Situation der Arbeitnehmer des kulturellen Sektors – Auslaufen der Maßnahmen

08-04-2022

Die Maßnahmen, die am 1. Januar 2022 zur Verbesserung der Lage der Arbeitnehmer des kulturellen Sektors im Rahmen der Coronakrise in Kraft traten, erlöschen mit Ablauf des 31. März 2022.

Die Maßnahmen, die am 1. Januar 2022 zur Verbesserung der Lage der Arbeitnehmer des kulturellen Sektors im Rahmen der Coronakrise in Kraft traten, erlöschen mit Ablauf des 31. März 2022.

Konkret laufen folgende Vorteile am 31. März 2022 aus:

  1. der vorübergehende Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Vollarbeitslosigkeit
  2. die Maßnahmen in Bezug auf die Fixierung oder Erhöhung des Arbeitslosengeldbetrages

Weitere Erklärungen zu diesen Maßnahmen finden Sie im Infoblatt T53 "Welche Auswirkung hat eine künstlerische Tätigkeit auf Ihre Vollarbeitslosigkeit?" oder im Infoblatt T146 "Welche Auswirkung hat eine technische Tätigkeit im künstlerischen Bereich?".

Bei der endgültigen Berechnung des Arbeitslosengeldbetrags für Vollarbeitslose, die eine künstlerische Tätigkeit mit ihrem Arbeitslosengeld kombinieren, werden die Urheberrechte und verwandten Schutzrechte, die sie zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. September 2021, oder zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. März 2022 erhalten haben, nicht berücksichtigt.