Urlaub wegen medizinischen Beistands

T18

Zuletzt aktualisiert am 05.03.2024

Was ist der Urlaub wegen medizinischen Beistands?

Es handelt sich um eine Sonderform von vollständiger oder teilweiser Laufbahnunterbrechung, die Ihnen die Möglichkeit bietet, eine Zeit lang mit der Arbeit auszusetzen oder Ihre Arbeitszeit vorübergehend zu verkürzen, damit Sie einem schwerkranken Mitglied Ihres Haushalts oder Familienangehörigen Pflege zuteilwerden lassen oder beistehen können.

Während dieser Unterbrechung können Sie Unterbrechungsgeld erhalten, das vom LfA gezahlt wird.

Anm.: Für Beschäftigte des Privatsektors sollte der medizinische Beistand nicht mit dem Zeitkredit mit Begründung „Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitglieds oder Familienangehörigen“ verwechselt werden. Näheres zum Thema Zeitkredit mit dieser Begründung erfahren Sie im Infoblatt T160. In unseren FAQ, finden Sie eine Vergleichstabelle, in welcher der Urlaub wegen medizinischen Beistands und der Zeitkredit mit der Begründung „Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitglieds oder Familienangehörigen“ gegenübergestellt sind.

Was versteht man für die Inanspruchnahme dieses Urlaubs unter „schwere Krankheit“?

Wird als schwere Krankheit angesehen, jede Krankheit oder jeder medizinische Eingriff, die oder der vom Hausarzt Ihres Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen als solche angesehen wird.

Weder der Arbeitgeber noch das LfA hat zu beurteilen, ob das gesundheitliche Problem, an dem der Patient leidet, als schwere Krankheit einzustufen ist. Dies ist allein die Aufgabe des Hausarztes des Patienten, der Ihre Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung benötigt.

Worin besteht der Beistand, den Sie der schwerkranken Person zuteilwerden lassen?

Die vollständige oder teilweise Unterbrechung kann nur erhalten werden, wenn sie es bezweckt, zur Genesung Ihres schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen beizutragen. Konkret besteht der Beistand des Patienten darin, ihm jede Form von medizinischer, sozialer, familiärer, moralischer oder psychischer Hilfe zuteilwerden zu lassen, von der sein Hausarzt der Auffassung ist, dass sie zur Genesung des Patienten vonnöten ist.

Hinweis für die Beschäftigten des Privatsektors und die Personalmitglieder der lokalen und provinzialen Verwaltungen und der Dienststellen, die von diesen Verwaltungen abhängen.

Seit dem 01.06.2017 kann der Urlaub wegen medizinischen Beistands nur erhalten werden, wenn der medizinische, soziale, familiäre, moralische oder psychische Beistand, der durch die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Arbeitsleistungen der oder des Beschäftigten sichergestellt werden kann, neben der eventuellen Hilfe von Fachleuten, zur Genesung des Patienten vonnöten ist.

Welches sind die geltenden Rechtsvorschriften?

Die geltenden Rechtsvorschriften hängen vom Beschäftigungssektor ab, dem Ihr Arbeitgeber unterliegt.

Für die Anwendung der Laufbahnunterbrechungsvorschriften:

  • gelten als Beschäftigte des Privatsektors Arbeitnehmende, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der in den Geltungsbereich des Gesetzes vom 05.12.1968 über die kollektiven Arbeitsabkommen und die paritätischen Kommissionen fällt. Es handelt sich um:
    • die Arbeitnehmenden des Privatsektors (AG, PGmbH, VoG, usw.);
    • die Arbeitnehmenden der gemischten Unternehmen;
    • die nichtbezuschussten Vertragspersonalmitglieder des freien Unterrichtswesens;
    • das Personal der freien Universitäten (ULB, UCL usw.);
    • die Arbeitnehmenden der gemischten Interkommunalen der Gas- und Stromversorgung;
    • die Arbeitnehmenden der regionalen und lokalen Verkehrsbetriebe = Tram, Bus und Metro (STIB, TEC, De Lijn);
    • Personalmitglieder einer ausländischen Botschaft oder eines ausländischen Konsulats, die für diplomatische Vertretungen oder für Vertretungen bei in Belgien ansässigen internationalen Organisationen eingesetzt werden und mit einem Arbeitsvertrag beschäftigt sind;
  • das Personal der Gemeinden und Provinzen umfasst sowohl ernannte Personalmitglieder als auch Vertragspersonalmitglieder, die in einer lokalen oder provinzialen Verwaltung oder in einer Dienststelle, die von einer dieser Regierungsebenen abhängt (ÖSHZ, öffentliches Krankenhaus usw.), beschäftigt sind.

Für diese beiden Personalgruppen ist der Anspruch auf die Unterbrechung im Rahmen des Urlaubs wegen medizinischen Beistands im Königlichen Erlass vom 10.08.1998 vorgesehen.

Den Anspruch auf das Unterbrechungsgeld sieht ursprünglich der Königliche Erlass vom 02.01.1991 vor. Im Privatsektor greift dagegen der Königliche Erlass vom 12.12.2001. Für die Personalmitglieder der Gemeinden und Provinzen greift der Königliche Erlass vom 02.01.1991.

Für die Anwendung der Laufbahnunterbrechungsvorschriften gelten als Beschäftigte des öffentlichen Sektors Vertragspersonalmitglieder und ernannte Personalmitglieder der föderalen, regionalen oder gemeinschaftlichen Verwaltungen und der Dienststellen, die von diesen Regierungsebenen abhängen (Polizei, gerichtlicher Stand, Einrichtung öffentlichen Interesses usw.).

Den Anspruch auf die Unterbrechung im Rahmen des Urlaubs wegen medizinischen Beistands sieht der Erlass oder das Dekret vor, der oder das für die Aufsichtsbehörde der Verwaltung oder des von der Verwaltung anhängenden öffentlichen Dienstes (je nach Fall für die föderale Behörde, die regionale Behörde oder die gemeinschaftliche Behörde) greift.

Den Anspruch auf das Unterbrechungsgeld sieht dagegen der Königliche Rahmenerlass vom 07.05.1999 vor.

Für die Anwendung der Laufbahnunterbrechungsvorschriften gelten als Personalmitglieder des Unterrichtswesens Personalmitglieder, die in einer Schule oder in einem PMS-Zentrum einem Statut unterliegen (ernannte, definitiv eingestellte, befristet zeitweilige und unbefristet zeitweilige Personalmitglieder).

Den Anspruch auf die Unterbrechung im Rahmen des Urlaubs wegen medizinischen Beistands sieht der Erlass oder das Dekret vor, der oder das in der Gemeinschaft, von welcher die Schule oder das PMS-Zentrum abhängt, d. h. in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Ostbelgien), in der Französischen Gemeinschaft (Föderation Wallonie-Brüssel) oder in der Flämischen Gemeinschaft, greift.

Den Anspruch auf das Unterbrechungsgeld im Rahmen des Urlaubs wegen medizinischen Beistands sieht dagegen der Königliche Rahmenerlass vom 12.08.1991 vor.

Für die Anwendung der Laufbahnunterbrechungsvorschriften gelten als Beschäftigte der autonomen öffentlichen Unternehmen die Vertragspersonalmitglieder von Proximus, der SNCB, von bpost und von Skeyes (früher Belgocontrol).

Für diese Beschäftigten sind sowohl der Anspruch auf die Unterbrechung als auch der Anspruch auf das Unterbrechungsgeld im Königlichen Erlass vom 10.06.2002 geregelt.

  • Auf die Personalmitglieder der Belgischen Technischen Zusammenarbeit ist der Königliche Erlass vom 16.11.2009 anwendbar.
  • Auf die Personalmitglieder des Büros für die Verarbeitung finanzieller Informationen ist der Königliche Erlass vom 24.09.2013 anwendbar.
  • Auf die Vertragspersonalmitglieder des Ombudsdienstes für Energie ist der Königliche Erlass vom 12.05.2014 anwendbar.
  • Auf die Beschäftigten, die in einem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber stehen, der nicht in den Geltungsbereich eines anderweitigen Erlasses oder Dekrets fällt, ist der Königliche Erlass vom 10.04.2014 anwendbar. Darunter zählen die Vertragspersonalmitglieder der gemeinschaftlichen Universitäten.

Wer darf einen Urlaub wegen medizinischen Beistands in Anspruch nehmen? Kann dieser Urlaub Ihnen verweigert werden?

Es handelt sich um einen Rechtsanspruch. Diese Sonderform von Laufbahnunterbrechung kann Ihnen nicht verweigert werden, sofern Sie dem Arbeitgeber eine Bescheinigung des Hausarztes des Patienten vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie bereit sind, dem Patienten einen medizinischen Beistand zuteilwerden zu lassen, der neben der eventuellen anderweitigen Hilfe von Fachleuten, zu seiner Genesung vonnöten ist (siehe hiernach die Frage zum Antragsverfahren).

Außer bei einem Urlaub für ein minderjähriges Kindes in stationärer Behandlung hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den Antritt des Urlaubs wegen medizinischen Beistands aus betriebs- oder dienstorganisatorischen Gründen aufzuschieben.  Wenn der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Unterbrechungsantritts aufschieben möchte, muss er Ihnen innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt Ihrer schriftlichen Benachrichtigung schriftlich antworten.  Die Dauer dieses Aufschubs beträgt 7 Tage.

Ausnahme in den KMUs

Wenn Ihr Arbeitgeber zum Privatsektor gehört (AG, PGmbH, VoG ...) und weniger als 10 Arbeitnehmende beschäftigt, ist die teilweise Unterbrechung, d. h. die Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel, kein Rechtsanspruch. Sie setzt also die Zustimmung des Arbeitgebers voraus.

In Unternehmen des Privatsektors, die 50 Arbeitnehmende oder weniger beschäftigen, darf der Arbeitgeber außerdem aus betriebsorganisatorischen Gründen den Arbeitnehmenden, die bereits 6 Monate von vollständiger Unterbrechung oder 12 Monate von teilweiser Unterbrechung erhalten haben, die Ausübung dieses Rechts verweigern. Wenn Sie jedoch den Urlaub wegen medizinischen Beistands für ein minderjähriges Kind, das sich wegen einer schweren Krankheit in stationärer Behandlung befindet, oder für eines Ihrer Kinder im Alter von höchstens 16 Jahren, das ausschließlich und tatsächlich zu Ihren Lasten ist, beantragen, dann darf der Arbeitgeber Ihnen den Urlaub wegen medizinischen Beistands nicht aus betriebsorganisatorischen Gründen verweigern.

Diese Sonderform der Laufbahnunterbrechung kann Ihnen nicht verweigert werden, wenn die Behörde oder die Gemeinschaft (für das Unterrichtswesen), von der Sie abhängen, diese verordnungsrechtlich vorgesehen hat.

Wenn Sie Vertragspersonalmitglied in einem autonomen öffentlichen Unternehmen sind, wenden Sie sich an Ihren Personaldienst, um zu erfahren, ob das Unternehmen die für die statutarischen Bediensteten geltende Regelung für seine Vertragsbediensteten anwendbar gemacht hat.

Für wen kann der medizinische Beistand beantragt werden?

Sowohl Ihre Verwandten als auch Ihre Verschwägerten werden als Familienangehörige angesehen.

Achtung! Die Verschwägerung entsteht juristisch nur bei einer Ehe im engeren Sinne (also nicht bei gesetzlichem oder faktischem Zusammenwohnen) zwischen einer Person und den Verwandten ihres Ehepartners und zwischen einer Person und den Ehepartnern ihrer Verwandten.

Wenn Sie dem Privatsektor oder der Belegschaft einer lokalen oder provinzialen Verwaltung oder eines Dienstes, der von einer solchen Verwaltung abhängt, angehören, gelten als Familienmitglied Ihre Verwandten bis zweiten Grades und Ihre Verschwägerten bis ersten Grades.

In allen anderen Sektoren (d. h. in den föderalen, regionalen und gemeinschaftlichen Verwaltungen, in den autonomen öffentlichen Unternehmen, im Unterrichtswesen, in den PMS-Zentren, ...) gelten als Familienangehörige alle Ihre Verwandten und Verschwägerten bis zweiten Grades.

Achtung! Im Privatsektor oder wenn Sie der Belegschaft einer lokalen oder provinzialen Verwaltung oder einer Dienststelle, die von einer solchen Verwaltung abhängt, angehören, dürfen Sie einen Urlaub wegen medizinischen Beistands auch für den Vater, die Mutter oder die Kinder der gesetzlich mit Ihnen zusammenwohnenden Person beantragen.

Unter gesetzlichem Zusammenwohnen versteht man das Zusammenleben von zwei Personen (unabhängig von der Art des Verhältnisses zwischen den betroffenen Personen), die bei dem Beamten des Standesamtes des gemeinsamen Wohnorts eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen abgegeben haben.

Um Ihnen zu helfen, finden Sie hiernach eine Auflistung der Personen, die mit Ihnen verwandt oder verschwägert sind.

Verwandtschaft

Verwandte 1. Grades

Ihre Eltern (Vater und Mutter)

Ihre Kinder

Verwandte 2. Grades

Ihre Großeltern

Ihre Enkel

Ihre Geschwister

 

Verschwägerung

Verschwägerte 1. Grades

Ihre Schwiegereltern

Ihre Stiefeltern 

Ihre Stiefkinder 

die Ehepartner Ihrer Kinder

Verschwägerte 2. Grades

die Geschwister Ihres Ehepartners

die Ehepartner Ihrer Geschwister

die Ehepartner Ihrer Enkel

die Enkel Ihres Ehepartners

die Großeltern Ihres Ehepartners

die Ehepartner Ihrer Großeltern

 

 

Haushaltsmitglieder sind Personen, die mit Ihnen zusammenwohnen, d. h. alle Personen, die mit Ihnen unter einem Dach leben (unabhängig von Ihrer Beziehung zu diesen Personen).

Beispiel: Sie können den Urlaub wegen medizinischen Beistands für Ihren Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin beantragen, unabhängig davon, ob Sie mit dieser Person gesetzlich oder nur faktisch zusammenwohnen.

Für die mit Ihnen verheiratete Person gilt die gleiche Regel wie für Haushaltsmitglieder. Ehepartnerinnen und Ehepartner sind also keine Familienangehörige.

(...)

Ist es möglich, einen Urlaub wegen medizinischen Beistands für ein minderjähriges Kind in stationärer Behandlung zu erhalten?

Ja. Der medizinische Beistand für ein minderjähriges Kind in stationärer Behandlung ermöglicht es Ihnen, eine Woche (verlängerbar um eine weitere Woche) ganz mit der Arbeit auszusetzen, um einem minderjährigen Kind während oder direkt nach seiner stationären Behandlung wegen einer schweren Krankheit beizustehen oder Pflege zuteilwerden zu lassen.

NB: Für die Anwendung dieser Maßnahme gelten als minderjährige Kinder, diejenigen, die noch keine 18 Jahre alt sind.

Achtung!Für den Urlaub wegen medizinischen Beistands für ein minderjähriges Kind in stationärer Behandlung greifen abweichende Regeln (siehe weiter).

Wer kann den medizinischen Beistand für ein minderjähriges Kind in stationärer Behandlung erhalten?

Diese Möglichkeit besteht für:

  • Beschäftigte, die ersten Grades mit dem schwerkranken Kind verwandt sind und mit ihm zusammenwohnen;
  • Beschäftigte, die mit dem schwerkranken Kind zusammenwohnen und mit seiner täglichen Erziehung beauftragt sind.

Wenn keine Personen dieser beiden Personenkreise den medizinischen Beistand für ein minderjähriges Kind in stationärer Behandlung in Anspruch nehmen können, wird diese Möglichkeit ausgeweitet auf:

  • Beschäftigte, die ersten Grades mit dem schwerkranken Kind verwandt sind und nicht mit ihm zusammenwohnen;
  • ODER, wenn es diesen Personen unmöglich ist, diesen Urlaub zu nehmen, auf jeden Familienangehörigen des Kindes bis zweiten Grades.

Hinweis!

Im Falle einer Ehescheidung oder Trennung können beide Elternteile des schwerkranken minderjährigen Kindes gleichzeitig eine Woche Urlaub nehmen, um bei ihrem Kind zu sein

Welches sind die bestehenden Arbeitszeitgestaltungsmöglichkeiten?

Im Rahmen des Urlaubs wegen medizinischen Beistands gibt es in allen Sektoren (Privatsektor, öffentlicher Sektor, Unterrichtswesen usw.) 3 Unterbrechungsformen.

 

 

Es handelt sich um eine vollständige Auszeit von der Arbeit. Sie können ausgehend von gleich welcher Arbeitszeit eine Vollzeit-Unterbrechung beantragen (ganz gleich, ob Sie Vollzeit oder Teilzeit arbeiten).

Es handelt sich um eine Verkürzung Ihrer Arbeitszeit auf eine Halbzeit, d. h. auf 50% einer Vollzeit. Sie können sie nur beanspruchen, wenn Sie zu mindestens drei Vierteln einer Vollzeit beschäftigt sind.

Es handelt sich um eine vorübergehende Verkürzung Ihrer Arbeitszeit um ein Fünftel, d. h. auf 80% einer Vollzeit.

Sie können sie nur beanspruchen, wenn Sie Vollzeit beschäftigt sind.

Sonderfall des medizinischen Beistands für ein minderjähriges Kind in stationärer Behandlung

Der Urlaub wegen medizinischen Beistands für ein minderjähriges Kind in stationärer Behandlung besteht nur in Form einer vollständigen Unterbrechung. Im Rahmen des medizinischen Beistands für ein minderjähriges Kind in stationärer Behandlung ist keine Verkürzung der Arbeitszeit auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel vorgesehen.

Hinweis für die Personalmitglieder des Unterrichtswesens

Im Unterrichtswesen legt die Gemeinschaft, von der die Schule oder das PMS-Zentrum, wo das Personalmitglied ernannt oder definitiv eingestellt ist, die Zugangsbedingungen fest.

Um eine Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel zu erhalten, müssen Sie nicht unbedingt Vollzeit beschäftigt sein. Den im Unterrichtswesen geltenden Vorschriften zufolge müssen Sie für mindestens die Hälfte eines vollen Lehrauftrages ernannt oder definitiv eingestellt sein, und müssen Sie nach Abzug der im Rahmen des Halbzeit- oder Einfünftel-Urlaubs wegfallenden Stunden weiter die Hälfte bzw. vier Fünftel eines vollen Lehrauftrages erfüllen.

Beispiel: Sie sind zu 18/20 Stunden im Unterrichtswesen ernannt. Da Sie mehr als die Hälfte eines vollen Lehrauftrages erfüllen, dürfen Sie eine Arbeitszeitverkürzung beantragen.

  • Wenn Sie einen Halbzeit-Urlaub beantragen, müssen Sie weiter die Hälfte eines vollen Lehrauftrages erfüllen, d. h. 10/20 Stunden arbeiten. In diesem bestimmten Fall fallen im Rahmen des Halbzeit-Urlaubs 8/20 Stunden weg.
  • Wenn Sie einen Einfünftel-Urlaub beantragen, müssen Sie weiter vier Fünftel eines vollen Lehrauftrages erfüllen, d. h. 16/20 Stunden arbeiten. In diesem bestimmten Fall fallen im Rahmen des Einfünftel-Urlaubs 2/20 Stunden weg.

Wenn Sie im Unterrichtswesen beschäftigt sind, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinschaft, um Näheres zu den Zugangsbedingungen und den anderen Besonderheiten in Ihrem Sektor zu erfahren.

Was ist die Dauer des Urlaubs wegen medizinischen Beistands?

Für jeden schwerkranken Patienten können Sie mit Zeitabschnitten von mindestens einem Monat bis zu höchstens drei Monaten ganz mit der Arbeit aussetzen.

Hinweis: Wenn Sie Ihre Berufslaufbahn während vollen Monaten (ganz oder teilweise) unterbrechen möchten, müssen Sie Zeiträume beantragen, die sich von einem beliebigen Kalendertag im ersten Monat bis zum Vortage dieses Kalendertages im letzten Monat erstrecken. Zum Beispiel, drei Monate vom 1. März bis zum 31. Mai (und nicht bis zum 1. Juni) oder 10 Monate vom 15 Mai bis zum 14 März des darauffolgenden Jahres (und nicht bis zum 15. März).

Die Zeiten von vollständiger Unterbrechung, die Sie im Rahmen des medizinischen Beistands erhalten, können, nahtlos anschließend oder nicht, auf höchstens 12 Monate verlängert werden.

Flexibilisierung der Vollzeit-Unterbrechung

Die Zustimmung des Arbeitgebers vorausgesetzt hat die oder der Beschäftigte die Möglichkeit, den vollzeitigen Urlaub wegen medizinischen Beistands in kleinere Blöcke als einen Monat zu stückeln. Mit anderen Worten darf sie oder er den Urlaub wegen medizinischen Beistands für nur eine Woche, zwei Wochen oder drei Wochen in Anspruch nehmen.

Für die Anwendung dieser Maßnahme kommt eine Woche sieben Kalendertagen gleich. Dies bedeutet also, dass Wochenendtage in die Vollzeit-Unterbrechung eingerechnet werden.

Wenn die von der Gesamtanspruchsdauer des vollzeitigen Urlaubs wegen medizinischen Beistands verbleibende Dauer weniger als einen Monat beträgt, hat die oder der Beschäftigte das Recht, auf diesen verbleibenden Urlaub ohne die Zustimmung des Arbeitgebers zurückzugreifen.

Da der Arbeitgeber mit der Flexibilisierung des Urlaubs wegen medizinischen Beistands einverstanden sein muss, darf er sie verweigern. Gegebenenfalls muss der Arbeitgeber seine Verweigerung der oder dem Beschäftigten binnen 2 Werktagen nach dem Empfang dessen schriftlicher Benachrichtigung mitteilen.

Es besteht also kein Aufschubrecht, da für eine Flexibilisierung die Zustimmung des Arbeitgebers ohnehin vorausgesetzt ist. Allerdings darf die oder der Beschäftigte auf einen verbleibenden Urlaub von weniger als einem Monat ohne die Zustimmung seines Arbeitgebers zurückzugreifen. Wird ein solcher verbleibende Urlaub in Anspruch genommen, darf der Arbeitgeber sein Aufschubrecht sehr wohl ausüben.

Geltungsbereich und Inkrafttreten

Die Flexibilisierung des vollzeitigen Urlaubs wegen medizinischen Beistands besteht seit dem 01.06.2019:

  • im Privatsektor;
  • in den lokalen und provinzialen Verwaltungen und den Dienststellen, die von diesen Regierungsebenen abhängen (ÖSHZ, öffentliche Krankenhäuser oder Altenheime, die von einem ÖSHZ abhängen usw.);
  • bei Arbeitgebern, die Beschäftigte in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen, sofern für sie keine anderweitigen Vorschriften gelten, die ihr Personal zum Urlaub wegen medizinischen Beistands berechtigen (z. B. Personalmitglieder mit Arbeitsvertrag der gemeinschaftlichen Universitäten der Französischen Gemeinschaft).

Die Flexibilisierung des vollzeitigen medizinischen Beistands ist seit dem 01.08.2019 möglich, für Personalmitglieder:

  • der Föderalverwaltung;
  • der Regionen und Gemeinschaften;
  • des Unterrichtswesens;
  • der autonomen öffentlichen Unternehmen.

Ausnahmen

Für Beschäftigte, die einen Einelternhaushalt bilden und Ihrem höchstens 16 Jahre alten Kind einen medizinischen Beistand zuteilwerden lassen

Die Gesamtanspruchsdauer der vollständigen Unterbrechung kann auf höchstens 24 Monate verlängert werden, wenn beide nachfolgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

  • Der Urlaub wegen medizinischen Beistands wird für ein höchstens 16 Jahre altes Kind beantragt, das ausschließlich oder hauptsächlich zu Ihren Lasten ist.
  • Sie bilden einen Einelternhaushalt, d. h. Sie wohnen tatsächlich nur mit einem Kind zu Ihren Lasten, oder nur mit Kindern, von denen mindestens eines zu Ihren Lasten ist, zusammen.
Bei einem Antrag auf einen Urlaub für ein minderjähriges Kind in stationärer Behandlung

In Abweichung von der Mindestdauer von einem Monat je Antrag, können Sie für eine zusammenhängende Zeit von einer Woche (nämlich 7 aufeinanderfolgende Tage) – die nahtlos daran anschließend um eine weitere Woche verlängert werden kann – ganz mit der Arbeit aussetzen, um einem minderjährigen Kind während oder direkt nach seiner stationären Behandlung wegen einer schweren Krankheit beizustehen oder Pflege zuteilwerden zu lassen.

Wenn Sie – unmittelbar nach Ihrem Urlaub wegen medizinischen Beistands für ein minderjähriges Kind in stationärer Behandlung wegen einer schweren Krankheit – für dasselbe Kind einen Urlaub wegen medizinischen Beistands beantragen möchten, dann ist die einmonatige Mindestdauer der vollständigen Unterbrechung nicht unbedingt einzuhalten.

Hinweis

Die Dauer des Urlaubs für ein minderjähriges Kind in stationärer Behandlung (maximal zweimal eine Woche) wird von der zwölfmonatigen Gesamtanspruchsdauer von vollständiger Unterbrechung abgezogen, die im Rahmen des Urlaubs wegen medizinischen Beistands vorgesehen ist.

Für jeden schwerkranken Patienten können Sie Ihre Arbeitszeit mit Zeitabschnitten von mindestens einem Monat bis zu höchstens drei Monaten auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel verkürzen.

Hinweis: Wenn Sie Ihre Berufslaufbahn während vollen Monaten (ganz oder teilweise) unterbrechen möchten, müssen Sie Zeiträume beantragen, die sich von einem beliebigen Kalendertag im ersten Monat bis zum Vortage dieses Kalendertages im letzten Monat erstrecken. Zum Beispiel, drei Monate vom 1. März bis zum 31. Mai (und nicht bis zum 1. Juni) oder 10 Monate vom 15 Mai bis zum 14 März des darauffolgenden Jahres (und nicht bis zum 15. März).

Die Zeiten von teilweiser Unterbrechung, die Sie im Rahmen des medizinischen Beistands erhalten, können, nahtlos anschließend oder nicht, auf höchstens 24 Monate verlängert werden.

Ausnahme

Die Gesamtanspruchsdauer der teilweisen Unterbrechung kann auf höchstens 48 Monate verlängert werden, wenn beide nachfolgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

  • Der Urlaub wegen medizinischen Beistands wird für ein höchstens 16 Jahre altes Kind beantragt, das ausschließlich oder hauptsächlich zu Ihren Lasten ist.
  • Sie bilden einen Einelternhaushalt, d. h. Sie wohnen tatsächlich nur mit einem Kind zu Ihren Lasten, oder nur mit Kindern, von denen mindestens eines zu Ihren Lasten ist, zusammen.

Kommt die Gesamtanspruchsdauer der vollständigen Unterbrechung zu der der teilweisen Unterbrechung hinzu?

Nein. Die Gesamtanspruchsdauer von 12 (oder 24) Monaten vollständiger Unterbrechung und die von 24 (oder 48) Monaten teilweiser Unterbrechung werden nicht addiert.

Wenn Sie von einer vollständigen Unterbrechung zu einer teilweisen Unterbrechung übergehen möchten oder umgekehrt, gilt als Grundsatz, dass ein Monat vollständiger Unterbrechung zwei Monaten teilweiser Unterbrechung entspricht. Mit teilweiser Unterbrechung sind hier wie üblich sowohl die Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit als auch die Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel gemeint.

Beispiele:

  • wenn Sie bereits 6 Monate teilweiser Unterbrechung in Form einer Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel oder auf eine Halbzeit genommen haben, entspricht dies 3 Monaten vollständiger Unterbrechung. In dieser Situation ist es Ihnen noch möglich, entweder 18 Monate teilweiser Unterbrechung in Form einer Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel bzw. auf eine Halbzeit, oder 9 Monate vollständiger Unterbrechung zu erhalten (oder doppelt so viel, wenn Sie einen Einelternhaushalt bilden und den medizinischen Beistand für ein Kind beantragen, das höchstens 16 Jahre alt ist).
  • Wenn Sie bereits 5 Monate vollständiger Unterbrechung genommen haben, entspricht dies 10 Monaten teilweiser Unterbrechung in Form einer Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel. In dieser Situation ist es Ihnen noch möglich, entweder 7 Monate vollständiger Unterbrechung oder 14 Monate teilweiser Unterbrechung in Form einer Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel bzw. auf eine Halbzeit zu erhalten (oder doppelt so viel, wenn Sie einen Einelternhaushalt bilden und den medizinischen Beistand für ein Kind beantragen, das höchstens 16 Jahre alt ist).
  • Im Rahmen einer Flexibilisierung kommt eine Woche vollständiger Unterbrechung zwei Wochen Arbeitszeitverkürzung (auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel) gleich. In einem solchen Fall können Sie 11 Monate und 3 zusätzliche Wochen vollständiger Unterbrechung oder 23 Monate und 2 Wochen Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel oder auf eine Halbzeit erhalten (oder doppelt so viel, wenn Sie einen Einelternhaushalt bilden und den medizinischen Beistand für ein Kind beantragen, das höchstens 16 Jahre alt ist).

Welches sind die Anspruchsvoraussetzungen des Urlaubs wegen medizinischen Beistands?

Es besteht für Sie ein Rechtsanspruch auf einen vollständigen oder teilweisen Urlaub wegen medizinischen Beistands, wenn Sie eine Bescheinigung des Hausarztes der schwerkranken Person vorlegen, für die Sie den medizinischen Beistand beantragen (die Einzelheiten werden weiter im Text erklärt).

Achtung! Im Falle eines medizinischen Beistands für ein minderjähriges Kind, das wegen einer schweren Krankheit stationär behandelt wird, müssen Sie ebenfalls eine Bescheinigung des Krankenhauses beibringen, die die stationäre Behandlung des Kindes, für welches Sie den Urlaub beantragen, nachweist.

Welche Formalitäten müssen Sie erledigen?

Bei jedem Antrag auf einen Urlaub wegen medizinischen Beistands müssen Sie zwei verschiedene Schritte erledigen:

  1. Ihren Arbeitgeber von Ihrer Absicht, einen Urlaub wegen medizinischen Beistands zu nehmen, schriftlich benachrichtigen, und ihm eine Bescheinigung des Hausarztes des schwerkranken Patienten vorlegen, um ihm nachzuweisen, dass der medizinische Beistand notwendig ist;
  2. einen Antrag bei dem LfA einreichen.

Im Infoblatt T14 wird Ihnen erklärt, wie diese beiden Schritte zu erledigen sind und wie das LfA bei der Bearbeitung Ihres Antrages vorgeht.

Achtung! Wenn Sie einen Urlaub wegen medizinischen Beistands für eine 14-tägige stationäre Behandlung eines minderjährigen Kindes beantragen möchten, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber zwei getrennte schriftliche Benachrichtigungen zukommen lassen und beim dem LfA zwei Antragsformulare C61-medizinischer Beistand, jeweils für 7 Tage, einreichen. Diese Form von Urlaub wegen medizinischen Beistands kann für 14 Tage nicht mit einem einzigen Formular beantragt werden.

Wie hoch ist das Unterbrechungsgeld des LfA?

Grundsatz

Das Unterbrechungsgeld ist eine Pauschalleistung. Ihr Betrag hängt also nicht von Ihrer Entlohnung ab.

Erhöhung des Unterbrechungsgeldes für Beschäftigte, die einen Einelternhaushalt bilden

Antrag auf einen Urlaub für ein Kind, das zu Ihren Lasten ist

Wenn Sie bei einem Arbeitgeber des Privatsektors (AG, GmbH, VoG ...) beschäftigt sind und einen Einelternhaushalt bilden, kann Ihr Unterbrechungsgeld erhöht werden, wenn Sie den Urlaub wegen medizinischen Beistands beantragen, um sich um ein schwerkrankes Kind zu kümmern, das zu Ihren Lasten ist.

Diese Erhöhung gilt für jede der drei Unterbrechungsformen, nämlich für die vollständige Unterbrechung, für die Verkürzung der Arbeitszeit auf eine Halbzeit und für die Verkürzung der Arbeitszeit um ein Fünftel.

Um in den Genuss dieser Erhöhung zu kommen, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen kumulativ erfüllen:

  • Sie müssen nur mit einem Kind zu Ihren Lasten, oder nur mit Kindern, von denen mindestens eines zu Ihren Lasten ist, zusammenwohnen.
  • Sie müssen die Mutter oder der Vater des Kindes, für welches Sie den Urlaub wegen medizinischen Beistands beantragen, sein, oder Sie müssen mit seiner täglichen Erziehung beauftragt sein. Außerdem müssen Sie mit dem Kind zusammenwohnen.
Antrag auf einen Urlaub für einen anderen Familienangehörigen

Wenn der Urlaub wegen medizinischen Beistands nicht für ein Kind beantragt wird, das zu Ihren Lasten ist, sondern für einen anderen Familienangehörigen (zum Beispiel Ihren Vater, Ihre Mutter usw.), kann Ihr Unterbrechungsgeld ebenfalls erhöht werden, wenn Sie nur mit einem Kind zu Ihren Lasten oder nur mit Kindern, von denen mindestens eines zu Ihren Lasten ist, zusammenwohnen.

Achtung: die Unterbrechungsgelderhöhung steht Ihnen nur bei einem Antrag auf eine Verkürzung der Arbeitszeit um ein Fünftel zu.

Es muss ebenfalls darauf hingewiesen werden, dass dieses erhöhte Unterbrechungsgeld nicht das Gleiche ist, wie das erhöhte Unterbrechungsgeld, das bei einem Antrag für ein Kind zu Ihren Lasten bewilligt wird.

Sie können nur im Falle eines Antrages auf eine Verkürzung der Arbeitszeit um ein Fünftel eine Unterbrechungsgelderhöhung erhalten. Dafür müssen Sie nur mit einem Kind zu Ihren Lasten oder nur mit Kindern, von denen mindestens eines zu Ihren Lasten ist, zusammenwohnen. In diesem Fall muss der Urlaub wegen medizinischen Beistands nicht unbedingt genommen werden, um sich um ein Kind zu kümmern, das zu Ihren Lasten ist.

Was versteht man unter „Kind zu Ihren Lasten“?

Für die Bewilligung der Unterbrechungsgelderhöhung ist der Begriff „Kind zu Lasten“ im Sinne der Steuervorschriften zu verstehen. Nähere Auskunft zu diesem Begriff erteilt der FÖD Finanzen.

Bei gemeinsamem Sorgerecht, nämlich wenn die Unterbringung des minderjährigen (und unmündigen) Kindes entweder auf der Grundlage einer registrierten oder vom Richter homologierten Vereinbarung oder auf der Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung gleichmäßig zwischen den beiden Elternteilen aufgeteilt ist, können beide Elternteile in den Genuss der Unterbrechungsgelderhöhung kommen.

Wo finde ich die aktualisierten Unterbrechungsgeldbeträge?

Die Unterbrechungsgeldbeträge entnehmen Sie der Rubrik „Beträge“ im Bereich „Dokumentation“unserer Website.

Diese Beträge können Sie auch in der Applikation „Break@Work“ ausrechnen.

Wo müssen Sie während des Urlaubs wegen medizinischen Beistands wohnhaft sein?

Während der Zeiten von vollständiger oder teilweiser Unterbrechung müssen Sie wohnhaft sein:

  • in Belgien;
  • oder in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR); nämlich in einem der 27 Länder der Europäischen Union + Norwegen, Island und Liechtenstein;
  • oder in der Schweiz.

Ausnahme

Wenn Sie Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann oder die mit Ihnen gesetzlich zusammenwohnende Person begleiten, die/der im Rahmen eines beruflichen Auftrages für ihren/seinen Arbeitgeber sich vorübergehend in ein Land begibt, das außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz liegt, dürfen Sie Ihren Wohnsitz während der Dauer dieses Auftrages dort verlegen.

Unter gesetzlichem Zusammenwohnen versteht man das Zusammenleben von zwei Personen (unabhängig von der Art des Verhältnisses zwischen den betroffenen Personen), die bei dem Beamten des Standesamtes des gemeinsamen Wohnorts eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen abgegeben haben.

Um diese Ausnahmeregelung zu nutzen, müssen Sie Ihrem Antragsformular eine Bescheinigung des Arbeitgebers Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemanns oder des Arbeitgebers der mit Ihnen gesetzlich zusammenwohnenden Person beifügen, die bestätigt, dass der vorerwähnte berufliche Auftrag keinen endgültigen Aufenthalt im Ausland voraussetzt.

Wenn Sie die mit Ihnen gesetzlich zusammenwohnende Person ins Ausland begleiten, müssen Sie dem Antrag auch einen Beleg über das gesetzliche Zusammenwohnen beifügen.

Zahlung des Unterbrechungsgeldes per Zirkularscheck oder Banküberweisung?

Die Zahlung des Unterbrechungsgeldes kann per Zirkularscheck oder per Banküberweisung erfolgen.

Bei einer Banküberweisung kann die Zahlung auf ein Konto in den nachfolgenden Ländern überwiesen werden:

  • in Belgien;
  • in einemLand, das zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, auch SEPA (= Single Euro Payments Area) genannt, gehört.

Anm.: die SEPA-Länder sind die folgenden: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich La Guadeloupe, La Martinique, Französisch-Guayana, La Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal (einschließlich Azoren und Madeira), Rumänien, Schweden, die Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien (einschließlich Kanarische Inseln, Ceuta & Melilla), Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich (einschließlich Gibraltar und Nordirland), Zypern.

Welche Einkommen und Tätigkeiten sind mit dem Unterbrechungsgeldbezug vereinbar?

Lesen Sie das Infoblatt T1über die mit einer Laufbahnunterbrechung vereinbaren Einkommen und Tätigkeiten auf www.lfa.be.

Wann verlieren Sie Ihren Anspruch auf Unterbrechungsgeld?

Sie verlieren Ihren Anspruch auf Unterbrechungsgeld:

  • am Ende der maximalen Unterbrechungsgeldbezugsdauer oder am Ende der in der Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber angegebenen Frist, außer wenn diese Frist nach beiderseitigem Einverständnis verlängert wurde;
  • ab dem Tag, wo Sie die Arbeit bei dem gleichen oder bei einem anderen Arbeitgeber wieder aufnehmen;
  • ab dem Tag, wo Ihr Arbeitsverhältnis endet;
  • ab dem Tag, wo Sie in den Genuss einer Pension bzw. Rente kommen;
  • ab dem Tag, wo Sie ein politisches Mandat aufnehmen, es sei denn als Ratsmitglied einer Gemeinde oder als Mitglied eines ÖSHZ (im Falle einer Beschäftigung in einem autonomen öffentlichen Unternehmen);
  • ab dem Tag, wo Sie seit länger als 12 Monaten eine vollständige Unterbrechung mit einer selbständigen Tätigkeit kombinieren;
  • ab dem Tag, wo Sie seit länger als 24 Monaten eine Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder seit länger als 60 Monaten eine Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel mit einer selbständigen Tätigkeit kombinieren;
  • ab dem Tag, wo Sie während einer Arbeitszeitverkürzung eine selbständige Tätigkeit aufnehmen;
  • ab dem Tag, wo Sie eine nebenberufliche Arbeitnehmertätigkeit aufnehmen;
  • ab dem Tag, wo Sie die Anzahl Stunden Ihrer nebenberuflichen Arbeitnehmertätigkeit erhöhen

Wann wird Ihr Unterbrechungsgeld zurückgefordert?

Zu Unrecht bezogenes Unterbrechungsgeld wird u.a. zurückgefordert:

  • wenn Ihr effektiver Zeitraum von Laufbahnunterbrechung mit Unterbrechungsgeld nicht die Mindestdauer von einem Monat erreicht;

Anm.: Wenn Sie wegen außergewöhnlicher Umstände die Mindestdauer von einem Monat nicht eingehalten haben, können Sie einen mit Gründen versehenen Antrag auf Befreiung von der Rückforderung des Unterbrechungsgeldes stellen. Dieser Antrag muss an den Direktor des für Sie örtlich zuständigen Büros des LfA gerichtet werden, der diesen dem Generalverwalter weiterleitet. Der Generalverwalter des LfA kann, wenn er der Auffassung ist, dass es sich um außergewöhnliche Umstände handelt, von der Rückforderung des Unterbrechungsgeldes absehen.

  • wenn Sie das Büro des LfA nicht vorab schriftlich von der Aufnahme einer Nebentätigkeit oder der Erhöhung der Stundenanzahl einer solchen Tätigkeit oder von der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit benachrichtigen.

Wenn Sie nachweisen, dass Sie Unterbrechungsgeld, das Ihnen nicht zustand, guten Glaubens bezogen haben, wird die Rückforderung auf die letzten 150 Tage unrechtmäßigen Bezugs begrenzt. Bei gleichzeitigem Bezug mit einer Sozialversicherungsleistung kann keine Rückforderungsbegrenzung bewilligt werden..

Was geschieht, wenn der Patient während der Unterbrechung ablebt?

Sie können die laufende Unterbrechung bis zum Enddatum, das ursprünglich beantragt wurde, fortsetzen. In diesem Fall müssen Sie keine anderen Formalitäten gegenüber dem LfA erledigen.

Wenn Sie die laufende Unterbrechung vor ihrem Enddatum abbrechen möchten, um Ihre Tätigkeit mit Ihrem ursprünglichen Stundenplan wieder aufzunehmen, benötigen Sie die Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Diese Zustimmung muss sich sowohl auf das Prinzip als auch auf das Datum des Abbruchs beziehen. Wenn der Arbeitgeber dem Abbruch zustimmt, müssen Sie das LfA schriftlich davon benachrichtigen. Hierzu können Sie die „Meldung einer Änderung in den Angaben zur Laufbahnunterbrechung / zum Zeitkredit / zum thematischen Urlaub“ benutzen, die Sie von dieser Website herunterladen können. Korrekt ausgefüllt und unterschrieben muss dieses Dokument an das Büro des LfA geschickt werden, das Ihre individuelle Akte verwaltet.

Werden die Zeiträume von medizinischem Beistand auf die Gesamtdauer der gewöhnlichen Laufbahnunterbrechung oder des Zeitkredits angerechnet?

NEIN. Die im Rahmen eines Urlaubs wegen medizinischen Beistands zurückgelegten Zeiträume von Laufbahnunterbrechung werden von der gewöhnlichen Laufbahnunterbrechung (öffentlicher Sektor) oder dem Zeitkredit (Privatsektor), die oder der Ihnen über Ihre gesamte Berufslaufbahn zusteht, nicht abgezogen.

Genießen Sie während des Zeitraums von medizinischem Beistand einen Kündigungsschutz?

Sie sind sowohl im Falle einer Auszeit als auch im Falle einer Arbeitszeitverkürzung vor der Kündigung geschützt.

Dieser Schutz setzt am Tag der Vereinbarung oder am Tag der schriftlichen Benachrichtigung ein. Er endet 3 Monate nach der Laufbahnunterbrechung.

Während dieser geschützten Zeit darf Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsvertrag nicht einseitig kündigen, außer aus schwerwiegenden oder ausreichenden Gründen.

Als ausreichend gilt der Grund, der vom Richter des Arbeitsgerichts als ausreichender Grund anerkannt wird, und dessen Ursache und Art nichts mit der Laufbahnunterbrechung selbst zu tun haben.

Falls Sie sich in vollständiger Unterbrechung befinden und Ihr Arbeitgeber Ihnen während dieser Unterbrechung kündigt, kann die Kündigungsfrist erst ab dem Ende Ihrer vollständigen Unterbrechung beginnen zu laufen. Die Kündigungsfrist kann jedoch während eines Zeitraums von Verkürzung der Arbeitszeit auf eine Halbzeit oder um Fünftel einsetzen.

Im Falle einer sofortigen Kündigung (d. h. wenn keine Kündigungsfrist abgearbeitet wird) entspricht die Kündigungsentschädigung der Dauer der Kündigungsfrist (welche berechnet wird, als ob die oder der Arbeitnehmende ihre oder seine Arbeitszeit nicht verkürzt hätte) und steht sie im Verhältnis zum zuletzt verdienten Arbeitsentgelt (nämlich zum Arbeitsentgelt, das für die verkürzte Arbeitszeit geschuldet war).

Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen ohne schwerwiegenden oder ausreichenden Grund während der Schutzperiode kündigt, ist er dazu verpflichtet – neben der gewöhnlichen Kündigungsentschädigung – Ihnen eine Pauschalentschädigung auszuzahlen, die im Falle einer Arbeitszeitverkürzung 6 Monaten Arbeitsentgelt auf der Basis der reduzierten Entlohnung entspricht.

Im Falle einer Entlassung, sind Sie dazu verpflichtet, das für Sie örtlich zuständige Büro des LfA sofort schriftlich davon zu benachrichtigen.

Welchen Einfluss hat das Unterbrechungsgeld auf Ihre Steuern?

Das Unterbrechungsgeld ist steuerpflichtig. Es wird steuerrechtlich als Ersatzeinkommen angesehen.

Einbehaltung eines Berufssteuervorabzugs

Von dem Unterbrechungsgeld wird ein Berufssteuervorabzug einbehalten.

Diese Einbehaltung an der Quelle reduziert das bezogene Unterbrechungsgeld. Ihr Vorteil ist aber, dass die nach endgültiger Steuerbemessung auszuzahlende Steuer geringer ausfällt.

Der Berufssteuervorabzug, der von Ihrem Unterbrechungsgeld abgezogen wird, beläuft sich auf:

  • 10,13% im Falle einer Auszeit;
  • 17,15% im Falle einer Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel.

Eventuelle Befreiung vom Berufssteuervorabzug

Wenn Sie französischer Grenzgänger sind oder wenn Sie Ihren steuerlichen Sitz in Frankreich haben, die französische Staatsangehörigkeit besitzen und von einem öffentlichen belgischen Arbeitgeber entlohnt werden, dann können Sie vom Berufssteuervorabzug befreit werden.

Wenn Sie im Laufe der Laufbahnunterbrechung aufhören, französischer Grenzgänger zu sein, müssen Sie es dem Büro des LfA sofort mitteilen, denn Sie haben dann keinen Anspruch mehr auf die Berufssteuervorabzugsbefreiung.

Wenn Sie Informationen hierzu benötigen, lesen Sie das Infoblatt T119 „Können Sie vom Berufssteuervorabzug, der von dem Unterbrechungsgeld einbehalten wird, befreit werden?“.

Steuererklärung

Anhand der Steuerkarte 281.18, auf der der Gesamtbetrag des während des Steuerjahres erhaltenen Unterbrechungsgeldes und gegebenenfalls der Gesamtbetrag des während des Steuerjahres einbehaltenen Berufssteuervorabzugs angegeben sind, können Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen.

Im Falle einer verspäteten Zahlung sind die bezogenen Beträge auf der Steuerkarte 281.18 des Zahlungsjahres ausgewiesen.

Diese Steuerkarte wird in Ihrer eBox abgelegt.

Sie werden sie ebenfalls in Ihrer Online-Akte „Laufbahnunterbrechung/Zeitkredit“ oder auf „Tax-on-web/My Minfin“ abrufen können.

Wenn Sie aber nach wie vor ein Papierexemplar Ihrer Steuerkarte erhalten möchten, können Sie es beim Büro des LfA Ihres Wohnsitzes anfordern.

Was ist die eBox?

Die„eBox“ ist der Online-Dienst der sozialen Sicherheit. Es handelt sich um ein persönliches und gesichertes Postfach, in welches jeder Bürger sich zentralisiert offizielle Dokumente der verschiedenen Sozialversicherungsträger, u.a. des LfA, zustellen lassen kann.

Ihre eBox ist zugänglich auf der Website https://www.mysocialsecurity.be. Um sie zu aktivieren, brauchen Sie nur Ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen. Dann werden Sie per E-Mail benachrichtigt, sobald eine Mitteilung in Ihrer eBox abgelegt wird.

Um auf Ihre eBox zuzugreifen und die Dokumente, die Ihnen in aller Sicherheit geschickt werden, abzufragen, brauchen Sie sich einfach nur mit Ihrem eID (Personalausweis mit Chip) oder mit der Itsme-App anzumelden.

Zusätzliche Auskünfte

Auskunft zur Auswirkung des Unterbrechungsgeldes auf die Berechnung Ihrer Steuern erteilt der FÖD Finanzen. Allein dieser Dienst kann solche Fragen beantworten.

Was ist der Einfluss des Urlaubs wegen medizinischen Beistands auf Ihre Pension?

Für jede Frage zur eventuellen Gleichstellung der Laufbahnunterbrechungszeiträume für die Pension, müssen Sie sich an den Föderalen Pensionsdienst wenden. Rufen Sie das gebührenfreie Pensionstelefon unter der Nummer 1765 an oder füllen Sie das Kontaktformular auf www.sfpd.fgov.be aus.

Haben Sie Recht auf eine Ermutigungsprämie?

In gewissen Fällen und unter bestimmten Bedingungen zahlt die Flämische Gemeinschaft zusätzlich zum Unterbrechungsgeld des LfA eine sogenannte Ermutigungsprämie.

Sie finden alle notwendigen Informationen über die vorerwähnten von der Flämischen Gemeinschaft bewilligten Ermutigungsprämien auf der Website des Ministeriums der Flämischen Gemeinschaft: https://www.vlaanderen.be/vlaamse-aanmoedigingspremie. Näheres erfahren Sie unter der gebührenfreien Nummer 1700 oder per E-Mail an aanmoedigingspremie@vlaanderen.be.

Gibt es andere Formen von Laufbahnunterbrechung neben der, die im Rahmen des Urlaubs wegen medizinischen Beistands vorgesehen ist?

Ja. Neben dem Urlaub wegen medizinischen Beistands können Sie im Rahmen anderer thematischer Urlaube oder im Rahmen eines Zeitkredits (im Privatsektor) bzw. einer gewöhnlichen Laufbahnunterbrechung (im öffentlichen Sektor) eine Zeit lang mit der Arbeit aussetzen oder Ihre Arbeitszeit vorübergehend verkürzen.

Die thematischen Urlaube sind Sonderformen der Laufbahnunterbrechung, die vorgesehen sind, um bestimmten Bedürfnissen entgegenzukommen. Neben dem Urlaub wegen medizinischen Beistands bestehen noch 3 andere thematische Urlaube:

  • der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen: Es handelt sich um eine Laufbahnunterbrechung, die Ihnen die Möglichkeit bietet, einen Angehörigen zu pflegen, der wegen einer Beeinträchtigung, seines fortgeschrittenen Alters o.Ä besonders pflegebedürftig ist;
  • der Urlaub wegen Palliativpflege: er ermöglicht es Ihnen, bei einer Person zu bleiben, die unheilbar krank ist und sich im Endstadium befindet;
  • der Elternurlaub: er ermöglicht es Ihnen, sich um Ihr Kind oder Ihre Kinder unter 12 Jahren (oder – bei Beeinträchtigung von mindestens 66% – unter 21 Jahren) zu kümmern.

Erklärungen zum Urlaub wegen Palliativpflege finden Sie im Infoblatt T20. Für den Elternurlaub lesen Sie das Infoblatt T19.

Neben den thematischen Urlauben haben Sie auch die Möglichkeit, einen Zeitkredit zu erhalten, wenn Sie im Privatsektor beschäftigt sind.

Der Zeitkredit kann in Anspruch genommen werden, wenn Sie sich auf eine der in den Vorschriften vorgesehenen Begründungen berufen können. Diese Begründungen sind die Folgenden:

  • Betreuung seines/r Kindes/r;
  • Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen;
  • Betreuung in Form von Palliativpflege;
  • Betreuung seines schwerkranken minderjährigen Kindes oder eines schwerkranken minderjährigen Kindes, das zum Haushalt gehört;
  • Betreuung seines unter-21-jährigen Kindes mit Beeinträchtigung;
  • Eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung verfolgen.

Achtung! Die Zugangsbedingungen, die Dauern, das Antragsverfahren und die Höhe des Unterbrechungsgeldes bei einem Zeitkredit mit Begründung sind verschieden, von denen, die im Rahmen des Urlaubs wegen medizinischen Beistands vorgesehen sind. Diese Unterschiede werden in Vergleichstabellen in den FAQ auf unserer Website erklärt.

Näheres über den Zeitkredit mit Begründung erfahren Sie im Infoblatt T160

Neben den thematischen Urlauben haben Sie auch die Möglichkeit, eine gewöhnliche Laufbahnunterbrechung zu erhalten, wenn Sie im öffentlichen Sektor arbeiten (d. h. in einem autonomen öffentlichen Unternehmen, in einer Verwaltung, in einer Dienststelle, die von einer Verwaltung abhängt, oder im Unterrichtswesen).

Die gewöhnliche Laufbahnunterbrechung kann aus gleich welchem Grund beantragt werden.

Achtung! Die Zugangsbedingungen, die Dauern und die Höhe des Unterbrechungsgeldes bei gewöhnlicher Laufbahnunterbrechung sind verschieden, von denen,die im Rahmen des Urlaubs wegen medizinischen Beistands vorgesehen sind. Außerdem:

  • sind in den Verwaltungen und in den Dienststellen, die von ihnen abhängen, die Regeln verschieden, je nachdem welche Behörde zuständig ist (Föderalbehörde, Region, Gemeinschaft, ...);
  • sind im Unterrichtswesen und in den PMS-Zentren die Regeln verschieden, je nachdem welche Gemeinschaft zuständig ist (Deutschsprachige Gemeinschaft, Französische Gemeinschaft oder Flämische Gemeinschaft).

Zusätzliche Auskünfte

Wenn Sie nähere Informationen über den Urlaub für nahestehende Hilfspersonen, den Urlaub wegen Palliativpflege, den Elternurlaub, den Zeitkredit oder die gewöhnliche Laufbahnunterbrechung im öffentlichen Sektor benötigen, lesen Sie die Infoblätter, die zu diesen Themen herausgegeben wurden. Sie sind auf unserer Website www.lfa.be erhältlich.

Kann Ihnen ein Urlaub wegen medizinischen Beistands während eines Elternurlaubs, eines Zeitkredits oder einer gewöhnlichen Laufbahnunterbrechung bewilligt werden?

Wenn Sie sich bereits in Elternurlaub, in Zeitkredit (im Privatsektor) oder in Laufbahnunterbrechung (im öffentlichen Sektor) befinden, kann es sein, dass Sie während des laufenden Zeitraums einen Urlaub wegen medizinischen Beistands benötigen, wenn ein Mitglied Ihres Haushalts oder ein Familienangehöriger schwer krank wird.

Beispiele:

  • Sie befinden sich in einem achtmonatigen Halbzeit-Elternurlaub für Ihr Kind unter 12 Jahren und während dieses Zeitraums wird es infolge einer schweren Krankheit ins Krankenhaus eingewiesen. Sie müssen eine ganze Woche mit der Arbeit aussetzen, um während seiner stationären Behandlung oder sofort danach bei ihm zu bleiben.
  • Sie befinden sich in einer teilweisen Unterbrechung in Form einer Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel für eine Dauer von 5 Jahren (im Rahmen eines Zeitkredits im Privatsektor oder einer gewöhnlichen Laufbahnunterbrechung im öffentlichen Sektor) und während dieses Zeitraums benötigt ein schwerkrankes Mitglied Ihres Haushalts einen Monat lang einen vollzeitigen medizinischen Beistand.

In solchen Fällen müssen Sie die laufende vollständige oder teilweise Unterbrechung abbrechen, um den Urlaub wegen medizinischen Beistands beantragen zu können.

Der Abbruch des laufenden Zeitraums setzt die Zustimmung Ihres Arbeitgebers voraus. Diese Zustimmung muss sich auf das Prinzip und auf das Datum des Abbruchs beziehen. Wenn der Arbeitgeber einverstanden ist, dass Sie Ihren Elternurlaub, Ihren Zeitkredit oder Ihre Laufbahnunterbrechung abbrechen, müssen Sie das Büro des LfA, von dem Sie abhängen, schriftlich davon unterrichten.

Parallel dazu müssen Sie Ihren Antrag auf Urlaub wegen medizinischen Beistands einreichen und dabei die vorgesehene Vorgehensweise befolgen (siehe die Frage: „Welche Formalitäten müssen Sie erledigen?“).

Nach dem Urlaub wegen medizinischen Beistands, müssen Sie einen neuen entsprechenden Antrag stellen, wenn Sie wieder einen Elternurlaub, einen Zeitkredit oder eine gewöhnliche Laufbahnunterbrechung erhalten möchten.

Sonderfall des medizinischen Beistands für ein minderjähriges Kind in stationärer Behandlung während eines Elternurlaubs

Wenn Sie sich in Elternurlaub befinden und einen Urlaub wegen medizinischen Beistands aufgrund der stationären Behandlung eines schwerkranken minderjährigen Kindes erhalten möchten, müssen Sie den Elternurlaub im Einverständnis mit Ihrem Arbeitgeber abbrechen (siehe die Vorgehensweise weiter oben).

Wenn der Elternurlaub aber während des obligatorischen Blocks von einem Monat bei vollständigem Elternurlaub, von zwei Monaten bei Halbzeit-Elternurlaub oder von 5 Monaten bei Einfünftel-Elternurlaub abgebrochen wird, dann verlieren Sie nicht den Rest dieses Blocks. Das LfA erachtet dann nämlich, dass die Nichteinhaltung des beantragten Zeitraums von Elternurlaub auf einen besonderen Umstand (nämlich die stationäre Behandlung des Kindes) zurückzuführen ist und somit höhere Gewalt einzuräumen ist.

Wenn Sie nach dem medizinischen Beistand für das minderjährige Kind in stationärer Behandlung zum Elternurlaub zurückkehren möchten, müssen Sie einen neuen Antrag in diesem Sinne einreichen. In diesem Fall kann der Rest des angebrochenen Abschnitts von Elternurlaub beantragt werden, sofern:

  • zum Zeitpunkt der Einreichung des neuen Antrages alle Bedingungen, die dem Elternurlaub eigen sind, erfüllt sind (Alter des Kindes, usw.);
  • und Sie in derselben Form von Elternurlaub, wie dem abgebrochenen Urlaub, bleiben (Halbzeit-, Einfünftel- oder Vollzeit-Elternurlaub).

Zusätzliche Auskünfte

Nähere Informationen zu diesem Thema erfahren Sie im InfoblattT19 zum Thema Elternurlaub, im Besonderen unter der Frage „Welche Konsequenzen hat ein Abbruch des Elternurlaubs?“.