Zeitkredit / Laufbahnunterbrechung / thematischer Urlaub bei einer Teilzeitbeschäftigung bei zwei verschiedenen Arbeitgebern

T163

Zuletzt aktualisiert am 24.02.2023

Prinzip

Arbeitnehmer, die bei zwei juristisch verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt sind, haben die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen, die in diesem Infoblatt erklärt werden, ganz mit der Arbeit auszusetzen oder ihre Arbeitszeit auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel zu verkürzen. Im Rahmen dieser Arbeitsaussetzung oder Arbeitszeitverkürzung können Sie vom LfA gezahltes Unterbrechungsgeld erhalten.

Geltungsbereich

Die Möglichkeit, bei einer Beschäftigung bei zwei verschiedenen Arbeitgebern eine vollzeitige Laufbahnunterbrechung zu nehmen oder seine Arbeitszeit auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel zu verkürzen, findet in allen Sektoren (Privatsektor, öffentlicher Sektor, Sektor der autonomen öffentlichen Unternehmen, Unterrichtswesen,...). und für alle Laufbahnunterbrechungsregelungen (Zeitkredit mit Begründung und Laufbahnendezeitkredit im Privatsektor, gewöhnliche Laufbahnunterbrechung und Laufbahnendesystem im öffentlichen Sektor, thematische Urlaube in allen Sektoren) Anwendung. 

Vollständige Unterbrechung der Arbeit bei einer Teilzeitbeschäftigung bei zwei Arbeitgebern

Sie arbeiten bei zwei juristisch verschiedenen Arbeitgebern und möchten ganz mit der Arbeit aussetzen. In einem solchen Fall haben Sie die Möglichkeit, eine vollständige Unterbrechung bei jedem der beiden Arbeitgeber zu erhalten, und zwar gleichzeitig oder zu verschiedenen Zeitpunkten. Angenommen, die vollständigen Unterbrechungen bei beiden Arbeitgebern werden nicht zur gleichen Zeit angetreten, dann müssen sie nicht unbedingt nahtlos aneinander anschließen.

Im Rahmen dieser Unterbrechungen dürfen Sie Unterbrechungsgeld erhalten. Dieses Unterbrechungsgeld wird Ihnen im Verhältnis zur Beschäftigungsbruchzahl bei dem Arbeitgeber oder den Arbeitgebern, bei dem oder denen Sie mit der Arbeit ganz aussetzen, gezahlt.

Achtung!  Die Regeln hinsichtlich der gleichzeitigen Ausübung einer nebenberuflichen Arbeitnehmertätigkeit kommen nicht zum Tagen, da beide Beschäftigungen als ein Ganzes betrachtet werden. Dies bedeutet also, dass die zweite Teilzeitbeschäftigung nicht als Nebenbeschäftigung anzusehen ist, die den Leistungsbezug verhindern könnte.

Welches sind die Möglichkeiten von vollständiger Unterbrechung und wie werden Ihre Leistungen berechnet?

  • Sie setzen bei beiden Arbeitgebern gleichzeitig ganz mit der Arbeit aus.

In diesem Fall können Sie Leistungen für eine vollständige Unterbrechung (100%) erhalten, wenn alle Leistungsbezugsbedingungen erfüllt sind. Achtung! Wenn die Summe beider Beschäftigungen eine Vollzeit übersteigt, erhalten Sie nie mehr als den Betrag, der für eine vollzeitige Unterbrechung vorgesehen ist.

  • Sie setzen zunächst beim Arbeitgeber A ganz mit der Arbeit aus und setzen später (nicht unbedingt anschließend) beim Arbeitgeber B ganz mit der Arbeit aus.

In diesem Fall können Sie für jeden Zeitraum von vollständiger Aussetzung Leistungen erhalten, die im Verhältnis zur Beschäftigungsbruchzahl beim jeweiligen Arbeitgeber stehen.

Beispiel: ein Arbeitnehmer ist bei einem Arbeitgeber A zu 19/38 und bei einem Arbeitgeber B zu 19/38 beschäftigt. Er nimmt beim Arbeitgeber A einen dreimonatigen Vollzeit-Zeitkredit vom 1. Januar bis zum 31. März und später beim Arbeitgeber B einen sechsmonatigen Vollzeit-Zeitkredit vom 1. Juni bis zum 31. November. Für jeden Zeitraum von Vollzeit-Zeitkredit, den er nimmt, erhält er Unterbrechungsgeld, das im Verhältnis zu seiner Beschäftigungsbruchzahl beim jeweiligen Arbeitgeber steht, nämlich die Hälfte des Leistungsbetrages für einen Vollzeit-Zeitkredit (Leistungsbetrag für einen Vollzeit-Zeitkredit x 19/38).

  • Sie setzen bei beiden Arbeitgebern ganz mit der Arbeit aus und beide Arbeitsaussetzungszeiträume überschneiden sich.

Wenn alle Leistungsbezugsbedingungen erfüllt sind, erhalten Sie während des Zeitabschnitts, in dem die Arbeit nur bei einem Arbeitgeber ausgesetzt wird, Unterbrechungsleistungen, die im Verhältnis zur Beschäftigungsbruchzahl bei diesem Arbeitgeber stehen.

Während des Zeitabschnitts, in dem die Arbeit bei beiden Arbeitgebern ausgesetzt wird, entspricht der Leistungsbetrag dem, der bei einer vollständigen Unterbrechung (100%) gezahlt wird. Wenn die Summe beider Beschäftigungen eine Vollzeit übersteigt, erhalten Sie nie mehr als den Betrag, der für eine vollzeitige Unterbrechung vorgesehen ist.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer ist beim Arbeitgeber A zu 19/38 und beim Arbeitgeber B zu 19/38 beschäftigt. Er möchte vom 01.01 bis zum 28.02 einen Vollzeit-Zeitkredit beim Arbeitgeber A und vom 01.02 bis zum 31.03 einen Vollzeit-Zeitkredit beim Arbeitgeber B nehmen.

Im Zeitabschnitt vom 01.01 bis zum 31.01, in dem er sich beim Arbeitgeber A in Vollzeit-Zeitkredit befindet, erhält er Unterbrechungsgeld zu 50% (Leistungsbetrag für einen Vollzeit-Zeitkredit x 19/38).

Im Zeitabschnitt vom 01.02 bis zum 28.02, in dem er sich bei beiden Arbeitgebern gleichzeitig in Vollzeit-Zeitkredit befindet, erhält er den Leistungsbetrag für eine vollständige Unterbrechung (100%).

Im Zeitabschnitt vom 01.03 bis zum 31.03, in dem er sich beim Arbeitgeber B in Vollzeit-Zeitkredit befindet, erhält er Unterbrechungsleistungen zu 50% (Leistungsbetrag für einen Vollzeit-Zeitkredit x 19/38).

Wie beantragen Sie die Unterbrechung bei Ihrem Arbeitgeber?

  • Fall 1: Sie möchten bei Ihren beiden Arbeitgebern ganz mit der Arbeit aussetzen (entweder gleichzeitig oder mit verschiedenen Beginn- und/oder Enddaten)

In diesem Fall müssen Sie beide Arbeitgeber schriftlich von Ihrer Absicht benachrichtigen, eine vollständige Unterbrechung Ihrer Arbeitsleistungen zu erhalten.

  • Fall 2: Sie möchten nur bei einem Ihrer beiden Arbeitgeber ganz mit der Arbeit aussetzen

In diesem Fall müssen Sie nur den Arbeitgeber benachrichtigen, bei dem Sie eine vollständige Unterbrechung Ihrer Arbeitsleistungen nehmen möchten.

Wie verläuft das Antragsverfahren beim LfA?

Den Antrag beim LfA dürfen Sie nur einreichen, wenn der oder die Arbeitgeber mit der Laufbahnunterbrechung einverstanden ist/ sind.  Das Antragsverfahren muss für jeden Antrag abgewickelt werden (Erstantrag, Verlängerungsantrag oder neuen Antrag).

  • Fall 1: Sie möchten bei Ihren beiden Arbeitgebern ganz mit der Arbeit aussetzen (entweder gleichzeitig oder mit verschiedenen Beginn- und/oder Enddaten)

Wenn Sie von beiden Arbeitgebern eine positive Antwort erhalten haben, müssen Sie frühestens 6 Monate vor dem Beginn der Unterbrechung oder Unterbrechungsverlängerung und spätestens 2 Monate nach dem Beginn der Unterbrechung oder Unterbrechungsverlängerung obligatorisch zwei Antragsformulare beim LfA einreichen. Jedes Formular muss von Ihnen selbst und vom betroffenen Arbeitgeber unterzeichnet werden. Nur wenn beide Formulare ordnungsgemäß eingereicht wurden, wird das LfA Ihre Anträge bearbeiten können.

Achtung! Selbst wenn Sie für Ihre Laufbahnunterbrechungen kein Unterbrechungsgeld beantragen, sind Sie verpflichtet, dem LfA Antragsformulare zukommen zu lassen.

  • Fall 2: Sie möchten nur bei einem Ihrer beiden Arbeitgeber ganz mit der Arbeit aussetzen

Wenn der Arbeitgeber, bei dem Sie Ihre Arbeitsleistungen ganz unterbrechen möchten, mit der Unterbrechung einverstanden ist, müssen Sie ein einziges Formular, das von Ihnen und von diesem Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben wurde, einreichen.

Sie müssen dem Antragsformular eine Erklärung Ihres anderen Arbeitgebers beifügen, in der alle Angaben zu dieser zweiten Beschäftigung enthalten sind. Auf der Website des LfA finden Sie ein Formular zur Meldung dieser Beschäftigung (Erklärung über eine Beschäftigung bei zwei verschiedenen Arbeitgebern).

Welche Regeln gelten bei einem Zusammentreffen mit einer selbstständigen Tätigkeit?

Welche Regeln Sie beachten müssen, hängt vom Tätigkeitssektor ab, zu dem Sie gehören (siehe Infoblatt T1).

Wenn Sie sich für eine vollständige Unterbrechung bei jedem Ihrer Arbeitgeber entscheiden, gelten für das Zusammentreffen mit einer selbstständigen Tätigkeit die Regeln, die bei einer vollständigen Unterbrechung zur Anwendung kommen.

Beispiel:

Die unterbrechende Person hat das Recht auf eine vollständige Unterbrechung in Form eines viermonatigen Elternurlaubs für jedes ihrer Kinder bei jedem ihrer Arbeitgeber in Anspruch genommen. Es kommen die Bestimmungen bei vollständiger Unterbrechung zur Anwendung, und folglich hat sie nur Anspruch auf ingesamt 12 Monate Zusammentreffen mit ihrer selbstständigen Tätigkeit für alle ihre beruflichen Unterbrechungen zusammen.

Verkürzung der Arbeitszeit bei einer Teilzeitbeschäftigung bei zwei Arbeitgebern

Wie dürfen Sie bei einer Teilzeitbeschäftigung bei zwei Arbeitgebern Ihre Arbeitszeit verkürzen?

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind (siehe die folgende Frage), kann der Zeitkredit, die Laufbahnunterbrechung oder der thematische Urlaub:

  • entweder nur bei einem der beiden Arbeitgeber;
  • oder bei beiden Arbeitgebern genommen werden.

Beispiel: ein Arbeitnehmer ist bei einem Arbeitgeber A zu 19/38 und bei einem Arbeitgeber B zu 19/38 beschäftigt. Er möchte einen Einfünftel-Zeitkredit nehmen. In einem solchen Fall darf er je nach Wahl entweder nur beim Arbeitgeber A / nur beim Arbeitgeber B seine Arbeitszeit um ein Fünftel verkürzen, oder sowohl beim Arbeitgeber A als auch beim Arbeitgeber B seine Arbeitszeit um ein Zehntel verkürzen.

Beispiel 2: ein Arbeitnehmer ist bei einem Arbeitgeber A zu 19/38 und bei einem Arbeitgeber B zu 19/38 beschäftigt. Er möchte einen Halbzeit-Zeitkredit nehmen. In einem solchen Fall darf er je nach Wahl entweder nur beim Arbeitgeber A / nur beim Arbeitgeber B seine Arbeitszeit auf eine Halbzeit verkürzen, oder beispielsweise seine Arbeitszeit beim Arbeitgeber A um 20% und beim Arbeitgeber B um 30% verkürzen.

Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen, um eine Verkürzung der Arbeitszeit um ein Fünftel oder auf eine Halbzeit zu erhalten?

  • Sie müssen bei zwei juristisch verschiedenen Arbeitgebern Teilzeit beschäftigt sein;
  • Die Summe der per Arbeitsvertrag vereinbarten Beschäftigungsbruchzahlen der Teilzeitbeschäftigungen muss:
    • für eine Verkürzung der Arbeitszeit um ein Fünftel mindestens eine Vollzeit erreichen; 
      Achtung!  Bei einem Zeitkredit muss die Arbeitsregelung außerdem auf mindestens fünf Tage in der Woche verteilt sein.
    • für eine Verkürzung der Arbeitszeit auf eine Halbzeit mindestens Dreiviertel einer Vollzeit erreichen.
  • Der/die Arbeitgeber, bei dem oder denen Sie eine Verkürzung der Arbeitszeit beantragen, müssen der Verkürzung zustimmen.
  • Die Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel in Form eines Urlaubs an einem Tag oder an zwei halben Tagen pro Woche muss beim Arbeitgeber, bei dem sie genommen wird, eine Verkürzung um ein Fünftel der bei ihm geltenden Vollzeit zur Folge haben.

Die Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel kann bei einem der beiden Arbeitgeber genommen werden oder auf beide Beschäftigungen verteilt werden. Wenn die Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel auf beide Beschäftigungen verteilt wird, müssen beide Arbeitszeitverkürzungen identische Beginn- und Enddaten haben und zusammen eine Verkürzung der gesamten Arbeitszeit um ein Fünftel ergeben.

Während der Laufzeit einer auf beide Beschäftigungen verteilten Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel darf die zusammengerechnete verbleibende Arbeitszeit außerdem keine Vierfünftelzeit übersteigen. Wenn die gesamte Beschäftigung des Arbeitnehmers, von der ausgegangen wird, eine Vollzeit übersteigt, muss die Stundenanzahl der Arbeitszeitverkürzung mehr als eine Einfünftelzeit betragen. Der Leistungsbetrag wird dagegen immer ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung (100%) berechnet, selbst wenn die ursprüngliche Beschäftigung des Arbeitnehmers eine Vollzeit überschreitet.

  • Die Verkürzung der Arbeitszeit auf eine Halbzeit ergibt bei einer Vollzeitbeschäftigung eine Verkürzung um 50%.  Die Verkürzung der Arbeitszeit auf eine Halbzeit kann bei einem der beiden Arbeitgeber genommen werden oder auf beide Beschäftigungen verteilt werden.  Wenn die Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit auf beide Beschäftigungen verteilt wird, müssen beide Arbeitszeitverkürzungen identische Beginn- und Enddaten haben und zusammen eine Verkürzung der gesamten Arbeitszeit auf eine Halbzeit ergeben. Während der Laufzeit einer auf beide Beschäftigungen verteilten Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit darf die zusammengerechnete verbleibende Arbeitszeit außerdem keine Halbzeit übersteigen.

Alle anderen Bedingungen, die an die Form von Arbeitszeitverkürzung geknüpft sind (Betriebszugehörigkeit, Beschäftigungsbedingung,...), müssen genauso wie bei einer Beschäftigung bei einem einzigen Arbeitgeber erfüllt sein. 

Die Arbeitszeitverkürzung ist den anderweitigen Modalitäten (Dauer, Grenze in puncto gleichzeitiger Abwesenheiten) unterworfen, die beim Arbeitgeber, bei dem sie genommen wird, gelten.  

Wenn eine der beiden Beschäftigungen beendet wird, wird die Arbeitsverkürzung um ein Fünftel oder auf eine Halbzeit ebenfalls beendet, da die Bedingungen in dem Fall nicht mehr erfüllt sind. 

Wie beantragen Sie die Unterbrechung bei Ihrem Arbeitgeber?

  • Fall 1: Sie möchten Ihre Arbeitszeit bei beiden Arbeitgebern (gleichzeitig) verkürzen

In diesem Fall müssen obligatorisch beide Arbeitgeber von Ihrer Absicht, Ihre Arbeitszeit zu verkürzen, schriftlich benachrichtigen. Sie müssen jedem Arbeitgeber außerdem einen Nachweis über Ihre Beschäftigung beim anderen Arbeitgeber vorlegen (z.B. Kopie des Arbeitsvertrages, Bescheinigung,...).

  • Fall 2:  Sie möchten Ihre Arbeitszeit nur bei einem Ihrer beiden Arbeitgeber verkürzen

In diesem Fall müssen Sie nur den Arbeitgeber, bei dem Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen möchten, von Ihrer Absicht schriftlich benachrichtigen. Sie müssen diesem Arbeitgeber außerdem einen Nachweis über Ihre Beschäftigung beim anderen Arbeitgeber vorlegen (z.B. Kopie des Arbeitsvertrages, Bescheinigung,...).

Wie verläuft das Antragsverfahren beim LfA?

Den Antrag beim LfA dürfen Sie nur einreichen, wenn der oder die Arbeitgeber mit der Unterbrechung einverstanden ist/sind. Das hiernach beschriebene Antragsverfahren muss für jeden Antrag abgewickelt werden (Erstantrag, Verlängerungsantrag oder neuen Antrag).

  • Fall 1: Sie möchten Ihre Arbeitszeit bei beiden Arbeitgebern (gleichzeitig) verkürzen

Wenn Sie von beiden Arbeitgebern eine positive Antwort erhalten haben, müssen Sie frühestens 6 Monate vor dem Beginn der Unterbrechung oder Unterbrechungsverlängerung und spätestens 2 Monate nach dem Beginn der Unterbrechung oder Unterbrechungsverlängerung obligatorisch zwei Antragsformulare beim LfA einreichen. Jedes Formular muss von Ihnen selbst und vom betroffenen Arbeitgeber unterzeichnet werden. Nur wenn beide Formulare ordnungsgemäß eingereicht wurden, wird das LfA Ihre Anträge bearbeiten können.

  • Fall 2: Sie möchten Ihre Arbeitszeit nur bei einem Ihrer beiden Arbeitgeber verkürzen

Wenn der Arbeitgeber, bei dem Sie Ihre Arbeitsleistungen verkürzen möchten, mit der Unterbrechung einverstanden ist, müssen Sie ein einziges Formular, das von Ihnen und von diesem Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben wurde, einreichen.

Sie müssen dem Antragsformular eine Erklärung Ihres anderen Arbeitgebers beifügen, in der alle Angaben zu dieser zweiten Beschäftigung enthalten sind. Auf der Website des LfA finden Sie ein Formular zur Meldung dieser Beschäftigung (Erklärung über eine Beschäftigung bei zwei verschiedenen Arbeitgebern).

Achtung! Selbst wenn Sie für Ihre Laufbahnunterbrechungen kein Unterbrechungsgeld beantragen, sind Sie verpflichtet, dem LfA Antragsformulare zukommen zu lassen.

Notwendigkeit, einen gedruckten Antrag zu verwenden.

Aufgrund der Besonderheiten der Bestimmungen und des Verfahrens im Falle von Beschäftigung bei zwei verschiedenen Arbeitgebern, können Sie den Antrag in diesem bestimmten Fall nicht online bei dem LfA einreichen. 

Mit anderen Worten müssen Sie hier ein gedrucktes Formular verwenden.  Diese Formulare stehen im Bereich Dokumentation der Website www.lfa.be, unter dem Weblink Formulare/Bescheinigungen, zum Ausdrucken bereit.