Der Zeitkredit mit Begründung
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T160
Zuletzt aktualisiert am 1.10.2024
Was ist der Zeitkredit mit Begründung?
Der Zeitkredit ist Bestandteil der Vorschriften über die Laufbahnunterbrechung.
Dank des Zeitkredits können Sie mit einer der verordnungsrechtlich vorgesehenen Begründungen eine Zeit lang ganz mit der Arbeit aussetzen oder Ihre Arbeitszeit vorübergehend verkürzen.
Um den Zeitkredit zu erhalten, müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber obligatorisch mehrere Zugangsbedingungen erfüllen. Wenn Sie sowohl diese Zugangsbedingungen als auch die Bedingungen für die Bewilligung von Unterbrechungsgeld erfüllen, können Sie während des Zeitkredits ein monatliches Ersatzeinkommen erhalten. Dieses Unterbrechungsgeld wird von dem LfA (Landesamt für Arbeitsbeschaffung) gezahlt.
Für wen kommt der Inhalt dieses Infoblatts zur Anwendung?
Er gilt allein für Beschäftigte, die bei einem Arbeitgeber des Privatsektors beschäftigt sind.
Welches sind die Rechtsgrundlagen des Zeitkredits?
Der Anspruch auf die Unterbrechung bei dem Arbeitgeber (Zugangsbedingungen, Organisationsregeln, Antragsverfahren, Aufschubmöglichkeiten für den Arbeitgeber,...) ist im kollektiven Arbeitsabkommen (abgekürzt KAA) Nr. 103, in seiner durch das KAA Nr. 103/6 geänderten Fassung vom 27.09.2022, festgeschrieben.
Der Anspruch auf das Unterbrechungsgeld, das während des Zeitkredits vom LfA bewilligt werden kann (Zugangsbedingungen, Regeln in Bezug auf den Wohnort, Regeln hinsichtlich der Vereinbarkeit mit anderen Einkommen und Tätigkeiten, Antragsverfahren...) ist im Königlichen Erlass vom 12.12.2001, in seiner durch den Königlichen Erlass vom 26.01.2023 geänderten Fassung, die am 01.02.2023 in Kraft getreten ist, festgeschrieben.
Zusätzliche Auskünfte?
Wenn Sie Näheres über den Geltungsbereich und die Rechtsgrundlagen des Zeitkredits erfahren möchten, lesen Sie das Infoblatt T139.
Welches sind die möglichen Formen des Zeitkredits?
1. Der Vollzeit-Zeitkredit
Es handelt sich um eine vollständige Unterbrechung, die Ihnen die Möglichkeit bietet, eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen, d.h. vorübergehend ganz aufzuhören zu arbeiten.
2. Der Halbzeit-Zeitkredit
Es handelt sich um eine teilweise Unterbrechung, die Ihnen die Möglichkeit bietet, Ihre Arbeitszeit auf eine Halbzeit zu verkürzen, um vorübergehend zu 50% des bei Ihrem Arbeitgeber geltenden Vollzeitstundenplans zu arbeiten.
3. Der Einfünftel-Zeitkredit
Es handelt sich um eine teilweise Unterbrechung, die Ihnen die Möglichkeit bietet, Ihre wöchentliche Arbeitszeit vorübergehend um einen Tag oder um zwei halbe Tage pro Woche zu verkürzen, um vorübergehend zu 80% des bei Ihrem Arbeitgeber geltenden Vollzeitstundenplans zu arbeiten.
Welche Bedingungen müssen für den Anspruch auf die Unterbrechung bei dem Arbeitgeber erfüllt sein?
Um eine vollständige oder teilweise Unterbrechung im Rahmen des Zeitkredits bei Ihrem Arbeitgeber nehmen zu dürfen, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
Vorhandensein einer Begründung
Es bestehen 6 Zeitkreditbegründungen. Sie lassen sich in zwei Kategorien unterteilen. Die Zeitkredite, die für die Betreuung eines Dritten vorgesehen sind, und der Zeitkredit wegen Bildung, d. h. für die „Teilnahme an einer anerkannten Aus- oder Weiterbildung“.
Achtung: Bei einem Zeitkredit mit der Begründung Betreuung seines Kindes/seiner Kinder unterscheidet sich die Altersbedingung für den Anspruch auf die Unterbrechung bei dem Arbeitgeber von der Altersbedingung für den Anspruch auf das Unterbrechungsgeld des LfA.
1. Betreuung seines/r unter 8-jährigen Kindes/er
Diese Zeitkreditbegründung ist vorgesehen, um sich um sein unter-8-jähriges Kind oder um seine unter-8-jährige Kinder zu kümmern. Unter Betreuung ist jede Form von alltäglicher Kinderbetreuung zu verstehen.
Damit der Zeitkredit mit dieser Begründung erhalten werden kann, muss ein Verwandtschaftsverhältnis mit dem Kind bestehen, für welches dieser Zeitkredit beantragt wird. Konkret können Sie den Zeitkredit mit dieser Begründung erhalten, wenn Sie:
- die biologische Mutter oder der biologische Vater des Kindes sind;
- die Person sind, die das Kind anerkannt hat, sodass die Abstammung väterlicherseits festgestellt ist;
- die Ehepartnerin oder Partnerin der biologischen Mutter des Kindes sind und Mitmutter geworden sind;
In einem lesbischen Paar, wenn der biologische Vater des Kindes das Kind nicht anerkannt hat und die Ehepartnerin oder Lebenspartnerin der biologischen Mutter des Kindes den Nachweis erbringt, dass sie die Mitmutter des Kindes ist, kann sie genauso wie die biologische Mutter des Kindes einen Zeitkredit für diese Begründung nehmen.
- das Kind adoptiert haben.
Damit diese verordnungsrechtliche Begründung geltend gemacht werden kann, muss der Zeitkredit aus diesem Anlass außerdem vor dem Zeitpunkt beginnen, zu dem das Kind 8 Jahre alt wird. Wenn es sich um ein adoptiertes Kind handelt, kann der Zeitkredit ab dem Moment der Eintragung des Kindes in das Bevölkerungs- oder Fremdenregister der Gemeinde, wo Sie wohnhaft sind, beginnen.
2. Betreuung in Form von Palliativpflege
Dieser Zeitkredit kann beantragt werden, um einer im Sterben liegenden Person, die an einer unheilbaren Krankheitim Endstadium leidet, Palliativpflege zuteilwerden zu lassen. Diese Palliativpflege soll die globale Begleitung der im Sterben liegenden Person sicherstellen. Damit sind sowohl die Milderung der körperlichen Symptome und Schmerzen als auch der moralische und geistige Beistand und die administrative oder familiäre Unterstützung gemeint.
3. Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen
Diese Zeitkreditbegründung kann geltend gemacht werden, um einem schwerkranken oder an einem akuten gesundheitlichen Problem leidenden Familienangehörigen oder Haushaltsmitglied Pflege oder Beistand zuteilwerden zu lassen.
Damit der Zeitkredit mit dieser Begründung gerechtfertigt werden kann, muss der Hausarzt Ihres Familienangehörigen oder Haushaltsmitglieds der Auffassung sein, dass neben der eventuellen Hilfe von Fachleuten, die zusätzliche Betreuung, die durch Ihre Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung sichergestellt werden kann, zur Genesung des Patienten vonnöten ist.
In diesem Rahmen wird als „schwere Krankheit“ jede Krankheit oder jeder medizinische Eingriff eingestuft, die oder den der Hausarzt des Patienten als solche beurteilt.
Unter Betreuung ist jede Form von medizinischem, sozialem, familiärem, psychischem oder moralischem Beistand zu verstehen, der zur Genesung des schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen beiträgt.
Sie dürfen den nachfolgenden Personen Pflege oder Beistand zuteilwerden lassen:
- den Mitgliedern Ihres Haushalts, d.h. den Personen, die mit ihnen unter einem Dach wohnen (diese Personen müssen nicht unbedingt mit Ihnen verwandt sein);
- den Angehörigen Ihrer Familie bis 2. Grades, nämlich
- Ihrem Vater, Ihrer Mutter, Ihrem Kind/Ihren Kindern (1. Grad);
- Ihren Großeltern, Ihren Enkeln, Ihren Geschwistern (2. Grad).
- Ihren Verschwägerten (angeheirateten Verwandten) bis 1. Grades, nämlich:
- dem Vater und/oder der Mutter Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners;
- den neuen Ehepartnern Ihres Vaters und/oder Ihrer Mutter (bei neuer Eheschließung);
- den Ehepartnern Ihres Kindes/ Ihrer Kinder;
- Ihren Stiefkindern (Kindern Ihres Ehepartners).
- dem Vater oder der Mutter und/oder den Kindern der mit Ihnen gesetzlich zusammenwohnenden Person.
4. Betreuung seines/r unter 21-jährigen Kindes/r mit Beeinträchtigung
Um den Zeitkredit mit dieser Begründung rechtfertigen zu können, ist es notwendig, dass Ihr Kind:
- entweder eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung von mindestens 66% aufweist;
- oder an einer Erkrankung leidet, welche die Anerkennung von mindestens 4 Punkten in der ersten Säule der sozialmedizinischen Tabelle im Sinne der Kindergeldvorschriften zur Folge hat;
- oder an einer Erkrankung leidet, welche die Anerkennung von zusammengerechnet mindestens 9 Punkten in den drei Säulen der sozialmedizinischen Tabelle im Sinne der Kindergeldvorschriften zur Folge hat.
Der Zeitraum, für den der Zeitkredit beantragt oder verlängert wird, muss außerdem vor dem Zeitpunkt beginnen, zu dem das Kind 21 Jahre alt wird.
Anm.: Diese Zeitkreditbegründung ist weder mit dem Urlaub wegen medizinischen Beistands (siehe das Infoblatt T18 auf der LfA-Website), noch mit dem Elternurlaub (siehe das Infoblatt T19 auf der LfA-Website), noch mit der Zeitkreditbegründung „Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitglieds oder Familienangehörigen“ zu verwechseln.
5. Betreuung seines schwerkranken minderjährigen Kindes oder eines schwerkranken minderjährigen Kindes, das zum Haushalt gehört
Um den Zeitkredit mit dieser Begründung rechtfertigen zu können, ist es notwendig, dass:
- das gesundheitliche Problem vom Arzt des betroffenen Kindes als akut eingestuft wird;
- der Zeitraum, für den der Zeitkredit beantragt oder verlängert wird, vor dem Zeitpunkt beginnt, zu dem das Kind volljährig (d. h. 18 Jahre alt) wird;
- wenn das kranke Kind nicht das Ihre ist, muss es, um als Mitglied Ihres Haushalts zu gelten, im Bevölkerungsregister der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben, als mit Ihnen zusammenwohnend eingetragen sein. Mit anderen Worten muss es mit Ihnen unter einem Dach wohnen.
Anm.: Diese Zeitkreditbegründung ist weder mit dem Urlaub wegen medizinischen Beistands (siehe das Infoblatt T18 auf der LfA-Website), noch mit dem Elternurlaub (siehe das Infoblatt T19 auf der LfA-Website), noch mit der Zeitkreditbegründung „Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitglieds oder Familienangehörigen“ zu verwechseln.
6. Bildung (eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren).
Diese Zeitkreditbegründung kann geltend gemacht werden, wenn Sie ein Studium oder eine Aus- oder Weiterbildung aufnehmen oder fortsetzen möchten. Die Vorschriften enthalten keine Liste der zugelassenen Unterrichtsformen. Daraus folgt, dass der Zeitkredit mit dieser Begründung unabhängig von der Unterrichtsart (Universität, Hochschule, Sprachkurse, Informatikkurse usw.) erhalten werden kann, insofern der Unterricht:
- eine von einer Gemeinschaft (Deutschsprachige Gemeinschaft, Französische Gemeinschaft oder Flämische Gemeinschaft) oder vom Sektor anerkannte Aus- oder Weiterbildung ist,
- und insgesamt mindestens 360 Stunden bzw. 27 Kreditpunkte pro Schuljahr oder 120 Stunden bzw. 9 Kreditpunkte pro Schultrimester oder pro zusammenhängenden Zeitraum von 3 Monaten beträgt;
Außerdem kann diese Begründung auch geltend gemacht werden, wenn Sie eine Schulung in einem Grundbildungszentrum oder eine Aus- oder Weiterbildung, die auf das Erlangen eines Diploms oder Abschlusszeugnisses des Sekundarunterrichts zielt, absolvieren möchten. Eine solche Aus- oder Weiterbildung/Schulung muss insgesamt höchstens 300 Stunden pro Schuljahr oder 100 Stunden pro Schultrimester oder pro zusammenhängenden Zeitraum von 3 Monaten betragen.
Achtung! Wenn Sie den Zeitkredit mit der Begründung „Bildung" beantragen, müssen Sie am Ende eines jeden Schultrimesters binnen 20 Kalendertagen Ihrem Arbeitgeber und dem LfA eine Bescheinigung zukommen lassen, aus der hervorgeht, dass Sie an den Unterrichten regelmäßig teilgenommen haben. Wenn Sie diese Bescheinigung über Ihre regelmäßige Teilnahme nicht beibringen, werden Ihnen der Zeitkredit und das damit verbundene Unterbrechungsgeld für das darauffolgende Schultrimester nicht mehr bewilligt.
Bedingung hinsichtlich der Betriebszugehörigkeit
Zum Zeitpunkt der Übermittlung Ihrer schriftlichen Benachrichtigung an Ihren Arbeitgeber, müssen Sie mindestens 24 Monate Betriebszugehörigkeit zählen.
Unter Betriebszugehörigkeit versteht man die Zeit, in der Sie mit dem Arbeitgeber, bei dem Sie den Zeitkredit beantragen, in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben (d.h. unter Vertrag gewesen sind).
NB: Näheres über die schriftliche Benachrichtigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber übermitteln müssen, (Formen und Fristen) erfahren Sie im Infoblatt T159.
Ausnahme
Wenn Sie den Zeitkredit mit Begründung unmittelbar nach dem Verbrauch Ihres Anspruchs auf den Elternurlaub für alle anspruchsbegründenden Kinder beantragen, brauchen Sie die Bedingung der 24 Monate Betriebszugehörigkeit nicht zu erfüllen. Für die Anwendung dieser Ausnahme, ist es absolut notwendig:
- wenn Sie mehrere Kinder haben, die die Altersbedingung des Elternurlaubs erfüllen (d.h. unter 12 Jahren alt sein oder, bei einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung von mindestens 66%, unter 21 Jahren alt sein), dass Sie den Elternurlaub für alle Ihre Kinder genommen haben;
- dass Sie die ganze Unterbrechungsgeldanspruchsdauer des Elternurlaubs verbraucht haben, nämlich:
- wenn Ihr Kind in der Zeit ab dem 08.03.2012 geboren oder adoptiert wurde;
- entweder höchstens 4 Monate vollständiger Auszeit;
- oder 8 Monate Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit;
- oder 20 Monate Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel;
- oder 40 Monate Arbeitszeitverkürzung um ein Zehntel;
- oder eine Kombination der vier Formen von Elternurlaub bis zu vier Monaten Vollzeitäquivalent;
- wenn Ihr Kind vor dem 08.03.2012 geboren oder adoptiert wurde;
- entweder höchstens 3 Monate vollständiger Auszeit;
- oder 6 Monate Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit;
- oder 15 Monate Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel;
- oder eine Kombination der 4 Formen von Elternurlaub bis zu 4 Monaten Vollzeitäquivalent;
- dass der Zeitkredit nahtlos an den Elternurlaub anschließt.
Beschäftigungsbedingung
Für bestimmte Zeitkreditformen muss eine sogenannte Beschäftigungsbedingung erfüllt sein, damit der Anspruch auf die Unterbrechung bei dem Arbeitgeber entstehen kann.
Wenn Sie nicht während der ganzen 12 Monate vor Ihrer schriftlichen Benachrichtigung mit der erforderlichen Arbeitszeit tatsächlich beschäftigt gewesen sind, können bestimmte Abwesenheits- oder Teilzeitbeschäftigungszeiträume mit Arbeitsleistungen gleichgestellt oder neutralisiert werden. Nähere Auskunft hierzu erteilt Ihr Arbeitgeber.
Beantragte Zeitkreditform | Beschäftigungsbedingung für den Anspruch auf die Unterbrechung |
Auszeit | Keine Beschäftigungsbedingung |
Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit | Dreiviertelzeit während der ganzen 12 Monate vor der schriftlichen Benachrichtigung |
Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel | Vollzeit während der ganzen 12 Monate vor der schriftlichen Benachrichtigung |
1. Der Vollzeit-Zeitkredit
Sie können ausgehend von gleich welcher Arbeitszeit einen Vollzeit-Zeitkredit beantragen (es spielt keine Rolle, ob Sie Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt sind).
Beispiele:
- Wenn Sie Vollzeit mit einem Arbeitsvertrag von 38 Stunden pro Woche eingestellt sind, können Sie Ihre 38 Stunden pro Woche ganz einstellen.
- Wenn Sie Halbzeit mit einem Arbeitsvertrag von 19 Stunden pro Woche eingestellt sind und eine Vollzeit in Ihrem Unternehmen 38 Stunden beträgt , können Sie Ihre 19 Stunden pro Woche ganz einstellen.
2. Der Halbzeit-Zeitkredit
Ein Halbzeit-Zeitkredit ist nur dann möglich, wenn Sie beim Arbeitgeber, bei dem Sie Ihre Arbeitszeit auf eine Halbzeit verkürzen möchten, mindestens Dreiviertelzeit beschäftigt sind.
Beispiele: Der Vollzeitarbeitsstundenplan bei Ihrem Arbeitgeber beträgt 38 Stunden pro Woche.
- Wenn Sie Vollzeit beschäftigt sind, ermöglicht Ihnen der Halbzeit-Zeitkredit, Ihre Arbeitszeit vorübergehend auf 19 Stunden pro Woche zu verkürzen;
- Wenn Sie Teilzeit beschäftigt sind und 32 Stunden pro Woche arbeiten, können Sie - da diese Anzahl Stunden eine Dreiviertelzeit (28,5 Stunden pro Woche) übersteigt - einen Halbzeit-Zeitkredit erhalten, um Ihre Arbeitszeit vorübergehend auf 19 Stunden pro Woche zu verkürzen;
- Wenn Sie Teilzeit beschäftigt sind und 25 Stunden pro Woche arbeiten, dürfen Sie - da diese Anzahl Stunden eine Dreiviertelzeit (28,5 Stunden pro Woche) unterschreitet - keinen Halbzeit-Zeitkredit erhalten.
Organisation der Arbeit in Halbzeit
Sobald der Halbzeit-Arbeitsstundenplan im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Arbeitgeber vereinbart worden ist, muss dieser in einem Zusatzvertrag festgeschrieben werden. Wenn die Arbeitsordnung dies vorschreibt, muss der Einteilung der verbleibenden Halbzeit jedoch einem der Halbzeitstundenpläne entsprechen, die in der Arbeitsordnung vorgesehen sind.
3. Der Einfünftel-Zeitkredit
Ein Einfünftel-Zeitkredit ist nur dann möglich, wenn Sie Vollzeit beschäftigt sind. Er bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre wöchentliche Arbeitszeit vorübergehend um einen Tag oder um zwei halbe Tage pro Woche zu verkürzen, um vorübergehend zu 80% des bei Ihrem Arbeitgeber geltenden Vollzeitstundenplans zu arbeiten. Diese Vollzeitarbeitszeit muss auf 5 Tage pro Woche oder mehr verteilt sein.
Beispiele: Die Vollzeitarbeitszeit im Unternehmen beträgt 38 Stunden pro Woche.
- Wenn Sie Vollzeit zu 38 Stunden, die auf 5 Tage pro Woche verteilt sind, beschäftigt sind, können Sie den Einfünftel-Zeitkredit erhalten.
- Wenn Sie Vollzeit zu 38 Stunden, die auf 4 Tage pro Woche verteilt sind, beschäftigt sind, dürfen Sie den Einfünftel -Zeitkredit nicht erhalten.
- Wenn Sie Teilzeit zu 32 Stunden, die auf 5 Tage pro Woche verteilt sind, beschäftigt sind, dürfen Sie den Einfünftel -Zeitkredit nicht erhalten.
Organisation der Arbeit in 4/5-Zeit
Im Regelfall sieht der Einfünftel-Zeitkredit vor, dass der wöchentliche Stundenplan um einen Tag oder um zwei halbe Tage verkürzt wird.
Es ist jedoch möglich, für einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten eine andere Arbeitsorganisation in 4/5-Zeit festzulegen. Diese Möglichkeit muss in einem Unternehmens- oder sektoriellen kollektiven Arbeitsabkommen vorgesehen worden sein. Wenn es in Ihrem Unternehmen keine Gewerkschaftsvertretung gibt, muss diese Möglichkeit per Arbeitsordnung vorgesehen worden sein und muss eine schriftliche Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Arbeitgeber dazu abgeschlossen worden sein.
Beispiele: Die Vollzeitarbeitszeit des Unternehmens entspricht 38 Stunden, mit einer Verteilung der Arbeitszeit auf 5 Tage pro Woche, von Montag bis Freitag.
- Wenn Sie Vollzeit beschäftigt sind, ermöglicht der Einfünftel-Zeitkredit es Ihnen, Ihre Arbeitszeit um einen Tag pro Woche zu verkürzen.
- Wenn Sie Vollzeit beschäftigt sind, ermöglicht der Einfünftel-Zeitkredit es Ihnen, Ihre Arbeitszeit um 2 halbe Tage pro Woche zu verkürzen. Sie gehen beispielsweise vorübergehend mittwochnachmittags und freitagnachmittags nicht mehr arbeiten.
- Wenn Sie Vollzeit beschäftigt sind – und vorausgesetzt, dass diese Möglichkeit vorgesehen worden ist – können Sie Ihre Arbeitszeit vorübergehend auf 4/5 des Stundenumfangs dieser Vollzeitbeschäftigung verkürzen (d. h. auf 30,4 Stunden pro Woche), und zwar unabhängig davon, wie diese Stunden verteilt sind.
Sobald der Arbeitsstundenplan in 4/5-Zeit im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Arbeitgeber vereinbart worden ist, muss dieser in einem Zusatzvertrag festgeschrieben werden.
Sonderbedingungen
Notwendigkeit eines KAA bei einem Vollzeit- oder Halbzeit-Zeitkredit
Es muss obligatorisch ein auf sektorieller Ebene oder auf Unternehmensebene vereinbartes kollektives Arbeitsabkommen (KAA) bestehen, damit der Zeitkredit mit den nachfolgenden Begründungen in Vollzeit oder Halbzeit genommen werden kann:
- Betreuung seines/r unter-8-jährigen Kindes/er;
- Betreuung in Form von Palliativpflege;
- Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen;
- Bildung (eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren).
Dies bedeutet, dass der Anspruch auf den Vollzeit- oder Halbzeit-Zeitkredit mit diesen Begründungen nur in Unternehmen erhalten werden kann, wo ein solches kollektives Arbeitsabkommen vereinbart wurde.
Sie müssen sich also bei Ihrem Arbeitgeber erkundigen, um zu erfahren, ob ein auf sektorieller Ebene oder auf Unternehmensebene vereinbartes KAA, welches den Zugang zum Vollzeit- oder Halbzeit-Zeitkredit mit diesen Begründungen erlaubt, effektiv besteht.
Anm.: Wenn in Anwendung des KAA Nr. 77bis ein Unternehmens- oder sektorielles KAA vor dem 01.09.2012 abgeschlossen wurde, mit der Absicht, den Anspruch auf den Vollzeit- oder Halbzeit-Zeitkredit über ein Jahr hinaus zu verlängern, dann ermöglicht dieses KAA automatisch, solange es wirksam ist, den Anspruch auf den Vollzeit- oder Halbzeit-Zeitkredit aus den vorgenannten Gründen zu erhalten, wobei dieser Anspruch allerdings die Dauern von 51 Monaten für die Betreuungsgründen und 36 Monaten für den Bildungsgrund nicht überschreiten darf.
Wichtiger Hinweis zum Einfünftel-Zeitkredit
Der Zugang zum Einfünftel-Zeitkredit mit den vorgenannten Begründungen setzt nicht das Vorhandensein eines Unternehmens- oder sektoriellen KAA voraus. Dieser kann daher bei allen Arbeitgebern erhalten werden.
Verbot, eine Tätigkeit als Arbeitnehmende/-r oder Selbständige/-r aufzunehmen oder auszuweiten
Wenn Sie einen Zeitkredit mit einer der hiernach aufgelisteten Begründungen beantragen, ist es verboten, während des Zeitkredits eine Tätigkeit als Arbeitnehmende/-r oder Selbständige/-r aufzunehmen. Wenn Sie eine vorher bestehende Arbeitnehmertätigkeit ausüben, deren Zusammentreffen mit Unterbrechungsgeld erlaubt wurde, ist es auch verboten, die Anzahl Stunden, die Sie dieser Tätigkeit widmen, während eines Zeitkredits mit einer der hiernach aufgelisteten Begründungen zu erhöhen.
Es handelt sich um die nachfolgenden Begründungen:
- Betreuung seines/r unter-8-jährigen Kindes/er;
- Betreuung in Form von Palliativpflege;
- Betreuung eines schwerkranken Familienangehörigen oder Haushaltsmitgliedes;
- eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren.
Wenn Sie diese Regeln nicht beachten, verlieren Sie ab dem Tag der Aufnahme oder der Ausweitung der Tätigkeit sowohl Ihren Anspruch auf das Unterbrechungsgeld als auch Ihren Anspruch auf die Unterbrechung im Rahmen des Zeitkredits.
Anm.: Sie finden alle Einzelheiten über die Regeln in Bezug auf das Zusammentreffen einer selbständigen Tätigkeit oder einer Arbeitnehmertätigkeit unter der Frage „Ist es möglich, während des Zeitkredits eine Tätigkeit auszuüben?“
Ist es auch im Falle einer Beschäftigung bei zwei verschiedenen Arbeitgebern möglich, einen Zeitkredit mit Begründung zu erhalten?
Ja. Wenn Sie bei zwei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt sind, können Sie:
- entweder bei einem Ihrer beiden Arbeitgeber oder bei beiden Arbeitgebern ganz mit der Arbeit aussetzen;
- oder Ihre Arbeitszeit:
- auf eine Halbzeit verkürzen, sofern die zusammengerechnete Beschäftigung bei Ihren beiden Arbeitgebern insgesamt mindestens eine Dreiviertelzeit erreicht;
- um ein Fünftel verkürzen, sofern die zusammengerechnete Beschäftigung bei Ihren beiden Arbeitgebern mindestens eine Vollzeit erreicht und auf mindestens 5 Tage in der Woche verteilt ist.
Bei einer Verkürzung der Arbeitszeit auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel kann der Zeitkredit:
- entweder bei einem der beiden Arbeitgeber beantragt werden;
- oder proportional bei beiden Arbeitgebern beantragt werden, sofern der Beginn und die Dauer der beiden Arbeitszeitverkürzungen identisch sind und beide Arbeitszeitverkürzungen zusammen eine Verkürzung der gesamten Arbeitszeit auf eine Halbzeit bzw. um ein Fünftel ausmachen.
Wie die Arbeitszeitverkürzung vorgenommen wird, hängt davon ab, welches die Vollzeitarbeitszeit beim Arbeitgeber ist, bei dem der Antrag gestellt wird.
Achtung! Um den Zeitkredit in einer dieser Hypothesen zu erhalten, ist die Zustimmung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeber, bei dem oder denen der Antrag gestellt wird, absolut notwendig. Mit anderen Worten handelt es sich nicht um einen Rechtsanspruch. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber Ihnen den beantragten Zeitkredit verweigern darf, selbst wenn Sie alle hiernach aufgelisteten Zugangsbedingungen erfüllen.
Für welche Dauer können Sie einen Zeitkredit mit Begründung erhalten?
Gesamtanspruchsdauer
Sie verfügen über eine einzige Gesamtanspruchsdauer von Zeitkredit mit Begründung über Ihre gesamte Berufslaufbahn. Diese Dauer wird in Kalendermonaten ausgedrückt und steht nicht im Verhältnis zur Arbeitszeitverkürzungsbruchzahl. Dies bedeutet, dass sie nicht je nach der beantragten Unterbrechungsform (Vollzeit, Halbzeit, Einfünftel) verschieden ist.
Achtung! Diese Gesamtanspruchsdauer kann aber je nach der Begründung verschieden sein.
Diese Gesamtanspruchsdauer beträgt zusammengerechnet 51 Monate für alle Betreuungsbegründungen, nämlich für die Begründungen:
- Betreuung seines/r unter-8-jährigen Kindes/er;
- Betreuung in Form von Palliativpflege;
- Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen;
- Betreuung seines unter 21-jährigen Kindes mit Beeinträchtigung;
- Betreuung seines schwerkranken minderjährigen Kindes oder eines schwerkranken minderjährigen Kindes, das zu seinem Haushalt gehört.
Für die Bildungsbegründung („eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren") ist die Gesamtanspruchsdauer auf 36 Monate befristet.
Werden diese Gesamtanspruchsdauern addiert?
Die Gesamtanspruchsdauer von 51 Monaten für die Begründungen „Betreuung" kommt nicht zur Gesamtanspruchsdauer von 36 Monaten für die Begründung „eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren" hinzu.
Beispiel: Sie beantragen einen Zeitkredit mit der Begründung Betreuung seines unter 21-jährigen Kindes mit Beeinträchtigung für eine Dauer von 51 Monaten. Wenn Sie später einen Antrag mit der Begründung „Bildung“ stellen, kann Ihnen der Zeitkredit mit dieser Begründung nicht für eine weitere Dauer von 36 Monaten bewilligt werden.
Entsteht bei jeder Geltendmachung einer neuen Begründung eine neue Gesamtanspruchsdauer?
Nein. Unabhängig davon, mit welcher Begründung der Zeitkredit beantragt wird, werden die Gesamtanspruchsdauern von 51 bzw. 36 Monaten nicht verlängert, wenn sie einmal verbraucht wurden.
Beispiele:
- Wenn Sie 2 Kinder unter 8 Jahren haben, verfügen Sie nicht über zwei Kredite von 51 Monaten mit der Begründung „Betreuung seines/r unter-8-jährigen Kindes/r“;
- Wenn Sie die 51 Monate Zeitkredit mit der Begründung „sich um mein unter-8-jähriges Kind kümmern“ verbraucht haben, können Sie nicht wieder in den Genuss von 51 Monaten Zeitkredit mit einer anderen Begründung kommen, z.B. „Betreuung seines/r schwerkranken minderjährigen Kindes/r".
Eventuelle zusätzliche Befristung der Anspruchsdauer bei Vollzeit- oder Halbzeit-Zeitkredit
Damit ein Zeitkredit mit den nachfolgenden Begründungen in Form einer vollzeitigen Unterbrechung oder einer Verkürzung der Arbeitszeit auf eine Halbzeit erhalten werden kann, muss hierzu entweder auf sektorieller Ebene oder auf Unternehmensebene ein kollektives Arbeitsabkommen vereinbart worden sein:
- Betreuung seines/r unter-8-jährigen Kindes/er;
- Betreuung in Form von Palliativpflege;
- Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen;
- eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren.
Bei einem Antrag auf einen Vollzeit- oder Halbzeit-Zeitkredit mit einer dieser Begründungen ist die Gesamtanspruchsdauer, die Sie beanspruchen können, diejenige, die im auf Unternehmensebene oder auf sektorieller Ebene vereinbarten kollektiven Arbeitsabkommen (KAA) festgeschrieben wurde, wobei diese Dauer die im Regelfall vorgesehenen 51 bzw. 36 Monate nie überschreiten kann.
Daraus folgt, dass die Gesamtanspruchsdauer je nach den von den Sozialpartnern im geltenden KAA getroffenen Vereinbarungen 51 Monate, für die Begründungen „Betreuung“, oder 36 Monate, für die Begründung „Bildung“, unterschreiten kann.
Beispiel: Sie sind in einem Unternehmen beschäftigt, deren sektorielle paritätische Kommission ein KAA vereinbart hat, welches im Rahmen des Halbzeit- oder Vollzeit-Zeitkredits für diese Begründungen für Arbeitnehmende mit weniger als fünf Jahren Betriebszugehörigkeit eine vierundzwanzigmonatige Gesamtanspruchsdauer und für Arbeitnehmende mit fünf Jahren Betriebszugehörigkeit oder mehr eine sechsunddreißigmonatige Gesamtanspruchsdauer vorsieht. In einem solchen Fall können Sie bei einem Halbzeit- oder Vollzeit-Zeitkredit nicht auf die im Regelfall vorgesehenen 51 Monate mit der Begründung „Betreuung" zurückgreifen, sondern lediglich auf die Gesamtanspruchsdauer, die bei Ihrem Arbeitgeber je nach Ihrer Betriebszugehörigkeit vorgesehen ist.
Um zu erfahren, welches die Gesamtanspruchsdauer ist, die Sie persönlich beanspruchen können, müssen Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden.
Dauer pro Antrag
Hinweis: Wenn Sie Ihre Berufslaufbahn während vollen Monaten (ganz oder teilweise) unterbrechen möchten, müssen Sie Zeiträume beantragen, die sich von einem beliebigen Kalendertag im ersten Monat bis zum Vortage dieses Kalendertages im letzten Monat erstrecken. Zum Beispiel, drei Monate vom 1. März bis zum 31. Mai (und nicht bis zum 1. Juni) oder 10 Monate vom 15 Mai bis zum 14 März des darauffolgenden Jahres (und nicht bis zum 15. März).
Betreuung seines/r unter 8-jährigen Kindes/er
- Bei einem Zeitkredit in Vollzeit oder Halbzeit, beträgt die Mindestdauer je Antrag drei Monate;
- Bei einem Zeitkredit in Form einer Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel beträgt die Mindestdauer pro Antrag 6 Monate.
Die Mindestdauern von 3 bzw. 6 Monaten müssen bei jedem Antrag auf einen Zeitkredit mit dieser Begründung eingehalten werden, selbst im Falle einer Verlängerung.
Betreuung in Form von Palliativpflege
Für einen jeden Patienten in Palliativpflege können Sie lediglich einen Zeitabschnitt von einem Monat erhalten, der um einen weiteren Monat verlängert werden kann.
Wenn sich später andere Personen im Endstadium befinden und Palliativpflege benötigen, können Sie wieder den Zeitkredit mit dieser Begründung für eine Dauer von einem Monat pro Patienten erhalten, die wiederum um einen Monat verlängert werden kann, und zwar bis die Gesamtanspruchsdauer für alle Patienten zusammen verbraucht ist.
Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen
Sie können den Zeitkredit mit dieser Begründung mit Zeitabschnitten von mindestens einem Monat und höchstens drei Monaten pro Antrag erhalten.
Gleichgültig, ob sie ihn für denselben oder für verschiedene Patienten nehmen, kann der Zeitkredit mit dieser Begründung mit aufeinanderfolgenden oder auch nichtaufeinanderfolgenden Zeitabschnitten verbraucht werden, bis die Gesamtanspruchsdauer verbraucht ist.
Betreuung seines unter-21-jährigen Kindes mit Beeinträchtigung
- Bei einem Zeitkredit in Vollzeit oder Halbzeit, beträgt die Mindestdauer je Antrag drei Monate;
- Bei einem Zeitkredit in Form einer Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel beträgt die Mindestdauer pro Antrag 6 Monate.
Die Mindestdauern von 3 bzw. 6 Monaten müssen bei jedem Antrag auf einen Zeitkredit mit dieser Begründung eingehalten werden, selbst im Falle einer Verlängerung.
Betreuung seines schwerkranken minderjährigen Kindes oder eines schwerkranken minderjährigen Kindes, das zum Haushalt gehört
Sie können den Zeitkredit mit dieser Begründung mit Zeitabschnitten von mindestens einem Monat und höchstens drei Monaten pro Antrag erhalten.
Der Zeitkredit mit dieser Begründung kann um aufeinanderfolgende oder nichtaufeinanderfolgende Zeitabschnitte verlängert werden, bis die Gesamtanspruchsdauer verbraucht ist.
Bildung (eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren).
- Bei einem Zeitkredit in Vollzeit oder Halbzeit, beträgt die Mindestdauer je Antrag drei Monate;
- Bei einem Zeitkredit in Form einer Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel beträgt die Mindestdauer pro Antrag 6 Monate.
Die Mindestdauern von 3 bzw. 6 Monaten müssen bei jedem Antrag auf einen Zeitkredit mit dieser Begründung eingehalten werden, selbst im Falle einer Verlängerung.
Außerdem muss die Dauer des Antrages auf die Dauer der Aus- oder Weiterbildung begrenzt werden.
Beispiel: Wenn die Aus- oder Weiterbildung neun Monate dauert, dürfen Sie den Zeitkredit mit dieser Begründung nicht für mehr als neun Monate beantragen.
Was wird aus der eventuellen restlichen Dauer?
Wenn Sie den Zeitkredit mit verschiedenen Begründungen beantragen und wenn die von der Gesamtanspruchsdauer von 51 bzw. 36 Monaten übrig bleibende Restdauer kürzer als die geltende Mindestdauer je Antrag ist, dann können Sie diese Restdauer trotzdem erhalten.
Werden die in der Vergangenheit genommenen Zeiträume von der Gesamtanspruchsdauer des Zeitkredits mit Begründung abgezogen?
Ja. Die Zeiträume von Zeitkredit und Laufbahnunterbrechung, die im allgemeinen System erhalten wurden, werden auf die Gesamtanspruchsdauer des Zeitkredits mit Begründung angerechnet.
Allerdings werden die Zeiträume von thematischem Urlaub und die ersten 12 Monate Vollzeitäquivalent von Zeitkredit ohne Begründung oder Laufbahnunterbrechung nicht auf die Gesamtanspruchsdauer des Zeitkredits mit Begründung angerechnet. Wenn Sie mehr als 12 Monate Vollzeitäquivalent Zeitkredit ohne Begründung oder Laufbahnunterbrechung erhalten haben, wird der Überschuss proportional (d.h. im Verhältnis zur Verkürzungsbruchzahl) von der Gesamtanspruchsdauer des Zeitkredits mit Begründung abgezogen.
Wenn Sie bereits Zeiträume von Zeitkredit mit Begründung erhalten haben, werden Sie von der Gesamtanspruchsdauer, die Ihnen zusteht, in Kalendermonaten (d.h. pauschal) abgezogen.
Beispiele:
- Sie haben vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2015 bereits einen Einfünftel-Zeitkredit ohne Begründung erhalten und Sie haben noch keinen Zeitkredit mit Begründung erhalten. Die 60 Monate Verkürzung um Einfünftel ohne Begründung kommen 12 Monaten in Vollzeit gleich. Daraus folgt, dass dieser Zeitraum ohne Begründung von der Gesamtanspruchsdauer des Zeitkredits mit Begründung, die Sie beanspruchen können, nicht abgezogen wird.
- Sie haben vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 12 Monate Vollzeit-Zeitkredit ohne Begründung und vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 12 Monate Halbzeit-Zeitkredit mit der Begründung „Betreuung seines/r unter-8-jährigen Kindes/r" erhalten. Die 12 Monate Vollzeit-Zeitkredit ohne Begründung werden nicht auf die Gesamtanspruchsdauer des Zeitkredits mit Begründung angerechnet. Die 12 Monate, die Sie schon mit Begründung erhalten haben, werden dagegen von den 51 Monaten Zeitkredit mit der Begründung „Betreuung" und von den 36 Monaten Zeitkredit mit der Begründung „Bildung" abgezogen. Es stünden Ihnen also je nach Fall höchstens noch 39 Monate Zeitkredit mit der Begründung „Betreuung" oder 24 Monate Zeitkredit mit der Begründung „Bildung" zu.
Werden die Zeiträume von thematischem Urlaub von der Gesamtanspruchsdauer des Zeitkredits mit Begründung abgezogen?
Nein. Die Zeiträume, die im Rahmen eines Elternurlaubs, eines Urlaubs wegen medizinischen Beistands eines Urlaubs wegen Palliativpflege oder eines Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen erhalten wurden, müssen nie von der Gesamtanspruchsdauer des Zeitkredits mit Begründung abgezogen werden.
Beispiel: Sie haben vom 01.01.2017 bis zum 30.04.2017 einen viermonatigen Vollzeit-Elternurlaub erhalten. Dieser Zeitraum wird nicht von der Gesamtanspruchsdauer des Zeitkredits mit Begründung abgezogen. Sie können also auf sämtliche 51 Monate Zeitkredit mit der Begründung „Betreuung seines/r unter-8-jährigen Kindes/r" zurückgreifen.
Ist der Zeitkredit ein Rechtsanspruch?
Wenn Ihr Arbeitgeber 10 Arbeitnehmende oder weniger beschäftigt
In diesem Fall ist der Zeitkredit kein Rechtsanspruch. Der Zeitkredit ist lediglich eine Möglichkeit, der der Arbeitgeber zustimmen muss. Diese Zustimmung muss sich auf das Prinzip des Zeitkredits beziehen, sowie auf seine Form, sein Beginndatum und seine Dauer.
Mit anderen Worten, wenn Sie die vorgesehenen Zugangsbedingungen bei dem Arbeitgeber erfüllen und Ihren Zeitkreditantrag mit einer der verordnungsrechtlichen Zeitkreditbegründungen rechtfertigen können, darf dieser frei entscheiden, Ihnen den beantragten Zeitkredit zu bewilligen oder zu verweigern.
Wenn Ihr Arbeitgeber mehr als 10 Arbeitnehmende beschäftigt
Wenn die Zugangsbedingungen bei dem Arbeitgeber erfüllt sind und wenn Sie Ihren Zeitkredit mit einer der verordnungsrechtlichen Zeitkreditbegründungen rechtfertigen können, ist der Zeitkredit ein Rechtsanspruch. Jedoch ist der Zugang zu den verschiedenen Zeitkrediten auf eine Quote gleichzeitiger Abwesenheiten begrenzt.
Quote gleichzeitiger Abwesenheiten
Im Regelfall ist der Anspruch auf den Zeitkredit auf 5% des Personalbestands des Unternehmens begrenzt. Diese Grenze kann eventuell per Unternehmens- oder sektorielles kollektives Arbeitsabkommen oder per Arbeitsordnung geändert werden.
Sobald die Quote der gleichzeitigen Abwesenheiten erreicht ist, sieht die Gesetzgebung einen Mechanismus zur Begrenzung der gleichzeitigen Abwesenheiten vor. Dies bedeutet, dass der Beginn des Zeitkredits aufgeschoben wird, bis ein Platz frei wird.
Beispiel: In einem Unternehmen, das 100 Arbeitnehmende beschäftigt, dürfen sich nur fünf Arbeitnehmende (5% des Personalbestands) gleichzeitig in Zeitkredit mit Begründung oder Halbzeit-Zeitkredit im Laufbahnendesystem befinden. Wenn eine sechste Arbeitnehmende dieses Unternehmens einen dieser Zeitkredite beantragt, wird der Arbeitgeber den Abwesenheitsplanungsmechanismus anwenden müssen und die Arbeitnehmende auf eine Warteliste setzen müssen, bis ein Platz in der Quote frei wird.
Ausschluss vom Rechtsanspruch durch KAA für bestimmte Personalgruppen
Unabhängig von der Zahl der Arbeitnehmenden, die im Unternehmen beschäftigt sind, können bestimmte Personalgruppen per Unternehmens- oder sektorielles KAA vom Rechtsanspruch auf die verschiedenen Formen von Zeitkredit ausgeschlossen werden. Wenn die in der Gesetzgebung vorgesehenen Zugangsbedingungen jedoch erfüllt sind, kann der Zeitkredit mit der Zustimmung des Arbeitgebers erhalten werden.
Beispiel: Das auf Unternehmensebene abgeschlossene KAA sieht vor, dass Führungskräfte vom Rechtsanspruch auf den Zeitkredit ausgeschlossen werden können. Wenn eine Führungskraft einen Zeitkredit beantragt, kann der Arbeitgeber entweder den Zeitkredit gemäß KAA verweigern oder ihn bewilligen, wenn die Zugangsbedingungen erfüllt sind.
Antrag auf einen Zeitkredit im Falle einer Beschäftigung bei 2 verschiedenen Arbeitgebern
Wenn man bei zwei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt ist, setzt die Inanspruchnahme des Zeitkredits immer die Zusage des Arbeitgebers oder der Arbeitgeber, bei dem oder denen der Zeitkredit beantragt wird, voraus, und zwar unabhängig davon, wie viele Arbeitnehmende er beschäftigt.
Dies bedeutet also, dass der Zeitkredit in diesem besonderen Fall kein Rechtsanspruch ist, selbst wenn die Bedingungen in puncto Betriebszugehörigkeit und Beschäftigung erfüllt sind und die Umstände, die die Begründung ausmachen, vorliegen.
Bei einer Verkürzung der Arbeitszeit auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel, die proportional bei beiden Arbeitgebern beantragt wird, müssen beide Arbeitgeber dem Zeitkredit also unbedingt zustimmen. Die jeweiligen Zustimmungen der beiden Arbeitgeber müssen sich sowohl auf das Prinzip der beantragten Arbeitszeitverkürzung als auch auf ihr Beginndatum und ihre Dauer beziehen.
Nähere Auskünfte hierzu finden Sie im InfoblattT159.
Wer muss bestimmen, ob Sie Recht auf den Zeitkredit haben?
Ihr Arbeitgeber muss bestimmen, ob Sie die Zugangsbedingungen erfüllen.
Ist dies der Fall, so haben Sie Recht auf den beantragten Zeitkredit. Näheres hierzu erfahren Sie bei Ihrem Arbeitgeber.
Kann der Arbeitgeber das Beginndatum des Zeitkredits aufschieben?
Ja. Wenn der Personalbestand mehr als 10 Arbeitnehmende zählt und wenn noch Platz in der Quote frei ist (siehe weiter oben), kann der Arbeitgeber das Beginndatum Ihres Zeitkredits in zwei Fällen aufschieben.
1. Aufschub aus zwingenden inner- oder außerbetrieblichen Gründen
Die zwingenden inner- oder außerbetrieblichen Gründe sind unter anderem die organisatorischen Bedürfnisse, die Kontinuität der Arbeit und die tatsächlichen Ersetzungsmöglichkeiten. Der Betriebsrat kann diese Gründe näher bestimmen.
Bei Aufschub aus zwingenden inner- oder außerbetrieblichen Gründen der Zeitkredit spätestens 6 Monate nach dem Tag, an dem er ohne Aufschub angetreten worden wäre, beginnen. Der Arbeitgeber kann mit Ihnen jedoch andere Modalitäten vereinbaren.
2. Aufschub des Einfünftel-Zeitkredits der Arbeitnehmenden, die das 55. Lebensjahr vollendet haben
Wenn Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben und Sie einen Einfünftel-Zeitkredit beantragen, kommt keine Quote gleichzeitiger Abwesenheiten (siehe weiter oben) zum Tragen.
In diesem Fall kann der Arbeitgeber das Recht auf den Zeitkredit aufschieben, um die Kontinuität der Organisation der Arbeit nicht zu gefährden, wenn Sie eine Schlüsselfunktion ausüben. Der Begriff der Schlüsselfunktion kann per Unternehmens- oder sektorielles KAA oder in Ermangelung einer Gewerkschaftsvertretung in der Arbeitsordnung näher bestimmt werden.
Beispiel: Sie üben eine dermaßen wichtige Funktion im Unternehmen aus, dass Ihre Abwesenheit die Arbeitsorganisation gefährden würde, und für diese Abwesenheit kann keine Lösung durch Personalversetzung gefunden werden.
Bei Aufschub aus diesem Grund muss der Einfünftel-Zeitkredit spätestens 12 Monate nach dem Tag, an dem er ohne Aufschub angetreten worden wäre, beginnen. Der Arbeitgeber kann mit Ihnen jedoch andere Modalitäten vereinbaren.
Können die verschiedenen Aufschübe für einen selben Antrag auf einen Zeitkredit herangezogen werden?
Die Aufschubfrist aus zwingenden inner- oder außerbetrieblichen Gründen und die Aufschubfrist, die entsteht, wenn die Quote gleichzeitiger Abwesenheiten erreicht oder überschritten ist, können nicht alle beide für einen selben Antrag auf einen Zeitkredit herangezogen werden (siehe die Frage „Ist der Zeitkredit ein Rechtsanspruch?").
Darüber hinaus koexistieren der besondere 12-monatige Aufschub für Arbeitnehmende ab 55 Jahren, die eine Schlüsselfunktion ausüben, und der 6-monatige Aufschub aus zwingenden inner- oder außerbetrieblichen Gründen zwar, aber sie können nicht addiert werden.
Wie beantragen Sie den Zeitkredit bei Ihrem Arbeitgeber?
Bei jedem Antrag auf einen Zeitkredit (auch bei einer Verlängerung), müssen Sie Ihren Arbeitgeber von Ihrer Absicht, einen Zeitkredit in Anspruch zu nehmen, obligatorisch schriftlich unterrichten.
Nähere Informationen finden Sie im Infoblatt T159.
In welcher Frist muss der Arbeitgeber Ihnen antworten?
Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie im Infoblatt T159.
Welches werden Ihre Einkünfte während des Zeitkredits sein?
Wenn Sie einen Vollzeit-Zeitkredit beantragen, zahlt der Arbeitgeber Ihnen während der Auszeit keine Entlohnung, da Sie nicht mehr in seinem Auftrag arbeiten.
Wenn Sie einen Halbzeit-Zeitkredit oder einen Einfünftel-Zeitkredit beantragen, liegen Ihrer Entlohnung Ihre Teilzeitarbeitsleistungen, d.h. je nach Fall Ihre Halbzeit oder Ihre Vierfünftelzeit, zugrunde. Anm.: Um die Höhe Ihrer Entlohnung in Halbzeit oder Vierfünftelzeit zu erfahren, müssen Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden.
Gegebenenfalls können Sie während Ihres Zeitkredits mit Begründung als Ersatzeinkommen eine monatliche Geldleistung vom LfA erhalten.
Welche Bedingungen gelten für den Anspruch auf Unterbrechungsgeld, das vom LfA während des Zeitkredits bewilligt wird?
Sie können während des Zeitkredits vom LfA monatliches Unterbrechungsgeld erhalten, wenn Sie die verordnungsrechtlichen Bedingungen für die Bewilligung von Unterbrechungsgeld erfüllen.
Um Unterbrechungsgeld zu erhalten, müssen Sie im Vorfeld die Bedingungen für den Anspruch auf die Unterbrechung bei dem Arbeitgeber erfüllen (Betriebszugehörigkeitsbedingung, Beschäftigungsbedingung, Nachweis über das Vorhandensein der Umstände, welche die Begründung ausmachen, Nachweis über das Vorhandensein eines kollektiven Arbeitsabkommens für die Inanspruchnahme des Vollzeit- und Halbzeit-Zeitkredits mit bestimmten Begründungen).
Bedingung hinsichtlich der Betriebszugehörigkeit
Seit dem 01.06.2023 müssen Arbeitnehmende, die einen Zeitkredit mit der Begründung „Betreuung seines/-r unter 5/8-jährigen Kindes/-r“ beantragen, während der ganzen 36 Monate vor ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers mit ihm in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben, um Unterbrechungsgeld beanspruchen zu können. Diese Bedingung betrifft alle Zeitkreditformen: Auszeit, Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit und Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel.
Ausnahme
Wenn Sie den Zeitkredit mit Begründung unmittelbar nach dem Verbrauch Ihres Anspruchs auf den Elternurlaub für alle anspruchsbegründenden Kinder beantragen, brauchen Sie die Bedingung der 24 Monate Betriebszugehörigkeit nicht zu erfüllen. Für die Anwendung dieser Ausnahme, ist es absolut notwendig:
- wenn Sie mehrere Kinder haben, die die Altersbedingung des Elternurlaubs erfüllen (d.h. unter 12 Jahren alt sein oder, bei einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung von mindestens 66%, unter 21 Jahren alt sein), dass Sie den Elternurlaub für alle Ihre Kinder genommen haben;
- dass Sie die ganze Unterbrechungsgeldanspruchsdauer des Elternurlaubs verbraucht haben, nämlich:
- wenn Ihr Kind in der Zeit ab dem 08.03.2012 geboren oder adoptiert wurde;
- entweder 4 Monate Auszeit;
- oder 8 Monate Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit;
- oder 20 Monate Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel;
- oder 40 Monate Arbeitszeitverkürzung um ein Zehntel;
- oder eine Kombination der vier Formen von Elternurlaub bis zu vier Monaten Vollzeitäquivalent;
- wenn Ihr Kind vor dem 08.03.2012 geboren oder adoptiert wurde;
- entweder höchstens 3 Monate vollständiger Auszeit;
- oder 6 Monate Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit;
- oder 15 Monate Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel;
- oder eine Kombination der 4 Formen von Elternurlaub bis zu 4 Monaten Vollzeitäquivalent;
- wenn Ihr Kind in der Zeit ab dem 08.03.2012 geboren oder adoptiert wurde;
- dass der Zeitkredit nahtlos an den Elternurlaub anschließt.
Für alle anderen Begründungen haben Arbeitnehmende Anspruch auf Unterbrechungsgeld, wenn sie während der ganzen 24 Monate vor ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers mit ihm in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben. Die Voraussetzung für den Anspruch auf die Unterbrechung bei dem Arbeitgeber und für den Anspruch auf das Unterbrechungsgeld ist für alle anderen Begründungen die gleiche.
Vorhandensein einer Begründung
Es bestehen 6 Zeitkreditbegründungen. Sie lassen sich in zwei Kategorien unterteilen. Die Zeitkredite, die für die Betreuung eines Dritten vorgesehen sind, und der Zeitkredit wegen Bildung, d. h. für die „Teilnahme an einer anerkannten Aus- oder Weiterbildung“.
Achtung: Bei einem Zeitkredit mit der Begründung Betreuung seines/r Kindes/r unterscheidet sich die Altersbedingung für den Anspruch auf die Unterbrechung bei dem Arbeitgeber von der Altersbedingung für den Anspruch auf das Unterbrechungsgeld des LfA.
1. Betreuung seines/r unter 5/8-jährigen Kindes/er
Diese Zeitkreditbegründung ist vorgesehen, um sich um sein Kind oder um seine Kinder zu kümmern.
- Wenn Sie einen Vollzeit-Zeitkredit (vollständige Unterbrechung) beantragen, muss das Kind unter 5 Jahren alt sein.
- Wenn Sie einen Halbzeit-Zeitkredit oder einen Einfünftel-Zeitkredit beantragen, muss das Kind unter 8 Jahren alt sein .
Unter Betreuung ist jede Form von alltäglicher Kinderbetreuung zu verstehen.
Damit der Zeitkredit mit dieser Begründung erhalten werden kann, muss ein Verwandtschaftsverhältnis mit dem Kind bestehen, für welches dieser Zeitkredit beantragt wird. Konkret können Sie den Zeitkredit mit dieser Begründung erhalten, wenn Sie:
- die biologische Mutter oder der biologische Vater des Kindes sind;
- die Person sind, die das Kind anerkannt hat, sodass die Abstammung väterlicherseits festgestellt ist;
- die Ehepartnerin oder Partnerin der biologischen Mutter des Kindes sind und Mitmutter geworden sind;
In einem lesbischen Paar, wenn der biologische Vater des Kindes das Kind nicht anerkannt hat und die Ehepartnerin oder Lebenspartnerin der biologischen Mutter des Kindes den Nachweis erbringt, dass sie die Mitmutter des Kindes ist, kann sie genauso wie die biologische Mutter des Kindes einen Zeitkredit für diese Begründung nehmen.
- das Kind adoptiert haben.
Damit diese verordnungsrechtliche Begründung geltend gemacht werden kann, muss der Zeitkredit aus diesem Anlass außerdem vor dem Zeitpunkt beginnen, zu dem das Kind das Grenzalter erreicht. Wenn es sich um ein adoptiertes Kind handelt, kann der Zeitkredit ab dem Moment der Eintragung des Kindes in das Bevölkerungs- oder Fremdenregister der Gemeinde, wo Sie wohnhaft sind, beginnen.
Anm.: Diese Zeitkreditbegründung ist nicht mit dem Elternurlaub zu verwechseln, der ein thematischer Urlaub ist (siehe das Infoblatt T19, das auf unserer Website für Sie bereitsteht).
2. Betreuung in Form von Palliativpflege
Dieser Zeitkredit kann beantragt werden, um einer im Sterben liegenden Person, die an einer unheilbaren Krankheitim Endstadium leidet, Palliativpflege zuteilwerden zu lassen. Diese Palliativpflege soll die globale Begleitung der im Sterben liegenden Person sicherstellen. Damit sind sowohl die Milderung der körperlichen Symptome und Schmerzen als auch der moralische und geistige Beistand und die administrative oder familiäre Unterstützung gemeint.
Anm.: Diese Zeitkreditbegründung ist nicht mit dem Urlaub wegen Palliativpflege zu verwechseln, der ein thematischer Urlaub ist (siehe das Infoblatt T20, das auf unserer Website und bei den Büros des LfA erhältlich ist).
3. Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitglieds oder Familienangehörigen
Diese Zeitkreditbegründung kann geltend gemacht werden, um einem schwerkranken oder an einem akuten gesundheitlichen Problem leidenden Familienangehörigen oder Haushaltsmitglied Pflege oder Beistand zuteilwerden zu lassen.
Damit der Zeitkredit mit dieser Begründung gerechtfertigt werden kann, muss der Hausarzt Ihres Familienangehörigen oder Haushaltsmitglieds der Auffassung sein, dass neben der eventuellen Hilfe von Fachleuten, die zusätzliche Betreuung, die durch Ihre Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung sichergestellt werden kann, zur Genesung des Patienten vonnöten ist.
In diesem Rahmen wird als „schwere Krankheit“ jede Krankheit oder jeder medizinische Eingriff eingestuft, die oder den der Hausarzt des Patienten als solche beurteilt.
Unter Betreuung ist jede Form von medizinischem, sozialem, familiärem, psychischem oder moralischem Beistand zu verstehen, der zur Genesung des schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen beiträgt.
Sie dürfen den nachfolgenden Personen Pflege oder Beistand zuteilwerden lassen:
- den Mitgliedern Ihres Haushalts, d.h. den Personen, die mit ihnen unter einem Dach wohnen (diese Personen müssen nicht unbedingt mit Ihnen verwandt sein);
- den Angehörigen Ihrer Familie bis 2. Grades, nämlich
- Ihrem Vater, Ihrer Mutter, Ihrem Kind/Ihren Kindern (1. Grad);
- Ihren Großeltern, Ihren Enkeln, Ihren Geschwistern (2. Grad).
- Ihren Verschwägerten (angeheirateten Verwandten) bis 1. Grades, nämlich:
- dem Vater und/oder der Mutter Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners;
- den neuen Ehepartnern Ihres Vaters und/oder Ihrer Mutter (bei neuer Eheschließung);
- den Ehepartnern Ihres Kindes/ Ihrer Kinder;
- Ihren Stiefkindern (Kinder Ihres Ehepartners);
- dem Vater oder der Mutter und/oder den Kindern der mit Ihnen gesetzlich zusammenwohnenden Person.
Anm.: Diese Zeitkreditbegründung ist nicht mit dem thematischen Urlaub wegen medizinischen Beistands zu verwechseln (siehe das Infoblatt T18, das auf unserer Website für Sie bereitsteht).
4. Betreuung seines unter-21-jährigen Kindes mit Beeinträchtigung
Um den Zeitkredit mit dieser Begründung rechtfertigen zu können, ist es notwendig, dass Ihr Kind:
- entweder eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung von mindestens 66% aufweist;
- oder an einer Erkrankung leidet, welche die Anerkennung von mindestens 4 Punkten in der ersten Säule der sozialmedizinischen Tabelle im Sinne der Kindergeldvorschriften zur Folge hat;
- oder an einer Erkrankung leidet, welche die Anerkennung von zusammengerechnet mindestens 9 Punkten in den drei Säulen der sozialmedizinischen Tabelle im Sinne der Kindergeldvorschriften zur Folge hat.
Der Zeitraum, für den der Zeitkredit beantragt oder verlängert wird, muss außerdem vor dem Zeitpunkt beginnen, zu dem das Kind 21 Jahre alt wird.
Anm.: Diese Zeitkreditbegründung ist weder mit dem Urlaub wegen medizinischen Beistands (siehe das Infoblatt T18 auf der LfA-Website), noch mit dem Elternurlaub (siehe das Infoblatt T19 auf der LfA-Website), noch mit der Zeitkreditbegründung „Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitglieds oder Familienangehörigen“ zu verwechseln.
5. Betreuung seines schwerkranken minderjährigen Kindes oder eines schwerkranken minderjährigen Kindes, das zum Haushalt gehört
Um den Zeitkredit mit dieser Begründung rechtfertigen zu können, ist es notwendig, dass:
- das gesundheitliche Problem vom Arzt des betroffenen Kindes als akut eingestuft wird;
- der Zeitraum, für den der Zeitkredit beantragt oder verlängert wird, vor dem Zeitpunkt beginnt, zu dem das Kind volljährig (d. h. 18 Jahre alt) wird;
- wenn das kranke Kind nicht das Ihre ist, muss es, um als Mitglied Ihres Haushalts zu gelten, im Bevölkerungsregister der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben, als mit Ihnen zusammenwohnend eingetragen sein. Mit anderen Worten muss es mit Ihnen unter einem Dach wohnen.
Anm.: Diese Zeitkreditbegründung ist weder mit dem Urlaub wegen medizinischen Beistands (siehe das Infoblatt T18 auf der LfA-Website), noch mit dem Elternurlaub (siehe das Infoblatt T19 auf der LfA-Website), noch mit der Zeitkreditbegründung „Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitglieds oder Familienangehörigen“ zu verwechseln.
6. Bildung (eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren)
Diese Zeitkreditbegründung kann geltend gemacht werden, wenn Sie ein Studium oder eine Aus- oder Weiterbildung aufnehmen oder fortsetzen möchten. Die Vorschriften enthalten keine Liste der zugelassenen Unterrichtsformen. Daraus folgt, dass der Zeitkredit mit dieser Begründung unabhängig von der Unterrichtsart (Universität, Hochschule, Sprachkurse, Informatikkurse usw.) erhalten werden kann, insofern der Unterricht:
- eine von einer Gemeinschaft (Deutschsprachige Gemeinschaft, Französische Gemeinschaft oder Flämische Gemeinschaft) oder vom Sektor anerkannte Aus- oder Weiterbildung ist,
- und insgesamt mindestens 360 Stunden bzw. 27 Kreditpunkte pro Schuljahr oder 120 Stunden bzw. 9 Kreditpunkte pro Schultrimester oder pro zusammenhängenden Zeitraum von 3 Monaten beträgt;
Außerdem kann diese Begründung auch geltend gemacht werden, wenn Sie eine Schulung in einem Grundbildungszentrum oder eine Aus- oder Weiterbildung, die auf das Erlangen eines Diploms oder Abschlusszeugnisses des Sekundarunterrichts zielt, absolvieren möchten. Eine solche Aus- oder Weiterbildung/Schulung muss insgesamt höchstens 300 Stunden pro Schuljahr oder 100 Stunden pro Schultrimester oder pro zusammenhängenden Zeitraum von 3 Monaten betragen.
Achtung! Wenn Sie den Zeitkredit mit der Begründung „Bildung" beantragen, müssen Sie am Ende eines jeden Schultrimesters binnen 20 Kalendertagen Ihrem Arbeitgeber und dem LfA eine Bescheinigung zukommen lassen, aus der hervorgeht, dass Sie an den Unterrichten regelmäßig teilgenommen haben. Wenn Sie diese Bescheinigung über Ihre regelmäßige Teilnahme nicht beibringen, werden Ihnen der Zeitkredit und das damit verbundene Unterbrechungsgeld für das darauffolgende Schultrimester nicht mehr bewilligt.
Bedingung hinsichtlich der Beschäftigung
Für den Bezug von Unterbrechungsgeld im Rahmen eines (Vollzeit-, Halbzeit oder Einfünftel-)Zeitkredits muss zusätzlich zur Beschäftigungsbedingung, die für den Anspruch auf die Unterbrechung bei Ihrem Arbeitgeber erfüllt sein muss, eine weitere Beschäftigungsbedingung erfüllt sein.
Mit anderen Worten: Wenn Sie die Beschäftigungsbedingung für den Anspruch auf das Unterbrechungsgeld nicht erfüllen, könnten Sie eventuell trotzdem den Anspruch auf die Unterbrechung bei Ihrem Arbeitgeber, ohne das Unterbrechungsgeld des LfA, erhalten.
Um den Anspruch auf die Unterbrechung ohne Unterbrechungsgeld zu erhalten, müssen Sie dennoch einen Antrag bei dem LfA einreichen.
Beantragte Zeitkreditform | Beschäftigungsbedingung, um Anspruch auf das Unterbrechungsgeld zu haben |
Auszeit | Vollzeit während der ganzen 12 Monate vor der schriftlichen Benachrichtigung oder Teilzeit während der ganzen 24 Monate vor der schriftlichen Benachrichtigung |
Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit | Vollzeit während der ganzen 12 Monate vor der schriftlichen Benachrichtigung*
|
Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel | Vollzeit während der ganzen 12 Monate vor der schriftlichen Benachrichtigung
|
*Arbeitnehmende, die zu Dreiviertelzeit eingestellt sind, haben Anspruch auf den Halbzeit-Zeitkredit, haben aber deshalb keinen Anspruch auf Unterbrechungsgeld, weil sie die Voraussetzung der Vollzeitbeschäftigung nicht erfüllen.
Für welche Dauer können Sie im Rahmen des Zeitkredits mit Begründung Unterbrechungsgeld erhalten?
Gesamtanspruchsdauer
Sie verfügen über eine einzige Gesamtanspruchsdauer von Zeitkredit mit Begründung über Ihre gesamte Berufslaufbahn. Diese Dauer wird in Kalendermonaten ausgedrückt und steht nicht im Verhältnis zur Arbeitszeitverkürzungsbruchzahl.
Die Gesamtanspruchsdauer ist je nach der Begründung verschieden, wobei jedoch keine neue Anspruchsdauer bei jeder neuen geltend gemachten Begründung entsteht.
Diese Gesamtanspruchsdauer beträgt 51 Monate für die Begründungen:
- Betreuung in Form von Palliativpflege;
- Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen;
- Betreuung seines unter 21-jährigen Kindes mit Beeinträchtigung;
- Betreuung seines schwerkranken minderjährigen Kindes oder eines schwerkranken minderjährigen Kindes, das zu seinem Haushalt gehört.
Die Gesamtanspruchsdauer beträgt 36 Monate für die Bildungsbegründung.
Für die Begründung „Betreuung seines/r Kindes/r“ beträgt die Dauer 48 Monate für alle Zeitkreditformen: Vollzeit-, Halbzeit- und Einfünftel-Zeitkredit.
Diese Gesamtanspruchsdauer gilt:
- für alle Arbeitnehmenden, die ihren Antrag auf einen Zeitkredit in der Zeit ab dem 01.02.2023 an ihren Arbeitgeber gerichtet haben
- für alle Arbeitnehmenden, deren Zeitkredit spätestens am 31.01.2023 begonnen hat und die zum *01.02.2023 weniger als 30 Monate ihrer Gesamtanspruchsdauer mit der Begründung Betreuung seines/r Kindes/r verbraucht haben.
Beispiel: Eine Arbeitnehmende hat einen Zeitkredit für die Betreuung ihres Kindes zunächst in Vollzeit vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021 und dann in Halbzeit vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022 und in Halbzeit vom 01.09.2022 bis zum 31.04.2024 in Anspruch genommen. Da sie zum 01.02.2023 weniger als 30 Monate Zeitkredit mit der Begründung „Betreuung seines/r Kindes/r“ verbraucht hat, hat sie nur Anspruch auf 48 Monate Unterbrechungsgeld. Die letzten 3 Monate vom 01.01.2024 bis 31.03.2024 werden ohne Unterbrechungsgeld bewilligt.
Was geschieht, wenn Sie die Bedingungen für das Unterbrechungsgeld nicht erfüllen?
Wenn Sie die Zugangsbedingungen für den Erhalt der Unterbrechung bei Ihrem Arbeitgeber erfüllen (Betriebszugehörigkeit, Beschäftigung, Nachweis über das Vorhandensein der Begründung), das LfA Ihnen jedoch das Unterbrechungsgeld aufgrund des verbotenen Zusammentreffens eines Einkommens oder einer Tätigkeit verweigert oder es Ihnen das Unterbrechungsgeld verweigert, weil Sie nicht in einem der in den Vorschriften vorgesehenen Länder wohnen oder weil die Gesamtanspruchsdauer des Unterbrechungsgeldbezugs verbraucht ist oder weil die Beschäftigungsbedingung nicht erfüllt ist, befinden Sie sich in einem Zeitkredit ohne Unterbrechungsgeld.
Mit anderen Worten: Der von Ihrem Arbeitgeber gewährte Vollzeit-,Halbzeit- oder Einfünftel-Zeitkredit wird Ihnen bis zum beantragten Fälligkeitsdatum bewilligt, jedoch ohne die Zahlung von Unterbrechungsgeld vonseiten des LfA. In diesem Fall:
- bei einem Vollzeit-Zeitkredit haben Sie kein Einkommen und sind nicht sozial abgesichert;
- bei einem Halbzeit- oder Einfünftel-Zeitkredit, beziehen Sie allein die von Ihrem Arbeitgeber gezahlte Teilzeitentlohnung und sind nur auf der Grundlage Ihrer Teilzeitarbeitsregelung sozial abgesichert.
Wenn Sie nicht in Zeitkredit ohne Unterbrechungsgeld bleiben möchten, müssen Sie den Zeitkredit mit der Zustimmung Ihres Arbeitgebers abbrechen. Diese Zustimmung muss sich sowohl auf das Prinzip als auch auf das Datum des Abbruchs des Zeitkredits beziehen. Wenn der Arbeitgeber dem Abbruch zustimmt, müssen Sie das Büro des LfA, das für Sie örtlich zuständig ist, schriftlich davon unterrichten. Hierzu können Sie die Meldung einer „Änderung in den Angaben zur Laufbahnunterbrechung / zum Zeitkredit / zum thematischen Urlaub“ benutzen, die Sie von dieser Website herunterladen können.
Achtung! Wenn Sie sich zum 31.01.2023 in Vollzeit-,Halbzeit-, oder Einfünftel-Zeitkredit mit der Begründung Betreuung seines/r Kindes/r befinden und zum 01.02.2023 weniger als 30 Monate Unterbrechungsgeld mit dieser Begründung verbraucht haben, haben Sie von den 51 Monaten Unterbrechung, auf die Sie Anspruch haben, 48 Monate Anspruch auf Unterbrechungsgeld. Wenn Sie nicht während des 49., 50. und 51. Monats ohne Unterbrechungsgeld in Zeitkredit bleiben möchten, können Sie Ihren Zeitkredit ohne die Zustimmung Ihres Arbeitgebers abbrechen.
Achtung! Bei einem Zeitkredit mit der Begründung „Betreuung seines/r Kindes/r“, „Palliativpflege", „Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitglieds oder Familienangehörigen" oder „eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren", verlieren Sie sowohl Ihren Anspruch auf das Unterbrechungsgeld als auch Ihren Anspruch auf die Unterbrechung bei dem Arbeitgeber, wenn Sie gleich welche Tätigkeit als Arbeitnehmende/-r oder Selbständige/-r aufnehmen, oder wenn Sie eine vorher bestehende Tätigkeit als Arbeitnehmende/-r, deren Zusammentreffen erlaubt wurde, ausweiten.
Wie hoch ist das Unterbrechungsgeld?
Es handelt sich um Pauschalbeträge. Die Beträge hängen also nicht von Ihrem Arbeitsentgelt ab. Bestimmte Umstände können sich jedoch auf diese Unterbrechungsgeldbeträge auswirken, nämlich:
- die gewählte Unterbrechungsform (Auszeit, Verkürzung der Arbeitszeit auf eine Halbzeit, Verkürzung der Arbeitszeit um ein Fünftel).
- bei einer vollzeitigen Unterbrechung oder einer Verkürzung der Arbeitszeit auf eine Halbzeit wird der Unterbrechungsgeldbetrag erhöht, wenn Sie mehr als 5 Jahre Betriebszugehörigkeit zählen und Ihren Arbeitgeber vor dem 01.02.2023 schriftlich benachrichtigt haben;
- bei einer vollzeitigen oder teilzeitigen Unterbrechung, die Sie ausgehend von einer Teilzeitbeschäftigung erhalten haben, steht das Unterbrechungsgeld im Verhältnis zur ursprünglichen Beschäftigungsbruchzahl;
Beispiel: Wenn Sie Vierfünftelzeit beschäftigt sind, wird das Unterbrechungsgeld für Ihren Vollzeit- oder Halbzeit-Zeitkredit 4/5 des für Vollzeitarbeitnehmende vorgesehenen Betrags betragen.
- wenn der Zeitkredit nicht einen ganzen Monat dauert, wird ein proportionaler Teil des Unterbrechungsgeldes gewährt, der im Verhältnis zur Anzahl Tage, die der Zeitkredit abgedeckt, steht;
Beispiel: Sie beantragen einen Vollzeit-Zeitkredit von 3 Monaten vom 18. Januar bis zum 17. April:
- Für den Monat Januar erhalten Sie einen proportionalen Teil des Unterbrechungsgeldes, der den Zeitraum zwischen dem 18. und dem 31. Januar abdeckt;
- Für den Monat April erhalten Sie einen proportionalen Teil des Unterbrechungsgeldes, der den Zeitraum zwischen dem 1. und dem 17. April abdeckt.
- bei einem Antrag auf einen Einfünftel-Zeitkredit ist das Unterbrechungsgeld verschieden, je nachdem, ob Sie zusammenwohnend, alleinwohnend ohne Kinder oder alleinwohnend mit Kindern, von denen mindestens eines zu Ihren Lasten ist, sind.
- Wenn Sie allein wohnen und keine Kinder haben, haben Sie Anspruch auf erhöhtes Unterbrechungsgeld;
- Wenn Sie nur mit einem Kind zu Ihren Lasten zusammenwohnen, oder nur mit Kindern zusammenwohnen, von denen mindestens eines zu Ihren Lasten ist, erhalten Sie erhöhtes Unterbrechungsgeld, dessen Berufssteuervorabzug außerdem geringer ausfällt. Sie haben unabhängig von der geltend gemachten Begründung Anspruch auf dieses erhöhte Unterbrechungsgeld.
Das Unterbrechungsgeld unterliegt dem Berufssteuervorabzug. Dies bedeutet, dass das monatliche Unterbrechungsgeld, das Sie beziehen, eine Nettoleistung ist, deren Vorabzug bereits abgezogen wurde.
NB: Näheres über den steuerrechtlichen Aspekt und insbesondere über den Satz des von dem Unterbrechungsgeld abgezogenen Vorabzugs erfahren Sie unter der Frage: „Welche Auswirkung hat das Unterbrechungsgeld auf Ihre Steuern?". Welchen Einfluss hat das Unterbrechungsgeld auf Ihre Steuern?
Das Unterbrechungsgeld unterliegt dem Index. Wenn das Unterbrechungsgeld während des Zeitraums, in dem Sie einen Zeitkredit in Anspruch nehmen, indexiert wird, wird der Betrag Ihres Unterbrechungsgeldes nach oben korrigiert.
Die Unterbrechungsgeldbeträge entnehmen Sie der Rubrik Beträge auf dieser Website
Wo müssen Sie wohnhaft sein, um das Unterbrechungsgeld zu erhalten?
Um das Unterbrechungsgeld zu erhalten, müssen Sie während der gesamten Dauer des Zeitkredits Ihren Wohnsitz, entweder:
- in Belgien--;
- oder in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR); nämlich in einem der 27 Länder der Europäischen Union + Norwegen, Island und Liechtenstein--;
- oder in der Schweiz haben.
Ausnahme
Wenn Sie Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann oder Ihre mit Ihnen gesetzlich zusammenwohnende Partnerin/Ihren mit Ihnen gesetzlich zusammenwohnenden Partner begleiten, die/der im Rahmen eines beruflichen Auftrages für ihren/seinen Arbeitgeber sich vorübergehend in ein Land begibt, das außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums liegt und nicht die Schweiz ist, dürfen Sie Ihren Wohnsitz während der Dauer dieses Auftrages dort verlegen.
Unter gesetzliches Zusammenwohnen versteht man das Zusammenleben von zwei Personen (unabhängig von der Art des Verhältnisses und dem Geschlecht der betroffenen Personen), die eine Erklärung von gesetzlichem Zusammenwohnen bei dem Beamten des Standesamtes des gemeinsamen Wohnorts abgelegt haben.
Um diese abweichende Bestimmung für sich in Anspruch zu nehmen, müssen Sie Ihrem Antrag eine Bescheinigung des Arbeitgebers Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemanns oder des Arbeitgebers Ihrer mit Ihnen gesetzlich zusammenwohnenden Partnerin/Ihres mit Ihnen gesetzlich zusammenwohnenden Partners beifügen, die bestätigt, dass der vorerwähnte berufliche Auftrag außerhalb von Europa stattfindet und keinen endgültigen Auslandsaufenthalt voraussetzt.
Wo kann das Unterbrechungsgeld gezahlt werden?
Die Auszahlung des Unterbrechungsgeldes erfolgt per Banküberweisung. Das Unterbrechungsgeld kann überwiesen werden, auf ein Bankkonto:
- in Belgien;
- oder in einem Land, das zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, auch SEPA (= Single Euro Payments Area) genannt, gehört.
NB: Diese Länder sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich La Guadeloupe, La Martinique, Französisch-Guayana, La Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal (einschließlich Azoren und Madeira), Rumänien, Schweden, die Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien (einschließlich Kanarische Inseln, Ceuta & Melilla), Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich (einschließlich Gibraltar und Nordirland), Zypern.
Wenn Sie kein Bankkonto haben, können Sie das zuständige LfA-Büro darum bitten, per Zirkularscheck bezahlt zu werden.
Achtung: Die Vorschriften ändern sich ab dem 01.10.2024: Die Zahlung per Zirkularscheck ist dann nicht mehr möglich.
Nur noch Banküberweisungen sind dann möglich.
Welche Einkommen und Tätigkeiten sind mit dem Unterbrechungsgeldbezug vereinbar?
Lesen Sie das Infoblatt T1 über die mit einer Laufbahnunterbrechung vereinbaren Einkommen und Tätigkeiten auf www.lfa.be.
Wie verläuft das Antragsverfahren bei dem LfA?
Ein Antrag soll nur dann beim LfA eingereicht werden, wenn der Arbeitgeber Ihnen den Zeitkredit bewilligt hat. Das Antragsverfahren muss für jeden Antrag abgewickelt werden (Erstantrag, Verlängerungsantrag oder neuen Antrag).
Nähere Informationen finden Sie im Infoblatt T159.
Was geschieht, wenn Ihr Arbeitgeber oder ein sektorieller Fonds Ihnen zusätzlich zum Unterbrechungsgeld des LfA eine ergänzende Entschädigung zahlt?
Der Arbeitgeber oder ein sektorieller Fonds kann Ihnen zusätzlich zum Unterbrechungsgeld des LfA eine ergänzende Entschädigung zahlen (wenn ein auf Unternehmens- oder sektorieller Ebene vereinbartes kollektives Arbeitsabkommen dies vorsieht oder wenn eine individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitgeber hierzu getroffen wurde).
In einigen Fällen wird auf den Gesamtbetrag des Unterbrechungsgeldes und der ergänzenden Entschädigung ein Abzug berechnet.
Ihre familiäre Situation kann sich auf diese Berechnung auswirken. Sie müssen daherIhrem Antrag das Formular C1-Zeitkredit-KAA Nr. 103-06/17 beifügen. Mit diesem Formular können Sie Ihre familiäre Situation angeben.
Dies gilt nur für Arbeitnehmer ab 45 Jahren, die einen Vollzeit-Zeitkredit oder einen Halbzeit-Zeitkredit in Anspruch nehmen.
Dies gilt nur für Arbeitnehmer ab 45 Jahren, die einen Vollzeit-Zeitkredit oder einen Halbzeit-Zeitkredit in Anspruch nehmen.
Wie bearbeitet das LfA Ihren Antrag?
Wenn das LfA Ihren Zeitkreditantrag erhält, wird er bearbeitet. Anschließend bekommen Sie eine Antwort mit dem Bescheid C62.
Nähere Informationen finden Sie im Infoblatt T159.
Können Sie die Entscheidung des LfA bestreiten?
Ja, Sie können bei dem zuständigen Arbeitsgericht einen Einspruch gegen die Entscheidung des LfA einreichen. Nähere Auskünfte über das Verfahren finden Sie im Infoblatt T110.
Wie können Sie die Bearbeitung Ihrer Akte verfolgen?
Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie im Infoblatt T159.
Müssen Sie während des Zeitkredits weitere Schritte dem LfA gegenüber unternehmen?
Nähere Informationen finden Sie im Infoblatt T159.
Wann verlieren Sie Ihren Anspruch auf das Unterbrechungsgeld?
Ihr Anspruch auf Unterbrechungsgeld fällt weg:
- am Ende der Unterbrechungsgeldanspruchsdauer oder am Ende der in der Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber angegebenen Frist, außer wenn diese Frist nach beiderseitigem Einverständnis verlängert wurde;
- ab dem Tag, wo Sie die Arbeit bei dem gleichen oder bei einem anderen Arbeitgeber wieder aufnehmen;
- ab dem Tag, wo Ihr Arbeitsvertrag endet;
- ab dem Tag, wo Sie in den Genuss einer Pension kommen;
- ab dem Tag, wo Sie seit länger als 12 Monaten einen Vollzeit-Zeitkredit mit einer selbständigen Tätigkeit kombinieren;
- ab dem Tag, wo Sie seit länger als 24 Monaten einen Halbzeit-Zeitkredit oder seit länger als 60 Monaten einen Einfünftel-Zeitkredit mit einer selbständigen Tätigkeit kombinieren.
- ab dem Tag, wo Sie eine selbständige Tätigkeit aufnehmen;
- ab dem Tag, wo Sie irgendeine Arbeitnehmertätigkeit aufnehmen;
- ab dem Tag, wo Sie die Anzahl Stunden Ihrer vorher bestehenden nebenberuflichen Arbeitnehmertätigkeit, deren Ausübung während des Zeitkredits erlaubt wurde, erhöhen;
- ab dem Tag, wo Sie ein nichterlaubtes politisches Mandat ausüben;
- ab dem Tag, wo Sie eine entgeltliche Tätigkeit im Ausland im Rahmen eines anerkannten Projekts für die Entwicklungszusammenarbeit im Auftrag einer anerkannten Nichtregierungsorganisation für die Entwicklungszusammenarbeit ausüben.
- am Ende eines jeden dreimonatigen Zeitraums von Zeitkredit mit der Begründung „Bildung", wenn Sie dem Büro des LfA, das für Sie örtlich zuständig ist, die Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme nicht innerhalb von 20 Kalendertagen nach Ablauf des besagten Zeitraums zukommen lassen.
Welches ist die Konsequenz des Verlusts Ihres Anspruchs auf das Unterbrechungsgeld auf Ihren Zeitkredit?
Allgemeine Regel
Im Falle eines Verlusts des Anspruchs auf das Unterbrechungsgeld bleiben Sie bei Ihrem Arbeitgeber in Zeitkredit ohne Unterbrechungsgeld.
Dies bedeutet, dass der beantragte Zeitkreditzeitraum bis zum ursprünglich beantragten Enddatum weiterläuft. Dieser Zeitraum von Zeitkredit ohne Unterbrechungsgeld wird also auf die Gesamtanspruchsdauer über Ihre gesamte Berufslaufbahn angerechnet.
Sie können jedoch, falls Sie Ihren Anspruch auf das Unterbrechungsgeld während des Zeitkredits verlieren, den Zeitkredit mit dem Einverständnis Ihres Arbeitgebers eventuell abbrechen und mit Ihrem ursprünglichen Stundenplan zurück arbeiten gehen. In diesem Fall müssen Sie das Büro des LfA, das für Sie örtlich zuständig ist, schriftlich davon unterrichten.
Ausnahme
Wenn Sie sich mit den Begründungen „Betreuung seines/r Kindes/r", „Betreuung in Form von Palliativpflege", „Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitglieds oder Familienangehörigen" oder „eine Aus- oder Weiterbildung absolvieren" in Zeitkredit befinden und wenn Sie den Anspruch auf das Unterbrechungsgeld des LfA wegen der Ausübung einer Arbeitnehmertätigkeit oder selbständigen Tätigkeit, deren Zusammentreffen verboten ist, verlieren, oder wenn Sie dem LfA nicht die erforderlichen Bescheinigungen zukommen lassen, die das Vorliegen der Umstandes, die die Begründung ausmacht, nachweisen, dann verlieren Sie ebenfalls Ihren Anspruch auf die Unterbrechung bei dem Arbeitgeber. Mit anderen Worten endet die Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung, die Sie bei Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, am Tag, wo Ihr Anspruch auf das Unterbrechungsgeld wegfällt.
Wann wird Ihr Unterbrechungsgeld zurückgefordert?
Zu Unrecht bezogenes Unterbrechungsgeld wird u.a. zurückgefordert:
- wenn Sie das Büro des LfA von dem Beginn einer Arbeitnehmertätigkeit oder der Erhöhung der Stundenanzahl einer vorher bestehenden nebenberuflichen Arbeitnehmertätigkeit oder von der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit oder von der Ausübung eines politischen Mandats oder von der Ausübung einer entgeltlichen Tätigkeit im Ausland im Rahmen eines anerkannten Projekts für die Entwicklungszusammenarbeit oder von dem Bezug einer Pension nicht vorab schriftlich benachrichtigen.
- Wenn Sie das Büro des LfA nicht vom Ende Ihres Arbeitsvertrages vor Ablauf des Zeitkredits benachrichtigen.
- Wenn Sie das Büro des LfA nicht davon benachrichtigen, dass Sie Ihre Wohnsitzadresse außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verlegt haben.
- ...
Welcher Betrag wird zurückgefordert?
Das LfA fordert den Bruttobetrag des Unterbrechungsgeldes zurück, obwohl Sie einen Nettobetrag beziehen.
Die zurückgezahlten Summen sind in Ihrer Steuerkarte ausgewiesen, sodass die Differenz zwischen dem erhaltenen Unterbrechungsgeld und den zurückgezahlten Summen mit der Steuer verrechnet wird.
Wenn Sie nachweisen, dass Sie Geldleistungen, die Ihnen nicht zustanden, guten Glaubens bezogen haben, wird die Rückforderung auf die letzten 150 Tage unrechtmäßigen Bezugs begrenzt. Bei gleichzeitigem Bezug einer Sozialversicherungsleistung kann keine Rückforderungsbegrenzung bewilligt werden.
Wird das Unterbrechungsgeld während einer Gefängnisstrafe fortgezahlt?
Während einer Gefängnisstrafe wird die Zahlung des Unterbrechungsgeldes eingestellt. Wenn Sie also während eines Zeitraums, in dem Sie Unterbrechungsgeld beziehen, inhaftiert werden, sind Sie verpflichtet, das Büro des LfA, von dem Sie abhängen, schriftlich zu verständigen. Wenn das Unterbrechungsgeld Ihnen weitergezahlt wird, obwohl Sie bereits inhaftiert sind, werden Sie das zu viel erhaltene Unterbrechungsgeld zurückzahlen müssen.
Wenn die Gefängnisstrafe kürzer als Ihre Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung ist, dann müssen Sie dem Büro des LfA ein offizielles Dokument zukommen lassen, mit Angabe des Zeitpunkts, an dem die Gefängnisstrafe zu Ende ist, sodass Ihr Anspruch auf das Unterbrechungsgeld nach der Gefängnisstrafe wieder entstehen kann.
Dürfen Sie Ihren Zeitkredit abbrechen?
Zustimmung des Arbeitgebers
Die Zustimmung Ihres Arbeitgebers vorausgesetzt dürfen Sie Ihren Zeitkredit abbrechen.
Diese Zustimmung muss sich auf das Prinzip und auf das Datum des Abbruchs beziehen. Wenn Ihr Arbeitgeber dem Abbruch zustimmt, müssen Sie das LfA schriftlich davon unterrichten. Hierzu können Sie das Formular „Meldung einer Änderung in den Angaben zur Laufbahnunterbrechung / zum Zeitkredit / zum thematischen Urlaub“ benutzen, das Sie von unserer Website herunterladen können. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben haben, schicken Sie es bitte an das Büro des LfA, das Ihre persönliche Akte verwaltet.
Einfluss auf Ihr Unterbrechungsgeld und auf die Gesamtanspruchsdauer
Selbst wenn die Laufbahnunterbrechung vor Ablauf der Mindestdauer abgebrochen wird, müssen Sie das Unterbrechungsgeld, das Sie erhalten haben, nicht an das LfA zurückzahlen.
Achtung: Aber auch die Tage, die fehlen, um die Mindestdauer zu erreichen, werden von der Gesamtanspruchsdauer abgezogen.
Beispiel: Sie beantragen einen 1/5-Zeitkredit für 6 Monate und nach 2 Monaten brechen Sie ihn mit der Zustimmung Ihres Arbeitgebers ab. Sie brauchen die 2 Monate Unterbrechungsgeld nicht zurückzuzahlen, aber die 4 Monate, die fehlen, um die Mindestdauer zu erreichen, werden auch von der Gesamtanspruchsdauer abgezogen.
Absehen von dem Abzug der Differenz zur Mindestdauer wegen außergewöhnlicher Umstände
Sollten Sie die Mindestdauer aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht eingehalten haben, können Sie einen mit Gründen versehenen Antrag stellen, damit die Differenz zur Mindestdauer nicht auch von Ihrer Gesamtanspruchsdauer abgezogen wird.
Dieser Antrag muss an den Direktor des für Sie örtlich zuständigen Büros des LfA gerichtet werden, der ihn an den Generalverwalter weiterleitet. Der Generalverwalter kann von dem Abzug der Differenz zur Mindestdauer von Ihrer Gesamtanspruchsdauer absehen, sofern er der Auffassung ist, dass die geltend gemachten Umstände außergewöhnlich sind.
Ausnahme
Wenn Sie sich zum 31.01.2023 in Vollzeit-, Halbzeit- oder Einfünftel-Zeitkredit mit der Begründung Betreuung seines/r Kindes/r befinden und zum 01.02.2023 weniger als 30 Monate Unterbrechungsgeld mit dieser Begründung verbraucht haben, dann haben Sie von den 51 Monaten Unterbrechung, auf die Sie Anspruch haben, 48 Monate Anspruch auf Unterbrechungsgeld.
Wenn Sie einen Zeitkredit mit der Begründung Betreuung seines/r Kindes/r für 51 Monate erhalten hatten und sich während des 49., 50. und 51. Monats nicht in Zeitkredit ohne Unterbrechungsgeld befinden möchten, dann dürfen Sie Ihren Zeitkredit ohne die Zustimmung Ihres Arbeitgebers abbrechen.
Genießen Sie während Ihres Zeitkredits einen Kündigungsschutz?
Die Gesetzgebung sieht einen Kündigungsschutz vor. Dieser Kündigungsschutz soll Ihnen die Inanspruchnahme Ihres Rechts auf den Zeitkredit garantieren und gegebenenfalls für Sie die Möglichkeit sicherstellen, in der Beschäftigung, die Sie ganz oder teilweise unterbrochen haben, zum ursprünglichen Arbeitsstundenplan zurückzukehren.
Dieser Schutz setzt am Tag der Vereinbarung oder am Tag der schriftlichen Benachrichtigung ein, wenn ein Recht auf Zeitkredit in Anspruch genommen wird. Er endet 3 Monate nach dem Ende des Zeitkredits.
Dank dieses Schutzes darf Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsvertrag nicht einseitig kündigen. Jedoch gilt dieser Kündigungsschutz nicht, wenn die Kündigung aus einem schwerwiegenden oder ausreichenden Grund geschieht. Für die Anwendung dieser Maßnahme:
- gilt als schwerwiegender Grund, jeder Fehler, der jede berufliche Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und der oder dem Arbeitnehmenden Arbeitgeber sofort und endgültig unmöglich macht;
- gilt als ausreichender Grund, der Grund, der als solcher vom Richter des Arbeitsgerichts erachtet wird, und dessen Ursache und Art nichts mit der Laufbahnunterbrechung an sich zu tun haben. Unter diesen Gründen gilt die Kündigung im Rahmen des Systems der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag (vormals "Frühpension") als ausreichender Grund.
Was geschieht, wenn der Arbeitgeber Ihnen trotz des Kündigungsschutzes kündigt?
Wenn der Arbeitgeber Ihnen während des Kündigungsschutzzeitraums aus einem anderen Grund als einem schwerwiegenden oder ausreichenden Grund kündigt, ist er dazu verpflichtet, Ihnen zusätzlich zur Kündigungsentschädigung eine pauschale Entschädigung zu zahlen, die 6 Monaten Entlohnung entspricht (siehe hiernach).
Welches sind die Modalitäten bei einer Kündigung?
Es kann sein, dass der Arbeitgeber Ihnen ungeachtet des in der Gesetzgebung vorgesehenen Kündigungsschutzes und der eventuellen Zahlung einer pauschalen Entschädigung, die 6 Monaten Entlohnung entspricht, während des Zeitkredits trotzdem kündigt.
Wenn der Arbeitgeber Ihnen eine Kündigungsfrist notifiziert
Bei einem Vollzeit-Zeitkredit
Die Kündigungsfrist darf erst nach Ablauf des Vollzeit-Zeitkredits beginnen zu laufen. Dies bedeutet, dass der Vollzeit-Zeitkredit bis zu seinem Enddatum weiterläuft und dass das Unterbrechungsgeld im Rahmen des Zeitkredits Ihnen also fortgezahlt wird.
Bei einem Halbzeit-Zeitkredit oder bei einem Einfünftel-Zeitkredit
Wenn Sie unter Einhaltung einer Kündigungsfrist entlassen werden, besteht der Arbeitsvertrag während dieser Kündigungsfrist fort. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber Sie während dieser Kündigungsfrist auf der Grundlage Ihrer Teilzeitarbeitsleistungen weiter entlohnt und das LfA Ihnen das Unterbrechungsgeld im Verhältnis zur Arbeitszeitverkürzungsbruchzahl fortzahlt.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsvertrag unter Zahlung einer Kündigungsentschädigung auflöst
Wenn die Kündigung geschieht, ohne dass eine Kündigungsfrist notifiziert wird, oder wenn die Kündigungsfrist unzureichend ist, wird der Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung aufgelöst. In diesem Fall ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen eine Kündigungsentschädigung für einen Zeitraum zu zahlen, der entweder der Dauer der Kündigungsfrist, die hätte notifiziert werden müssen, oder der Differenz zwischen der notifizierten und der geschuldeten Kündigungsfrist entspricht.
Da der Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung aufgelöst wird, hört der Zeitkredit auf, zu bestehen, woraus folgt, dass das Unterbrechungsgeld ab dem Datum der Auflösung nicht mehr gezahlt wird. Sie erhalten jedoch eine Kündigungsentschädigung.
Bei einem Vollzeit-Zeitkredit
Der Kündigungsentschädigung wird die Entlohnung zugrunde gelegt, die Sie bezogen hätten, wenn Sie Ihre Laufbahn nicht vollzeitig unterbrochen hätten.
Bei einem Halbzeit-Zeitkredit oder bei einem Einfünftel-Zeitkredit
Der Berechnung der Kündigungsentschädigung wird die Entlohnung zugrunde gelegt, die Sie bezogen hätten, wenn Sie keine Arbeitszeitverkürzung genommen hätten.
Bei einem Halbzeit- oder Einfünftel-Zeitkredit im Laufbahnendesystem
Es sollte unterschieden werden, ob der Laufbahnende-Zeitkredit auf unbestimmte oder auf bestimmte Zeit genommen wurde.
Falls Sie Ihren Laufbahnende-Zeitkredit auf unbestimmte Zeit beantragt haben, wird der Berechnung der Kündigungsentschädigung die Entlohnung zugrunde gelegt, die im Rahmen der Arbeitszeitverkürzung fällig war, das heißt, die Entlohnung die Sie zum Zeitpunkt der Entlassung bezogen haben.
Falls Sie Ihren Laufbahnende-Zeitkredit auf bestimmte Zeit beantragt haben, wird der Berechnung der Kündigungsentschädigung die Entlohnung zugrunde gelegt, die Sie bezogen hätten, wenn Sie keine Arbeitszeitverkürzung genommen hätten.
Was müssen Sie unternehmen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen während des Zeitkredits kündigt?
Sie müssen das Büro des LfA, das für Sie örtlich zuständig ist, umgehend schriftlich vom Datum der Kündigung unterrichten.
Anspruch auf Arbeitslosengeld
Nach dem durch die Kündigungsfrist oder Kündigungsentschädigung abgedeckten Zeitraum haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, dem die Entlohnung zugrunde liegt, auf die Sie Anspruch gehabt hätten, wenn Sie keinen Zeitkredit beantragt hätten.
Welchen Einfluss hat das Unterbrechungsgeld auf Ihre Steuern?
Das Unterbrechungsgeld ist steuerpflichtig. Es wird steuerrechtlich als Ersatzeinkommen angesehen.
Berufssteuervorabzug
Seit dem 01.01.2004 unterliegt das Unterbrechungsgeld einem Berufssteuervorabzug.
Diese Einbehaltung an der Quelle reduziert das bezogene Unterbrechungsgeld. Ihr Vorteil ist aber, dass die nach endgültiger Steuerbemessung auszuzahlende Steuer geringer ausfällt.
Bei einem Vollzeit-Zeitkredit
Der Berufssteuervorabzug, der von Ihrem Unterbrechungsgeld abgezogen wird, beläuft sich auf 10,13%.
Bei einem Halbzeit-Zeitkredit
Der Berufssteuervorabzug, der von Ihrem Unterbrechungsgeld einbehalten wird, beläuft sich auf :
- 17,15%, wenn Sie alleinstehend sind, d.h. wenn Sie ganz allein wohnen oder wenn Sie nur mit einem Kind, das steuerrechtlich zu Ihren Lasten ist, oder nur mit Kindern, von denen mindestens eines steuerrechtlich zu Ihren Lasten ist, zusammenwohnen, und zwar unabhängig davon, wie alt Sie selbst sind;
- 30%, wenn Sie unter 50 Jahren alt sind und nicht alleinstehend sind;
- 35%, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben und nicht alleinstehend sind.
Bei einem Einfünftel-Zeitkredit
Unabhängig davon, wie alt Sie sind, beläuft sich der Berufssteuervorabzug, der von Ihrem Unterbrechungsgeld einbehalten wird, auf:
- 35% wenn Sie nicht alleinstehend sind;
- 35% wenn Sie alleinstehend sind und allein leben;
- 17,15% wenn Sie alleinstehend sind und nur mit einem Kind, das steuerrechtlich zu Ihren Lasten ist, oder nur mit Kindern, von denen mindestens eines steuerrechtlich zu Ihren Lasten ist, zusammenwohnen.
Eventuelle Befreiung vom Berufssteuervorabzug
Wenn Sie französischer Grenzgänger sind oder wenn Sie Ihren steuerlichen Sitz in Frankreich haben, die französische Staatsangehörigkeit besitzen und von einem öffentlichen belgischen Arbeitgeber entlohnt werden, dann können Sie vom Berufssteuervorabzug befreit werden.
Wenn Sie Informationen hierzu benötigen, lesen Sie das Infoblatt T119 "Können Sie vom Berufssteuervorabzug, der von dem Unterbrechungsgeld einbehalten wird, befreit werden?".
Steuererklärung
Anhand der Steuerkarte 281.18, auf welcher der Gesamtbetrag der während des Steuerjahres erhaltenen Geldleistungen und gegebenenfalls der Gesamtbetrag des während des Steuerjahres einbehaltenen Berufssteuervorabzugs angegeben sind, können Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen.
Im Falle einer verspäteten Zahlung, werden die bezogenen Beträge in der Steuerkarte 281.18 des Zahlungsjahres ausgewiesen.
Diese Steuerkarte wird Ihnen elektronisch geschickt. Sie werden sie in Ihrer eBox oder in Ihrer "Online-Akte Laufbahnunterbrechung/Zeitkredit" oder auf "Tax-on-web/My Minfin" abrufen können.
DieeBox ist der Online-Dienst der Sozialen Sicherheit. Es handelt sich um ein persönliches und gesichertes Postfach, in welches jeder Bürger sich zentralisiert offizielle Dokumente der verschiedenen Einrichtungen der sozialen Sicherheit, u.a. des LfA, zustellen lassen können.
Weitere Informationen über die eBox finden Sie unter: www.myebox.be
Wenn Sie aber nach wie vor ein Papierexemplar Ihrer Steuerkarte erhalten möchten, können Sie es bei dem Büro des LfA Ihres Wohnsitzes anfordern.
Zusätzliche Auskünfte
Nähere Auskünfte über den Einfluss des Unterbrechungsgeldes auf die Berechnung der Steuern erteilt die Steuerverwaltung. Allein sie ist dafür zuständig.
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Steuerverwaltung finden Sie im Telefonbuch oder auf dem Internet-Portal des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen: http://www.finances.belgium.be
Welche Auswirkung hat der Zeitkredit auf Ihre Pension?
Zeitkreditzeiträume können nur dann mit Arbeitsleistungen gleichgestellt werden, wenn Sie vom LfA Unterbrechungsgeld erhalten.
Antworten auf Fragen zur Anrechnung von Zeiten der Laufbahnunterbrechung für die Gewährung der Pension finden Sie auf www.mypension.be. Sie können auch die gebührenfreie Nummer 1765 wählen.
Haben Sie Recht auf eine Ermutigungsprämie?
In gewissen Fällen und unter bestimmten Bedingungen zahlt die Flämische Gemeinschaft eine Ermutigungsprämie zusätzlich zum Unterbrechungsgeld des LfA. Sie finden alle notwendigen Informationen über die vorerwähnten von der Flämischen Gemeinschaft bewilligten Ermutigungsprämien auf der Website des Ministeriums der Flämischen Gemeinschaft: http://www.vlaanderen.be. Näheres erfahren Sie unter der Nummer 1700 oder per E-Mail an aanmoedigingspremie@vlaanderen.be.
Gibt es andere Möglichkeiten von Unterbrechung als die, die im Rahmen des Zeitkredits vorgesehen sind?
Es gibt auch 4 thematische Urlaube.
- DerElternurlaub. Es handelt sich um eine Laufbahnunterbrechung, die es Ihnen ermöglicht, sich um Ihre unter-12-jährige ( oder bei Beeinträchtigung unter-21-jährige) Kinder zu kümmern. Nähere Auskünfte hierzu finden Sie im Infoblatt T19. In unserem FAQ finden Sie auch eine vergleichende Übersicht, die den Elternurlaub und den Zeitkredit mit der Begründung „Betreuung seines/r Kindes/r" gegenüberstellt.
- DerUrlaub wegen medizinischen Beistands. Es handelt sich um eine Laufbahnunterbrechung, die Ihnen die Möglichkeit bietet, sich um einen schwerkranken Familienangehörigen oder um ein schwerkrankes Haushaltsmitglied zu kümmern. Nähere Auskünfte hierzu finden Sie im Infoblatt T18. In unserem FAQ finden Sie auch eine vergleichende Übersicht, die den Urlaub wegen medizinischen Beistands und den Zeitkredit mit der Begründung „Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen" gegenüberstellt.
- DerUrlaub für Palliativpflege. Es handelt sich um eine Laufbahnunterbrechung, dank welcher Sie einer Person, die an einer unheilbaren Krankheit im Endstadium leidet, Beistand leisten können. Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt T20.
- DerUrlaub für nahestehende Hilfspersonen: Hierbei handelt es sich um eine Laufbahnunterbrechung zur Unterstützung einer pflegebedürftigen nahestehenden Person mit eingeschränkter Selbstständigkeit, die nicht notwendigerweise ein Mitglied Ihrer Familie oder Ihres Haushalts sein muss. Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt T164.
So wie der Zeitkredit ermöglichen diese drei thematischen Urlaube eine Auszeit oder eine Arbeitszeitverkürzung.