Versand ab dem 13. Januar der 4. Welle der Vorankündigungsschreiben über das Auslaufen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld

12-01-2026

Die von der Föderalregierung beschlossene Reform des Arbeitslosengeldes sieht eine zeitliche Begrenzung der Anspruchsdauer vor, die sich sowohl nach der Dauer der Arbeitslosigkeit als auch nach der Anzahl der zurückgelegten Laufbahnjahre und -monate richtet.

Arbeitsuchende, die von der Reform betroffen sind, erhalten vom LfA ein Vorankündigungsschreiben. Der Versand dieser Schreiben erfolgt in Wellen, die nach der Dauer der Arbeitslosigkeit gestaffelt sind. Die ersten betroffenen Personen erhielten ihr Schreiben im September, Oktober und November.

Die erste Gruppe von Arbeitslosen hat ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld zum 1. Januar 2026 verloren. Diese erhalten im Januar allerdings noch eine Zahlung, nämlich das Arbeitslosengeld, das sich auf den Monat Dezember bezieht. Ab Februar werden sie kein Arbeitslosengeld mehr erhalten.

Die nächsten Schreiben werden ab dem 13. Januar 2026 in die eBox und ab dem 14. Januar 2026 per Post geschickt.

Arbeitsuchende, die in dieser vierten Welle ein Schreiben erhalten, befinden sich in der zweiten Leistungsbezugsperiode.

Haben Sie seit September einen neuen Leistungsantrag gestellt?

Denjenigen, die während der Übergangsphase einen neuen Leistungsantrag stellen, zum Beispiel nach einer Arbeitswiederaufnahme, wird das Enddatum des Anspruchs direkt im Bewilligungsbescheid der Zahlstelle (Gewerkschaft oder HfA) mitgeteilt. Für diese Personen erübrigt sich also der Versand eines Vorankündigungsschreibens. Wer während der Übergangsphase aber keinen neuen Antrag stellt, bekommt vom LfA ein solches Schreiben mit dem Datum, an dem der Anspruch voraussichtlich auslaufen werden wird.

 
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung und auf unserer Seite Reform der Arbeitslosenversicherung.

Die seit dem 1. Juli 2025 in Kraft getretenen Änderungen der Vorschriften werden auch im Video zur Vollarbeitslosigkeit klar und anschaulich erläutert.