Urlaub für Palliativpflege
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T20
Zuletzt aktualisiert am 16.09.2026
Was ist der Urlaub für Palliativpflege?
Es handelt sich um einen thematischen Urlaub. Das heißt, um eine besondere Form der Unterbrechung der Berufslaufbahn. Damit können Sie eine Auszeit nehmen oder Ihre Arbeitszeit vorübergehend verkürzen, um einer Person, die an einer unheilbaren Krankheit leidet und sich im Endstadium befindet, Palliativpflege zu leisten.
Die Palliativpflege soll die Patientin oder den Patienten am Lebensende umfassend begleiten. Dazu gehören die Behandlung körperlicher Symptome und von Schmerzen ebenso wie psychologischer oder geistiger Beistand und Hilfe in Verwaltungs- oder Familienangelegenheiten.
Während dieser Unterbrechung können Sie monatliches Unterbrechungsgeld vom LfA erhalten.
Hinweis: Im Privatsektor ist der Urlaub für Palliativpflege nicht dasselbe wie der Zeitkredit mit Begründung „Palliativpflege leisten“. Lesen Sie das Infoblatt Nr. T160 mit weiteren Informationen über den Zeitkredit mit Begründung.
Welche Vorschriften gelten?
Der Anspruch auf die Unterbrechung ist in den Artikeln 100bis und 102bis des Sanierungsgesetzes vom 22.01.1985 zur Festlegung sozialer Bestimmungen geregelt.
Der Anspruch auf Unterbrechungsgeld hängt von dem Sektor ab, dem Ihr Arbeitgeber angehört.
Die Königlichen Erlasse vom 02.01.1991 und vom 12.12.2001 gelten für:
- Beschäftigte des Privatsektors, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der in den Geltungsbereich des Gesetzes vom 05.12.1968 über die kollektiven Arbeitsabkommen und die paritätischen Kommissionen fällt. Es handelt sich um:
- die Arbeitnehmenden des Privatsektors im engeren Sinne (AG, GmbH, VoG usw.);
- die Arbeitnehmenden der gemischten Unternehmen;
- die nichtbezuschussten Vertragspersonalmitglieder des freien Unterrichtswesens;
- das Personal der freien Universitäten;
- die Arbeitnehmenden der gemischten Interkommunalen der Gas- und Stromversorgung;
- die Arbeitnehmenden der regionalen und lokalen Verkehrsbetriebe = Tram, Bus und Metro (STIB, TEC, De Lijn);
- Der Königliche Erlass vom 02.01.1991 gilt für:
- das ernannte Personal und Vertragspersonal der lokalen und provinzialen Verwaltungen.
- das Vertragspersonal des Unterrichtswesens;
- das Vertragspersonal im öffentlichen Dienst.
- Der Königliche Erlass vom 07.05.1999 gilt für das ernannte Personal des öffentlichen Dienstes;
- Der Königliche Erlass vom 12.08.1991 gilt für Personal, das im Unterrichtswesen und in den PMS-Zentren der Gemeinschaften ernannt oder fest angestellt wird;
- Der Königliche Erlass vom 10.06.2002 gilt für das ernannte Personal und das Vertragspersonal der autonomen öffentlichen Unternehmen, d. h. von bpost, Proximus, SNCB und Skeyes.
Wer kann Urlaub für Palliativpflege nehmen?
Alle Beschäftigten eines privaten oder öffentlichen Arbeitgebers können Urlaub für Palliativpflege nehmen.
Kann Ihnen der Urlaub für Palliativpflege verweigert werden?
Privatsektor sowie lokale und provinziale Verwaltungen
Diese Form der Laufbahnunterbrechung kann Ihnen nicht verweigert werden.
Öffentlicher Sektor und Unterrichtswesen
Diese Form der Laufbahnunterbrechung kann Ihnen nicht verweigert werden, wenn die Behörde, der Sie unterstehen, diese verordnungsrechtlich vorgesehen hat.
Autonome öffentliche Unternehmen
Wenn Sie Vertragspersonalmitglied in einem autonomen öffentlichen Unternehmen sind, wenden Sie sich an Ihre Personalabteilung, um zu prüfen, ob diese Möglichkeit für Sie besteht.
Welche Formen der Unterbrechung sind möglich?
Im Rahmen des Urlaubs für Palliativpflege gibt es in allen Sektoren (Privatsektor, öffentlicher Sektor, Unterrichtswesen ...) 3 Formen der Unterbrechung:
- Die Auszeit
Dabei setzen Sie Ihre Berufstätigkeit vollständig aus. Eine Auszeit können Sie unabhängig von Ihrer Arbeitszeit nehmen, ob Sie nun Vollzeit oder Teilzeit arbeiten. - Die Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit
Damit arbeiten Sie zu 50 % einer Vollzeitbeschäftigung weiter.
Sie können sie nur nehmen, wenn Sie mindestens dreiviertelzeitbeschäftigt sind. - Die Arbeitszeitverkürzung um 1/5
Damit arbeiten Sie zu 80 % einer Vollzeitbeschäftigung weiter.
Sie können sie nur nehmen, wenn Sie Vollzeit arbeiten.
Hinweis für die Personalmitglieder des Unterrichtswesens
Die Anspruchsvoraussetzungen für die verschiedenen Formen der Unterbrechung legt die Gemeinschaft fest, die für Ihre Schule oder Ihr PMS-Zentrum zuständig ist, unabhängig davon, ob Sie dort ernannt oder zeitweilig angestellt sind.
Für eine Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder um 1/5 müssen Sie nicht Vollzeit arbeiten. Je nach der geltenden Bestimmung müssen Sie für mindestens die Hälfte eines Vollzeitlehrauftrags eingesetzt sein und nach der Verkürzung weiter die Hälfte oder 4/5 davon leisten.
Beispiel: Sie sind für 18/20 endgültig ernannt. Da Sie mindestens die Hälfte eines Vollzeitlehrauftrags erfüllen, können Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen.
- Bei einer Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit müssen Sie weiter die Hälfte eines Vollzeitlehrauftrags erfüllen, nämlich 10/20. In dem Fall verkürzen Sie Ihren Lehrauftrag um 8/20.
- Bei einer Arbeitszeitverkürzung um 1/5 müssen Sie weiter 4/5 eines Vollzeitlehrauftrags erfüllen, nämlich 16/20. In dem Fall verkürzen Sie Ihren Lehrauftrag um 2/20.
Arbeiten Sie im Unterrichtswesen, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Gemeinschaft nach den Anspruchsvoraussetzungen und den weiteren Besonderheiten Ihres Sektors.
Wie lange dauert der Urlaub für Palliativpflege?
Pro Antrag erhalten Sie den Urlaub für Palliativpflege für einen Monat. Diese Dauer ist bei einer Auszeit dieselbe wie bei einer Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel.
Nach dem ersten Antrag für einen Monat können Sie den Urlaub bei Bedarf verlängern. Seit dem 01.02.2017 sind 2 Verlängerungen um jeweils 1 Monat möglich.
Für jede Person, die Palliativpflege benötigt, steht Ihnen also eine Anspruchsdauer von 3 Monaten Urlaub zu, entweder als Auszeit oder als Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel.
Im Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber können Sie Ihre Arbeitsleistungen über einen Monat verteilen. Diese Verteilung ist nur möglich, wenn Ihre verkürzte Arbeitszeit im Durchschnitt der Verkürzung entspricht, die gegenüber der üblichen Stundenzahl einer Vollzeitstelle vorgesehen ist.
Wann haben Sie Anspruch auf den Urlaub für Palliativpflege?
Anspruch auf den Urlaub für Palliativpflege haben Sie, wenn Sie eine Bescheinigung des Fach- oder Hausarztes der Patientin oder des Patienten vorlegen. Daraus muss hervorgehen, dass Sie bereit sind, Palliativpflege zu leisten
Welche Formalitäten müssen Sie erledigen?
Bei jedem Antrag auf thematischen Urlaub sind 2 gesonderte Schritte nötig:
- Benachrichtigen Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich, dass Sie Urlaub für Palliativpflege nehmen möchten, und legen Sie dazu die ärztliche Bescheinigung als Nachweis vor.
- Stellen Sie beim LfA einen Antrag.
Wie diese 2 Schritte ablaufen und wie das LfA Ihren Antrag weiterbearbeitet, erklärt das Infoblatt T14.
Wie viel beträgt das Unterbrechungsgeld des LfA?
Grundsatz
Das Unterbrechungsgeld ist eine Pauschalleistung. Ihr Betrag hängt also nicht von Ihrer Entlohnung ab.
Erhöhung des Unterbrechungsgeldes für Alleinstehende
Arbeitnehmende des Privatsektors
Antrag auf den Urlaub für ein Kind zu Ihren Lasten
Sind Sie bei einem Arbeitgeber des Privatsektors (AG, GmbH, VoG ...) beschäftigt und alleinstehend, erhalten Sie erhöhtes Unterbrechungsgeld, wenn Sie den Urlaub für Palliativpflege beantragen, um ein Kind zu Ihren Lasten zu betreuen.
Diese Erhöhung gilt für alle 3 Formen der Unterbrechung, nämlich für die Auszeit, für die Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit und für die Arbeitszeitverkürzung um 1/5.
Diese Erhöhung erhalten Sie nur, wenn Sie die beiden folgenden Voraussetzungen zugleich erfüllen:
- Sie wohnen nur mit einem Kind zu Ihren Lasten, oder nur mit Kindern, von denen mindestens eines zu Ihren Lasten ist.
- Sie sind Mutter oder Vater des Kindes, für das Sie den Urlaub für Palliativpflege beantragen, oder sie nehmen seine tägliche Erziehung wahr. Außerdem wohnen Sie mit ihm zusammen.
Antrag auf den Urlaub für eine andere Person als ein Kind zu Ihren Lasten
Beantragen Sie den Urlaub für Palliativpflege nicht für ein Kind zu Ihren Lasten, sondern für eine andere Person, erhalten Sie ebenfalls erhöhtes Unterbrechungsgeld. Voraussetzung ist, dass Sie nur mit einem Kind zu Ihren Lasten wohnen oder nur mit Kindern wohnen, von denen mindestens eines zu Ihren Lasten ist.
Wichtig: Diese Erhöhung erhalten Sie nur, wenn Sie eine Arbeitszeitverkürzung um 1/5 beantragen.
Dieses erhöhte Unterbrechungsgeld entspricht außerdem nicht dem, das für ein Kind zu Ihren Lasten vorgesehen ist.
Beschäftigte der anderen Sektoren (Verwaltungen und ihre Dienststellen, autonome öffentliche Unternehmen, Unterrichtswesen usw.)
Unabhängig davon, für wen Sie den Urlaub für Palliativpflege beantragen, erhalten Sie erhöhtes Unterbrechungsgeld nur bei einer Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel. Dafür müssen Sie nur mit einem Kind zu Ihren Lasten oder nur mit Kindern, von denen mindestens eines zu Ihren Lasten ist, zusammenwohnen.
Was bedeutet „Kinder zu Lasten“?
Für die Erhöhung gilt der Begriff „Kinder zu Lasten“ im Sinne der Steuervorschriften. Nähere Auskünfte dazu erteilt der FÖD Finanzen: https://finanzen.belgium.be/de/kontakt
Bei gleichmäßiger Unterbringung haben beide Elternteile Anspruch auf das erhöhte Unterbrechungsgeld oder auf den ermäßigten Berufssteuervorabzug.
- Wohnt das Kind an der Wohnsitzadresse der Person, welche die Unterbrechung der Berufslaufbahn beantragt, hat diese Person Anspruch auf das erhöhte Unterbrechungsgeld oder den ermäßigten Berufssteuervorabzug.
- Wohnt das Kind an einer anderen Adresse, besteht dieser Anspruch nur, wenn das Kind steuerrechtlich zu Lasten dieser Person ist oder wenn zwischen beiden Elternteilen eine steuerrechtliche Mitelternschaft vorliegt. steuerrechtliche Mitelternschaft heißt, dass der Steuervorteil für das Kind zu gleichen Teilen auf beide Elternteile entfällt. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht gemeldet ist, legt als Nachweis vor:
- den Steuerbescheid ODER
- die registrierte oder gerichtlich beglaubigte Vereinbarung (zum Beispiel bei einer einvernehmlichen Ehescheidung) ODER
- die gerichtliche Entscheidung.
Wo finden Sie die geltenden Unterbrechungsgeldbeträge?
Die Unterbrechungsgeldbeträge finden Sie in der Rubrik „Beträge“. Diese Rubrik steht im Bereich „Dokumentation“ auf unserer Website.
Diese Beträge können Sie auch mit der Anwendung „Break@work“ berechnen.
Wo müssen Sie während der Unterbrechung der Berufslaufbahn wohnen?
Unterbrechungsgeld erhalten Sie nur, wenn Sie Ihren Wohnsitz haben:
- in Belgien;
- in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums, also in einem der 27 Länder der Europäischen Union oder in Norwegen, Island oder Liechtenstein;
- in der Schweiz.
Ausnahme
Wenn Sie Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann oder die mit Ihnen gesetzlich zusammenwohnende Person begleiten, die/der im Rahmen eines beruflichen Auftrages für ihren/seinen Arbeitgeber sich vorübergehend in ein Land begibt, das außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums liegt und nicht die Schweiz ist, dürfen Sie Ihren Wohnsitz während der Dauer dieses Auftrages dort verlegen.
Unter gesetzlichem Zusammenwohnen versteht man das Zusammenleben von zwei Personen (unabhängig von der Art des Verhältnisses zwischen den betroffenen Personen), die bei dem Beamten des Standesamtes des gemeinsamen Wohnorts eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen abgegeben haben.
Um diese abweichende Bestimmung für sich in Anspruch zu nehmen, müssen Sie Ihrem Antrag eine Bescheinigung des Arbeitgebers Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemanns oder des Arbeitgebers der mit Ihnen gesetzlich zusammenwohnenden Person beifügen, die bestätigt, dass der vorerwähnte berufliche Auftrag keinen endgültigen Aufenthalt im Ausland voraussetzt.
Zahlung des Unterbrechungsgeldes
Die Zahlung des Unterbrechungsgeldes erfolgt per Banküberweisung.
Die Überweisung kann auf ein Konto in den nachfolgenden Ländern getätigt werden:
- in Belgien;
- in einem Land, das zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, auch SEPA (= Single Euro Payments Area) genannt, gehört.
Hierzu gehören Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich La Guadeloupe, La Martinique, Französisch-Guayana, La Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal (einschließlich Azoren und Madeira), Rumänien, Schweden, die Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien (einschließlich Kanarische Inseln, Ceuta & Melilla), Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich (einschließlich Gibraltar und Nordirland), Zypern.
Wenn Sie kein Bankkonto haben, können Sie das zuständige LfA-Büro darum bitten, per Zirkularscheck bezahlt zu werden.
Achtung: Die Vorschriften haben sich seit dem 01.10.2024 geändert: Die Zahlung per Zirkularscheck ist dann nicht mehr möglich.
Nur noch Banküberweisungen sind dann möglich.
Welche Einkommen und Tätigkeiten sind mit dem Unterbrechungsgeldbezug vereinbar?
Lesen Sie das Infoblatt T1 über die mit einer Laufbahnunterbrechung vereinbaren Einkommen und Tätigkeiten auf www.lfa.be.
Wann verlieren Sie den Anspruch auf den Urlaub für Palliativpflege und auf das Unterbrechungsgeld?
Nähere Informationen zum Verlust des Anspruchs auf den Urlaub für Palliativpflege und/oder auf das Unterbrechungsgeld finden Sie, nach Sektoren geordnet, im Infoblatt T1: Regeln für das Zusammentreffen mit dem Unterbrechungsgeld
Wann wird Ihr Unterbrechungsgeld zurückgefordert?
Zu Unrecht bezogenes Unterbrechungsgeld wird in voller Höhe zurückgefordert, wenn Sie dem LfA-Büro Folgendes nicht vorab schriftlich mitteilen: dass Sie während einer Arbeitszeitverkürzung eine Nebentätigkeit aufnehmen oder ausweiten oder dass Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben.
Weisen Sie nach, dass Sie das Unterbrechungsgeld gutgläubig bezogen haben, obwohl es Ihnen nicht zustand, so beschränkt sich die Rückforderung auf die letzten 150 Tage des unrechtmäßigen Bezugs. Diese Beschränkung entfällt, wenn das Unterbrechungsgeld mit einer Sozialversicherungsleistung zusammentrifft.
Können Sie den Urlaub für Palliativpflege abbrechen?
Zustimmung des Arbeitgebers
Mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers können Sie den Urlaub für Palliativpflege abbrechen.
Diese Zustimmung muss sich auf den Abbruch selbst und auf den Tag beziehen, an dem er erfolgt. Stimmt Ihr Arbeitgeber zu, teilen Sie dies dem LfA schriftlich mit. Verwenden Sie dafür das Formular „Meldung einer Änderung in den Angaben“. Sie finden es auf unserer Website. Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an das LfA-Büro, das Ihre Akte bearbeitet.
Auswirkungen auf das Unterbrechungsgeld und auf die Gesamtanspruchsdauer
Brechen Sie den Urlaub für Palliativpflege vor Ablauf der Mindestdauer ab, müssen Sie das bereits bezogene Unterbrechungsgeld nicht an das LfA zurückzahlen.
Die Tage, die bis zur Mindestdauer fehlen, werden nicht von der Gesamtanspruchsdauer abgezogen.
Ableben der Patientin oder des Patienten
Bei Ableben der Patientin oder der Patient während der Unterbrechung, können Sie:
- entweder die laufende Unterbrechung bis zu dem ursprünglich beantragten Ende fortsetzen. Weitere Formalitäten beim LfA entfallen dann.
- Oder Sie brechen die laufende Unterbrechung mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers ab und teilen dies dem LfA nach dem oben beschriebenen Verfahren mit. Auch dann werden die Tage, die bis zur Mindestdauer fehlen, nicht von der Gesamtanspruchsdauer abgezogen.
Werden die Unterbrechungszeiten im Rahmen des Urlaubs für Palliativpflege auf die Gesamtanspruchsdauer der Laufbahnunterbrechung oder des Zeitkredits angerechnet?
NEIN. Unterbrechungen für Palliativpflege mindern nicht Ihr karrierelanges Anspruchsguthaben für Zeitkredit oder Laufbahnunterbrechung.
Sind Sie während des Urlaubs für Palliativpflege vor einer Kündigung geschützt?
Sowohl bei einer Auszeit als auch bei einer Arbeitszeitverkürzung sind Sie vor einer Kündigung geschützt.
Dieser Schutz beginnt am Tag der Zustimmung oder, wenn Sie einen Rechtsanspruch geltend machen, am Tag Ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers. Er endet 3 Monate nach dem Ende der Unterbrechung.
Während dieser Schutzzeit darf Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsverhältnis nur aus schwerwiegenden oder ausreichenden Gründen einseitig kündigen.
Als ausreichend gilt ein Grund, den das Gericht als solchen anerkennt und der nach Art und Ursache nichts mit der Unterbrechung der Berufslaufbahn zu tun hat.
Als ausreichender Grund gilt unter anderem die Kündigung wegen Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag (= Frühpension).
Kündigt Ihr Arbeitgeber Ihnen dennoch während einer Auszeit, beginnt die Kündigungsfrist erst nach dem Ende dieser Auszeit zu laufen. Während einer Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel beginnt die Kündigungsfrist dagegen zu laufen.
Bei einer sofortigen Kündigung, also ohne dass die Kündigungsfrist abgearbeitet wird, bemisst sich die Kündigungsentschädigung zeitlich nach der Dauer der Kündigungsfrist, die berechnet wird, als wäre die Arbeitszeit nicht verkürzt worden, finanziell jedoch nach der zuletzt verdienten Entlohnung, die für die verkürzte Arbeitszeit zu zahlen ist.
Kündigt Ihr Arbeitgeber Ihnen während der Schutzzeit ohne schwerwiegenden oder ausreichenden Grund, muss er Ihnen zusätzlich zur üblichen Kündigungsentschädigung eine Pauschalentschädigung in Höhe der Entlohnung von 6 Monaten zahlen. Bei einer Arbeitszeitverkürzung bemisst sie sich nach der verkürzten Entlohnung.
Bei einer Kündigung verständigen Sie Ihr LfA-Büro bitte sofort schriftlich.
Welchen Einfluss hat das Unterbrechungsgeld auf Ihre Steuern?
Das Unterbrechungsgeld ist steuerpflichtig. Steuerrechtlich gilt es als Ersatzeinkommen.
Einbehaltung eines Berufssteuervorabzugs
Von dem Unterbrechungsgeld wird ein Berufssteuervorabzug einbehalten.
Diese Einbehaltung an der Quelle reduziert das bezogene Unterbrechungsgeld. Ihr Vorteil ist aber, dass die nach endgültiger Steuerbemessung auszuzahlende Steuer geringer ausfällt.
Der Berufssteuervorabzug, der von Ihrem Unterbrechungsgeld abgezogen wird, beläuft sich auf:
- 10,13% im Falle einer Auszeit;
- 17,15% im Falle einer Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel.
Mögliche Befreiung vom Berufssteuervorabzug
Sind Sie Grenzgänger/-in aus Frankreich oder haben Sie Ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in Frankreich, besitzen die französische Staatsangehörigkeit und werden von einem belgischen öffentlichen Arbeitgeber entlohnt, können Sie sich vom Berufssteuervorabzug befreien lassen.
Verlieren Sie diesen Status während der Unterbrechung der Berufslaufbahn, teilen Sie dies dem LfA-Büro mit. Die Befreiung vom Berufssteuervorabzug entfällt dann.
Mehr Informationen? Lesen Sie das Infoblatt T119 „Können Sie sich von dem Berufssteuervorabzug befreien lassen, der vom Unterbrechungsgeld einbehalten wird?“.
Steuererklärung
Mit der Steuerkarte 281.18 füllen Sie Ihre Steuererklärung aus. Sie weist das gesamte Unterbrechungsgeld aus, das Sie im Steuerjahr bezogen haben, und gegebenenfalls den gesamten Berufssteuervorabzug, der in diesem Jahr einbehalten wurde.
Bei einer verspäteten Zahlung sind die bezogenen Beträge auf der Steuerkarte 281.18 des Zahlungsjahres ausgewiesen.
Diese Steuerkarte erhalten Sie elektronisch. Sie finden diese Steuerkarte in Ihrer eBox, in Ihrer Akte „Laufbahnunterbrechung/Zeitkredit“ oder über Tax-on-web/My Minfin.
Die eBox ist der Online-Dienst der sozialen Sicherheit. Es handelt sich um ein persönliches und gesichertes Postfach, in dem alle Bürger offizielle Dokumente der verschiedenen Sozialversicherungsträger, u. a. des LfA, zentral empfangen können.
Weitere Informationen über die eBox finden Sie auf www.myebox.be.
Möchten Sie Ihre Steuerkarte dennoch auf Papier erhalten? Dann fordern Sie sie bei Ihrem LfA-Büro an.
Weitere Auskünfte?
Bei weiteren Fragen dazu, wie sich das Unterbrechungsgeld auf die Berechnung Ihrer Steuern auswirkt, wenden Sie sich an den Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen: https://finanzen.belgium.be.
Wie wirkt sich der Urlaub für Palliativpflege auf Ihre Pension aus?
Haben Sie Fragen dazu, wie Zeiten der Unterbrechung der Berufslaufbahn für Ihre Pension gleichgestellt werden? Dann besuchen Sie mypension.be oder rufen Sie die Pensionsnummer +32 2 225 17 65 an.
Haben Sie Anspruch auf eine Förderprämie?
In bestimmten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Flämische Gemeinschaft zusätzlich zum Unterbrechungsgeld des LfA eine Förderprämie. Alle nötigen Informationen dazu finden Sie auf der Website der Flämischen Gemeinschaft: www.vlaanderen.be. Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der gebührenfreien Nummer 1700 oder per E-Mail an aanmoedigingspremie@vlaanderen.be.
Gibt es neben dem Urlaub für Palliativpflege noch andere Formen der Unterbrechung der Berufslaufbahn?
Neben dem Urlaub für Palliativpflege können Sie im Rahmen anderer thematischer Urlaube, eines Zeitkredits (im Privatsektor) oder einer gewöhnlichen Laufbahnunterbrechung (im öffentlichen Sektor) eine Auszeit nehmen oder Ihre Arbeitszeit verkürzen.
Die thematischen Urlaube
Thematische Urlaube sind besondere Formen der Unterbrechung der Berufslaufbahn für genau bestimmte Bedürfnisse. Neben dem Urlaub für Palliativpflege gibt es 3 weitere thematische Urlaube:
- Urlaub für medizinischen Beistand: Damit können Sie ein schwerkrankes Familien- oder Haushaltsmitglied pflegen;
- Urlaub für nahestehende Hilfspersonen: Damit können sich um eine Person zu kümmern, die ihre Selbstständigkeit verliert. Diese Person muss kein Familien- oder Haushaltsmitglied sein.
- Elternurlaub: Damit können Sie Ihre unter 12-jährigen Kinder betreuen; bei einem Beeinträchtigungsgrad von mindestens 66 % Ihre unter 21-jährigen Kinder.
Der Zeitkredit im Privatsektor
Arbeiten Sie im Privatsektor, können Sie neben den thematischen Urlauben auch einen Zeitkredit in Anspruch nehmen.
Einen Zeitkredit erhalten Sie nur aus einer der Begründungen, die in den Vorschriften vorgesehen sind:
- Betreuung Ihres Kindes oder Ihrer Kinder;
- Betreuung eines schwerkranken Haushalts- oder Familienmitgliedes;
- Betreuung in Form von Palliativpflege;
- Betreuung Ihres schwerkranken minderjährigen Kindes oder eines schwerkranken minderjährigen Kindes, das zu Ihrem Haushalt gehört;
- Betreuung Ihres unter 21-jährigen Kindes mit Beeinträchtigung;
- Anerkannte Aus- oder Weiterbildung.
Wichtig: Beim Zeitkredit mit Begründung gelten andere Anspruchsvoraussetzungen, eine andere Dauer, ein anderes Antragsverfahren und andere Unterbrechungsgeldbeträge als beim Urlaub für Palliativpflege.
Lesen Sie das Infoblatt Nr. T160 mit weiteren Informationen über den Zeitkredit mit Begründung.
Die gewöhnliche Laufbahnunterbrechung im öffentlichen Sektor
Arbeiten Sie im öffentlichen Sektor, können Sie neben den thematischen Urlauben auch eine gewöhnliche Laufbahnunterbrechung in Anspruch nehmen. Zum öffentlichen Sektor zählen autonome öffentliche Unternehmen, staatliche Behörden und ihre Dienststellen, sowie das Unterrichtswesen.
Eine gewöhnliche Laufbahnunterbrechung können Sie aus jedem beliebigen Grund beantragen.
Wichtig: Bei der gewöhnlichen Laufbahnunterbrechung gelten andere Anspruchsvoraussetzungen, eine andere Dauer und andere Unterbrechungsgeldbeträge als beim Urlaub für Palliativpflege. Außerdem gilt:
- In den staatlichen Behörden und ihren Dienststellen richten sich die Vorschriften nach der zuständigen Regierungsebene (föderale, regionale, gemeinschaftliche Behörde ...);
- Im Unterrichtswesen und in den PMS-Zentren richten sich die Vorschriften nach der zuständigen Gemeinschaft (Deutschsprachige, Flämische oder Französische Gemeinschaft).
Weitere Informationen
Möchten Sie mehr über den Elternurlaub, den Urlaub für medizinischen Beistand, den Urlaub für nahestehende Hilfspersonen, den Zeitkredit (im Privatsektor) oder die gewöhnliche Laufbahnunterbrechung (im öffentlichen Sektor) erfahren, lesen Sie die Infoblätter auf unserer Website.
