Urlaub für nahestehende Hilfspersonen

Der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen ermöglicht es Ihnen, mit der Arbeit auszusetzen oder Ihre Arbeitszeit zu verkürzen, um einer Person, die aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters, ihres Gesundheitszustands oder ihrer Beeinträchtigung pflegebedürftig ist, Hilfe oder Beistand zu leisten.

  • Die vollzeitige Unterbrechung ermöglicht es Ihnen, eine Zeit lang ganz mit der Arbeit auszusetzen.  Sie können sie unabhängig davon erhalten, ob Sie Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt sind;
  • Die teilzeitige Unterbrechung ermöglicht es Ihnen, Ihre Arbeitszeit vorübergehend auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel zu verkürzen.  Beachten Sie, dass eine teilzeitige Unterbrechung nur dann möglich ist, wenn Sie Vollzeit beschäftigt sind.

Es kann Ihnen während des Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen vom LfA Unterbrechungsgeld gezahlt werden.

Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt T164.

Nein. Dieser thematische Urlaub kann für alle Personen in Ihrem Umfeld beantragt werden, die pflege- oder schutzbedürftig sind.  Dabei muss es sich nicht unbedingt um ein Mitglied Ihrer Familie oder Ihres Haushalts handeln.

Sie müssen jedoch über eine Anerkennung als nahestehende Hilfsperson für die Gewährung sozialer Rechte für diese Person verfügen.

Dabei kann es sich um jede Form der Hilfe für Personen handeln, die pflege- oder schutzbedürftig sind. 

Zum Beispiel: Fahren und/oder Abholen der Person bei Arztbesuchen, für die Person einkaufen gehen, wenn sie sich nicht mehr oder nur mit Schwierigkeiten fortbewegen kann, den Haushalt der Person erledigen, wenn sie dazu nicht mehr in der Lage ist ...

Um das Recht auf thematischen Urlaub beim Arbeitgeber und Unterbrechungsgeld vom LfA zu erhalten, müssen Sie obligatorisch über eine Anerkennung als nahestehende Hilfsperson für die Gewährung sozialer Rechte verfügen.

Wenn Sie eine vertrauensvolle oder enge, emotionale oder geografische Beziehung zu der Person haben, die Hilfe benötigt, und wenn diese Hilfe kostenlos in Zusammenarbeit mit mindestens einem Angehörigen eines Gesundheitsberufs geleistet wird, können Sie diese Anerkennung bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

Weitere Informationen über die Bedingungen für die Anerkennung als nahestehende Hilfsperson für die Gewährung sozialer Rechte erteilt Ihre Krankenkasse.

Pro Antrag können Sie drei Monate ganz mit der Arbeit aussetzen oder, wenn Sie vollzeitbeschäftigt sind, Ihre Arbeitszeit sechs Monate auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel verkürzen.

Das LfA kann Ihnen Unterbrechungsgeld zahlen, um Ihre Einkommenseinbußen während der Unterbrechung in Grenzen zu halten.

Der Unterbrechungsgeldbetrag wird pauschal festgelegt.   Der Unterbrechungsgeldbetrag ist hier derselbe wie für die anderen thematischen Urlaube (Elternurlaub, wegen medizinischen Beistands und Urlaub für Palliativpflege).

Diese Beträge finden Sie auf der LfA-Website: Laufbahnunterbrechung – Zeitkredit (lfa.be)

Sie müssen ihm eine schriftliche Benachrichtigung übermitteln, in der Sie ihm Ihre Absicht mitteilen, einen Urlaub für nahestehende Hilfspersonen zu nehmen. 

Diese schriftliche Benachrichtigung muss sieben Tage im Voraus übermittelt werden, es sei denn, der Arbeitgeber akzeptiert eine kürzere Frist.  in dieser Benachrichtigung müssen Sie angeben, welche Unterbrechung Sie wünschen (Vollzeit, Halbzeit oder ein Fünftel) und wann Sie sie antreten möchten.  Sie müssen die Anerkennung für die Gewährung sozialer Rechte, die von der Krankenkasse erteilt wurde, beifügen.

Den Antrag auf Unterbrechungsgeld stellen Sie mit dem Formular C61 - nahestehende Hilfsperson | Landesamt für Arbeitsbeschaffung (lfa.be). Dieses Formular ist dem LfA vorzugsweise elektronisch, über das Portal der sozialen Sicherheit, zu übermitteln.  Es kann aber auch per Post geschickt werden. Wenn Sie es dann nicht per Einschreiben senden, liegt die Beweislast, was die Sendung betrifft, jedoch bei Ihnen.

Alle Einzelheiten des Verfahrens können Sie im Infoblatt T14.