Flashkontrollen im Klimatechniksektor (Heizung, Kühlung und Lüftung)

02-10-2026

In der Woche vom 12. bis zum 18. Oktober 2026 kontrolliert das LfA landesweit Betriebe des Klimatechniksektors (Heizung, Kühlung und Lüftung).

Diese Flashkontrollen sind Teil des Aktionsplans gegen Sozialbetrug, den der Dienst für Sozialinformation und -ermittlung (SIRS) erarbeitet hat

Flashkontrollen sollen eine abschreckende Wirkung haben: Ziel ist es dabei, den Zuwiderhandelnden Bewusstheit darüber zu verschaffen, dass das Risiko der Aufdeckung real ist. Die Tatsache, dass diese Aktion vor allem auf Vorbeugung und Information ausgerichtet ist, bedeutet allerdings nicht, dass die Inspektionsdienste bei Feststellungen von groben Verstößen gegen die Sozialgesetzgebung keine Sanktionen verhängen können. Diese breit angelegte Aktion wird zusätzlich zu den gewöhnlichen Zufallskontrollen durchgeführt.

Das LfA bietet auf seiner Website eine spezifische Checkliste (pdf) für den Sektor. Damit sich Arbeitgeber und Arbeitnehmende optimal auf diese Flashkontrollen vorbereiten können, bietet diese Checkliste eine Übersicht über die Handlungsmöglichkeiten der Sozialinspektorinnen und Sozialinspektoren sowie über die Unterlagen, die sie sich vorlegen lassen können (Teilzeitverträge und Zeitpläne, Register der Arbeitszeitregelungen ...). Diese Liste ist nicht vollständig. Die Sozialinspektorinnen und Sozialinspektoren sind nach wie vor dazu berechtigt, sich alle Dokumente vorlegen zu lassen, die sie im Rahmen ihrer Untersuchung für relevant erachten.