Laufbahnende-Zeitkredit – Änderung der Berufslaufbahnvoraussetzung
08-01-2026
Ab dem 01.01.2026 müssen Arbeitnehmende ab 60 Jahren, die einen Halbzeit- oder 1/5-Zeitkredit im Laufbahnendesystem beantragen, 31 Berufslaufbahnjahre (Männer) bzw. 26 Berufslaufbahnjahre (Frauen) nachweisen.
Diese Voraussetzung wird bis zum Jahr 2030 schrittweise angehoben:
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Männer |
Frauen |
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01.01.2027 |
32 Jahre |
27 Jahre |
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01.01.2028 |
33 Jahre |
28 Jahre |
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01.01.2029 |
34 Jahre |
29 Jahre |
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01.01.2030 |
35 Jahre |
30 Jahre |
Arbeitnehmende ab 55 Jahren, die einen Halbzeit- oder 1/5-Zeitkredit unter Berufung auf eine der Abweichungsbedingungen beantragen (schwerer Beruf, Arbeitsunfähigkeit im Baugewerbe, Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Umstrukturierung, geschützte Werkstätten, soziale Werkstätten und Betriebe für angepasste Arbeit (PK 327)), müssen 25 Berufslaufbahnjahre nachweisen. Wer den Antrag auf die Abweichungsbedingung „lange Laufbahn“ stützt, muss dagegen 35 Berufslaufbahnjahre nachweisen.
Weitere Informationen: Infoblätter T193, T161, T162, E63 und E72 auf der Website.
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