Verfahren zur Beantragung der thematischen Urlaube

T14

Zuletzt aktualisiert am 01.07.2024

Vorwort

Thematische Urlaube sind Sonderformen der Laufbahnunterbrechung.  Sie bieten Ihnen die Möglichkeit eine Zeitlang ganz mit der Arbeit auszusetzen oder Ihre Arbeitszeit vorübergehend zu verkürzen und sollen bestimmten Bedürfnissen entgegenkommen. 

Es gibt vier verschiedene thematische Urlaube.

  • Der Elternurlaub: Er ermöglicht es Ihnen, sich um Ihr unter-12-jähriges Kind (bzw. unter 21-jähriges Kind, wenn es an einer Behinderung leidet) zu kümmern.  Nähere Auskünfte hierzu finden Sie im Infoblatt T19.
  • Der Urlaub wegen medizinischen Beistands:  Er ermöglicht es Ihnen, einem schwerkranken Haushaltsmitglied oder Familienangehörigen beizustehen.  Nähere Auskünfte hierzu finden Sie im Infoblatt T18.
  • Der Urlaub wegen Palliativpflege:  Er ermöglicht es Ihnen, bei einer Person zu bleiben, die an einer unheilbaren Krankheit im Endstadium leidet.  Nähere Auskünfte hierzu finden Sie im Infoblatt T20.
  • Der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen: Dieser Urlaub kann genommen werden, wenn Sie als nahestehende Hilfsperson anerkannt wurden, um einer Person, die aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters, ihres Gesundheitszustands oder ihrer Behinderung pflegebedürftig ist, Hilfe oder Unterstützung zu leisten. Die pflegebedürftige Person muss nicht unbedingt Haushaltsmitglied oder Familienangehörige sein. Nähere Auskünfte hierzu finden Sie im Infoblatt T164.

Während des thematischen Urlaubs können Sie eine Unterbrechungsleistung des LfA erhalten, die Ihre Einkommenseinbußen in Grenzen halten soll.  Die Leistungsbeträge finden Sie in der Rubrik Beträge auf unserer Website.

Wenn Sie einen thematischen Urlaub erhalten möchten, müssen Sie die in den Vorschriften vorgesehene Vorgehensweise befolgen.  Dieses Verfahren verläuft obligatorisch in zwei Phasen:

  1. zuerst muss die schriftliche Benachrichtigung Ihrem Arbeitgeber übermittelt werden;
  2. dann muss der Antrag beim LfA eingereicht werden. 

Dieses Verfahren muss bei jedem Antrag durchlaufen werden.

In diesem Infoblatt werden bestimmte Fragen beantwortet, wie beispielsweise: Wie stelle ich meinen Antrag bei meinem Arbeitgeber und in welcher Frist? Wie beantrage ich die Unterbrechungsleistungen beim LfA? Was macht das LfA, wenn es meinen Antrag erhalten hat?

Für wen gilt der Inhalt dieses Infoblatts?

Für Beschäftigte aller Sektoren (Privatsektor, Verwaltungen der Gemeinden, Provinzen, Regionen, Gemeinschaften und des Föderalstaats und Dienststellen, die von diesen Verwaltungen abhängen, Unterrichtswesen und PMS-Zentren, autonome öffentliche Unternehmen usw.), mit Ausnahme der Selbständigen.

Wie erfahren Sie, welche Anspruchsdauer Ihnen zusteht?

Im Onlinedienst BreakatWork können Sie sehen, wie viel Monate und Tage Ihnen im Rahmen des beantragten thematischen Urlaubs nach Abzug der bereits genommenen Zeiträume noch übrig bleiben.  Auf diese Anwendung können Sie mit Ihrem Computer, Tablet oder Smartphone zugreifen.

Mithilfe dieser Anwendung können Sie eine Bescheinigung, der Ihr Arbeitgeber entnehmen kann, auf wie viel Monate Unterbrechung Sie (noch) Anspruch haben, automatisch erzeugen und herunterladen.  Diese Bescheinigung können Sie Ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers (siehe weiter) beifügen.

Wie verläuft das Verfahren bei Ihrem Arbeitgeber?

Bei jedem Antrag auf einen thematischen Urlaub müssen Sie Ihren Arbeitgeber von Ihrem Wunsch benachrichtigen, eine Zeitlang mit der Arbeit auszusetzen oder Ihre Arbeitszeit vorübergehend zu verkürzen.  Diese Benachrichtigung muss unbedingt schriftlich erfolgen.  Sie muss dem Arbeitgeber per Einschreiben zugeschickt werden oder mit einem Doppel, das er als Empfangsbestätigung unterschreibt, abgegeben werden.

In dieser schriftlichen Benachrichtigung müssen Sie Folgendes angeben:

  • welchen thematischen Urlaub Sie erhalten möchten (Elternurlaub, Urlaub wegen medizinischen Beistands, Urlaub wegen Palliativpflege oder Urlaub für nahestehende Hilfspersonen);
  • welche Unterbrechungsform Sie beantragen:
  • vollständige Auszeit;
  • Verkürzung der Arbeitszeit auf eine Halbzeit;
  • Verkürzung der Arbeitszeit um ein Fünftel;
  • Verkürzung der Arbeitszeit um ein Zehntel(nur für den Elternurlaub);
  • das Einsetzungsdatum und die Dauer der gewünschten Unterbrechung.

Wenn Sie eine Arbeitszeitverkürzung (auf eine Halbzeit, um ein Fünftel oder nehmen möchten, müssen Sie ebenfalls beschreiben, wie Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen möchten.

Die Benachrichtigungsmodalitäten und -fristen sind je nach dem thematischen Urlaub verschieden.  Hier unten werden Ihnen die Spezifitäten eines jeden thematischen Urlaubs erklärt.

Beantragung eines Elternurlaubs

Sie können pro schriftliche Benachrichtigung des Arbeitgebers jeweils nur einen Elternurlaub beantragen.  In dieser Benachrichtigung müssen Sie genau angeben, für welches Kind Sie den Elternurlaub erhalten möchten.

Beispiel: Sie haben zwei Kinder unter 12 Jahren und möchten einen Elternurlaub für jedes dieser beiden Kinder nehmen.  In einem solchen Fall müssen Sie Ihrem Arbeitgeber zwei schriftliche Benachrichtigungen übermitteln.

Wenn Sie mehrere Unterbrechungszeiträume für dasselbe Kind erhalten möchten, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber im Regelfall so viele schriftliche Benachrichtigungen übermitteln, wie es gewünschte Unterbrechungszeiträume gibt.

Beispiel: Sie haben ein sechsjähriges Kind, für welches Sie einen Monat, vom 1. bis zum 31. Juli, ganz mit der Arbeit aussetzen möchten. Zuerst im Jahr 2019, aber dann auch in den Jahren 2020, 2021 und 2022.  In einem solchen Fall müssen Sie Ihrem Arbeitgeber vier schriftliche Benachrichtigungen übermitteln.  Sie werden dem Arbeitgeber jedes Jahr eine fristgerechte schriftliche Benachrichtigung übermitteln müssen.

Als Ausnahme von dieser Regel ist es im Rahmen der wochenweisen Flexibilisierung der vollständigen Auszeit möglich, eine einzige schriftliche Benachrichtigung beim Arbeitgeber einzureichen, um zugleich mehrere einzelne Wochen von Auszeit zu beantragen, vorausgesetzt, dass diese nichtzusammenhängenden Wochen innerhalb von höchstens drei Monaten liegen.

Beispiel: Mit einer einzigen schriftlichen Benachrichtigung können Sie bei Ihrem Arbeitgeber eine vollständige Auszeit in der ersten Juliwoche, eine andere vollständige Auszeit in der letzten Augustwoche und zum Schluss eine letzte Woche vollständiger Auszeit in der ersten Septemberwoche beantragen.  Diese drei Wochen sind über drei Monate verteilt (Juli, August und September), daher ist diese schriftliche Benachrichtigung für mehrere einzelne Wochen zulässig.

Jede schriftliche Benachrichtigung muss binnen der verordnungsrechtlichen Frist vorgenommen werden.

Schriftliche Benachrichtigung - Frist

Bei den Arbeitgebern des Privatsektors und in den Gemeinde- und Provinzverwaltungen und den Dienststellen, die von diesen Verwaltungen abhängen, muss die schriftliche Benachrichtigung dem Arbeitgeber frühestens 3 Monate vor dem gewünschten Einsetzungsdatum und spätestens 2 Monate vor dem gewünschten Einsetzungsdatum übermittelt werden.

Beispiel: damit ein Elternurlaub am 1. Oktober zu laufen beginnen kann, muss die schriftliche Benachrichtigung zwischen dem 1. Juli (3 Monate im Voraus) und dem 1. August (2 Monate im Voraus) übermittelt werden.

Bei allen anderen Arbeitgebern muss die schriftliche Benachrichtigung 3 Monate vor dem gewünschten Einsetzungsdatum vorgenommen werden.

Beispiel: um einen Elternurlaub am 1. Oktober anzutreten, müssen Sie die schriftliche Benachrichtigung dem Arbeitgeber am 1.Juli übermitteln.

Achtung! Im Unterrichtswesen legt die Gemeinschaft, von der die Schule oder das PMS-Zentrum abhängt, die Benachrichtigungsfrist fest. Wenn Sie Personalmitglied des Unterrichtswesens sind, müssen Sie sich bei Ihrer Direktion oder Ihrem Schulträger erkundigen, um zu erfahren, welche Frist die Gemeinschaft, von der Sie abhängen, festgelegt hat.

Unabhängig davon, von welchem Sektor Ihr Arbeitgeber abhängt, darf er eine kürzere Benachrichtigungsfrist akzeptieren, als die Frist, die verordnungsrechtlich vorgesehen ist.

Beispiel: Sie möchten Ihren Elternurlaub am 1. Oktober antreten und benachrichtigen Ihren Arbeitgeber erst am 20. September. Wenn Ihr Arbeitgeber diese kürzere Frist annimmt, wird der Elternurlaub am gewünschten Datum zu laufen beginnen können. Allerdings könnte es vorkommen, dass Ihr Arbeitgeber diese Benachrichtigung deshalb nicht annimmt, weil sie nicht in der verordnungsrechtlichen Frist vorgenommen wurde.

Hinweis

Die schriftliche Benachrichtigung, die dem Arbeitgeber zu übermitteln ist, muss jedoch unbedingt im Voraus geschehen, d.h. vor dem Einsetzungsdatum Ihres Elternurlaubs.

Dem Arbeitgeber vorzulegender Nachweis

Wenn Ihrem Arbeitgeber diese Unterlage noch nicht vorliegt, müssen Sie Ihm eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, für welches Sie den Elternurlaub beantragen, zukommen lassen. 

Im Falle eines Elternurlaubs für ein adoptiertes Kind müssen Sie Ihm eine Bescheinigung über die Adoption beschaffen (d.h. eine Bescheinigung, der zu entnehmen ist, dass ein Adoptionsverfahren anhängig oder abgeschlossen ist) sowie eine Bescheinigung der Gemeindeverwaltung über die Haushaltszusammensetzung, die nachweist, dass das Kind bereits mit Ihnen unter einem Dach wohnt.

Wenn der Elternurlaub für ein Kind mit Behinderung beantragt wird, und der Elternurlaub zwischen seinem 12. und seinem 21. Geburtstag einsetzt, müssen Sie eine Bescheinigung besorgen, die nachweist, dass dieses Kind:

  • entweder an einer körperlichen oder geistigen Behinderung von mindestens 66% leidet;
  • oder, an einer Krankheit leidet, die die Zuerkennung von mindestens 4 Punkten in der Säule 1 der sozialmedizinischen Tabelle im Sinne der Kindergeldvorschriften zur Folge hat;
  • oder, an einer Krankheit leidet, die die Zuerkennung von mindestens 9 Punkten in sämtlichen 3 Säulen der sozialmedizinischen Tabelle im Sinne der Kindergeldvorschriften zur Folge hat.

Diese Bescheinigung muss den gesamten Zeitraum des beantragten Urlaubs abdecken, damit Ihnen der Urlaub gewährt werden kann.

Diese Nachweise müssen dem Arbeitgeber spätestens zum Zeitpunkt, wo der Elternurlaub anfängt, zukommen.

Beantragung eines Urlaubs wegen medizinischen Beistands

Um einen Urlaub wegen medizinischen Beistands nehmen zu dürfen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass ein Mitglied Ihrer Familie oder Ihres Haushalts schwer krank ist oder sich einem schweren medizinischen Eingriff unterziehen musste, und dass Ihre Anwesenheit für seine Genesung erforderlich ist.  Hierzu müssen Sie ihm eine Bescheinigung des Hausarztes des Patienten vorlegen. 

Diese Bescheinigung muss Ihrem Arbeitgeber vor dem Tag, an dem der Urlaub wegen medizinischen Beistands beginnt, abgegeben werden.  Später muss sie dem LfA bei der Beantragung von Unterbrechungsgeld vorgelegt werden.

Das LfA hat Musterbescheinigungen angefertigt, die von Ihnen und vom Hausarzt des Patienten auszufüllen sind.  Diese Musterbescheinigungen enthalten alle Informationen, die für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigt werden. Sie finden sie unter www.lfa.be.

Je nach der Situation müssen Sie die folgende Bescheinigung benutzen:

  • Ärztliche Bescheinigung 1: zu verwenden für alle Anträge auf Urlaub wegen medizinischen Beistands unabhängig von Ihrem Tätigkeitssektor
  • Ärztliche Bescheinigung 3: zu verwenden für alle Anträge auf Urlaub wegen medizinischen Beistands für ein hospitalisiertes minderjähriges Kind, unabhängig von Ihrem Tätigkeitssektor

Nachdem die passende Bescheinigung vom Hausarzt des Patienten, der medizinischen Beistand benötigt, ausgefüllt wurde, müssen Sie sie in die die Webanwendung Break@work hochladen.

Wenn der Antrag auf Unterbrechungsgeld mithilfe eines Papierformulars ausgefüllt wurde, ist die Bescheinigung bereits im Formular selbst eingebaut.

Frist und Inhalt der schriftlichen Benachrichtigung

In Ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers von Ihrer Absicht, einen Urlaub wegen medizinischen Beistands zu nehmen, müssen Sie Folgendes angeben:

  • die gewählte Unterbrechungsform (Auszeit, Verkürzung der Arbeitszeit auf eine Halbzeit, Verkürzung der Arbeitszeit um ein Fünftel).
  • gegebenenfalls, wie Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen möchten

Dieser schriftlichen Benachrichtigung muss die Musterbescheinigung des LfA beigefügt sein. Diese Musterbescheinigung finden Sie auf der Website www.lfa.be.

In Ihrem Teil der Musterbescheinigung müssen Sie Folgendes angeben:

  • Ihre Erkennungsnummer des Nationalregisters;
  • Ihren Nachnamen und Vornamen;
  • den beantragen Zeitraum der Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung;
  • den Nachnamen und Vornamen und die Erkennungsnummer der Nationalregisters des Patienten, für den der medizinische Beistand beantragt wird.

Bei einem neuen Antrag oder einer Verlängerung des Urlaubs wegen medizinischen Beistands, sind Sie verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber eine neue schriftliche Benachrichtigung zukommen zu lassen und ihr eine neue Bescheinigung des Arztes des Patienten beizufügen. Wenn der neue Antrag oder der Verlängerungsantrag für denselben Patienten gestellt wird, dient die Bescheinigung des Arztes dazu, nachzuweisen, dass die betroffene Person noch immer an einer schweren Krankheit oder an den Folgen des schweren Eingriffs leidet und Ihr Beistand noch immer nötig ist.

  • Bei Arbeitgebern des Privatsektors, in Gemeinde- oder Provinzverwaltungen und in Dienststellen, die von solchen Verwaltungen abhängen, hat die schriftliche Benachrichtigung des Arbeitgebers mindestens 7 Tage vor dem gewünschten Einsetzungsdatum zu geschehen. Auf Ihre Bitte hin kann der Arbeitgeber allerdings eine andere Frist akzeptieren. Wenn der Urlaub wegen medizinischen Beistands für ein minderjähriges Kind in stationärer Behandlung beantragt wird, kann von der siebentägigen Benachrichtigungsfrist abgewichen werden, sofern Sie dem Arbeitgeber möglichst schnell eine Bescheinigung des behandelnden Arztes des schwerkranken Kindes vorlegen, in der dieser die Unvorhersehbarkeit der Krankenhauseinweisung bescheinigt.
  • Bei allen anderen Arbeitgebern setzt der Anspruch auf den Urlaub wegen medizinischen Beistands am 1. Tag der Woche nach der Woche der Übermittlung der schriftlichen Benachrichtigung ein. Dies bedeutet also, dass die schriftliche Benachrichtigung Ihrem Arbeitgeber innerhalb der Woche vor der Woche, während deren Sie den Urlaub antreten möchten, übermittelt werden muss. Der Arbeitgeber kann jedoch eine kürzere Frist akzeptieren.

Hinweis

Die schriftliche Benachrichtigung muss jedoch obligatorisch vor dem Einsetzungsdatum des Urlaubs wegen medizinischen Beistands geschehen.

 

 

Frist und Inhalt der schriftlichen Benachrichtigung

In Ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers von Ihrer Absicht, einen Urlaub wegen medizinischen Beistands zu nehmen, müssen Sie Folgendes angeben:

  • die gewählte Unterbrechungsform (Auszeit, Verkürzung der Arbeitszeit auf eine Halbzeit, Verkürzung der Arbeitszeit um ein Fünftel).
  • gegebenenfalls, wie Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen möchten

Dieser schriftlichen Benachrichtigung muss die Musterbescheinigung des LfA beigefügt sein.

Bei einem elektronischen Antrag müssen Sie in Ihrem Teil der Musterbescheinigung Folgendes angeben:

  • Ihre Erkennungsnummer des Nationalregisters;
  • Ihren Nachnamen und Vornamen;
  • den beantragen Zeitraum der Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung;
  • den Nachnamen und Vornamen und die Erkennungsnummer der Nationalregisters des Patienten, für den der medizinische Beistand beantragt wird.

Bei einem neuen Antrag oder einer Verlängerung des Urlaubs wegen medizinischen Beistands, sind Sie verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber eine neue schriftliche Benachrichtigung zukommen zu lassen und ihr eine neue Bescheinigung des Arztes des Patienten beizufügen.  Wenn der neue Antrag oder der Verlängerungsantrag für denselben Patienten gestellt wird, dient die Bescheinigung des Arztes dazu, nachzuweisen, dass die betroffene Person noch immer an einer schweren Krankheit oder an den Folgen des schweren Eingriffs leidet und Ihr Beistand noch immer nötig ist.

  • Bei Arbeitgebern des Privatsektors, in Gemeinde- oder Provinzverwaltungen und in Dienststellen, die von solchen Verwaltungen abhängen, hat die schriftliche Benachrichtigung des Arbeitgebers mindestens 7 Tage vor dem gewünschten Einsetzungsdatum zu geschehen.  Auf Ihre Bitte hin kann der Arbeitgeber allerdings eine andere Frist akzeptieren.  Wenn der Urlaub wegen medizinischen Beistands für ein minderjähriges Kind in stationärer Behandlung beantragt wird, kann von der siebentägigen Benachrichtigungsfrist abgewichen werden, sofern Sie dem Arbeitgeber möglichst schnell eine Bescheinigung des behandelnden Arztes des schwerkranken Kindes vorlegen, in der dieser die Unvorhersehbarkeit der Krankenhauseinweisung bescheinigt.
  • Bei allen anderen Arbeitgebern setzt der Anspruch auf den Urlaub wegen medizinischen Beistands am 1. Tag der Woche nach der Woche der Übermittlung der schriftlichen Benachrichtigung ein.  Dies bedeutet also, dass die schriftliche Benachrichtigung Ihrem Arbeitgeber innerhalb der Woche vor der Woche, während deren Sie den Urlaub antreten möchten, übermittelt werden muss.  Der Arbeitgeber kann jedoch eine kürzere Frist akzeptieren.
Hinweis

Die schriftliche Benachrichtigung muss jedoch obligatorisch vor dem Einsetzungsdatum des Urlaubs wegen medizinischen Beistands geschehen.

Beantragung des Urlaubs wegen Palliativpflege

Um einen Urlaub wegen Palliativpflege nehmen zu dürfen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass eine Person Ihrer Umgebung an einer unheilbaren Krankheit im Endstadium leidet und dass Sie dieser Person Palliativpflege zuteilwerden lassen möchten.  Hierzu müssen Sie ihm eine Bescheinigung des behandelnden Arztes des Patienten in Palliativpflege vorlegen.

Diese Bescheinigung muss Ihrem Arbeitgeber vor dem Tag, an dem der Urlaub wegen Palliativpflege einsetzt, abgegeben werden.  Zum Zeitpunkt des Leistungsantrages, müssen Sie sie dann dem Büro des LfA übermitteln (das Verfahren zur Beantragung der Unterbrechungsleistungen wird weiter in diesem Infoblatt erklärt).

Das LfA hat eine Bescheinigungsvorlageangefertigt: Bescheinigung 2, verfügbar unter www.lfa.be. Diese Bescheinigung ist von Ihnen und dem Hausarzt des Palliativpatienten auszufüllen.  Diese Bescheinigungsvorlage enthält alle Informationen, die für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigt werden.

Nachdem die Bescheinigung vom Hausarzt Palliativpatienten ausgefüllt wurde, müssen Sie sie in die elektronische Anwendung Break@work hochladen.

Wenn der Antrag auf Unterbrechungsgeld mithilfe eines Papierformulars ausgefüllt wurde, ist die Bescheinigung bereits im Formular selbst eingebaut.

Diese Bescheinigung ist obligatorisch der schriftlichen Benachrichtigung beizufügen, die Sie Ihrem Arbeitgeber übermitteln müssen, um ihn von Ihrem Wunsch, einen Urlaub wegen Palliativpflege zu erhalten, in Kenntnis zu setzen.

Die Identität des Patienten in Palliativpflege braucht dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt zu werden. Sie braucht also nicht in der schriftlichen Benachrichtigung mitgeteilt zu werden.

Bei einem Verlängerungsantrag sind Sie verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber eine neue schriftliche Benachrichtigung zukommen zu lassen und ihr eine neue Bescheinigung des Arztes des Patienten beizufügen, um nachzuweisen, dass die Palliativpflege noch immer nötig ist.

Schriftliche Benachrichtigung - Frist

Unabhängig davon, welchem Sektor Ihr Arbeitgeber unterliegt, setzt der Urlaub wegen Palliativpflege am 1. Tag der Woche nach der Woche der Übermittlung der schriftlichen Benachrichtigung ein. Dies bedeutet also, dass die schriftliche Benachrichtigung Ihrem Arbeitgeber innerhalb der Woche vor der Woche, während deren Sie den Urlaub antreten möchten, übermittelt werden muss. Der Arbeitgeber kann jedoch eine kürzere Frist akzeptieren.

Welche Informationen muss die Bescheinigung des Arztes enthalten?

In der Musterbescheinigung des LfA muss der behandelnde Arzt des Patienten angeben, dass Sie sich bereit erklärt haben, diesem Patienten Palliativpflege zuteilwerden zu lassen.

Diese Bescheinigung muss der Arzt unterschreiben und mit dem Datum versehen. Außerdem muss er sie abstempeln.

 

Antrag auf einen Urlaub für nahestehende Hilfspersonen

Wenn Sie einen Urlaub für nahestehende Hilfspersonen nehmen möchten, müssen Sie eine Bescheinigung beibringen, die belegt, dass Sie als sogenannte nahestehende Hilfsperson für die Gewährung von sozialen Rechten anerkannt sind.

Frist und Inhalt der schriftlichen Benachrichtigung

Ihre Benachrichtigung des Arbeitgebers kann per Einschreibebrief vorgenommen werden, von dem angenommen wird, dass er am dritten Werktag nach seiner Abgabe bei der Post bei dem Arbeitgeber eintrifft, oder aber durch persönliche Abgabe eines Schriftstückes an den Arbeitgeber, von dem dieser ein Doppel als Empfangsbestätigung unterschreibt.

In dieser schriftlichen Benachrichtigung müssen Sie für den Urlaubszeitraum bzw. für jeden Urlaubszeitraum:

  • das Beginndatum
  • das Enddatum
  •  die Urlaubsform (Auszeit, Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit, Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel)

 angeben und der schriftlichen Benachrichtigung einen Nachweis darüber beifügen, dass Sie als nahestehende Hilfsperson der pflegebedürftigen Person, für welche Sie den Urlaub beantragen, anerkannt worden sind.

Wie verläuft das Antragsverfahren beim LfA?

Sie müssen einen Antrag bei dem LfA einreichen:

  • wenn das Einsetzungsdatum des thematischen Urlaubs mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde;
  • und wenn der Arbeitgeber seine Zustimmung gegeben hat, für:
    • einen Antrag auf einen Einzehntel-Elternurlaub;
    • eine wochenweise Flexibilisierung des vollzeitigen Elternurlaubs oder Urlaubs wegen medizinischen Beistands;
    • eine monatsweise Flexibilisierung des Halbzeit-Elternurlaubs.

Mit diesem Antrag können Sie die Unterbrechungsleistungen beantragen. Anhand Ihres Antrages kann das LfA ebenfalls den Zeitraum abbuchen, der Ihnen vom Arbeitgeber bewilligt wurde.

Achtung! Wenn Sie im Falle eines Elternurlaubs eine Unterbrechung ohne Geldleistung beantragen, sind sie trotzdem verpflichtet, einen Antrag beim LfA einzureichen, damit unsere Dienste den Zeitraum registrieren können, den Ihr Arbeitgeber Ihnen bewilligt hat.

Das Antragsverfahren beim LfA muss bei jedem Antrag auf einen thematischen Urlaub abgewickelt werden, d.h. für alle Erstanträge, Verlängerungsanträge und späteren neuen Anträge.

Pro Antrag können Sie Folgendes beantragen:

  • einen einzigen durchgehenden Unterbrechungszeitraum;
  • eine einzige Unterbrechungsform (Auszeit, Verkürzung der Arbeitszeit auf eine Halbzeit, Verkürzung der Arbeitszeit um ein Fünftel, Verkürzung der Arbeitszeit um ein Zehntel).

Ab dem 1 Juli 2024 müssen alle Anträge auf Unterbrechungsgeld elektronisch bei dem LfA eingereicht werden, außer im Unterrichtswesen, wo die Verpflichtung ab dem 1. Oktober 2024 wirksam wird. 

Damit sich jeder mit dem Online-Antrag vertraut machen kann, sieht das LfA eine allgemeine Übergangszeit vor. Für Beschäftigte, die Schwierigkeiten haben, den Antrag online auszufüllen, wird das LfA bis zum 30. September 2024 und für das Unterrichtswesen bis zum 31. Dezember 2024 noch Anträge auf Papier entgegennehmen.

Haben Sie eine Frage oder ein Problem beim Ausfüllen des Antrags? Besuchen Sie die Website des LfA, wo Sie Anleitungen und Erklärungsvideos finden werden. Wenn Sie den Antrag immer noch nicht online einreichen können, rufen Sie das Kontaktcenter des LfA unter der Nummer 02/515.44.44 an. Sie können so einen Termin mit einem Digicoach in einem der LfA-Büros vereinbaren, um den Antrag vor Ort elektronisch einzureichen.

Da der Arbeitgeber einen Teil des Antrags ausfüllen muss, kann es auch praktisch sein, den Antrag gemeinsam mit dem Arbeitgeber auszufüllen und ihn sofort bei dem LfA einzureichen.

Nützliche Links und Tutorials: https://www.lfa.be/breakatwork

Onlineantrag

Den Antrag auf einen thematischen Urlaub reichen Sie vorzugsweise online ein.

Sie können einfach und schnell einen Antrag stellen, Ihre Akte einsehen, Ihren Arbeitgeber über Ihren Wunsch nach einer Laufbahnunterbrechung benachrichtigen und die Anzahl der Monate, auf die Sie Anspruch haben, berechnen, indem Sie diesem Link folgen:

Break@Work – Akte Laufbahnunterbrechung und Zeitkredit (Bürger) (lfa.be)

Dort finden Sie auch Videos und Anleitungen, insbesondere zur Online-Identifizierung und zur Aktivierung der e-Box.

Dem LfA vorzulegende Nachweise

Bei einem Antrag auf einen Urlaub wegen medizinischen Beistands oder wegen Palliativpflege müssen Sie dem LfA obligatorisch eine Musterbescheinigung übermitteln, die vom Hausarzt/Krankenhaus Arzt des Patienten, für den die Unterbrechung beantragt wird, unterschrieben wurde. Wenn Sie Ihren Antrag online einreichen, müssen Sie die Bescheinigung also in die Anwendung hochladen. Ansonsten ist der Antrag unvollständig und wird das LfA ihn nicht bearbeiten können. 

Wenn Sie einen Urlaub für nahestehende Hilfspersonen beantragen, müssen Sie die Anerkennung als nahestehende Hilfsperson in die Anwendung hochladen. Ansonsten gilt der Antrag als unvollständig, wodurch er nicht bearbeitet werden kann.

Die anderen Belege, die dem Arbeitgeber vorgelegt werden, um ihm nachzuweisen, dass der Antrag auf einen thematischen Urlaub gerechtfertigt ist (z.B. die Bescheinigungen, die im Falle eines Elternurlaubs für ein adoptiertes Kind oder für ein Kind mit Behinderung vorgelegt werden müssen) müssen in den Onlineantrag hochgeladen werden.  

Antrag mit einem Papierformular

Wenn keine elektronische Beantragung möglich ist, können Sie Ihren Antrag bis spätestens zum 30.09.2024 je nach der Situation mit einem der folgenden Formulare einreichen:

  • C61 - Elternurlaub oder C61 ÖU - Elternurlaub, wenn Sie in einem autonomen öffentlichen Unternehmen (Proximus, SNCB, bpost oder Skeyes) arbeiten,
  • C61 - medizinischer Beistand oder C61 ÖU - medizinischer Beistand. wenn Sie in einem autonomen öffentlichen Unternehmen (Proximus, SNCB, bpost oder Skeyes) arbeiten,
  • C61 - Palliativpflege oder C61 ÖU - Palliativpflege. wenn Sie in einem autonomen öffentlichen Unternehmen (Proximus, SNCB, bpost oder Skeyes) arbeiten,
  • C61 - nahestehende Hilfspersonen unabhängig davon, wer Ihr Arbeitgeber ist

Sie können uns jederzeit entweder über das Kontaktformular Kontaktformular | Landesamt für Arbeitsbeschaffung (lfa.be), oder per Telefon (unter der Nummer 02/515.44.44 – Kontaktcenter) kontaktieren, wenn Sie eine Frage oder ein Problem beim Ausfüllen Ihres Antrags haben.

Dieser Antrag ist nur zulässig, wenn beide Teile des Antrags (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) auf demselben Papierformular ausgefüllt wurden, das Sie auf www.lfa.be finden. 

Sie müssen den Teil 1 (Arbeitnehmer) ausfüllen und Ihre Personalabteilung den Teil 2 (Arbeitgeber).

Nachdem das Formular ordnungsgemäß ausgefüllt und von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber unterschrieben wurde, muss es per Einschreiben gesandt werden. 

  • Bei einem Antrag auf einen Elternurlaub oder einen Urlaub wegen medizinischen Beistands: dem „service OCR“ der Zentralverwaltung des LfA, Boulevard de l'Empereur, 7-9 in 1000 Bruxelles;
  • Bei einem Antrag auf einen Urlaub wegen medizinischen Beistands oder auf einen Urlaub wegen Palliativpflege: dem Dienst Laufbahnunterbrechung des Büros des LfA, das für Sie zuständig ist (siehe weiter).

Das LfA akzeptiert ebenfalls Zusendungen per gewöhnliche Post, aber im Falle von Beanstandungen liegt die Beweislast bezüglich der Einreichung des Antrages bei Ihnen.

Achtung: Wenn Ihr Arbeitgeber den Antrag bereits elektronisch eingereicht hat, muss er zunächst die bereits beim LfA elektronisch unternommenen Schritte (seinen Teil des Antrags) annullieren und seinen Teil des Antrages auf einem Papierformular von Neuem ausfüllen.

Es ist also viel einfacher und schneller, den von Ihrem Arbeitgeber eingeleiteten Antrag auf elektronischem Wege fortzusetzen.

Wie reichen Sie den Antrag elektronisch beim LfA ein?

Schnell und umweltfreundlich 

Der thematische Urlaub ist vorzugsweise online auf dem Portal der sozialen Sicherheit zu beantragen.

Der Arbeitgeber muss seinen Teil des Formulars obligatorisch zuerst ausfüllen und ihn dem LfA über das Web übermitteln.  Nach diesem ersten Schritt werden Sie in Ihrer e-Box benachrichtigt, dass Sie Ihren Teil des Antrages im Onlinedienst des Portals der sozialen Sicherheit ausfüllen und dem LfA übermitteln können. 

Wenn es Ihnen unmöglich ist, den Arbeitnehmerteil elektronisch auszufüllen, können Sie das PDF-Dokument, das von der Anwendung erzeugt werden kann, ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und dem Büro des LfA, das für Sie zuständig ist (siehe weiter), per Einschreiben zukommen lassen.

Notwendigkeit, Ihre e-Box zu aktivieren

Um Ihren Antrag über das Web einzureichen, müssen Sie zuerst Ihre e-Box aktivieren, denn das LfA wird über diesen Kanal mit Ihnen kommunizieren.  Wenn Sie Ihren Teil des Antrages auf den thematischen Urlaub über das Web einreichen, werden alle Angaben, die Sie dem LfA auf diesem Wege mitteilen, in einem globalen PDF-Dokument gespeichert, das als Empfangsbestätigung dient.  Dieses PDF-Dokument wird Ihnen in Ihre e-Box zugeschickt.

Was ist die e-Box und wie aktivieren Sie sie?

Die e-Box ist ein persönliches und gesichertes Postfach, in welches jeder Bürger sich zentralisiert offizielle Dokumente der verschiedenen Sozialversicherungsträger, u.a. des LfA, zustellen lassen kann. 

Ihre e-Boxist zugänglich auf der Website https://www.mysocialsecurity.be.

Um sie zu aktivieren, brauchen Sie nur Ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen.  Dann werden Sie per E-Mail benachrichtigt, sobald eine Mitteilung in Ihre e-Box eingeht.  Um auf Ihre e-Box zuzugreifen und die Dokumente, die Ihnen in aller Sicherheit geschickt werden, abzufragen, brauchen Sie sich einfach nur mit Ihrem eID (Personalausweis mit Chip) oder mit der itsme-App anzumelden.

Dem LfA vorzulegende Nachweise

Bei einem Antrag auf einen Urlaub wegen medizinischen Beistands oder wegen Palliativpflege müssen Sie dem LfA obligatorisch eine Musterbescheinigung übermitteln, die vom behandelnden Arzt des Patienten, für den die Unterbrechung beantragt wird, unterschrieben wurde.  Wenn Sie Ihren Antrag online einreichen, müssen Sie die Bescheinigung in die Anwendung hochladen.  Ansonsten ist der Antrag unvollständig und wird das LfA ihn nicht bearbeiten können.

Wenn Sie einen Urlaub für nahestehende Hilfspersonen beantragen, müssen Sie die Anerkennung als nahestehende Hilfsperson in die Anwendung hochladen. Ansonsten gilt der Antrag als unvollständig, wodurch er nicht bearbeitet werden kann.

Die anderen Belege, die dem Arbeitgeber vorgelegt werden, um ihm nachzuweisen, dass der Antrag auf einen thematischen Urlaub gerechtfertigt ist (z.B. die Bescheinigungen, die im Falle eines Elternurlaubs für ein adoptiertes Kind oder für ein Kind mit Behinderung vorgelegt werden müssen) brauchen nicht in den Onlineantrag hochgeladen zu werden.   Allerdings müssen Sie diese Nachweise unbedingt gut verwahren.  Das LfA könnte Sie nämlich im Rahmen einer Kontrolle auf Ordnungsmäßigkeit darum bitten, diese Nachweise nachzureichen.

Achtung!  Es wird eine Revision und gegebenenfalls eine Rückforderung der bereits gezahlten Unterbrechungsleistungen angeordnet, wenn Sie bei einer Kontrolle nicht in der Lage sein sollten, dem LfA die erforderlichen Bescheinigungen zu übermitteln, oder wenn diese Bescheinigungen den Vorschriften nicht genügen.

Zusätzliche Auskünfte

Sie finden alle Informationen über den Onlineantrag auf dieser Website.  Neben den Merkblättern, die Sie sich als Gedankenstütze ausdrucken können, finden Sie dort auch Videotutorials, die Ihnen Schritt für Schritt zeigen, wie das Onlineverfahren abgewickelt wird. 

Wie reichen Sie den Antrag mit einem papiernen Formular beim LfA ein und welches Formular müssen Sie verwenden?

Falls kein elektronischer Antrag gestellt werden kann, können Sie Ihren Antrag mithilfe eines papiernen Formulars einreichen.  Dieses Formular kann in der Rubrik Formulare des Teils Dokumentation unserer Website heruntergeladen werden.

NB: Wenn Sie keinen Drucker oder keinen Internetanschluss haben, können Sie das Formular unter der Nummer 02 515 44 44 beim Kontaktcenter des LfA anfordern.  Ein Exemplar wird Ihnen dann per Post geschickt.

Wenn Sie und Ihr Arbeitgeber das passende Formular ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben haben (beide Teile müssen zusammengeheftet und in demselben Briefumschlag geschickt werden), muss es per Einschreiben geschickt werden, und zwar

  • Bei einem Antrag auf einen Elternurlaub und auf einen Urlaub wegen medizinischen Beistands: dem "service OCR" der Zentralverwaltung des LfA, Boulevard de l'Empereur, 7-9 in 1000 Bruxelles;
  • bei einem Antrag auf einen Urlaub wegen Palliativpflege oder auf einen Urlaub für nahestehende Hilfspersonen: dem Dienst Laufbahnunterbrechung des Büros des LfA, das für Sie zuständig ist (siehe weiter).

NB: Das LfA akzeptiert ebenfalls Zusendungen per gewöhnliche Post, aber im Falle von Beanstandungen liegt die Beweislast bezüglich der Einreichung des Antrages bei Ihnen.

Für jeden thematischen Urlaub besteht ein anderes Formular.

Bei einem Antrag auf einen Elternurlaub

Sie müssen das Formular C61-Elternurlaub benutzen.

Achtung!  Wenn Sie in einem autonomen öffentlichen Unternehmen beschäftigt sind (Proximus, SNCB, bpost oder Skeyes), müssen Sie das Formular C61 ÖU-Elternurlaub benutzen.

Bei einem Antrag auf einen Urlaub wegen medizinischen Beistands

Sie müssen das Formular C61-medizinischer Beistand benutzen.

Achtung!  Wenn Sie in einem autonomen öffentlichen Unternehmen beschäftigt sind (Proximus, SNCB, bpost oder Skeyes), müssen Sie das Formular C61 ÖU-medizinischer Beistand benutzen.

Bei einem Antrag auf einen Urlaub wegen Palliativpflege

Sie müssen das Formular C61-Palliativpflege benutzen.

Achtung: Wenn Sie in einem autonomen öffentlichen Unternehmen beschäftigt sind (Proximus, SNCB, bpost oder Skeyes), müssen Sie das Formular C61 ÖU-medizinischer Beistand benutzen.

Bei einem Antrag auf einen Urlaub für nahestehende Hilfspersonen

Sie müssen das Formular "C61-nahestehende Hilfsperson" benutzen.

Achtung! Auch wenn Sie in einem autonomen öffentlichen Unternehmen (Proximus, SNCB,   bpost oder Skeyes) arbeiten, müssen Sie das Formular "C61-nahestehende Hilfsperson" benutzen. Anders als für die anderen thematischen Urlaube besteht hier kein besonderes Formular für Beschäftigte der autonomen öffentlichen Unternehmen.

Welches Büro des LfA ist für Sie zuständig?

Im Regelfall ist Ihr Büro des LfA das für Ihren Wohnort örtlich zuständige Büro. 

Als Ausnahme von dieser Regel gilt Folgendes: Wenn Sie in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums wohnen ist Ihr Büro des LfA das für die Gemeinde des Betriebssitzes Ihres belgischen Arbeitgebers örtlich zuständige Büro des LfA.

Wenn Sie wissen möchten, welches Büro des LfA für Sie zuständig ist, tragen Sie einfach die Postleitzahl der Gemeinde Ihres Wohnsitzes (bzw. die Postleitzahl der Gemeinde des Betriebssitzes Ihres belgischen Arbeitgebers) in die dafür vorgesehene Suchmaschine auf dieser Website ein.

In welcher Frist muss der Antrag beim LfA eingereicht werden?

Den Antrag reichen Sie beim LfA ein, nachdem Ihr Arbeitgeber Ihnen den thematischen Urlaub bewilligt hat und das Einsetzungsdatum festgelegt wurde, und zwar:

  • frühestens 6 Monate vor dem Einsetzungsdatum des thematischen Urlaubs oder seiner Verlängerung

  • und spätestens 2 Monate nach dem Einsetzungsdatum des thematischen Urlaubs oder seiner Verlängerung. 

NB: Diese zweimonatige Frist läuft ab dem Tag nach dem Einsetzungsdatum, das im Antrag steht, und wird in Kalendertagen berechnet.

Welche Konsequenzen hat eine verspätete Einreichung?

Der Antrag ist erst ab dem Zeitpunkt vollständig, an dem Sie Ihren Teil des Antrags eingereicht haben (und nicht ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Arbeitgeberteils).  Daraus folgt, dass für die Einhaltung der Fristen der Zeitpunkt der Absendung Ihres Teils des Antrages maßgebend ist.

Wenn der Antrag nach Ablauf der 2 Monate nach dem Beginn (der Verlängerung) des thematischen Urlaubs an das LfA gesendet wird, entsteht der Anspruch auf Unterbrechungsgeld erst ab dem Tag der Einreichung des von beiden Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) ausgefüllten Antrags.

Zum Beispiel: Für einen thematischen Urlaub, der am 01.07 beginnt, muss das Formular spätestens am 02.09 beim LfA eintreffen (d.h. binnen der vorgenannten zweimonatigen Frist).

  • Wenn der Antrag am 15.08 bei dem LfA eingereicht wird, kann der Unterbrechungsgeldanspruch rückwirkend ab dem 01.07 bewilligt werden.
  • Wenn der Antrag am 15.09 bei dem LfA eingereicht wird, wird der Unterbrechungsgeldanspruch erst ab dann bewilligt, was einen Verlust von zweieinhalb Monaten Unterbrechungsgeld zur Folge hat.

Wie bearbeitet das LfA Ihren Antrag?

Wenn der Antrag beim LfA eintrifft, überprüfen unsere Dienste zunächst, ob er vollständig ist.  Wenn dem nicht so ist, kann Ihr Büro des LfA Sie darum bitten, die fehlenden Angaben zu ergänzen oder die fehlenden Nachweise nachzureichen.

Wenn der Antrag vollständig ist, wird er bearbeitet und Sie erhalten dann eine Antwort in Form eines Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheides C62.

Der bewilligende oder ablehnende Bescheid C62 wird in Ihrer eBox abgelegt, wenn Sie diese aktiviert haben.  Andernfalls wird er Ihnen per Post zugeschickt.

Die "eBox" ist der Online-Dienst der Sozialen Sicherheit.  Es handelt sich um ein persönliches und gesichertes Postfach, in welches jeder Bürger sich zentralisiert offizielle Dokumente der verschiedenen Sozialversicherungsträger, u.a. des LfA, zustellen lassen kann.

Weitere Informationen über die eBox finden Sie unter: www.myebox.be

Wenn Sie einen thematischen Urlaub mit Leistungen beantragen

wird das LfA Ihnen

  • entweder die Unterbrechungsleistungen bewilligen, vorausgesetzt, dass alle Leistungsbezugsbedingungen erfüllt sind.

In diesem Fall enthält der Bewilligungsbescheid C62 Ihre Personalien, die Art des thematischen Urlaubs, die Unterbrechungsform (Auszeit, Verkürzung der Arbeitszeit auf eine Halbzeit, Verkürzung der Arbeitszeit um ein Fünftel, Verkürzung der Arbeitszeit um ein Zehntel), den Leistungsbetrag und den bewilligten Leistungsbezugszeitraum.

Am Ende eines jeden Monats zahlt das LfA Ihnen Ihre Unterbrechungsleistungen nachträglich.

  • oder die Unterbrechungsleistungen verweigern, wenn eine der Leistungsbezugsbedingungen nicht erfüllt ist.

In einem solchen Fall werden Sie ins Büro des LfA zu einer Anhörungeingeladen, bevor irgendeine Ablehnungsentscheidung getroffen wird, damit das LfA Ihnen die Gründe der Ablehnung erklären kann und Sie die Gelegenheit haben, Stellung zu beziehen. Sie können Ihre Argumente auch schriftlich darlegen.

Nach der Anhörungbzw. nach Kenntnisnahme Ihrer schriftlichen Argumentation, stellt Ihnen das LfA den Bescheid C62 zu. Eine Kopie dieses Bescheids wird Ihrem Arbeitgeber zugeleitet.

Wenn Sie einen Elternurlaub ohne Leistungen beantragen

Das LfA registriert Ihren Elternurlaub ohne Leistungen und bucht den Unterbrechungszeitraum, den Ihr Arbeitgeber Ihnen für das betroffene Kind bewilligt hat, von Ihrer maximalen Anspruchsdauer ab.

In diesem Fall sind im Bescheid C62 nur Ihre Personalien, die bewilligte Unterbrechungsform und der Zeitraum, in dem Sie mit der Arbeit aussetzen oder Ihre Arbeitszeit verkürzen, enthalten.

Können Sie die Entscheidung des LfA bestreiten?

Ja, Sie können beim zuständigen Arbeitsgericht einen Einspruch gegen die Entscheidung des LfA einreichen. 

Nähere Auskünfte über die Schritte, die bei einem Einspruch zu erledigen sind, finden Sie im Infoblatt T110, das auf dieser Website erhältlich ist.

Wie können Sie die Bearbeitung Ihrer Akte verfolgen?

Sie können Ihre Akte auf dem Portal der sozialen Sicherheit www.socialsecurity.beund auf unserer Website Bürger | Landesamt für Arbeitsbeschaffung (lfa.be) einsehen.

In dieser Applikation können Sie Folgendes abfragen:

  • den Bearbeitungsstand Ihrer Akte
  • den Zahlungsverlauf
  • den bewilligenden oder ablehnenden Bescheid C62
  • die Steuerkarten
  • die Zeitkredit-Bescheinigung

Müssen Sie während Ihres thematischen Urlaubs noch andere Schritte beim LfA unternehmen?

Wenn eine oder mehrere Angaben, die Sie in Ihrem Antrag mitgeteilt haben, sich während des thematischen Urlaubs ändern, müssen Sie Ihr Büro des LfA umgehend schriftlich benachrichtigen. 

Es handelt sich um Ereignisse, wie:

  • eine Änderung Ihres Wohnorts;
  • eine Änderung der Bankkontonummer;
  • den Abbruch des laufenden thematischen Urlaubs (der übrigens nur möglich ist, wenn Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist);
  • die Beendigung Ihres Arbeitsvertrages (weil Sie gekündigt haben oder Ihnen gekündigt wurde);
  • eine Änderung des Arbeitgebers;
  • den Bezug einer Pension bzw. Rente (Ruhestandspension, Hinterbliebenenpension usw.);
  • die Aufnahme einer nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit;
  • die Aufnahme einer nebenberuflichen Tätigkeit als Lohn- oder Gehaltsempfänger (Arbeitnehmertätigkeit);
  • die Ausweitung einer zuvor bestehenden nebenberuflichen Arbeitnehmertätigkeit, deren gleichzeitige Ausübung erlaubt wurde;
  • usw.

Um diese Umstände dem für Sie zuständigen Büro des LfA mitzuteilen, können Sie die "Meldung einer Änderung in den Angaben zur Laufbahnunterbrechung / zum Zeitkredit / zum thematischen Urlaub", die auf dieser Website erhältlich ist, verwenden.

NB: Die Arbeitsunfähigkeit, das Arbeitsverbot wegen Schwangerschaft und/oder der Mutterschaftsurlaub haben keinen Einfluss auf den laufenden thematischen Urlaub. Sie brauchen sie dem LfA also nicht mitzuteilen.