ÖSHZ@LfA: Berechnungsanträge gemäß Artikel 60
02-10-2023
Mit dem Onlinedienst ÖSHZ@LfA können Sie beim LfA einen Antrag auf Berechnung stellen, wie lange eine Person mit unzureichenden Mitteln arbeiten muss, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Diese Hilfe ist in Artikel 60§7 des Organisationsgesetzes für ÖSHZ - kurz Artikel 60 - vorgesehen. Dieses Verfahren ist ein wichtiger Hebel, um Menschen zu reaktivieren und ihnen zu helfen, anschließend einen festen Arbeitsplatz zu finden.
Für wen ist dieser Onlinedienst gedacht?
ÖSHZ@LfA ist ein Onlinedienst für die Mitarbeiter der ÖSHZ. Die Initiative und die Entscheidung über die Anwendung des Artikels 60 liegt beim ÖSHZ, also beim Mitarbeiter des ÖSHZ. Das ÖSHZ reicht den Antrag auf Berechnung beim LfA ein.
Sind Sie Mitarbeiter des ÖSHZ und möchten den Onlinedienst nutzen? Wenden Sie sich an Ihren lokalen ÖSHZ-Zugangsverwalter für die LSS-Onlinedienste.
Um ÖSHZ@LfA zu nutzen, benötigen Sie eine sichere VPN-Verbindung. Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen IT-Verantwortlichen vor Ort.
Neueste Artikel
Flashkontrollen im Klimatechniksektor (Heizung, Kühlung und Lüftung)
02-10-2026
Folgen des Entscheids des Verfassungs- gerichtshofs vom 10. September 2026
11-09-2026
Wir halten neue Broschüren für Sie bereit
24-07-2026
