Maßnahmen zugunsten von in Laufbahnunterbrechung, Zeitkredit oder thematischem Urlaub befindlichen Beschäftigten infolge der Coronapandemie

29-04-2020

Ein Sondervollmachtserlass Nr. 14 vom 27. April 2020 zur Ausführung des Artikels 5, §1, 5° des Gesetzes vom 27. März 2020 zur Ermächtigung des Königs, Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 (II)...

Ein Sondervollmachtserlass Nr. 14 vom 27. April 2020 zur Ausführung des Artikels 5, §1, 5° des Gesetzes vom 27. März 2020 zur Ermächtigung des Königs, Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 (II) im Hinblick auf die Gewährleistung einer guten Arbeitsorganisation in den kritischen Sektoren zu ergreifen, wurde am 28.04.2020 (2. Auflage) im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

Dieser Erlass sieht Maßnahmen vor, die es den zu einem lebenswichtigen Sektor gehörenden Arbeitgebern ermöglichen sollen, über genügend Arbeitskräfte zur Fortsetzung ihrer Aktivitäten zu verfügen.

Betroffene Sektoren

Die betroffenen lebenswichtigen Sektoren sind die, welche den folgenden paritätischen Kommissionen unterliegen: Nr. 144 (Landwirtschaft), Nr. 145 (Gartenbau), Nr. 146 (Forstwirtschaft) und Nr. 322 (Sektor der Zeitarbeitsfirmen und Unternehmen, welche im Auftrag von Nutzern der Landwirtschaft, des Gartenbaus oder der Forstwirtschaft Dienstleistungen und Arbeiten im Nahbereich ausführen).

Betroffene Beschäftigte

Beide Maßnahmen betreffen in Laufbahnunterbrechung / Zeitkredit / thematischem Urlaub befindliche Beschäftigte und greifen sowohl für diejenigen, die eine vollständige Auszeit nehmen, als auch für diejenigen, die ihre Arbeitszeit verkürzen.

Alle Beschäftigte kommen infrage, außer den ernannten Personalmitgliedern der Regionen, Gemeinschaften, lokalen Verwaltungen, provinzialen Verwaltungen und des Unterrichtswesens. Für sie muss die zuständige Behörde die neuen Möglichkeiten in ihren eigenen Vorschriften verankern.

Personalmitglieder mit Arbeitsvertrag und ernannte Personalmitglieder der Verwaltungen und öffentlichen Dienste der Flämischen Behörde, die sich in thematischem Urlaub befinden, können zu diesen Maßnahmen greifen, aber keine Personalmitglieder, die sich in "zorgkrediet" befinden, da dieses Arbeitszeitgestaltungssystem in den Zuständigkeitsbereich der Flämischen Behörde fällt.

Vorübergehende vollständige Aussetzung der Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung bei seinem zu einem lebenswichtigen Sektor gehörenden Arbeitgeber 

Ein Arbeitnehmer kann mit seinem zu einem lebenswichtigen Sektor gehörenden Arbeitgeber vereinbaren, seine laufende Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung im Rahmen eines Zeitkredits oder eines thematischen Urlaubs vorübergehend ganz auszusetzen. Diese Maßnahme soll es dem Arbeitnehmer ermöglichen, bei seinem zu einem lebenswichtigen Sektor gehörenden Arbeitgeber wieder mit seinem ursprünglichen Stundenplan zu arbeiten.

Während der Aussetzung besteht für den Arbeitnehmer kein Leistungsanspruch, da der Anspruch auf die Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung solange ruht.

Da alle als lebenswichtig angesehene Sektoren zum Privatsektor gehören, kommen allein Beschäftigte des Privatsektors infrage.

Vorübergehende Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber, welcher einem lebenswichtigen Sektor angehört, während seiner Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung

Beschäftigte dürfen während ihrer laufenden Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung eine neue Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber aufnehmen, welcher einem lebenswichtigen Sektor angehört. Diese Beschäftigung muss vorübergehend sein.

Während dieser Beschäftigung haben Beschäftigte Anspruch auf 75% des Bruttobetrages ihres Unterbrechungsgeldes. Für unvollständige Monate wird das Unterbrechungsgeld proportionalisiert.

Praktische Modalitäten

Sowohl die vorübergehende Aussetzung der Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung als auch die vorübergehende Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber, welcher zu einem lebenswichtigen Sektor gehört, müssen dem LfA mithilfe des Meldeformulars, welches auf der Website www.lfa.be bereitsteht, mitgeteilt werden.

Das LfA sendet dem Beschäftigten dann ein Schreiben, um die Kenntnisnahme der "Meldung über eine vorübergehende Aussetzung der Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung oder über eine neue Beschäftigung in einem lebenswichtigen Sektor" zu bestätigen.