Zeitweilige Arbeitslosigkeit – Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel – Nichtmehrwertsteuerpflichtige Unternehmen

04-12-2023

Um die Regelung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangel für Angestellte (Aussetzung des Angestelltenvertrages) in Anspruch nehmen zu können, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass sein Unternehmen sich in Schwierigkeiten befindet.

Der Arbeitgeber muss für eines der letzten vier Quartale vor der ersten Mitteilung über eine Aussetzung des Angestelltenvertrages einen Rückgang des Umsatzes, der Produktion oder der Aufträge um mindestens 10% im Vergleich zum übereinstimmenden Quartal eines der beiden vorangegangenen Kalenderjahre nachweisen können. Dieser Nachweis wird durch die Einreichung bei dem LfA eines Formulars C106A samt Mehrwertsteuererklärungen erbracht.

Ab dem 3. Dezember 2023 können auch Unternehmen, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, eine Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel einführen (Artikel 15 des Gesetzes vom 5. November 2023 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Bezug auf die Arbeit, BS 23.11.2023).

Diese Unternehmen können den nötigen Rückgang des Umsatzes, der Produktion oder der Aufträge nachweisen, indem sie bei dem LfA ein Formular C106A-NichtMwSt zusammen mit jeglichen Dokumenten oder Belegen buchhalterischer Art, die keine Mehrwertsteuererklärungen sind, einreichen.

Weitere Erläuterungen zum Verfahren finden Sie in den Infoblättern E54 und E55.