Versand ab dem 14. Februar der 5. Welle der Vorankündigungsschreiben über das Auslaufen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
13-02-2026
Die von der Föderalregierung beschlossene Reform des Arbeitslosengeldes sieht eine zeitliche Begrenzung der Anspruchsdauer vor, die sich sowohl nach der Dauer der Arbeitslosigkeit als auch nach der Anzahl der zurückgelegten Laufbahnjahre und -monate richtet.
Arbeitsuchende, die von der Reform betroffen sind, erhalten vom LfA ein Vorankündigungsschreiben. Der Versand dieser Schreiben erfolgt in Wellen, die nach der Dauer der Arbeitslosigkeit gestaffelt sind.
Die nächsten Schreiben werden ab dem 14. Februar 2026 in die eBox und ab dem 16. Februar 2026 per Post geschickt. Personen, die in dieser 5. Welle ein Vorankündigungsschreiben erhalten, sind Arbeitsuchende, die sich in der 1. Leistungsbezugsperiode befinden, unabhängig von der Anzahl der Laufbahnjahre.
Die ersten betroffenen Personen erhielten ihr Schreiben im September, Oktober und November 2025 oder im Januar 2026.
Die erste Gruppe von Arbeitslosen hat ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld zum 1. Januar 2026 verloren. Diese erhielten im Januar allerdings noch eine Zahlung, nämlich das Arbeitslosengeld, das sich auf den Monat Dezember bezieht. Ab Februar werden sie kein Arbeitslosengeld mehr erhalten.
Haben Sie seit September einen neuen Leistungsantrag gestellt?
Denjenigen, die während der Übergangsphase einen neuen Leistungsantrag stellen, zum Beispiel nach einer Arbeitswiederaufnahme, wird das Enddatum des Anspruchs direkt im Bewilligungsbescheid der Zahlstelle (Gewerkschaft oder HfA) mitgeteilt. Für diese Personen erübrigt sich also der Versand eines Vorankündigungsschreibens. Wer während der Übergangsphase aber keinen neuen Antrag stellt, bekommt vom LfA ein solches Schreiben mit dem Datum, an dem der Anspruch voraussichtlich auslaufen werden wird.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung und auf unserer Seite Reform der Vorschriften über Arbeitslosigkeit.
Die seit dem 1. Juli 2025 in Kraft getretenen Änderungen der Vorschriften werden auch im Video zur Vollarbeitslosigkeit klar und anschaulich erläutert.
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