Zeitweilige Arbeitslosigkeit aufgrund der Coronakrise: Solidarität und vereinfachte Verfahren, aber die Kontrollen finden weiter statt
30-03-2020
In diesen schwierigen Zeiten, die das Coronavirus mit sich gebracht hat, setzt das LfA, in Zusammenarbeit mit den Zahlstellen, alles daran, damit den Arbeitnehmern, die der Coronakrise zum Opfer gefallen sind, das Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit möglichst schnell gezahlt wird.
In diesen schwierigen Zeiten, die das Coronavirus mit sich gebracht hat, setzt das LfA, in Zusammenarbeit mit den Zahlstellen, alles daran, damit den Arbeitnehmern, die der Coronakrise zum Opfer gefallen sind, das Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit möglichst schnell gezahlt wird.
Die vereinfachten Verfahren sollen die reibungslose Abwicklung der Zahlungen garantieren. Solidarität ist also mehr als je zuvor angesagt, aber sie ist nur möglich, wenn kein Sozialleistungsmissbrauch begangen wird.
So setzt das LfA seine Kontrollen fort und bekämpft es nach wie vor derartige Missbräuche. Das LfA führt solche Kontrollen u.a. mithilfe eines automatisierten Datenabgleichs durch und überprüft dabei, ob Betrugsmechanismen, welche zur unrechtmäßigen Zahlung von Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit führen könnten, entwickelt werden.
Jeder Bürger, jedes Unternehmen und jede Organisation kann auf der Website der Kontaktstelle für ehrliche Konkurrenz, bei Kenntnis eines Sozialbetrugs oder bei begründetem Verdacht, eine Meldung erstatten (https://www.pointdecontactfraudesociale.belgique.be.
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