Das LfA stellt keine Bescheinigungen mehr für die ÖSHZ aus

05-01-2026

Das LfA stellt ab sofort keine Bescheinigungen mehr aus, die für ÖSHZ bestimmt sind.

Alle ÖSHZ verfügen nun über einen direkten elektronischen Zugriff auf die relevanten Daten, einschließlich des Enddatums des Arbeitslosengeldanspruchs. Manuelle Bescheinigungen sind daher nicht mehr erforderlich.