Wie beantragen Sie, als Arbeitnehmer, Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit?
26-03-2020
[Update 11/06/2020] - COVID-19 - Angesichts der zahlreichen Anträge auf zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt infolge der Coronakrise, wurden die Verfahren für die Einführung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit weitgehend vereinfacht, dies sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.
Update 11.06.2020
In den folgenden Situationen müssen Sie sich an Ihre Zahlstelle wenden, um einen Antrag auf Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit zu stellen:
- Sie beantragen Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit zum aller ersten Mal;
- Sie beantragen Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit zum ersten Mal nach einem Dienstantritt bei einem neuen Arbeitgeber;
- Sie beantragen Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit zum ersten Mal nach einer Änderung der durchschnittlichen wöchentlichen Anzahl Stunden Ihrer Beschäftigung (z.B. weil Sie einen teilzeitigen Zeitkredit genommen haben);
- Sie beantragen wieder Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit nach einer Unterbrechung von mehr als 3 Jahren Ihres Bezugs von Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit;
- Sie beantragen Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit zum ersten Mal nach Ihrem 65. Geburtstag.
Für diesen Arbeitslosengeldantrag brauchen Sie nur das Formular C3.2-ARBEITNEHMER-CORONA bei Ihrer Zahlstelle einzureichen.
Dieses Formular ist auf den Websites der Zahlstellen (CGSLB, CSC, FGTB, HfA/CAPAC) erhältlich. Auf den Websites der Zahlstellen finden Sie nähere Auskünfte über die Art und Weise, wie Sie dieses Formular bei Ihrer Zahlstelle einreichen müssen.
Die Zahlung Ihres Arbeitslosengeldes kann erst erfolgen, nachdem Ihre Zahlstelle eine elektronische Meldung von Ihrem Arbeitgeber erhalten hat (elektronische Meldung eines Sozialrisikos Szenario 5: Monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit oder der Aussetzung-Angestellte).
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