in Ihrem Sektor nicht automatisch vorgesehen.

Die Personalmitglieder des Flämischen Unterrichtswesens samt PMS-Zentren dürfen seit dem 01.09.2020 den Elternurlaub stückeln. Dies ist nur möglich, wenn sie vor dem 01.09.2020 noch keinen Elternurlaub für das anspruchsbegründende Kind genommen haben. Für Personalmitglieder, die bereits vor dem 01.09.2020 einen Elternurlaub für ihr Kind genommen haben, gelten die bis zum 31.08.2020 geltenden Bestimmungen weiter.

Mehr Informationen erteilen Ihnen die zuständigen Dienste des Unterrichtswesens der Flämischen Gemeinschaft.

Können die verschiedenen Unterbrechungsformen des Elternurlaubs kombiniert werden?

Ja. Sie können von einer Unterbrechungsform zur anderen übergehen, außer im Unterrichtswesen der Französischen Gemeinschaft und der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Dabei gilt folgender Grundsatz: 1 Monat vollständiger Auszeit = 2 Monate Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit = 5 Monate Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel = 10 Monate Arbeitszeitverkürzung um ein Zehntel .

Wenn Sie zum Beispiel Vollzeit arbeiten, können Sie für dasselbe Kind:

  • 1 Monat Auszeit und 6 Monate Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit --;
  • 2 Monate Auszeit und 10 Monate Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel --;
  • 2 Monate Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit und 15 Monate Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel --;
  • 2 Monate Auszeit, 5 Monate Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel und, wenn Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist, 10 Monate Arbeitszeitverkürzung um ein Zehntel nehmen.
  • usw.

Anm.: Wenn Sie im öffentlichen Sektor arbeiten (mit Ausnahme der lokalen und provinzialen Verwaltungen), erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Behörde, um zu erfahren, ob die Möglichkeit, die verschiedenen Formen von Elternurlaub zu kombinieren, vorgesehen ist.

Können im Falle einer wochenweisen Stückelung der Auszeit verschiedene Unterbrechungsformen kombiniert werden?

Bei einer wochenweisen Stückelung der Auszeit, welche nur die Zustimmung des Arbeitgebers vorausgesetzt möglich ist, gilt, dass 4 Wochen Auszeit einem Monat Auszeit gleichkommen.  Sollte wegen einer wochenweisen Stückelung die vom Gesamtanspruch verbleibende Dauer 4 Wochen unterschreiten, kann auf diese restliche Dauer ohne die Zustimmung des Arbeitgebers zurückgegriffen werden.

Da für eine Umwandlung in eine andere Unterbrechungsbruchzahl (Halbzeit, ein Fünftel, ein Zehntel) ein voller Monat Auszeit nötig ist, bedeutet dies bei einer wochenweisen Stückelung der Auszeit, dass die vom Gesamtanspruch verbleibende Dauer mindestens 4 Wochen erreichen muss, um umgewandelt werden zu können.

Beispiel 1: 

Mit der Zustimmung des Arbeitgebers haben Sie 7 Wochen Auszeit erhalten.  Ihnen bleiben also von der viermonatigen, d.h. 16-wöchigen, Gesamtanspruchsdauer 9 Wochen übrig.  Da 4 Wochen einem Monat gleichkommen, bleiben Ihnen 2 Monate und eine Woche Auszeit übrig.  Wenn Sie die Unterbrechungsform wechseln möchten, können Sie einen oder zwei Monate Auszeit in:

  • 2 oder 4 Monate Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit --;
  • 5 oder 10 Monate Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel --;
  • 10 oder 20 Monate Arbeitszeitverkürzung um ein Zehntel umwandeln.

In diesem Fall kann auf die verbleibende Dauer von einer Woche Auszeit vor Vollendung des 12. Lebensjahres (oder vor Vollendung seines 21. Lebensjahres, wenn es eine Beeinträchtigung aufweist) zurückgegriffen werden, und zwar ohne die Zustimmung des Arbeitgebers.

Beispiel 2:

Mit der Zustimmung des Arbeitgebers haben Sie 13 Wochen Auszeit erhalten.  Es bleiben Ihnen also nur 3 Wochen übrig.  Da diese drei Wochen keinen Monat erreichen, kann diese vom Gesamtanspruch verbleibende Dauer nicht in eine Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit, um ein Fünftel oder um ein Zehntel umgewandelt werden.  Diese restliche Dauer wird nur in Form einer Auszeit genommen werden können, wobei die Zustimmung des Arbeitgebers nicht erforderlich sein wird.

Können im Falle einer monatsweisen Stückelung der Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit verschiedene Unterbrechungsformen kombiniert werden?

Bei einer monatsweisen Stückelung des Halbzeit-Elternurlaubs, gilt, dass die vom Gesamtanspruch verbleibende Dauer mindestens 2 Monate oder einem Vielfachen von 2 Monaten gleich sein muss, um in eine andere Unterbrechungsform umgewandelt werden zu können.  Sollte wegen einer monatsweisen Stückelung die vom Gesamtanspruch verbleibende Dauer zwei Monate Halbzeit-Elternurlaub unterschreiten, kann auf diese restliche Dauer ohne die Zustimmung des Arbeitgebers zurückgegriffen werden.

Beispiel: Mit der Zustimmung Ihres Arbeitgebers haben Sie bereits 5 Monate Halbzeit-Elternurlaub erhalten.  Von der achtmonatigen Gesamtanspruchsdauer bleiben Ihnen also drei Monate übrig.  Von dieser Restanspruchsdauer können zwei Monate Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit in einen Monat (d.h. 4 Wochen) Auszeit oder in fünf Monate Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel oder in zehn Monate Arbeitszeitverkürzung um ein Zehntel umgewandelt werden.  Der letzte Monat Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit kann nicht umgewandelt werden.  Er kann allerdings ohne die Zustimmung des Arbeitgebers in Anspruch genommen werden.

Kann der Elternurlaub Ihnen verweigert werden?

Privatsektor und Verwaltungen oder Dienststellen der Gemeinden und Provinzen

Diese Unterbrechungsform kann Ihnen nicht verweigert werden, wenn Sie die verordnungsrechtlichen Zugangsbedingungen erfüllen.  Zu Erinnerung, diese Zugangsbedingungen sind die folgenden:

  • Sie haben mindestens 12 Monate Betriebszugehörigkeit bzw. Dienstalter;
  • das Kind, in dessen Namen der Elternurlaub beantragt wird, ist zu Beginn des beantragten Elternurlaubzeitraums unter 21 Jahre alt (oder unter 21 Jahre alt, wenn es eine Beeinträchtigung aufweist);
  • die Gesamtanspruchsdauer des Elternurlaubs für dieses Kind ist noch nicht verbraucht;
  • im Falle eines Elternurlaubs in Form einer Arbeitszeitverkürzung (Halbzeit-Elternurlaub, Einfünftel-Elternurlaub, Einzehntel-Elternurlaub), sind Sie Vollzeit beschäftigt.

Es handelt sich um einen Rechtsanspruch für jedes Ihrer Kinder, das die Altersbedingung erfüllt.  Sie kommen einmal für jedes Kind in den Genuss dieses Rechtsanspruchs.

Wenn Sie Ihren Elternurlaub in Form einer Arbeitszeitverkürzung um ein Zehntel nehmen oder wenn Sie Ihre vollständige Auszeit in Wochen stückeln, oder wenn Sie Ihre Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit in Monate stückeln, ist die Zustimmung des Arbeitgebers allerdings vorausgesetzt.  Wenn der Arbeitgeber Ihnen den Einzehntel-Elternurlaub, oder die Flexibilisierung des Vollzeit- oder Halbzeit-Elternurlaubs verweigert, muss er Ihnen seine Entscheidung schriftlich mitteilen und sie begründen. Eine unterbliebene Entscheidung des Arbeitgebers kommt einer Zustimmung seinerseits gleich.

Öffentlicher Sektor und Unterrichtswesen

Dieser thematische Urlaub kann Ihnen nicht verweigert werden, wenn die Behörde oder die Gemeinschaft (für das Unterrichtswesen), von welcher Sie abhängen, ihn vorschriftsmäßig vorgesehen hat, und wenn Sie die von dieser Behörde oder Gemeinschaft festgelegten Bedingungen erfüllen.

Die Verkürzung der Arbeitszeit um ein Zehntel, die wochenweise Flexibilisierung der vollständigen Auszeit und die monatsweise Flexibilisierung der Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit sind allein die Zustimmung Ihres Arbeitgebers vorausgesetzt möglich. Wenn der Arbeitgeber Ihnen den Einzehntel-Elternurlaub, oder die Flexibilisierung des Vollzeit- oder Halbzeit-Elternurlaubs verweigert, muss er Ihnen seine Entscheidung schriftlich mitteilen und sie begründen. Eine unterbliebene Entscheidung des Arbeitgebers kommt einer Zustimmung seinerseits gleich.

Welche Formalitäten müssen Sie erledigen, um den Elternurlaub zu erhalten?

Bei jedem Antrag auf einen thematischen Urlaub, müssen Sie zwei verschiedene Schritte erledigen:

1.      Ihren Arbeitgeber von Ihrer Absicht benachrichtigen;

2.      einen Antrag bei dem LfA einreichen.

Im Infoblatt T14 wird Ihnen erklärt, wie diese beiden Schritte zu erledigen sind, und wie das LfA bei der Bearbeitung Ihres Antrages vorgeht.

Darf Ihr Arbeitgeber Ihren Elternurlaub aufschieben?

Wenn Sie dem Privatsektor oder einer lokalen oder provinzialen Verwaltung angehören

Ja. Ihr Arbeitgeber darf den Beginn Ihres Elternurlaubs auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, sollte der Elternurlaub den ordnungsgemäßen Betrieb des Dienstes ernsthaft beeinträchtigen. Er muss den Aufschub ausführlich in einem Schriftstück begründen und Ihnen dieses zukommen lassen. Dieses Schriftstück muss auch einen oder mehrere Alternativvorschläge für die Inanspruchnahme des Elternurlaubs enthalten. Es kann sich um eine oder mehrere andere Unterbrechungsformen und/oder Unterbrechungszeiträume handeln, die ganz oder teilweise zwischen den von Ihnen beantragten Beginn- und Enddaten liegen. Die Frist, innerhalb derer Sie den Vorschlag Ihres Arbeitgebers annehmen können, darf nicht weniger als eine Woche betragen und muss auch in dem Schriftstück enthalten sein, in dem der Arbeitgeber den Aufschub begründet.

Sie haben das Recht, auf die Inanspruchnahme des Elternurlaubs vor dessen Beginn zu verzichten, wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Elternurlaub aufschiebt.

Wie dem auch sei, wird der Elternurlaub spätestens sechs Monate nach dem Monat, in dem der Arbeitgeber von seinem Aufschubrecht Gebrauch gemacht hat, beginnen müssen (sofern alle Zugangsbedingungen erfüllt sind).

Wenn Sie dem öffentlichen Sektor, dem Unterrichtswesen oder der Belegschaft eines autonomen öffentlichen Unternehmens angehören

Wenden Sie sich an Ihren Personaldienst, um zu erfahren, ob es der Behörde, von der Sie abhängen, erlaubt ist, den Beginn Ihres Elternurlaubs aufzuschieben.

Wie kann der Arbeitsstundenplan im Rahmen einer Arbeitszeitverkürzung verkürzt werden ?

Wenn Sie sich für eine Arbeitszeitverkürzung entscheiden, können Sie Ihrem Arbeitgeber vorschlagen, wie Sie Ihre verbleibende Arbeitszeit konkret verteilen möchten.  Diesen Vorschlag können Sie in Ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers von Ihrer Absicht, einen Elternurlaub zu nehmen, unterbreiteten.  Für nähere Informationen zum Antragsverfahren, lesen Sie das Infoblatt T14.

Die Vorschriften sehen Folgendes vor:

  • Bei einer Verkürzung der Arbeitszeit auf eine Halbzeit muss der übrigbleibende Stundenplan die Hälfte des Vollzeitstundenumfangs umfassen;
  • Bei einer Verkürzung der Arbeitszeit um ein Fünftel muss der übrigbleibende Stundenplan vier Fünftel des Vollzeitstundenumfangs umfassen;
  • Bei einer Verkürzung der Arbeitszeit um ein Zehntel muss der übrigbleibende Stundenplan neun Zehntel des Vollzeitstundenumfangs umfassen;

Dies vorausgesetzt kann der Stundenplan auf verschiedene Arten und Weisen reduziert werden.

Beispiel 1: Bei einer Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel kann der Stundenplan

  • entweder um einen Tag pro Woche --;
  • oder um zwei halbe Tage pro Woche --;
  • oder täglich um eine bestimmte Anzahl Minuten --;
  • oder auf gleich welche andere Art und Weise verkürzt werden.

Beispiel 2: Bei einer Arbeitszeitverkürzung um ein Zehntel kann der Stundenplan

  • entweder jede zweite Woche um einen Tag --;
  • oder jede Woche um einen halben Tag --;
  • oder auf gleich welche andere Art und Weise verkürzt werden.

Achtung!  Sie dürfen Ihrem Arbeitgeber vorschlagen, wie Sie Ihre verbleibende Arbeitszeit verteilen möchten, aber die schlussendliche Entscheidung muss einvernehmlich getroffen werden.  Sie dürfen die verbleibende Arbeitszeit also nicht einseitig planen. 

Wenn das Einvernehmen erzielt wurde, muss es schriftlich abgefasst werden.  Für Beschäftigte, die einen Arbeitsvertrag unterzeichnet haben, muss dieses Einvernehmen in einem Zusatz zum Arbeitsvertrag festgeschrieben werden.

Nähere Informationen zu seinen diesbezüglichen Pflichten findet der Arbeitgeber im InfoblattE56.

Dürfen Sie Ihren Elternurlaub abbrechen?

Sie dürfen Ihren Elternurlaub nur dann vor dem beantragten Enddatum abbrechen, wenn Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist.  Das Einverständnis des Arbeitgebers muss sich sowohl auf das Prinzip des Abbruchs als auch auf das vorgezogene Enddatum beziehen.

Wenn Sie Ihren Elternurlaub abbrechen möchten, müssen Sie Ihren Arbeitgeber unbedingt darum bitten, und ihm in Ihrer Bitte genau mitteilen, wann Sie den Elternurlaub abbrechen möchten.

Wenn Ihr Arbeitgeber in jeder Hinsicht mit dem Abbruch einverstanden ist, müssen Sie Ihr Büro des LfA schriftlich davon in Kenntnis setzen.  Hierzu können Sie die Meldung einer "Änderung in den Angaben zur Laufbahnunterbrechung / zum Zeitkredit / zum thematischen Urlaub" benutzen, die von unserer Website heruntergeladen werden kann.  Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Infoblatt T14 über das Verfahren zur Beantragung der thematischen Urlaube.

Achtung!  Der Abbruch des Elternurlaubs kann sich auf die verbleibende Anspruchsdauer für dasselbe Kind negativ auswirken (siehe hiernach).

Welche Konsequenzen hat ein Abbruch des Elternurlaubs?

Wenn der Elternurlaub vor dem Ende des beantragten Zeitraums abgebrochen wird (entweder auf Ihre Bitte hin und mit dem Einverständnis des Arbeitgebers oder bei einer Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses) brauchen Sie dem LfA das Unterbrechungsgeld, das Sie vor dem Abbruch bereits bezogen haben, nicht zurückzuzahlen.

Allerdings kann sich der Abbruch auf die verbleibende Anspruchsdauer für dasselbe Kind negativ auswirken.

Allgemeine Regel

Wenn Sie den festen Block nicht einhalten, verlieren Sie einen Teil des beantragten aber nicht verbrauchten Elternurlaubes.

Wenn Sie den beantragten Zeitraum nicht einhalten, geht der Rest des obligatorischen Blocks von einem Monat bei Vollzeit-Elternurlaub oder zwei Monaten bei Halbzeit-Elternurlaub oder fünf Monaten bei Einfünftel-Elternurlaub verloren. 

Wenn die Arbeitszeitverkürzung um ein Zehntel vor dem Ende eines zehnmonatigen Blocks abgebrochen wird, geht der Rest dieses Blocks verloren.

Sie können die eventuellen restlichen Blöcke von einem Monat, zwei Monaten, fünf Monaten oder zehn Monaten, die von der Gesamtanspruchsdauer übrig bleiben, später beantragen.

Beispiel: Ihnen wurde für 20 Monate ein Einfünftel-Elternurlaub bewilligt. Mit dem Einverständnis Ihres Arbeitgebers brechen Sie diesen Elternurlaub aber bereits nach 4 Monaten ab.  Der erste Block von 5 Monaten ist also nicht eingehalten worden. Sie behalten das Unterbrechungsgeld, das Ihnen für die ersten 4 Monate überwiesen worden sind, aber der Rest dieses Blocks (= 1 Monat) geht verloren. Sie werden die restlichen drei Blöcke später noch in gleicher Unterbrechungsform beantragen können: 15 Monate Einfünftel-Elternurlaub, 6 Monate Halbzeit-Elternurlaub, 3 Monate Vollzeit-Elternurlaub oder, wenn diese Möglichkeit für Sie besteht, 30 Monate Einzehntel-Elternurlaub.

Ausnahmen

Flexibilisierung des Halbzeit-Elternurlaubs

Wenn Sie Ihren Elternurlaub „flexibilisiert“, d.h. mit der Zustimmung Ihres Arbeitgebers in kürzere Blöcke gestückelt haben, sind diese kürzeren Blöcke, d.h. eine Woche bei Vollzeit-Elternurlaub oder ein Monat bei Halbzeit-Elternurlaub, einzuhalten.

Beispiel 1:

Sie beantragen bei Ihrem Arbeitgeber fünf Wochen Auszeit, um während der Schulferien eine Zeit lang bei Ihrem Kind zu bleiben.  Nach 3 Wochen brechen Sie diesen Vollzeit-Elternurlaub mit dem Einverständnis Ihres Arbeitgebers ab. Der beantragte aber nicht verbrauchte Teil des Elternurlaubs beträgt 2 Wochen. Der im Falle einer Flexibilisierung des Vollzeit-Elternurlaubs geltende obligatorische Block von einer Woche wurde somit eingehalten. Diese zwei Wochen verlieren Sie also nicht. Sie werden Sie später noch beantragen können.

Beispiel 2:

Sie haben 3 Monate Halbzeit-Elternurlaub beantragt. Sie haben Ihren Halbzeit-Elternurlaub also "flexibilisiert", d.h. in Blöcke von einem Monat statt von zwei Monaten gestückelt.  Sie brechen Ihren Elternurlaub mit dem Einverständnis Ihres Arbeitgebers nach 1 Monat und 2 Wochen ab.  Der beantragte aber nicht verbrauchte Teil des Elternurlaubs beträgt somit 1 Monat und 2 Wochen. Sie werden nur 2 Wochen verlieren, da der im Falle einer Flexibilisierung des Halbzeit-Elternurlaubs geltende erste obligatorische Block von einem Monat eingehalten wurde.

Andere Ausnahmen

Es bestehen andere Ausnahmen.  Ein Beschäftigter, der sich in Elternurlaub befindet, kann ihn beispielsweise abbrechen (unter der Bedingung, dass sein Arbeitgeber dem Abbruch zustimmt) und einen Antrag auf einen Urlaub wegen medizinischen Beistands (für ein minderjähriges Kind, das wegen einer schweren Krankheit stationär behandelt wird) stellen.

Wenn Sie Ihren Elternurlaub aus diesem Grund abbrechen, verlieren Sie nicht den Rest des obligatorischen Blocks von einem Monat Auszeit oder zwei Monaten Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder fünf Monaten Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel oder zehn Monaten Arbeitszeitverkürzung um ein Zehntel.  Wenn die Nichteinhaltung des beantragten Blocks von außergewöhnlichen Umständen herrührt (stationäre Behandlung eines minderjährigen Kindes), ist höhere Gewalt einzuräumen.

Der Rest des angebrochenen Blocks von Elternurlaub kann später genommen werden, sofern:

  • zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrages alle Bedingungen, die dem Elternurlaub eigen sind, erfüllt sind (Alter, Betriebszugehörigkeit bzw. Dienstalter, Arbeitszeit);
  • UND Sie die gleiche Unterbrechungsform (Auszeit, Halbzeit, ein Fünftel oder ein Zehntel) beantragen.

Der Rest kann, muss aber nicht unbedingt, im Anschluss an den Urlaub wegen medizinischen Beistands für ein minderjähriges Kind in stationärer Behandlung genommen werden.  Die Notwendigkeit, in derselben Form von Elternurlaub zu bleiben, betrifft nur den Verbrauch des Rests des angebrochenen Blocks, der aufgrund des Antrages auf einen Urlaub wegen medizinischen Beistands für ein minderjähriges Kind in stationärer Behandlung nicht verbraucht wurde.

Wenn der Elternurlaub noch nicht ganz verbraucht wurde, können Sie den oder die eventuellen restlichen Blöcke in der Form von Elternurlaub (Vollzeit, Halbzeit, ein Fünftel oder ein Zehntel) Ihrer Wahl beantragen.

Beispiel: Sie haben einen Halbzeit-Elternurlaub für 4 Monate vom 01.06.2019 bis zum 30.09.2019 beantragt (2 Blöcke von 2 Monaten).  Sie brechen Ihren Elternurlaub ab, um am 02.07.2019 einen einwöchigen Urlaub wegen des medizinischen Beistands für Ihr minderjähriges Kind in stationärer Behandlung anzutreten (also vor dem Ende des ersten zweimonatigen Blocks von Halbzeit-Elternurlaub).

Wenn dem so ist, können Sie:

  • später den Rest des angebrochenen Blocks nehmen (vom 03.07.2019 bis zum 31.07.2019), unter der Bedingung, dass Sie in der gleichen Elternurlaubsform bleiben (Halbzeit);
  • die verbleibenden Blöcke in der Elternurlaubsform Ihrer Wahl nehmen (Vollzeit, Halbzeit, ein Fünftel oder, wenn diese Möglichkeit besteht, ein Zehntel).

Haben Sie Anspruch auf Unterbrechungsgeld?

Während des Elternurlaubs können Sie eine monatliche Geldleistung des LfA erhalten.  Dafür müssen die Zugangsbedingungen, die dem Elternurlaub eigen sind, erfüllt sein, und andere Regeln eingehalten werden.  Diese Regeln sind die Folgenden:

  • keine Tätigkeit ausüben und keine Pension bzw. Rente beziehen, die mit dem Unterbrechungsgeldbezug unvereinbar ist;
  • seinen Wohnsitz in Belgien oder in einem anderen Land des europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz behalten.

Außerdem muss der Antrag dem LfA spätestens zwei Monate nach dem Beginn des Elternurlaubs geschickt werden, damit das Unterbrechungsgeld Ihnen für die Zeit ab dem Beginn des Elternurlaubs bewilligt werden kann.  Sie finden alle Einzelheiten zur Beantragungsfrist und zu den Konsequenzen einer verspäteten Einreichung des Antrages auf Unterbrechungsgeld im Infoblatt T14.

Anträge für Kinder, die vor dem 08.03.2012 adoptiert oder geboren wurden

Wenn das Kind, für welches der Elternurlaub beantragt wird, vor dem 08.03.2012 geboren oder adoptiert wurde, dann werden der 4. Monat des Vollzeit-Elternurlaubs, der 7. und der 8. Monat des Halbzeit-Elternurlaubs oder wird die Zeit vom 16. bis zum 20. Monat des Einfünftel-Elternurlaubs oder wird die Zeit vom 31. bis zum 40. Monat des eventuellen Einzehntel-Elternurlaubs ohne Unterbrechungsgeld bewilligt.

Hinweis

Der 4. Monat Vollzeit-Elternurlaubs bzw. die entsprechende Zeit bei Halbzeit-, Einfünftel-, oder Einzehntel-Elternurlaub, muss im wörtlichen Sinne verstanden werden.  Über die Gesamtdauer für jedes Kind, das die Altersbedingungen erfüllt, handelt es sich also um den letzten Monat bei Vollzeit-Elternurlaub oder um die letzten 2 Monate bei Halbzeit-Elternurlaub oder um die letzten 5 Monate bei Einfünftel-Elternurlaub oder um die letzten 10 Monate bei Einzehntel-Elternurlaub.

Dies bedeutet also Folgendes: Wenn Sie den 4. Monat Vollzeit-Elternurlaub, den 7. und den 8. Monat Halbzeit-Elternurlaub, die Zeit vom 16. bis zum 20. Monat Einfünftel-Elternurlaub oder die Zeit vom 31. bis zum 40 Monat Einzehntel-Elternurlaub für ein Kind beantragen, das vor dem 08.03.2012 geboren oder adoptiert wurde, dann werden Sie kein Unterbrechungsgeld seitens des LfA erhalten, ganz gleich, ob Sie für die vorangegangenen Monate von Elternurlaub für das betroffene Kind Unterbrechungsgeld bezogen haben oder nicht.

Wie hoch ist das Unterbrechungsgeld des LfA?

Prinzip

Das Unterbrechungsgeld ist eine Pauschalleistung.  Ihr Betrag ist also nicht einkommensabhängig.

Erhöhung des Unterbrechungsgeldes für Einelternhaushalte

Arbeitnehmer des Privatsektors

Wenn Sie bei einem Arbeitgeber des Privatsektors (AG, GmbH, VoG,...) beschäftigt sind und einen Einelternhaushalt bilden, kann Ihr Unterbrechungsgeld im Rahmen des Elternurlaubs erhöht werden.

Diese Erhöhung gilt für jede der vier Unterbrechungsformen, die im Rahmen des Elternurlaubs vorgesehen sind, nämlich für die vollzeitige Unterbrechung, für die Verkürzung der Arbeitszeit auf eine Halbzeit, die Verkürzung der Arbeitszeit um ein Fünftel und die Verkürzung der Arbeitszeit um ein Zehntel.

Um in den Genuss dieser Erhöhung zu kommen, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen kumulativ erfüllen:

  • Sie müssen nur mit einem Kind zu Ihren Lasten, oder nur mit Kindern, von denen mindestens eines zu Ihren Lasten ist, zusammenwohnen;
  • Sie müssen mit dem Kind, für welches Sie den Elternurlaub beantragen, ersten Grades verwandt sein und zusammenwohnen.
  • Das Kind muss zu Beginn des Monats, für den das Unterbrechungsgeld gezahlt wird, unter 12 Jahren alt sein.  Wenn Ihr Kind also während des Elternurlaubs 12 Jahre alt wird, haben Sie ab dem Monat, der auf den Monat des 12. Geburtstages des Kindes folgt, keinen Anspruch auf die Erhöhung mehr.

Beschäftigte der anderen Sektoren (lokale und provinziale Verwaltungen und Dienste, die von ihnen abhängen, öffentliche autonome Unternehmen usw.)

Für eine Erhöhung des Unterbrechungsgeldes kommen Sie nur infrage, wenn Sie sich in Einfünftel-Elternurlaub befinden und Sie nur mit einem Kind zu Ihren Lasten, oder nur mit Kindern, von denen mindestens eines zu Ihren Lasten ist, zusammenwohnen.

Was versteht man unter Kind zu Ihren Lasten?

Für die Bewilligung der Erhöhung ist der Begriff "Kind zu Lasten" im Sinne der Steuervorschriften zu verstehen.  Nähere Auskunft zu diesem Begriff erteilt der FÖD Finanzen.

Bei gemeinsamem Sorgerecht, nämlich wenn die Unterbringung des minderjährigen (und unmündigen) Kindes entweder auf der Grundlage einer registrierten oder vom Richter homologierten Vereinbarung oder auf der Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung gleichmäßig zwischen den beiden Elternteilen aufgeteilt ist, können beide Elternteile in den Genuss der Erhöhung kommen.

Wo finde ich die aktualisierten Unterbrechungsgeldbeträge?

Die Unterbrechungsgeldbeträge finden Sie in der Rubrik "Beträge", im Bereich Dokumentation unserer Website.

Diese Beträge können Sie auch in der Anwendung "BreakatWork" ausrechnen.

Können Sie den Elternurlaub ohne Unterbrechungsgeld erhalten?

Ja. Die Bedingungen in puncto Wohnsitz, gleichzeitiger Ausübung von Tätigkeiten und gleichzeitigen Bezugs anderer Einkommen, die für einen Unterbrechungsgeldbezug erfüllt sein müssen, brauchen dann nicht erfüllt zu sein.

Wenn Sie den 4. Monat des Vollzeit-Elternurlaubs, den 7. und 8. Monat des Halbzeit-Elternurlaubs, die Zeit vom 16. bis zum 20. Monat des Einfünftel-Elternurlaubs oder die Zeit vom 31. bis zum 40. Monat des Einzehntel-Elternurlaubs beantragen, wird Ihnen diese Zeit ohne Unterbrechungsgeld bewilligt, wenn das Kind vor dem 08.03.2012 adoptiert oder geboren wurde.

Welche Rolle spielt das LfA bei einem Elternurlaub ohne Unterbrechungsgeld?

Das LfA ist damit beauftragt, die Zeiträume, die Sie im Namen des betroffenen Kindes beantragen, zu registrieren.  Daraus folgt, dass Sie ein Antragsformular beim LfA einreichen müssen, selbst wenn Sie den Elternurlaub ohne Unterbrechungsgeld beantragen (siehe das Infoblatt T14).

Wo müssen Sie während der Laufbahnunterbrechung wohnhaft sein?

Um Ihr Unterbrechungsgeld beziehen zu können, müssen Sie Ihren Wohnsitz

  • in Belgien--;
  • in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), d.h. den 27 Ländern der Europäischen Union + Norwegen, Island und Liechtenstein --:
  • oder in der Schweiz haben.

Ausnahme

Wenn Sie die mit Ihnen verheiratete oder gesetzlich zusammenwohnende Person begleiten, die im Rahmen eines beruflichen Auftrages für ihren Arbeitgeber sich vorübergehend in ein Land begibt, das außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums liegt und auch nicht die Schweiz ist, dürfen Sie Ihren Wohnsitz während der Dauer dieses Auftrages dort verlegen.

Unter gesetzliches Zusammenwohnen versteht man das Zusammenleben von zwei Personen (unabhängig von der Art des Verhältnisses der betroffenen Personen), die eine Erklärung von gesetzlichem Zusammenwohnen bei dem Beamten des Standesamtes des gemeinsamen Wohnorts abgelegt haben.

Sie müssen Ihrem Antragsformular eine Bescheinigung des Arbeitgebers der mit Ihnen verheirateten oder gesetzlich zusammenwohnenden Person beifügen, die bestätigt, dass der vorerwähnte berufliche Auftrag keinen endgültigen Aufenthalt im Ausland voraussetzt.

Wenn Sie die mit Ihnen gesetzlich zusammenwohnende Person ins Ausland begleiten, müssen Sie dem Antrag auch einen Beleg über das gesetzliche Zusammenwohnen beifügen.

Zahlung des Unterbrechungsgeldes per Zirkularscheck oder Banküberweisung

Die Zahlung des Unterbrechungsgeldes kann per Zirkularscheck oder per Banküberweisung erfolgen.

Bei einer Banküberweisung kann die Zahlung auf ein Konto in einem der nachfolgenden Länder überwiesen werden:

  • in Belgien;
  • in einemLand, das zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, auch SEPA (= Single Euro Payments Area) genannt, gehört.

NB: Diese Länder sind:  Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich La Guadeloupe, La Martinique, Französisch-Guayana, La Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal (einschließlich Azoren und Madeira), Rumänien, Schweden, die Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien (einschließlich Kanarische Inseln, Ceuta & Melilla), Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich (einschließlich Gibraltar und Nordirland), Zypern.

Welche Einkommen und Tätigkeiten sind mit dem Unterbrechungsgeldbezug vereinbar?

Lesen Sie das Infoblatt T1 über die mit einer Laufbahnunterbrechung vereinbaren Einkommen und Tätigkeiten.

Wann verlieren Sie Ihren Anspruch auf das Unterbrechungsgeld?

Ihr Anspruch auf Unterbrechungsgeld fällt weg:

  • am Ende der maximalen Unterbrechungsgeldbezugsdauer oder am Ende der in der Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber angegebenen Frist, außer wenn diese Frist einvernehmlich verlängert wurde;

  • ab dem Tag, wo Sie die Arbeit bei dem gleichen oder bei einem anderen Arbeitgeber wieder aufnehmen;

  • ab dem Tag, wo Ihr Arbeitsverhältnis endet;

  • ab dem Tag, wo Sie in den Genuss einer Pension bzw. Rente kommen;

  • ab dem Tag, wo Sie seit länger als 12 Monaten eine vollständige Auszeit mit einer selbständigen Tätigkeit kombinieren;

  • ab dem Tag, wo Sie seit länger als 24 Monaten eine Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder seit länger als 60 Monaten eine Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel mit einer selbständigen Tätigkeit kombinieren;

  • ab dem Tag, wo Sie während eines vollzeitigen Elternurlaubs eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, für den Fall, dass Sie bei bpost, Proximus, der SNCB oder Skeyes beschäftigt sind;

  • ab dem Tag, wo Sie während eines Einzehntel-, Einfünftel- oder Halbzeit-Elternurlaubs eine selbständige Tätigkeit aufnehmen;

  • ab dem Tag, wo Sie eine nebenberufliche Arbeitnehmertätigkeit aufnehmen;

  • ab dem Tag, wo Sie die Anzahl Stunden Ihrer nebenberuflichen Arbeitnehmertätigkeit erhöhen.

Bemerkung: Wenn Sie keinen Anspruch (mehr) auf Unterbrechungsgeld haben, wird das LfA Ihnen den Anspruch auf die Unterbrechung ohne Unterbrechungsgeld bewilligen.  Der Zeitraum von Elternurlaub ohne Unterbrechungsgeld wird auf die Gesamtanspruchsdauer pro Kind angerechnet.

Wann wird Ihr Unterbrechungsgeld zurückgefordert?

Jedes zu Unrecht gezahltes Unterbrechungsgeld wird u.a. zurückgefordert, wenn Sie das LfA-Büro nicht schriftlich und im Voraus von der Aufnahme einer nebenberuflichen Arbeitnehmertätigkeit oder von der Erhöhung der Stundenanzahl einer solchen Tätigkeit während eines Elternurlaubs oder von der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit während einer Arbeitszeitverkürzung im Rahmen des Elternurlaubs benachrichtigen.

Wenn Sie nachweisen, dass Sie Unterbrechungsgeld, das Ihnen nicht zusteht, guten Glaubens bezogen haben, wird die Rückforderung auf die letzten 150 Tage unrechtmäßigen Bezugs begrenzt. Bei gleichzeitigem Bezug einer Sozialversicherungsleistung kann keine Rückforderungsbegrenzung bewilligt werden.

Was geschieht, wenn Ihr Kind während der Unterbrechung ablebt?

Sie können die laufende Unterbrechung bis zum Enddatum, das ursprünglich beantragt wurde, fortsetzen.  In diesem Fall müssen Sie keine anderen Formalitäten gegenüber dem LfA erledigen.

Wenn Sie die laufende Unterbrechung vor ihrem Enddatum abbrechen möchten, um Ihre Tätigkeit mit Ihrem ursprünglichen Stundenplan wieder aufzunehmen, benötigen Sie die Zustimmung Ihres Arbeitgebers.  Diese Zustimmung muss sich sowohl auf das Prinzip als auch auf das Datum des Abbruchs des Elternurlaubs beziehen.  Wenn der Arbeitgeber dem Abbruch zustimmt, müssen Sie das LfA schriftlich davon benachrichtigen. Hierzu können Sie die Meldung einer „Änderung in den Angaben zur Laufbahnunterbrechung / zum Zeitkredit / zum thematischen Urlaub“ benutzen, die Sie von dieser Website herunterladen können.  Korrekt ausgefüllt und unterschrieben muss dieses Dokument an das Büro des LfA geschickt werden, das Ihre individuelle Akte verwaltet.

Werden die Zeiträume von Elternurlaub auf die Gesamtdauer der gewöhnlichen Laufbahnunterbrechung oder des Zeitkredits angerechnet?

NEIN. Die im Rahmen eines Elternurlaubs zurückgelegten Zeiträume von Laufbahnunterbrechung werden von der gewöhnlichen Laufbahnunterbrechung (öffentlicher Sektor) oder dem Zeitkredit (Privatsektor), die oder der Ihnen über Ihre gesamte Berufslaufbahn zusteht, nicht abgezogen.

Genießen Sie während Ihres Elternurlaubs einen Kündigungsschutz?

Die Gesetzgebung sieht einen Kündigungsschutz vor.  Ziel dieses Kündigungsschutzes ist es Ihnen zu garantieren, dass Sie Ihr Recht auf den Elternurlaub ausüben und anschließend an Ihre Arbeitsstelle, für die Sie eine Auszeit oder eine Arbeitszeitverkürzung beantragt haben, mit Ihrem ursprünglichen Stundenplan zurückkehren können.

Dieser Schutz setzt am Tag der Vereinbarung oder am Tag der schriftlichen Benachrichtigung ein.  Er endet 3 Monate nach Ablauf des Elternurlaubs.

Dank dieses Schutzes darf Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsvertrag nicht einseitig kündigen.  Jedoch gilt dieser Kündigungsschutz nicht, wenn die Kündigung aus einem schwerwiegenden oder ausreichenden Grund geschieht.  Für die Anwendung dieser Maßnahme:

  • gilt als schwerwiegender Grund, jeder Fehler, der jede berufliche Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer sofort und endgültig unmöglich macht;
  • gilt als ausreichender Grund, der Grund, den der Richter des Arbeitsgerichts als solchen erachtet, und dessen Ursache und Art nichts mit der Laufbahnunterbrechung an sich zu tun haben.  Unter diesen Gründen gilt die Entlassung im Rahmen des Systems der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag (vormals "Frühpension") als ausreichender Grund.

Was geschieht, wenn der Arbeitgeber Ihnen trotz des Kündigungsschutzes kündigt?

Wenn der Arbeitgeber Ihnen während des Kündigungsschutzzeitraums aus einem anderen Grund als einem schwerwiegenden oder ausreichenden Grund kündigt, ist er dazu verpflichtet, Ihnen zusätzlich zur Kündigungsentschädigung eine pauschale Entschädigung zu zahlen, die 6 Monaten Entgelt entspricht.

Welches sind die Modalitäten bei einer Kündigung?

Ungeachtet des vorschriftsmäßigen Schutzes und der eventuellen Zahlung der Pauschalentschädigung, die 6 Monaten Entgelt entspricht, kann der Arbeitgeber während des Elternurlaubs Ihnen entweder eine Kündigungsfrist mitteilen oder Ihren Arbeitsvertrag unter Zahlung einer Kündigungsentschädigung mit sofortiger Wirkung beenden.

Wenn der Arbeitgeber Ihnen eine Kündigungsfrist mitteilt

Wenn das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet wird, besteht der Arbeitsvertrag während der Kündigungsfrist, deren Dauer von Ihrem Dienstalter bzw. Ihrer Betriebszugehörigkeit abhängt, fort.

  • Bei einer vollzeitigen Unterbrechung kann die Kündigungsfrist erst nach Ablauf des Elternurlaubs einsetzen.  Dies bedeutet, dass der Elternurlaub bis zu seinem Enddatum weiterläuft und dass das LfA Ihnen während dieses Zeitraums das gesetzlich vorgesehene Unterbrechungsgeld weiterzahlt.  Im Anschluss an die vollzeitige Unterbrechung setzt die Kündigungsfrist ein und der Arbeitgeber zahlt Ihnen Ihr Arbeitsentgelt während des Zeitraums, den die Kündigungsfrist abdeckt.
  • Bei einer Verkürzung der Arbeitszeit wird die Kündigungsfrist in Teilzeit abgearbeitet. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber Sie während dieser Kündigungsfrist auf der Grundlage Ihrer Teilzeit weiter entlohnt und das LfA Ihnen das Unterbrechungsgeld im Verhältnis zur Arbeitszeitverkürzungsbruchzahl fortzahlt.

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsvertrag unter Zahlung einer Kündigungsentschädigung beendet

Wenn die Kündigung ohne  Kündigungsfrist geschieht, oder wenn die Kündigungsfrist unzureichend ist, wird der Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung beendet.  In diesem Fall ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen eine Kündigungsentschädigung für einen Zeitraum zu zahlen, der entweder der Dauer der Kündigungsfrist, die hätte eingehalten werden müssen, oder der Differenz zwischen der abgearbeiteten und der geschuldeten Kündigungsfrist, entspricht.

Da der Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung beendet wird, hört der Elternurlaub auf, zu bestehen, woraus folgt, dass das Unterbrechungsgeld ab dem Datum der Beendigung nicht mehr gezahlt wird.

Dies bedeutet, dass Sie nur die vom Arbeitgeber gezahlte Kündigungsentschädigung erhalten.  Allerdings liegt dieser Kündigungsentschädigung die Entlohnung zugrunde, die Sie bezogen hätten, wenn Sie keine Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung genommen hätten.  Im Falle eines Halbzeit- oder Einfünftel-Elternurlaubs liegt dieser Entschädigung also Ihre Vollzeitentlohnung zugrunde.

Was müssen Sie unternehmen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen während des Elternurlaubs kündigt?

Sie müssen das Büro des LfA, das für Sie örtlich zuständig ist, umgehend schriftlich vom Datum der Kündigung unterrichten.

Anspruch auf Arbeitslosengeld

Nach dem Zeitraum, den die Kündigungsfrist oder Kündigungsentschädigung abdeckt, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, dem die Entlohnung zugrunde liegt, auf die Sie Anspruch gehabt hätten, wenn Sie keinen Elternurlaub beantragt hätten.

Welchen Einfluss hat das Unterbrechungsgeld auf Ihre Steuern?

Das Unterbrechungsgeld ist steuerpflichtig.  Es wird steuerrechtlich als Ersatzeinkommen angesehen.

Einbehaltung eines Berufssteuervorabzugs

Von dem Unterbrechungsgeld wird ein Berufssteuervorabzug einbehalten.

Diese Einbehaltung an der Quelle verringert das bezogene Unterbrechungsgeld. Ihr Vorteil ist aber, dass die nach endgültiger Steuerbemessung auszuzahlende Steuer geringer ausfällt.

Der Berufssteuervorabzug, der von Ihrem Unterbrechungsgeld abgezogen wird, beläuft sich auf:

  • 10,13%, wenn Sie sich in vollzeitiger Unterbrechung befinden;
  • 17,15%, wenn Sie Ihre Arbeitszeit auf eine Halbzeit, um ein Fünftel oder, falls diese Möglichkeit besteht, um ein Zehntel verkürzt haben.

Eventuelle Befreiung vom Berufssteuervorabzug

Wenn Sie französischer Grenzgänger sind oder wenn Sie Ihren steuerlichen Sitz in Frankreich haben, die französische Staatsangehörigkeit besitzen und von einem öffentlichen belgischen Arbeitgeber entlohnt werden, dann können Sie vom Berufssteuervorabzug befreit werden.

Wenn Sie im Laufe der Laufbahnunterbrechung aufhören, französischer Grenzgänger zu sein, müssen Sie es dem Büro des LfA sofort mitteilen, denn Sie haben dann keinen Anspruch mehr auf die Berufssteuervorabzugsbefreiung.

Wenn Sie Informationen hierzu benötigen, lesen Sie das Infoblatt T119 "Können Sie vom Berufssteuervorabzug, der von dem Unterbrechungsgeld einbehalten wird, befreit werden?".

Steuererklärung

Mit der Steuerkarte 281.18, auf der der Gesamtbetrag des während des Steuerjahres erhaltenen Unterbrechungsgeldes und gegebenenfalls der Gesamtbetrag des während des Steuerjahres einbehaltenen Berufssteuervorabzugs angegeben sind, können Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen.
Im Falle einer verspäteten Zahlung, werden die bezogenen Beträge in der Steuerkarte 281.18 des Zahlungsjahres stehen.
Diese Steuerkarte wird in Ihrer eBox abgelegt. (Sie finden sie auch in Ihrer „Akte Laufbahnunterbrechung/Zeitkredit“ und auf Tax-on-web).  
Wenn Sie aber nach wie vor ein Papierexemplar Ihrer Steuerkarte erhalten möchten, können Sie es bei dem Büro des LfA Ihres Wohnsitzes anfordern.

Was ist die e-Box?

Die"e-Box" ist der Online-Dienst der sozialen Sicherheit. Es handelt sich um ein persönliches und gesichertes Postfach, in welches jeder Bürger sich zentralisiert offizielle Dokumente der verschiedenen Einrichtungen der sozialen Sicherheit, u.a. des LfA, zustellen lassen kann. 

Ihre e-Box ist zugänglich auf der Website https://www.mysocialsecurity.be.  Um sie zu aktivieren, brauchen Sie nur Ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen.  Dann werden Sie per E-Mail benachrichtigt, sobald eine Mitteilung in Ihre "e-Box" eingeht.

Um auf Ihre e-Box zuzugreifen und die Dokumente, die Ihnen in aller Sicherheit geschickt werden, abzufragen, brauchen Sie sich einfach nur mit Ihrem eID (Personalausweis mit Chip) oder mit der itsme-App anzumelden.

Zusätzliche Auskünfte

Auskunft zur Auswirkung des Unterbrechungsgeldes auf die Berechnung Ihrer Steuern erteilt der FÖD Finanzen. Allein dieser Dienst kann solche Fragen beantworten.

Welchen Einfluss hat der Elternurlaub auf Ihre Pension?

Für jede Frage zur eventuellen Gleichstellung der Laufbahnunterbrechungszeiträume für die Pension, müssen Sie sich an den Föderalen Pensionsdienst wenden. Rufen Sie das gebührenfreie Pensionstelefon unter der Nummer 1765 an oder füllen Sie das Kontaktformular auf https://www.sfpd.fgov.be/de aus.

Haben Sie Anspruch auf eine Förderprämie?

In gewissen Fällen und unter bestimmten Bedingungen zahlt die Flämische Gemeinschaft zusätzlich zum Unterbrechungsgeld des LfA eine Förderprämie.

Sie finden alle notwendigen Informationen über die vorerwähnten von der Flämischen Gemeinschaft bewilligten Förderprämien auf der Website des Ministeriums der Flämischen Gemeinschaft (https://www.vlaanderen.be/vlaamse-aanmoedigingspremie). Näheres erfahren Sie unter der Nummer 1700 oder per E-Mail an aanmoedigingspremie@vlaanderen.be.

Gibt es andere Formen von Laufbahnunterbrechung neben der, die im Rahmen des Elternurlaubs vorgesehen ist?

Neben dem Elternurlaub können Sie im Rahmen anderer thematischer Urlaube oder im Rahmen eines Zeitkredits (im Privatsektor) bzw. einer gewöhnlichen Laufbahnunterbrechung (im öffentlichen Sektor) eine Zeit lang mit der Arbeit aussetzen oder Ihre Arbeitszeit vorübergehend verkürzen.

Die thematischen Urlaube

Die thematischen Urlaube sind Sonderformen der Laufbahnunterbrechung, die vorgesehen sind, um bestimmten Bedürfnissen entgegenzukommen.  Neben dem Elternurlaub gibt es noch drei andere thematische Urlaube:

  • Der Urlaub wegen medizinischen Beistands: Er bietet Ihnen die Möglichkeit, einem schwerkranken Haushaltsmitglied oder Familienangehörigen bis 2. Grades Pflege oder Beistand zu leisten;
  • Der Urlaub für Palliativpflege: Er ermöglicht es Ihnen, bei einer Person zu bleiben, die unheilbar krank ist und sich im Endstadium befindet.
  • Der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen: Er ermöglicht es Ihnen, falls Sie als nahestehende Hilfspersonen anerkannt sind, einer Person, die aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters, ihres Gesundheitszustands oder ihrer Beeinträchtigung pflegebedürftig ist, Hilfe oder Unterstützung zu leisten.

Der Zeitkredit im Privatsektor

Neben den thematischen Urlauben haben Sie auch die Möglichkeit einen Zeitkredit zu erhalten, wenn Sie im Privatsektor beschäftigt sind.

Der Zeitkredit kann in Anspruch genommen werden, wenn Sie eine der in den Vorschriften vorgesehenen Begründungen geltend machen können.  Diese Begründungen sind die Folgenden:

  • Betreuung seines/r Kindes/r
  • Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen
  • Betreuung in Form von Palliativpflege
  • Betreuung seines schwerkranken minderjährigen Kindes oder eines schwerkranken minderjährigen Kindes, das zum Haushalt gehört
  • Betreuung seines unter-21-jährigen Kindes mit Beeinträchtigung
  • Eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren.

Achtung!  Die Zugangsbedingungen, die Dauern, das Antragsverfahren und die Unterbrechungsgeldbeträge bei einem Zeitkredit mit Begründung sind verschieden, von denen, die im Rahmen des Elternurlaubs vorgesehen sind.

Diese Unterschiede sind in den FAQ auf unserer Website erklärt. Näheres über den Zeitkredit mit Begründung (Anspruch auf die Unterbrechung bei dem Arbeitgeber, Anspruch auf das Unterbrechungsgeld) erfahren Sie im Infoblatt T160.

Sie können auch die vergleichende Übersichtstabelle abrufen, die den Elternurlaub und den Zeitkredit mit Begründung "Betreuung seines/r unter-8-jährigen Kindes/er" gegenüberstellt. Diese Tabelle finden Sie in unseren FAQ zum Thema Laufbahnunterbrechung/Zeitkredit.

Die gewöhnliche Laufbahnunterbrechung im öffentlichen Sektor

Neben den thematischen Urlauben haben Sie auch die Möglichkeit, eine gewöhnliche Laufbahnunterbrechung zu erhalten, wenn Sie im öffentlichen Sektor arbeiten (d.h. in einem autonomen öffentlichen Unternehmen, in einer Verwaltung, in einem Dienst, der von einer Verwaltung abhängt, oder im Unterrichtswesen).

Die gewöhnliche Laufbahnunterbrechung kann aus gleich welchem Grund beantragt werden.

Achtung! Die Zugangsbedingungen, die Dauern und die Höhe der Unterbrechungsgeldbeträge bei gewöhnlicher Laufbahnunterbrechung sind verschieden, von denen, die im Rahmen des Elternurlaubs vorgesehen sind.  Außerdem:

  • sind in den Verwaltungen und in den Diensten, die von ihnen abhängen, die Regeln verschieden, je nachdem welche Behörde zuständig ist (Föderalbehörde, Region, Gemeinschaft, ...);
  • sind im Unterrichtswesen und in den PMS-Zentren die Regeln verschieden, je nachdem welche Gemeinschaft zuständig ist (Deutschsprachige Gemeinschaft, Französische Gemeinschaft oder Flämische Gemeinschaft).

Die thematischen Urlaube sind Sonderformen der Laufbahnunterbrechung, die vorgesehen sind, um bestimmten Bedürfnissen entgegenzukommen.  Neben dem Elternurlaub gibt es noch drei andere thematische Urlaube:

  • Der Urlaub wegen medizinischen Beistands: Er bietet Ihnen die Möglichkeit, einem schwerkranken Haushaltsmitglied oder Familienangehörigen bis 2. Grades Pflege oder Beistand zu leisten;
  • Der Urlaub für Palliativpflege: Er ermöglicht es Ihnen, bei einer Person zu bleiben, die unheilbar krank ist und sich im Endstadium befindet.
  • Der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen: Er ermöglicht es Ihnen, falls Sie als nahestehende Hilfspersonen anerkannt sind, einer Person, die aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters, ihres Gesundheitszustands oder ihrer Beeinträchtigung pflegebedürftig ist, Hilfe oder Unterstützung zu leisten.

Neben den thematischen Urlauben haben Sie auch die Möglichkeit einen Zeitkredit zu erhalten, wenn Sie im Privatsektor beschäftigt sind.

Der Zeitkredit kann in Anspruch genommen werden, wenn Sie eine der in den Vorschriften vorgesehenen Begründungen geltend machen können.  Diese Begründungen sind die Folgenden:

  • Betreuung seines/r Kindes/r
  • Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen
  • Betreuung in Form von Palliativpflege
  • Betreuung seines schwerkranken minderjährigen Kindes oder eines schwerkranken minderjährigen Kindes, das zum Haushalt gehört
  • Betreuung seines unter-21-jährigen Kindes mit Beeinträchtigung
  • Eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren.

Achtung!  Die Zugangsbedingungen, die Dauern, das Antragsverfahren und die Unterbrechungsgeldbeträge bei einem Zeitkredit mit Begründung sind verschieden, von denen, die im Rahmen des Elternurlaubs vorgesehen sind.

Diese Unterschiede sind in den FAQ auf unserer Website erklärt. Näheres über den Zeitkredit mit Begründung (Anspruch auf die Unterbrechung bei dem Arbeitgeber, Anspruch auf das Unterbrechungsgeld) erfahren Sie im Infoblatt T160

Sie können auch die vergleichende Übersichtstabelle abrufen, die den Elternurlaub und den Zeitkredit mit Begründung "Betreuung seines/r unter-8-jährigen Kindes/er" gegenüberstellt. Diese Tabelle finden Sie in unseren FAQ zum Thema Laufbahnunterbrechung/Zeitkredit.

Neben den thematischen Urlauben haben Sie auch die Möglichkeit, eine gewöhnliche Laufbahnunterbrechung zu erhalten, wenn Sie im öffentlichen Sektor arbeiten (d.h. in einem autonomen öffentlichen Unternehmen, in einer Verwaltung, in einem Dienst, der von einer Verwaltung abhängt, oder im Unterrichtswesen).

Die gewöhnliche Laufbahnunterbrechung kann aus gleich welchem Grund beantragt werden.

Achtung!  Achtung! Die Zugangsbedingungen, die Dauern und die Höhe der Unterbrechungsgeldbeträge bei gewöhnlicher Laufbahnunterbrechung sind verschieden, von denen, die im Rahmen des Elternurlaubs vorgesehen sind.  Außerdem:

  • sind in den Verwaltungen und in den Diensten, die von ihnen abhängen, die Regeln verschieden, je nachdem welche Behörde zuständig ist (Föderalbehörde, Region, Gemeinschaft, ...);
  • sind im Unterrichtswesen und in den PMS-Zentren die Regeln verschieden, je nachdem welche Gemeinschaft zuständig ist (Deutschsprachige Gemeinschaft, Französische Gemeinschaft oder Flämische Gemeinschaft).

Zusätzliche Auskünfte

Wenn Sie nähere Informationen über den Urlaub wegen Palliativpflege, den Urlaub wegen medizinischen Beistands, den Urlaub für nahestehende Hilfspersonen, den Zeitkredit (im Privatsektor) oder die gewöhnliche Laufbahnunterbrechung (im öffentlichen Sektor) benötigen, lesen Sie die Infoblätter, die zu diesen Themen herausgegeben wurden.