ÖSHZ@LfA: Berechnungsanträge gemäß Artikel 60

02-10-2023

Mit dem Onlinedienst ÖSHZ@LfA können Sie beim LfA einen Antrag auf Berechnung stellen, wie lange eine Person mit unzureichenden Mitteln arbeiten muss, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Diese Hilfe ist in Artikel 60§7 des Organisationsgesetzes für ÖSHZ - kurz Artikel 60 - vorgesehen. Dieses Verfahren ist ein wichtiger Hebel, um Menschen zu reaktivieren und ihnen zu helfen, anschließend einen festen Arbeitsplatz zu finden.

Für wen ist dieser Onlinedienst gedacht?

ÖSHZ@LfA ist ein Onlinedienst für die Mitarbeiter der ÖSHZ. Die Initiative und die Entscheidung über die Anwendung des Artikels 60 liegt beim ÖSHZ, also beim Mitarbeiter des ÖSHZ. Das ÖSHZ reicht den Antrag auf Berechnung beim LfA ein.

Sind Sie Mitarbeiter des ÖSHZ und möchten den Onlinedienst nutzen? Wenden Sie sich an Ihren lokalen ÖSHZ-Zugangsverwalter für die LSS-Onlinedienste.

Um ÖSHZ@LfA zu nutzen, benötigen Sie eine sichere VPN-Verbindung. Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen IT-Verantwortlichen vor Ort.