Einhaltung der Arbeitsregelung während einer Laufbahnunterbrechung (gewöhnliche Laufbahnunterbrechung / thematische Urlaube) oder eines Zeitkredits

T56

Zuletzt aktualisiert am 1.01.2022

In diesem Infoblatt wir erklärt, was es mit der Einhaltung der Arbeitszeitregelung während einer Laufbahnunterbrechung, für deren Überwachung die Kontrolldienste des LfA juristisch zuständig sind, auf sich hat. Für die weiteren Grundsätze verweisen wir Sie auf die Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung.

Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Infoblatt allein die allgemeinen Grundsätze thematisiert werden, und nicht etwa die besonderen Bestimmungen, die nur für einen bestimmten Sektor oder eine bestimmte paritätische Kommission gelten.

Auskunft zu den besonderen Bestimmungen, die für einen bestimmten Sektor oder eine bestimmte paritätische Kommission zum Tragen kommen, erteilt die Direktion Regelung Zeitkredit der Zentralverwaltung des LfA (proxitime@onem.be).

Zur besseren Lesbarkeit wird im vorliegenden Infoblatt die Bezeichnung "Laufbahnunterbrechung" für alle möglichen Formen von Auszeiten und Arbeitszeitverkürzungen verwendet. Der Begriff umfasst also sowohl die gewöhnliche Laufbahnunterbrechung (im öffentlichen Sektor, im Unterrichtswesen und in den autonomen öffentlichen Unternehmen), als auch den Zeitkredit (gewöhnliche Laufbahnunterbrechung im Privatsektor) und die thematischen Urlaube (in allen Sektoren).

Dieses Infoblatt ist für Sie als Arbeitnehmer bestimmt. Sie soll Sie unter anderem an die Regeln in Sachen Teilzeitarbeit im Rahmen der Laufbahnunterbrechung und an die Konsequenzen einer Nichteinhaltung dieser Regeln erinnern. Für Ihren Arbeitgeber ist ein separates Merkblatt, das Infoblatt E56 verfasst worden, in welchem bestimmte Aspekte ausführlicher erklärt werden.

Welche Regeln sind in Bezug auf die Teilzeitarbeit zu beachten?

Diese Grundsätze gelten sowohl für Arbeitnehmer und Arbeitgeber des Privatsektors, als auch für alle Beschäftigten des Staats; der Provinzen, Agglomerationen, Gemeindeföderationen, Gemeinden und öffentlichen Einrichtungen, die von ihnen abhängen; der Einrichtungen öffentlichen Interesses und der vom Staat subventionierten freien Unterrichtseinrichtungen, die keinem Statut unterliegen.

Wenn Sie im Rahmen einer Laufbahnunterbrechung zu einer Teilzeitarbeitsregelung übergehen, wird Ihnen durch diesen Übergang das Statut eines Teilzeitarbeitnehmers verliehen.   

Demzufolge gelten für Sie während Ihrer Laufbahnunterbrechung die Vorschriften in Sachen Teilzeitarbeit. (Diese Vorschriften sind in Artikel 11bis des Gesetzes vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge und in den Artikeln 157 bis 169 des Programmgesetzes vom 22. Dezember 1989 enthalten).

Nach Ablauf des Laufbahnunterbrechungszeitraums, haben Sie einen Rechtsanspruch darauf, Ihren Posten wiederzuerlangen. Sollte sich dies als unmöglich erweisen, besteht für Sie ein Rechtsanspruch auf einen gleichwertigen oder gleichartigen arbeitsvertragsgemäßen Posten.

Schriftlicher Arbeitsvertrag mit Angabe der vereinbarten Arbeitsregelung und des vereinbarten Arbeitsstundenplanes

  • Der für eine Teilzeitarbeit vereinbarte Arbeitsvertrag muss obligatorisch spätestens zum Zeitpunkt, wo Sie mit der Erfüllung Ihres Teilzeitarbeitsvertrages beginnen, abgefasst werden.Waren Sie vor der Laufbahnunterbrechung mit einem schriftlichen Arbeitsvertrag beschäftigt, so muss ein neuer Arbeitsvertrag oder ein Zusatz zum bestehenden Arbeitsvertrag abgefasst werden, der den ganzen Laufbahnunterbrechungszeitraum abdeckt. Ein Zusatzvertrag ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag, der von beiden Parteien (Sie und Ihrem Arbeitgeber) unterzeichnet wird und darauf abzielt, die Bedingungen oder Modalitäten der Verpflichtungen des ursprünglichen Arbeitsvertrages zu ändern.Sollten Sie vor der Laufbahnunterbrechung jedoch mit einem mündlichen Arbeitsvertrag beschäftigt gewesen sein (weil Sie unbefristet Vollzeit arbeiteten), muss dieser mündliche Vertrag spätestens zum Zeitpunkt, wo Sie anfangen, Teilzeit zu arbeiten, schriftlich abgefasst werden.schriftlich
  • Der schriftliche Arbeitsvertrag oder der Zusatz zum ursprünglichen Arbeitsvertrag muss unbedingt Ihre Teilzeitarbeitsregelung und Ihren Arbeitsstundenplanenthalten.
    • Was ist eine Arbeitsregelung?
      Es handelt sich um die wöchentliche Arbeitszeit, die Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums einzuhalten haben. Die Arbeitsregelung kann fest oder variabel sein.
      • Feste Arbeitsregelung
        Die Arbeitsregelung gilt als "fest", wenn die Arbeitszeit über eine Woche oder über einen Zyklus von mehr als einer Woche stets gleichbleibend ist.
        Wenn die Arbeitszeit sich nach einem Zyklus richtet, der sich über mehr als eine Woche erstreckt, muss jederzeit bestimmt werden können, wann der Zyklus beginnt. Ansonsten sind Sie verpflichtet, den Verpflichtungen in Sachen Bekanntmachung der variablen Stundenpläne nachzukommen.
        Beispiel 1: der Arbeitsvertrag sieht vor, dass Sie 20 Stunden pro Woche arbeiten. 
        Beispiel 2: der Arbeitsvertrag sieht vor, dass Sie über einen zweiwöchigen Zyklus 30 Stunden arbeiten: 20 Stunden während der Woche 1 und 10 Stunden während der Woche 2.
      • Variable Arbeitsregelung
        Die Arbeitsregelung gilt als "variabel", wenn die wöchentliche Arbeitszeit über einen Referenzzeitraum im Durchschnitt einzuhalten ist. Der Referenzzeitraum beträgt grundsätzlich höchstens drei Monate, aber er kann per kollektives Arbeitsabkommen, das auf sektorieller Ebene oder auf Unternehmensebene vereinbart wurde, oder per Arbeitsordnung auf höchstens ein Jahr verlängert werden.
        Beispiel: der Arbeitsvertrag sieht vor, dass Sie durchschnittlich 30 Stunden pro Woche arbeiten, und dass Sie diese Stundenanzahl über einen Referenzzeitraum von einem Quartal einzuhalten haben. Sie erbringen Ihre Arbeitsleistungen folgendermaßen: Sie arbeiten 30 Stunden/Woche in den ersten fünf Wochen, dann 33 Stunden/Woche in den darauffolgenden fünf Wochen und 25 Stunden/Woche in den letzten drei Wochen.
    • Was ist ein Arbeitsstundenplan?
      Es handelt sich um den tatsächlichen Stundenplan (Tage und Stunden) der Arbeitsleistungen, den Sie einzuhalten haben. Dieser Arbeitsstundenplan kann fest oder variabel sein.
      • Fester Stundenplan
        Der Arbeitsstundenplan gilt als "fest", wenn die Arbeitstage und -stunden über eine Woche oder über einen Zyklus von weniger als einer Woche identisch sind.
        Beispiel 1: der Arbeitsvertrag sieht einen festen Stundenplan von 20 Stunden vor, die auf eine Woche verteilt sind: es wird montags, dienstags, mittwochs und freitags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr gearbeitet.
        Beispiel 2: der Arbeitsvertrag sieht einen festen Arbeitsstundenplan vor, der über einen Zyklus von zwei Wochen verteilt ist: 15 Stunden in der ersten Woche (Montag, Mittwoch und Freitag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr) und 20 Stunden in der zweiten Woche (Montag, Mittwoch, Freitag und Samstag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr).
      • Variabler Arbeitsstundenplan
        Der Arbeitsstundenplan gilt als variabel, wenn die Arbeitstage und -stunden wechselnd sein können und vom Arbeitgeber arbeitsordnungsgemäß in regelmäßigen Abständen mitgeteilt werden. Aus dem Arbeitsvertrag muss hervorgehen, dass es sich um einen variablen Arbeitsstundenplan handelt, der arbeitsordnungsgemäß festgelegt wurde.
        Beispiel: der Arbeitsvertrag sieht vor, dass Sie mit einem variablen Stundenplan, der arbeitsordnungsgemäß festgelegt wurde, wöchentlich 20 Stunden arbeiten.
  • In Ermangelung eines schriftlichen Arbeitsvertrages, in dem die Teilzeitarbeitsregelung und der Arbeitsstundenplan festgeschrieben sind, können Sie unter den Teilzeitarbeitsregelungen und Arbeitsstundenplänen, die im Unternehmen angewandt werden, die Arbeitsregelung und den Stundenplan auswählen, die für ihn am günstigsten sind.

Welche Arbeitszeit müssen Sie während Ihrer Laufbahnunterbrechung einhalten?

Während der Laufbahnunterbrechung (mit oder ohne Unterbrechungsgeld) müssen Sie die Arbeitszeit einhalten, die im Arbeitsvertrag oder dessen Zusatz festgeschrieben ist, d.h. die Arbeitszeit, die der Bruchzahl der Laufbahnunterbrechung entspricht, und zwar unter Berücksichtigung sowohl der geltenden gesetzlichen Bestimmungen als auch des beantragten Laufbahnunterbrechungszeitraums.

Welches sind die geltenden Regeln bei einer kollektiven Arbeitszeitverkürzung im Unternehmen?

Die vorschriftsmäßigen Grundsätze sind auf niederländischer Sprache und auf französischer Sprache auf der Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung erklärt: http://www.emploi.belgique.be/defaultTab.aspx?id=29448

Im Regelfall greift eine solche kollektive Arbeitszeitverkürzung nicht für Teilzeitarbeitnehmer. Dem LfA gegenüber darf ein Laufbahnunterbrecher sich jedoch sehr wohl zur gleichen Zeit in kollektiver Arbeitszeitverkürzung befinden, und zwar unter der Voraussetzung, dass die Tage kollektiver Arbeitszeitverkürzung während des gesetzlich dafür vorgesehenen Zeitraums, der ferner auf den Laufbahnunterbrechungszeitraum befristet ist, abgebaut werden, außer wenn ein kollektives Arbeitsabkommen oder die Arbeitsordnung des Unternehmens einen anderweitigen Zeitraum vorsehen, innerhalb dessen diese Tage abzubauen sind.

Beispiel: Sie nehmen eine Einfünftel-Laufbahnunterbrechung vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021. In Ihrem Unternehmen wurde eine kollektive Arbeitszeitverkürzung eingeführt. Dieses System sieht vor, dass Vollzeitarbeitnehmer wöchentlich 39 Stunden statt 38 Stunden arbeiten. Als Ausgleich dafür bekommen Sie 6 Tage kollektiver Arbeitszeitverkürzung, die Sie zwischen Weihnachten und Neujahr abbauen müssen. Dies wurde per kollektives Arbeitsabkommen geregelt. Zwischen dem 01.01.2021 und dem 30.06.2021 arbeiten Sie während Ihrer Laufbahnunterbrechung 31 St. 12'/39 St. statt 30 St. 24' / 38 St. Dafür bekommen Sie eine bestimmte Anzahl Tage kollektiver Arbeitszeitverkürzung, die der Mehrarbeit während Ihrer Laufbahnunterbrechung entspricht. Da der Zeitpunkt des Abbaus der Tage kollektiver Arbeitszeitverkürzung per kollektives Arbeitsabkommen geregelt ist, lässt das LfA es zu, dass Sie vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021 31 St. 12 Min./39 St. arbeiten, ohne Ihre Tage kollektiver Arbeitszeitverkürzung (Ausgleichsruhetage) noch während der Laufbahnunterbrechung zu verbrauchen.

Welche Regeln sind bei Zusatzstunden oder Überstunden (freiwillige Überstunden und Bereitschaftsdienste einbegriffen) einzuhalten?

Die vorschriftsmäßigen Grundsätze sind auf niederländischer Sprache und auf französischer Sprache auf der Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung erklärt: http://www.emploi.belgique.be/defaultTab.aspx?id=42393

Aufgrund der Regeln hinsichtlich der Teilzeitarbeit, der Zielsetzung des Systems der Laufbahnunterbrechung, welches Beruf und Privatleben besser in Einklang bringen soll, müssen Ihre gearbeiteten Stunden mit der Arbeitszeit übereinstimmen, die sich aus der beantragten Laufbahnunterbrechung ergibt.

Sie dürfen Zusatzstunden oder Überstunden arbeiten, wenn den diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen genügt wird und die nachfolgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

  • die Stunden werden auf Bitte des Arbeitgebers hin geleistet (es darf sich also weder um Zusatzstunden auf Bitte des Arbeitnehmers handeln, noch um freiwillige Überstunden);
  • die Stunden werden während des hierfür vorgesehenen Zeitraums, der ferner auf den Zeitraum der Laufbahnunterbrechung befristet ist, abgebaut.
  • die Stunden werden nicht systematisch, sondern ausnahmsweise gearbeitet. Es muss sich nämlich um Situationen handeln, die vereinzelt auftreten oder eine höhere Gewalt ausmachen und sich im Falle einer Kontrolle rechtfertigen lassen (davon ist die Mehrarbeit infolge eines Bereitschaftsdienstes ausgenommen).

Wenn Sie von zuhause aus Bereitschaftsdienste leisten, kommt eine andere Regelung zur Anwendung, da Ihre Arbeitsregelung in vielen Fällen das Leisten von Zusatzstunden oder Überstunden voraussetzt. In solchen Fällen ist es jedoch verboten, einen Bereitschaftsdienst während eines Zeitraums vorzusehen, der mit Ihrer Arbeitszeitverkürzung im Rahmen der Laufbahnunterbrechung zusammentrifft. Wenn zu einem anderen Zeitpunkt Zusatzstunden infolge eines Bereitschaftsdienstes geleistet werden, ist Ausgleichsruhe zu gewähren.

Welches sind die geltenden Regeln bei gleitenden Arbeitszeiten?

Die vorschriftsmäßigen Grundsätze sind auf niederländischer Sprache und auf französischer Sprache auf der Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung erklärt: http://www.emploi.belgique.be/defaultTab.aspx?id=45748

Ein Arbeitnehmer in Einfünftel- oder Halbzeit-Laufbahnunterbrechung kann mit gleitenden Arbeitszeiten beschäftigt werden, sofern:

  • die gewöhnlichen Regeln bei Teilzeitarbeit beachtet werden;
  • die praktischen Modalitäten (Kernarbeitszeiten und Gleitzeiten, tägliche und wöchentliche Höchstdauer der Arbeitszeit...) der gleitenden Arbeitszeiten des in Halbzeit- oder Einfünftel-Laufbahnunterbrechung befindlichen Arbeitnehmers in der Arbeitsordnung und in dem Teilzeitarbeitsvertrag festgeschrieben werden;
  • den Grundsätzen dieses Infoblatts genügt werden:

im Besonderen soll die gearbeitete Dauer der Arbeitszeit mit der im Zusatzvertrag festgeschriebenen Dauer der Arbeitszeit übereinstimmen und zwar über den gesetzlich hierfür vorgesehenen Zeitraum, welcher ferner auf den Laufbahnunterbrechungszeitraum befristet ist.

Mit welchen Folgen müssen Sie rechnen, wenn Sie die Regeln, die in diesem Infoblatt erklärt sind, nicht beachten?

Der Inspektionsdienst des LfA wird überprüfen, ob die in diesem Infoblatt erklärten Grundsätze beachtet werden, und zwar:

  • für jeden einzelnen beantragten Laufbahnunterbrechungszeitraum
  • vor dem Hintergrund der Verordnungen, die in Ihrem Unternehmen greifen
  • in Anbetracht Ihrer persönlichen Situation

Wenn der Inspektionsdienst Unregelmäßigkeiten oder Verstöße feststellt, droht:

  • Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber eine strafrechtliche Verfolgung
  • und/oder Ihnen eine Revision seines Anspruchs auf die Laufbahnunterbrechung;
  • und/oder Ihnen eine Revision seines Leistungsanspruchs im Rahmen der Laufbahnunterbrechung;
  • und/oder Ihnen eine Rückforderung seiner Leistungen im Rahmen der Laufbahnunterbrechung. 

Sonderfall bei Zeitkredit (Privatsektor) und Elternurlaub (alle Sektoren): Wenn Sie während der (bezahlten oder unbezahlten) Laufbahnunterbrechung mehr Stunden als sich aus der beantragten Laufbahnunterbrechung ergeben sollte gearbeitet haben, aber die Bestimmungen des Artikels 11bis des Gesetzes vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge und die des KAA Nr. 103 erfüllt sind, dürfen Sie sich in unbezahlter Laufbahnunterbrechung befinden.

Welche Dienststellen und Einrichtungen erteilen Ihnen nähere Auskünfte?

Fragen zu den Vorschriften über die Arbeitszeit, über die kollektive Arbeitszeitverkürzung und über die Zusatzstunden und Überstunden beantwortet der FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung (https://beschaeftigung.belgien.be).

Wenn Sie Fragen zu den Vorschriften hinsichtlich der Bewilligung des Anspruchs auf eine Laufbahnunterbrechung haben, können Sie das Kontaktcenter des LfA unter der Nummer 02.515.44.44 anrufen oder auf die Website des LfA (www.lfa.be) gehen.