Der Corona-Zeitkredit

02-07-2020

Ab dem 01.07.2020 können Arbeitnehmer des Privatsektors während 1 bis 6 Monaten einen Corona-Zeitkredit in Anspruch nehmen.

Der Königliche Erlass Nr. 46 zur Ausführung von Artikel 5, § 1, 5° des Gesetzes vom 27. März 2020 zur Ermächtigung des Königs, Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 (II) im Hinblick auf die Unterstützung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu ergreifen, ist am 1. Juli 2020 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden.

Ab dem 01.07.2020 können Arbeitnehmer des Privatsektors während 1 bis 6 Monaten einen Corona-Zeitkredit in Anspruch nehmen.

Dabei handelt es sich um einen Zeitkredit, der zum bestehenden gewöhnlichen Zeitkredit hinzukommt.

Vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten, die die Coronakrise mit sich gebracht hat, soll der Corona-Zeitkredit es Arbeitgebern des Privatsektors, die von der Ministerin für Beschäftigung eine Anerkennung als Unternehmen in Umstrukturierung oder in Schwierigkeiten erhalten haben, ermöglichen, ihren Arbeitnehmern eine vorübergehende Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel vorzuschlagen.

Die Arbeitszeitverkürzungszeiträume, die im Rahmen des Corona-Zeitkredits genommen werden, werden auf das Guthaben des gewöhnlichen Zeitkredits nicht angerechnet.

Wenn sämtliche Bedingungen dafür erfüllt sind, erhält der Arbeitnehmer während des Corona-Zeitkredits Unterbrechungsgeld, das seine Einkommenseinbußen in Grenzen halten soll.  Dieses Unterbrechungsgeld entspricht genau dem, das bei einem gewöhnlichen Zeitkredit gezahlt wird.

Neben dieser neuen Maßnahme wurde ebenfalls ein Corona-Zeitkredit im Laufbahnendesystem eingeführt.  Er soll es Arbeitnehmern mit einer mindestens 25-jährigen Berufslaufbahn bereits ab 55 Jahren ermöglichen, Unterbrechungsgeld zu erhalten, wenn ihre Arbeitszeitverkürzung während des Gültigkeitszeitraums der ministeriellen Anerkennung beginnt.

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der nachfolgenden Dokumentation :

  • die Infoblätter Arbeitnehmer T23 und Arbeitgeber E33, was den Corona-Zeitkredit betrifft
  • das Infoblatt Arbeitnehmer T24, was den Corona-Zeitkredit im Laufbahnendesystem betrifft.

Die Antragsformulare "C61 – Corona-Zeitkredit" und "C61 – Corona-Zeitkredit im Laufbahnendesystem" finden Sie auf unserer Website.