Zeitweilige Arbeitslosigkeit für halbe Tage - Dienstleistungsscheckbetriebe und Schülerbeförderung
10-05-2021
Der Königliche Erlass vom 2. Mai 2021 wurde am 10. Mai 2021 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Für den Sektor der Dienstleistungsscheckbetriebe und der Schülerbeförderung kann nun unter bestimmten Bedingungen auch für halbe Tage Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit bewilligt werden.
Unter anderem muss es sich um den Verlust mindestens eines halben Arbeitstages wegen eines coronabedingten Ausfalls eines Kundenauftrages handeln. Außerdem muss der Arbeitgeber dem LfA über die elektronische Anwendung "vorübergehende Arbeitslosigkeit" auf www.socialsecurity.be für jeden halben Arbeitslosigkeitstag eine Mitteilung senden.
Diese Bestimmung tritt am 10. Mai 2021 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft.
Weitere Erklärungen finden Sie im Infoblatt E3.
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