Maßnahmen aufgrund des Arbeitskräftemangels im Pflegesektor
05-12-2022Zeitweilig Arbeitslose und Arbeitslose mit Betriebszuschlag
Es handelt sich um eine Möglichkeit, unter teilweiser Fortzahlung des Arbeitslosengeldes bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten, wobei dieser andere Arbeitgeber zum Pflegesektor gehören muss. Arbeitslose mit Betriebszuschlag können im Rahmen dieser Maßnahme auch bei dem früheren Arbeitgeber arbeiten.
In beiden Fällen behalten Arbeitnehmende während dieser Beschäftigung 75% des Arbeitslosengeldes mit Betriebszuschlag bzw. des Arbeitslosengeldes bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit, da dieses um 25% der Anzahl der Tage, Sonntage ausgenommen, verringert wird, die im Zeitraum der Beschäftigung im Pflegesektor liegen.
Praktische Modalitäten
Arbeitgeber müssen diese Beschäftigung in der sogenannten Dimona, einer elektronischen Anwendung, melden.
Zeitweilig Arbeitslose müssen diese Beschäftigung ihrer Zahlstelle mitteilen. Hierzu können sie das Formular CORONA-ZA-MELDUNG-ARBEIT verwenden, das auf der LfA-Website verfügbar ist. Arbeitnehmende können ihre Zahlstelle auch per Post, E-Mail oder Telefon verständigen.
Arbeitslose mit Betriebszuschlag müssen diese Beschäftigung ihrer Zahlstelle mitteilen. Dazu verwenden sie ihre Kontrollkarte, sofern sie sich für die Führung einer Kontrollkarte entschieden haben, und andernfalls, das Formular C99, das sich auf der LfA-Website befindet.
Wenn die Anzahl der täglichen Leistungen trotz der Wiederaufnahme der Arbeit nicht verringert wurde, wird eine Rückforderung angeordnet.