Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel für Unternehmen in Schwierigkeiten – Erläuterungen zur Aussetzungsregelung
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Zuletzt aktualisiert am 14.10.2026
Die Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel ist in den Artikeln 77/1 bis 77/8 des Gesetzes vom 03.07.1978 über die Arbeitsverträge geregelt.
Dieses Infoblatt erklärt, welche Formalitäten Sie erledigen müssen, wenn Sie zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen für Ihre Angestellten einführen wollen.
Das Infoblatt E54 erläutert die Vorbedingungen, die ein Unternehmen erfüllen muss, um auf die Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen zurückgreifen zu können.
Unten finden Sie einen kurzen Überblick über diese Vorbedingungen.
Vorbedingungen
Sie müssen alle folgenden Vorbedingungen gleichzeitig erfüllen:
- Sie unterliegen dem Gesetz vom 05.12.1968 über die Kollektivverträge und die paritätischen Kommissionen. Das betrifft also vor allem Unternehmen des Privatsektors;
- Sie gelten aus wirtschaftlichen Gründen als Unternehmen in Schwierigkeiten:
- weil Ihr Umsatz, Ihre Produktion oder Ihre Aufträge um mindestens 10 % gesunken sind, und zwar laut Mehrwertsteuererklärung oder, bei nicht mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen, laut allen beweiskräftigen Unterlagen;
- weil Ihre Quote der zeitweiligen Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangel mindestens 10 % beträgt;
- oder weil die Ministerin oder der Minister für Beschäftigung Sie wegen unvorhersehbarer Umstände als Unternehmen in Schwierigkeiten anerkannt hat; diese Umstände haben Ihren Umsatz, Ihre Produktion oder Ihre Aufträge innerhalb kurzer Zeit erheblich verringert.
- Ein sektoraler Kollektivvertrag, ein betrieblicher Kollektivvertrag oder ein genehmigter Unternehmensplan sieht die Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel vor.
Hinweis: Berufen Sie sich weder auf einen sektoralen oder betrieblichen Kollektivvertrag noch auf einen Unternehmensplan, können Sie auch den Auffang-Kollektivvertrag Nr. 183 anwenden, der am 21. Oktober 2025 im Nationalen Arbeitsrat geschlossen wurde. Dieser Kollektivvertrag gilt vom 1. Januar 2026 bis einschließlich 30. Juni 2029.
Vorbedingungen nachweisen
Dass Sie diese Vorbedingungen erfüllen, weisen Sie dem Arbeitslosenamt des LfA nach: als mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen mit dem Formular C106A, als nicht mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen mit dem Formular C106A-NICHTMWST.
Berufen Sie sich auf einen Unternehmensplan, schicken Sie das Formular zusammen mit dem Unternehmensplan außerdem an die Generaldirektion Kollektive Arbeitsbeziehungen des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung.
Im Grundsatz erhalten Sie innerhalb von 2 Wochen:
ü eine positive Antwort, wenn die Vorbedingungen erfüllt sind,
ü andernfalls eine negative Antwort.
Frühestens 14 Tage nach dem Versand des Formulars C106A oder C106A-NICHTMWST an das LfA dürfen Sie eine elektronische Mitteilung „Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel“ übermitteln.
Welche Regelung dürfen Sie einführen?
Sie können Folgendes einführen:
- entweder eine Regelung der vollständigen Aussetzung;
- oder eine Regelung der teilweisen Aussetzung mit mindestens 2 Arbeitstagen pro Woche.
Die Arbeitszeit der Arbeitnehmenden (Vollzeit oder Teilzeit, 5- oder 6-Tage-Woche …) spielt für diese Zahl keine Rolle.
Wie die Aussetzung zeitlich verteilt ist, spielt keine Rolle.
Zwischen zwei Mitteilungen müssen die Angestellten nicht eine Woche lang wieder arbeiten.
Möglich sind zum Beispiel folgende Regelungen:
- 6 Wochen vollständige Aussetzung, unmittelbar gefolgt von 5 Wochen teilweiser Aussetzung,
- 5 Wochen vollständige Aussetzung, gefolgt von einer neuen vollständigen Aussetzung, diesmal um 2 Wochen.
Die Regelung wird individuell festgelegt und kann daher bei jeder oder jedem Angestellten anders aussehen.
Auszubildende Angestellte, die eine duale Ausbildung absolvieren, können die Aussetzungsregelung ebenfalls nutzen, sofern das für sie zulässig ist. Gemeint sind Auszubildende nach Artikel 1bis des KE vom 28.11.1969 zur Ausführung des Gesetzes vom 27.06.1969 zur Revision des Erlassgesetzes vom 28.12.1944 über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer.
Regelung auch für Teilzeitbeschäftigte
Die Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel ist auch bei Teilzeitbeschäftigten möglich.
Gehören teilzeitbeschäftigte Angestellte einer Abteilung an, deren vollzeitbeschäftigte Angestellte zeitweilig arbeitslos sind, richtet sich die Voraussetzung „mindestens 2 Arbeitstage pro Woche“ bei teilweiser Aussetzung nach der Arbeitszeit einer Person, die im Betrieb in gleichartiger Funktion Vollzeit arbeitet.
Beschäftigt ein Arbeitgeber nur eine teilzeitbeschäftigte Person oder ist zeitweilige Arbeitslosigkeit nur für die Teilzeitbeschäftigten vorgesehen, ist die Zahl der Tage maßgebend, an denen tatsächlich noch gearbeitet wird.
Hinweis:
Dasselbe gilt für Vollzeitbeschäftigte, die die Arbeit in Teilzeit wieder aufnehmen.
Die Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen ist auch bei Teilzeitbeschäftigten möglich, die eine Einkommenssicherungszulage beziehen. Dann müssen Sie:
- wie in diesem Infoblatt beschrieben vorgehen
- und die Stunden der Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel in die elektronische Meldung MSR Arbeitslosigkeit – Szenario 6 als Stunden zeitweiliger Arbeitslosigkeit eintragen.
Beginn der Regelung
Die Regelung der vollständigen oder teilweisen Aussetzung beginnt im Grundsatz an einem Montag.
In jeder Kalenderwoche müssen die Angestellten so viele Tage arbeiten wie vorgeschrieben (0 in einer Woche vollständiger Aussetzung, 2 in einer Woche teilweiser Aussetzung); sie dürfen selbstverständlich auch mehr arbeiten.
Sie können also:
- dem LfA eine „vollständige Aussetzung“ mitteilen und in derselben Woche die Angestellten für einige Arbeitstage zurückrufen;
- dem LfA eine „teilweise Aussetzung“ mitteilen und in derselben Woche die Angestellten für mehr als 2 Arbeitstage zurückrufen.
Was „mindestens 2 Arbeitstage pro Woche“ bei teilweiser Aussetzung bedeutet, legen die Vorschriften nicht fest.
Entsprechend gilt hier der KE vom 03.05.1999 zur Festlegung bestimmter Abwesenheiten, die der Rückkehr zur Vollzeitarbeit gleichgestellt werden. Dieser Erlass betrifft Arbeiterinnen und Arbeiter, die wegen Arbeitsmangel zeitweilig arbeitslos sind.
Hinweis zum Rückruf der Angestellten:
Wie die Angestellten zurückgerufen werden, legt das Gesetz nicht fest.
Die Einzelheiten regelt deshalb das Unternehmen.
Den Rückruf müssen Sie dem LfA nicht mitteilen. Er ist aber in der MSR Szenario 5 und in der elektronischen Kontrollkarte eC3.2 zu sehen, denn dort tragen die Angestellten die gearbeiteten Tage ein.
Betrifft der Rückruf eine ganze Kalenderwoche, brechen Sie die Mitteilung am besten vorher elektronisch ab. So wird das Kontingent an Wochen, in denen Arbeitslosigkeit möglich ist, nicht weiter verbraucht (siehe unten).
Höchstdauer der Aussetzung und Verbrauch des Kontingents
Die Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel ist nur möglich, wenn
- Sie die Aussetzung rechtzeitig den Angestellten bekanntgegeben und dem LfA mitgeteilt haben und
- die folgende Höchstdauer eingehalten wird:
Höchstdauer
|
Art der Regelung |
Höchstdauer der Regelung (je Kalenderjahr) |
|
Vollständige Aussetzung |
(16 Kalenderwochen) abzüglich (Zahl der Wochen teilweiser Aussetzung / 2) je Kalenderjahr |
|
Teilweise Aussetzung mit mindestens 2 Arbeitstagen pro Woche |
(26 Kalenderwochen) abzüglich (Zahl der Wochen vollständiger Aussetzung × 2) je Kalenderjahr |
Der Kollektivvertrag oder der Unternehmensplan kann die Höchstdauer jedoch verkürzen.
Verbrauch des Kontingents
|
|
vollständige Aussetzung |
teilweise Aussetzung |
|
Formel für den Verbrauch des Kontingents |
[16 – (a) – (b/2)] auf die nächstniedrigere Einheit abgerundet |
[26 – (2a) – (b)] |
|
Beispiel |
bereits verbraucht: 1 Woche teilweise Aussetzung, gefolgt von 13 Wochen vollständiger Aussetzung Rest: [16 – (13) – (1/2)] = 2,5 → abgerundet 2 Wochen vollständige Aussetzung |
bereits verbraucht: 1 Woche teilweise Aussetzung, gefolgt von 13 Wochen vollständiger Aussetzung Rest: [26 – (2 × 13) – (1)] = 0 Wochen teilweise Aussetzung (der Arbeitgeber kann aber noch eine vollständige Aussetzung mitteilen und die Angestellten in dieser Zeit bei Bedarf für einzelne Arbeitstage zurückrufen) |
(a) = Zahl der Kalenderwochen mit vollständiger Aussetzung, die dem LfA im Kalenderjahr bereits mitgeteilt und nicht abgebrochen wurden
(b) = Zahl der Kalenderwochen mit teilweiser Aussetzung, die dem LfA im Kalenderjahr bereits mitgeteilt und nicht abgebrochen wurden
Für den Verbrauch des Kontingents von 16 oder 26 Kalenderwochen (oder der niedrigeren Zahl) zählen
- die Zahl der Kalenderwochen (Montag bis Sonntag), in denen laut Mitteilung eine Aussetzung vorliegt, auch wenn Sie die Angestellten doch für einen oder mehrere Arbeitstage zurückrufen;
- die in der Mitteilung angegebene Art der Aussetzung (vollständige oder teilweise Aussetzung): Eine Woche „vollständige Aussetzung“ zählt als solche, auch wenn sich später herausstellt, dass nach einem Rückruf an mindestens 2 Tagen gearbeitet wurde (und Sie eine teilweise Aussetzung hätten nutzen können);
- die Zahl der Kalenderwochen, die die Mitteilung betrifft, auch wenn sie nur einen Teil einer Kalenderwoche betrifft.
Beispiel
Am Dienstag, 3. Januar, teilen Sie dem LfA eine einwöchige vollständige Aussetzung vom Mittwoch, 11. Januar, bis einschließlich Dienstag, 17. Januar, mit.
Da die Mitteilung 2 Kalenderwochen betrifft, verringert sich das Kontingent von 16 Wochen um 2 Einheiten.
Abweichend davon zählen nicht
- die Kalenderwochen, für die die Mitteilung an das LfA vorher elektronisch abgebrochen wurde (spätestens am Sonntagabend vor Beginn der betreffenden Woche).
Der Abbruch gilt auch für die folgenden Wochen.
Wollen Sie erneut eine Aussetzung einführen, müssen Sie eine neue Mitteilung übermitteln;
- der 7-tägige Zeitraum, für den wegen einer verspäteten Mitteilung Arbeitsentgelt gezahlt wird.
Überschreitung des zulässigen Kontingents
Überschreitet die vollständige oder teilweise Aussetzung das zulässige Kontingent, müssen Sie ab dann für die vertraglich vorgesehenen Arbeitsstunden im Aussetzungszeitraum Arbeitsentgelt zahlen.
Beispiel:
Für eine Angestellte oder einen Angestellten wurde bereits eine vollständige Aussetzung um 11 Wochen mitgeteilt.
Die Mitteilung wurde nicht vorher abgebrochen.
Danach wird eine Mitteilung über 8 Wochen teilweiser Aussetzung übermittelt. Nach 4 Wochen teilweiser Aussetzung ist das Kontingent jedoch verbraucht: [26 – (2 × 11) – (4)] = 0. Ab dann müssen Sie für die Aussetzungstage Arbeitsentgelt zahlen.
Formalitäten für Arbeitgeber
VOR Beginn der Arbeitslosigkeit
- Den Angestellten die voraussichtliche Arbeitslosigkeit bekanntgeben
- Dem Betriebsrat (oder der Gewerkschaftsvertretung) die Gründe bekanntgeben
- Dem LfA die voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit mitteilen
Ab BEGINN der Arbeitslosigkeit
- Eine papierne Kontrollkarte C3.2A aushändigen (nur wenn Sie der PK 327 unterstehen)
- Dem LfA jeden Monat für alle Angestellten einzeln den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit mitteilen
- Eine MSR Szenario 2 abgeben, wenn Angestellte einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen müssen
Am MONATSENDE
- Jeden Monat eine MSR Szenario 5 abgeben (Monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit oder der Krisen-Aussetzung-Angestellte)
Wer erledigt die Formalitäten?
Sie selbst oder Ihr Sozialsekretariat, das Sie dazu bevollmächtigt haben.
Beschäftigen Sie Leiharbeitskräfte, erledigt immer die Leiharbeitsfirma bestimmte Formalitäten, und zwar:
- die Mitteilungen an das LfA über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit und über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit. Darin muss angegeben sein, dass sie für Leiharbeitskräfte übermittelt werden; außerdem müssen sie den Namen und die ZDU-Nummer Ihres Unternehmens enthalten;
- die Meldungen eines Sozialrisikos (MSR) Szenario 2 und 5. Auch darin muss die ZDU-Nummer Ihres Unternehmens angegeben sein.
Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Formalitäten:
Vor Beginn der Arbeitslosigkeit
Bekanntgabe der voraussichtlichen Arbeitslosigkeit an die Angestellten
Sie müssen die Arbeitslosigkeit mindestens 7 Kalendertage vor dem ersten Tag voraussichtlicher Arbeitslosigkeit bekanntgeben.
Der Tag der Bekanntgabe und der erste Tag voraussichtlicher Arbeitslosigkeit zählen bei dieser Frist nicht mit.
Die voraussichtliche Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrages geben Sie den Angestellten so bekannt:
- entweder durch einen Aushang an gut sichtbarer Stelle im Betrieb;
- oder durch eine schriftliche Bekanntgabe an die einzelnen Angestellten.
Die individuelle Bekanntgabe ist vor allem für Angestellte gedacht, die beim Aushang im Betrieb nicht anwesend sind (zum Beispiel wegen Krankheit oder Urlaub). So erfahren auch sie rechtzeitig von der vorgesehenen Regelung zeitweiliger Arbeitslosigkeit.
Statt des Aushangs ist auch eine kollektive elektronische Bekanntgabe möglich (zum Beispiel über das Intranet), statt der schriftlichen individuellen Bekanntgabe eine individuelle elektronische Bekanntgabe (zum Beispiel per SMS oder E-Mail). Voraussetzung ist, dass die elektronischen Bekanntgaben dieselben Garantien bieten sowie ausreichend verständlich und barrierefrei sind.
Die Bekanntgabe muss folgende Angaben enthalten
- Name, Vorname und Wohngemeinde der betroffenen Angestellten;
- die Zahl der Arbeitslosigkeitstage und die Tage, an denen die einzelnen Angestellten zeitweilig arbeitslos sein werden;
- den Beginn und das Ende der Regelung.
Da das Gesetz ein Kontingent in Kalenderwochen vorsieht, betrifft die Bekanntgabe am besten ganze Kalenderwochen ab Montag.
Soll die Arbeitslosigkeit an einem Montag beginnen, müssen Sie sie den Angestellten deshalb spätestens am letzten Arbeitstag (Freitag, Samstag oder Sonntag) der vorletzten Woche bekanntgeben.
Die Regelung kann aber auch im Laufe der Woche beginnen; dann geben Sie sie entsprechend später bekannt. Diese angebrochene Kalenderwoche zählt beim Verbrauch des Kontingents jedoch als volle Kalenderwoche.
Beispiel:
Am Dienstag, 3. Januar, geben Sie eine vollständige Aussetzung von 3 Wochen bekannt, und zwar vom Mittwoch, 11. Januar, bis einschließlich Dienstag, 31. Januar.
Da die Aussetzung erst am Mittwoch, 11. Januar, beginnt, ist die Bekanntgabe rechtzeitig.
Da die Bekanntgabe 4 Kalenderwochen betrifft, verringert sich das Kontingent von 16 Kalenderwochen um 4 Einheiten.
Bekanntgabe an den Betriebsrat (oder an die Gewerkschaftsvertretung)
Am selben Tag, an dem Sie den Angestellten die voraussichtliche Arbeitslosigkeit bekanntgeben, müssen Sie dem Betriebsrat bekanntgeben, aus welchen wirtschaftlichen Gründen Sie zeitweilige Arbeitslosigkeit einführen. Gibt es in Ihrem Unternehmen keinen Betriebsrat, geben Sie der Gewerkschaftsvertretung die Gründe bekannt.
Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit an das LfA
Am selben Tag, an dem Sie den Angestellten die voraussichtliche Arbeitslosigkeit bekanntgeben, übermitteln Sie die Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit an das Arbeitslosenamt des LfA, das für den Standort Ihres Unternehmens zuständig ist. Maßgebend ist hier der Betriebssitz Ihres Unternehmens, nicht der Gesellschaftssitz.
Auch die Mitteilung müssen Sie also mindestens 7 Kalendertage vor dem ersten Tag voraussichtlicher Arbeitslosigkeit übermitteln.
Daraus folgt für die elektronische Mitteilung:
- Betrifft sie einen Zeitraum, der an einem Montag beginnt, gilt sie beim LfA als rechtzeitig, wenn sie spätestens am zweiten Sonntag vor der Aussetzungswoche elektronisch übermittelt wurde.
- Betrifft sie einen Zeitraum, der an einem anderen Tag beginnt, gilt sie beim LfA als rechtzeitig, wenn sie spätestens am 8. Tag vor dem Anfangstag elektronisch übermittelt wurde.
Wie Sie dem LfA Ihre elektronische Mitteilung übermitteln, lesen Sie im Infoblatt E53.
Sie müssen mehrere elektronische Mitteilungen übermitteln, wenn
- auf Zeiträume vollständiger Aussetzung eine teilweise Aussetzung folgt (oder umgekehrt);
- es mehrere getrennte Aussetzungszeiträume gibt;
- mehrere paritätische Kommissionen zuständig sind.
Sie müssen auch 2 elektronische Mitteilungen übermitteln, wenn Ihr Unternehmen wegen Jahresurlaub oder Ausgleichsruhe mindestens eine Kalenderwoche geschlossen ist und Sie die Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel davor und danach einführen.
Andernfalls wird auch die Urlaubswoche vom Kontingent abgezogen.
Die Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit muss folgende Angaben enthalten
- Name und Unternehmensnummer des Arbeitgebers;
- Name, Vorname und ENSS der betroffenen Angestellten.
Wichtig:
Technisch ist zwar auch eine elektronische Mitteilung ohne Namen möglich, die nur die Abteilung mit zeitweilig arbeitslosen Arbeitnehmenden angibt. Für Angestellte dürfen Sie dieses Verfahren aber nicht nutzen.
Auf eine solche Mitteilung hin kann kein Arbeitslosengeld bewilligt werden;
- die zuständige paritätische Kommission.
Ist die paritätische Kommission sowohl für Arbeiterinnen und Arbeiter als auch für Angestellte zuständig (Nummer 3##), müssen Sie im Feld „Unterebene“ (einem Dropdown-Menü in der Webanwendung) angeben, dass die Mitteilung Angestellte betrifft;
- die Art der Aussetzungsregelung: vollständige oder teilweise Aussetzung.
Wichtig:
In der elektronischen Mitteilung heißt die teilweise Aussetzung „große Aussetzung“.
Die Tage, an denen die Angestellten arbeitslos sein werden, müssen Sie dem LfA nicht mitteilen;
- den Anfangs- und den Endtag der Aussetzungsregelung; der Anfangstag ist am besten ein Montag, der Endtag ein Sonntag.
In der Mitteilung müssen Sie außerdem die wirtschaftlichen Gründe, die die vollständige oder teilweise Aussetzung rechtfertigen, angeben.
In der Mitteilung an das LfA müssen Sie sich außerdem verpflichten, die Arbeiten der Angestellten während der Aussetzung der Erfüllung ihres Arbeitsvertrages nicht an Dritte zu vergeben.
Laufende Mitteilung abbrechen
Wechseln Sie von der teilweisen zur vollständigen Aussetzung, müssen Sie den Angestellten den Wechsel mindestens 7 Tage im Voraus bekanntgeben.
Beim LfA müssen Sie die laufende Mitteilung abbrechen, und zwar über die elektronische Anwendung. Außerdem müssen Sie rechtzeitig eine neue Mitteilung über die vollständige Aussetzung übermitteln (ebenfalls mindestens eine Woche vorher).
Wollen Sie die ursprünglich vorgesehene Zahl der Aussetzungstage erhöhen, sollen die Angestellten aber weiterhin an mindestens 2 Tagen pro Woche arbeiten, müssen Sie das nur den Angestellten bekanntgeben (7 Tage im Voraus).
Dem LfA müssen Sie daher in folgenden Fällen nichts mitteilen
- wenn Sie bei teilweiser Aussetzung von 4 oder 3 Arbeitstagen auf 2 Arbeitstage wechseln (es bleibt eine teilweise Aussetzung);
- wenn an mehr Tagen gearbeitet wird als ursprünglich vorgesehen.
Führt das dazu, dass aus einer vollständigen Aussetzung (0 oder 1 Arbeitstag in der betreffenden Kalenderwoche) eine teilweise Aussetzung wird (mindestens 2 Arbeitstage), lohnt es sich jedoch, die laufende Mitteilung abzubrechen und rechtzeitig (eine Woche vorher) eine neue Mitteilung zu übermitteln. Das schont das Kontingent: Es verringert sich dann nur um eine Einheit der teilweisen Aussetzung statt um eine Einheit der vollständigen Aussetzung.
Sehen Sie für eine Woche keine Arbeitslosigkeit mehr vor, lohnt es sich ebenfalls, die laufende Mitteilung elektronisch abzubrechen (spätestens am Sonntag vor der betreffenden Kalenderwoche). So vermeiden Sie, dass diese Woche vom Kontingent abgezogen wird. Wollen Sie danach erneut zeitweilige Arbeitslosigkeit einführen, müssen Sie dem LfA rechtzeitig eine neue elektronische Mitteilung übermitteln. Denn nach dem Abbruch können Sie sich nicht mehr auf die frühere Mitteilung berufen.
Was geschieht, nachdem Sie die Mitteilung übermittelt haben?
Für jede elektronische Mitteilung erhalten Sie eine Empfangsbestätigung und eine eindeutige Ticketnummer. Damit können Sie Ihre elektronische Mitteilung einsehen, je nach Übermittlungsweg über das Portal der Sozialen Sicherheit oder im Batch-Verfahren.
Bei Bedarf können Sie Ihre elektronische Mitteilung annullieren oder ändern.
Hinweis:
Die elektronische Anwendung für die Mitteilung
- prüft online, ob die 7-tägige Frist eingehalten wurde; wenn nicht, erhalten Sie eine Fehlermeldung und werden aufgefordert, den Anfangstag zu ändern;
- prüft online nicht, ob die Vorbedingungen erfüllt sind und ob Sie bereits ein Formular C106A oder C106A-C106A-NICHTMWST eingereicht haben; ist das nicht der Fall, werden Sie später darüber unterrichtet; das Arbeitslosengeld wird dann möglicherweise nicht oder erst später gezahlt;
- prüft online nur in geringem Umfang, ob das Kontingent eingehalten wird. Dass das LfA die Mitteilung „annimmt“, bedeutet also nicht, dass das Kontingent noch ausreicht. Bevor Sie die Mitteilung übermitteln, müssen Sie deshalb für alle Angestellten prüfen, ob das Kontingent noch ausreicht.
Sind die Vorbedingungen erfüllt, wird der Inhalt der elektronischen Mitteilung in eine Datenbank übernommen. Die Zahlstellen haben Zugriff darauf und müssen diese Daten abfragen, bevor sie das Arbeitslosengeld zahlen.
Ab Beginn der Arbeitslosigkeit
Kontrollkarte
Seit dem 01.01.2025 müssen Arbeitnehmende die Kontrollkarte bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit (eC3.2) elektronisch ausfüllen.
Arbeitnehmende dürfen deshalb keine papiernen Kontrollkarten C3.2A mehr verwenden, und Sie dürfen keine papiernen Kontrollkarten mehr aushändigen.
Ab dem ersten Arbeitslosigkeitstag müssen Arbeitnehmende die elektronische Kontrollkarte eC3.2 nach den Hinweisen in der Zeichenerklärung ausfüllen.
Arbeitnehmende müssen darin insbesondere eintragen: jede Arbeit für eigene oder für fremde Rechnung, und zwar vor Arbeitsbeginn, außerdem Krankheitstage, Urlaubstage sowie nichtgearbeitete Tage, für die sie vergütet werden.
Am Monatsende müssen Arbeitnehmende ihre Kontrollkarte eC3.2 an ihre Zahlstelle (HfA, CSC, FGTB, SYNOVA) schicken.
Mehr zur elektronischen Kontrollkarte lesen Sie im Infoblatt T71 („Die elektronische Kontrollkarte eC3.2“).
Ausnahme
Unterstehen Sie der Paritätischen Kommission für die Betriebe für angepasste Arbeit und die sozialen Werkstätten (PK 327), dürfen Sie den Arbeitnehmenden weiterhin unbefristet papierne Kontrollkarten C3.2A aushändigen.
Wie Sie die papierne Kontrollkarte C3.2A aushändigen, lesen Sie im Infoblatt E20 („Die papierne Kontrollkarte und das Validierungsbuch“).
Für die Arbeitnehmenden Ihrer Zielgruppe können Sie beim LfA außerdem beantragen, vom vorgeschriebenen Verfahren für die Führung der papiernen Kontrollkarte C3.2A bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit abzuweichen. Die Abweichung beantragen Sie mit dem Formular Abweichungsantrag C3.2A – Betrieb für angepasste Arbeit.
Monatliche Mitteilung über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit an das LfA
Für alle Angestellten, die wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen zeitweilig arbeitslos sind, müssen Sie jeden Monat einzeln den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit im Monat mitteilen, und zwar an das Arbeitslosenamt des LfA, das für den Standort Ihres Unternehmens zuständig ist.
Maßgebend ist hier der Betriebssitz Ihres Unternehmens, nicht der Gesellschaftssitz.
Wichtig ist, dass die Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit und die Mitteilung über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit von derselben Einheit übermittelt werden (gleiche ZDU-Nummer und gleiche Postleitzahl). Arbeitslosengeld kann nur gezahlt werden, wenn beide Mitteilungen für alle Angestellten in Ordnung sind und übereinstimmen.
Ist die Erfüllung des Arbeitsvertrages am ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit gleichzeitig aus einem anderen Grund ausgesetzt (zum Beispiel wegen Krankheit, individuellen Urlaubs oder Ausgleichsruhe), bleibt die Mitteilung für die betreffenden Angestellten trotzdem gültig.
Die Angestellten müssen dieses Ereignis (Krankheit, Urlaub usw.) in ihre Kontrollkarte eintragen. Für diese Tage erhalten sie kein Arbeitslosengeld.
Der erste Tag effektiver Arbeitslosigkeit, den Sie mitgeteilt haben, ist dann also nicht der erste Tag, für den Arbeitslosengeld bewilligt wird.
Die Mitteilung müssen Sie elektronisch übermitteln (über das Internet oder im Batch-Verfahren, siehe oben), und zwar:
- entweder am ersten Tag der effektiven Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrages;
- oder am darauffolgenden Werktag (*);
- oder, wenn Sie sicher wissen, dass die Angestellten arbeitslos sein werden, frühestens am 5. Werktag vor dem ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit. Die elektronische Anwendung nimmt die Mitteilung an, wenn sie frühestens am 7. Kalendertag vor dem ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit übermittelt wird.
(*) Werktage sind alle Wochentage außer Sonntagen, Feiertagen, Ersatzfeiertagen und Brückentagen.
Hinweis:
Ist der folgende Werktag ein Samstag, lässt das LfA zu, dass die Mitteilung am darauffolgenden Montag übermittelt wird.
Die monatliche Mitteilung an das LfA muss folgende Angaben enthalten
- Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Unternehmensnummer oder die Ihres Unternehmens;
- den Namen, den Vornamen und die Erkennungsnummer der sozialen Sicherheit der betroffenen Angestellten (in einer Mitteilung können mehrere Angestellte angegeben werden);
- den ersten Tag im betreffenden Monat, an dem die Erfüllung des Arbeitsvertrages der betroffenen Angestellten wegen Arbeitsmangel ausgesetzt ist;
- die vollständige Adresse des Ortes, an dem die Angestellten an diesem Tag normalerweise gearbeitet hätten.
Vorzeitige Mitteilung
Eine vorzeitige Mitteilung gilt als unterbliebene Mitteilung. Für den betreffenden Monat kann dann kein Arbeitslosengeld gezahlt werden.
Vorzeitig ist eine Mitteilung, die mehr als 5 Werktage vor dem ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit übermittelt wird.
Haben Sie irrtümlich eine Mitteilung über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit übermittelt, müssen Sie sie beim LfA so schnell wie möglich annullieren (im Grundsatz elektronisch).
Nach dem Gesetz müssen Sie spätestens an dem Werktag annullieren, der auf den Tag folgt, den Sie dem LfA als ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit mitgeteilt haben.
Beispiel:
Am Freitag, 11.04., teilen Sie dem LfA mit, dass Montag, der 14.04., der erste Tag effektiver Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangels sein wird. Dann kann die Arbeit doch fortgesetzt werden. Die Mitteilung über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit müssen Sie spätestens am Dienstag, 15.04., annullieren.
Mit der elektronischen Anwendung können Sie die Mitteilung auch nach diesem Tag noch annullieren. Die Annullierung bleibt jedoch unberücksichtigt, wenn sich zeigt, dass der Arbeitgeber bösgläubig ist oder immer wieder annulliert.
Werden die Angestellten später im Monat tatsächlich zeitweilig arbeitslos, müssen Sie dem LfA eine neue Mitteilung über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit übermitteln.
Nachdem Sie die Mitteilung über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit übermittelt haben, erhalten Sie für jede elektronische Mitteilung eine Empfangsbestätigung mit einer eindeutigen Nummer und dem Inhalt der Mitteilung. Je nach Übermittlungsweg können Sie die elektronischen Mitteilungen über das Portal der Sozialen Sicherheit oder im Batch-Verfahren einsehen.
Das zuständige Arbeitslosenamt des LfA prüft, ob die Mitteilung den Vorschriften entspricht (zum Beispiel, ob eine Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit übermittelt und die Frist für die Mitteilung über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit eingehalten wurde).
- Entspricht die Mitteilung den Vorschriften, wird ihr Inhalt in eine Datenbank übernommen, auf die die Zahlstellen (HfA, CSC, FGTB, SYNOVA) Zugriff haben. Die Zahlstellen fragen diese Daten ab, um den zeitweilig Arbeitslosen das Arbeitslosengeld korrekt zu zahlen.
- Entspricht die Mitteilung nicht den Vorschriften, unterrichtet Sie das Arbeitslosenamt des LfA darüber. So können Sie die Mitteilung so schnell wie möglich in Ordnung bringen.
MSR Szenario 2 (Meldung Festlegung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit oder der Krisen-Aussetzung-Angestellte)
Eine Meldung eines Sozialrisikos Szenario 2 geben Sie ab, wenn Arbeitnehmende einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen müssen, also:
- bei der ersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit in Ihrem Unternehmen;
- bei erneuter zeitweiliger Arbeitslosigkeit nach einer Unterbrechung des Arbeitslosengeldbezugs bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit von mindestens 36 Monaten;
- bei erneuter zeitweiliger Arbeitslosigkeit nach einer Änderung der vertraglichen Arbeitszeit (Faktor Q oder S), zum Beispiel bei einem Wechsel in Teilzeit oder einer Unterbrechung der Berufslaufbahn wie Zeitkredit oder thematischem Urlaub.
Wie?
Zu Beginn der Arbeitslosigkeit müssen Sie von sich aus eine MSR Szenario 2 abgeben, entweder über das Portal der Sozialen Sicherheit (MSR Arbeitslosigkeit Szenario 2 – Meldung Festlegung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit oder der Krisen-Aussetzung-Angestellte) oder im Batch-Verfahren (Unternehmen > Technische Informationen > strukturierte Mitteilungen des Portals der Sozialen Sicherheit).
Eine Kopie der elektronischen Meldung händigen Sie den Arbeitnehmenden zur Information aus.
Die Zahlstelle ruft die MSR Szenario 2 selbst ab.
Wie Sie die Faktoren Q und S sowie das theoretische durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt eintragen, lesen Sie im Infoblatt E14.
Anhand der MSR Szenario 2 berechnet das LfA den Tagessatz des Arbeitslosengeldes, auf den die Arbeitnehmenden Anspruch haben.
Am Ende jedes Monats: MSR 5 – Monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit
Am Monatsende müssen Sie eine Meldung eines Sozialrisikos Szenario 5 abgeben.
Sie geben je Monat und Person nur eine MSR Szenario 5 ab, auch wenn im Laufe des Monats mehrere Formen zeitweiliger Arbeitslosigkeit vorkommen.
Wie?
Die elektronische Meldung geben Sie über das Portal der Sozialen Sicherheit (MSR Arbeitslosigkeit Szenario 5 – Monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit oder der Krisen-Aussetzung-Angestellte) oder im Batch-Verfahren (Unternehmen > Technische Informationen > strukturierte Mitteilungen des Portals der Sozialen Sicherheit) ab. Eine Kopie händigen Sie den Arbeitnehmenden aus.
Wie Sie die Faktoren Q und S sowie das theoretische durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt eintragen, lesen Sie im Infoblatt E14.
Sie geben an, wie viele Stunden die Arbeitnehmenden zeitweilig arbeitslos waren, und setzen davor einen Code für die Art der zeitweiligen Arbeitslosigkeit (Code 5.11 für die Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangels).
Eine Kopie der elektronischen Meldung händigen Sie den Arbeitnehmenden zur Information aus.
Die MSR Szenario 5 geht automatisch an die Zahlstelle der Arbeitnehmenden.
Anhand der Kontrollkarte und der MSR Szenario 5 können die Zahlstelle und das LfA berechnen, wie viele tägliche Leistungen den Arbeitnehmenden zustehen.
Welche Tage dürfen nicht als Tage zeitweiliger Arbeitslosigkeit gemeldet werden?
- Tage, für die Sie Arbeitsentgelt zahlen müssen (zum Beispiel Tage, für die wegen einer unterbliebenen oder verspäteten Mitteilung an das LfA Arbeitsentgelt geschuldet ist).
- Gesetzliche Feiertage (oder Ersatztage) in den ersten 14 Tagen nach Beginn der Aussetzung. Für diese Tage haben die Angestellten Anspruch auf Arbeitsentgelt. Der 14-tägige Zeitraum beginnt jeweils mit der tatsächlichen Aussetzung. Er endet, sobald die Arbeit wieder aufgenommen wird oder die Aussetzung aus einem anderen Grund erfolgt.
- Die üblichen Inaktivitätstage der Arbeitnehmenden (zum Beispiel Samstag, wenn das der übliche Inaktivitätstag ist).
- Vollständig erworbene Ausgleichsruhetage, die den Arbeitnehmenden nach Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Überstunden zustehen. Diese Ausgleichsruhetage müssen die Arbeitnehmenden zuerst verbrauchen, bevor sie zeitweilig arbeitslos werden können (Artikel 77/5 des Gesetzes über die Arbeitsverträge). Dasselbe gilt für ganze Ausgleichsruhetage wegen Überschreitungen der Arbeitszeit bei flexiblen Arbeitsregelungen (Artikel 20bis des Arbeitsgesetzes vom 16.03.1971).
Folgende Ausgleichsruhetage müssen dagegen nicht vorher verbraucht werden:- Ausgleichsruhe von weniger als einem ganzen Tag;
- Ausgleichsruhe im Rahmen der kollektiven Arbeitszeitverkürzung, unabhängig davon, ob die Ruhetage individuell oder kollektiv festgelegt sind. Diese Tage dürfen jedoch nicht als Arbeitslosigkeitstage angegeben werden;
- Tage, an denen teilweise gearbeitet wurde (wurde zum Beispiel vormittags gearbeitet, kann für den Nachmittag keine Arbeitslosigkeit angegeben werden).
Unterbliebene, vorzeitige oder verspätete Mitteilungen an das LfA
Unterbliebene oder verspätete Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit (bei rechtzeitig mitgeteiltem erstem Tag effektiver Arbeitslosigkeit)
Zwischen der Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit und dem ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit müssen mindestens 7 Kalendertage liegen. Der Tag der Mitteilung und der erste Arbeitslosigkeitstag zählen dabei nicht mit.
Haben Sie dem LfA die Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit verspätet übermittelt (weniger als 7 Tage vorher), unterrichtet Sie das LfA darüber.
Das LfA passt den Anfangstag des mitgeteilten Zeitraums an. Der mitgeteilte Endtag bleibt unverändert.
Die Arbeitnehmenden haben deshalb frühestens ab dem vom LfA korrigierten Anfangstag Anspruch auf Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit. Für die Zeit davor müssen Sie Arbeitsentgelt zahlen.
Beispiel:
Am Montag, 07.10., übermittelt der Arbeitgeber eine Mitteilung für einen Zeitraum ab Freitag, 11.10.
Die Mitteilung ist verspätet.
Das Arbeitslosenamt des LfA verschiebt den Beginn der Regelung deshalb auf Dienstag, 15.10.
Berücksichtigen Sie diese Korrektur nicht, haben die Arbeitnehmenden frühestens ab dem 8. Tag des vorgesehenen Arbeitslosigkeitszeitraums Anspruch auf Arbeitslosengeld; für die Zeit davor müssen Sie die garantierte Entlohnung zahlen.
Haben Sie keine Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit übermittelt, müssen Sie Ihren Arbeitnehmenden das Arbeitsentgelt zahlen. Arbeitslosengeld kann dann nicht bewilligt werden, auch nicht für die Zeit nach dem 7-tägigen Zeitraum, für den Arbeitsentgelt gezahlt wird. Für den Zeitraum ab dem 8. Tag der effektiven Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrages kann nur dann Arbeitslosengeld gezahlt werden, wenn Sie doch noch eine verspätete Mitteilung übermitteln und das Kontingent ausreicht.
Unterbliebene oder verspätete Mitteilung über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit (bei rechtzeitiger Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit)
Der Arbeitgeber muss die Mitteilung über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit spätestens am Werktag nach dem ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit übermitteln.
Verspätet ist eine Mitteilung, die später als einen Werktag nach dem ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit übermittelt wird.
Für die Zeit vor der Mitteilung haben die Arbeitnehmenden dann Anspruch auf Arbeitsentgelt.
Arbeitslosengeld kann also erst ab dem Werktag vor der Übermittlung der verspäteten Mitteilung bewilligt werden.
Übermitteln Sie die monatliche Mitteilung über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit nicht, müssen Sie den Angestellten für die Tage, an denen die Erfüllung des Vertrages tatsächlich ausgesetzt war, ihr Arbeitsentgelt zahlen. Für die ersten 7 Tage zahlen Sie das normale Arbeitsentgelt, für die weiteren Arbeitslosigkeitstage ein gedeckeltes Arbeitsentgelt.
Als Sanktion müssen Sie das Arbeitsentgelt für jeden Monat zahlen, in dem Sie die Mitteilung nicht übermitteln.
Eine vorzeitige Mitteilung gilt als unterbliebene Mitteilung.
Unterbliebene Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit und unterbliebene Mitteilung über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit
Haben Sie die voraussichtliche Arbeitslosigkeit nicht mitgeteilt und den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit gar nicht oder vorzeitig mitgeteilt, müssen Sie:
- für die ersten 7 Tage (auch über den laufenden Monat hinaus) das normale Arbeitsentgelt zahlen;
- für den Rest des Monats das gedeckelte Arbeitsentgelt zahlen (*).
Wie hoch die Obergrenze ist, lesen Sie im Infoblatt T66 „Wie viel beträgt Ihre Unterstützung bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit“.
Was geschieht, wenn die Aussetzung unbegründet ist?
Führen Sie zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen ein, obwohl kein Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen vorliegt, müssen Sie den Arbeitnehmenden für die Tage, an denen die Erfüllung ihres Arbeitsvertrages nicht rechtmäßig ausgesetzt ist, ihr normales Arbeitsentgelt zahlen.
Dann müssen Sie dem LfA den Bruttobetrag des zu Unrecht gezahlten Arbeitslosengeldes bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit zurückzahlen.
Den Nettobetrag des zu Unrecht gezahlten Arbeitslosengeldes dürfen Sie vom Nettoarbeitsentgelt abziehen, das Sie den Arbeitnehmenden zahlen müssen.
Hinweis:
Werden Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt als Unternehmen in Schwierigkeiten anerkannt, heißt das nicht, dass Sie künftig immer auf zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen zurückgreifen können. Bei jeder Mitteilung kann das LfA prüfen, ob die angegebene zeitweilige Arbeitslosigkeit gerechtfertigt ist und ob der angegebene Arbeitsmangel noch immer auf wirtschaftliche Faktoren zurückgeht.
Formalitäten für Arbeitnehmende
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Antrag auf Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit stellen
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Kontrollkarte bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit ausfüllen und abschicken
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Sich nach den ersten 3 Monaten zeitweiliger Arbeitslosigkeit beim zuständigen regionalen Arbeitsamt als arbeitsuchend eintragen lassen
Antrag auf Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit stellen
Die Angestellten müssen sich so schnell wie möglich an ihre Zahlstelle (HfA, CSC, FGTB, SYNOVA) wenden und dort ein Formular C3.2-Arbeitnehmer ausfüllen (Antrag auf Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit). Den Antrag auf Arbeitslosengeld können die Arbeitnehmenden auch elektronisch stellen.
Der Antrag auf Arbeitslosengeld muss beim Arbeitslosenamt des LfA eingehen, und zwar spätestens am Ende des 2. Monats nach dem Monat, in dem die Arbeitnehmenden zeitweilig arbeitslos werden.
Beispiele
- Die erste zeitweilige Arbeitslosigkeit beginnt am 16. Juni. Der Antrag auf Arbeitslosengeld muss spätestens am 31. August beim Arbeitslosenamt des LfA eingehen.
- Die erste zeitweilige Arbeitslosigkeit beginnt am 1. Juli. Der Antrag auf Arbeitslosengeld muss spätestens am 30. September beim Arbeitslosenamt des LfA eingehen.
- Die erste zeitweilige Arbeitslosigkeit beginnt am 31. Juli. Auch hier muss der Antrag auf Arbeitslosengeld spätestens am 30. September beim Arbeitslosenamt des LfA eingehen.
Kontrollkarte bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit
Arbeitnehmende, die die elektronische Kontrollkarte eC3.2 verwenden (ab dem 01.01.2025 obligatorisch), müssen sie ausfüllen und am Monatsende elektronisch an ihre Zahlstelle schicken.
Wer ausnahmsweise noch die papierne Kontrollkarte C3.2A verwendet, muss sie nach den Hinweisen auf der Karte ausfüllen. Am Monatsende muss diese Person die Karte unterschreiben und bei ihrer Zahlstelle einreichen.
Eintragung als arbeitsuchend beim zuständigen regionalen Arbeitsamt
Nach den ersten 3 Monaten zeitweiliger Arbeitslosigkeit müssen sich die Angestellten beim zuständigen regionalen Arbeitsamt (Arbeitsamt der DG, Forem, Actiris, VDAB) als arbeitsuchend eintragen lassen. Nehmen die Angestellten die Arbeit 2 Wochen in Folge vollständig wieder auf, beginnt ein neuer Zeitraum von 3 Monaten.
Anspruch auf Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit
Zeitweilig arbeitslose Arbeitnehmende sind von der Anwartschaftszeit befreit. Sie haben also sofort Anspruch auf Arbeitslosengeld, ohne eine bestimmte Zahl von Arbeitstagen in einem Arbeitsverhältnis oder gleichgestellten Tagen nachweisen zu müssen. Für sie gelten die üblichen Entschädigbarkeitsvoraussetzungen (unter anderem Arbeitsfähigkeit, Voraussetzungen für eine nebenberufliche Tätigkeit …).
Mehr dazu lesen Sie im Infoblatt T32 „Haben Sie Recht auf Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit?“.
Höhe des Arbeitslosengeldes und Anspruch auf einen Zuschlag
Der Tagessatz des Arbeitslosengeldes wird genauso berechnet wie sonst bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit. Die Angestellten erhalten 60 % ihres gedeckelten durchschnittlichen Arbeitsentgelts.
Vom Arbeitslosengeld werden 26,75 % Berufssteuervorabzug einbehalten.
Arbeiten Angestellte in Teilzeit und beziehen sie zusätzlich zu ihrem Teilzeitentgelt eine Einkommenssicherungszulage, werden die Stunden der Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel nicht mit dem genannten Prozentsatz entschädigt. Das Arbeitslosengeld wird dann nach dem Tagessatz berechnet, der der Einkommenssicherungszulage zugrunde liegt.
Mehr zur Höhe des Arbeitslosengeldes bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit und des Zuschlags lesen Sie im Infoblatt T66.
