Zweite Vorankündigungs-schreiben über das Auslaufen des Anspruchs ab dem 13. Oktober

10-10-2025

Die von der Föderalregierung beschlossene Reform des Arbeitslosengeldes sieht eine zeitliche Begrenzung der Anspruchsdauer vor, die sich sowohl nach der Dauer der Arbeitslosigkeit als auch nach der Anzahl der zurückgelegten Laufbahnjahre und -monate richtet.

Arbeitsuchende, die von der Reform betroffen sind, erhalten vom LfA ein Vorankündigungsschreiben. Der Versand dieser Schreiben erfolgt in Wellen, die nach der Dauer der Arbeitslosigkeit gestaffelt sind. Die ersten betroffenen Personen erhielten ihr Schreiben im September. Die nächsten Schreiben werden ab dem 13. Oktober 2025 per Post und ab dem 11. Oktober 2025 in die eBox geschickt.
 
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung und auf unserer Seite Reform der Arbeitslosenversicherung.

Die seit dem 1. Juli 2025 in Kraft getretenen Änderungen der Vorschriften werden auch im Video zur Vollarbeitslosigkeit klar und anschaulich erläutert.