Wie lange haben Sie Anspruch auf Berufseingliederungsgeld?

T156

Zuletzt aktualisiert am 1.10.2020

Womit befassen wir uns in diesem Infoblatt?

Wenn Sie nach der Schule arbeitslos sind, können Sie in bestimmten Fällen Leistungen bei Arbeitslosigkeit beziehen. Diese Leistungen nennt man Berufseingliederungsgeld.

Im vorliegenden Infoblatt wird Ihnen erklärt, welches die Dauer des Leistungsanspruchs ist.

Im Infoblatt T35 "Haben Sie Recht auf Leistungen nach dem Studium?" finden Sie Erklärungen über die Bedingungen für eine Zulassung zum Anspruch auf Berufseingliederungsgeld.

Erklärungen zum Beschützungsgeld finden Sie im Infoblatt T166 – Kann Ihnen Beschützungsgeld bewilligt werden?

Wie lange haben Sie Anspruch auf Berufseingliederungsgeld?

Die Dauer des Anspruchs auf Berufseingliederungsgeld hängt von Ihrer familiären Situation ab.

Im Infoblatt T147 "Was ist Ihre familiäre Situation?" finden Sie Erklärungen über die verschiedenen familiären Situationen, die für die Arbeitslosenversicherung entscheidend sind.

Sind Sie zusammenwohnender Arbeitnehmer?

Wenn Sie zusammenwohnender Arbeitnehmer sind, beträgt die Anspruchsdauer drei Jahre ab dem ersten Tag, für den Sie Berufseingliederungsgeld beziehen. Diese dreijährige Anspruchsdauer nennt man den "Kreditzeitraum". Wenn der Kreditzeitraum vorbei ist, kann der Anspruch aber noch verlängert werden (siehe weiter).

Sind Sie Arbeitnehmer mit Familie zu Lasten oder alleinstehender Arbeitnehmer?

Wenn Sie Arbeitnehmer mit Familie zu Lasten oder alleinstehender Arbeitnehmer sind, oder wenn Ihr Partner oder Ehepartner nur über Ersatzeinkommen verfügt, dann erstreckt sich die Anspruchsdauer bis zum Ende des Monats, in dem Sie 33 Jahre alt werden. Die letzten drei Jahre dieses Zeitraums nennt man den "Kreditzeitraum". Wenn der Kreditzeitraum vorbei ist, kann der Anspruch aber noch verlängert werden (siehe weiter).

Können Sie nach dem Kreditzeitraum weiter Leistungen beziehen?

Wenn gewisse Ereignisse eintreten oder wenn Sie arbeiten, können Sie Ihren Leistungsanspruch behalten.

Ereignisse, die den Anspruch verlängern, wenn sie während des Kreditzeitraums eingetreten sind

Der Anspruch auf Berufseingliederungsgeld wird verlängert, wenn die nachfolgenden Ereignisse während des Kreditzeitraums eingetreten sind:

  • Sie haben als (Vollzeit-)Arbeitnehmer, Selbständiger oder Beamter gearbeitet;
  • Sie haben als Teilzeitarbeitnehmer mit Aufrechterhaltung gearbeitet, ohne währenddessen eine Zulage zur Einkommenssicherung bei Teilzeitarbeit (Einkommensgarantieunterstützung) bezogen zu haben;
  • Sie haben als Teilzeitarbeitnehmer mit Aufrechterhaltung der Rechte gearbeitet, und haben währenddessen eine Zulage zur Einkommenssicherung bei Teilzeitarbeit (Einkommensgarantieunterstützung) bezogen. In einem solchen Fall muss die Beschäftigung mindestens 6 Monate gedauert und Ihr Arbeitsstundenplan mindestens ein Drittel eines vollen Stundenplanes erreicht haben;
  • Sie haben im Rahmen einer Laufbahnunterbrechung oder eines Zeitkredits Unterbrechungsleistungen bezogen;
  • Sie haben ein Vollzeitstudium absolviert und währenddessen kein Berufseingliederungsgeld bezogen;
  • Sie haben im Ausland mit einer belgischen Militärperson zusammengewohnt, die im Rahmen der Stationierung der belgischen Streitkräfte beschäftigt ist.

Die Anspruchsdauer wird dann um die Dauer des Ereignisses verlängert.

Beispiel:

Sie sind zusammenwohnender Arbeitnehmer und beziehen seit dem 01.09.2017 Berufseingliederungsgeld. Ihr Kreditzeitraum erstreckt sich also bis zum 31.08.2020. Wenn Sie vom 01.02.2018 bis zum 30.10.2018 Vollzeit gearbeitet haben, wird Ihr Leistungsanspruch um 9 Monate, d.h. bis zum 31.05.2021, verlängert.

Ereignisse, die den Anspruch verlängern, wenn sie am Ende des Kreditzeitraums vorliegen

Der Anspruch auf Berufseingliederungsgeld wird verlängert, wenn die nachfolgenden Ereignisse am Ende des (eventuell verlängerten) Kreditzeitraums vorliegen:

  • Sie absolvieren eine Aus- oder Weiterbildung und sind aufgrund dessen von der Pflicht zur Arbeitsuche befreit. Sie beziehen dann Ihre Leistungen weiter bis zum Ende der Freistellung.
  • Sie arbeiten im Ausland als Entwicklungshelfer im Rahmen eines anerkannten Projekts für die Entwicklungshilfe und sind aufgrund dessen von der Pflicht zur Arbeitsuche befreit. Sie beziehen dann Ihre Leistungen weiter bis zum Ende der Freistellung.
  • Sie arbeiten als Teilzeitarbeitnehmer mit Aufrechterhaltung der Rechte und beziehen eine Zulage zur Einkommenssicherung bei Teilzeitarbeit (Einkommensgarantieunterstützung). Sie beziehen dann Ihre Leistungen weiter bis zum Ende dieser Beschäftigung.

Zusatzanspruch nach dem Kreditzeitraum

Es kann Ihnen ein sechsmonatiger Zusatzanspruch bewilligt werden, wenn Sie mindestens 156 Arbeitstage (als Arbeitnehmer) innerhalb der 24 Monate vor Ihrem Leistungsantrag nachweisen.

Der Anspruch auf Berufseingliederungsgeld wird ein neues Mal verlängert, wenn Sie am Ende des Zusatzanspruchs:

  • eine Aus- oder Weiterbildung absolvieren und aufgrund dessen von der Pflicht zur Arbeitsuche befreit sind. Sie beziehen dann Ihre Leistungen weiter bis zum Ende der Freistellung.
  • im Ausland als Entwicklungshelfer im Rahmen eines anerkannten Projekts für die Entwicklungshilfe arbeiten und aufgrund dessen von der Pflicht zur Arbeitsuche befreit sind. Sie beziehen dann Ihre Leistungen weiter bis zum Ende der Freistellung.