Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen eines Arbeitsmangels für Unternehmen in Schwierigkeiten
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Zuletzt aktualisiert am 01.09.2026
Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel für Unternehmen in Schwierigkeiten
Erfüllt Ihr Arbeitgeber die Vorbedingungen für diese Aussetzung (Artikel 77/1 bis 77/7 des Gesetzes vom 03.07.1978 über die Arbeitsverträge), darf er die Arbeitsvertragserfüllung ganz oder teilweise aussetzen, wenn bei ihm ein Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen vorliegt.
Während der Aussetzung erhalten Sie Arbeitslosengeld vom LfA und einen Zuschlag von Ihrem Arbeitgeber. Ihr Einkommensverlust bleibt dadurch begrenzt.
Das gegenwärtige Infoblatt erklärt Ihnen, wie Sie bei dieser Aussetzung wegen Arbeitsmangel vorgehen müssen.
Von der Aussetzung bis zur Zahlung des Arbeitslosengeldes: die einzelnen Schritte
- Ihr Arbeitgeber benachrichtigt das LfA und Sie im Voraus über die voraussichtliche Aussetzung;
- Sie füllen die elektronische Kontrollkarte eC3.2 aus, spätestens am ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats, vor dem normalen Arbeitsbeginn; Hinweis: Unterstehen Sie der Paritätischen Kommission für Betriebe für angepasste Arbeit und soziale Werkstätten (PK 327), dürfen Sie die papierne Kontrollkarte C3.2A, die Ihr Arbeitgeber Ihnen ausstellt, weiterhin benutzen.
- Bei der ersten Aussetzung des Angestelltenvertrages erstellt Ihr Arbeitgeber eine elektronische MSR Szenario 2 („Meldung Festlegung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit oder der Krisen-Aussetzung-Angestellte“). Sie benötigen diese Meldung für Ihren Leistungsantrag; eine Kopie händigt er Ihnen aus;
- Sie gehen zu einer Zahlstelle (HfA, CSC, FGTB, SYNOVA) und reichen dort das Formular C3.2-Arbeitnehmer sowie ein Formular C1 ein (darin geben Sie Ihren Nebenberuf, Ihre Kontonummer und Ähnliches an).
- Am Ende jedes Monats erstellt Ihr Arbeitgeber eine elektronische MSR Szenario 5 („Monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit oder der Krisen-Aussetzung-Angestellte“). Darin meldet er, wie viele Stunden Sie in diesem Monat zeitweilig arbeitslos waren; eine Kopie händigt er Ihnen aus;
- Am Ende jedes Monats bestätigen Sie den Kalender Ihrer elektronischen Kontrollkarte eC3.2 und senden die Karte an Ihre Zahlstelle;
Unterstehen Sie der Paritätischen Kommission für Betriebe für angepasste Arbeit und soziale Werkstätten (PK 327) und benutzen Sie keine elektronische Kontrollkarte eC3.2, reichen Sie die papierne Kontrollkarte C3.2A bei Ihrer Zahlstelle ein;
- Die Zahlstelle berechnet den monatlichen Leistungsbetrag und überweist ihn auf Ihr Konto. Vom Leistungsbetrag behält die Zahlstelle 26,75 % Berufssteuervorabzug ein;
- Zusätzlich zum Arbeitslosengeld zahlt Ihnen der Arbeitgeber nach Kollektivvertrag oder Unternehmensplan einen Zuschlag;
- Das LfA überprüft, ob der von der Zahlstelle gezahlte Leistungsbetrag stimmt.
Erläuterungen zur Aussetzungsregelung
Welche Aussetzungsregelungen darf Ihr Arbeitgeber einführen?
Das Gesetz sieht Folgendes vor:
- eine vollständige Aussetzung;
- eine teilweise Aussetzung (was „Kurzarbeit“ in Belgien meint) mit mindestens 2 Arbeitstagen pro Woche.
Im Grundsatz beginnt die vollständige wie die teilweise Aussetzung an einem Montag.
In jeder Kalenderwoche muss die nötige Zahl von Arbeitstagen erreicht sein: 0 in einer Woche vollständiger Aussetzung, 2 in einer Woche teilweiser Aussetzung. Mehr Arbeitstage sind selbstverständlich möglich. Ihr Arbeitgeber kann also:
- eine „vollständige Aussetzung“ einführen und Sie in derselben Woche dennoch für einige Arbeitstage zurückrufen;
- eine „teilweise Aussetzung“ (was man in belgischen Gesetzestexten unter „Kurzarbeit“ versteht) einführen und Sie in derselben Woche für mehr als 2 Arbeitstage zurückrufen.
Was bedeutet „mindestens 2 Arbeitstage pro Woche“?
Sind Sie bei 5 Tagen in der Woche beschäftigt, dürfen Sie höchstens 3 Tage zeitweilig arbeitslos sein, bei 6 Tagen höchstens 4 Tage.
Was bedeutet „ein Arbeitstag“?
Die Aussetzung muss alle Arbeitsstunden umfassen, die Ihr normaler Arbeitsplan für diesen Tag vorsieht. Arbeiten Sie an diesem Tag normalerweise ganztags, können Sie also nicht für einen halben Arbeitstag zeitweilig arbeitslos gemeldet werden.
Bekanntgabe
Ihr Arbeitgeber muss Sie mindestens 7 Tage im Voraus über die vollständige oder teilweise Aussetzung benachrichtigen, die er einführen will. Dazu hängt er die Bekanntgabe gut sichtbar im Betrieb aus oder teilt sie Ihnen schriftlich mit.
Die Bekanntgabe nennt die für Sie geltende Regelung (vollständige oder teilweise Aussetzung), den Zeitraum und die Tage, an denen Sie zeitweilig arbeitslos sein werden.
Wie lange darf die Aussetzung dauern?
Eine vollständige Aussetzung darf je Kalenderjahr höchstens 16 Kalenderwochen dauern (abzüglich einer halben Einheit für jede Woche mit teilweiser Aussetzung).
Die teilweise Aussetzung darf je Kalenderjahr höchstens 26 Kalenderwochen dauern (abzüglich 2 Einheiten für jede Woche vollständiger Aussetzung).
Möglicherweise gilt für Sie ein Kollektivvertrag oder Unternehmensplan mit einer niedrigeren Höchstzahl an Wochen.
Bevor die Aussetzung beginnen kann, müssen Sie alle ganzen Ausgleichsruhetage verbrauchen, die Ihnen noch aus Überstunden, Sonntagsarbeit oder Arbeit an einem Feiertag zustehen.
Was geschieht, wenn Sie arbeitsunfähig erkranken oder ein Feiertag in die Aussetzung fällt?
Für Tage, an denen Sie arbeitsunfähig sind, erhalten Sie kein Arbeitslosengeld. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nur, wer im Sinne der Kranken- und Invalidenversicherung arbeitsfähig ist.
Für diese Tage haben Sie Anspruch auf den garantierten Lohn oder auf Krankengeld, sofern Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen Ihrer Krankenkasse erfüllen.
Für Feiertage (oder den Ersatztag) in den ersten 14 Tagen nach Beginn der Aussetzung haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Für diese Tage steht Ihnen Ihr Arbeitsentgelt zu. Der 14-tägige Zeitraum beginnt jeweils mit der tatsächlichen Aussetzung. Er endet, sobald Sie die Arbeit wieder aufnehmen oder die Aussetzung einen anderen Grund hat.
Was geschieht, wenn Ihr Arbeitgeber die Aussetzungsregelung ändert oder beenden will?
Wechselt Ihr Arbeitgeber von der teilweisen zur vollständigen Aussetzung oder erhöht er die ursprünglich vorgesehene Zahl der Aussetzungstage, muss er Sie mindestens 7 Tage im Voraus benachrichtigen.
Über andere Änderungen benachrichtigt er Sie ebenfalls im Voraus, zum Beispiel wenn Sie die Arbeit wieder aufnehmen sollen.
Arbeiten Sie in Teilzeit?
Arbeiten Sie in Teilzeit und werden Sie zusammen mit Vollzeitbeschäftigten in gleichartiger Funktion zeitweilig arbeitslos, gilt für Sie deren Regelung.
Für den Begriff „mindestens 2 Arbeitstage pro Woche“ ist bei teilweiser Aussetzung nicht Ihre eigene Teilzeitarbeitsregelung maßgebend, sondern die Arbeitsregelung der Person, die in einer gleichartigen Funktion Vollzeit arbeitet.
Die Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel ist auch möglich, wenn Sie den Status als Teilzeitbeschäftigte/-r mit Aufrechterhaltung der Rechte haben und eine Einkommenssicherungszulage beziehen.
Können Sie Ihr Arbeitsverhältnis während der Aussetzung kündigen?
Während einer Aussetzung wegen Arbeitsmangel dürfen Sie Ihr Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsfrist kündigen, bei vollständiger wie bei teilweiser Aussetzung.
Haben Sie vor Beginn der Aussetzung selbst gekündigt, läuft die Kündigungsfrist weiter.
Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen vor oder während der Aussetzung gekündigt, ruht die Kündigungsfrist für deren Dauer.
Welche Formalitäten müssen Sie erledigen?
Eine elektronische Kontrollkarte eC3.2 ausfüllen
Sind Sie in einem Monat zeitweilig arbeitslos, füllen Sie die Kontrollkarte ab dem ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit laut Anweisung aus.
Die Kontrollkarte müssen Sie elektronisch ausfüllen. Nur wenn Sie der Paritätischen Kommission für Betriebe für angepasste Arbeit und soziale Werkstätten (PK 327) unterstehen, dürfen Sie die papierne Kontrollkarte C3.2A weiterhin benutzen.
Wie Sie die elektronische Kontrollkarte eC3.2 ausfüllen, lesen Sie im Infoblatt T71.
Mehr zur papiernen Kontrollkarte (PK 327) lesen Sie im Infoblatt E20.
Einen Leistungsantrag stellen
Werden Sie zum ersten Mal wegen Arbeitsmangel zeitweilig arbeitslos, gehen Sie sofort zu Ihrer Zahlstelle (HfA, CSC, FGTB oder SYNOVA), um dort den Leistungsantrag zu stellen.
Dazu füllen Sie das Formular C3.2-Arbeitnehmer aus und fügen ein Formular C1 bei („Meldung der persönlichen und familiären Situation“).
Den Leistungsantrag können Sie auch elektronisch stellen.
Im Formular C1 geben Sie unter anderem an, welche nebenberuflichen Tätigkeiten Sie ausüben und welche Einkünfte Ihren Leistungsanspruch beeinflussen können.
Ihr Arbeitgeber muss außerdem eine MSR Szenario 2 erstellen und Ihnen eine Kopie davon aushändigen
Der Leistungsantrag muss innerhalb von 2 Monaten beim LfA eingehen. Die Frist läuft ab dem Monat, der auf den Beginn der Aussetzung folgt.
Einen neuen Leistungsantrag müssen Sie stellen:
- wenn Sie seit mehr als 3 Jahren kein Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit mehr bezogen haben;
- wenn Sie das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben.
In diesen Fällen muss Ihr Arbeitgeber ebenfalls eine neue MSR Szenario 2 anfertigen.
Eine neue MSR muss er auch anfertigen, wenn sich Ihre wöchentliche Arbeitszeit ändert, zum Beispiel zu Beginn oder am Ende eines Zeitkredits.
Ihr Tagessatz kann außerdem am ersten Arbeitslosigkeitstag nach dem 1. Oktober neu berechnet werden. Auch dann muss Ihr Arbeitgeber eine neue MSR Szenario 2 erstellen.
Welche Formalitäten muss Ihr Arbeitgeber erledigen?
Die elektronische MSR Szenario 5 („Monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Aussetzung des Angestelltenvertrages“)
Am Ende jedes Monats, in dem Sie zeitweilig arbeitslos waren, erstellt Ihr Arbeitgeber unaufgefordert eine MSR Szenario 5 („Monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit oder der Krisen-Aussetzung-Angestellte“). Er nutzt dafür das Portal der Sozialen Sicherheit oder die Batch-Verarbeitung.
Ihr Arbeitgeber händigt Ihnen eine Kopie der elektronischen Meldung aus.
Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Sie haben sofort Anspruch auf Arbeitslosengeld und müssen die Zulässigkeitsbedingungen nicht erfüllen. Das bedeutet: Sie müssen keine Anwartschaftszeit erfüllen. Gemeint ist damit eine vom Alter abhängige Zahl von Arbeitstagen in einem Arbeitsverhältnis, die in einen bestimmten Zeitraum (Referenzzeitraum) unmittelbar vor dem Leistungsantrag fällt.
Mehr dazu lesen Sie im Infoblatt für Arbeitnehmende T32 „Haben Sie Recht auf Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit?“
Die Entschädigbarkeitsbedingungen müssen Sie sehr wohl erfüllen. Das bedeutet unter anderem: Sie sind arbeitsfähig, Sie wohnen in Belgien, Sie üben keinen Nebenberuf aus, Sie beziehen keine Pension, die mit dem Arbeitslosengeldbezug unvereinbar ist, und Sie sind nicht inhaftiert. Für den Wohnsitz und den Nebenberuf gibt es Ausnahmen.
Wie viel betragen das Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit und der eventuelle Zuschlag?
Wie hoch beide Beträge sind, lesen Sie im Infoblatt T66 „Wie viel beträgt Ihre Unterstützung bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit“.
