Urlaub wegen medizinischen Beistands
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T18
Zuletzt aktualisiert am 29.04.2026
Was ist der Urlaub wegen medizinischen Beistands?
Es handelt sich um einen thematischen Urlaub, also um eine spezifische Art von vollständiger oder teilweiser Unterbrechung der Berufslaufbahn. Sie können dabei vorübergehend ganz mit der Arbeit aussetzen oder Ihre Arbeitszeit verkürzen, um einem Haushalts- oder Familienmitglied beizustehen, das an einer schweren Krankheit leidet.
Während dieser Unterbrechung können Sie Unterbrechungsgeld erhalten, das vom LfA gezahlt wird.
Hinweis: Im Privatsektor gilt es, den Urlaub wegen medizinischen Beistands vom Zeitkredit mit Begründung „Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitglieds oder Familienangehörigen“ zu unterscheiden. Näheres zum Thema Zeitkredit mit dieser Begründung erfahren Sie im Infoblatt T160. Eine Vergleichstabelle zwischen dem Urlaub wegen medizinischen Beistands und dem Zeitkredit mit dieser Begründung finden Sie in unseren FAQ über diesen Link.
Was versteht man für die Inanspruchnahme dieses Urlaubs unter schwere Krankheit?
Als schwere Krankheit gelten alle Krankheiten und medizinischen Eingriffe, die der Fach- oder Hausarzt Ihres Haushalts- oder Familienmitglieds als solche einstuft.
Ob das gesundheitliche Problem des Patienten als schwere Krankheit einzustufen ist, beurteilt weder der Arbeitgeber noch das LfA. Dies ist allein die Aufgabe des Fach- oder Hausarztes des Patienten.
Worin besteht der Beistand für die schwerkranke Person?
Die vollständige oder teilweise Unterbrechung wird nur dann bewilligt, wenn sie die Genesung Ihres schwerkranken Haushalts- oder Familienmitglieds bezweckt. Konkret besteht der Beistand für den Patienten aus gleich welcher Form medizinischer, sozialer, familiärer, moralischer oder psychischer Hilfe, von der der Haus- oder Facharzt annimmt, dass sie bei der Genesung hilft.
Hinweis für die Beschäftigten des Privatsektors sowie für die Personalmitglieder der lokalen und provinzialen Verwaltungen und der von ihnen abhängenden Dienststellen.
Seit dem 01.06.2017 kann der Urlaub wegen medizinischen Beistands nur erhalten werden, wenn der medizinische, soziale, familiäre, moralische oder psychische Beistand, den die oder der Beschäftigte durch die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Arbeitsleistungen sicherstellen kann, neben der eventuellen Hilfe von Fachleuten, die der Patient zusätzlich in Anspruch nehmen kann, für die Genesung des Patienten vonnöten ist.
Welches sind die geltenden Rechtsvorschriften?
Welche Rechtsvorschriften gelten, hängt von dem Sektor ab, dem Ihr Arbeitgeber angehört.
Privatsektor, Gemeinden und Provinzen
Für die Anwendung der Laufbahnunterbrechungsvorschriften:
- gelten als Beschäftigte des Privatsektors: Arbeitnehmende eines Arbeitgebers, der in den Geltungsbereich des Gesetzes vom 05.12.1968 über die Kollektivverträge und die paritätischen Kommissionen fällt. Es handelt sich um:
- die Arbeitnehmenden des Privatsektors (AG, PGmbH, VoG ...);
- die Arbeitnehmenden der gemischten Unternehmen;
- die nichtbezuschussten Vertragspersonalmitglieder des freien Unterrichtswesens;
- das Personal der freien Universitäten (ULB, UCL usw.);
- die Arbeitnehmenden der gemischten Interkommunalen der Gas- und Stromversorgung;
- die Arbeitnehmenden der regionalen und lokalen Verkehrsbetriebe = Tram, Bus und Metro (STIB, TEC, De Lijn);
- Vertragspersonalmitglieder, die in einer ausländischen Botschaft, einem ausländischen Konsulat, einer diplomatischen Vertretung oder einer Vertretung bei einer in Belgien ansässigen internationalen Organisation beschäftigt sind;
- umfasst das Personal der Gemeinden und Provinzen sowohl ernannte als auch vertraglich beschäftigte Personalmitglieder einer lokalen oder provinzialen Verwaltung oder einer von diesen Regierungsebenen abhängenden Dienststelle (ÖSHZ, öffentliche Krankenhäuser usw.).
Für diese beiden Personalgruppen sieht der Königliche Erlass vom 10.08.1998 den Anspruch auf die Unterbrechung im Rahmen des Urlaubs wegen medizinischen Beistands vor.
Den Anspruch auf das Unterbrechungsgeld sieht ursprünglich der Königliche Erlass vom 02.01.1991 vor. Im Privatsektor greift dagegen der Königliche Erlass vom 12.12.2001. Für die Personalmitglieder der Gemeinden und Provinzen greift der Königliche Erlass vom 02.01.1991.
Öffentlicher Sektor
Für die Anwendung der Laufbahnunterbrechungsvorschriften gelten als Beschäftigte des öffentlichen Sektors: die ernannten und vertraglich beschäftigten Personalmitglieder der föderalen, regionalen oder gemeinschaftlichen Verwaltungen und der von diesen Regierungsebenen abhängenden Dienststellen (Polizei, gerichtlicher Stand, öffentliche Einrichtungen usw.).
Den Anspruch auf die Unterbrechung im Rahmen des Urlaubs wegen medizinischen Beistands regelt der Erlass oder das Dekret der Aufsichtsbehörde der Verwaltung oder der von ihr abhängenden öffentlichen Dienststelle, also je nach Fall der Föderalbehörde, der regionalen oder der gemeinschaftlichen Behörde.
Den Anspruch auf das Unterbrechungsgeld sieht dagegen der Königliche Rahmenerlass vom 07.05.1999 vor.
Unterrichtswesen
Für die Anwendung der Laufbahnunterbrechungsvorschriften gelten als Personalmitglieder des Unterrichtswesens: diejenigen, die in einer Schule oder in einem PMS-Zentrum einem Status unterliegen (ernannt, definitiv eingestellt, befristet oder unbefristet zeitweilig).
Den Anspruch auf die Unterbrechung im Rahmen des Urlaubs wegen medizinischen Beistands regelt der Erlass oder das Dekret, der oder das in der zuständigen Gemeinschaft der Schule oder des PMS-Zentrums gilt, also in der Deutschsprachigen, der Französischen oder der Flämischen Gemeinschaft.
Den Anspruch auf das Unterbrechungsgeld im Rahmen des Urlaubs wegen medizinischen Beistands sieht dagegen der Königliche Rahmenerlass vom 12.08.1991 vor.
Sektor der autonomen öffentlichen Unternehmen
Für die Anwendung der Laufbahnunterbrechungsvorschriften gelten als Beschäftigte der autonomen öffentlichen Unternehmen: die ernannten und vertraglich beschäftigten Personalmitglieder von Proximus, der SNCB, von bpost und von Skeyes (früher Belgocontrol).
Für diese Beschäftigten sind sowohl der Anspruch auf die Unterbrechung als auch der Anspruch auf das Unterbrechungsgeld im Königlichen Erlass vom 10.06.2002 geregelt.
Arbeitgeber anderweitiger Sektoren
- Auf die Personalmitglieder der Belgischen Technischen Zusammenarbeit ist der Königliche Erlass vom 16.11.2009 anwendbar;
- Auf die Personalmitglieder des Büros für die Verarbeitung finanzieller Informationen ist der Königliche Erlass vom 24.09.2013 anwendbar;
- Auf die Vertragspersonalmitglieder des Ombudsdienstes für Energie ist der Königliche Erlass vom 12.05.2014 anwendbar;
- Auf die Beschäftigten in einem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber, der keinem anderen Erlass und keinem anderen Dekret unterliegt, ist der Königliche Erlass vom 10.04.2014 anwendbar. Darunter zählen die Vertragspersonalmitglieder der gemeinschaftlichen Universitäten.
Wer darf einen Urlaub wegen medizinischen Beistands in Anspruch nehmen? Kann dieser Urlaub Ihnen verweigert werden?
Privatsektor und Verwaltungen oder Dienststellen der Gemeinden und Provinzen
Es handelt sich um einen Rechtsanspruch. Diese Unterbrechung der Berufslaufbahn kann Ihnen nicht verweigert werden, sofern Sie dem Arbeitgeber eine Bescheinigung des Fach- oder Hausarztes des Patienten vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie bereit sind, dem Patienten den medizinischen Beistand zu leisten, der zusätzlich zur eventuellen anderweitigen Hilfe von Fachleuten für seine Genesung vonnöten ist (siehe hiernach die Frage zum Antragsverfahren).
Außer bei einem Urlaub für ein hospitalisiertes minderjähriges Kind hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den Antritt des Urlaubs wegen medizinischen Beistands aus betriebs- oder dienstorganisatorischen Gründen aufzuschieben. Wenn der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Unterbrechungsantritts aufschieben möchte, muss er Ihnen innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt Ihrer schriftlichen Benachrichtigung schriftlich antworten. Die Dauer dieses Aufschubs beträgt 7 Tage.
Ausnahme in den KMUs
Wenn Ihr Arbeitgeber zum Privatsektor gehört und weniger als 10 Arbeitnehmende beschäftigt, ist die teilweise Unterbrechung, das heißt die Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel, kein Rechtsanspruch. Sie setzt in dem Fall also die Zustimmung des Arbeitgebers voraus.
In Unternehmen des Privatsektors, die höchstens 50 Arbeitnehmende beschäftigen, darf der Arbeitgeber außerdem aus betriebsorganisatorischen Gründen Arbeitnehmenden, die bereits 6 Monate vollständige oder 12 Monate teilweise Unterbrechung erhalten haben, die Ausübung dieses Rechts verweigern. Beantragen Sie den Urlaub wegen medizinischen Beistands jedoch für ein aufgrund „schwerer Krankheit“ hospitalisiertes minderjähriges Kind oder für eines Ihrer höchstens 16 Jahre alten Kinder, das ausschließlich und tatsächlich zu Ihren Lasten ist, darf der Arbeitgeber Ihnen den Urlaub nicht aus betriebsorganisatorischen Gründen verweigern.
Öffentlicher Sektor und Unterrichtswesen
Diese spezifische Art von Unterbrechung der Berufslaufbahn kann Ihnen nicht verweigert werden, wenn die Behörde oder die Gemeinschaft (für das Unterrichtswesen), von der Sie abhängen, diese in ihren Vorschriften verankert hat.
Autonome öffentliche Unternehmen
Wenn Sie als Vertragspersonalmitglied in einem autonomen öffentlichen Unternehmen beschäftigt sind, erkundigen Sie sich bei Ihrem Personaldienst, ob das Unternehmen die für ernannte Beamte geltenden Vorschriften auch auf seine Vertragsangestellten anwendet.
Für wen kann der medizinische Beistand beantragt werden?
1. Familienangehörige
Sowohl Ihre Verwandten als auch Ihre Verschwägerten gelten als Familienangehörige.
Wichtiger Hinweis: Die Verschwägerung entsteht juristisch nur bei einer Ehe im engeren Sinne (also nicht bei gesetzlichem oder faktischem Zusammenwohnen) zwischen einer Person und den Verwandten ihres Ehepartners und zwischen einer Person und den Ehepartnern ihrer Verwandten.
Wenn Sie zum Privatsektor oder zum Personal einer lokalen oder provinzialen Verwaltung oder einer von ihr abhängenden Dienststelle gehören, gelten als Familienangehörige:
- Verwandte bis 2. Grades;
- Verschwägerte bis 1. Grades.
In allen anderen Sektoren (das heißt in den föderalen, regionalen und gemeinschaftlichen Verwaltungen, in den autonomen öffentlichen Unternehmen, im Unterrichtswesen und in den PMS-Zentren ...) gelten als Familienangehörige: alle Ihre Verwandten und Verschwägerten bis zweiten Grades.
Wichtiger Hinweis: Im Privatsektor und in den lokalen und provinzialen Verwaltungen sowie den von ihnen abhängenden Dienststellen können Sie den Urlaub wegen medizinischen Beistands auch für Vater, Mutter und Kinder der mit Ihnen gesetzlich zusammenwohnenden Person beantragen. Unter gesetzlichem Zusammenwohnen versteht man das Zusammenleben von 2 Personen, die beim Standesbeamten des gemeinsamen Wohnorts eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen abgegeben haben.
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Verwandte 1. Grades |
Ihre Eltern (Vater und Mutter) |
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Ihre Kinder |
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Verwandte 2. Grades |
Ihre Großeltern |
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Ihre Enkel |
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Ihre Geschwister |
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Verschwägerte 1. Grades |
Ihre Schwiegereltern |
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Ihre Stiefeltern |
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Ihre Stiefkinder |
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die Ehepartner Ihrer Kinder |
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Verschwägerte 2. Grades |
die Geschwister Ihres Ehepartners |
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die Ehepartner Ihrer Geschwister |
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die Ehepartner Ihrer Enkel |
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die Enkel Ihres Ehepartners |
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die Großeltern Ihres Ehepartners |
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die Ehepartner Ihrer Großeltern |
2. Haushaltsmitglieder
Haushaltsmitglieder sind alle Personen, die mit Ihnen unter einem Dach leben.
Beispiel: Sie können den Urlaub wegen medizinischen Beistands für Ihren Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin beantragen, unabhängig davon, ob Sie mit dieser Person gesetzlich oder nur faktisch zusammenwohnen.
Für die mit Ihnen verheiratete Person gilt die gleiche Regel wie für Haushaltsmitglieder. Ehepartnerinnen und Ehepartner sind also keine Familienangehörigen.
Wichtiger Hinweis: Im Privatsektor und in den lokalen und provinzialen Verwaltungen sowie den von ihnen abhängenden Dienststellen können Sie den Urlaub wegen medizinischen Beistands auch für Vater, Mutter und Kinder der Person beantragen, mit der Sie gesetzlich zusammenwohnen.
Unter gesetzlichem Zusammenwohnen versteht man das Zusammenleben von 2 Personen, die beim Standesbeamten des gemeinsamen Wohnorts eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen abgegeben haben.
Ist es möglich, einen Urlaub wegen medizinischen Beistands für ein hospitalisiertes minderjähriges Kind zu erhalten?
Ja. Der medizinische Beistand für ein hospitalisiertes minderjähriges Kind ermöglicht es Ihnen, eine Woche (verlängerbar um eine weitere Woche) ganz mit der Arbeit auszusetzen, um einem minderjährigen Kind während oder direkt nach seiner Hospitalisierung aufgrund schwerer Krankheit beizustehen.
NB: Für die Anwendung dieser Maßnahme gelten als minderjährige Kinder diejenigen, die noch keine 18 Jahre alt sind.
Wichtiger Hinweis: Für den Urlaub wegen medizinischen Beistands für ein hospitalisiertes minderjähriges Kind greifen abweichende Regeln (siehe weiter).
Wer kann den Urlaub wegen medizinischen Beistands für ein hospitalisiertes minderjähriges Kind erhalten?
Diese Möglichkeit besteht für:
- Beschäftigte, die Vater oder Mutter des schwerkranken Kindes sind und mit ihm zusammenwohnen;
- Beschäftigte, die mit dem schwerkranken Kind zusammenwohnen und seine tägliche Erziehung wahrnehmen.
Wenn niemand aus diesen beiden Personenkreisen den Urlaub wegen medizinischen Beistands für ein hospitalisiertes minderjähriges Kind in Anspruch nehmen kann, wird diese Möglichkeit ausgeweitet auf:
- Beschäftigte, die Vater oder Mutter des schwerkranken Kindes sind und nicht mit ihm zusammenwohnen;
- ODER, wenn auch diese Personen den Urlaub nicht nehmen können, auf jeden Familienangehörigen des Kindes bis zweiten Grades.
Wichtiger Hinweis:
Bei Ehescheidung oder Trennung dürfen beide Elternteile des schwerkranken minderjährigen Kindes die Woche Urlaub gleichzeitig nehmen, um bei ihm zu sein.
Welche Unterbrechungsformen gibt es?
Im Rahmen des Urlaubs wegen medizinischen Beistands gibt es in allen Sektoren (Privatsektor, öffentlicher Sektor, Unterrichtswesen usw.) 3 Unterbrechungsformen:
1. Die vollständige Unterbrechung
Es handelt sich um eine Auszeit. Sie können sie unabhängig von Ihrer aktuellen Arbeitszeit beantragen, also sowohl bei Vollzeit- als auch bei Teilzeitbeschäftigung.
2. Die Halbzeit-Unterbrechung
Es handelt sich um eine Verkürzung Ihrer Arbeitszeit auf eine Halbzeit, das heißt auf 50% einer Vollzeit. Sie können sie nur beanspruchen, wenn Sie zu mindestens 3/4 einer Vollzeit beschäftigt sind.
3. Die teilweise Unterbrechung in Form einer Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel
Es handelt sich um eine vorübergehende Verkürzung Ihrer Arbeitszeit um ein Fünftel, d.h. auf 80% einer Vollzeitstelle.
Sie können sie nur beanspruchen, wenn Sie Vollzeit beschäftigt sind.
Sonderfall des Urlaubs wegen medizinischen Beistands für ein hospitalisiertes minderjähriges Kind
Der Urlaub wegen medizinischen Beistands für ein hospitalisiertes minderjähriges Kind besteht nur in Form einer vollständigen Unterbrechung. Im Rahmen des Urlaubs wegen medizinischen Beistands für ein hospitalisiertes minderjähriges Kind ist keine Möglichkeit der Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel vorgesehen.
Hinweis für die Personalmitglieder des Unterrichtswesens
Im Unterrichtswesen legt die Gemeinschaft, der die Schule oder das PMS-Zentrum des Personalmitglieds untersteht, die Zugangsbedingungen fest.
Um eine Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel zu erhalten, müssen Sie nicht unbedingt Vollzeit beschäftigt sein. Je nach den für Sie geltenden Vorschriften müssen Sie für mindestens die Hälfte eines vollen Lehrauftrages ernannt oder definitiv eingestellt sein. Außerdem müssen Sie nach Abzug der wegfallenden Unterrichtseinheiten noch die Hälfte bzw. noch 4/5 eines vollen Lehrauftrages erfüllen.
Beispiel: Sie sind zu 18/20 Stunden im Unterrichtswesen ernannt. Da Sie mehr als die Hälfte eines vollen Lehrauftrages erfüllen, dürfen Sie eine Arbeitszeitverkürzung beantragen.
- Wenn Sie eine Halbzeit-Unterbrechung beantragen, müssen Sie die Hälfte eines vollen Lehrauftrages erfüllen, d. h. 10/20 Stunden arbeiten. In diesem Fall fallen im Rahmen der Halbzeit-Unterbrechung 8/20 Stunden weg.
- Wenn Sie eine 1/5-Unterbrechung beantragen, müssen Sie 4/5 eines vollen Lehrauftrages erfüllen, d. h. 16/20 Stunden arbeiten. In diesem Fall fallen im Rahmen der 1/5-Unterbrechung 2/20 Stunden weg.
Wenn Sie im Unterrichtswesen beschäftigt sind, erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinschaft nach den Zugangsbedingungen und sonstigen Besonderheiten Ihres Sektors.
Wie lange dauert der Urlaub wegen medizinischen Beistands?
Im Falle einer vollständigen Unterbrechung
Für jeden schwerkranken Patienten können Sie in Zeitabschnitten von mindestens 1 Monat bis zu höchstens 3 Monaten ganz mit der Arbeit aussetzen.
Hinweis: Wenn Sie Ihre Berufslaufbahn volle Monate (ganz oder teilweise) unterbrechen möchten, müssen Sie Zeiträume beantragen, die sich von einem beliebigen Kalendertag im ersten Monat bis zum Vortag dieses Kalendertages im letzten Monat erstrecken. Zum Beispiel: 3 Monate vom 1. März bis zum 31. Mai (und nicht bis zum 1. Juni) oder 1 Monat vom 15. Mai bis zum 14. Juni (und nicht bis zum 15. Juni).
Die im Rahmen des Urlaubs wegen medizinischen Beistands genommenen Zeiten vollständiger Unterbrechung können auf kumuliert höchstens 12 Monate verlängert werden.
Flexibilisierung der Vollzeit-Unterbrechung
Mit Zustimmung des Arbeitgebers ist der Vollzeit-Urlaub wegen medizinischen Beistands nun auch für Zeiträume von unter einem Monat möglich. Sie dürfen den Urlaub also für nur 1 Woche, 2 Wochen oder 3 Wochen in Anspruch nehmen.
Eine Woche entspricht hier 7 Kalendertagen. Wochenendtage werden also in die Vollzeit-Unterbrechung eingerechnet.
Beträgt die verbleibende Dauer des vollzeitigen Urlaubs wegen medizinischen Beistands weniger als 1 Monat, dürfen Sie diesen Rest auch ohne die Zustimmung Ihres Arbeitgebers nehmen.
Da der Arbeitgeber mit der Flexibilisierung des vollzeitigen Urlaubs wegen medizinischen Beistands einverstanden sein muss, darf er sie verweigern. Verweigert er sie, muss er Ihnen seine Entscheidung binnen 2 Werktagen nach Empfang Ihrer schriftlichen Benachrichtigung mitteilen.
Es besteht in dem Fall also kein Aufschubrecht, da für eine Flexibilisierung ohnehin die Zustimmung des Arbeitgebers vorausgesetzt ist. Allerdings dürfen Sie einen Resturlaub von weniger als 1 Monat ohne die Zustimmung Ihres Arbeitgebers verbrauchen. Wird ein solcher Resturlaub genommen, darf der Arbeitgeber sein Aufschubrecht sehr wohl ausüben.
Geltungsbereich und In-Kraft-Treten
Die Flexibilisierung des vollzeitigen Urlaubs wegen medizinischen Beistands besteht seit dem 01.06.2019:
- im Privatsektor;
- in den lokalen und provinzialen Verwaltungen und den Dienststellen, die von diesen Regierungsebenen abhängen (ÖSHZ, öffentliche Krankenhäuser oder Altenheime, die von einem ÖSHZ abhängen usw.);
- bei Arbeitgebern, die Personen in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen, sofern für diese keine anderweitigen Vorschriften gelten, die ihr Personal zum Urlaub wegen medizinischen Beistands berechtigen (z. B. das Vertragspersonal der gemeinschaftlichen Universitäten der Französischen Gemeinschaft).
Die Flexibilisierung des vollzeitigen Urlaubs wegen medizinischen Beistands besteht seit dem 01.08.2019 für die Personalmitglieder:
- der Föderalverwaltung;
- der Regionen und Gemeinschaften;
- des Unterrichtswesens;
- der autonomen öffentlichen Unternehmen.
Ausnahmen
Alleinstehende, die den medizinischen Beistand für ihr höchstens 16 Jahre altes Kind leisten
Die Gesamtanspruchsdauer der vollständigen Unterbrechung kann auf kumuliert höchstens 24 Monate verlängert werden, wenn beide folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Der Urlaub wegen medizinischen Beistands wird für ein höchstens 16 Jahre altes Kind beantragt, das ausschließlich oder hauptsächlich zu Ihren Lasten ist.
- Sie sind alleinstehend, d. h. Sie wohnen tatsächlich nur mit einem Kind zu Ihren Lasten oder nur mit Kindern, von denen mindestens eines zu Ihren Lasten ist, zusammen.
Bei einem Antrag auf einen Urlaub für ein hospitalisiertes minderjähriges Kind
Von der Mindestdauer von 1 Monat je Antrag abweichend können Sie für 1 Woche (d. h. 7 Tage in Folge) ganz mit der Arbeit aussetzen, um einem minderjährigen Kind während oder direkt nach seiner Hospitalisierung aufgrund „schwerer Krankheit“ beizustehen. Diese Frist kann um eine weitere Woche in Folge verlängert werden.
Wenn Sie unmittelbar nach Ihrem Urlaub wegen medizinischen Beistands für ein hospitalisiertes minderjähriges Kind für dasselbe Kind einen weiteren Urlaub wegen medizinischen Beistands beantragen möchten, gilt die einmonatige Mindestdauer der vollständigen Unterbrechung nicht.
Hinweis
Die Dauer des Urlaubs für ein hospitalisiertes minderjähriges Kind (höchstens zweimal eine Woche) wird von der zwölfmonatigen Gesamtanspruchsdauer der vollständigen Unterbrechung im Rahmen des Urlaubs wegen medizinischen Beistands abgezogen.
Im Falle einer teilweisen Unterbrechung?
Für jeden schwerkranken Patienten können Sie Ihre Arbeitszeit in Zeitabschnitten von mindestens 1 Monat bis zu höchstens 3 Monaten auf eine Halbzeit oder um 1/5 verkürzen.
Hinweis: Wenn Sie Ihre Berufslaufbahn volle Monate (ganz oder teilweise) unterbrechen möchten, müssen Sie Zeiträume beantragen, die sich von einem beliebigen Kalendertag im ersten Monat bis zum Vortag dieses Kalendertages im letzten Monat erstrecken. Zum Beispiel: 3 Monate vom 1. März bis zum 31. Mai (und nicht bis zum 1. Juni) oder 1 Monat vom 15. Mai bis zum 14. Juni (und nicht bis zum 15. Juni).
Die im Rahmen des medizinischen Beistands genommenen Zeiten teilweiser Unterbrechung können auf kumuliert höchstens 24 Monate verlängert werden.
Ausnahme
Die Gesamtanspruchsdauer der teilweisen Unterbrechung kann auf kumuliert höchstens 48 Monate verlängert werden, wenn beide folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Der Urlaub wegen medizinischen Beistands wird für ein höchstens 16 Jahre altes Kind beantragt, das ausschließlich oder hauptsächlich zu Ihren Lasten ist.
- Sie sind alleinstehend, d. h. Sie wohnen tatsächlich nur mit einem Kind zu Ihren Lasten oder nur mit Kindern, von denen mindestens eines zu Ihren Lasten ist, zusammen.
Werden die Gesamtanspruchsdauern der vollständigen und der teilweisen Unterbrechung addiert?
Nein. Die Gesamtanspruchsdauer von 12 (bzw. 24) Monaten Vollzeit-Unterbrechung und die Gesamtanspruchsdauer von 24 (bzw. 48) Monaten Halbzeit- oder 1/5-Unterbrechung werden nicht addiert.
Wenn Sie von einer vollständigen zu einer teilweisen Unterbrechung übergehen möchten oder umgekehrt, entspricht 1 Monat vollständiger Unterbrechung 2 Monaten teilweiser Unterbrechung. „Teilweise Unterbrechung" meint hier wie üblich sowohl die Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit als auch um 1/5.
Beispiele:
- wenn Sie bereits 6 Monate Arbeitszeitverkürzung um 1/5 oder auf eine Halbzeit genommen haben, entspricht dies 3 Monaten vollständiger Unterbrechung. In dieser Situation können Sie entweder noch 18 Monate Arbeitszeitverkürzung, sei es um 1/5 oder auf eine Halbzeit, oder noch 9 Monate vollständiger Unterbrechung erhalten. Sie erhalten doppelt so viel, wenn Sie alleinstehend sind und den medizinischen Beistand für Ihr höchstens 16 Jahre altes Kind beantragen.
- Wenn Sie bereits 5 Monate vollständiger Unterbrechung genommen haben, entspricht dies 10 Monaten Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder um 1/5. In dieser Situation können Sie entweder noch 7 Monate vollständiger Unterbrechung oder noch 14 Monate Arbeitszeitverkürzung um 1/5 oder auf eine Halbzeit erhalten, bzw. doppelt so viel, wenn Sie alleinstehend sind und den medizinischen Beistand für Ihr höchstens 16 Jahre altes Kind beantragen.
- Im Rahmen einer Flexibilisierung entspricht eine Woche vollständiger Unterbrechung 2 Wochen Arbeitszeitverkürzung (auf eine Halbzeit oder um 1/5). In einem solchen Fall können Sie noch 11 Monate und 3 Wochen vollständiger Unterbrechung oder 23 Monate und 2 Wochen Arbeitszeitverkürzung (um 1/5 oder auf eine Halbzeit) erhalten, bzw. doppelt so viel, wenn Sie alleinstehend sind und den medizinischen Beistand für Ihr höchstens 16 Jahre altes Kind beantragen.
Welche Anspruchsvoraussetzungen gelten für den Urlaub wegen medizinischen Beistands?
Es besteht für Sie ein Rechtsanspruch auf den Urlaub wegen medizinischen Beistands, wenn Sie eine Bescheinigung des Fach- oder Hausarztes der schwerkranken Person vorlegen, für die Sie den medizinischen Beistand beantragen.
Wichtiger Hinweis: Beantragen Sie einen Urlaub wegen medizinischen Beistands für ein aufgrund „schwerer Krankheit“ hospitalisiertes minderjähriges Kind, müssen Sie zusätzlich eine Bescheinigung des Krankenhauses vorlegen, die die Hospitalisierung des Kindes, für das Sie den Urlaub beantragen, nachweist.
Welche Formalitäten müssen Sie erledigen?
Bei jedem Antrag auf Urlaub wegen medizinischen Beistands müssen Sie 2 getrennte Schritte erledigen:
1. Ihren Arbeitgeber schriftlich benachrichtigen, dass Sie einen Urlaub wegen medizinischen Beistands nehmen möchten, und ihm eine Bescheinigung des Fach- oder Hausarztes des schwerkranken Patienten vorlegen, die die Notwendigkeit des Beistands belegt;
2. einen Antrag bei dem LfA einreichen.
Im Infoblatt T14 wird Ihnen erklärt, wie diese beiden Schritte zu erledigen sind, und wie das LfA bei der Bearbeitung Ihres Antrages vorgeht.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie Urlaub wegen medizinischen Beistands für eine 14-tägige Hospitalisierung eines minderjährigen Kindes beantragen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber 2 getrennte schriftliche Benachrichtigungen zukommen lassen und beim LfA 2 getrennte Anträge stellen, jeweils für 7 Tage. Diese Art von Urlaub wegen medizinischen Beistands kann für 14 Tage nicht mit einem einzigen Antrag beantragt werden.
Wie hoch ist das Unterbrechungsgeld des LfA?
Grundsatz
Das Unterbrechungsgeld ist eine Pauschalleistung. Ihr Betrag hängt also nicht von Ihrem Entgelt ab.
Erhöhung des Unterbrechungsgeldes für Alleinstehende
Arbeitnehmende des Privatsektors
Antrag auf einen Urlaub für ein Kind, das zu Ihren Lasten ist
Wenn Sie bei einem Arbeitgeber des Privatsektors (AG, PGmbH, VoG ...) beschäftigt sind und Sie alleinstehend sind, können Sie ein erhöhtes Unterbrechungsgeld erhalten, wenn Sie den Urlaub wegen medizinischen Beistands beantragen, um sich um Ihr schwerkrankes Kind zu Ihren Lasten zu kümmern.
Diese Erhöhung gilt für alle 3 Unterbrechungsformen: vollständige Unterbrechung, Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit und Arbeitszeitverkürzung um 1/5.
Für diese Erhöhung müssen Sie die folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllen:
- Sie müssen nur mit einem Kind zu Ihren Lasten oder nur mit Kindern, von denen mindestens eines zu Ihren Lasten ist, zusammenwohnen;
- Sie müssen Vater oder Mutter des Kindes, für das Sie den Urlaub wegen medizinischen Beistands beantragen, sein oder seine tägliche Erziehung wahrnehmen; außerdem müssen Sie mit ihm zusammenwohnen;
Antrag auf einen Urlaub für einen anderen Familienangehörigen
Auch falls der Urlaub wegen medizinischen Beistands nicht für ein Kind beantragt wird, das zu Ihren Lasten ist, sondern für einen anderen Familienangehörigen (zum Beispiel Ihren Vater, Ihre Mutter usw.), kann Ihr Unterbrechungsgeld erhöht werden, wenn Sie nur mit einem Kind zu Ihren Lasten oder nur mit Kindern, von denen mindestens eines zu Ihren Lasten ist, zusammenwohnen.
Wichtiger Hinweis: Die Unterbrechungsgelderhöhung steht Ihnen nur bei einem Antrag auf eine Arbeitszeitverkürzung um 1/5 zu.
Beachten Sie: Dieses erhöhte Unterbrechungsgeld ist nicht dasselbe, das bei einem Antrag für ein Kind zu Ihren Lasten bewilligt wird.
Beschäftigte der anderen Sektoren (Verwaltungen und ihre nachgeordneten Dienststellen, autonome öffentliche Unternehmen, Unterrichtswesen usw.)
Sie können nur bei einem Antrag auf eine Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel eine Unterbrechungsgelderhöhung erhalten. Dafür müssen Sie nur mit einem Kind zu Ihren Lasten oder nur mit Kindern, von denen mindestens eines zu Ihren Lasten ist, zusammenwohnen. In diesem Fall müssen Sie den Urlaub wegen medizinischen Beistands nicht unbedingt nehmen, um sich um ein Kind zu Ihren Lasten zu kümmern.
Was versteht man unter Kind zu Ihren Lasten?
Für die Bewilligung der Unterbrechungsgelderhöhung ist der Begriff „Kind zu Lasten“ im Sinne der Steuervorschriften zu verstehen. Nähere Auskunft zu diesem Begriff erteilt der FÖD Finanzen: https://finanzen.belgium.be/de/kontakt.
Bei geteiltem elterlichem Sorgerecht, nämlich wenn die Unterbringung des minderjährigen und unmündigen Kindes auf der Grundlage einer registrierten oder vom Richter homologierten Vereinbarung oder einer gerichtlichen Entscheidung gleichmäßig zwischen den beiden Elternteilen aufgeteilt ist, können beide Elternteile die Unterbrechungsgelderhöhung erhalten.
Wo finden Sie die aktuellen Unterbrechungsgeldbeträge?
Die Unterbrechungsgeldbeträge finden Sie im Abschnitt Beträge der LfA-Website. Diese Rubrik befindet sich im Bereich Dokumentation unserer Website.
Diese Beträge können Sie auch in der Applikation „Break@Work“ ausrechnen.
Wo müssen Sie während des Urlaubs wegen medizinischen Beistands wohnhaft sein?
Während der Zeiträume von vollständiger oder teilweiser Unterbrechung müssen Sie wohnhaft sein:
- in Belgien;
- in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), d.h. den 27 Ländern der Europäischen Union + Norwegen, Island und Liechtenstein;
- oder in der Schweiz.
Ausnahme
Wenn Sie die mit Ihnen gesetzlich zusammenwohnende oder verheiratete Person ins Ausland begleiten, weil sie sich vorübergehend im beruflichen Auftrag ihres Arbeitgebers in einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz aufhält, dürfen Sie Ihren Wohnsitz für die Dauer dieses Auftrages dorthin verlegen.
Unter gesetzlichem Zusammenwohnen versteht man das Zusammenleben von 2 Personen, die beim Standesbeamten des gemeinsamen Wohnorts eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen abgegeben haben.
Um diese abweichende Bestimmung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie Ihrem Antrag eine Bescheinigung des Arbeitgebers der mit Ihnen verheirateten oder gesetzlich zusammenwohnenden Person beifügen, die bestätigt, dass der berufliche Auftrag keine endgültige Niederlassung im Ausland erfordert.
Zahlung des Unterbrechungsgeldes
Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung. Das Unterbrechungsgeld kann auf ein Bankkonto überwiesen werden:
- in Belgien
- in einem Land, das zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, auch SEPA (= Single Euro Payments Area) genannt, gehört.
Es handelt sich um folgende Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich La Guadeloupe, La Martinique, Französisch-Guayana, La Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal (einschließlich Azoren und Madeira), Rumänien, Schweden, die Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien (einschließlich Kanarische Inseln, Ceuta & Melilla), Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich (einschließlich Gibraltar und Nordirland), Zypern.
Welche Einkommen und Tätigkeiten sind mit dem Unterbrechungsgeld vereinbar?
Lesen Sie das Infoblatt T1 über die mit einer Laufbahnunterbrechung vereinbaren Einkommen und Tätigkeiten auf www.lfa.be.
Wann verlieren Sie Ihren Anspruch auf den Urlaub wegen medizinischen Beistands und auf das Unterbrechungsgeld?
Nähere Informationen zum Verlust des Anspruchs auf den medizinischen Beistand und/oder auf das Unterbrechungsgeld je nach Sektor finden Sie im Infoblatt T1: Regeln hinsichtlich des Zusammentreffens von Unterbrechungsgeld mit anderen Einkommen und Tätigkeiten
Wann wird Ihr Unterbrechungsgeld zurückgefordert?
Zu Unrecht bezogenes Unterbrechungsgeld wird zurückgefordert (…) wenn Sie das LfA-Büro nicht vorab schriftlich von der Aufnahme oder Ausweitung einer Nebentätigkeit oder von der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit benachrichtigen.
Wenn Sie nachweisen, dass Sie Geldleistungen, die Ihnen nicht zustanden, guten Glaubens bezogen haben, wird die Rückforderung auf die letzten 150 Tage unrechtmäßigen Bezugs begrenzt. Bei gleichzeitigem Bezug mit einer Sozialversicherungsleistung kann keine Rückforderungsbegrenzung bewilligt werden.
Dürfen Sie Ihren Urlaub wegen medizinischen Beistands vorzeitig abbrechen?
Zustimmung des Arbeitgebers
Den Urlaub wegen medizinischen Beistands können Sie mit der Zustimmung Ihres Arbeitgebers abbrechen.
Diese Zustimmung muss sich sowohl auf das Prinzip als auch auf das Datum des Abbruchs beziehen. Wenn der Arbeitgeber dem Abbruch zustimmt, müssen Sie das LfA schriftlich davon benachrichtigen. Dazu können Sie das Formular „Meldung einer Änderung in den Angaben zur Laufbahnunterbrechung / zum Zeitkredit / zum thematischen Urlaub“
verwenden. Dieses Formular finden Sie auf unserer Website. Korrekt ausgefüllt und unterschrieben muss dieses Dokument an das Büro des LfA geschickt werden, das Ihre individuelle Akte verwaltet.
Einfluss auf das Unterbrechungsgeld und auf die Anspruchsdauer
Wird der Urlaub wegen medizinischen Beistands vor Ablauf der Mindestdauer abgebrochen, müssen Sie das bereits gezahlte Unterbrechungsgeld trotzdem nicht zurückzahlen.
Hinweis: Es wird dagegen sehr wohl die ganze Mindestdauer von Ihrer Gesamtanspruchsdauer abgezogen.
Beispiel: Sie beantragen einen einmonatigen Urlaub wegen medizinischen Beistands in Form einer Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel und brechen ihn nach 2 Wochen mit der Zustimmung Ihres Arbeitgebers ab. Sie müssen das Unterbrechungsgeld für die zwei Wochen zwar nicht zurückzahlen, aber die zwei Wochen, die von der Mindestdauer fehlen, werden auch von Ihrer Gesamtanspruchsdauer abgezogen.
In welchen Sonderfällen wird bei einem Abbruch von der Abrechnung der ganzen Mindestdauer abgesehen?
Wenn Sie die einmonatige Mindestdauer wegen außergewöhnlicher Umstände nicht eingehalten haben, können Sie einen mit Gründen versehenen Antrag stellen, damit nur die genommene Dauer, und nicht die ganze Mindestdauer, abgezogen wird. Richten Sie diesen Antrag an die Direktorin oder den Direktor des für Sie örtlich zuständigen LfA-Büros, die oder der ihn dem Generalverwalter weiterleitet. Sieht der Generalverwalter des LfA tatsächlich außergewöhnliche Umstände als gegeben an, kann er von der Abrechnung der fehlenden Dauer absehen.
Ableben des Patienten
Verstirbt der Patient während der Unterbrechung, können Sie:
- entweder die laufende Unterbrechung bis zum ursprünglich beantragten Enddatum fortsetzen; In diesem Fall müssen Sie keine anderen Formalitäten gegenüber dem LfA erledigen.
- oder Sie brechen den laufenden Zeitraum mit der Zustimmung Ihres Arbeitgebers ab und verfahren wie oben beschrieben, um das LfA zu verständigen. In diesem Fall werden die von der Mindestdauer fehlenden Tage nicht auch von der Gesamtanspruchsdauer abgezogen.
Werden die im Rahmen des Urlaubs wegen medizinischen Beistands zurückgelegten Zeiträume von Unterbrechung der Berufslaufbahn auf die Gesamtdauer der gewöhnlichen Laufbahnunterbrechung oder des Zeitkredits angerechnet?
NEIN. Die im Rahmen eines medizinischen Beistands zurückgelegten Zeiträume von Unterbrechung der Berufslaufbahn werden von der gewöhnlichen Laufbahnunterbrechung (öffentlicher Sektor) oder dem Zeitkredit (Privatsektor), die oder der Ihnen über Ihre gesamte Berufslaufbahn zusteht, nicht abgezogen.
Genießen Sie während Ihres Urlaubs wegen medizinischen Beistands einen Kündigungsschutz?
Sie sind sowohl im Falle einer Auszeit als auch im Falle einer Arbeitszeitverkürzung vor Kündigung geschützt.
Dieser Schutz setzt am Tag der Vereinbarung oder am Tag der schriftlichen Benachrichtigung ein. Er endet 3 Monate nach der Unterbrechung.
Während dieser geschützten Zeit darf Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsvertrag nicht einseitig kündigen, außer aus schwerwiegenden oder ausreichenden Gründen.
Als ausreichend gilt ein Grund, den der Richter des Arbeitsgerichts als solchen anerkennt und dessen Art und Ursache nichts mit der Unterbrechung zu tun haben.
Kündigt Ihr Arbeitgeber Ihnen während einer vollständigen Unterbrechung, beginnt die Kündigungsfrist erst nach deren Ende zu laufen. Die Kündigungsfrist kann jedoch während einer Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel einsetzen.
Im Falle einer sofortigen Kündigung (d. h. ohne Kündigungsfrist) entspricht die Kündigungsentschädigung der Dauer der Kündigungsfrist (berechnet, als hätte die oder der Beschäftigte die Arbeitszeit nicht verkürzt) und richtet sie sich nach dem zuletzt verdienten Entgelt (d. h. nach dem für die verkürzte Arbeitszeit verdienten Entgelt).
Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen ohne schwerwiegenden oder ausreichenden Grund während der Schutzperiode kündigt, ist er dazu verpflichtet, neben der gewöhnlichen Kündigungsentschädigung, Ihnen eine Pauschalentschädigung auszuzahlen, die im Falle einer Arbeitszeitverkürzung 6 Monaten Arbeitsentgelt für die verkürzte Arbeitszeit entspricht.
Im Falle einer Kündigung müssen Sie das für Sie örtlich zuständige LfA-Büro sofort schriftlich davon benachrichtigen.
Welchen Einfluss hat das Unterbrechungsgeld auf Ihre Steuern?
Das Unterbrechungsgeld ist steuerpflichtig. Es wird steuerrechtlich als Ersatzeinkommen angesehen.
Einbehaltung eines Berufssteuervorabzugs
Von dem Unterbrechungsgeld wird ein Berufssteuervorabzug einbehalten.
Diese Einbehaltung an der Quelle reduziert das bezogene Unterbrechungsgeld, aber die nach endgültiger Steuerbemessung nachzuzahlende Steuer fällt so geringer aus.
Der Berufssteuervorabzug, der von Ihrem Unterbrechungsgeld abgezogen wird, beläuft sich auf:
- 10,13% im Falle einer Auszeit;
- 17,15% im Falle einer Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel.
Eventuelle Befreiung vom Berufssteuervorabzug
Sie können vom Berufssteuervorabzug befreit werden, sofern Sie die französische Staatsangehörigkeit besitzen, von einem belgischen öffentlichen Arbeitgeber entlohnt werden und entweder französische/-r Grenzgänger/-in sind oder Ihren steuerlichen Wohnsitz in Frankreich haben.
Verlieren Sie diesen Status während der Unterbrechung, müssen Sie das LfA-Büro sofort benachrichtigen. Sie haben dann keinen Anspruch mehr auf die Berufssteuervorabzugsbefreiung.
Weitere Informationen? Weitere Informationen: Infoblatt T119 „Können Sie vom Berufssteuervorabzug, der von dem Unterbrechungsgeld einbehalten wird, befreit werden?“.
Steuererklärung
Mithilfe der Steuerkarte 281.18, die den Gesamtbetrag des im Steuerjahr bezogenen Unterbrechungsgeldes und gegebenenfalls den einbehaltenen Berufssteuervorabzug ausweist, können Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen.
Im Falle einer verspäteten Zahlung sind die bezogenen Beträge in der Steuerkarte 281.18 des Zahlungsjahres ausgewiesen.
Diese Steuerkarte wird Ihnen elektronisch zugestellt. Sie können sie in Ihrer „eBox", in Ihrer „Online-Akte Laufbahnunterbrechung/Zeitkredit" oder auf „Tax-on-web/My Minfin" abrufen.
Die eBox ist ein Onlinedienst der Sozialen Sicherheit. Es ist ein persönliches und gesichertes Postfach, in dem alle Bürger offizielle Dokumente der verschiedenen Sozialversicherungsträger, u. a. des LfA, zentral empfangen können.
Weitere Informationen über die eBox finden Sie unter: www.myebox.be
Möchten Sie Ihre Steuerkarte weiterhin in Papierform erhalten? Wenden Sie sich in dem Fall bitte an Ihr LfA-Büro.
Zusätzliche Auskünfte?
Wenden Sie sich für Auskünfte zum Einfluss des Unterbrechungsgeldes auf die Berechnung Ihrer Steuern am besten an den FÖD Finanzen: https://finanzen.belgium.be./de.
Welchen Einfluss hat der Urlaub wegen medizinischen Beistands auf Ihre Pension?
Haben Sie Fragen zur Gleichstellung von Zeiten der Unterbrechung der Berufslaufbahn bei der Berechnung Ihrer Pension? Dann besuchen Sie www.mypension.be oder wählen Sie die gebührenfreie Nummer 1765.
Haben Sie Anspruch auf eine „aanmoedigingspremie“ der Flämischen Gemeinschaft?
In gewissen Fällen und unter bestimmten Bedingungen zahlt die Flämische Gemeinschaft zusätzlich zum Unterbrechungsgeld des LfA eine „aanmoedigingspremie“.
Alle nötigen Informationen zu den von der Flämischen Gemeinschaft bewilligten Prämien finden Sie auf der Website ihres Ministeriums: http://www.werk.be. Näheres erfahren Sie unter der gebührenfreien Nummer 1700 oder per E-Mail an aanmoedigingspremie@vlaanderen.be
Gibt es neben dem Urlaub wegen medizinischen Beistands andere Arten der Unterbrechung der Berufslaufbahn?
Neben dem Urlaub wegen medizinischen Beistands können Sie auch im Rahmen anderer thematischer Urlaube, eines Zeitkredits (im Privatsektor) oder einer gewöhnlichen Laufbahnunterbrechung (im öffentlichen Sektor) ganz mit der Arbeit aussetzen oder Ihre Arbeitszeit verkürzen.
Die thematischen Urlaube
Die thematischen Urlaube sind spezifische Arten der Laufbahnunterbrechung, die bestimmten Bedürfnissen entsprechen. Neben dem Urlaub wegen medizinischen Beistands bestehen noch 3 andere thematische Urlaube:
- Urlaub für nahestehende Hilfspersonen: Er ermöglicht es Ihnen, sich um eine nahestehende Person zu kümmern, die ihre Selbstständigkeit verliert. Diese nahestehende Person muss kein Familien- oder Haushaltsmitglied sein;
- Urlaub für Palliativpflege: er ermöglicht es Ihnen, bei einer Person zu bleiben, die unheilbar krank ist und sich im Endstadium befindet;
- Elternurlaub: er ermöglicht es Ihnen, sich um Ihr Kind oder Ihre Kinder unter 12 Jahren (oder, bei Beeinträchtigung von mindestens 66%, unter 21 Jahren) zu kümmern.
Erklärungen zum Urlaub wegen Palliativpflege finden Sie im Infoblatt T20. Erklärungen zum Elternurlaub finden Sie im Infoblatt T19.
Der Zeitkredit im Privatsektor
Neben den thematischen Urlauben haben Sie auch die Möglichkeit, einen Zeitkredit zu erhalten, wenn Sie im Privatsektor beschäftigt sind.
Einen Zeitkredit mit Unterbrechungsgeld können Sie nur aus einer der in den Vorschriften vorgesehenen Begründungen erhalten:
- Betreuung Ihres Kindes oder Ihrer Kinder;
- Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen;
- Betreuung in Form von Palliativpflege;
- Betreuung seines schwerkranken minderjährigen Kindes oder eines schwerkranken minderjährigen Kindes, das zum Haushalt gehört;
- Betreuung seines unter-21-jährigen Kindes mit Beeinträchtigung;
- Bildung: eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren.
Wichtiger Hinweis: Die Anspruchsvoraussetzungen und -dauern, das Antragsverfahren und das Unterbrechungsgeld bei Zeitkredit mit Begründung unterscheiden sich von denen bei Urlaub wegen medizinischen Beistands. Diese Unterschiede werden in Vergleichstabellen in den FAQ auf unserer Website erklärt.
Näheres über den Zeitkredit mit Begründung erfahren Sie im Infoblatt T160.
Die gewöhnliche Laufbahnunterbrechung im öffentlichen Sektor
Neben den thematischen Urlauben haben Sie auch die Möglichkeit, eine gewöhnliche Laufbahnunterbrechung zu erhalten, wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten.
Die gewöhnliche Laufbahnunterbrechung kann aus gleich welchem Grund beantragt werden.
Wichtiger Hinweis: Die Anspruchsvoraussetzungen und -dauern, das Antragsverfahren und das Unterbrechungsgeld bei gewöhnlicher Laufbahnunterbrechung unterscheiden sich von denen bei Urlaub wegen medizinischen Beistands. Außerdem:
- sind in den Verwaltungen und ihren nachgeordneten Dienststellen die Regeln je nach zuständiger Behörde unterschiedlich (Föderalbehörde, Region, Gemeinschaft usw.);
- sind im Unterrichtswesen und in den PMS-Zentren die Regeln je nach zuständiger Gemeinschaft unterschiedlich (Deutschsprachige Gemeinschaft, Französische Gemeinschaft oder Flämische Gemeinschaft).
Zusätzliche Auskünfte
Wenn Sie nähere Informationen über den Urlaub für nahestehende Hilfspersonen, den Urlaub wegen Palliativpflege, den Elternurlaub, den Zeitkredit oder die gewöhnliche Laufbahnunterbrechung im öffentlichen Sektor benötigen, lesen Sie die Infoblätter, die zu diesen Themen herausgegeben wurden. Sie sind auf unserer Website www.lfa.be erhältlich.
Kann Ihnen ein Urlaub wegen medizinischen Beistands während eines Elternurlaubs, eines Zeitkredits oder einer gewöhnlichen Laufbahnunterbrechung bewilligt werden?
Wenn Sie sich bereits in Elternurlaub, in Zeitkredit (im Privatsektor) oder in Laufbahnunterbrechung (im öffentlichen Sektor) befinden, kann es sein, dass Sie während des laufenden Zeitraums einen Urlaub wegen medizinischen Beistands benötigen, wenn ein Mitglied Ihres Haushalts oder ein Familienangehöriger schwer krank wird.
Beispiele:
- Sie befinden sich in einem achtmonatigen Halbzeit-Elternurlaub für Ihr Kind unter 12 Jahren und während dieses Zeitraums wird es infolge einer schweren Krankheit ins Krankenhaus eingewiesen. Sie müssen eine ganze Woche mit der Arbeit aussetzen, um während seiner Hospitalisierung oder sofort danach bei ihm zu bleiben.
- Sie befinden sich in einer Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel (im Rahmen eines Zeitkredits mit Begründung im Privatsektor oder einer gewöhnlichen Laufbahnunterbrechung im öffentlichen Sektor) und während dieses Zeitraums benötigt ein schwerkrankes Haushaltsmitglied einen Monat lang vollzeitigen medizinischen Beistand.
In solchen Fällen müssen Sie die laufende vollständige oder teilweise Unterbrechung abbrechen, um den Urlaub wegen medizinischen Beistands beantragen zu können.
Der Abbruch des laufenden Zeitraums setzt die Zustimmung Ihres Arbeitgebers voraus. Diese Zustimmung muss sich auf das Prinzip und auf das Datum des Abbruchs beziehen. Stimmt der Arbeitgeber dem Abbruch Ihres Elternurlaubs, Zeitkredits oder Ihrer Laufbahnunterbrechung zu, müssen Sie Ihr zuständiges LfA-Büro schriftlich davon unterrichten.
Parallel dazu müssen Sie Ihren Antrag auf Urlaub wegen medizinischen Beistands einreichen und dabei die vorgesehene Vorgehensweise befolgen (siehe die Frage: Welche Formalitäten müssen Sie erledigen?).
Nach dem Urlaub wegen medizinischen Beistands müssen Sie einen neuen entsprechenden Antrag stellen, wenn Sie wieder einen Elternurlaub, einen Zeitkredit oder eine gewöhnliche Laufbahnunterbrechung erhalten möchten.
Sonderfall des Urlaubs wegen medizinischen Beistands und des Urlaubs wegen medizinischen Beistands für ein hospitalisiertes minderjähriges Kind während eines Elternurlaubs
Wenn Sie sich in Elternurlaub befinden und einen Urlaub wegen medizinischen Beistands, gegebenenfalls für ein aufgrund schwerer Krankheit hospitalisiertes minderjähriges Kind, in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie den Elternurlaub im Einverständnis mit Ihrem Arbeitgeber abbrechen (siehe Vorgehensweise weiter oben).
Wenn der Elternurlaub während des obligatorischen Blocks abgebrochen wird (1 Monat bei Vollzeit-, 2 Monate bei Halbzeit-, 5 Monate bei 1/5- oder 10 Monate bei 1/10-Elternurlaub), verlieren Sie den Rest dieses Blocks jedoch nicht. Das LfA geht in diesem Fall davon aus, dass die Nichteinhaltung des beantragten Zeitraums von Elternurlaub auf einen besonderen Umstand, nämlich den medizinischen Beistand, zurückzuführen ist, und räumt deshalb höhere Gewalt ein.
Wenn Sie nach dem Urlaub wegen medizinischen Beistands wieder einen Elternurlaub erhalten möchten, müssen Sie einen neuen Antrag stellen. In diesem Fall kann der Rest des angebrochenen Abschnitts von Elternurlaub beantragt werden, sofern:
- der Arbeitgeber, bei dem der Rest des Elternurlaubs beantragt wird, dem zustimmt;
- alle Bedingungen, die dem Elternurlaub eigen sind, erfüllt sind (Alter des Kindes usw.) zum Zeitpunkt der Einreichung des neuen Antrages;
- und Sie in derselben Form von Elternurlaub bleiben wie beim abgebrochenen Urlaub (Halbzeit-, 1/5-, 1/10- oder Vollzeit-Elternurlaub).
Zusätzliche Auskünfte
Näheres dazu erfahren Sie im Infoblatt T19 zum Elternurlaub, insbesondere unter
Sonderfall des medizinischen Beistands für ein hospitalisiertes minderjähriges Kind während eines Elternurlaubs
Wenn Sie sich in Elternurlaub befinden und einen Urlaub wegen medizinischen Beistands aufgrund der Hospitalisierung eines schwerkranken minderjährigen Kindes erhalten möchten, müssen Sie den Elternurlaub im Einverständnis mit Ihrem Arbeitgeber abbrechen (siehe die Vorgehensweise weiter oben).
Wenn der Elternurlaub aber während des obligatorischen Blocks von einem Monat bei vollständigem Elternurlaub, von zwei Monaten bei Halbzeit-Elternurlaub oder von 5 Monaten bei Einfünftel-Elternurlaub abgebrochen wird, dann verlieren Sie nicht den Rest dieses Blocks. Das LfA erachtet dann nämlich, dass die Nichteinhaltung des beantragten Zeitraums von Elternurlaub auf einen besonderen Umstand (nämlich die Hospitalisierung des Kindes) zurückzuführen ist und somit höhere Gewalt einzuräumen ist.
Wenn Sie nach dem medizinischen Beistand für für das hospitalisierte minderjährige Kind zum Elternurlaub zurückkehren möchten, müssen Sie einen neuen Antrag in diesem Sinne einreichen. In diesem Fall kann der Rest des angebrochenen Abschnitts von Elternurlaub beantragt werden, sofern:
- zum Zeitpunkt der Einreichung des neuen Antrages alle Bedingungen, die dem Elternurlaub eigen sind, erfüllt sind (Alter des Kindes, usw.);
- und Sie in derselben Form von Elternurlaub, wie dem abgebrochenen Urlaub, bleiben (Halbzeit-, Einfünftel- oder Vollzeit-Elternurlaub).
Zusätzliche Auskünfte
Nähere Informationen zu diesem Thema erfahren Sie im Infoblatt T19 zum Thema Elternurlaub, im Besonderen unter der Frage „Welche Konsequenzen hat ein Abbruch des Elternurlaubs?“.
