Zeitweilige Arbeitslosigkeit – Streik oder Aussperrung (Arbeitskampfmaßnahme)

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Zuletzt aktualisiert am 19.09.2025 

In diesem Infoblatt erfahren Sie die Bedingungen und Formalitäten, die zu erfüllen sind, wenn Arbeitnehmende Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen Streik oder Aussperrung beantragen.

Was versteht man unter Streik oder Aussperrung?

Unter einem Streik versteht man die kollektive und planmäßige Niederlegung der Arbeit durch eine Mehrzahl von Arbeitnehmenden mit dem Ziel, Druck auf den Arbeitgeber oder Dritte auszuüben, um bestimmte Forderungen durchzusetzen.

In der Praxis kann der Arbeitskampf verschiedene Formen annehmen, wie z. B. (aber nicht ausschließlich):

  • vollständige Arbeitsniederlegung (kurz- oder langfristig);
  • die gestaffelte Arbeitsniederlegung in einzelnen Betriebsteilen;
  • die kurze, punktuelle Unterbrechung der Arbeit;
  • die vorübergehende Schließung des Betriebs während Sozialverhandlungen;
  • Dienst nach Vorschrift;
  • eine nationale oder berufsübergreifende Demonstration bzw. ein nationaler oder berufsübergreifender Streik;
  • die Verhinderung von Beschäftigten externer Unternehmen an der Arbeit;
  • die Nichtausstellung von Arbeitserlaubnissen für Beschäftigte externer Unternehmen;
  • die Arbeit im Sonntagsdienst;
  • die Blockade eines Firmengeländes oder einer Straße.

Unter Aussperrung versteht man den gezielten Ausschluss von Arbeitnehmenden von der Arbeit durch den Arbeitgeber, was den direkten Verlust ihres Anspruchs auf das Entgelt zur Folge hat. Ziel ist es, Druck auf diese Arbeitnehmenden oder auf Dritte auszuüben.

 

Wie kann eine Arbeitskampfmaßnahme Arbeitslosigkeit verursachen?

Arbeitnehmende können auf unterschiedliche Weise durch eine Arbeitskampfmaßnahme arbeitslos werden.

Beispiel:

  • Es gab Streikposten oder der Betrieb blieb geschlossen.
  • In dem streikenden Betrieb gab es keine Aktivität, und somit keine Aufgaben, die eigene oder externe arbeitswillige Arbeitnehmende hätten erledigen können.
  • Es gab keine Produktion und somit auch keine Erzeugnisse, die von externen oder eigenen Arbeitskräften hätten verarbeitet oder transportiert werden können.
  • Der Produktionsstillstand führte dazu, dass bestimmte interne und externe Abteilungen nicht mehr beliefert werden konnten.
  • In einer Abteilung, die am Streik nicht teilnahm, konnte keine Produktion stattfinden, weil die streikende Abteilung die Erzeugnisse nicht mehr abholte.
  • Straßensperren verhinderten den Zugang zum Betrieb.
  • Die Arbeitnehmenden konnten ihre Arbeitsplätze nicht erreichen, weil es keine öffentlichen Verkehrsmittel gab.
  • Das Leiharbeitsgesetz verbietet es Leiharbeitskräften während einer Arbeitskampfmaßnahme zu arbeiten.
  • Eine im Ausland durchgeführte Arbeitskampfmaßnahme führt zur zeitweiligen Arbeitslosigkeit von in Belgien beschäftigten Arbeitnehmenden.
  • Der Arbeitgeber verwehrt den Arbeitnehmenden den Zutritt zum Betrieb und schließt sie damit von der Arbeit aus.

Welche Arbeitnehmende?

Zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen Streik oder Aussperrung gibt es für:

  • Arbeiter/-innen;
  • Angestellte;
  • Leiharbeitskräfte;
  • eine duale Ausbildung absolvierende Arbeiter/-innen unter Lehrvertrag, die in Artikel 1bis des KE vom 28.11.1969 genannt sind, der in Ausführung des Gesetzes vom 27.06.1969 zur Revision des Erlassgesetzes vom 28.12.1944 über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer ergangen ist (im Besonderen Lehrlinge unter mittelständischem Lehrvertrag in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, unter „contrat d'alternance“ in der Französischen Gemeinschaft und unter „overeenkomst van alternerende opleiding“ in der Flämischen Gemeinschaft …).

X Studierende können nicht zeitweilig arbeitslos gemeldet werden, solange sie ein Vollzeitstudium verfolgen (außer in den Monaten Juli, August und September nach Abschluss des Studiums, wenn sie noch unter Studentenvertrag stehen).

Entscheidung, eine Entschädigung zu gewähren, wenn der Grund für die Arbeitslosigkeit in der MSR Szenario 5 „Streik“ ist

Ob für den Tag der Arbeitskampfmaßnahme eine Entschädigung gewährt werden kann, hängt von der Entscheidung des Geschäftsführenden Ausschusses des LfA ab.

Arbeitnehmende erhalten nur dann eine Entschädigung, wenn sie nicht zu einer Beschäftigteneinheit gehörten, in der gestreikt wurde. Außerdem dürfen sie kein Interesse daran haben, dass die Forderungen der Streikenden erfüllt werden.

Die streikende Beschäftigteneinheit

Gemeint ist eine Gruppe von Arbeitnehmenden, die für den Arbeitskampf mobilisiert wurde und von der einige oder alle Mitglieder teilgenommen haben.

Eine Beschäftigteneinheit ist eine oder mehrere Abteilungen, eine Berufsgruppe (z. B. Arbeiter, Angestellte, Fahrer in Logistikabteilungen, Gefängniswärter ...), ein ganzer Betrieb, mehrere Betriebe, ein oder mehrere Sektoren, alle Sektoren.

Auch diejenigen, die nicht persönlich an dem Arbeitskampf teilgenommen haben, können der streikenden Beschäftigteneinheit angehören.

Beispiel:

Auch ein arbeitswilliger Arbeiter ist Teil der streikenden Beschäftigteneinheit, falls alle Arbeiter aller Abteilungen des Betriebs für den Arbeitskampf mobilisiert wurden und alle Abteilungen gestreikt haben.

Interesse an der Erfüllung der Forderungen der Streikenden

Entscheidend ist nicht, was man durch den Streik tatsächlich erreicht.

Entscheidend ist, was gefordert wird, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber den Forderungen letztendlich nachkommt oder nicht.

Ebenso wenig entscheidend ist, ob der oder die Arbeitnehmende die Forderungen persönlich unterstützt oder nicht.

Entscheidend ist, ob sie oder er aus dem Geforderten einen Vorteil ziehen würde oder nicht.

Bei einem berufsübergreifenden Streik werden in der Regel Forderungen aufgestellt, die für die Beschäftigten aller mobilisierten Sektoren von Bedeutung sind.

Denn meist handelt es sich um Forderungen, die sich auf Löhne und Kaufkraft, soziale Absicherung, Beschäftigung, Arbeitsplatzsicherheit usw. beziehen.

Entscheidung, eine Entschädigung zu gewähren, wenn der Grund für die Arbeitslosigkeit in der MSR Szenario 5 NICHT „Streik“ ist – Zusammentreffen verschiedener Arbeitslosigkeitsgründe

Ob es sich tatsächlich um ein Zusammentreffen mit Streikmaßnahmen handelt, bestimmt das für den Betriebssitz örtlich zuständige Arbeitslosenamt des LfA.

Maßgebend ist die faktische Situation.

Grundsatz

Wenn ein Arbeitskampfmaßnahmetag mit einer anderen Form der zeitweiligen Arbeitslosigkeit zusammentrifft, dann gelten die Grundsätze des Zusammentreffens verschiedener Arbeitslosigkeitsgründe.

Das bedeutet, dass die Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags, die zuerst eintrat oder mitgeteilt wurde, Vorrang hat.

Sollte dieser Grundsatz missbraucht werden, wird keine Entschädigung gezahlt.

Von einem Missbrauch dieses Grundsatzes ist die Rede, falls:

  • eine Mitteilung über zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen nur für Streiktage vorgenommen wird;
  • gewöhnliche Arbeitslosigkeitstage wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen auf Streiktage verschoben werden.

Geplante Winterschulung im Bausektor

Für Arbeitnehmende, die an einem Arbeitskampfmaßnahmetag an einer geplanten Winterschulung im Baugewerbe teilnehmen, gilt dieser Tag weiterhin als Schulungstag.

Die Regeln bei Zusammentreffen mit einem anderen Aussetzungsgrund wie z. B. einem Streik sind daher nicht anwendbar. Dieser Tag kann als Tag zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen schlechten Wetters gefüllt bleiben.

Die Tatsache, dass die oder der Arbeitnehmende an der Schulung tatsächlich teilgenommen hat, muss aus einem Vermerk in der MSR Szenario 5 hervorgehen.

Im Zweifelsfall kann durch eine Kontrolle in der Betriebsstätte die Anwesenheitsliste der Arbeitnehmenden, die an diesem Tag an der Schulung teilgenommen haben, eingesehen werden.

Berufsausbildung an einem Arbeitskampfmaßnahmentag

Für Streiktage kann eine Entschädigung gewährt werden:

  • wenn das Berufsausbildungszentrum bestätigt, dass es an diesem Tag geschlossen war;
  • wenn das Berufsausbildungszentrum nicht geschlossen war: vorausgesetzt, dass die betreffende Person ehrenwörtlich erklärt, dass sie an dem/den betreffenden Tag(en) am Arbeitskampf nicht teilgenommen hat und sie das Zentrum aufgrund von Umständen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht erreichen konnte.

Formalitäten

Welche Formalitäten sind zu erledigen?

  • Dem LfA die zeitweilige Arbeitslosigkeit mitteilen, die eine direkte oder indirekte Folge des Arbeitskampfes ist
  • Die Papierkontrollkarte C3.2A (falls zutreffend) ausstellen
  • Die Meldung eines Sozialrisikos MSR Szenario 2 (falls zutreffend) einreichen
  • Die Meldung eines Sozialrisikos MSR Szenario 5 nach dem Ende eines jeden Monats einreichen.

Wer erledigt diese Formalitäten?

Sie oder Ihr Sozialsekretariat als Ihr Bevollmächtigter.

Wenn Sie Leiharbeitskräfte beschäftigen, werden die folgenden Formalitäten immer von dem Leiharbeitsvermittler erledigt:

  • die Mitteilung über zeitweilige Arbeitslosigkeit.  In diesen Mitteilungen muss die ZDU-Nummer Ihres Unternehmens angegeben werden, sowie die Tatsache, dass sie für Leiharbeitskräfte gesandt werden;
  • die Meldungen eines Sozialrisikos MSR 2 und 5. Sie müssen auch die ZDU-Nummer Ihres Unternehmens enthalten.

Die Papierkontrollkarte C3.2A wird gegebenenfalls von Ihnen oder dem Leiharbeitsvermittler ausgestellt.

Im Folgenden finden Sie weitere Erklärungen zu den verschiedenen Formalitäten:

Mitteilung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit an das LfA

Wann?

Regulatorisch ist für diese Mitteilung keine Frist vorgesehen.

Wann die Zahlung des Arbeitslosengeldes infolge der Entscheidung des Geschäftsführenden Ausschusses des LfA erfolgt, hängt jedoch davon ab, wann diese Mitteilung geschieht.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Mitteilung sofort vornehmen, sobald die Umstände des Arbeitskampfes und die Identität derjenigen, die infolge des Streiks oder der Aussperrung Arbeitslosengeld beanspruchen möchten, Ihnen bekannt sind.

Welche Angaben?

Die monatliche Mitteilung des ersten Tages zeitweiliger Arbeitslosigkeit an das LfA muss die folgenden Angaben enthalten:

  • den Namen, die Adresse und Unternehmensnummer des Betriebs;
  • den Namen, Vornamen und die Erkennungsnummer des Nationalregisters der Arbeitnehmenden, die infolge des Streiks oder der Aussperrung ohne Arbeit und ohne Entgelt sind;
  • den ersten Tag, an dem die Erfüllung des Arbeitsvertrags der betroffenen Arbeitnehmenden wegen Streik oder Aussperrung ausgesetzt ist;
  • die vollständige Adresse des Orts, wo die betroffenen Arbeitnehmenden normalerweise an dem Tag gearbeitet hätten;
  • die Beschreibung und die Art des Streiks oder der Aussperrung;
  • die Tatsache, dass die Arbeitnehmenden Teil der streikenden Einheit sind und sie in der streikenden Einheit beschäftigt sind;
  • die Umstände, die die Erfüllung des Arbeitsvertrags für die betroffenen Arbeitnehmenden verunmöglichen.
Welche Tage können nicht als zeitweilige Arbeitslosigkeit mitgeteilt werden?
  • die Tage, für die ein garantierter Tageslohn zu zahlen ist;
  • unvollständige Arbeitstage;
  • Arbeitnehmende dürfen nur für volle Arbeitstage, nach der Definition der Arbeitsordnung, zeitweilig arbeitslos gemeldet werden. Daher ist es nicht möglich, Arbeitnehmende für einen halben Tag in die zeitweilige Arbeitslosigkeit zu versetzen, wenn sie normalerweise einen ganzen Tag arbeiten.
  • Feiertage, die innerhalb des Zeitraums von 30 Tagen nach Beginn der Aussetzung liegen. Für diese Tage besteht ein Anspruch auf das normale Entgelt;
  • Tage, an denen die Arbeitnehmenden normalerweise nicht arbeiten (z. B. ein Samstag, wenn samstags üblicherweise nicht gearbeitet wird; ein bezahlter oder unbezahlter Ausgleichsruhetag, der im Rahmen einer kollektiven Arbeitszeitverkürzung gewährt wird).
Wie wird die Mitteilung vorgenommen?

Die Mitteilung muss elektronisch erfolgen:

Weitere Informationen zu den elektronischen Mitteilungen und den möglichen Ausnahmen finden Sie im Infoblatt E53.

Was passiert nach der Absendung der Mitteilung?

Für jede elektronische Mitteilung erhalten Sie eine elektronische Bestätigung mit einer einheitlichen Ticketnummer. So können Sie Ihre elektronische Mitteilung später abfragen – je nach dem ausgewählten Mitteilungsweg, ebenfalls über strukturierte Nachricht oder über das Portal.

Falls erforderlich, können Sie bis zum Datum der Entscheidung des Geschäftsführenden Ausschusses des LfA Ihre elektronische Mitteilung annullieren oder ändern.

Ein Dokument, das Ihre Mitteilung zusammenfasst, kann ebenfalls heruntergeladen werden.

Auf der Grundlage dieser Mitteilung und der zusätzlichen Informationen, die dem Arbeitslosenamt des LfA eventuell nachgereicht wurden, entscheidet der Geschäftsführende Ausschuss des LfA, ob die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen Streik oder Aussperrung entschädigt werden kann.

Dieser Beschluss wird in eine Datenbank eingegeben, auf die die Zahlstellen (CGSLB, CSC, FGTB, HfA) Zugriff haben.

Um zu wissen, ob Arbeitslosengeld gezahlt werden soll oder nicht, fragen sie diese Datenbank ab.

Die Kontrollkarte zeitweilige Arbeitslosigkeit

Grundsatz

Seit dem 01.01.2025 sind Arbeitnehmende verpflichtet, ihre Kontrollkarte bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit (eC3.2) elektronisch auszufüllen.

Daraus folgt, dass Ihre Arbeitnehmenden keine Papier-Kontrollkarten C3.2A mehr verwenden dürfen und Sie keine Papier-Kontrollkarten mehr aushändigen dürfen.

Ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit müssen Arbeitnehmende die elektronische Kontrollkarte eC3.2 gemäß den in der Zeichenerklärung genannten Anweisungen ausfüllen.

So müssen sie in den Kalender u. a. (vor Arbeitsbeginn) alle Arbeitsleistungen, die sie für sich selbst oder im Auftrag eines Dritten erbringen, sowie alle nichtgearbeiteten Tage mit Entgeltzahlung, Krankheitstage und Urlaubstage eintragen.

Am Ende des Monats müssen Arbeitnehmende ihre Kontrollkarte C3.2 bei ihrer Zahlstelle (CGSLB, CSC, FGTB, HfA) einreichen.

Nähere Auskünfte über die elektronische Kontrollkarte finden Sie im Infoblatt T71 („Die elektronische Kontrollkarte eC3.2“).

Ausnahme

Wenn Sie der paritätischen Kommission für beschützte Werkstätten, soziale Werkstätten und Betriebe für angepasste Arbeit (paritätische Kommission 327) unterstehen, können Sie auf unbestimmte Zeit weiterhin Papier-Kontrollkarten C3.2A ausstellen.

Sind Sie ein Betrieb für angepasste Arbeit oder eine soziale Werkstätte und benutzen Sie noch weiter die Papier-Kontrollkarte C3.2A, dürfen Sie für Ihre Zielgruppenarbeitnehmenden bei dem LfA eine Abweichung vom Regelverfahren hinsichtlich der Führung der Papierkontrollkarte C3.2A-zeitweilige Arbeitslosigkeit beantragen. Hierzu können Sie den Antrag auf Abweichung C3.2A Betrieb für angepasste Arbeit verwenden.

Es gelten die nachfolgenden Grundsätze: 

  • Sie stellen allen Arbeitnehmenden, die einen entsprechenden Antrag stellen, unaufgefordert eine Kontrollkarte zeitweilige Arbeitslosigkeit C3.2A aus.
    In einem und demselben Monat dürfen Sie jeder oder jedem Arbeitnehmenden nur eine einzige Kontrollkarte C3.2A ausstellen, selbst wenn im Laufe desselben Monats mehrere verschiedene Arten von zeitweiliger Arbeitslosigkeit eintreten. 
    Bevor Sie die Kontrollkarte aushändigen, füllen Sie bitte die Angaben zur Person aus.
  • Die Kontrollkarten C3.2A sind nummeriert und können nicht ausgedruckt werden. Kostenlose unausgefüllte Exemplare der Karte C3.2A schickt Ihnen der Verwaltungsdienst des zuständigen Arbeitslosenamtes des LfA auf einfache Bitte zu.

Die Arbeitnehmenden müssen ihre Kontrollkarte am Ende des Monats bei ihrer Zahlstelle (CGSLB, CSC, FGTB oder HfA) abgeben.

MSR 2 (Meldung Festlegung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit)

Wann?

Wenn die oder der Arbeitnehmende einen Antrag auf Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit einreichen muss, d. h.:

  • zum Zeitpunkt der allerersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit in Ihrem Betrieb;
  • zum Zeitpunkt der ersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit in Ihrem Betrieb nach 36 Monaten oder länger;
  • zum Zeitpunkt der ersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit in Ihrem Betrieb nach einer Änderung der individuellen Arbeitszeit (Laufbahnunterbrechung, Zeitkredit, Umwandlung des Arbeitsvertrages ...).
  • zum Zeitpunkt der ersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit nach dem 30.09 (je nachdem, ob eine jährliche Neuberechnung des Tagessatzes des Arbeitslosengeldes vorgenommen werden soll).
Wie?

Zu Beginn der Arbeitslosigkeit veranlassen Sie unaufgefordert eine MSR Szenario 2 – entweder über das Portal der Sozialen Sicherheit (MSR Arbeitslosigkeit Szenario 2 – Meldung Festlegung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Aussetzung Angestellte) oder über eine strukturierte Batch-Nachricht (Unternehmen > Technische Informationen > Strukturierte Mitteilungen).

Sie übergeben dem oder der Arbeitnehmenden zur Information einen Ausdruck der elektronischen Meldung.

Die Zahlstelle kümmert sich selbst darum, die MSR Szenario 2 abzurufen.

Wie Sie die Faktoren Q und S und das theoretische durchschnittliche Bruttoentgelt ausfüllen, erfahren Sie im Infoblatt E14.

Auf der Grundlage dieser Meldung berechnet das LfA den Tagessatz des Arbeitslosengeldes, auf den die oder der Arbeitnehmende Anspruch hat.

MSR 5 – Monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit

Wann?

Nach dem Monatsende senden Sie unaufgefordert eine Meldung eines Sozialrisikos MSR 5.

Grundsätzlich ist für jede oder jeden Arbeitnehmenden für jeden Monat mit zeitweiliger Arbeitslosigkeit nur eine MSR Szenario 5 zu senden, und zwar auch dann, wenn es im Laufe des Monats mehrere Formen von zeitweiliger Arbeitslosigkeit gegeben hat.

Wie?

Sie veranlassen diese MSR Szenario 5 – entweder über das Portal der Sozialen Sicherheit (MSR Arbeitslosigkeit Szenario 5 – Monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Aussetzung Angestellte) oder über eine strukturierte Batch-Nachricht (Unternehmen > Technische Informationen > Strukturierte Mitteilungen) und geben der oder dem Arbeitnehmenden einen Ausdruck der elektronischen Meldung ab.

Wie Sie die Faktoren Q und S und das theoretische durchschnittliche Bruttoentgelt ausfüllen, erfahren Sie im Infoblatt E14.

Wenn Sie die Menge an Arbeitslosigkeitsstunden der oder des Arbeitnehmenden in den Kalender eintragen, tragen Sie vor der Zahl einen Code ein, der die Form von zeitweiliger Arbeitslosigkeit kennzeichnet.

Für einen Streik oder eine Aussperrung tragen Sie in die Tabelle den Code 5.9 ein.

Sie übergeben dem oder der Arbeitnehmenden zur Information einen Ausdruck der elektronischen Meldung.

Die MSR Szenario 5 wird der Zahlstelle automatisiert bereitgestellt.

Anhand der Kontrollkarte C3.2A und der MSR Szenario 5 können die Zahlstelle und das LfA ausrechnen, wie viele tägliche Leistungen der oder dem Arbeitnehmenden zustehen.

Welche Formalitäten müssen die Arbeitnehmenden erfüllen?

Antrag auf Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit

Die Arbeitnehmenden müssen so schnell wie möglich ihre Zahlstelle (CGSLB, CSC, FGTB, HfA) aufsuchen, um dort ein Formular C3.2-ARBEITNEHMER (Antrag auf Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit) auszufüllen.

Der Antrag auf Arbeitslosengeld muss spätestens am letzten Tag des 6. Monats nach dem Monat, für den das Arbeitslosengeld beantragt wird, beim Arbeitslosenamt eintreffen.

Beispiele

  • Eine Arbeiterin wird am 16. Februar zum ersten Mal zeitweilig arbeitslos. Ihr Antrag auf Arbeitslosengeld muss vor Ablauf des 31. August bei dem Arbeitslosenamt des LfA eintreffen.
  • Ein Arbeiter wird am 1. April zum ersten Mal zeitweilig arbeitslos. Sein Antrag auf Arbeitslosengeld muss vor Ablauf des 31. Oktober bei dem Arbeitslosenamt des LfA eintreffen.
  • Eine Arbeiterin wird am 30. April zum ersten Mal zeitweilig arbeitslos. Auch dann muss der Antrag auf Arbeitslosengeld vor Ablauf des 31. Oktober bei dem Arbeitslosenamt des LfA eintreffen.

Die Kontrollkarte zeitweilige Arbeitslosigkeit

Wenn die Arbeitnehmenden die elektronische Kontrollkarte eC3.2 verwenden, müssen sie sie während des Monats fortlaufend ausfüllen und am Ende des Monats digital an ihre Zahlstelle senden.

Wenn sie immer noch die Papierkontrollkarte verwenden, müssen sie diese laut den darauf gedruckten Anweisungen ausfüllen. Am Ende des Monats müssen sie die Kontrollkarte unterschreiben und sie bei der Zahlstelle einreichen.

Ab dem 01.03.2026, sich bei dem zuständigen regionalen Arbeitsamt als arbeitsuchend eintragen lassen

Nach derzeitiger Rechtslage sind Arbeitnehmende von der Eintragung als arbeitsuchend befreit.

Ab dem 01.03.2026 müssen sie sich nach den ersten 3 Monaten der zeitweiligen Arbeitslosigkeit bei der zuständigen regionalen Arbeitsverwaltung (Arbeitsamt Ostbelgien, Actiris, Forem, VDAB) als arbeitsuchend eintragen lassen. Ein Zeitraum der vollständigen Wiederaufnahme der Arbeit für 2 aufeinanderfolgende Wochen lässt einen neuen Zeitraum von 3 Monaten beginnen.

Anspruch auf Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit

Arbeitnehmende, die in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden, brauchen keine Anwartschaftszeit zu erfüllen. Mit anderen Worten haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, ohne zunächst eine bestimmte Anzahl Arbeitstage (oder gleichgestellte Tage) nachweisen zu müssen. Für sie gelten die üblichen sogenannten Entschädigbarkeitsregeln (u. a. Arbeitsfähigkeit, Regeln für die Ausübung einer Nebentätigkeit ...).

Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit – Tagessatz

Bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit (außer bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt) bekommen Arbeitnehmende täglich etwa 60 % ihres gedeckelten durchschnittlichen täglichen Arbeitsentgelts.

Von dem Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wird ein Berufssteuervorabzug von 26,75 % einbehalten.

Für Arbeiter/-innen unter Lehrvertrag (Artikel 1bis des KE vom 28. November 1969) wird der Tagessatz pauschal festgelegt.

Näheres zum Betrag des Arbeitslosengeldes bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit erfahren Sie im Infoblatt T66.

Gibt es Zuschläge?

Ihre Arbeitnehmenden haben seit dem 1. Januar 2024 möglicherweise für jeden Tag mit Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit Anspruch auf einen zusätzlichen Zuschlag von 5,20 € (indexierter Betrag, gültig ab dem 1. Februar 2025). So sieht es das Gesetz vom 5. November 2023 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen – BS 23.11.2023 – vor:

  • Beträgt das monatliche Bruttoentgelt Ihrer Arbeitnehmenden nicht mehr als 4 155 €, besteht der Anspruch auf diesen zusätzlichen Zuschlag für jeden Tag mit Arbeitslosengeld ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
  • Beträgt es mehr als 4 155 €, haben die Arbeitnehmenden erst ab dem 27. Tag der zeitweiligen Arbeitslosigkeit in demselben Jahr und bei demselben Arbeitgeber darauf Anspruch.

In die Arbeitslosigkeitstage werden Tage der zeitweiligen Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt nicht eingerechnet.

Dieser zusätzliche Zuschlag ist ein Ausgleich dafür, dass der Tagessatz des Arbeitslosengeldes (außer bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt) seit dem 1. Januar 2024 nur noch 60 % des gedeckelten durchschnittlichen täglichen Arbeitsentgelts beträgt.

Sie müssen diesen zusätzlichen Zuschlag nicht zahlen, sollte ein Kollektivvertrag über zeitweilige Arbeitslosigkeit vorsehen, dass ein bestimmter Prozentsatz des Entgelts garantiert ist, wodurch Ihre Arbeitnehmenden einen Zuschlag erhalten würden, der mindestens dem zusätzlichen Zuschlag entspräche.

Diesen zusätzlichen Zuschlag zahlen Sie, es sei denn, er wird per allgemeinverbindlichen Kollektivvertrag auf einen Fonds für Existenzsicherheit übertragen.

Es liegt keine gültige Aussetzung der Arbeitsvertragserfüllung vor?

In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, den Arbeitnehmenden für die Tage, an denen die Erfüllung ihres Arbeitsvertrags nicht gültig ausgesetzt ist, ihr normales Entgelt zu zahlen.

Sie müssen dann den Bruttobetrag des zu Unrecht gezahlten Arbeitslosengeldes bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit an das LfA zurückzahlen.

Sie können den Nettobetrag des zu Unrecht gezahlten Arbeitslosengeldes bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit von dem Nettoentgelt abziehen, das Sie den Arbeitnehmenden nachzahlen müssen.

Diese Vorgehensweise gilt für Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit, das für den 1. Juli 2022 oder später zu Unrecht gezahlt wurde.