Ruling : Können Sie sich im Voraus über eine Entscheidung des LfA erkundigen?

T91

Zuletzt aktualisiert am 14.10.2016

Was versteht man unter Ruling?

Die Ruling-Prozedur erlaubt Ihnen, wenn Sie mit einer bestimmten Situation konfrontiert sind, sich vorab beim Direktor des Arbeitslosenamtes über die Entscheidung zu informieren, die er im Moment, wo die Ereignisse eintreten, treffen wird.

Insofern die Tatsachen sich ereignen, wie Sie diese in Ihrer Anfrage beschrieben haben und die Regelung zwischenzeitlich nicht abgeändert wurde, bindet die schriftliche und vorhergehende Antwort des Direktors das LfA für die weitere Bearbeitung Ihrer Akte.

So können Sie dank vorheriger Kenntnis der Entscheidung, die vom LfA getroffen wird, über Ihre Haltung entscheiden.

In welchen Fällen kann diese Prozedur angewandt werden?

Diese Prozedur kann angewandt werden, wenn Ihre Anfrage einen konkreten Sachverhalt betrifft, der noch nicht eingetreten ist und der der Beurteilungsbefugnis des Direktors des Arbeitslosenamtes unterliegt.

Beispiele

  • Sie beabsichtigen Ihre Arbeitsstelle zu verlassen, um Ihrem Partner zu folgen, der aus beruflichen Gründen versetzt wurde. Bevor Sie Ihre Stelle aufgeben, können Sie beim Arbeitslosenamt fragen, ob Sie Anspruch auf Unterstützungen haben werden.
  • Sie wollen Ihre Teilzeitstelle aufgeben, um eine andere Arbeitsstelle im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme aufzunehmen und Sie wollen wissen, ob die zur Aufnahme dieser Arbeitsstelle notwendige Bescheinigung als entschädigter Arbeitsloser Ihnen ausgestellt wird. Bevor Sie Ihre Arbeitsstelle aufgeben, können Sie also diesbezüglich das Arbeitslosenamt befragen.
  • Sie sind Arbeitsloser und Sie wollen selbst Renovierungsarbeiten in Ihrem Haus verrichten. Bevor Sie die Arbeiten beginnen, können Sie sich beim Arbeitslosenamt erkundigen, ob diese Arbeiten mit dem Bezug von Unterstützungen vereinbar sein werden.
  • Sie haben Ihr Studium beendet und Sie beabsichtigen während Ihrer Wartezeit einer Ausbildung als Unternehmensleiter im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung im Mittelstand nachzugehen. Bevor Sie diese Ausbildung beginnen, können Sie das Arbeitslosenamt fragen, ob die Wartezeit während der Ausbildung weiter laufen wird.

Achtung

Die Höhe einer Sanktion, die im Falle von Übertretung der Regelung verhängt werden kann, kann in keinem Fall Gegenstand der Ruling-Prozedur sein.

Welche Formalitäten müssen Sie erfüllen?

Sie müssen eine schriftliche und vorausgehende Anfrage mit einer möglichst genauen und vollständigen Darstellung der konkreten Situation, mit der Sie konfrontiert sein werden, beim für Ihren Wohnort zuständigen Arbeitslosenamt einreichen. Gegebenenfalls fügen Sie zur Stützung Ihrer Anfrage zweckdienliche Beweisstücke bei. Diese Anfrage kann ebenfalls von einer Person, die Sie dazu beauftragt haben (Anwalt, Gewerkschaftsvertreter, Eltern, ...), eingereicht werden.

Wenn Sie entschädigter Arbeitsloser sind, reichen Sie diese Anfrage am besten über Ihre Zahlstelle ein, die Sie über Ihre Rechte und Pflichten informieren, Sie beraten und Ihnen in Ihren Schritten helfen kann.

Falls Sie es wünschen oder wenn Sie noch keine Zahlstelle haben, können Sie Ihre schriftliche Anfrage auch unmittelbar beim Arbeitslosenamt einreichen.

Wozu verpflichtet sich das LfA?

Soweit wie möglich wird Ihnen der Direktor des Arbeitslosenamtes schriftlich binnen vierzehn Werktagen nach Eingang Ihrer Anfrage antworten. Wenn diese Frist nicht eingehalten werden kann, wird der Direktor auf jeden Fall dafür sorgen, Ihnen zu antworten, ehe die Ereignisse eintreten.

Insofern die Tatsachen sich ereignen, so wie Sie diese in Ihrer Anfrage beschrieben haben und die Regelung zwischenzeitlich nicht abgeändert wurde, verpflichtet sich das LfA, zukünftig Ihre Akte in Übereinstimmung mit der Antwort, die Ihnen schriftlich mitgeteilt wurde, zu bearbeiten.

Was müssen Sie nachher tun?

Nach dem Ereignis müssen Sie über Ihre Zahlstelle einen form- und fristgerechten Antrag einreichen, unter Beifügung einer Kopie der schriftlichen Antwort des Direktors des Arbeitslosenamtes.