Reform der Arbeitslosen- versicherung: Haben Sie noch kein Vorankündigungsschreiben vom LfA erhalten?

02-10-2025

Die Regierung hat beschlossen, den Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Vollarbeitslosigkeit zeitlich zu befristen und die Bezugsdauer des Berufseingliederungsgeldes weiter einzuschränken.

Die Neuregelungen treten am 1. März 2026 in Kraft. Bereits am 1. Juli 2025 wurden Übergangsmaßnahmen eingeführt.

Seit Mitte September 2025 werden persönliche Vorankündigungsschreiben an alle Arbeitsuchende versandt, deren Situation von der Reform beeinflusst sein wird. Der Versand dieser Schreiben erfolgt gestaffelt über mehrere Monate. Es werden also zunächst keine Schritte von Ihnen erwartet. Das Vorankündigungsschreiben wird Ihnen automatisch zugesandt, wenn Ihr Anspruch voraussichtlich auslaufen werden wird.

Haben Sie noch kein solches Schreiben erhalten?

Bitte kontaktieren Sie das LfA in dem Fall noch nicht sofort. Das Enddatum Ihres Leistungsanspruchs ist möglicherweise noch gar nicht bekannt. Glauben Sie, den Brief aus irgendeinem Grund, z. B. wegen eines Umzugs, nicht erhalten zu haben? Wenn dies der Fall ist, überprüfen Sie bitte Ihre eBox oder Ihre Online-Akte bei Ihrer Zahlstelle (Gewerkschaft oder HfA).

Wenn Sie einen neuen Leistungsantrag während der Übergangsphase stellen, wird Ihnen das Enddatum Ihres Leistungsanspruch direkt im Bewilligungsbescheid mitgeteilt.

Weitere Informationen zur Reform der Arbeitslosenversicherung sowie Erklärvideos, in denen die Neuerungen anhand von animierten Grafiken veranschaulicht werden, finden Sie unter Reform der Vorschriften über Arbeitslosigkeit.