Zusätzliche Prämie bei langzeitiger zeitweiliger Arbeitslosigkeit – coronabedingte zeitweilige Arbeitslosigkeit
18-12-2020Die Föderalregierung sieht für Arbeitnehmer, die seit länger als zwei Monaten Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit beziehen, eine Prämie vor.
Die Föderalregierung sieht für Arbeitnehmer, die seit länger als zwei Monaten Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit beziehen, eine Prämie vor.
Welches sind die Bedingungen?
Wenn Sie für den Zeitraum von März 2020 bis November 2020 insgesamt mindestens 53 tägliche Leistungen bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen coronabedingter höherer Gewalt oder aus wirtschaftlichen Gründen erhalten haben, haben Sie Anspruch auf die besagte Prämie.
Wichtiger Hinweis
Die höhere Gewalt darf nicht auf Ihre Arbeitsunfähigkeit zurückzuführen sein. Arbeitnehmer, die während ihrer Beschäftigung arbeitsunfähig erkrankt waren, vom Vertrauensarzt der Krankenkasse für arbeitsfähig erklärt wurden und zwischenzeitlich Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit beziehen, haben keinen Anspruch auf diese Prämie.
Wie hoch ist die Prämie?
Diese Prämie beträgt 10 Euro pro tägliche Leistung, mit einer Untergrenze von 150 Euro. Wenn Sie als freiwillig Teilzeitbeschäftigter halbe Leistungen bezogen haben, beträgt die Prämie 5 Euro pro halbe Leistung, mit einer Untergrenze von 75 Euro.
Der Betrag der Prämie wird folgendermaßen ermittelt: (X – 52) x 10 (oder x 5, wenn Sie halbe Leistungen bezogen haben). X = die Gesamtanzahl Leistungen oder halber Leistungen bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen coronabedingter höherer Gewalt oder aus wirtschaftlichen Gründen, die für den Zeitraum von März 2020 bis November 2020 erhalten wurden.
Kurzum:
- Wenn Sie während des Zeitraums von März 2020 bis November 2020 weniger als 53 tägliche Leistungen bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit erhalten haben, haben Sie keinen Anspruch auf diese Prämie.
- Wenn Sie zwischen 53 und 67 tägliche Leistungen bezogen haben, haben Sie Anspruch auf 150€ brutto.
- Ab 68 tägliche Leistungen haben Sie Anspruch auf den Mindestbetrag von 150€ brutto zuzüglich 10€ je tägliche Leistung oberhalb von 67.
Verfahren und Zeitpunkt der Zahlung
Die Prämie wird Ihnen automatisch von Ihrer Zahlstelle bezahlt. Es werden keine Schritte von Ihnen erwartet.
Ein erster Teil der Prämie, dem die bis dahin bereits gezahlten Leistungen für die Monate von März 2020 bis Oktober 2020 zugrunde liegen, wurde Ihnen möglicherweise schon im Laufe von Dezember 2020 überwiesen.
Für den Fall, dass Sie danach noch Anspruch auf eine Nachzahlung haben, wird Ihnen ein zweiter Teil der Prämie überweisen, und zwar nachdem das LfA alle Zahlungen der Zahlstelle für die Monate März 2020 bis November 2020 überprüft hat. Diese zweite Zahlung wird frühestens im Laufe der Monate Mai/Juni 2021 vorgenommen werden können.