Folgen des Entscheids des Verfassungs- gerichtshofs vom 10. September 2026

11-09-2026

Am 10. September 2026 hat der Verfassungsgerichtshof über mehrere Klagen gegen die Reform der Vorschriften über Arbeitslosigkeit entschieden. Der Gerichtshof hat die Reform größtenteils bestätigt, einen Teil der Übergangsregelung aber für nichtig erklärt.

Konkret hat der Gerichtshof festgestellt, dass bestimmte Langzeitarbeitslose ungleich behandelt wurden: der Übergangsregelung gemäß wurde ihnen nur noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von weniger als 12 Monaten bewilligt. Betroffen sind Personen, die sich bereits in der dritten Leistungsbezugsperiode befanden, als die Dauer ihres noch zu bewilligenden Anspruchs festgelegt wurde. Sie konnten deshalb nur noch 9, 8 oder 6 Monate lang Arbeitslosengeld beziehen. Das ist nach Auffassung des Gerichtshofs diskriminierend, weil die neue allgemeine Regelung im Grundsatz einen Anspruch von mindestens 12 Monaten vorsieht.

Die Folgen dieses Entscheids werden derzeit geprüft. Das LfA und die Zahlstellen ermitteln, welche Akten der Entscheid betrifft und welche Maßnahmen nötig sind, um ihn korrekt umzusetzen.

Sie brauchen sich derzeit nicht selbst an Ihre Zahlstelle oder an das LfA zu wenden. Falls die Prüfung ergibt, dass der Entscheid einen Einfluss auf Ihre Situation hat, wird mit Ihnen Kontakt aufgenommen. Sie müssen dafür vorerst nichts unternehmen.

Sobald nähere Informationen zur praktischen Umsetzung des Entscheids vorliegen, veröffentlichen wir sie auf www.lfa.be