Wiedereröffnung der Büros des LfA für Termine nach Vereinbarung

22-06-2020

Ab dem 29. Juni sind die 30 Büros des LfA wieder geöffnet. Allerdings sind vorerst allein Besuche nach telefonischer Terminvereinbarung  möglich. Wir werden alles daransetzen, damit Ihr Besuch in aller Sicherheit verläuft.

Vorbeugungsmaßnahmen

Wenn Sie Ihr Büro des LfA persönlich aufsuchen möchten, müssen Sie bestimmte Vorbeugungsmaßnahmen einhalten: 

  • wahren Sie stets den erforderlichen Sicherheitsabstand;
  • tragen Sie eine Schutzmaske;
  • geben Sie niemandem die Hand;
  • kommen Sie allein;
  • bringen Sie Ihren eigenen Kugelschreiber mit;
  • bleiben Sie zuhause, wenn Sie sich krank fühlen;
  • kommen Sie pünktlich an (frühestens 5 Minuten im Voraus);
  • richten Sie sich nach der Beschilderung in unseren Empfangsbereichen.

Unsere Empfangsbereiche wurden mit Plexiglasscheiben ausgestattet.  

Besuchen Sie unsere Büros nur dann, wenn ein Behördengang absolut unverzichtbar ist.

Wussten Sie schon, dass es zahlreiche Alternativen zu einem Besuch vor Ort gibt?

  • Infoblätter und Formulare, die wir auf unserer Website für Sie bereithalten.
  • Telefonische Auskünfte unter der Nummer 02 515 44 44.
  • Schriftliche Auskünfte und Angelegenheitserledigungen über unser Kontaktformular.

Müssen Sie Ihr lokales Büro des LfA trotz allem persönlich aufsuchen?

Ein Besuch vor Ort ist nur nach Terminvereinbarung unter der Nummer 02 515 44 44 möglich.

Bevor wir einen Termin mit Ihnen vereinbaren, fragen wir Sie, ob wir Ihnen anders helfen können: telefonische Auskunft, Kontaktformular, Onlineanwendungen, Informationen, die auf der Website bereitstehen usw.

Wenn wir feststellen, dass es keine Alternative zu einem Besuch vor Ort gibt, geben wir Ihnen einen Termin in Ihrem lokalen Büro.