Zeitkredit und thematische Urlaube (Elternurlaub, Urlaub wegen medizinischen Beistands, Urlaub wegen Palliativpflege und Urlaub für nahestehende Hilfspersonen)

Ja. Der Elternurlaub ist ein thematischer Urlaub (wie der Urlaub wegen medizinischen Beistands, der Urlaub für Palliativpflege und der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen).  Solche Urlaube werden auf die Gesamtanspruchsdauer des Zeitkredits mit Begründung niemals angerechnet.

Sie können also einen Zeitkredit mit der Begründung „Betreuung ihres/-r Kindes/-r“ beantragen, und zwar unabhängig davon, ob Sie bereits einen Elternurlaub für eines oder mehrere Ihrer Kinder in Anspruch genommen haben oder nicht. 

Sie können diesen Zeitkredit auch dann beantragen, wenn Sie noch keine zwei Jahre bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt gewesen sind, vorausgesetzt, Sie haben alle Elternurlaubsmöglichkeiten für alle Kinder, die die Altersbedingung noch erfüllen, ausgeschöpft und der Zeitkredit schließt sich nahtlos an den Elternurlaub an.

In beiden Fällen handelt es sich um vollständige oder teilweise Unterbrechungen, die an ganz bestimmte Umstände geknüpft sind, und für die jeweils andere Zugangsbedingungen gelten.  Es ist möglich, sowohl einen thematischen Urlaub als auch einen Zeitkredit mit Begründung „Betreuung“ zu erhalten.

Die Zeiträume von thematischem Urlaub werden niemals von der Gesamtanspruchsdauer des Zeitkredits mit Begründung abgezogen.

Nein, das im Rahmen des thematischen Urlaubs gezahlte Unterbrechungsgeld hängt nicht vom Alter des Antragsstellers ab.

Der Elternurlaub und der Zeitkredit mit Begründung sind zwei Systeme zur Unterbrechung der beruflichen Laufbahn, die Ihnen die Möglichkeit bieten, Ihre Arbeitszeit vorübergehend auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel zu verkürzen oder eine Zeit lang ganz mit der Arbeit auszusetzen, um sich um Ihr Kind oder Ihre Kinder zu kümmern.  Es gibt mehrere Unterschiede zwischen diesen beiden Systemen.

 

Elternurlaub

Zeitkredit mit Begründung

Alter des Kindes, das den Anspruch begründet

Unter 12 Jahren zu Beginn der Unterbrechung

Unter 8 Jahren zu Beginn der Unterbrechung

um Anspruch auf die Unterbrechung zu haben

Achtung: Um Anspruch auf das Unterbrechungsgeld im Rahmen eines Vollzeit-Zeitkredits zu haben, muss das Kind zum Zeitpunkt des Beginns des Zeitkredits jünger als fünf Jahre alt sein.

Für den Halbzeit-Zeitkredit und den Einfünftel-Zeitkredit bleibt die Altersgrenze bei 8 Jahren

Dauern

Höchstdauer pro Kind
Maximal 4 Monate Vollzeitäquivalent, d.h.:

·  entweder 4 Monate Auszeit;

·  oder 8 Monate Arbeitszeitverkürzung
auf eine Halbzeit;

·  oder 20 Monate Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel;

·  oder 40 Monate Arbeitszeitverkürzung um ein Zehntel.

Gesamtanspruchsdauer über die Berufslaufbahn Maximal 51 Kalendermonate alle unterschiedlichen Begründungen zusammengenommen

Diese Gesamtanspruchsdauer von 51* Monaten ist unabhängig von der Anzahl der Kinder und der Form der Unterbrechung (Vollzeit, Halbzeit oder 1/5) vorgesehen.

Hinweis: Bei einer Vollzeit- oder Halbzeitunterbrechung ist die Gesamtanspruchsdauer im geltenden sektoralen oder betrieblichen KV festgelegt.  In manchen Fällen kann sie daher durchaus weniger als 51 Monate betragen.

Diese Anzahl Monate ist um alle anderen Zeiträume von Zeitkredit oder gewöhnlicher Laufbahnunterbrechung (in einem anderen Sektor) zu verringern, die bereits zuvor genommen wurden.

Achtung: Für alle Arbeitnehmenden, die ihren Arbeitgeber in der Zeit nach dem 01.02.2023 schriftlich benachrichtigt haben, ist der Unterbrechungsgeldbezug für den Zeitkredit mit Begründung "Betreuung seines/-r Kindes/-r" immer auf 48 Monate begrenzt, und zwar unabhängig davon, welche Unterbrechungsbruchzahl beantragt wird (Vollzeit, Halbzeit, ein Fünftel).

 

Betriebszugehörigkeitsbedingung

Mindestens 12 Monate innerhalb der 15 Monate vor Ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers

 Mindestens 24 Monate
außer, wenn der Zeitkredit mit Begründung unmittelbar nach Ausschöpfung aller Elternurlaubsmöglichkeiten für alle Kinder, die die Altersbedingung noch erfüllen, beantragt wird

Beschäftigungsbedingung

Für die Auszeit:
Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung (die ursprüngliche Arbeitszeit spielt keine Rolle).

Für die Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit, um ein Fünftel oder um ein Zehntel: unbedingt Vollzeitbeschäftigung

 

Anspruch auf die Unterbrechung

Für die Auszeit: Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung (die ursprüngliche Arbeitszeit spielt keine Rolle) während der ganzen 12 Monate vor Ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers

Für die Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit: zumindest Dreiviertelzeit während der ganzen 12 Monate vor Ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers

Für die Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel: Vollzeit während der ganzen 12 Monate vor Ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers

Anspruch auf das Unterbrechungsgeld

Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel:

Vollzeitbeschäftigung während der ganzen 12 Monate vor Ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers

Möglichkeit, einen Einfünftel-Zeitkredit zu erhalten, wenn man bei zwei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt ist, sofern die Gesamtbeschäftigung zusammengerechnet einer Vollzeitbeschäftigung entspricht.

Auszeit:

Vollzeit während der ganzen 12 Monate vor Ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers oder Teilzeit während der ganzen 24 Monate vor Ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers

 

Antrag bei dem Arbeitgeber

Schriftliche Benachrichtigung spätestens 2 Monate vor und frühestens 3 Monate vor dem Antritt des Zeitkredits

(andere Frist möglich bei gegenseitiger schriftlicher Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmender/-m)

Schriftliche Benachrichtigung:
- 3 Monate vor dem Antritt des Zeitkredits, wenn der Arbeitgeber mehr als 20 Arbeitnehmende beschäftigt;
- 6 Monate vor dem Antritt des Zeitkredits, wenn der Arbeitgeber 20 oder weniger Arbeitnehmende beschäftigt

(andere Frist möglich bei gegenseitiger schriftlicher Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmender/-m)

Anspruch für Arbeitnehmende/-n

Ja, wenn die Bedingungen erfüllt sind

Hinweis: Es handelt sich um einen individuellen Anspruch, der von jeder oder jedem Arbeitnehmenden in einem Unternehmen unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten erlangt werden kann.

 

AUSNAHME: für die Arbeitszeitverkürzung um ein Zehntel: der Arbeitgeber darf Ihnen Antrag ablehnen (schriftlich).

Für die Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel kann der Anspruch bei allen Arbeitgebern erlangt werden, sofern alle Bedingungen erfüllt sind

Achtung! Für die Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit und für die Auszeit besteht ein Anspruch nur, wenn ein sektoraler oder betrieblicher KV abgeschlossen wurde, der diesen Anspruch vorsieht, und wenn alle Bedingungen erfüllt sind.

Bemerkungen:

·   in KMU mit weniger als 11 Arbeitnehmenden ist die Zustimmung des Arbeitgebers vorausgesetzt;

·   in Unternehmen mit mehr als 10 Arbeitnehmenden ist der Anspruch auf eine Quote gleichzeitiger Abwesenheiten begrenzt, die nach der allgemeinen Regel 5% der Belegschaft entspricht.

Aufschub durch den Arbeitgeber

Aufschub von bis zu 6 Monaten, aus Gründen die mit dem reibungslosen Funktionieren des Dienstes zusammenhängen, und zwar innerhalb des Monats nach Ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers

Hinweis: Der Elternurlaub beginnt spätestens sechs Monate nach dem Monat, in dem der Arbeitgeber von seinem Aufschubrecht Gebrauch gemacht hat.

Aufschub um maximal 6 Monate aus wichtigen inner- oder außerbetrieblichen Gründen innerhalb des Monats nach der schriftlichen Benachrichtigung möglich

Hinweis: Der Zeitkredit wird spätestens 6 Monate nach dem Tag, an dem er ohne den Aufschub angetreten worden wäre, beginnen

Entzug oder Änderung durch den Arbeitgeber

/

Entzug oder Änderung der Ausübung des Rechts auf den Einfünftel-Zeitkredit aus Gründen, die von dem Betriebsrat/dem Arbeitgeber/der Gewerkschaftsvertretung/per Arbeitsordnung bestimmt werden, und zwar für die Dauer dieser Gründe

Antrag bei dem LfA

Einreichung des Antragsformulars C61–Elternurlaub innerhalb von zwei Monaten gerechnet ab dem Antritt der Unterbrechung

Einreichung des Antragsformulars C61 Vollzeit-, Halbzeit- oder Einfünftel-Zeitkredit innerhalb von zwei Monaten gerechnet ab dem Antritt der Unterbrechung

Bescheinigungen

Erklärung des Arbeitnehmers im Antragsformular (Nachname, Vorname und Erkennungsnummer des Nationalregisters des Kindes)

Im Falle einer Adoption: eine Bescheinigung über die Adoption des Kindes und einen Auszug aus dem Bevölkerungs- oder Fremdenregister

Im Falle einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung des Kindes (zwischen seinem 12. und 21. Lebensjahr), eine Bescheinigung über diese Beeinträchtigung

Erklärung des Arbeitnehmers im Antragsformular (Nachname, Vorname und Erkennungsnummer des Nationalregisters des Kindes)

Im Falle einer Adoption: eine Bescheinigung über die Adoption des Kindes und einen Auszug aus dem Bevölkerungs- oder Fremdenregister

 

 

Weitere Informationen zum Elternurlaub finden Sie im Infoblatt T19.

Näheres zum Thema Zeitkredit mit Begründung erfahren Sie im Infoblatt T160.

Der Urlaub wegen medizinischen Beistands und der Zeitkredit mit Begründung sind zwei Systeme der Unterbrechung der beruflichen Laufbahn, die es Ihnen ermöglichen, eine Zeit lang ganz mit der Arbeit auszusetzen oder Ihre Arbeitszeit vorübergehend zu verkürzen, um die „Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen“ wahrzunehmen. Es gibt mehrere Unterschiede zwischen diesen beiden Systemen. 

 

Urlaub wegen medizinischen Beistands

Zeitkredit mit Begründung

Dauer

Pro Patienten:
Auszeit: maximal 12 Monate

Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit und um ein Fünftel: maximal 24 Monate

Ausnahme für Alleinstehende* bei schwerer Krankheit des Kindes < 16 Jahre:

·        Auszeit: maximal 24 Monate pro Kind

·        Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit und um ein Fünftel: maximal 48 Monate pro Kind

*Arbeitnehmer/-in, die oder der ausschließlich und tatsächlich mit einem oder mehreren ihrer/seiner Kinder zusammenwohnt

Dauer pro Antrag

mindestens 1 Monat und höchstens 3 Monate 

Ausnahme für ein schwerkrankes minderjähriges Kind während oder unmittelbar nach seiner stationären Behandlung: Möglichkeit einer vollständigen Unterbrechung während einer Woche, die nahtlos daran anschließend um eine weitere Woche verlängert werden kann.

Gesamtanspruchsdauer über die Berufslaufbahn maximal 51 Kalendermonate für alle Begründungen zusammen

Diese Gesamtanspruchsdauer von 51 Monaten ist unabhängig von der Zahl der Patienten und von der Form der Unterbrechung (Vollzeit, Halbzeit oder ein Fünftel).

Hinweis: Bei einer Vollzeit- oder Halbzeitunterbrechung ist die Gesamtanspruchsdauer im geltenden sektoralen oder betrieblichen KV festgelegt.  In einigen Fällen kann sie daher  51 Monate unterschreiten.

Diese Anzahl von Monaten ist um alle anderen Zeitkreditzeiträume und um alle Zeiträume von gewöhnlicher Laufbahnunterbrechung (im öffentlichen Sektor), die bereits zuvor genommen wurden, zu verringern

Dauer pro Antrag

mindestens 1 Monat und höchstens 3 Monate mit der Begründung „Betreuung eines Schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen“

 

Betriebszugehörigkeitsbedingung

/

mindestens 2 Jahre zum Zeitpunkt Ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers

Beschäftigungsbedingung

Zum Zeitpunkt Ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers müssen Sie:

- für die Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel Vollzeit beschäftigt sein

 

 

 

- für die Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit mindestens Dreiviertelzeit beschäftigt sein

Keine Beschäftigungsbedingung für die Auszeit

Anspruch auf die Unterbrechung

Für die Auszeit: Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung (die ursprüngliche Arbeitszeit spielt keine Rolle).

Für die Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit: zumindest Dreiviertelzeit während der ganzen 12 Monate vor Ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers

Für die Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel Vollzeit während der ganzen 12 Monate vor Ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers

Anspruch auf das Unterbrechungsgeld

Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel:

Vollzeitbeschäftigung während der ganzen 12 Monate vor Ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers

Möglichkeit, einen Einfünftel-Zeitkredit zu erhalten, wenn man bei zwei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt ist, sofern die Gesamtbeschäftigung zusammengerechnet einer Vollzeitbeschäftigung entspricht.

Auszeit 

Vollzeit während der ganzen 12 Monate vor Ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers oder Teilzeit während der ganzen 24 Monate vor Ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers

 

Antrag bei dem Arbeitgeber

Schriftliche Benachrichtigung mindestens 7 Tage vor Antritt der Unterbrechung, außer wenn die stationäre Behandlung des Kindes unvorhersehbar ist.

(andere Frist möglich bei gegenseitiger schriftlicher Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmender/-m)

Schriftliche Benachrichtigung:
- 3 Monate vor dem Antritt des Zeitkredits, wenn der Arbeitgeber mehr als 20 Arbeitnehmende beschäftigt;
- 6 Monate vor dem Antritt des Zeitkredits, wenn der Arbeitgeber 20 oder weniger Arbeitnehmende beschäftigt

(andere Frist möglich bei gegenseitiger schriftlicher Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmender/-m)

Anspruch für Arbeitnehmende/-n

Der Anspruch kann bei allen Arbeitgebern erlangt werden, sofern alle Bedingungen erfüllt sind

Bemerkungen:

·   bei Arbeitgebern, die weniger als 10 Arbeitnehmende beschäftigen, ist die Zustimmung des Arbeitgebers für eine Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit und um ein Fünftel erforderlich;

·   Bei Arbeitgebern, die weniger als 50 Arbeitnehmende beschäftigen, kann der Arbeitgeber die Verlängerung der Unterbrechung für dieselbe Person aus betriebsorganisatorischen Gründen verweigern, wenn die oder der Arbeitnehmende bereits 6 Monate Auszeit oder 12 Monate Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel in Anspruch genommen hat (gilt nicht für ein Kind in stationärer Behandlung).

 

Für den Einfünftel-Zeitkredit kann der Anspruch bei allen Arbeitgebern erlangt werden, sofern alle Bedingungen erfüllt sind.

Achtung! Für die Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit und für die Auszeit besteht ein Anspruch nur, wenn ein sektoraler oder betrieblicher KV abgeschlossen wurde, der diesen Anspruch vorsieht, und wenn alle Bedingungen erfüllt sind.

Bemerkungen:

·   in KMU mit weniger als 11 Arbeitnehmenden ist die Zustimmung des Arbeitgebers vorausgesetzt;

·   in Unternehmen mit mehr als 10 Arbeitnehmenden ist der Anspruch auf eine Quote gleichzeitiger Abwesenheiten begrenzt, die nach der allgemeinen Regel 5% der Belegschaft entspricht.

Aufschub durch den Arbeitgeber

Aufschub um 7 Tage aus betriebsorganisatorischen Gründen innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung möglich (gilt nicht für ein Kind in stationärer Behandlung)

Aufschub um maximal 6 Monate aus wichtigen inner- oder außerbetrieblichen Gründen innerhalb des Monats nach der schriftlichen Benachrichtigung möglich

Hinweis: Der Zeitkredit wird spätestens 6 Monate nach dem Tag, an dem er ohne den Aufschub angetreten worden wäre, beginnen

Entzug oder Änderung durch den Arbeitgeber

/

Entzug oder Änderung der Ausübung des Rechts auf den Einfünftel-Zeitkredit aus Gründen, die von dem Betriebsrat/dem Arbeitgeber/der Gewerkschaftsvertretung/per Arbeitsordnung bestimmt werden, und zwar für die Dauer dieser Gründe

Antrag bei dem LfA

Einreichung des Antragsformulars C61–Urlaub wegen medizinischen Beistands innerhalb von zwei Monaten gerechnet ab dem Antritt der Unterbrechung

Einreichung des Antragsformulars C61 Vollzeit-, Halbzeit- oder Einfünftel-Zeitkredit innerhalb von zwei Monaten gerechnet ab dem Antritt der Unterbrechung

Bescheinigungen

Erklärung der oder des Arbeitnehmenden in dem Antragsformular (Name, Vorname und Erkennungsnummer des Nationalregisters des Patienten - Haushaltsmitglied oder Familienangehörige/-r oder Vater/Mutter/Kind der mit der oder dem Arbeitnehmenden gesetzlich zusammenwohnenden Person)

Bescheinigung des Hausarztes des Patienten (im Antragsformular eingebaut)

Bei einem Antrag für ein Kind in stationärer Behandlung: Bescheinigung des Krankenhauses (im Antragsformular eingebaut)

Bei schwerer Krankheit des Kindes < 16 Jahre einer oder eines alleinstehenden Arbeitnehmenden: Bescheinigung der Gemeindebehörde über die Haushaltszusammensetzung

Erklärung der oder des Arbeitnehmenden in dem Antragsformular (Name, Vorname und Erkennungsnummer des Nationalregisters des Patienten - Haushaltsmitglied oder Familienangehörige/-r oder Vater/Mutter/Kind der mit der oder dem Arbeitnehmenden gesetzlich zusammenwohnenden Person)

Bescheinigung des Hausarztes des Patienten (im Antragsformular eingebaut)

 

 

Näheres zum Urlaub wegen medizinischen Beistands erfahren Sie im Infoblatt T18.

Weitere Informationen zum Thema Zeitkredit mit Begründung erfahren Sie im Infoblatt T160.

NEIN. Wenn Sie nach dem thematischen Urlaub auf den Rest des abgebrochenen Zeitkredits zurückgreifen möchten, müssen Sie obligatorisch einen neuen Zeitkredit-Antrag bei Ihrem Arbeitgeber und bei dem LfA stellen.

Ja, denn die Vorschriften schreiben nicht vor, dass das schwerkranke Familienmitglied oder der Patient in Palliativpflege in Belgien wohnen muss.

Sie können also einen thematischen Urlaub wegen medizinischen Beistands oder Palliativpflege oder, im Privatsektor, einen Zeitkredit mit einer dieser Begründungen beantragen, um einen schwerkranken Familienangehörigen oder einen Palliativpatienten zu betreuen, der im Ausland lebt.

Es ist zwar möglich, in jedes beliebige Land zu reisen, aber während der Unterbrechung wegen medizinischen Beistands oder für Palliativpflege muss der Wohnsitz in Belgien oder einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums beibehalten werden.

Außerdem müssen Sie, um Anspruch auf diese Unterbrechung zu haben, alle Bedingungen erfüllen.  Dies bedeutet, dass im Rahmen:

  • des medizinischen Beistands der Hausarzt des Familienmitglieds bescheinigen muss, dass es an einer schweren Krankheit leidet, und für die Genesung Ihre Anwesenheit erforderlich ist.  Wenn Sie im Privatsektor, in einer lokalen oder provinzialen Verwaltung oder in einem davon abhängigen Dienst arbeiten, muss der Arzt ebenfalls bescheinigen, dass Ihre Anwesenheit zusätzlich zu der professionellen Hilfe, die dem Patienten anderweitig zuteilwerden kann, erforderlich ist;
  • der Palliativpflege der Hausarzt des Patienten bescheinigen muss, dass die Person, für die Sie Palliativpflege leisten werden, sich im Endstadium befindet.

Diese Bescheinigung ist diejenige, die im Antragsformular, das an das LfA übermittelt werden muss, eingebaut ist.  Sie muss von dem Arzt im Ausland ausgefüllt werden, der das schwerkranke Mitglied Ihrer Familie oder den Palliativpatienten behandelt.  Wenn der Arzt kein Französisch, Niederländisch oder Deutsch spricht, müssen Sie die Bescheinigung im LfA-Formular übersetzen lassen, damit er sie verstehen kann.  Anhand dieser Übersetzung muss der Arzt entscheiden, ob er bereit ist, die im Formular eingebaute Bescheinigung auszufüllen und zu unterschreiben.  Außerdem muss er sie abstempeln.

Vor dem Beginn der Unterbrechung müssen Sie Ihrem Arbeitgeber das Antragsformular vorlegen, in dem Sie zuvor den für Sie bestimmten Teil ausgefüllt haben und in dem der Arzt im Ausland die darin enthaltene Bescheinigung ausgefüllt hat.  Auf dieser Grundlage muss der Arbeitgeber entscheiden, ob Sie den beantragten thematischen Urlaub oder Zeitkredit erhalten können.  Wenn dies der Fall ist, muss der Arbeitgeber seinen Teil des Antrags ausfüllen.  Anschließend können Sie das Formular bei dem LfA einreichen.

Alleinstehende Arbeitnehmende im Privatsektor, die eine Einelternfamilie bilden (alleinstehend mit einem Kind zu Lasten oder mehreren Kindern, von denen mindestens eines zu Lasten ist), haben während ihres thematischen Urlaubs oder während ihres Einfünftel-Zeitkredits mit Begründung Anspruch auf erhöhtes Unterbrechungsgeld.

  • Im Falle von Elternurlaub muss das Kind unter 12 Jahre alt sein. Im Falle eines Urlaubs wegen medizinischen Beistands, eines Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen oder eines Urlaubs für Palliativpflege muss das Kind unter 18 Jahren alt sein. Das Alter von 12 oder 18 Jahren wird auf 21 Jahre angehoben, wenn das Kind eine Beeinträchtigung aufweist.
  • Bei einem Einfünftel-Zeitkredit gibt es die Unterbrechungsgelderhörung unabhängig von der Begründung (Betreuung seines unter 5/8-jährigen Kindes, Betreuung in Form von Palliativpflege, Bildung...)und unabhängig vom Alter des Kindes.

Die Beträge finden Sie in der Rubrik Laufbahnunterbrechung – Zeitkredit (lfa.be) auf unserer Website.

Es muss zwischen dem thematischen Urlaub und dem Einfünftel-Zeitkredit unterschieden werden.

Bei einem thematischen Urlaub haben Sie als Person, die einen Einelternhaushalt bildet, nur dann Anspruch auf erhöhtes Unterbrechungsgeld, wenn Sie den Urlaub beantragen, um Ihr eigenes Kind zu betreuen.

Beispiel: Wenn Sie allein mit Ihrem Kind leben und für Ihren schwerkranken Vater Urlaub wegen medizinischen Beistands auf Halbzeitbasis beantragen, haben Sie keinen Anspruch auf erhöhtes Unterbrechungsgeld.

Wenn Sie hingegen einen Einfünftel-Zeitkredit beantragen, spielt die Begründung keine Rolle. Als Person, die einen Einelternhaushalt bildet, erhalten Sie immer erhöhtes Unterbrechungsgeld.

Beispiel: Sie beantragen einen Einfünftel-Zeitkredit mit der Begründung „Bildung“. Wenn Sie allein mit Ihrem Kind zu Lasten leben, erhalten Sie als Person, die einen Einelternhaushalt bildet, das erhöhte Unterbrechungsgeld.

Thematische Urlaube

Wenn Sie für Ihr Kind einen Urlaub wegen medizinischen Beistands, einen Urlaub für Palliativpflege oder einen Urlaub für nahestehende Hilfspersonen beantragen, erhalten Sie das erhöhte Unterbrechungsgeld bis zu dem Monat, in dem Ihr Kind 18 Jahre alt wird.

Bei einem Elternurlaub erhalten Sie das erhöhte Unterbrechungsgeld bis zu dem Monat, in dem Ihr Kind 12 Jahre alt wird.

Ab dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem Ihr Kind die Altersgrenze erreicht, haben Sie nur noch Anspruch auf den Grundbetrag. Wenn die Vorschriften dies vorsehen, bekommen Sie das erhöhte Unterbrechungsgeld für Alleinstehende.

Einfünftel-Zeitkredit

Bei einem Einfünftel-Zeitkredit wird das erhöhte Unterbrechungsgeld für den beantragten Zeitraum bewilligt.

Sie bekommen jedoch kein erhöhtes Unterbrechungsgeld mehr, sobald Sie keinen Einelternhaushalt mehr bilden.