Verfahren zur Beantragung der thematischen Urlaube

E52

Zuletzt aktualisiert am 20.10.2020

Vorwort

Thematische Urlaube sind Sonderformen der Laufbahnunterbrechung.  Sie entsprechen bestimmten Bedürfnissen und erlauben es Beschäftigten, eine Zeitlang ganz mit der Arbeit auszusetzen oder ihre Arbeitszeit vorübergehend zu verkürzen.

Es bestehen vier thematische Urlaube.

  • Der Elternurlaub: Er soll es dem Beschäftigten gestatten, sich um sein unter-12-jähriges Kind (oder unter 21-jähriges Kind mit Behinderung) zu kümmern.  Nähere Informationen finden Sie im Infoblatt T19 .
  • Der Urlaub wegen medizinischen Beistands:  Er soll es dem Beschäftigten gestatten, sich um ein schwerkrankes oder gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Haushalt- oder Familienmitglied zu kümmern.  Nähere Informationen finden Sie im Infoblatt T18.
  • Der Urlaub für Palliativpflege:  Er soll es dem Beschäftigten gestatten, bei einer Person zu bleiben, die an einer unheilbaren Krankheit im Endstadium leidet.  Nähere Informationen finden Sie im Infoblatt T20.
  • Der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen: Dieser Urlaub besteht seit dem 01.09.2020 und soll es den als nahestehende Hilfspersonen anerkannten Beschäftigten ermöglichen, einer Person, die aufgrund ihres Alters, ihres Gesundheitszustands oder ihrer Beeinträchtigung pflegebedürftig ist, Hilfe oder Unterstützung zu leisten.  Nähere Informationen finden Sie im Infoblatt T164.

Jeder dieser Urlaube sieht drei Unterbrechungsformen vor:

  1. eine vollständige Auszeit, um eine Zeitlang ganz mit der Arbeit auszusetzen;
  2. eine Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit, um vorübergehend zu 50% einer Vollzeit zu arbeiten.
  3. eine Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel, um vorübergehend zu 80% einer Vollzeit zu arbeiten.

Der Elternurlaub sieht ebenfalls eine Arbeitszeitverkürzung um ein Zehntel vor.  Dieser Einzehntel-Elternurlaub ermöglicht es dem Beschäftigten beispielsweise seine Arbeitszeit wöchentlich um einen halben Arbeitstag oder jede zweite Woche um einen ganzen Arbeitstag zu verkürzen. Dieser Einzehntel-Elternurlaub setzt Ihre Zustimmung voraus.

Während des thematischen Urlaubs kann der Beschäftigte eine Unterbrechungsleistung des LfA erhalten, die seine Einkommenseinbußen in Grenzen halten soll.  Die Leistungsbeträge sind auf unserer Website erhältlich.

Wenn ein Beschäftigter einen thematischen Urlaub erhalten möchte, müssen vorschriftsmäßig zwei Schritte erledigt werden:

  1. die schriftliche Benachrichtigung, die der Beschäftigte Ihnen senden oder abgeben muss, um Sie von seinem Wunsch zu benachrichtigen;
  2. der Antrag, der bei dem LfA einzureichen ist. 

Dieses Verfahren muss bei jedem Antrag (Erstantrag, Verlängerungsantrag oder neuem Antrag) durchlaufen werden.

Für wen gilt der Inhalt dieses Infoblatts?

Für Beschäftigte aller Sektoren (Privatsektor, Verwaltungen der Gemeinden, Provinzen, Regionen, Gemeinschaften und des Föderalstaats und Dienststellen, die von diesen Regierungsebenen abhängen, Unterrichtswesen und PMS-Zentren, autonome öffentliche Unternehmen usw.), mit Ausnahme der Selbständigen.

Wie erfahren Sie, wie lang Ihr Beschäftigter den Urlaub in Anspruch nehmen darf?

Im Onlinedienst "BreakatWork", kann jeder Beschäftigte einfach sehen, wie viel Monate er, gegebenenfalls abzüglich der bereits genommen Zeiträume, im Rahmen des beantragten thematischen Urlaubs (noch) nehmen darf.  Auf diese Anwendung kann er mit seinem PC, PC-Tablet oder Smartphone zugreifen.

Auf BreakatWork kann der Beschäftigte eine Bescheinigung über die Zahl der ihm (noch) zustehenden Monate abrufen.  Sie können den Beschäftigten darum bitten, dass er Ihnen diese Bescheinigung vorlegt, wenn er Ihnen seine schriftliche Benachrichtigung übermittelt (siehe den nächsten Punkt).

Wann und wie muss der Beschäftigte Sie von seinem Wunsch benachrichtigen?

Bei jedem Antrag auf einen thematischen Urlaub muss der Beschäftigte Sie von seinem Wunsch benachrichtigen, eine bestimmte Zeit seine Arbeitszeit zu verkürzen oder mit der Arbeit auszusetzen.  Diese Benachrichtigung muss unbedingt schriftlich erfolgen. 

Die Benachrichtigung muss Ihnen per Einschreiben zukommen oder Ihnen mit einem Doppel, den Sie als Empfangsbestätigung unterzeichnen, abgegeben werden. 

In diesem Benachrichtigungsschreiben muss der Arbeitgeber Folgendes angeben:

  • welchen thematischen Urlaub er erhalten möchte (Elternurlaub, Urlaub wegen medizinischen Beistands, Urlaub wegen Palliativpflege oder Urlaub für nahestehende Hilfspersonen);
  • das Einsetzungsdatum und die Dauer der gewünschten thematischen Urlaubs;
  • welche Unterbrechungsform er beantragt:
    • vollständige Auszeit;
    • Verkürzung der Arbeitszeit auf eine Halbzeit;
    • Verkürzung der Arbeitszeit um ein Fünftel;
    • Verkürzung der Arbeitszeit um ein Zehntel.

Wenn er eine Arbeitszeitverkürzung erhalten möchte, kann er im Benachrichtigungsschreiben ebenfalls mitteilen, wie er seine Arbeitszeit genau verkürzen möchte.

Beispiel: ein Vollzeitbeschäftigter möchte seine Arbeitszeit um ein Fünftel verkürzen, um der Arbeit wöchentlich einen ganzen Tag fernzubleiben.  In seiner schriftlichen Benachrichtigung kann er also angeben, an welchem Wochentag er der Arbeit fernbleiben möchte (z.B. mittwochs).

Zum Schluss muss der Arbeitnehmer dem Benachrichtigungsschreiben alle erforderlichen Nachweise zur Rechtfertigung des thematischen Urlaubs beifügen.

Die Modalitäten, die Benachrichtigungsfrist und die vorzulegenden Nachweise sind je nach dem thematischen Urlaub verschieden.  Hier unten werden Ihnen die Spezifitäten eines jeden thematischen Urlaubs erklärt.

Beantragung eines Elternurlaubs

Der Arbeitnehmer kann nur dann einen Elternurlaub beanspruchen, wenn das betroffene Kind zu Beginn des Urlaubs noch keine 12 Jahre (oder 21 Jahre, wenn es eine Behinderung aufweist) alt ist.  Bei einem Verlängerungsantrag oder späteren neuen Antrag für dasselbe Kind muss zu Beginn des neuen Elternurlaubszeitraums die gleiche Altersbedingung erfüllt sein.  Das gewünschte Einsetzungsdatum ist also ausschlaggebend und muss somit unbedingt in der schriftlichen Benachrichtigung stehen.

Der Arbeitnehmer muss auch die Dauer des beantragten Urlaubs genau angeben:

  • bei einer vollständigen Auszeit: 1, 2, 3 oder höchstens 4 Monate;
  • bei einer Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit: 2, 4, 6 oder höchstens 8 Monate;
  • bei einer Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel: 5, 10, 15 oder höchstens 20 Monate;
  • bei einer Arbeitszeitverkürzung um ein Zehntel: 10, 20, 30 oder höchstens 40 Monate.

Das Ende des Urlaubs kann nach dem 12. oder 21. Geburtstag des Kindes liegen.  Dies bedeutet, dass der Urlaub zwar beginnen muss, bevor das Kind die Altersgrenze erreicht, jedoch durchaus enden kann, nachdem es diese Grenze erreicht hat. 

Wichtiger Hinweis für das Unterrichtswesen:  Wenn Sie erfahren möchten, für welche Dauer Ihre Personalmitglieder einen thematischen Urlaub beantragen dürfen, verweisen wir Sie auf die Bestimmungen, die die Gemeinschaft, von der Ihre Schule oder Ihr PMS-Zentrum abhängt, verabschiedet hat.

Im Regelfall darf ein Beschäftigter, der mehrere Kinder hat, nur einen Elternurlaub pro schriftliche Benachrichtigung beantragen.  Im Benachrichtigungsschreiben muss er genau angeben, für welches Kind er den Elternurlaub beantragt.

Beispiel: Der Beschäftigte hat zwei Kinder unter 12 Jahren und möchte für jedes dieser Kinder einen Elternurlaub nehmen.  In einem solchen Fall muss er Ihnen zwei schriftliche Benachrichtigungen übermitteln, d.h. eine Benachrichtigung pro Kind.

Als Ausnahme von dieser Regel darf der Beschäftigte im Rahmen der wochenweisen Flexibilisierung der vollständigen Auszeit eine einzige schriftliche Benachrichtigung einreichen, um zugleich mehrere einzelne Wochen von Auszeit zu beantragen, vorausgesetzt, dass diese nichtzusammenhängenden Wochen innerhalb von höchstens drei Monaten liegen.

Beispiel: Mit einer einzigen schriftlichen Benachrichtigung kann der Beschäftigte eine vollständige Auszeit in der ersten Juliwoche, eine andere vollständige Auszeit in der letzten Augustwoche und zum Schluss eine letzte Woche vollständiger Auszeit in der ersten Septemberwoche beantragen.  Diese drei Wochen sind über drei Monate verteilt (Juli, August und September), daher ist diese schriftliche Benachrichtigung für mehrere einzelne Wochen zulässig.

Wenn der Beschäftigte mehrere zusammenhängende oder nichtzusammenhängende Urlaubszeiträume für dasselbe Kind erhalten möchte, muss er Ihnen so viele schriftliche Benachrichtigungen übermitteln, wie es gewünschte Urlaubszeiträume gibt.

Beispiel: Der Beschäftigte hat ein unter-10-jähriges Kind, für welches er noch keinen Elternurlaub beantragt hat.  Er möchte vier Jahre im Juli einen vollen Monat ganz mit der Arbeit aussetzen.  Zuerst 2019, dann 2020, 2021 und 2022.  Er muss Ihnen vier schriftliche Benachrichtigungen übermitteln, und zwar eine pro Jahr. Jede einzelne schriftliche Benachrichtigung wird untersucht werden müssen, um zu bestimmen, ob der Elternurlaub für das Jahr bewilligt werden kann.  Sollte eine dieser jährlichen schriftlichen Benachrichtigungen für einen Urlaubszeitraum eingereicht werden, der nach dem 12. Geburtstag des Kindes (bzw. 21. Geburtstag des Kindes, falls es eine Behinderung aufweist) beginnt, muss der Antrag abgelehnt werden.

Jede schriftliche Benachrichtigung muss binnen der vorschriftsmäßigen Frist vorgenommen werden (siehe den nächsten Punkt).

Schriftliche Benachrichtigung - Frist

Die Frist, in welcher der Beschäftigte Sie von seinem Wunsch benachrichtigen muss, wurde vorschriftsmäßig festgelegt.

Im Privatsektor, in den Verwaltungen der Gemeinden und Provinzen und in den Dienststellen, die von diesen Regierungsebenen abhängen, muss Ihnen diese schriftliche Benachrichtigung frühestens drei Monate und spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Anfang des Urlaubs übermittelt werden.

Beispiel: damit ein Elternurlaub am 1. Oktober zu laufen beginnen kann, muss Ihnen die schriftliche Benachrichtigung zwischen dem 1. Juli (3 Monate im Voraus) und dem 1. August (2 Monate im Voraus) übermittelt werden.

Bei allen anderen Arbeitgebern muss die schriftliche Benachrichtigung 3 Monate vor dem gewünschten Anfang des Urlaubs vorgenommen werden.

Beispiel: damit ein Elternurlaub am 1. Oktober zu laufen beginnen kann, muss Ihnen die schriftliche Benachrichtigung am 1. Juli übermittelt werden.

Hinweis für das Unterrichtswesen:  Die Benachrichtigungsfrist wurde von der zuständigen Gemeinschaft festgelegt.  Wenn Sie Personalverantwortlicher einer Schule oder eines PMS-Zentrums sind und wissen möchten, welche Benachrichtigungsfrist von Ihrer Behörde festgelegt wurde, müssen Sie sich bei der Gemeinschaft, von der Sie abhängen, erkundigen.

Kann von dieser Frist abgewichen werden?

Unabhängig davon, von welchem Sektor Sie abhängen, können Sie eine kürzere Benachrichtigungsfrist als die vorschriftsmäßige Frist zulassen.

Beispiel: ein Beschäftigter möchte seinen Elternurlaub am 1. Oktober antreten und übermittelt Ihnen seine schriftliche Benachrichtigung am 20. September.

  • Wenn Sie diese kürzere Frist zulassen, wird der Elternurlaub am gewünschten Datum zu laufen beginnen können.
  • Wenn Sie diese Benachrichtigung nicht annehmen, weil sie nicht in der gesetzlichen Frist vorgenommen wurde, wird der Antrag des Beschäftigten nicht zulässig sein, wodurch er seinen Urlaub nicht am gewünschten Datum wird antreten können. In einem solchen Fall können Sie Ihren Beschäftigten dazu auffordern, Ihnen eine neue schriftliche Benachrichtigung für einen anderen Elternurlaubszeitraum unter Beachtung der gesetzlichen Frist zukommen zu lassen.

Vorausgehende Benachrichtigung

Die schriftliche Benachrichtigung des Arbeitnehmers muss obligatorisch vor dem gewünschten Beginn des Elternurlaubs vorgenommen werden.  Wenn ein Beschäftigter Ihnen also eine schriftliche Benachrichtigung schickt, mit der Absicht, den Elternurlaub rückwirkend anzutreten, ist sein Antrag unzulässig.

Vorzulegende Nachweise

Wenn Ihnen diese Unterlage noch nicht vorliegt, muss der Beschäftigte Ihnen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, für welches er den Elternurlaub beantragt, zukommen lassen.

Bei einem Antrag auf einen Elternurlaub für ein adoptiertes Kind muss der Arbeitnehmer Ihnen eine Bescheinigung vorlegen, der entnommen werden kann, dass das Adoptionsverfahren noch läuft bzw. abgeschlossen ist, sowie eine Bescheinigung der Gemeinde über die Haushaltszusammensetzung, aus der hervorgeht, dass das Kind bereits mit ihm unter einem Dach wohnt.

Wenn der Elternurlaub für ein Kind mit Behinderung beantragt wird, und der Elternurlaub zwischen seinem 12. und seinem 21. Geburtstag beginnen soll, muss der Beschäftigte Ihnen eine Bescheinigung vorlegen, die nachweist, dass dieses Kind:

  • entweder an einer körperlichen oder geistigen Behinderung von mindestens 66% leidet;
  • oder, an einer Krankheit leidet, die die Zuerkennung von mindestens 4 Punkten in der Säule 1 der sozialmedizinischen Tabelle im Sinne der Kindergeldvorschriften zur Folge hat.
  • oder, an einer Krankheit leidet, die die Zuerkennung von mindestens 9 Punkten in sämtlichen 3 Säulen der sozialmedizinischen Tabelle im Sinne der Kindergeldvorschriften zur Folge hat.

Diese Bescheinigungen müssen Ihnen spätestens zu Beginn des Elternurlaubs vorgelegt werden.  Wenn der Elternurlaub für ein adoptiertes Kind oder für ein Kind mit Behinderung, das zwischen 12 und 21 Jahren alt ist, beantragt wird, dürfen Sie den Elternurlaub ohne diese Nachweise nicht bewilligen.

Beantragung eines Urlaubs wegen medizinischen Beistands

Wenn ein Haushaltsmitglied oder Familienangehöriger des Beschäftigten schwer krank ist oder sich einem schweren Eingriff unterziehen musste, darf der Beschäftigte mindestens einen Monat und höchstens drei Monate pro Antrag ganz mit der Arbeit aussetzen oder seine Arbeitszeit verkürzen.  Dieser Urlaubszeitraum kann anschließend oder nach einer Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit um weitere Zeiträume verlängert werden, bis die höchstzulässige Gesamtdauer pro Patienten, die 12 Monate Auszeit oder 24 Monate Arbeitszeitverkürzung beträgt, erreicht ist.  Diese höchstzulässigen Gesamtdauern können verdoppelt werden, wenn der Beschäftigte alleinerziehend ist und der medizinische Beistand für sein unter-17-jähriges Kind beantragt wird, das zu seinen Lasten ist.

Um einen Urlaub wegen medizinischen Beistands nehmen zu dürfen, muss der Beschäftigte den Beweis liefern, dass ein Mitglied seines Haushalts oder seiner Familie schwer krank ist oder sich einem schweren Eingriff unterziehen musste, und dass seine Anwesenheit als Angehöriger des Patienten zu dessen Genesung vonnöten ist.

Hierzu muss der Beschäftigte Ihnen eine Bescheinigung des behandelnden Arztes des Patienten vorlegen.  Die Informationen, die die Bescheinigung des Arztes enthalten muss, sind je nach der Situation verschieden.  Weiter in dieser Dokumentation finden Sie alle Informationen diesbezüglich.

Das LfA hat Musterbescheinigungen angefertigt, die vom Beschäftigten und vom behandelnden Arzt des Patienten ausgefüllt werden müssen.  Diese Musterbescheinigungen enthalten alle Informationen, die für die Bearbeitung des Antrages benötigt werden.

  • Wenn Sie sich dafür entschieden haben, den Antrag elektronisch beim LfA einzureichen, muss der Beschäftigte die Musterbescheinigung von der Website des LfA herunterladen.  Er muss seinen Teil ausfüllen und unterschreiben und den behandelnden Arzt des Patienten, der den medizinischen Beistand benötigt, die Musterbescheinigung ausfüllen lassen.
  • Wenn der Antrag mithilfe eines gedruckten Formulars bei dem LfA eingereicht wird, ist die Musterbescheinigung im Antragsformular "C61-medizinischer Beistand" eingebaut.  Der Beschäftigte muss den Teil 1 des Formulars ausfüllen und unterschreiben und anschließend den behandelnden Arzt des Patienten, der den medizinischen Beistand benötigt, die Musterbescheinigung ausfüllen und unterschreiben lassen.
  • Für einen Urlaub für nahestehende Hilfspersonen im Privatsektor, in einer Gemeinde,  in einer Provinz oder in einer von jenen Regierungsebenen abhängenden Dienststelle, handelt es sich um die ärztliche Bescheinigung 1;
  • Für einen Urlaub wegen medizinischen Beistands in einem anderen Sektor handelt es sich um die ärztliche Bescheinigung 2;
  • Für einen Urlaub wegen medizinischen Beistands für ein schwerkrankes minderjähriges Kind (unabhängig vom Sektor), handelt es sich um die ärztliche Bescheinigung 3.
  • Wenn der Antrag mithilfe eines gedruckten Formulars bei dem LfA eingereicht wird, ist die Musterbescheinigung im Antragsformular "C61-medizinischer Beistand", bzw. für die autonomen öffentlichen Unternehmen im Antragsformular C61 ÖU-medizinischer Beistand, eingebaut.  Der Beschäftigte muss den Teil 1 des Formulars ausfüllen und unterschreiben und anschließend den behandelnden Arzt des Patienten, der den medizinischen Beistand benötigt, die Musterbescheinigung ausfüllen und unterschreiben lassen.

 

Achtung!  Der Arzt darf die Bescheinigung nicht früher als einen Monat vor dem Beginn des beantragten Urlaubs und nicht später als am Vortage seines Beginns ausfüllen.  Diese Bescheinigung soll die Kausalbeziehung zwischen den gesundheitlichen Probleme des Patienten und den vom Beschäftigten beantragten Urlaub nachweisen.  Eine Bescheinigung, die früher als einen Monat im Voraus unterschrieben wurde, ist also nicht zulässig.  Aus demselben Grund darf diese Bescheinigung nicht nach dem Beginn des Urlaubs unterschieben werden.

Diese Bescheinigung muss der schriftlichen Benachrichtigung beigefügt werden, die der Arbeitnehmer Ihnen übermitteln muss, um Sie von seinem Wunsch, einen Urlaub wegen medizinischen Beistands zu nehmen, in Kenntnis zu setzen. Ohne diesen Nachweis dürfen Sie ihm den beantragten Urlaub nicht bewilligen.

Neben der gewählten Unterbrechungsform (Auszeit, Verkürzung der Arbeitszeit auf eine Halbzeit oder Verkürzung der Arbeitszeit um ein Fünftel), dem gewünschten Beginn des Urlaubs und der gewünschten Dauer des Urlaubs (mindestens einen Monat und höchstens drei Monate), muss der Beschäftigte in der schriftlichen Benachrichtigung ebenfalls mitteilen, für welches Haushalt- oder Familienmitglied er den Urlaub beantragt.  Dabei muss er genau angeben:

  • ob es sich um einen Familienangehörigen handelt, und wenn dem so ist, welches sein Verwandtschaftsverhältnis mit dem schwerkranken Patienten ist (der Patient ist sein Vater, seine Mutter, sein Sohn, seine Ehefrau usw.). 
  • ob es sich um ein Haushaltsmitglied handelt, und in dem Fall eine Bescheinigung der Gemeindeverwaltung beifügen, der zu entnehmen ist, dass die betroffene Person mit ihm unter einem Dach wohnt (dabei kann es sich um eine Bescheinigung über die Haushaltszusammensetzung handeln).

NB: Die Identität und die Erkennungsnummer des Nationalregisters des Patienten stehen im Teil der Bescheinigung, den der Beschäftigte ausfüllen und Ihnen abgeben muss.

Bei einem neuen Antrag oder einer Verlängerung des Urlaubs wegen medizinischen Beistands, ist der Beschäftigte verpflichtet, Ihnen eine neue schriftliche Benachrichtigung zukommen zu lassen und ihr eine neue Bescheinigung des Arztes des Patienten beizufügen.  Wenn der neue Antrag oder der Verlängerungsantrag für denselben Patienten gestellt wird, dient die Bescheinigung des Arztes dazu, nachzuweisen, dass die betroffene Person noch immer an einer schweren Krankheit oder an den Folgen des schweren Eingriffs leidet und der Beistand des Beschäftigten noch immer nötig ist.

Schriftliche Benachrichtigung - Frist

Im Privatsektor, den Gemeinde- und Provinzialverwaltungen und den Dienststellen, die von diesen Verwaltungen abhängen.

Der Beschäftigte muss Ihnen seine schriftliche Benachrichtigung mindestens 7 Tage vor dem gewünschten Beginn des Urlaubs übermitteln. 

Es steht Ihnen jedoch frei, auf seine Bitte hin eine kürzere Benachrichtigungsfrist zu akzeptieren. 

Wenn der Urlaub wegen medizinischen Beistands für ein minderjähriges Kind in stationärer Behandlung beantragt wird, kann von der siebentägigen Benachrichtigungsfrist abgewichen werden, sofern der Beschäftigte Ihnen möglichst schnell eine Bescheinigung des behandelnden Arztes des schwerkranken Kindes vorlegt, in der dieser die Unvorhersehbarkeit der Krankenhauseinweisung bescheinigt.

In den übrigen Sektoren (föderale, regionale oder gemeinschaftliche Verwaltung, Unterrichtswesen, autonomes öffentliches Unternehmen usw.)

Der Anspruch auf den Urlaub wegen medizinischen Beistands entsteht am 1. Tag der Woche nach der Woche der schriftlichen Benachrichtigung.

Dies bedeutet also, dass die schriftliche Benachrichtigung Ihnen innerhalb der Woche vor der Woche, während deren der Beschäftigte den Urlaub antreten möchte, übermittelt werden muss. 

Ihnen steht es jedoch frei, eine kürzere Frist zu akzeptieren.

Welche Informationen muss die Bescheinigung des Arztes enthalten?

Die Informationen, die der behandelnde Arzt in die Bescheinigung eintragen muss, sind je nach dem Sektor, dem Sie unterstehen, und je nachdem, für welche Person der Beschäftigte den Urlaub wegen medizinischen Beistands beantragt, verschieden.

Im Privatsektor, den Gemeinde- und Provinzialverwaltungen und den Dienststellen, die von diesen Verwaltungen abhängen.

Wenn der Urlaub wegen medizinischen Beistands für ein Haushalt- oder Familienmitglied des Beschäftigten beantragt wird:

  • muss der Beschäftigte Ihnen bei einem elektronischen Antrag obligatorisch die Musterbescheinigung "Ärztliche Bescheinigung 1" vorlegen;
  • ist die Bescheinigung bei einer Zusendung auf postalischem Wege im papiernen Antragsformular selbst eingebaut.

In dieser Bescheinigung muss der behandelnde Arzt angeben, dass der betroffene Patient:

  • an einer schweren Krankheit leidet oder sich einem schweren Eingriff unterziehen musste;
  • dass der medizinische, soziale, familiäre oder moralische Beistand, den der Beschäftigte leisten wird, zu seiner Genesung vonnöten sind;
  • dass die Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung des Beschäftigten zusätzlich zur eventuellen Hilfe von Fachleuten, die dem Patienten anderweitig zuteilwerden kann, notwendig ist, um zu seiner Genesung beizutragen.

Diese Bescheinigung muss der Arzt unterschreiben und mit dem Datum versehen.  Außerdem muss er sie abstempeln.

In den übrigen Sektoren (föderale, regionale oder gemeinschaftliche Verwaltung, Unterrichtswesen, autonomes öffentliches Unternehmen usw.)

Wenn der Urlaub wegen medizinischen Beistands für ein Haushalt- oder Familienmitglied des Beschäftigten beantragt wird:

  • muss der Beschäftigte Ihnen bei einem elektronischen Antrag obligatorisch die Musterbescheinigung "Ärztliche Bescheinigung 2" vorlegen;
  • ist die Bescheinigung bei einer Zusendung auf postalischem Wege im papiernen Antragsformular "C61 - Medizinischer beistand" selbst eingebaut.

In dieser Bescheinigung muss der behandelnde Arzt angeben, dass der Patient an einer schweren Krankheit leidet oder sich einem schweren Eingriff unterziehen musste, und dass der medizinische, soziale oder moralische Beistand, den der Beschäftigte leisten wird, zu seiner Genesung vonnöten sind.

Diese Bescheinigung muss der Arzt unterschreiben und mit dem Datum versehen.  Außerdem muss er sie abstempeln.

Arbeitnehmer aller Sektoren, bei einem Antrag für ein minderjähriges Kind

Wenn der Beschäftigte den Urlaub wegen medizinischen Beistands für sein schwerkrankes minderjähriges Kind oder für ein schwerkrankes minderjähriges Kind, das zu seinem Haushalt gehört, oder für sein schwerkrankes minderjähriges Kind, das stationär behandelt wird, beantragt

  • muss der Beschäftigte Ihnen bei einem elektronischen Antrag obligatorisch die Musterbescheinigung "Ärztliche Bescheinigung 3" vorlegen; 
  • ist die Bescheinigung bei einer Zusendung auf postalischem Wege im papiernen Antragsformular "C61 - Medizinischer Beistand" selbst eingebaut.

In dieser Bescheinigung muss der behandelnde Arzt angeben, dass das Kind an einer schweren Krankheit leidet oder sich einem schweren Eingriff unterziehen musste, und dass ein sozialer, familiärer oder moralischer Beistand zu seiner Genesung vonnöten ist.

Diese Bescheinigung muss der Arzt unterschreiben und mit dem Datum versehen.  Außerdem muss er sie abstempeln.

Achtung!  Wenn der Beschäftigte den Urlaub in Form einer einwöchigen Auszeit nimmt, um bei seinem minderjährigen Kind, das stationär behandelt wird, zu bleiben, muss das Krankenhaus ebenfalls eine Erklärung ausfüllen, die in der Bescheinigung eingebaut ist.  Sie muss von einem Verantwortlichen des Krankenhauses unterschrieben und datiert werden.  Sie muss ebenfalls mit dem Stempelabdruck des Krankenhauses versehen werden.

Beantragung des Urlaubs wegen Palliativpflege

Dem Beschäftigten kann höchstens dreimal einen Monat Urlaub wegen Palliativpflege bewilligt werden.

Um einen Urlaub wegen Palliativpflege nehmen zu dürfen, muss der Beschäftigte den Beweis liefern, dass eine Person seiner Umgebung an einer unheilbaren Krankheit im Endstadium leidet und er ihr Palliativpflege leisten wird.  Hierzu muss er Ihnen eine Bescheinigung des behandelnden Arztes des Patienten vorlegen.

Das LfA hat eine Musterbescheinigung angefertigt, die von Ihnen und vom behandelnden Arzt des Patienten, der Palliativpflege benötigt, auszufüllen ist.  Die Musterbescheinigung enthält alle Informationen, die für die Bearbeitung des Antrages benötigt werden.

  • Wenn Sie sich dafür entschieden haben, den Antrag elektronisch beim LfA einzureichen, kann der Arbeitnehmer die Musterbescheinigung von der Website des LfA herunterladen. Es handelt sich um die "Musterbescheinigung ärztliche Bescheinigung - Urlaub für Palliativpflege". Der Beschäftigte muss seinen Teil ausfüllen und unterschreiben und den behandelnden Arzt des Patienten die Musterbescheinigung ausfüllen lassen.
  • Wenn der Antrag mithilfe eines gedruckten Formulars bei dem LfA eingereicht wird, ist die Musterbescheinigung im Antragsformular "C61-Palliativpflege" eingebaut.  Der Beschäftigte muss den Teil 1 des Formulars ausfüllen und unterschreiben und anschließend den behandelnden Arzt des Patienten die Musterbescheinigung ausfüllen und unterschreiben lassen.

Da der Urlaub für Palliativpflege für gleich welche Person, die an einer unheilbaren Krankheit im Endstadium leidet, genommen werden kann, braucht die Identität des Patienten Ihnen nicht mitgeteilt zu werden.

Bei einem Verlängerungsantrag (höchstens zwei Verlängerungen um einen Monat) muss der Beschäftigte Ihnen eine neue schriftliche Benachrichtigung übermitteln und ihr eine neue Bescheinigung des Arztes des Patienten beifügen, um nachzuweisen, dass die Palliativpflege nach wie vor benötigt wird.

Wichtiger Hinweis:  Der Urlaub für Palliativpflege beträgt maximal drei Monate pro Patienten. Wenn der Beschäftigte also einen vierten Monat beantragt, muss nachgeprüft werden, ob es sich vielleicht um einen anderen Patienten handelt.  Im diesem Fall dürfen Sie den Beschäftigten bitten, Ihnen mitzuteilen, ob es sich um einen anderen Patienten handelt oder nicht.

Schriftliche Benachrichtigung - Frist

Unabhängig davon, welchem Sektor Sie unterliegen, setzt der Urlaub für Palliativpflege am 1. Tag der Woche nach der Woche der Übermittlung der schriftlichen Benachrichtigung ein. 

Dies bedeutet also, dass die schriftliche Benachrichtigung Ihnen innerhalb der Woche vor der Woche, während deren der Beschäftigte den Urlaub antreten möchten, übermittelt werden muss.  Ihnen steht es jedoch frei, eine kürzere Frist zu akzeptieren.

Antrag auf einen Urlaub für nahestehende Hilfspersonen

In den Sektoren, wo der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen vorgesehen ist, kann der Beschäftigte je pflegebedürftige Person 1 Monat vollständiger Auszeit oder 2 Monate Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel erhalten.  Über seine gesamte Berufslaufbahn kann der Beschäftigte höchstens 6 Monate vollständiger Auszeit oder 12 Monate Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel erhalten.

In seiner schriftlichen Benachrichtigung muss der Beschäftigte, der diesen Urlaub erhalten möchte, die Form (Auszeit, Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel), das Beginndatum und die Dauer des gewünschten Urlaubs angeben.  Er muss Ihnen ebenfalls den Nachweis über seine Anerkennung als nahestehende Hilfsperson liefern.  Ohne diesen Nachweis kann ihm der thematische Urlaub nicht bewilligt werden.

Welcher Nachweis muss geliefert werden?

Dieser Nachweis ist ein offizielles Dokument der Krankenkasse, welcher der Beschäftigte angeschlossen ist.

Achtung: Bei der von der Krankenkasse erteilten Anerkennung  muss es sich um die Anerkennung handeln, die für die Gewährung sozialer Rechte vorgesehen ist.  Nur diese Anerkennung kann angenommen werden.  Es kann für die Bewilligung des Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen und des damit einhergehenden Unterbrechungsgeldes des LfA keine allgemeine Anerkennung angenommen werden.

Die Anerkennung als nahestehende Hilfsperson ist ein Jahr gültig  Der beantragte Urlaub für nahestehende Hilfspersonen muss also innerhalb des Anerkennungszeitraums, der auf dem Dokument der Krankenkasse steht, liegen.

Form und Frist der schriftlichen Benachrichtigung

Der Beschäftigte muss Ihnen seine schriftliche Benachrichtigung mindestens 7 Tage vor dem gewünschten Beginn des Urlaubs übermitteln.  Diese Benachrichtigungsfrist kann jedoch Ihrem Einverständnis vorausgesetzt verkürzt werden.

Diese Benachrichtigung kann per Einschreiben vorgenommen werden (von dem angenommen wird, dass er am dritten Werktag nach seiner Abgabe bei der Post zugestellt wird) oder aber durch persönliche Abgabe eines Schriftstückes, von dem Sie ein Doppel als Empfangsbestätigung unterschreiben.

Hinweis

Die schriftliche Benachrichtigung des Beschäftigten muss dem Beginn des Urlaubs für Palliativpflege obligatorisch vorangehen. Wenn ein Beschäftigter Ihnen also eine schriftliche Benachrichtigung schickt, mit der Absicht, den Urlaub für Palliativpflege rückwirkend anzutreten, ist sein Antrag unzulässig.

Was müssen Sie unternehmen, wenn Sie die schriftliche Benachrichtigung des Beschäftigten erhalten haben?

Sie müssen untersuchen, ob der thematische Urlaub bewilligt werden kann oder nicht.

Hierzu müssen Sie sich zuerst vergewissern, dass der Beschäftigte Ihnen alle Nachweise vorgelegt hat, mit denen der Antrag untermauert werden muss.  Wenn nicht, müssen Sie diese Nachweise anfordern.

Sie müssen ebenfalls überprüfen, ob die schriftliche Benachrichtigung Ihnen innerhalb der vorschriftsmäßigen Frist übermittelt wurde. Wenn nicht, müssen Sie entscheiden, ob Sie es akzeptieren, von dieser Frist abzuweichen.

Zum Schluss müssen Sie untersuchen, ob die beantragte Dauer vielleicht die Dauer überschreitet, die dem Beschäftigten noch zusteht.  Es kann nämlich sein, dass der Beschäftigte den thematischen Urlaub bereits bei einem anderen Arbeitgeber ganz oder zum Teil verbraucht hat.  Um dies nachzuprüfen, können sie den Beschäftigten darum bitten, Ihnen die Bescheinigung vorzulegen, die er von der Anwendung BreakatWork abrufen kann (siehe die Frage "Wie erfahren Sie, wie lang Ihr Beschäftigter den Urlaub in Anspruch nehmen darf?").

Bei einem Antrag auf einen Elternurlaub 

Eine Anspruchsvoraussetzung ist, dass der Beschäftigte mindestens 12 Monate innerhalb der 15 Monate vor seiner Übermittlung der schriftlichen Benachrichtigung mit Ihnen in einem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis gestanden hat.  Sie müssen also untersuchen, ob der Beschäftigte diese Bedingung erfüllt.

Wenn nicht, müssen Sie ihm den Zugang zum Elternurlaub verbieten, und zwar selbst wenn der Antrag für sein unter-12-jähriges Kind (bzw. für sein unter 21-jähriges Kind mit Behinderung) gestellt wurde und der Beschäftigte das Antragsverfahren beachtet hat und sein Elternurlaubskredit noch nicht verbraucht ist.

Bei einem Antrag auf einen Einzehntel-Elternurlaub

Diese Unterbrechungsform ist kein Rechtsanspruch. Sie setzt Ihre Zustimmung voraus.

Deshalb müssen Sie selbst entscheiden, ob Sie dem Beschäftigten die Arbeitszeitverkürzung um ein Zehntel bewilligen oder nicht, und zwar selbst wenn der Antrag für sein unter-12-jähriges Kind (bzw. für sein unter 21-jähriges Kind mit Behinderung) gestellt wurde und der Beschäftigte das Antragsverfahren beachtet hat und sein Elternurlaubskredit noch nicht verbraucht ist.

Eine eventuelle Ablehnung muss dem Beschäftigten schriftlich mitgeteilt werden.  Diese schriftliche Ablehnungsmitteilung müssen Sie innerhalb von einem Monat nach dem Empfang der schriftlichen Benachrichtigung durch den Beschäftigten vornehmen.

Bei einem Antrag auf Flexibilisierung der Auszeit oder der Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit

Der Beschäftigte, kann Sie darum bitten, dass:

  • seine Auszeit in Zeitabschnitten von einer Woche oder einem Vielfachen gestückelt wird; in diesem Fall ergibt die viermonatige Höchstdauer der Auszeit sechzehn Wochen Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrages;
  • seine höchstens achtmonatige Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit in Zeitabschnitten von einem Monat oder einem Vielfachen gestückelt wird.

Die Stückelung der Auszeit in Wochen und die Stückelung der Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit in Monaten setzt Ihre Zustimmung voraus.  Diese Flexibilisierung des Elternurlaubs ist nämlich kein Rechtsanspruch, sondern bloß eine Möglichkeit.  Wenn der Beschäftigte also eine flexibilisierte Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung beantragt, müssen Sie selbst entscheiden, ob Sie sie bewilligen oder nicht.

Eine eventuelle Ablehnung muss dem Beschäftigten schriftlich mitgeteilt werden.  Diese schriftliche Ablehnungsmitteilung müssen Sie innerhalb von einem Monat nach dem Empfang der schriftlichen Benachrichtigung durch den Beschäftigten vornehmen.

Hinweis

Im Falle einer Stückelung

  • in Wochen der Auszeit, hat der Beschäftigte das Recht, den verbleibenden Urlaub, der vier Wochen unterschreitet, ohne Ihre Zustimmung zu nehmen.
  • in Monaten der Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit, hat der Beschäftigte das Recht, den verbleibenden Urlaub, der einen Monat beträgt, ohne Ihre Zustimmung zu nehmen.

Bei einem Antrag auf einen Urlaub wegen medizinischen Beistands

Wenn es sich um einen Antrag auf einen vollzeitigen Urlaub wegen medizinischen Beistands handelt, kann der Arbeitnehmer beantragen, dass von dieser einmonatigen Urlaubsdauer abgewichen wird.  Sein Antrag kann also für eine Woche, zwei Wochen oder drei Wochen gestellt werden.

Die Flexibilisierung, d.h. der Antrag auf einen Zeitraum, der keinen Monat erreicht, ist für den Beschäftigten kein Rechtsanspruch. Es handelt sich lediglich um eine Möglichkeit, der Sie als Arbeitgeber zustimmen müssen.  Wenn der Arbeitnehmer also einen Antrag auf einen Urlaub wegen medizinischen Beistands für eine, zwei, oder drei Wochen beantragt, müssen Sie selbst entscheiden, ob Sie den Urlaub bewilligen oder nicht.

Wenn Sie den Antrag ablehnen, müssen Sie den Beschäftigten innerhalb von zwei Tagen nach dem Empfang seiner schriftlichen Benachrichtigung von Ihrer Ablehnungsentscheidung in Kenntnis setzen.

Hinweis

Bei einer wochenweisen Flexibilisierung des Urlaubs wegen medizinischen Beistands, kann ein verbleibender Urlaub, der die einmonatige Mindestdauer unterschreiten sollte, ohne Ihre Zustimmung erhalten werden.

Welches sind die Modalitäten der Ausübung des Rechts auf eine Arbeitszeitverkürzung?

Unabhängig davon, welcher thematische Urlaub beantragt wird und von welchem Sektor Sie abhängen, müssen Sie zu den Modalitäten der beantragten Arbeitszeitverkürzung Stellung beziehen.

Wenn der Beschäftigte in seiner schriftlichen Benachrichtigung genau erklärt, wie er seine Arbeitszeit zu verkürzen wünscht, sind Sie nicht gezwungen, seinen Vorschlag in dieser Hinsicht anzunehmen.  Wenn Sie mit dem Vorschlag des Beschäftigten nicht einverstanden sind, müssen Sie ihm einen Gegenvorschlag machen.

Beispiel: Ein Vollzeitarbeitnehmer beantragt eine Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel und präzisiert in seiner Benachrichtigung, dass er seinen Urlaub einen ganzen Tag pro Woche, nämlich mittwochs, nehmen möchte.  Nun stellt sich aber heraus, dass im Dienst, wo der Beschäftigte arbeitet, bereits andere Mitarbeiter mittwochs abwesend sind.  Wenn der Beschäftigte ebenfalls mittwochs nicht arbeiten kommt, ist die Kontinuität des Dienstes gefährdet.   In einem solchen Fall dürfen Sie den Vorschlag hinsichtlich der Modalitäten der Arbeitszeitverkürzung ablehnen und dem Beschäftigten beispielsweise vorschlagen, dass er seinen wöchentlichen Urlaubstag montags nimmt.

Wenn die schriftliche Benachrichtigung des Beschäftigten keine Informationen zu den gewünschten Modalitäten der Arbeitszeitverkürzung enthält, müssen Sie mit ihm abklären, welches sein genauer Stundenplan im Rahmen der beantragten Arbeitszeitverkürzung sein wird.

Beispiel: Ein Vollzeitbeschäftigter beantragt eine Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit, präzisiert jedoch nicht, mit welchem genauen Stundenplan er Halbzeit arbeiten möchte.  In dem Fall müssen Sie ihm einen Vorschlag machen.

Der Stundenplan und die Teilzeitarbeitsregelung, die sich aus der beantragten Arbeitszeitverkürzung ergeben, müssen in jedem Fall in beiderseitigem Einvernehmen mit der Beschäftigten vereinbart werden.  Wenn Sie und der Beschäftigte sich anfangs nicht einig sind, gilt es zu verhandeln, bis eine Einigung erzielt wird.  Diese Einigung muss spätestens zu Beginn der Arbeitszeitverkürzung erzielt werden.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer beantragt eine Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel, um eine Zeitlang mittwochs nicht mehr zu arbeiten.  Sie nehmen den Vorschlag hinsichtlich der Modalitäten der Arbeitszeitverkürzung nicht an und schlagen vor, dass der Beschäftigte seinen Urlaubstag montags nimmt.  Montags kommt dem Beschäftigten nicht gelegen.  Nach Verhandlung wird eine Einigung erzielt: es soll freitags nicht mehr gearbeitet werden.

Im Privatsektor und für die Personalmitglieder mit Arbeitsvertrag im öffentlichen Sektor muss der Arbeitsstundenplan obligatorisch schriftlich, in einem Zusatz zum Arbeitsvertrag, festgeschrieben werden.  Nähere Auskünfte hierzu finden Sie im Infoblatt E56.

Dürfen Sie den beantragten thematischen Urlaub aufschieben?

Ja, aber nur wenn Sie ein Arbeitgeber des Privatsektors oder ein Arbeitgeber in einer Gemeindeverwaltung in einer Provinzialverwaltung oder in einer Dienststelle, die von einer dieser Regierungsebenen abhängt, sind.

Wenn dem so ist, ist ein solcher Aufschub im Rahmen des Elternurlaubs und des Urlaubs wegen medizinischen Beistands möglich.  Die Modalitäten und die Höchstdauer des Aufschubs sind jedoch je nach dem beantragten thematischen Urlaub verschieden.

Allerdings ist es unmöglich, den Beginn einer Urlaubs wegen Palliativpflege aufzuschieben.

Im Rahmen des Elternurlaubs

Sie dürfen den Beginn des Elternurlaubs aus betriebs- oder dienstorganisatorischen Gründen auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.  In einem solchen Fall muss die Aufschubentscheidung dem Beschäftigten binnen einem Monat nach seiner schriftlichen Benachrichtigung notifiziert werden.

Beispiel: In einem Unternehmen des Privatsektors beantragt eine Verkäuferin in einem Kleidergeschäft für die Zeit vom 01.07.2019 bis zum 31.07.2019 einen Monat Elternurlaub in Form einer Auszeit.  Sie übermittelt Ihnen ihre schriftliche Benachrichtigung am 12.04.2019.  Nun muss diese Verkäuferin aber, aufgrund der Arbeitsspitze wegen des Ausverkaufs, im Monat Juli unbedingt ihren Kollegen helfen.  In einem solchen Fall dürfen Sie als Arbeitgeber den Beginn des Elternurlaubs aufschieben. Hierzu müssen Ihre Arbeitnehmerin unter Angabe der Gründe davon in Kenntnis setzen.  Die schriftliche Mitteilung des Aufschubs muss vor dem 12.05.2019, d.h. binnen einem Monat nach der schriftlichen Benachrichtigung der Arbeitnehmerin, vorgenommen werden.

Diese Aufschubmöglichkeit gilt unbeschadet des Elternurlaubsanspruchs.  Der Elternurlaub muss nämlich spätestens 6 Monate nach dem Monat der Mitteilung des Aufschubs beginnen.

Bemerkung in Bezug auf die Altersgrenze für das Kind

Als Ausnahme von der allgemeinen Regel gilt, dass bei einem derartigen Aufschub der Beginn des Elternurlaubs nach dem 12. Geburtstag des Kindes (oder nach seinem 21. Geburtstag, falls es eine Behinderung aufweist) liegen darf.

In solchen Fällen muss dem LfA aber eine Kopie des Benachrichtigungsschreibens des Beschäftigten und eine Kopie der Aufschubmitteilung des Arbeitgebers vorgelegt werden, um nachzuweisen, dass ursprünglich ein Elternurlaubszeitraum beantragt wurde, der vor der Überschreitung der Altersgrenze für das Kind beginnen sollte, und dass der Arbeitgeber diesen Elternurlaub aus organisatorischen Gründen aufgeschoben hat.

Im Rahmen eines Urlaubs wegen medizinischen Beistands

Ausgenommen bei medizinischem Beistand für ein minderjähriges Kind in stationärer Behandlung hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, des Beginn Ihres Urlaubs aus betriebs- oder dienstorganisatorischen Gründen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

In einem solchen Fall müssen Sie binnen zwei Werktagen nach dem Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers schriftlich reagieren. 

Die Dauer dieses Aufschubs beträgt höchstens 7 Tage.

Wie verläuft das Antragsverfahren bei dem LfA?

Wenn der Arbeitnehmer den beantragten thematischen Urlaub beanspruchen kann und wenn der Beginn der Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung festgelegt wurde, muss der Antrag bei dem LfA eingereicht werden.

Mit diesem Antrag kann der Beschäftigte Unterbrechungsleistungen beantragen.  Dieser Antrag ermöglicht es dem LfA auch, den bewilligten Urlaubszeitraum in unseren Datenbanken abzubuchen, u.a. damit der verbleibende Kredit mithilfe der Anwendung BreakatWork berechnet werden kann.

Achtung!  Der Elternurlaub kann ohne Unterbrechungsleistungen des LfA beantragt werden.  Trotzdem muss auch dann ein Antrag bei dem LfA eingereicht werden, damit der Zeitraum, der dem Beschäftigten bewilligt wurde, registriert werden kann.

Das Antragsverfahren beim LfA muss bei jedem Antrag auf einen thematischen Urlaub abgewickelt werden, d.h. für alle Erstanträge, Verlängerungsanträge und späteren neuen Anträge.

Der Antrag ist vorzugsweise elektronisch einzureichen.  So können Anträge schnell und umweltfreundlich eingereicht werden.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Antrag online zu stellen, kann der Antrag dem LfA jedoch noch auf postalischem Wege zugesandt werden.

Pro Antrag kann nur ein einziger durchgehender Zeitraum thematischen Urlaubs und eine einzige Unterbrechungsform beantragt werden.

Wie reichen Sie den Antrag elektronisch bei dem LfA ein?

Wenn Sie sich dafür entscheiden, den Antrag online zu stellen, müssen Sie es zuerst dem Beschäftigten mitteilen und ihn darum bitten, seine "e-Box" zu aktivieren.

Dann müssen Sie obligatorisch Ihren Teil des Antrages zuerst ausfüllen und ihn dem LfA über das Web übermitteln.  Der Teil des Antrages, den Sie ausfüllen müssen, befindet sich in der Liste "Arbeitsverhältnisse" des Bereichs "Arbeitgeber" des Portals der sozialen Sicherheit https://www.socialsecurity.be.

Nach diesem ersten Schritt wird der Beschäftigte in seiner e-Box benachrichtigt, dass er seinen Teil des Antrages ausfüllen kann.  Um dies zu tun, braucht er nur auf einen Link in der Nachricht zu klicken.  Sobald er seinen Teil ausgefüllt hat, kann er ihn gesichert über diesen Onlinedienst des Portals der sozialen Sicherheit senden.  Wenn es dem Arbeitnehmer aber unmöglich ist, seinen Teil elektronisch auszufüllen, kann er das PDF-Dokument, das von der Anwendung erzeugt wird, ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und dem für ihn zuständigen Büro des LfA per Einschreiben zukommen lassen.

Achtung! Wenn der Antrag online bei dem LfA eingereicht wird, gilt er erst als vollständig und zulässig, wenn der Arbeitnehmer seinen Teil übermittelt hat. 

Einzureichende Nachweise

Wenn der Antrag einen Urlaub wegen medizinischen Beistands oder einen Urlaub für Palliativpflege betrifft, muss die ausgefüllte und unterschriebene Musterbescheinigung, die der Beschäftigte Ihnen vorgelegt hat, obligatorisch in die Onlineanwendung hochgeladen werden.

Zur Erinnerung, bei einem Urlaub wegen medizinischen Beistands handelt es sich:

  • entweder um die Musterbescheinigung "Ärztliche Bescheinigung 1", wenn der Antrag bei einem Arbeitgeber des Privatsektors, bei einer Gemeinde, bei einer Provinz oder bei einer Dienststelle, die von einer dieser Regierungsebenen abhängt, und für ein schwerkrankes Haushalt- oder Familienmitglied gestellt wird.
  • oder um die Musterbescheinigung "Ärztliche Bescheinigung 2", wenn der Antrag bei einem Arbeitgeber eines anderen Sektors (föderale regionale oder gemeinschaftliche Verwaltung, Unterrichtswesen usw.) und für eines schwerkrankes Haushalt- oder Familienmitglied gestellt wird;
  • oder umdie Musterbescheinigung „Ärztliche Bescheinigung 3"wenn der Antrag (bei gleich welchem Arbeitgeber) für ein schwerkrankes minderjähriges Kind oder für ein minderjähriges Kind in stationärer Behandlung gestellt wird.

Bei einem Antrag auf einen Urlaub für Palliativpflege handelt es sich um die Musterbescheinigung "Ärztliche Bescheinigung – Palliativpflege".

Wenn der Arbeitnehmer einen Urlaub für nahestehende Hilfspersonen beantragt, muss eine eingescannte Kopie der Anerkennung für die Gewährung sozialer Rechte beigefügt werden.

Ohne diese ärztliche Bescheinigung bzw. ohne dieser Anerkennung als nahestehende Hilfsperson, ist der Antrag weder zulässig, noch vom LfA bearbeitbar.

Die anderen Nachweise, die der Beschäftigte Ihnen zur Rechtfertigung seines Antrages vorgelegt hat (z.B. die Bescheinigungen, die Ihnen bei einem Antrag auf einen Elternurlaub vorgelegt werden müssen), brauchen in den Onlineantrag für das LfA nicht hochgeladen zu werden.   Allerdings müssen Sie diese Nachweise unbedingt gut verwahren.  Das LfA könnte Sie nämlich im Rahmen einer Kontrolle auf Ordnungsmäßigkeit darum bitten, diese Nachweise nachzureichen.  Es wird eine Revision und gegebenenfalls eine Rückforderung der bereits gezahlten Unterbrechungsleistungen angeordnet, wenn der Beschäftigte bei einer Kontrolle nicht in der Lage sein sollte, dem LfA die erforderlichen Bescheinigungen zu übermitteln, oder wenn diese Bescheinigungen den Vorschriften nicht genügen.

Wie reichen Sie den Antrag mit einem papiernen Formular beim LfA ein und welches Formular müssen Sie verwenden?

Falls der Antrag nicht elektronisch eingereicht werden kann, haben Sie die Möglichkeit, das Formular zum Ausdrucken von der Website des LfA (www.lfa.be > Dokumentation > Formulare) herunterzuladen.

Der Beschäftigte muss den Teil 1 dieses Formulars und die für ihn bestimmten Bescheinigungen, die im Formular selbst eingebaut sind, ausfüllen.

Bei einem Antrag auf einen Urlaub wegen medizinischen Beistands oder einen Urlaub für Palliativpflege muss der behandelnde Arzt des Patienten auch die für ihn bestimmte Bescheinigung ausfüllen, datieren und abstempeln.

Als Arbeitgeber müssen Sie den Teil 2 des Formulars ausfüllen, datieren, unterschreiben und mit dem Abdruck des Firmen- oder Dienststempels versehen.

Beide Teile des Formulars und die Bescheinigungen müssen dem LfA zusammengeheftet und in einem einzigen Briefumschlag geschickt werden. 

Das Formular muss per Einschreiben geschickt werden.

  • Bei einem Antrag auf einen Elternurlaub oder einen Urlaub wegen medizinischen Beistands: dem "service OCR" der Zentralverwaltung des LfA, Boulevard de l'Empereur, 7-9 in 1000 Bruxelles;
  • bei einem Antrag auf einen Urlaub für Palliativpflege oder um einen Urlaub für nahestehende Hilfspersonen: dem "Dienst Laufbahnunterbrechung/Zeitkredit" des Büros des LfA, das für den Beschäftigten zuständig ist.

Für die Einreichung des Antragsformulars ist der Beschäftigte zuständig.  Das LfA akzeptiert ebenfalls Zusendungen per gewöhnliche Post, aber im Falle von Beanstandungen liegt die Beweislast bezüglich der Einreichung des Antrages bei dem Beschäftigten.

Je nach dem beantragten thematischen Urlaub muss eines der nachfolgenden Formulare verwendet werden.

  • Bei einem Antrag auf einen Elternurlaub,

handelt es sich um das Formular "C61-Elternurlaub"

Achtung!  In den autonomen öffentlichen Unternehmen (Proximus, SNCB, Bpost oder Skeyes) muss das Formular C61 ÖU - Elternurlaub benutzt werden.

  • Bei einem Antrag auf einen Urlaub wegen medizinischen Beistands,

handelt es sich um das Formular "C61-medizinischer Beistand".

Achtung!  In den autonomen öffentlichen Unternehmen (Proximus, SNCB, Bpost oder Skeyes) muss das Formular C61 ÖU - medizinischer Beistand benutzt werden.

  • Bei einem Antrag auf einen Urlaub wegen Palliativpflege,

handelt es sich um das Formular "C61-Palliativpflege".

Achtung!  In den autonomen öffentlichen Unternehmen (Proximus, SNCB, Bpost oder Skeyes) muss das Formular C61 ÖU - Palliativpflege benutzt werden.

  • Bei einem Antrag auf einen Urlaub für nahestehende Hilfspersonen

handelt es sich um das Formular "C61 – nahestehende Hilfsperson".

In welcher Frist muss der Antrag beim LfA eingereicht werden?

Der Antrag muss ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben, samt eventuellen erforderlichen Nachweisen, spätestens zwei Monate nach dem Beginn des thematischen Urlaubs bei dem LfA eingereicht werden.  Diese Einreichungsfrist gilt sowohl für Erstanträge als auch für Verlängerungsanträge oder für eventuelle spätere neue Anträge.

Wenn der Antrag dem LfA geschickt wird, nachdem diese zweimonatige Frist nach dem Beginn, nach der Verlängerung oder nach der Wiederaufnahme des Urlaubs verstrichen ist, kann der Leistungsanspruch dem Beschäftigten erst für die Zeit ab der verspäteten Absendung bewilligt werden.

Wichtiger Hinweis!  Wenn der Antrag dem LfA online gesandt wird, ist für die Wahrung der Einreichungsfrist das Datum der Absendung des Teils des Beschäftigten maßgebend.

Welches Büro ist für den Beschäftigten zuständig?

Das Büro des LfA, welches die Personenakte des Beschäftigten bearbeiten wird, ist das Büro, in dessen Amtsbereich der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat.

Wenn der Beschäftigte seinen Wohnsitz in einem anderen Land des europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz hat, ist das für ihn zuständige Büro des LfA, das Büro, in dessen Amtsbereich Sie als Arbeitgeber Ihren Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.

Wie bearbeitet das LfA den Antrag?

Wenn der Antrag bei dem LfA eintrifft, wird zunächst geprüft, oder der Antrag vollständig ist.  Im gegenteiligen Fall wird das für den Beschäftigten örtlich zuständige Büro des LfA ihn darum bitten, die fehlenden Informationen oder Unterlagen nachzureichen.

Wenn der Antrag vollständig ist oder wenn der Antrag die fehlenden Informationen oder Unterlagen erhalten hat, wird geprüft, ob die Zugangsbedingungen erfüllt sind.

  • Wenn die Zugangsbedingungen nicht erfüllt sind:

wird der thematische Urlaub verweigert und ein ablehnender Bescheid C62 geschickt.

Beispiel: Der Beschäftigte beantragt einen Elternurlaub, aber unsere Dienste stellen fest, dass sein Beginn nach dem 12. Geburtstag des Kindes liegt und das Kind keine Behinderung aufweist, wodurch die Altersgrenze auf 21 Jahre angehoben werden könnte.

Die Ablehnung des thematischen Urlaubs bedeutet, dass der Beschäftigte nicht das Recht hat, seine Arbeitszeit zu verkürzen oder mit der Arbeit auszusetzen.  Der Beschäftigte muss also seine Arbeit mit der ursprünglichen Arbeitszeit wieder aufnehmen.  Wenn Sie damit einverstanden sind, könnte der Beschäftigte aber statt eines thematischen Urlaubes einen unbezahlten Urlaub nehmen bzw. seinen Vollzeitarbeitsvertrag in einen Teilzeitarbeitsvertrag umwandeln.

  • Wenn die Zugangsbedingungen erfüllt sind:
    • Wenn der Arbeitnehmer einen Elternurlaub ohne Leistungen beantragt, schicken ihm unsere Dienste einen bewilligenden Bescheid C62 zur Bestätigung des beantragten Zeitraums. 
    • Wenn der Elternurlaub mit Leistungen beantragt wird oder im Falle eines Urlaubes wegen medizinischen Beistands oder eines Urlaubes für Palliativpflege, prüfen unsere Dienste nach, ob die Leistungsbewilligungsbedingungen, die dem Urlaub eigen sind, erfüllt sind (Wohnsitzbedingung, gleichzeitige Ausübung anderer Tätigkeiten, gleichzeitiger Bezug anderer Einkommen usw.):
      • Wenn die Leistungsbewilligungsbedingungen erfüllt sind, schicken unsere Dienste dem Beschäftigten einen bewilligenden Bescheid C62 mit Angabe des ihm zustehenden Leistungsbetrages. Dann werden ihm die Leistungen jeden Monat nachträglich gezahlt;
      • Wenn die Leistungsbewilligungsbedingungen nicht erfüllt sind, schicken unsere Dienste dem Beschäftigten einen ablehnenden Bescheid C62, mit Angabe der Tatsache:
        • entweder, dass der Elternurlaub zwar bewilligt wird, aber ohne Leistungen des LfA;
        • oder dass der Urlaub wegen medizinischen Beistands oder der Urlaub für Palliativpflege verweigert wird oder ohne Leistungen des LfA bewilligt wird (eine Bewilligung des Urlaubs ohne Leistungen ist für diese thematischen Urlaube beispielsweise möglich, wenn der Beschäftigte seine Hinterbliebenenpension bereits 12 Monate mit anderen Sozialleistungen kombiniert hat und diese Hinterbliebenenpension weiter beziehen möchte).

Müssen Sie während des thematischen Urlaubs andere Schritte dem LfA gegenüber unternehmen?

Nein. Die Mitteilung aller Änderungsereignisse (Adressenänderung, Änderung der Kontonummer, Aufnahme einer Tätigkeit als Arbeitnehmer oder als Selbständiger, Bezug einer Hinterbliebenenpension usw.) obliegt nämlich allein dem Beschäftigten.

Auch wenn der thematische Urlaub mit Ihrem Einverständnis abgebrochen wird oder wenn der Arbeitsvertrag geändert oder gekündigt wird, ist es allein die Aufgabe des Beschäftigten, sein Büro des LfA davon zu benachrichtigen.

Alle Änderungsmitteilungen müssen dem LfA schriftlich zukommen.  Hierzu kann er die Meldung einer "Änderung in den Angaben zur Laufbahnunterbrechung / zum Zeitkredit / zum thematischen Urlaub" benutzen, die von unserer Website heruntergeladen werden kann.

Falls keine vorausgehende Meldung getätigt wurde, können die zu Unrecht gezahlten Summen zurückgefordert werden, wenn der Leistungsanspruch revidiert werden muss.

NB: Zeiträume von Arbeitsunfähigkeit, von prophylaktischer Entfernung der schwangeren Frauen vom Arbeitsplatz und von Mutterschaftsurlaub sind ohne Wirkung auf den laufenden thematischen Urlaub. Diese Zeiträume brauchen dem LfA also nicht gemeldet zu werden.  Näheres hierzu erfahren Sie in der diesbezüglichen Frage in unserem FAQ

Wie kann der Beschäftigte sich über den Stand der Bearbeitung seiner Akte erkundigen?

Der Beschäftigte kann auf dem Portal der sozialen Sicherheit,  unter Bürger > Onlinedienste > Akte Laufbahnunterbrechung und Zeitkredit auf seine persönliche Akte zugreifen.  Einen zu dieser Onlineanwendung findet er auch auf unserer Website. 

Für die Anmeldung wird allerdings ein elektronischer Personalausweis und ein Kartenleser oder die itsme-App benötigt.

In der Onlineanwendung kann er folgende Informationen abfragen:

  • den Bearbeitungsstand seiner Akte;
  • den bewilligenden oder ablehnenden Bescheid C62;
  • und, wenn er die Unterbrechungsleistungen beantragt und erhalten hat:
    • den Leistungsbetrag;
    • den Zahltag;
    • den Leistungsbezugsverlauf;
    • die Steuerkarte 281.18, mit der er seine Steuererklärung ausfüllen kann;

Wenn der Beschäftigte über keinen Internetanschluss oder über kein Identifizierungsmittel verfügt, erteilt das LfA die benötigten Auskünfte zu seiner Akte (Formular angekommen? Urlaub und Leistung bewilligt? usw.). Hierzu kann der Beschäftigte die einheitliche Nummer des Kontaktcenters des LfA wählen: 02 515 44 44.