Ab dem 1. Juni keine gemischten Anträge (zum Teil online und zum Teil in Papierform) auf Laufbahnunterbrechung mehr möglich
07-05-2024
Die Einreichung eines gemischten Antrags auf Laufbahnunterbrechung, bei dem Arbeitgeber ihren Teil online und Beschäftigte ihren Teil auf Papier einreichen, wird ab dem 1. Juni 2024* nicht mehr möglich sein.
Von dann an wird der Antrag vollständig online oder auf vollständig auf Papier erfolgen müssen. Im Laufe dieses Jahres wird das Antragsverfahren in Papierform vollständig abgeschafft. Nur noch der Online-Antrag wird dann möglich sein, und zwar sowohl für Arbeitgeber als auch für Beschäftigte.
Alle Informationen zum Online-Antrag finden Sie unter Break@work – Akte Laufbahnunterbrechung und Zeitkredit (Bürger) (lfa.be).
*Sind derzeit noch nicht online möglich und müssen auch nach dem 01.06.2024 vorerst in Papierform eingereicht werden:
- Anträge im Unterrichtswesen oder für Militärpersonen;
- Anträge auf Laufbahnunterbrechung und Zeitkredit für die regionalen, provinzialen, lokalen oder gemeinschaftlichen Verwaltungen der Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt (nur thematische Urlaube können dort bereits online beantragt werden);
Der Online-Antrag für diese Formen wird ab dem dritten Quartal 2024 möglich sein.
Neueste Artikel
Zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen für Angestellte – Verlängerung des KV Nr. 176
13-11-2025
Versand ab dem 12. November der 3. Welle der Vorankündigungsschreiben über das Auslaufen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
10-11-2025
Zweite Vorankündigungs-schreiben über das Auslaufen des Anspruchs ab dem 13. Oktober
10-10-2025
