Verlängerung der Maßnahmen

01-07-2020

COVID-19 - Der Corona-Elternurlaub wurde bis zum 30. September 2020 verlängert...

UPDATE FAQ 14/08/2020

Der Corona-Elternurlaub

Der Corona-Elternurlaub wurde bis zum 30. September 2020 verlängert.

Andere Änderungen zum 1. Juli:

  • Alleinwohnende Eltern (Eltern, die nur mit einem Kind zu ihren Lasten zusammenwohnen, oder die nur mit Kindern zusammenwohnen, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist) und Eltern eines Kindes, das eine Behinderung aufweist, werden den Corona-Elternurlaub, neben den bereits bestehenden Möglichkeiten zur Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit und um ein Fünftel, ebenfalls in Form einer vollständigen Auszeit nehmen können.
  • Das Unterbrechungsgeld für alleinwohnende Eltern und für Eltern eines Kindes mit Behinderung liegt um 50% höher als bei einem gewöhnlichen Elternurlaub. Dieses erhöhte Unterbrechungsgeld wird jedoch nach oben begrenzt, um sicherzustellen, dass sie die ausgefallene Bruttoentlohnung nicht übersteigt.

Wenn Sie Näheres zum Corona-Elternurlaub erfahren möchten, lesen Sie:

Sobald dem LfA der endgültige Gesetzestext vorliegt, werden Ihnen genauere Informationen mitgeteilt.

Vorübergehende Aussetzung der Laufbahnunterbrechung / des Zeitkredits / des thematischen Urlaubs bei seinem zu einem lebenswichtigen Sektor gehörenden Arbeitgeber und vorübergehende Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber, welcher einem lebenswichtigen Sektor angehört, während seiner Laufbahnunterbrechung / seines Zeitkredits / seines thematischen Urlaubs

Die Möglichkeiten zur vorübergehenden vollständigen Aussetzung der Laufbahnunterbrechung / des Zeitkredits / des thematischen Urlaubs bei seinem zu einem lebenswichtigen Sektor gehörenden Arbeitgeber und zur vorübergehenden Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber, welcher einem lebenswichtigen Sektor angehört, während seiner Laufbahnunterbrechung / seines Zeitkredits / seines thematischen Urlaubs sind bis zum 31. August 2020 verlängert.

Nähere Informationen hierzu erfahren Sie in:

  • der FAQ "Aussetzung der laufenden Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung in den lebenswichtigen Sektoren" und "Ausübung einer vorübergehenden Tätigkeit bei einem zu einem lebenswichtigen Sektor gehörenden Arbeitgeber"
  • dem Infoblatt T3