"Gewöhnliche" Laufbahnunterbrechung - Regelung für die statutarischen Bediensteten im öffentlichen Sektor

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Zuletzt aktualisiert am 05.03.2024

Wichtige Bemerkung!

Im Zuge der Sechsten Staatsreform wurden die Regelung und die Bezahlung der Laufbahnunterbrechungszulagen für die Personalmitglieder der Verwaltungen und öffentlichen Dienste, die von der flämischen Behörde abhängen, am 2. September 2016 regionalisiert.

Wenn Sie also einer von der flämischen Behörde abhängigen Verwaltung oder öffentlichen Dienststelle angehören, findet der Inhalt dieses Infoblatts für Sie keine Anwendung mehr.  Gegebenenfalls finden Sie Informationen über die neuen Bestimmungen auf der Website: www.werk.be.

Was ist die "gewöhnliche" Laufbahnunterbrechung?

Die "gewöhnliche" Laufbahnunterbrechung bietet den Beamten die Möglichkeit, ihre Arbeitsleistungen vollständig oder teilweise auszusetzen und dabei eine vom LfA bezahlte Zulage zu beziehen.

Die Zulage, die gewährt wird, hängt von der Art der Laufbahnunterbrechung (vollständige Unterbrechung, Verkürzung der Arbeitsleistungen), vom Alter des Beschäftigten, von der unterbrochenen Arbeitszeit und von der Anzahl Kinder und deren Alter ab.

Welches ist die anwendbare Regelung?

Die auf die statutarischen Personalmitglieder des öffentlichen Sektors anwendbare Gesetzesgrundlage ist der königliche Rahmenerlass vom 07.05.1999 über die Unterbrechung der Berufslaufbahn des Personals der Verwaltungen.

Auf wen ist diese Regelung anwendbar?

Diese Regelung gilt für die Personalmitglieder, die einem Statut unterliegen, d.h. die ernannten Beamten der folgenden Behörden:

  • der föderalen Behörde;
  • der Lokal- und Föderalpolizei;
  • des gerichtlichen Stands;
  • der Regionen und Gemeinschaften.

Diese Regelung ist seit dem 1. März ebenfalls auf die politischen Mitarbeiter der Abgeornetenkammer und des Senats anwendbar. Diese Mitarbeiter sind mit einem zeitweiligen Statut beschäftigt, das von der Abgeordnetenkammer, bzw. vom Senat geregelt wird.

Sind ausgeschlossen und fallen in den Geltungsbereich einer anderen Regelung:

  • die Personalmitglieder der Lokal- und Provinzverwaltungen;
  • die Personalmitglieder des Unterrichtswesens;
Wichtige Bemerkung zu diesem Rahmenerlass vom 07.05.1999

Dieser Rahmenerlass wurde verabschiedet, damit alle möglichen Arten der Laufbahnunterbrechung, ihre entsprechenden Unterbrechungszulagen und die Kumulierungsregeln vorschriftsmäßig vorgesehen sind.

ACHTUNG : Die Bestimmungen dieses Rahmenerlasses sind nicht automatisch anwendbar!

Jede Behörde (Föderaler Staat, Regionen, Gemeinschaften, ...) muss nämlich einen Erlass oder interne Vorschriften verabschieden, in dem oder denen sie die Maßnahmen und die Personalgruppen festsetzt, auf die sie die Regeln des besagten Rahmenerlasses bzw. der besagten Vorschriften anwendet. Die verschiedenen Behörden können die Bestimmungen des königlichen Rahmenerlasses nur einschränken und nie ausweiten.

Beispiel: Die Laufbahnunterbrechung um 1/3, 1/4 und 1/5-Zeit ist in der für die Beamten der föderalen Behörde geltenden Regelung nicht vorgesehen.

Nehmen Sie mit Ihrem Personaldienst Kontakt auf, um zu erfahren, welche Regelung für Sie gilt.

Welches sind die verschiedenen Arten von "gewöhnlicher" Laufbahnunterbrechung?

  • Die vollständige Laufbahnunterbrechung
  • Die teilweise Unterbrechung "allgemeines System" ;
  • Die teilweise Unterbrechung "Laufbahnendesystem"

Kann die "gewöhnliche" Laufbahnunterbrechung Ihnen verweigert werden?

Für die meisten Beamten ist die Laufbahnunterbrechung ein Rechtsanspruch. Jedoch können gewisse Personalgruppen von diesem Rechtsanspruch ausgeschlossen sein.

Nehmen Sie mit Ihrem Personaldienst Kontakt auf, um zu erfahren, ob Sie Recht auf eine vollständige oder teilweise Laufbahnunterbrechung haben.

Die vollständige Laufbahnunterbrechung

Als Vollzeit- oder Teilzeitbediensteter ist es für Sie möglich, ganz mit der Arbeit auszusetzen.

Welches ist die Dauer einer vollständigen Laufbahnunterbrechung?

Sie können Zeiträume von mindestens 3 Monaten und höchstens 12 Monaten beantragen.

Hinweis: Wenn Sie Ihre Berufslaufbahn während vollen Monaten (ganz oder teilweise) unterbrechen möchten, müssen Sie Zeiträume beantragen, die sich von einem beliebigen Kalendertag im ersten Monat bis zum Vortage dieses Kalendertages im letzten Monat erstrecken. Zum Beispiel, drei Monate vom 1. März bis zum 31. Mai (und nicht bis zum 1. Juni) oder 10 Monate vom 15 Mai bis zum 14 März des darauffolgenden Jahres (und nicht bis zum 15. März).

Die Gesamtdauer ist auf 60 Monate über die gesamte Laufbahn begrenzt.

Jedoch wird die Höchstdauer von 60 Monaten um die Zeiträume von vollständiger Laufbahnunterbrechung, die Sie bereits gemäß gleich welchem Gesetzes- oder Regelungstext in gleich welchem Sektor erhalten haben, reduziert.

Die Zeiträume von vollständiger Laufbahnunterbrechung im Rahmen der spezifischen Formen (Elternurlaub, medizinischer Beistand oder Palliativpflege) werden jedoch nie vom sechzigmonatigen Kredit abgebucht.

Auf welche Zulagen haben Sie Anspruch?

Die Leistungsbeträge finden Sie unter "Beträge" - 3.1 Vollzeitige Unterbrechung.

Hinweis: die Zulage ist eine Pauschale. Der Betrag der Zulage hängt also nicht von Ihrem Arbeitsentgelt ab. Wenn Sie jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das Jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung des Betrages der Zulage.

Die teilweise Unterbrechung im "allgemeinen System"

Was ist das allgemeine System?

Es handelt sich um ein System von teilweiser Unterbrechung, das Ihnen als Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigter die Möglichkeit bietet, vor Vollendung des 55. Lebensjahres Ihre Arbeitszeit zu verkürzen.

Welche Arten von Arbeitszeitverkürzung können Sie in Anspruch nehmen?

Als Vollzeitbediensteter, können Sie theoretisch Ihre Arbeitszeit verkürzen:

  • um eine 1/5-Zeit;
  • um eine 1/4-Zeit;
  • um eine 1/3-Zeit;
  • auf eine 1/2-Zeit.

Als Teilzeitbeschäftigter, dessen Arbeitszeitregelung mindestens den 3/4 einer Vollzeitbeschäftigung entspricht, können Sie Ihre Arbeitszeit auf eine Halbzeit, nämlich auf die Hälfte einer Vollzeitbeschäftigung verkürzen.

Achtung!

Alle diese Arbeitszeitverkürzungsmöglichkeiten sind nicht systematisch in allen Verwaltungen anwendbar!

Nehmen Sie mit Ihrem Personaldienst Kontakt auf, um zu erfahren, welche Form von Arbeitszeitverkürzung Sie beanspruchen können.

Welches ist die Dauer der Arbeitszeitverkürzung im allgemeinen System?

Im allgemeinen System, können Sie Ihre Arbeitsleistungen für Zeitabschnitte von mindestens 3 Monaten verkürzen.

Hinweis: Wenn Sie Ihre Berufslaufbahn während vollen Monaten (ganz oder teilweise) unterbrechen möchten, müssen Sie Zeiträume beantragen, die sich von einem beliebigen Kalendertag im ersten Monat bis zum Vortage dieses Kalendertages im letzten Monat erstrecken. Zum Beispiel, drei Monate vom 1. März bis zum 31. Mai (und nicht bis zum 1. Juni) oder 10 Monate vom 15 Mai bis zum 14 März des darauffolgenden Jahres (und nicht bis zum 15. März).

Zusammengerechnet dürfen diese Zeitabschnitte über die gesamte Laufbahn keine 60 Monate überschreiten.

Jedoch wird die Höchstdauer von 60 Monaten um die Zeiträume von teilweiser Laufbahnunterbrechung, die Sie bereits gemäß egal welchem Gesetzes- oder Regelungstext in egal welchem Sektor erhalten haben, reduziert.

Die Zeiträume von teilweiser Laufbahnunterbrechung im Rahmen der Sonderformen (Elternurlaub, medizinischer Beistand oder Palliativpflege) werden jedoch nie vom Maximalkredit von 60 Monaten abgezählt.

Besonderheiten für die Beamten, die der föderalen Behörde unterstehen

Die Beamten, die der föderalen Behörde unterstehen, können Ihren Anspruch auf eine vollständige Laufbahnunterbrechung vollständig oder teilweise in einen Anspruch auf eine Leistungsverkürzung auf Halbzeit umwandeln und somit höchstens 120 Monate Verkürzung auf Halbzeit über Ihre gesamte Laufbahn erhalten. Spezifische Regeln sind ebenfalls für die Anrechnung der bereits genommenen Laufbahnunterbrechungszeiten auf die höchstzulässige Gesamtdauer vorgesehen worden.

Näheres erfahren Sie bei Ihrem Personaldienst.

Auf welche Zulagen haben Sie Anspruch?

Die Leistungsbeträge finden Sie unter "Beträge" - 3.2 Verkürzung der Arbeitszeit - Allgemeines System.

Hinweis: die Zulage ist eine Pauschale. Der Betrag der Zulage hängt also nicht von Ihrem Arbeitsentgelt ab. Wenn Sie jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das Jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung des Betrages der Zulage.

Die Leistungsverkürzung im "Laufbahnendesystem"

Was ist das Laufbahnendesystem?

Es handelt sich um ein System, das Ihnen als Beamten die Möglichkeit bietet, Ihre Laufbahn bis zur Pensionierung Teilzeit zu unterbrechen.

Welche Arten von Leistungsverkürzung können Sie in Anspruch nehmen?

Die teilweise Laufbahnunterbrechung im "Laufbahnendesystem".

Was ist das Laufbahnendesystem?

Es handelt sich um eine teilweise Unterbrechung, die Ihnen die Möglichkeit bietet, Ihre Arbeitsleistungen bis zur Pensionierung zu verkürzen, und dabei eine Unterbrechungszulage zu beziehen, deren Betrag erhöht ist (siehe weiter in diesem Infoblatt).

Wichtiger Hinweis: Sie sind nicht gezwungen, die teilweise Unterbrechung im Laufbahnendesystem an einem Stück bis zur Pension zu nehmen. Wenn Sie Ihre Arbeitsleistungen nicht bis zur Pension verkürzen möchten, können Sie eine beliebige Dauer beantragen, sofern diese Dauer mindestens 3 Monate beträgt.

Welche Arten von Leistungsverkürzung können Sie erhalten?

Allgemeine Regel

Als Vollzeitbeschäftigter, können Sie Ihre Leistungen verkürzen:

  • um eine 1/5-Zeit 
  • um eine 1/4-Zeit
  • um eine 1/3-Zeit
  • auf eine 1/2-Zeit

Als Teilzeitbeschäftigter, dessen Arbeitszeitregelung mindestens den 3/4 einer Vollzeitbeschäftigung entspricht, können Sie Ihre Arbeitsleistungen nur auf die Hälfte einer Vollzeitbeschäftigung verkürzen.

Wie alt muss man sein, um das Laufbahnendesystem in Anspruch zu nehmen?

Allgemeine Regel

Um eine Verkürzung der Arbeitsleistungen im Rahmen des Laufbahnendesystems beanspruchen zu können, müssen Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben.

Ausnahme

Wenn Sie die vorschriftsmäßig vorgesehenen Abweichungsbedingungen erfüllen, ist es möglich, das Laufbahnendesystem ab vollendetem 50. Lebensjahr in Anspruch zu nehmen.

Achtung! Diese Bedingungen sind je nach der gewünschten Unterbrechungsbruchzahl verschieden.

Bedingungen, um das Laufbahnendesystem ab vollendetem 50. Lebensjahr zu erhalten.

Im Falle einer Leistungsverkürzung um 1/5-Zeit

Für eine Verkürzung der Arbeitsleistungen um eine 1/5-Zeit ist es möglich, bereits ab 50 Jahren vom Laufbahnendesystem Gebrauch zu machen, wenn Sie sich in einer der beiden nachfolgenden Situationen befinden:

1. Sie haben einen "schweren Beruf" ausgeübt

Achtung! Dieser schwere Beruf muss mindestens 5 Jahre innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre oder 7 Jahre innerhalb der vorangegangenen 15 Jahre ausgeübt worden sein.

Für die Anwendung dieser Ausnahme gibt es drei Kategorien von schweren Berufen:

  • Mehrschichtarbeit;
  • Arbeit in unterbrochenen Diensten;
  • Arbeitsregelung, die Nachtarbeit vorsieht.

Nähere Informationen über diese drei Kategorien von schweren Berufen finden Sie weiter in diesem Infoblatt.

2. Sie haben eine Berufslaufbahn von mindestens 28 Jahren zurückgelegt.

Werden bei der Berechnung der Berufslaufbahn von mindestens 28 Jahren berücksichtigt:

  • jedes Beschäftigungskalenderjahr im System des Privatsektors, für welches mindestens 285 Tage bei 6 Tagen in der Woche Vollzeit entlohnt wurden;
  • jedes Beschäftigungskalenderjahr im System des öffentlichen Sektors, für welches mindestens 237 Tage bei 5 Tagen in der Woche tatsächlich Vollzeit gearbeitet wurden;

Für Kalenderjahre im System des Privatsektors mit weniger als 285 Beschäftigungstagen wird die Gesamtzahl dieser Tage durch 285 geteilt. Das auf die nächstniedrigere volle Zahl abgerundete Ergebnis gibt die Anzahl zusätzlich zu berücksichtigender Jahre.

Für Kalenderjahre im System des öffentlichen Sektors mit weniger als 237 Beschäftigungstagen wird die Gesamtzahl dieser Tage durch 237 geteilt. Das auf die nächstniedrigere volle Zahl abgerundete Ergebnis gibt die Anzahl zusätzlich zu berücksichtigender Jahre.

Für Kalenderjahre mit mehr als 285 - bzw. 237 - Beschäftigungstagen, werden die Tage, die 285 - bzw. 237 Tage - übersteigen nicht berücksichtigt.

Die Summe der Jahre der Punkte 1° und 2° wird auf die nächste volle Zahl aufgerundet.

Für die Beschäftigungsjahre im Privatsektor werden nachfolgende Tage mit in Vollzeit entlohnten Tagen gleichgestellt:

  • Mutterschaftsurlaub;
  • Urlaub anlässlich der Geburt eines Kindes;
  • Adoptionsurlaub;
  • Mutterschutzurlaub und vorsorgliche Entfernung der schwangeren Frauen;
  • Elternurlaub im Rahmen einer Unterbrechung der Berufslaufbahn.

Für die Beschäftigungsjahre im öffentlichen Sektor werden nachfolgende Tage mit tatsächlich in Vollzeit geleisteten Diensten gleichgestellt:

  • einen Urlaub mit Gehaltsfortzahlung;
  • Mutterschaftsurlaub;
  • Urlaub anlässlich der Geburt eines Kindes;
  • Adoptionsurlaub;
  • Mutterschutzurlaub und vorsorgliche Entfernung der schwangeren Frauen;
  • Elternurlaub im Rahmen einer Unterbrechung der Berufslaufbahn.

Die Erklärung über die 28 Jahre Berufslaufbahn wird auf dem Antragsformular C61 abgegeben (siehe die Frage "Welche Formalitäten müssen Sie erledigen, um eine Laufbahnunterbrechung zu erhalten?").

Im Falle einer Leistungsverkürzung um 1/3, 1/4 oder auf eine Halbzeit

Sie können das Laufbahnendesystem bereits ab 50 Jahren in Form einer Verkürzung der Arbeitsleistungen um 1/3, 1/4 oder auf eine Halbzeit erhalten, wenn Sie einen schweren Beruf ausgeübt haben, für den ein bedeutender Mangel an Fachkräften herrscht.

Achtung! Dieser schwere Beruf muss mindestens 5 Jahre innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre oder 7 Jahre innerhalb der vorangegangenen 15 Jahre ausgeübt worden sein.

Für die Anwendung dieser Ausnahme gibt es drei Kategorien von schweren Berufen:

  • Mehrschichtarbeit;
  • Arbeit in unterbrochenen Diensten;
  • Arbeitsregelung, die Nachtarbeit vorsieht.

Nähere Informationen über diese drei Kategorien von schweren Berufen finden Sie weiter in diesem Infoblatt.

Zurzeit gibt es in den Vorschriften in Sachen Laufbahnunterbrechung nur zwei Kategorien von schweren Berufen, für die ein bedeutender Mangel an Fachkräften herrscht. Es handelt sich um:

  • Krankenpfleger und das Pflegepersonal in Krankenhäusern;
  • Krankenpfleger und das Pflegepersonal in Altenheimen oder in Alten- und Pflegeheimen.

Für die Anwendung dieser Bestimmung, gelten drei Berufe als ,,Pflegepersonal":

  • Pflegehelfer;
  • Heilgymnasten;
  • Ergotherapeuten.

NB: zu diesen zwei Kategorien von Mangelberufen werden die Berufe hinzukommen, die in einer Liste der Mangelberufe aufgenommen sein werden, die man ausgehend von den regionalen bzw. gemeinschaftlichen Listen der Mangelberufe erstellen wird. Diese einheitliche Liste muss jährlich im Ministerrat, nach Beratung mit dem Gemeinsamen Ausschuss für alle öffentlichen Dienste, nach einstimmiger Stellungnahme des Geschäftsführenden Ausschusses des LfA und nach Stellungnahme der Kommission der öffentlichen Unternehmen, per Erlass verabschiedet werden.
Diese Liste besteht noch nicht! Daraus folgt, dass zurzeit allein die in dieser Dokumentation genannten Personalgruppen Berufe ausüben, die als Mangelberufe gelten.

Welches sind die schweren Berufe, die es ermöglichen, das Laufbahnendesystem ab 50 Jahren zu erhalten?

Es gibt drei Kategorien von schweren Berufen:

  • Mehrschichtarbeit, nämlich die Arbeit in mindestens zwei Schichten von mindestens zwei Arbeitnehmern, wobei die Schichten sowohl objektmäßig als auch umfangmäßig die gleiche Arbeit verrichten, im Laufe des Tages ohne Unterbrechung aufeinander folgen und die Überlappung nicht das Viertel der täglichen Aufgaben des Arbeitnehmers überschreitet, unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer die Schichten alternierend wechselt.

Beispiele von Arbeitsregelungen, die keine Mehrschichtarbeit sind;

Eine Schicht von 5 Arbeitnehmern arbeitet von 5 Uhr bis 8 Uhr, um den Arbeitsplatz für eine Produktionsschicht vorzubereiten, die von 8 Uhr bis 16 Uhr arbeitet. Es handelt sich also nicht um Mehrschichtarbeit, da die Schichten nicht die gleiche Arbeit verrichten;

  • eine erste Schicht von 8 Arbeitnehmern arbeitet von 10 Uhr bis 18 Uhr, eine zweite Schicht von 14 Uhr bis 22 Uhr. Sie verrichten die gleiche Arbeit, doch es handelt sich in diesem Fall nicht um Mehrschichtarbeit, da es eine Überlappung von 4 Stunden gibt (von 14 Uhr bis 18 Uhr), was der Hälfte entspricht, also mehr als einem Viertel der täglichen Aufgaben der Arbeitnehmer;
  • ein Arbeitnehmer verrichtet die gleiche Arbeit, wie sein Kollege. Der Eine arbeitet von 6:00 Uhr bis 13:30 Uhr und der Andere von 13:00 Uhr bis 18:30 Uhr. Jeden Tag wechseln sie sich ab. Es gibt keine anderen Kollegen, die die gleiche Arbeit verrichten. Es handelt sich nicht um Mehrschichtarbeit, da jede Schicht nur aus einem Arbeitnehmer besteht;
  • Es gibt zwei Schichten von jeweils 10 Personen. Die Eine arbeitet von 6 Uhr bis 14 Uhr und die Andere von 14 Uhr bis 22 Uhr. Der betroffene Arbeitnehmer ist in der Schicht von 6 Uhr bis 14 Uhr beschäftigt. Es handelt sich wieder nicht um Schichtarbeit, da der Arbeitnehmer nicht alterniert: er arbeitet immer in der gleichen Schicht.
  • Arbeit in unterbrochenen Diensten: Diese Arbeitsregelung bedeutet, dass der Arbeitnehmer immer tagsüber beschäftigt ist, und dass mindestens 11 Stunden zwischen dem Arbeitsbeginn und dem Arbeitsende liegen, mit einer Unterbrechung von mindestens 3 Stunden und mit mindestens 7 Stunden Arbeitsleistungen. Die Arbeit in unterbrochenen Diensten muss die gewöhnliche Arbeitsregelung des Arbeitnehmers sein. Sie darf nicht gelegentlich sein.

Beispiel:

Eine Arbeitnehmerin ist ständig vor und nach den normalen Arbeitszeiten ihrer Kolleginnen als Reinigungsfachkraft beschäftigt und ihre Arbeitsleistungen werden von 6:30 Uhr bis 9:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 20:30 Uhr erbracht. Es handelt sich also tatsächlich um Arbeit in unterbrochenen Diensten, denn:

  • es handelt sich um Tagesleistungen (zwischen 6 Uhr morgens und Mitternacht);
  • es liegen 14 Stunden zwischen dem Arbeitsbeginn und dem Arbeitsende (von 6:30 Uhr bis 20:30 Uhr = mindestens 11 Stunden);
  • es gibt eine Unterbrechung zwischen 9:00 Uhr und 16:00 Uhr = 7 Stunden = mindestens 3 Stunden;
  • die gesamten Arbeitsleistungen belaufen sich auf 7 Stunden (von 6:30 Uhr bis 9:00 Uhr = 2 Stunden 30 Minuten und von 16:00 Uhr bis 20:30 Uhr = 4 Stunden 30 Minuten).
  • Arbeitsregelung, die Nacharbeit vorsieht: diese Arbeitsregelung beinhaltet gewöhnlich Arbeitsleistungen zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr. Arbeitnehmer, deren Arbeitsleistungen ausschließlich zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr liegen, und Arbeitnehmer, deren Arbeitsleistungen gewöhnlich ab 5 Uhr beginnen, sind ausgenommen.

Auf welche Zulagen haben Sie Anspruch?

Die Leistungsbeträge finden Sie unter "Beträge" - 3.3 Laufbahnendesystem.

Hinweis: die Zulage ist eine Pauschale. Der Betrag der Zulage hängt also nicht von Ihrem Arbeitsentgelt ab. Wenn Sie jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das Jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung des Betrages der Zulage.

Achtung!

Wenn Sie in einer Verwaltung beschäftigt sind, in der die Leistungsverkürzung im Laufbahnendesystem nicht vorgesehen ist, beziehen Sie eine Zulage, deren Brutto- und Nettobeträge diejenigen sind, die im allgemeinen System von Leistungsverkürzung vorgesehen sind.

Können Sie von einer Leistungsverkürzung im allgemeinen System zu einer Leistungsverkürzung im Laufbahnendesystem übergehen?

Ja, wenn Sie in einer Verwaltung beschäftigt sind, in der die Leistungsverkürzung im Laufbahnendesystem vorgesehen ist. Da es sich jedoch um zwei verschiedene Leistungsverkürzungen handelt (deren Dauern und Zulagen nicht die Gleichen sind), ist der Übergang von der Leistungsverkürzung im allgemeinen System zur Leistungsverkürzung im Laufbahnendesystem nicht automatisch. Mit anderen Worten, wenn Sie während einer Zeit von Leistungsverkürzung im allgemeinen System das erforderliche Alter erreichen, um in den Genuss der Leistungsverkürzung im Laufbahnendesystem zu kommen, wird die Zulage nicht automatisch erhöht.

Um in den Genuss der im Rahmen der Leistungsverkürzung im Laufbahnendesystem gewährten Vorteile zu kommen, müssen Sie dazu einen Antrag stellen (siehe die Frage "Welche Formalitäten müssen Sie erledigen, um eine Laufbahnunterbrechung zu erhalten?").

Dieser neue Antrag auf Leistungsverkürzung im Laufbahnendesystem wird nach Ablauf der im allgemeinen System begonnenen Leistungsverkürzung gestellt werden können.

Ausnahme

Wenn Sie in den Genuss der im Laufbahnendesystem vorgesehenen Vorteile zu kommen wünschen, sobald Sie das erforderliche Alter erreichen, obwohl eine Leistungsverkürzung im allgemeinen System noch immer läuft, wird der laufende Zeitraum abgebrochen werden müssen. Dieser Abbruch ist nur vorbehaltlich des Einverständnisses Ihres Arbeitgebers oder gemäß den von Ihrer Verwaltung vorgesehenen Modalitäten möglich.

Anschließend werden Sie einen neuen Antrag auf Leistungsverkürzung im Laufbahnendesystem stellen müssen (siehe die Frage: "Welche Formalitäten müssen Sie erledigen, um eine Laufbahnunterbrechung zu erhalten?").

Können Sie von einer vollständigen Laufbahnunterbrechung zu einer Leistungsverkürzung übergehen und umgekehrt?

Sie können von einer vollständigen Laufbahnunterbrechung zu einer Leistungsverkürzung und umgekehrt übergehen, ohne die Arbeit wieder aufzunehmen. Wenn Sie in Vollzeit arbeiten, ist der Übergang zwischen den verschiedenen Arten von Leistungsverkürzung ebenfalls möglich (z.B. von einer Verkürzung um 1/5 zu einer Verkürzung um 1/3...). Zusammengerechnet müssen die zwei Zeiträume 3 Monate ergeben.

Sie können auch auf eine gewöhnliche Laufbahnunterbrechung eine spezifische Unterbrechung folgen lassen (Elternurlaub, medizinischer Beistand oder Urlaub wegen Palliativpflege) und umgekehrt.

Welche Formalitäten müssen Sie erledigen, um eine Laufbahnunterbrechung zu erhalten?

Gegenüber dem Arbeitgeber

Sie teilen Ihrer Behörde das Datum, ab dem die Laufbahnunterbrechung beginnen wird, und die Dauer der Laufbahnunterbrechung mit. Sie fügen dieser Mitteilung das Antragsformular C 61 bei. Diese Benachrichtigung erfolgt schriftlich und mindestens drei Monate vor dem Beginn der Unterbrechung, außer wenn die Behörde eine kürzere Frist zulässt. Für nähere Auskünfte über die Beantragung bei Ihrem Arbeitgeber, wenden Sie sich an Ihren Personaldienst.

Gegenüber dem LfA

Welches Formular muss verwendet werden?

Um eine" gewöhnliche" Laufbahnunterbrechung zu beantragen, verwenden Sie das Antragsformular C61 - Öffentlicher sektor.

Wie und wohin muss das Formular geschickt werden?

Wenn Sie statutarisches Personalmitglied einer föderalen Verwaltung oder eines Dienstes, der davon abhängt, sind oder wenn Sie statutarisches Personalmitglied der Föderal- oder Lokalpolizei sind, können Sie Ihren Antrag online ausfüllen und ihn dem LFA über das Web übersenden (siehe hiernach).

Wegen der 6. Staatsreform und der zukünftigen Regionalisierung der Laufbahnunterbrechung der Personalmitglieder der regionalen, gemeinschaftlichen Verwaltungen und der Dienste, die davon abhängen, ist es bei diesen Arbeitgebern nicht möglich, den Antrag über das Web zu stellen. Infolgedessen, wenn Sie in einer dieser Verwaltungen oder in einem Dienst, der davon abhängt, beschäftigt sind, sind Sie verpflichtet Ihren Antrag auf einem papiernen Formular (siehe hiernach) zu stellen.

Bei einem Antrag auf einem papiernen Formular

Sie können dieses Formular von der Website des LfA herunterladen: www.lfa.be.

NB: Wenn Sie keinen Internetzugang oder keinen Drucker haben, können Sie das Formular anfordern beim Büro des LfA , das für Ihren Wohnort zuständig ist, oder bei der „Abteilung Regelung Laufbahnunterbrechung / Zeitkredit“ der Zentralverwaltung des LfA.  Das Formular wird Ihnen auf einfache telefonische Bitte zugeschickt.

Sobald Sie sich das Antragformular besorgt haben, müssen Sie den für den Arbeitnehmer bestimmten Teil 1 ausfüllen und den Teil 2 vom Personaldienst ausfüllen lassen.

Sie schicken das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Formular dem Dienst Laufbahnunterbrechung / Zeitkredit des für Sie örtlich zuständigen Büro des LfA per Einschreiben zu.

Das LfA akzeptiert ebenfalls Zusendungen per gewöhnliche Post, aber im Falle von Beanstandungen liegt die Beweislast bezüglich der Einreichung des Antrages bei Ihnen.

Wenn Sie Ihr Formular persönlich beim zuständigen Büro des LfA hinterlegen, vergessen Sie nicht, eine Empfangsbestätigung anzufordern.

NB : Für die Personen, deren Wohnsitz sich nicht in Belgien, sondern in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz befindet, muss dieses Formular beim Dienst Laufbahnunterbrechung des Büros des LfA, das für die technische Betriebseinheit Ihres Unternehmens oder für Ihre Verwaltung örtlich zuständig ist, eingereicht werden.

Die Adressen der verschiedenen Büros des LfA finden Sie auf unserer Website und auf der letzten Seite der Antragsformulare.  Der Informationsdienst Laufbahnunterbrechung der Zentralverwaltung kann Ihnen diese Adressen auch mitteilen.

Welche Beweisstücke müssen Sie einreichen, um erhöhte Zulagen zu erhalten?

Wenn Sie mindestens 2 Kinder haben, von denen das jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder vor weniger als 3 Jahren adoptiert worden ist, haben Sie Anspruch auf erhöhte Zulagen.

Um diese zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antragsformular eine Bescheinigung der Kinderzulagenkasse mit Angabe der Anzahl Kinder, für welche die Kinderzulagen gewährt werden, beilegen.

Im Falle einer Adoption müssen Sie eine Kopie des Anerkennungsurteils und eine Bescheinigung der Kinderzulagenkasse beifügen.

Wenn Sie einen Antrag auf erhöhte Zulagen während einer laufenden Laufbahnunterbrechung stellen, gilt die Einreichung der vorerwähnten Beweisstücke als Antrag. Es ist also nicht nötig, ein neues Zulagenantragsformular einzureichen.  In diesem Fall werden die erhöhten Zulagen ab dem ersten Tag des Monats nach dem Monat, im Laufe dessen Sie die Beweisstücke eingereicht haben, bewilligt.

Bei einem Antrag über das Web (ausschließlich für die föderale Beamten und für die Personalmitglieder der Polizei)

Wenn Sie statutarisches Personalmitglied einer föderalen Verwaltung oder eines Dienstes, der davon abhängt (Strafanstalt, ...), sind oder wenn Sie Personalmitglied der Föderal- oder Lokalpolizei sind, können Sie Ihren Antrag online auf der Portalsite der Sozialen Sicherheit ausfüllen: https://www.socialsecurity.be

In diesem Fall muss der Arbeitgeber seinen Teil des Formulars obligatorisch zuerst ausfüllen und ihn dem LfA über das Web übermitteln.

NB: der Teil des Formulars, den der Arbeitgeber ausfüllen muss, ist in der Liste „Arbeitsverhältnisse“ des Bereichs „Unternehmung“ .

Erst nach dieser ersten Etappe können Sie Ihren Teil des Antrages ausfüllen.   Dazu bestehen zwei Möglichkeiten:

  • oder Sie nutzen den Online-Dienst auf der Portalsite der Sozialen Sicherheit: https://www.socialsecurity.be (im Bereich „Bürger“ dieser Site, unter „Dossier Laufbahnunterbrechung und Zeitkrediet“) und übermitteln diesen dem LFA über das Web;
  • entweder Sie füllen das PDF-Dokument aus, das von der Anwendung generiert wird: In diesem Fall müssen Sie es ausdrucken, ausfüllen und dann dem Büro des LfA, das für Ihren Wohnort örtlich zuständig ist (oder das für Ihren Arbeitgeber örtlich zuständig ist, wenn Sie im Ausland wohnhaft sind), per Post zukommen lassen.
Notwendigkeit, Ihre „e-Box“ zu aktivieren, wenn Sie Ihren Teil des Antrages über das Web einreichen

Die « e-Box » ist der Online-Dienst der Sozialen Sicherheit.  Es handelt sich um eine persönliche und gesicherte Mailbox, in welche jeder Bürger sich zentralisiert offizielle Dokumente der verschiedenen Einrichtungen der Sozialen Sicherheit, u.a. des LfA, zustellen lassen kann. 

Die « e-Box » ist zugänglich auf der Site https://www.mysocialsecurity.be.  Um sie zu aktivieren, brauchen Sie nur Ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen.  Dann werden Sie per E-Mail benachrichtigt, sobald eine Mitteilung in Ihre e-Box eingeht.  Um auf Ihre e-Box zuzugreifen und die Dokumente einzusehen, die Ihnen gesichert zugeschickt werden, brauchen Sie sich nur mit Ihrem elektronischen Personalausweis (auch eID genannt) oder mit einem « Token » anzumelden.

Wenn Sie Ihren Teil des Antrages auf den Elternurlaub über das Web einreichen, werden alle Angaben, die Sie dem LfA auf diesem Wege mitteilen, in einem globalen PDF-Dokument gespeichert, das als Empfangsbestätigung dient.  Dieses PDF-Dokument wird Ihnen in Ihre « e-Box » zugeschickt.

Es ist also absolut notwendig, dass Sie Ihre „e-Box“ zuerst aktivieren, wenn Sie Ihren Teil des Antrages über das Web einreichen möchten.

NB: Nähere Informationen über die „e-Box“ finden Sie auf der Website:  https://www.mysocialsecurity.be.

Verwahrung der Nachweise bei einem Antrag von erhöhten Zulagen

Falls Sie erhöhte Unterbrechungszulagen beanspruchen, weil Sie mindestens 2 Kinder haben, von denen das jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, müssen Sie an den Antrag übermittelt über das Web, keine Bescheinigung der Kinderzulagenkasse und, im Falle einer Adoption, keine Kopie des Anerkennungsurteils beifügen.  Dieser Nachweis bzw. diese Nachweise müssen Sie allerdings verwahren, denn das LfA könnte Sie darum bitten, ihn/sie ihm zu besorgen.

Achtung:  Es wird eine Revision und gegebenenfalls eine Rückforderung der bereits gezahlten Unterbrechungszulagen angeordnet, wenn Sie bei einer Kontrolle nicht in der Lage sind, dem LfA die erforderlichen Bescheinigungen zu besorgen, oder wenn diese Bescheinigungen den Vorschriften nicht genügen.

In welcher Frist muss das Formular dem LfA zugeschickt werden?

Sie müssen das Formular frühestens 6 Monate vor dem Beginn der Unterbrechung und spätestens 2 Monate nach dem Beginn der Unterbrechung dem Büro des LfA zukommen lassen.

Solange die Höchstdauer nicht erreicht ist, können Sie eine Verlängerung Ihrer Laufbahnunterbrechung erhalten oder einen neuen Antrag einreichen.

Bemerkung: Jede Verlängerung und jeder neue Antrag muss in denselben Formen und Fristen wie für einen ersten Antrag eingereicht werden.

Wenn eine Verlängerung an Ihre vorige Laufbahnunterbrechungsperiode nahtlos anschließt, braucht die Mindestdauer von 3 Monaten für diese Verlängerung nicht eingehalten zu werden.

Wenn ein neuer Antrag nicht unmittelbar auf Ihre vorige Laufbahnunterbrechungsperiode folgt, muss die Mindestdauer von 3 Monaten sehr wohl eingehalten werden.

Was ist die Folge einer Zusendung des Formulars außerhalb der Frist?

Als Empfänger der Zulagen des LfA sind Sie selbst für die Einreichung des Antragsformulars innerhalb der vorschriftsmäßigen Frist verantwortlich.

Bei einem Antrag auf Zulagen, wenn das Formular nach Verstreichen der zweimonatigen Frist nach dem Einsetzungsdatum der Unterbrechung dem LfA zugeschickt wird, entsteht der Anspruch erst ab dem Tag der Absendung des Formulars.

Welche Beweisstücke müssen Sie einreichen, um erhöhte Zulagen zu erhalten?

Wenn Sie mindestens 2 Kinder haben, von denen das Jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder vor weniger als 3 Jahren adoptiert worden ist, haben Sie Anspruch auf erhöhte Zulagen.

Um diese zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antragsformular eine Bescheinigung der Kinderzulagenkasse mit Angabe der Anzahl Kinder, für welche die Kinderzulagen gewährt werden, beilegen.

Im Falle einer Adoption müssen Sie eine Kopie des Anerkennungsurteils und eine Bescheinigung der Kinderzulagenkasse beifügen.

Wenn Sie einen Antrag auf erhöhte Zulagen während einer laufenden Laufbahnunterbrechung stellen, gilt die Einreichung der vorerwähnten Beweisstücke als Antrag. Es ist also nicht nötig, ein neues Zulagenantragsformular einzureichen. In diesem Fall werden die erhöhten Zulagen ab dem ersten Tag des Monats nach dem Monat, im Laufe dessen Sie die Beweisstücke eingereicht haben, bewilligt.

Wo müssen Sie während der Laufbahnunterbrechung wohnhaft sein?

Während der Zeiten von Laufbahnunterbrechung müssen Sie wohnhaft sein:

  • in Belgien;
  • oder in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), d.h. den 28 Ländern der Europäischen Union + Norwegen, Island und Liechtenstein.
  • in der Schweiz.

Ausnahme

Wenn Sie Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann oder Ihre gesetzlich zusammenwohnende Partnerin/Ihren gesetzlich zusammenwohnenden Partner begleiten, die/der im Rahmen eines beruflichen Auftrages für Rechnung ihres/seines Arbeitgebers sich zeitweilig in ein Land begibt, das sich außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums befindet, dürfen Sie Ihren Wohnsitz während der Dauer dieses Auftrages dort verlegen.

Unter gesetzliches Zusammenwohnen versteht man das Zusammenleben von zwei Personen (unabhängig von der Art des Verhältnisses und des Geschlechts der betroffenen Personen), die eine Erklärung von gesetzlichem Zusammenwohnen beim Beamten des Standesamtes des gemeinsamen Wohnorts abgegeben haben.

Sie müssen Ihrem Antragsformular eine Bescheinigung des Arbeitgebers Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemanns oder des Arbeitgebers Ihrer gesetzlich zusammenwohnenden Partnerin /Ihres gesetzlich zusammenwohnenden Partners beifügen, die bestätigt, dass der vorerwähnte berufliche Auftrag keinen endgültigen Aufenthalt im Ausland benötigt.

Wenn Sie Ihre gesetzlich zusammenwohnende Partnerin/Ihren gesetzlich zusammenwohnenden Partner ins Ausland begleiten, müssen Sie dem Zulagenantrag auch einen Beleg über das gesetzliche Zusammenwohnen beifügen.

Wo können die Unterbrechungszulagen gezahlt werden?

Die Zahlung der Unterbrechungszulagen kann per Zirkularscheck oder per Banküberweisung erfolgen.

Bei einer Banküberweisung kann die Zahlung auf ein Konto in den nachfolgenden Ländern getätigt werden:

  • in Belgien;
  • in einem Land, das zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, auch SEPA (= Single Euro Payments Area) genannt, gehört.

NB: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschl. Guadeloupe, Martinique, Französisch-Guayana, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal (einschl. Azoren und Madeira), Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, (einschl. Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla), Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich (einschl. Gibraltar und Nordirland), Zypern.

Welche Einkommen und Tätigkeiten sind mit dem Leistungsbezug vereinbar?

Lesen Sie hierzu das Infoblatt T1 über die mit dem Leistungsbezug vereinbaren Tätigkeiten und Einkommen auf www.lfa.be.

Was macht der Direktor des Büros des LfA?

Entweder der Direktor

  • gewährt Ihnen das Recht auf Unterbrechungszulagen und schickt Ihnen das Dokument C 62, in dem Ihre Personalien, die Art der Unterbrechung, der Betrag Ihrer Zulagen und der betroffene Zeitraum aufgenommen sind. Am Ende eines jeden Monats zahlt das LfA Ihnen Ihre Zulage per Zirkularscheck oder Überweisung;
  • oder er verweigert Ihnen die Unterbrechungszulagen und teilt Ihnen diese Entscheidung anhand des Dokuments C 62, das Ihnen per Einschreiben zugesendet wird, mit.

Sie können darum bitten, dass man Ihnen Ihr Dokument C62 in Ihre ,,e-Box" zustellt. Sonst wird es Ihnen per Post zugeschickt.

NB: Die « eBox » ist der Online-Dienst der Sozialen Sicherheit. Es handelt sich um eine persönliche und gesicherte Mailbox, in welche jeder Bürger sich zentralisiert offizielle Dokumente der verschiedenen Einrichtungen der Sozialen Sicherheit, u.a. des LfA, zustellen lassen kann. Ihre ,,e-Box" ist zugänglich auf der Website https://www.mysocialsecurity.be.

Können Sie die Entscheidung des LfA bestreiten?

Ja, Sie können einen Einspruch gegen die Entscheidung des LfA beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

Weitere Auskünfte über die Prozedur finden Sie im Infoblatt "Einspruch gegen die Entscheidung des LfA bezüglich der Laufbahnunterbrechung / des Zeitkredits".

Dieses Infoblatt ist verfügbar auf unserer Website, bei den verschiedenen Büros des LfA und bei der Abteilung 'Informationen über den Zeitkredit' der Zentralverwaltung des LfA.

Können Sie Ihr Amt vor dem Ablauf des Zeitraums von vollständiger oder teilweiser Laufbahnunterbrechung wieder aufnehmen?

Ihre Behörde setzt die Bedingungen und die Bestimmungen fest, die es Ihnen ermöglichen, Ihr Amt vor dem Ablauf der vollständigen oder teilweisen Laufbahnunterbrechung wieder aufzunehmen.

Wie können Sie die Bearbeitung Ihrer Akte verfolgen?

Sie können Ihre Akte auf der Portalsite der Sozialen Sicherheit https://www.socialsecurity.be einsehen, Rubrik "online Dienste". Klicken Sie "Bürger" an, dann "Dossier Laufbahnunterbrechung" im rechten Rahmen (Online-Dienste).

Um Zugriff zu haben, müssen Sie über ein Token verfügen oder einen elektronischen Personalausweis besitzen. Über dieselbe Website können Sie dieses Token anfordern oder Auskünfte über den elektronischen Ausweis einholen.

NB: Auch über einen Link auf der Website des LfA www.lfa.be, Rubrik "Laufbahnunterbrechung" / "Ihre Akte einsehen", können Sie zur Portalseite der Sozialen Sicherheit gelangen, um die Bearbeitung Ihrer Akte zu verfolgen.

Dank der E-LO Anwendung, können Sie folgendes online konsultieren :

  • den Stand der Bearbeitung Ihrer Akte;
  • die Höhe der Zulagen;
  • den Bewilligungsbescheid C62;
  • den Zahltag;
  • den Zulagenbezugsverlauf;
  • den Steuerauszug;
  • die Laufbahnunterbrechungs- oder Zeitkreditzeiträume, die Sie bereits genommen haben.

Sie können ebenfalls das Sie betreffende Formular C62 (Formular über die Bewilligung einer Laufbahnunterbrechung) konsultieren und ausdrucken, wenn die Entscheidung positiv ist. Gewisse Verwaltungen können dieses Formular C62 zur Gewährung mancher Vorteile nämlich bei Ihnen anfordern.

Wann verlieren Sie Ihren Anspruch auf Zulagen?

Ihr Recht auf Unterbrechungszulagen fällt weg:

  • am Ende der höchstzulässigen Zulagenbezugsdauer  oder am Ende der in der Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber angegebenen Frist, außer wenn diese Frist nach beiderseitigem Einverständnis verlängert wurde;
  • ab dem Tag, wo Sie die Arbeit bei dem gleichen oder bei einem anderen Arbeitgeber wieder aufnehmen;
  • ab dem Tag, wo Ihre Beschäftigung als statutarischer Bediensteter endet;
  • ab dem Tag, wo Sie eine Pension erhalten;
  • ab dem Tag, wo Sie seit länger als 12 Monaten eine vollständige Laufbahnunterbrechung mit einer selbständigen Tätigkeit kombinieren
  • ab dem Tag, wo Sie seit länger als 24 Monaten eine Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder seit länger als 60 Monaten eine Arbeitszeitvverkürzung um ein Fünftel mit einer selbständigen Tätigkeit kombinieren.
  • ab dem Tag, wo Sie eine selbständige Tätigkeit im Laufe eines Zeitraums von Leistungsverkürzung aufnehmen;
  • ab dem Tag, wo Sie eine nebenberufliche Arbeitnehmertätigkeit aufnehmen;
  • ab dem Tag, wo Sie die Anzahl Stunden Ihrer nebenberuflichen Arbeitnehmertätigkeit erhöhen.

Der Laufbahnuntertbrechungszeitraum endet, sobald Sie Ihren Anspruch auf Unterbrechungsgeld verlieren.

Wenn Ihnen aufgrund der Tatsache, dass Sie eine Hinterbliebenenpension beziehen, oder nach Ablauf des 12-, 24- oder 60-monatigen Zeitraums von erlaubtem Zusammentreffen von Unterbrechungsgeld mit einer selbständigen Tätigkeit Ihre selbständige Tätigkeit während Ihrer teilweisen oder vollständigen Laufbahnunterbrechung weiter ausüben, dürfen Sie in bestimmten Fällen in Laufbahnunterbrechung ohne Unterbrechungsgeld bleiben. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Infoblatt T1 – Regeln hinsichtlich des Zusammentreffens von Unterbrechungsgeld mit anderen Einkommen und Tätigkeiten.

Wann werden Ihre Unterbrechungszulagen zurückgefordert?

Alle unberechtigt bezogenen Unterbrechungszulagen werden u.a. zurückgefordert:

  • wenn Ihr effektiver Zeitraum von Laufbahnunterbrechung mit Zulagen nicht die Mindestdauer von 3 Monaten erreicht;

Wenn Sie wegen außergewöhnlicher Umstände die Mindestdauer von 3 Monaten nicht eingehalten haben, können Sie einen begründeten Antrag auf Befreiung von der Rückforderung der Zulagen stellen. Dieser Antrag muss an den Direktor des für Sie örtlich zuständigen Büros des LfA gerichtet werden, der diesen dem Generalverwalter weiterleitet. Der Generalverwalter des LfA kann, wenn er der Meinung ist, dass es sich um außergewöhnliche Umstände handelt, von der Rückforderung der Zulagen absehen.

  • Wenn Sie das Büro des LfA nicht vorab schriftlich von der Aufnahme einer Nebentätigkeit oder der Erhöhung der Stundenanzahl einer solchen Tätigkeit oder von der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit benachrichtigen.

Wenn Sie nachweisen, dass Sie Leistungen, die Ihnen nicht zustanden, guten Glaubens bezogen haben, wird die Rückforderung auf die letzten 150 Tage unrechtmäßigen Bezugs begrenzt. Bei gleichzeitigem Bezug mit einer Sozialversicherungsleistung kann keine Rückforderungsbegrenzung bewilligt werden.

Werden die Unterbrechungszulagen während einer Gefängnisstrafe fortgezahlt?

Nein. Während einer Gefängnisstrafe wird die Zahlung der Unterbrechungszulagen eingestellt.  Wenn Sie also während eines Zeitraums, in dem Sie Unterbrechungszulagen beziehen, inhaftiert werden, sind Sie verpflichtet das Büro des LfA, von dem Sie abhängen, schriftlich zu verständigen.  Wenn die Unterbrechungszulagen Ihnen weitergezahlt werden, obwohl Sie bereits inhaftiert sind, werden Sie die zu viel gezahlten Zulagen erstatten müssen.

Wenn die Gefängnisstrafe kürzer als Ihre Unterbrechung oder Verkürzung der Arbeitsleistungen ist, dann müssen Sie dem Büro des LfA ein offizielles Dokument zukommen lassen, mit Angabe des Zeitpunkts, an dem die Gefängnisstrafe zu Ende ist, sodass Ihr Leistungsanspruch nach der Gefängnisstrafe wieder entstehen kann.

Welche Auswirkung haben die Unterbrechungszulagen auf Ihre Steuern?

Die Unterbrechungszulage ist steuerbar. Sie wird steuerlich als Ersatzeinkommen betrachtet.

Berufssteuervorabzug

Alle Zulagen sind seit dem 01.01.2004 einem Berufssteuervorabzug unterworfen.

Dieser Abzug an der Quelle verursacht eine Minderung des Betrages der bezogenen Zulage, hat aber zum Vorteil, dass die auszuzahlende Steuer nach der endgültigen Berechnung erleichtert wird.

Der Prozentsatz des Berufssteuervorabzugs variiert je nach der Art von Laufbahnunterbrechung.

  • Vollständige Unterbrechung: 10,13%
  • Leistungsverkürzung um 1/5-, 1/4-, 1/3-Zeit: 17, 15 %
  • Leistungsverkürzung auf 1/2-Zeit:
    • 17,15%, wenn Sie alleinstehend sind.
    • Gleichgültig wie alt Sie sind, sind Sie alleinstehend, wenn:
      • Sie ganz allein wohnen;
      • Sie ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu Ihren Lasten im Sinne der steuerrechtlichen Gesetzgebung zusammenwohnen;
    • 30%, wenn Sie unter 50 Jahren alt sind und nicht alleinstehend sind;
    • 35%, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben und nicht alleinstehend sind.

Französische Grenzgänger

Wenn Sie französischer Grenzgänger sind und dem LfA dies anhand des Dokuments 276 FRONT./GRENS, das von der Finanzverwaltung ausgestellt wird, nachweisen, können Sie vom Berufssteuervorabzug von der Unterbrechungszulage befreit werden.

Wenn Sie im Laufe der Laufbahnunterbrechung nicht mehr dieses Statut haben, müssen Sie dies dem Büro des LfA mitteilen, denn Sie haben dann keinen Anspruch mehr auf die Berufssteuervorabzugsbefreiung.

Steuererklärung

Mit dem Einkommensauszug 281.18, auf dem der Gesamtbetrag der während des Steuerjahres erhaltenen Zulagen und gegebenenfalls der Gesamtbetrag des während des Steuerjahres einbehaltenen Berufssteuervorabzugs angegeben sind, können Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen.

Im Falle einer verspäteten Zahlung, werden die bezogenen Beträge auf dem Auszug 281.18 des Zahlungsjahres angegeben.

Diese Steuerkarte wird Ihnen elektronisch geschickt.  Sie werden sie in Ihrer "e-Box" oder in Ihrer "Online-Akte Laufbahnunterbrechung/Zeitkredit" oder auf "Tax-on-web/My Minfin" abrufen können.

Wenn Sie aber nach wie vor ein Papierexemplar Ihres Einkommensauszugs erhalten möchten, können Sie es beim Büro des LfA Ihres Wohnsitzes anfordern.

Was ist die ,,eBox"?

Die « eBox » ist der Online-Dienst der Sozialen Sicherheit. Es handelt sich um eine persönliche und gesicherte Mailbox, in welche jeder Bürger sich zentralisiert offizielle Dokumente der verschiedenen Einrichtungen der Sozialen Sicherheit, u.a. des LfA, zustellen lassen kann.

Ihre ,,e-Box" ist zugänglich auf der Website https://www.mysocialsecurity.be. Um sie zu aktivieren, brauchen Sie nur Ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen. Dann werden Sie per E-Mail benachrichtigt, sobald eine Mitteilung in Ihre e-Box eingeht. Um auf Ihre e-Box zuzugreifen und die Dokumente einzusehen, die Ihnen gesichert zugeschickt werden, brauchen Sie sich nur mit Ihrem elektronischen Personalausweis (auch eID genannt) anzumelden.

Weitere Informationen

Für jede weitere Auskunft bezüglich der Auswirkung der Unterbrechungszulagen auf die Berechnung Ihrer Steuern, müssen Sie sich an Ihre Steuerverwaltung wenden.

Die Angaben der für Sie zuständigen Steuerverwaltung finden Sie im Telefonbuch oder auf dem Internet-Portal des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen: http://www.finances.belgium.be.

Welche Auswirkung hat die Laufbahnunterbrechung auf Ihre Pension?

Für jede zusätzliche Frage bezüglich der Gleichstellung der Laufbahnunterbrechungsperioden für die Gewährung der Pension, müssen die Vertragsbediensteten sich an den Föderalen Pensionsdienstwenden.

FPD: Tour du Midi in 1060 BRÜSSEL // Tel. (spezielle kostenlose Nummer): 1765 oder +32 78 15 1765 für Anrufe aus dem Ausland

Haben Sie Recht auf eine Ermutigungsprämie?

In gewissen Fällen und unter bestimmten Bedingungen zahlt die Flämische Gemeinschaft eine Ermutigungsprämie zusätzlich zur Zulage des LfA.

Sie finden alle notwendigen Informationen über die vorerwähnten von der Flämischen Gemeinschaft gewährten Ermutigungsprämien auf der Website des Ministeriums der Flämischen Gemeinschaft: https://www.vlaanderen.be/vlaamse-aanmoedigingspremie.

Für weitere Auskünfte und um die Bedingungen zu erfahren, rufen Sie kostenlos die flämische Infolinie an: 1700 oder nehmen Sie per E-Mail Kontakt auf: aanmoedigingspremie@vlaanderen.be.

Gibt es andere Möglichkeiten von Laufbahnunterbrechungen, als die, die im "gewöhnlichen" System vorgesehen sind?

JA.  Zu den verschiedenen Arten von "gewöhnlicher" Laufbahnunterbrechung, die in diesem Infoblatt beschrieben sind, gibt es noch drei Sonderformen von Laufbahnunterbrechung.

Diese 3 Sonderformen der Laufbahnunterbrechung sind die folgenden:

  • Der Elternurlaub.  Es handelt sich um eine Laufbahnunterbrechung, die es Ihnen ermöglicht, sich um Ihre unter-12-jährige (oder bei Behinderung unter-21-jährige) Kinder zu kümmern. Nähere Auskünfte hierzu finden Sie im Infoblatt T19.
  • Der Urlaub wegen medizinischen Beistands.  Es handelt sich um eine Laufbahnunterbrechung, die Ihnen die Möglichkeit bietet, sich um einen schwerkranken Familienangehörigen oder um ein schwerkrankes Haushaltsmitglied zu kümmern. Nähere Auskünfte hierzu finden Sie im Infoblatt T18.
  • Der Urlaub für Palliativpflege.  Es handelt sich um eine Laufbahnunterbrechung, dank welcher Sie einer Person, die an einer unheilbaren Krankheit im Endstadium leidet, Beistand leisten können. Nähere Auskünfte hierzu finden Sie im Infoblatt T20.

So wie die "gewöhnliche" Laufbahnunterbrechung ermöglichen diese drei thematischen Urlaube eine Auszeit von der Arbeit oder eine vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit