Der Zeitkredit mit Begründung

E59

Zuletzt aktualisiert am 01.02.2023

Was ist der Zeitkredit mit Begründung?

Der Zeitkredit ist Bestandteil der Vorschriften über die Laufbahnunterbrechung. 

Wenn eine Arbeitnehmende oder ein Arbeitnehmender Ihres Unternehmens, Ihrer VoG... in diesem Rahmen ihren oder seinen Antrag mit einer in den Vorschriften vorgesehenen Begründung rechtfertigen kann, kann sie oder er mit der Arbeit ganz aussetzen oder ihre oder seine Arbeitszeit vorübergehend verkürzen.  Dazu muss sie oder er das Vorliegen der Begründung nachweisen können und die Zugangsbedingungen erfüllen, die von den Sozialpartnern im KAA Nr. 103, in der durch das KAA Nr. 103 / 6 vom 27.09.2022 geänderten Fassung, festgelegt wurden.

Die Mindest- und Höchstdauern des Zeitkredits sind je nach der geltend gemachten Begründung verschieden.

Während des Zeitkredits mit Begründung kann die oder der Arbeitnehmende als Ersatzeinkommen Unterbrechungsgeld vom LfA erhalten, wenn sie oder er bestimmte Bedingungen erfüllt, die in einigen Fällen strenger sind als die Bedingungen für den Anspruch auf die Unterbrechung (bei dem Arbeitgeber). Diese Bedingungen finden Sie im Infoblatt für Arbeitnehmende T160 – Der Zeitkredit mit Begründung.

 

Für wen gilt der Inhalt dieses Infoblatts?

Für Arbeitgeber im Privatsektor.

Welches sind die bestehenden Unterbrechungsformen?

Unabhängig vom Alter der oder des Arbeitnehmenden sieht der Zeitkredit mit Begründung 3 Formen von Unterbrechung vor: die vollständige Auszeit, die Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit und die Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel. 

Wenn die oder der Arbeitnehmende die vorgesehenen Zugangsbedingungen erfüllt, darf sie oder er die Form von Unterbrechung wählen, die sie oder er in Anspruch nehmen möchte.

1. Zeitkredit in Form einer Auszeit

Es handelt sich um eine vollständige Unterbrechung, die es Arbeitnehmenden ermöglicht, vollkommen mit der Arbeit auszusetzen.

2. Zeitkredit in Form einer Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit

Es handelt sich um eine teilweise Unterbrechung, die es Arbeitnehmenden ermöglicht, ihre Arbeitszeit auf 50% einer im Unternehmen geltenden Vollzeit zu verkürzen.

3. Zeitkredit in Form einer Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel

Es handelt sich um eine teilweise Unterbrechung, die es Arbeitnehmenden ermöglicht, ihre Arbeitszeit um einen Tag oder zwei halbe Tage pro Woche zu verkürzen und weiterhin zu 80% einer im Unternehmen geltenden Vollzeit zu arbeiten.

Als Ausnahme von diesem Grundsatz ist es eventuell möglich, eine andere Verteilung der restlichen 4/5-Arbeitszeit vorzusehen.  Diese Möglichkeit muss jedoch zwingend vorgesehen werden per:

  • kollektives Arbeitsabkommen, das auf Unternehmens- oder sektorieller Ebene vereinbart wurde;
  • oder, wenn es keine Gewerkschaftsvertretung gibt, per Arbeitsordnung und unter der Voraussetzung, dass eine gegenseitige Vereinbarung zwischen Ihnen und der oder dem Arbeitnehmenden getroffen wird.

Welche Bedingungen müssen für den Anspruch auf die Unterbrechung bei dem Arbeitgeber erfüllt sein?

Die Bedingungen müssen zum Zeitpunkt der schriftlichen Benachrichtigung erfüllt sein, welche die oder der Arbeitnehmende Ihnen übermitteln muss, um Ihnen mitzuteilen, dass sie oder er einen Zeitkredit in Anspruch nehmen möchte (siehe Infoblatt E65 zum Antragsverfahren).

Vorhandensein einer Begründung

Es bestehen 6 Zeitkreditbegründungen.  Sie lassen sich in zwei Kategorien unterteilen.  Die Zeitkredite, die für die Betreuung eines Dritten vorgesehen sind, und der Zeitkredit wegen Bildung, d. h. für die „Teilnahme an einer anerkannten Aus- oder Weiterbildung“.

Achtung: Bei einem Zeitkredit mit der Begründung Betreuung seines Kindes/seiner Kinder unterscheidet sich die Altersbedingung für den Anspruch auf die Unterbrechung bei dem Arbeitgeber von der Altersbedingung für den Anspruch auf das Unterbrechungsgeld des LfA.

1. Betreuung seines/r unter-8-jährigen Kindes/er

Unter Betreuung seines Kindes/seiner Kinder ist zu verstehen, dass die oder der Arbeitnehmende diese Begründung geltend macht, um sich um sein Kind oder seine Kinder unter 8 Jahren zu kümmern. 

Um den Zeitkredit mit dieser Begründung zu erhalten, muss die oder der Arbeitnehmende mit dem Kind, für welches der Zeitkredit beantragt wird, verwandt sein.  Konkret kann die oder der Arbeitnehmende den Zeitkredit mit dieser Begründung erhalten, wenn sie/er:

  • die biologische Mutter und der biologische Vater des Kindes ist;
  • die Person ist, die das Kind anerkannt hat, sodass die Abstammung väterlicherseits festgestellt ist;
  • die Ehepartnerin oder Lebenspartnerin der biologischen Mutter des Kindes ist, die Mitmutter geworden ist;

In einem lesbischen Paar, wenn der biologische Vater des Kindes das Kind nicht anerkannt hat und die Ehepartnerin oder Lebenspartnerin der biologischen Mutter des Kindes den Nachweis erbringt, dass sie die Mitmutter des Kindes ist, kann sie genauso wie die biologische Mutter des Kindes einen Elternurlaub nehmen.

  • das Kind adoptiert hat.

Um den Zeitkredit mit dieser Begründung rechtfertigen zu können, muss der Zeitkredit vor dem Zeitpunkt angetreten werden, zu dem das Kind 8 Jahre alt wird.

Handelt es sich um ein adoptiertes Kind, kann der Zeitkredit erst ab der Eintragung des Kindes in das Bevölkerungs- oder Fremdenregister der Gemeinde, in welcher die oder der Arbeitnehmende ihren oder seinen Wohnsitz hat, beginnen und muss der Zeitkredit vor dem 8. Geburtstag des Kindes anfangen.

Bei einem neuen Antrag oder einem Verlängerungsantrag muss das Kind zu Beginn der Wiederaufnahme oder Verlängerung des Zeitkredits immer noch unter 8 Jahren alt sein.

Falls der Zeitkredit aus zwingenden inner- oder außerbetrieblichen Gründen aufgeschoben wird (siehe Infoblatt E64 zum Anspruch und zu den Organisationsregeln), kann der 8. Geburtstag überschritten werden.

Achtung: Ab dem 01.02.2023 muss das Kind, für welches eine Auszeit beantragt wird, zu Beginn des Zeitkredits noch unter 5 Jahren alt sein, damit das Unterbrechungsgeld im Rahmen des Zeitkredits mit dieser Begründung bewilligt werden kann.

Diese Alterseinschränkung gilt weder für die Halbzeitform, noch für die Einfünftelform.

Hinweis

Diese Zeitkreditbegründung ist nicht mit dem Elternurlaub zu verwechseln, der ein thematischer Urlaub ist (siehe die zu diesem Thema vorgesehene FAQ-Frage und das Infoblatt T19, das auf unserer Website für Sie bereitsteht).

2. Betreuung in Form von Palliativpflege

Dieser Zeitkredit kann beantragt werden, um einer im Sterben liegenden Person, die an einer unheilbaren Krankheitim Endstadium leidet, Palliativpflege zuteilwerden zu lassen.

Diese Palliativpflege soll die globale Begleitung der im Sterben liegenden Person sicherstellen. Damit sind sowohl die Milderung der körperlichen Symptome und Schmerzen als auch der moralische und geistige Beistand und die administrative oder familiäre Unterstützung gemeint.

Hinweis

Diese Zeitkreditbegründung ist nicht mit Urlaub für Palliativpflege zu verwechseln, bei dem es sich um einen thematischen Urlaub handelt (siehe Infoblatt T20).

3. Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen

Um den Zeitkredit mit dieser Begründung rechtfertigen zu können, muss der Hausarzt der schwerkranken Person der Auffassung sein, dass die von der oder dem Arbeitnehmenden geleistete soziale, familiäre oder moralische Betreuung oder Pflege zur Genesung des Patienten vonnöten ist, und zwar zusätzlich zur eventuellen professionellen Hilfe, die dem Patienten anderweitig zuteilwerden kann, und dass diese Betreuung oder Pflege den von dem oder der Arbeitnehmenden beantragten Zeitkredit voraussetzt.

In diesem Rahmen wird als „schwere Krankheit“ jede Krankheit oder jeder medizinische Eingriff eingestuft, die oder den der behandelnde Arzt des Patienten als solche beurteilt.

Unter Betreuung ist jede Form von medizinischem, sozialem, familiärem, psychischem oder moralischem Beistand zu verstehen, der zur Genesung des schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen beiträgt.

Die oder der Arbeitnehmende darf die folgenden Personen betreuen:

  • die Mitglieder des eigenen Haushalts, d. h. die Personen, die mit ihr oder ihm unter einem Dach wohnen (wobei kein Verwandtschaftsverhältnis erforderlich ist);
  • die Angehörigen der eigenen Familie bis zweiten Grades, nämlich:
    • den eigenen Vater, die eigene Mutter, die eigenen Kinder (Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades);
    • die eigenen Großeltern, die eigenen Enkel, die eigenen Geschwister (Verwandtschaft zweiten Grades);
  • die Verschwägerten bis ersten Grades, nämlich:
    • die Eltern des Ehepartners oder der Ehepartnerin;
    • die neuen Ehepartner der eigenen Eltern;
    • die Kinder des Ehepartners oder der Ehepartnerin;
    • die Ehepartner der eigenen Kinder;
  • die folgenden Familienangehörigen der mit ihr oder ihm gesetzlich zusammenwohnenden Person:
    • den Vater und/oder die Mutter dieser gesetzlich zusammenwohnenden Person;
    • die Kinder dieser gesetzlich zusammenwohnenden Person.
Hinweis

Diese Zeitkreditbegründung ist nicht mit dem thematischen Urlaub wegen medizinischen Beistands zu verwechseln (siehe die zu diesem Thema vorgesehene FAQ-Frage und das Infoblatt T18, das auf unserer Website für Sie bereitsteht).

4. Betreuung seines unter-21-jährigen Kindes mit Beeinträchtigung

Um den Zeitkredit mit dieser Begründung rechtfertigen zu können, ist es notwendig, dass

  • das Kind der oder des Arbeitnehmenden:
    • entweder eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung von mindestens 66% aufweist;
    • oder an einer Erkrankung leidet, welche die Anerkennung von mindestens 4 Punkten in der ersten Säule der sozialmedizinischen Tabelle im Sinne der Kindergeldvorschriften zur Folge hat;
    • oder an einer Erkrankung leidet, welche die Anerkennung von zusammengerechnet mindestens 9 Punkten in den drei Säulen der sozialmedizinischen Tabelle im Sinne der Kindergeldvorschriften zur Folge hat;
  • das Datum, an dem der Zeitkredit beginnt oder verlängert wird, vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem das Kind mit Beeinträchtigung 21 Jahre alt wird.

Falls der Zeitkredit aus zwingenden inner- oder außerbetrieblichen Gründen aufgeschoben wird (siehe Infoblatt E64 zum Anspruch und zu den Organisationsregeln), kann der 21. Geburtstag überschritten werden.

Hinweis

Diese Zeitkreditbegründung ist weder mit dem thematischen Urlaub wegen medizinischen Beistands (siehe Infoblatt T18), noch mit dem Elternurlaub (siehe Infoblatt T19), noch mit der Zeitkreditbegründung „Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen“ zu verwechseln.

5. Betreuung seines schwerkranken minderjährigen Kindes oder eines schwerkranken minderjährigen Kindes, das zum Haushalt gehört

Um den Zeitkredit mit dieser Begründung rechtfertigen zu können, ist es notwendig, dass:

  • das gesundheitliche Problem vom Arzt des betroffenen Kindes als akut eingestuft wird;
  • das Datum, an dem der Zeitkredit beginnt oder verlängert wird, vor dem Zeitpunkt liegt, an dem das Kind volljährig, d. h. 18 Jahre alt wird;

Falls der Zeitkredit aus zwingenden inner- oder außerbetrieblichen Gründen aufgeschoben wird (siehe Infoblatt E64 zum Anspruch und zu den Organisationsregeln), kann der 18. Geburtstag überschritten werden.

Wenn das schwerkranke Kind nicht das Kind der oder des Arbeitnehmenden ist, muss es im Bevölkerungsregister der Wohnsitzgemeinde als mit ihr oder ihm zusammenwohnend registriert sein, um als Mitglied des Haushalts der oder des Arbeitnehmenden gelten zu können.

Hinweis

Diese Zeitkreditbegründung ist weder mit dem thematischen Urlaub wegen medizinischen Beistands (siehe Infoblatt T18) noch mit dem Elternurlaub (siehe Infoblatt T19) zu verwechseln.

6. Bildung (eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren)

Um den Zeitkredit mit dieser Begründung rechtfertigen zu können, muss die oder der Arbeitnehmende obligatorisch:

  • eine von der (Deutschsprachigen, Französischen oder Flämischen) Gemeinschaft oder vom Sektor anerkannte Aus- oder Weiterbildung verfolgen, die mindestens 360 Stunden bzw. 27 Kreditpunkte pro Jahr oder 120 Stunden bzw. 9 Kreditpunkte pro Schultrimester oder pro zusammenhängenden Zeitraum von 3 Monaten beträgt;
  • oder eine Schulung in einem Grundbildungszentrum oder eine Ausbildung, die auf den Erwerb eines Diploms oder Abschlusszeugnisses des Sekundarunterrichts abzielt, verfolgen, wobei diese Ausbildung oder Schulung mindestens 300 Stunden pro Jahr oder 100 Stunden pro Schultrimester oder pro zusammenhängenden Zeitraum von 3 Monaten beträgt.

Bedingung hinsichtlich der Betriebszugehörigkeit

Die oder der Arbeitnehmende muss mindestens zwei Jahre mit Ihnen als Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben.

Die Betriebszugehörigkeit gilt unbeschadet der Bestimmungen über die vertraglich geregelten Übergänge von Unternehmen in Anwendung der europäischen Richtlinie 2001/23/EG.  Wenn die oder der Arbeitnehmende gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie von Ihrem Unternehmen übernommen wurde und sie oder er zum Zeitpunkt der schriftlichen Benachrichtigung noch keine 2 Jahre Betriebszugehörigkeit zählt, dann müssen Sie die „Erklärung bei Übergang von Unternehmen“ ausfüllen, die von unserer Website heruntergeladen werden kann, und sie der oder dem Arbeitnehmenden abgeben.  Näheres erfahren Sie im Infoblatt E58 über die Folgen eines Arbeitgeberwechsels für den Zeitkredit.

Diese Bedingung gilt für alle drei Formen der Unterbrechung, die im Rahmen des Zeitkredits mit Begründung vorgesehen sind (Auszeit, Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit, Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel).

Ausnahme

Wenn die oder der Arbeitnehmende noch keine zwei Jahre Betriebszugehörigkeit zählt, kann sie oder er dennoch den Zeitkredit mit Begründung erhalten, wenn sie oder er ihn unmittelbar nach Ausschöpfung aller Elternurlaubsmöglichkeiten für alle Kinder, die für einen Elternurlaub infrage kommen, antritt.  Für die Anwendung dieser Ausnahme ist es zwingend erforderlich, dass:

  • die oder der Arbeitnehmende den Elternurlaub für alle seine Kinder genommen hat, welche die Altersbedingung erfüllen (d. h. im Regelfall unter 12 Jahren und bei einer körperlichen oder geistigen Beträchtigung von mindestens 66% unter 21 Jahren alt sind);
  • der oder die Arbeitnehmende die ganze Dauer des Anspruchs auf Unterbrechungsgeld im Rahmen des Elternurlaubs verbraucht hat, d. h.:
    • wenn das Kind in der Zeit ab dem 08.03.2012 adoptiert oder geboren wurde:
      • entweder höchstens 4 Monate vollständiger Auszeit;
      • oder 8 Monate Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit;
      • oder 20 Monate Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel;
      • oder 40 Monate Arbeitszeitverkürzung um ein Zehntel;
      • oder eine Kombination der vier Formen von Elternurlaub bis zu vier Monaten Vollzeitäquivalent;
    • wenn das Kind vor dem 08.03.2012 adoptiert oder geboren wurde:
    • entweder höchstens 3 Monate vollständiger Auszeit;
    • oder 6 Monate Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit;
    • oder 15 Monate Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel;
    • oder 30 Monate Arbeitszeitverkürzung um ein Zehntel;
    • oder eine Kombination der vier Formen von Elternurlaub bis zu drei Monaten Vollzeitäquivalent;
  • der Zeitkredit mit Begründung nahtlos an den/die Elternurlaub/e anschließt.

Näheres zum Thema Elternurlaub erfahren Sie im Infoblatt T19.

Bedingung hinsichtlich der Beschäftigung

Bei einer teilweisen Unterbrechung muss die oder der Arbeitnehmende zusätzlich zu der Bedingung einer zweijährigen Betriebszugehörigkeit auch eine sogenannte Beschäftigungsbedingung erfüllen:

  • Wenn ein Halbzeit-Zeitkredit beantragt wird, muss sie oder er während der ganzen 12 Monate vor ihrer oder seiner schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers mindestens 3/4-Zeit beschäftigt gewesen sein.
  • Wenn ein Einfünftel-Zeitkredit beantragt wird, muss sie oder er während dieser ganzen Zeit Vollzeit beschäftigt gewesen sein.

Wenn die oder der Arbeitnehmende nicht während der ganzen 12 Monate 3/4-Zeit bzw. Vollzeit beschäftigt war, können bestimmte Zeiträume der Aussetzung des Arbeitsvertrags oder Zeiträume der Teilzeitbeschäftigung dennoch angerechnet oder neutralisiert werden.  Nähere Informationen finden Sie im Infoblatt E64.

Achtung: Für in der Zeit ab dem 01.02.2023 erhaltene schriftliche Benachrichtigungen muss die oder der Arbeitnehmende im Falle eines Halbzeit-Zeitkredits, genauso wie bei einem Einfünftel-Zeitkredit, während der ganzen 12 Monate vor seiner schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers Vollzeit beschäftigt gewesen sein, um das Unterbrechungsgeld zu erhalten. Im Rahmen eines Vollzeit-Zeitkredits besteht ein Anspruch auf Unterbrechungsgeld dagegen nur dann, wenn die oder der Arbeitnehmende während der ganzen 12 Monate vor ihrer oder seiner schriftlichen Benachrichtigung Vollzeit oder während der ganzen 24 Monate vor ihrer oder seiner schriftlichen Benachrichtigung Teilzeit beschäftigt war.

Notwendigkeit eines kollektiven Arbeitsabkommens bei einem Vollzeit-Zeitkredit oder einem Halbzeit-Zeitkredit

Was die folgenden Zeitkreditbegründungen betrifft, ist ein Halbzeit- oder Vollzeit-Zeitkredit nur dann möglich, wenn ein kollektives Arbeitsabkommen auf Unternehmensebene oder auf sektorieller Ebene vereinbart wurde, das diese Möglichkeit eines Vollzeit- oder Halbzeit-Zeitkredits vorsieht:

  • Betreuung seines/r unter-8-jährigen Kindes/er;
  • Betreuung in Form von Palliativpflege;
  • Betreuung eines schwerkranken Familienangehörigen oder Haushaltsmitgliedes;
  • eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren.

Das bedeutet, dass das der Vollzeit- oder Halbzeit-Zeitkredit mit diesen Begründungen nicht bei allen Arbeitgebern erhalten werden kann.

Anm.: Wenn in Anwendung von KAA Nr. 77bis vor dem 01.09.2012 ein Unternehmens- oder sektorielles KAA vereinbart wurde, um den Anspruch auf den Zeitkredit in Form einer Vollzeit- oder Halbzeitunterbrechung über ein Jahr hinaus zu verlängern, ermöglicht dieses KAA es ebenfalls automatisch, solange es in Kraft ist, den Zeitkredit auch mit den vorgenannten Begründungen in Form einer Vollzeit- oder Halbzeitunterbrechung in Anspruch zu nehmen, wobei die Anspruchsdauern jedoch die per KAA 103 (siehe unten) festgelegten Zeiträume nicht überschreiten können.

Wenn in der für Sie zuständigen paritätischen Kommission oder in Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer VoG kein solches Unternehmens- oder sektorielles KAA besteht, können Ihre Arbeitnehmenden keinen Vollzeit- oder Halbzeit-Zeitkredit mit diesen Begründungen erhalten, und zwar auch dann nicht, wenn sie alle Zugangsbedingungen erfüllen.  In solch einem Fall sind Sie verpflichtet, den Antrag der oder des Arbeitnehmenden abzulehnen.

Hinweise

Bei dem Einfünftel-Zeitkredit mit den vorgenannten Begründungen wird kein Unternehmens- oder sektorielles KAA vorausgesetzt.  Dieser kann daher bei allen Arbeitgebern erhalten werden.

Was die übrigen Begründungen betrifft („Betreuung seines unter 21-jährigen-Kindes mit Beeinträchtigung“ und „Betreuung seines schwerkranken minderjährigen Kindes oder eines schwerkranken minderjährigen Kindes, das zum Haushalt gehört“), wird für keine der drei Unterbrechungsformen (Vollzeit, Halbzeit, Einfünftel) ein Unternehmens- oder sektorielles KAA vorausgesetzt.  Sie sind daher bei allen Arbeitgebern zugänglich, und zwar unabhängig von der gewünschten Unterbrechungsform.

Unvereinbarkeit einer zusätzlichen Arbeitnehmertätigkeit oder selbständigen Tätigkeit

Die oder der Arbeitnehmende hat keinen Anspruch auf den Vollzeit-, Halbzeit- oder Einfünftel-Zeitkredit mit den hiernach aufgezählten Begründungen, wenn sie oder er eine zusätzliche Berufstätigkeit als Arbeitnehmende/-r oder Selbständige/-r aufnimmt oder ausweitet.

Für die Anwendung dieser Maßnahme:

  • gilt als Arbeitnehmertätigkeit, jede abhängige Berufstätigkeit in einem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber, d. h. die unter der Aufsicht eines Arbeitgebers ausgeübt wird, und für welche Sozialversicherungsbeiträge an das LSS abgeführt werden;
  • gilt als selbständige Tätigkeit, jede Berufstätigkeit, für welche die oder der Beschäftigte laut den Vorschriften des Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbständige verpflichtet ist, als Selbständige/-r eingetragen zu sein.
Welches sind die Zeitkreditbegründungen, die mit keiner anderen Berufstätigkeit vereinbar sind?
  • Betreuung seines/r unter-8-jährigen Kindes/er;
  • Betreuung in Form von Palliativpflege;
  • Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen;
  • Bildung (eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren).
Was müssen Sie konkret unternehmen?

Bevor der Zeitkredit aus den vorgenannten Begründungen gewährt werden kann, müssen Sie nachprüfen, ob die oder der Arbeitnehmende eine nebenberufliche Tätigkeit als Selbständige/-r oder Arbeitnehmende/-r ausübt, deren gleichzeitige Ausübung verboten ist.  Wenn dem so ist, müssen Sie den Antrag der oder des Arbeitnehmenden ablehnen, selbst wenn die anderen Zugangsbedingungen erfüllt sind.

Was geschieht, wenn die oder der Arbeitnehmende eine zusätzliche Arbeitnehmertätigkeit oder eine zusätzliche selbständige Tätigkeit ausübt, deren gleichzeitige Ausübung verboten ist?

Wenn Sie den Zeitkredit aus den vorgenannten Begründungen bewilligen und das LfA eine verbotene gleichzeitige Ausübung einer Berufstätigkeit feststellt, dann wird der Anspruch auf den Zeitkredit mit Begründung und auf das damit verbundene Unterbrechungsgeld von unseren Diensten verweigert. 

Des Weiteren, wenn die oder der Arbeitnehmende eine Arbeitnehmertätigkeit oder selbständige Tätigkeit aufnimmt oder wenn sie oder er eine seit mindestens 12 Monaten bereits bestehende Arbeitnehmertätigkeit ausweitet, dann verliert sie oder er sowohl den Anspruch auf das Unterbrechungsgeld als auch den Anspruch auf die Unterbrechung bei dem Arbeitgeber.

In diesen beiden Fällen übermittelt Ihnen das LfA eine Kopie der Ablehnungs- oder Revisionsentscheidung C62, damit die administrative Situation der oder des Arbeitnehmenden im Unternehmen (oder in der VoG ...) in Ordnung gebracht werden kann.

Beispiel: Eine Arbeitnehmende beantragt einen Halbzeit-Zeitkredit mit der Begründung „Betreuung seines unter 8-jährigen Kindes“.  Zum Zeitpunkt der Einreichung ihres Antrages übt sie keine zusätzliche Tätigkeit als Arbeitnehmende oder Selbständige aus. Während dieses Zeitkredits nimmt sie eine selbständige Tätigkeit auf.  Durch den automatisierten Datenabgleich mit den Datenbanken des LISVS entdeckt das LfA diese gleichzeitige Ausübung.  Da diese gleichzeitige Ausübung verboten ist, stellt das LfA sowohl den Anspruch auf das Unterbrechungsgeld als auch den Anspruch auf die Unterbrechung ein und übermittelt Ihnen eine Kopie des Bescheides C62.  In diesem Fall wird die oder der Arbeitnehmende:

  • entweder die Arbeit mit der ursprünglichen vertraglichen Arbeitszeit wieder aufnehmen müssen;
  • oder Sie darum bitten, im Rahmen eines Teilzeitarbeitsvertrages bei Ihnen freiwillig Halbzeit zu arbeiten.

Welche Belege muss die oder der Arbeitnehmende Ihnen vorlegen, um die geltend gemachte Begründung zu rechtfertigen?

1. "Betreuung seines/r unter-8-jährigen Kindes/er"

Der Arbeitnehmer muss Ihnen die Identität des unter-8-jährigen Kindes mitteilen, für welches er den Zeitkredit mit dieser Begründung beantragt.  Wenn sie Ihnen noch nicht vorliegt, muss er Ihnen eine Kopie der Geburtsurkunde des betroffenen Kindes zukommen lassen.

NB: In einem lesbischen Paar muss die Mitmutter, die einen Zeitkredit mit dieser Begründung beantragt, durch Einreichung einer Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, wie sie in den Registern des Standesamtes aufgenommen ist, nachweisen, dass sie Mitmutter geworden ist.

Wenn es sich um ein adoptiertes Kind handelt, muss der Arbeitnehmer Ihnen eine Bescheinigung vorlegen, die die Adoption nachweist, sowie eine Bescheinigung über die Haushaltzusammensetzung, aus der hervorgeht, dass das Kind mit dem Arbeitnehmer unter einem Dach zusammenwohnt.

2. "Palliativpflege"

Spätestens zum Zeitpunkt, zu dem der Zeitkredit beginnt, muss der Arbeitnehmer Ihnen eine Bescheinigung des behandelnden Arztes der Person, die Palliativpflege benötigt, vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Arbeitnehmer erklärt hat, bereit zu sein, dieser Person Palliativpflege zuteilwerden zu lassen.

Die Identität des Patienten in Palliativpflege braucht in der Bescheinigung nicht angegeben zu werden.

Das LfA hat eine Musterbescheinigung angefertigt, die von Ihnen und vom behandelnden Arzt des Patienten auszufüllen ist.  Die Musterbescheinigung enthält alle Informationen, die für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigt werden.  Anhand dieser ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschrieben Musterbescheinigung werden Sie schnell und einfach feststellen können, ob er den Zeitkredit, den er bei Ihnen beantragt, beanspruchen kann, und wird das LfA sich vergewissern können, dass die Unterbrechungsleistung ihm zusteht.

Bevor er den Arzt des Patienten die passende Bescheinigung ausfüllen lässt, muss der Arbeitnehmer mit Ihnen abklären, ob der Antrag auf elektronischem oder auf postalischem Wege (siehe Infoblatt E65) beim LfA eingereicht werden soll.

  • Wenn der Leistungsantrag dem LfA elektronisch übermittelt wird, muss der Arbeitnehmer die Musterbescheinigung von der Website des LfA herunterladen.

Wichtiger Hinweis:  Diese Bescheinigung ist die Gleiche, wie diejenige, die für den (thematischen) Urlaub für Palliativpflege benutzt werden muss.  Sie heißt "Ärztliche Bescheinigung – Urlaub für Palliativpflege oder Zeitkredit mit Begründung Palliativpflege"

  • Wenn der Leistungsantrag dem LfA per Post zugesandt wird, ist die Musterbescheinigung im papiernen Antragsformular selbst eingebaut.  Dieses Formular kann von der Website des LfA heruntergeladen werden.

Achtung! Die Bescheinigung des Arztes ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Beanspruchung des Zeitkredits mit dieser Begründung.  Dies bedeutet, dass die vollzeitige oder teilzeitige Unterbrechung dem Arbeitnehmer nicht bewilligt werden kann, wenn er Ihnen diese Bescheinigung nicht vor dem vereinbarten Einsetzungsdatum vorlegt.

3. "Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen"

Der Arbeitnehmer muss Ihnen anzeigen, dass er einen schwerkranken Familienangehörigen oder ein schwerkrankes Haushaltsmitglied betreuen wird. Er muss genau angeben, welches sein Verhältnis mit dem schwerkranken Patienten ist, nämlich:

  • wenn es sich um einen Familienangehörigen oder Verschwägerten handelt, welches das Verwandtschaftsverhältnis ist (zum Beispiel : Vater, Mutter, Bruder, Schwester, Kind, Vater des Ehepartners usw.);
  • ob es sich um den Vater, die Mutter oder das Kind seines mit ihm gesetzlich Zusammenwohnenden handelt;
  • wenn es sich um ein Haushaltsmitglied handelt, seine Identität.

Spätestens zum Zeitpunkt, zu dem der Zeitkredit beginnt, muss der Arbeitnehmer Ihnen eine Bescheinigung des behandelnden Arztes des Patienten übermitteln, aus der hervorgeht:

  • dass er die Krankheit als schwer betrachtet ;
  • und dass er der Meinung ist, dass neben der eventuellen Hilfe von Fachleuten, der zusätzliche medizinische, soziale, familiäre, moralische oder psychische Beistand, der durch die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers sichergestellt werden kann, zur Genesung des Patienten vonnöten ist.

Das LfA hat eine Musterbescheinigung angefertigt, die von Ihnen und vom behandelnden Arzt des Patienten auszufüllen ist.  Die Musterbescheinigung enthält alle Informationen, die für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigt werden.

Anhand dieser ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschrieben Musterbescheinigung werden Sie schnell und einfach feststellen können, ob der Arbeitnehmer den Zeitkredit, den er bei Ihnen beantragt, beanspruchen kann, und wird das LfA sich vergewissern können, dass die Unterbrechungsleistung ihm zusteht.

Bevor er den Arzt des Patienten die passende Bescheinigung ausfüllen lässt, muss der Arbeitnehmer mit Ihnen abklären, ob der Antrag auf elektronischem oder auf postalischem Wege (siehe Infoblatt E65) beim LfA eingereicht werden soll.

  • Wenn der Leistungsantrag dem LfA elektronisch übermittelt wird, muss der Arbeitnehmer die Musterbescheinigung von der Website des LfA herunterladen.

Wichtiger Hinweis!  Diese Bescheinigung ist die Gleiche, wie diejenige, die für den (thematischen) Urlaub wegen medizinischen Beistands benutzt werden muss.  Sie heißt "Ärztliche Bescheinigung 1 – Urlaub wegen medizinischen Beistands oder Zeitkredit mit Begründung Betreuung"

  • Wenn der Leistungsantrag dem LfA per Post zugesandt wird, ist die Musterbescheinigung im papiernen Antragsformular selbst eingebaut.  Dieses Formular kann auch von der Website des LfA heruntergeladen werden.

Achtung! Die Bescheinigung des Arztes ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Beanspruchung des Zeitkredits mit dieser Begründung.  Dies bedeutet, dass die vollzeitige oder teilzeitige Unterbrechung dem Arbeitnehmer nicht bewilligt werden kann, wenn er Ihnen diese Bescheinigung nicht vor dem vereinbarten Einsetzungsdatum vorlegt.

Diese Bescheinigung muss Ihnen bei jedem Zeitkreditantrag mit dieser Begründung vorgelegt werden, auch bei einer Verlängerung oder späteren Wiederaufnahme für denselben Patienten.  Der Arbeitnehmer muss nämlich bei jedem Antrag unter Beweis stellen, dass der Patient noch immer schwerkrank ist und noch immer einen zur Genesung notwendigen Beistand benötigt.

Um eine angemessene Frist zwischen der vom behandelnden Arzt ausgestellten Bescheinigung und dem Einsetzungsdatum des Zeitkredits mit dieser Begründung zu garantieren, darf die Zeitspanne zwischen beiden Daten keinen Monat überschreiten, gleichgültig ob es sich um einen Erstantrag oder um einen Verlängerungsantrag handelt. Damit die Anträge nach dieser Regel bearbeitet werden können, muss der behandelnde Arzt die Bescheinigung obligatorisch mit einem Datum versehen, ohne welches der Zeitkredit nicht bewilligt werden kann.

Beispiel: Bei einem Antrag auf einen Zeitkredit mit dieser Begründung mit als Einsetzungs- oder Verlängerungsdatum dem 05.07.2019, darf der behandelnde Arzt die Bescheinigung frühestens am 04.06.2019 ausstellen.

Wenn der schwerkranke Patient nicht zu seiner Familie gehört, muss der Arbeitnehmer Ihnen ebenfalls eine Bescheinigung über die Haushaltzusammensetzung vorlegen, aus der hervorgeht, dass die betroffene Person mit ihm unter einem Dach zusammenwohnt.

4.  "Betreuung seines unter-21-jährigen Kindes mit Behinderung".

Spätestens zu Beginn des Zeitkredits muss der Arbeitnehmer Ihnen eine Bescheinigung vorlegen, die Folgendes nachweist:

  • entweder die körperliche oder geistige Unfähigkeit von 66% seines Kindes;
  • oder dass die Erkrankung, an der das Kind leidet, die Zuerkennung von mindestens 4 Punkten in der Säule I der sozialmedizinischen Tabelle im Sinne der Kindergeldvorschriften zur Folge hat.
  • oder dass die Erkrankung, an der das Kind leidet, die Zuerkennung von mindestens 9 Punkten in sämtlichen drei Säulen der sozialmedizinischen Tabelle im Sinne der Kindergeldvorschriften zur Folge hat.

Wenn sie Ihnen noch nicht vorliegt, muss der Arbeitnehmer Ihnen auch eine Kopie der Geburtsurkunde des betroffenen Kindes zukommen lassen.

Wenn es sich um ein adoptiertes Kind handelt, muss der Arbeitnehmer Ihnen ebenfalls eine Bescheinigung vorlegen, die die Adoption nachweist, sowie eine Bescheinigung über die Haushaltzusammensetzung, aus der klar hervorgeht, dass das Kind mit dem Arbeitnehmer unter einem Dach zusammenwohnt.

5.  "Betreuung seines schwerkranken minderjährigen Kindes oder eines schwerkranken minderjährigen Kindes, das zum Haushalt gehört"”

Spätestens zum Zeitpunkt, zu dem der Zeitkredit beginnt, muss der Arbeitnehmer Ihnen eine Bescheinigung des behandelnden Arztes des minderjährigen Kindes übermitteln, aus der hervorgeht:

  • dass er die Krankheit des Kindes als schwer einstuft ;
  • und dass er der Meinung ist, das ein medizinischer, sozialer, familiärer oder psychischer Beistand zur Genesung notwendig ist.

Das LfA hat eine Musterbescheinigung angefertigt, die von Ihnen und vom behandelnden Arzt des Kindes auszufüllen ist.  Die Musterbescheinigung enthält alle Informationen, die für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigt werden.  Anhand dieser ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschrieben Musterbescheinigung werden Sie schnell und einfach feststellen können, ob der Arbeitnehmer den Zeitkredit, den er bei Ihnen beantragt, beanspruchen kann, und wird das LfA sich vergewissern können, dass die Unterbrechungsleistung ihm zusteht.

Bevor er den Arzt des Kindes die passende Bescheinigung ausfüllen lässt, muss der Arbeitnehmer mit Ihnen abklären, ob der Antrag auf elektronischem oder auf postalischem Wege (siehe Infoblatt E65) beim LfA eingereicht werden soll.

  • Wenn der Leistungsantrag dem LfA elektronisch übermittelt wird, muss die Musterbescheinigung von der Website des LfA heruntergeladen werden.

Wichtiger Hinweis:  Diese Bescheinigung ist die Gleiche, wie diejenige, die für den (thematischen) Urlaub wegen medizinischen Beistands benutzt werden muss.  Sie heißt "Ärztliche Bescheinigung 3 –  Urlaub wegen medizinischen Beistands für ein schwerkrankes minderjähriges Kind oder Zeitkredit für die Betreuung eines schwerkranken minderjährigen Kindes".

  • Wenn der Leistungsantrag dem LfA per Post zugesandt wird, ist die Musterbescheinigung im papiernen Antragsformular selbst eingebaut.  Dieses Formular kann von der Website des LfA heruntergeladen werden.

Wenn es sich handelt, um:

  • sein Kind, muss der Arbeitnehmer ebenfalls eine Kopie der Geburtsurkunde beifügen (wenn sie Ihnen noch nicht vorliegt) ;
  • ein adoptiertes Kind, muss der Arbeitnehmer Ihnen ebenfalls eine Bescheinigung vorlegen, die die Adoption nachweist, sowie eine Bescheinigung über die Haushaltzusammensetzung, aus der klar hervorgeht, dass das Kind mit dem Arbeitnehmer unter einem Dach zusammenwohnt.

Wenn es sich nicht um sein Kind handelt, sondern um ein Kind, das zu seinem Haushalt gehört, muss der Arbeitnehmer Ihnen seine Identität anzeigen und Ihnen eine Bescheinigung über die Haushaltzusammensetzung zukommen lassen, aus der eindeutig hervorgeht, dass dieses Kind mit ihm unter einem Dach zusammenwohnt.

6. "Eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren"

Bildung (eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren)

Die oder der Arbeitnehmende muss Ihnen eine Bescheinigung der Bildungseinrichtung zuleiten, der je nach Fall entnommen werden kann, dass sie oder er gültig eingeschrieben ist:

  • um eine von der (Deutschsprachigen, Französischen oder Flämischen) Gemeinschaft oder vom Sektor anerkannte Aus- oder Weiterbildung zu verfolgen, die mindestens 360 Stunden bzw. 27 Kreditpunkte pro Jahr oder 120 Stunden bzw. 9 Kreditpunkte pro Schultrimester oder pro zusammenhängenden Zeitraum von 3 Monaten beträgt;
  • um eine Schulung in einem Grundbildungszentrum oder eine Ausbildung, die auf den Erwerb eines Diploms oder Abschlusszeugnisses des Sekundarunterrichts abzielt, zu verfolgen, wobei diese Ausbildung oder Schulung mindestens 300 Stunden pro Jahr oder 100 Stunden pro Schultrimester oder pro zusammenhängenden Zeitraum von 3 Monaten beträgt.

Das LfA hat eine Bescheinigungsvorlage angefertigt, die von der oder dem Arbeitnehmenden und von der Bildungseinrichtung, wo sie oder er die Unterrichte besuchen wird, auszufüllen ist.  Die Bescheinigungsvorlage enthält alle Informationen, die für die Bearbeitung des Antrages benötigt werden.

Bevor sie oder er die Bildungseinrichtung die passende Bescheinigung ausfüllen lässt, muss die oder der Arbeitnehmende mit Ihnen abklären, ob der Antrag auf elektronischem oder auf postalischem Wege (siehe Infoblatt E65) bei dem LfA eingereicht werden soll.

  • Wenn der Unterbrechungsgeldantrag dem LfA elektronisch übermittelt wird, muss die Bescheinigungsvorlage „Einschreibungsbescheinigung – Aus- oder Weiterbildung – Zeitkredit mit der Begründung 'Bildung'“ von der LfA-Website heruntergeladen werden.
  • Wenn der Unterbrechungsgeldantrag dem LfA per Post zugesandt wird, ist die Bescheinigungsvorlage im papiernen Antragsformular selbst eingebaut.  Auch dieses Formular kann von der Website des LfA heruntergeladen werden.

Außerdem muss die oder der Arbeitnehmende Ihnen (sowie dem LfA) am Ende eines jeden Quartals binnen 20 Kalendertagen eine Bescheinigung zukommen lassen, die ihre oder seine regelmäßige Teilnahme nachweist.  Für die Anwendung dieser Bestimmung:

  • darf die oder der Arbeitnehmende im Quartal nicht für mehr als 1/10 der Ausbildungsdauer ungerechtfertigterweise gefehlt haben;
  • werden die Tage Schulurlaub während der Ausbildungszeit oder nach dieser Zeit mit Tagen regelmäßiger Teilnahme gleichgestellt. 

Wenn die oder der Arbeitnehmende eine Aus- oder Weiterbildung in einer Einrichtung absolviert, in der die Teilnahme am Unterricht nicht kontrolliert wird (zum Beispiel: Universität, Hochschule usw.) ist es möglich, dass die Einrichtung die Ausstellung der Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme verweigert.  Um dieser Problematik entgegenzuwirken, muss die oder der Arbeitnehmende Ihnen eine Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass die Bildungseinrichtung die regelmäßige Teilnahme am Unterricht nicht kontrolliert und dass sie oder er während des vergangenen Quartals gültig eingeschrieben geblieben ist.

Wird Ihnen diese Bescheinigung nicht vorgelegt oder geht sie Ihnen außerhalb der Frist von 20 Kalendertagen nach dem Ende des abgelaufenen Quartals zu, verliert die oder der Arbeitnehmende den Anspruch sowohl auf das Unterbrechungsgeld als auch auf die Unterbrechung mit der Begründung „Bildung“.

Achtung! Da die Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme erforderlich ist, um sowohl den Anspruch auf das Unterbrechungsgeld als auch den Anspruch auf die Unterbrechung in Ihrem Unternehmen oder Ihrer VoG aufrechtzuerhalten, muss die oder der Arbeitnehmende dieses Dokument auch dem LfA-Büro zukommen lassen, das seine Akte bearbeitet, d. h. im Regelfall dem Büro, das für ihren oder seinen Wohnsitz örtlich zuständig ist.  Die Frist, innerhalb derer die Bescheinigung dem LfA beigebracht werden muss, beträgt ebenfalls 20 Kalendertage nach dem Ende eines jeden Quartals.

Für welche Dauer kann ein Zeitkredit mit Begründung bewilligt werden?

Die Höchstdauer pro Antrag hängt von der Begründung ab, die geltend gemacht wird.  Außerdem sind auch die Gesamtanspruchsdauern je nach der Begründung verschieden.
Hinweis: Wenn die oder der Arbeitnehmende seine Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung für volle Monate nehmen möchte, muss sie oder er einen Zeitraum beantragen, der zwischen Beginn- und Enddatum die gewünschte Dauer ergibt. Zum Beispiel, drei Monate vom 1. März bis zum 31. Mai (und nicht bis zum 1. Juni) oder 10 Monate vom 15 Mai bis zum 14 März des darauffolgenden Jahres (und nicht bis zum 15. März).

Dauer pro Antrag

1. Betreuung seines/r unter-8-jährigen Kindes/er
  • Bei einem Zeitkredit in Form einer Auszeit oder einer Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit beträgt die Mindestdauer pro Antrag 3 Monate.
  • Bei einem Zeitkredit in Form einer Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel beträgt die Mindestdauer pro Antrag 6 Monate.

Die Mindestdauern von 3 bzw. 6 Monaten müssen bei jedem Antrag auf einen Zeitkredit mit dieser Begründung eingehalten werden, selbst im Falle einer Verlängerung.

Die Gesamtanspruchsdauer entnehmen Sie dem nächsten Abschnitt.

2. Betreuung in Form von Palliativpflege

Für einen jeden Patienten in Palliativpflege kann die oder der Arbeitnehmende lediglich einen Zeitabschnitt von 1 Monat erhalten, der (ein einziges Mal) um einen weiteren Monat verlängert werden kann.

Wenn sich später andere Personen im Endstadium befinden und Palliativpflege benötigen, kann die oder der Arbeitnehmende wieder den Zeitkredit mit dieser Begründung für eine Dauer von 1 Monat pro Patienten erhalten, die wieder um einen weiteren Monat verlängert werden kann, und zwar bis die Gesamtanspruchsdauer für alle Patienten zusammen verbraucht ist (siehe hiernach).

3. Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen

Die oder der Arbeitnehmende kann den Zeitkredit mit dieser Begründung nur in Blöcken von mindestens 1 Monat und höchstens 3 Monaten pro Antrag erhalten.

Unabhängig davon, ob es sich um denselben oder einen anderen Patienten handelt, kann der Zeitkredit mit dieser Begründung fortlaufend oder nicht fortlaufend verlängert werden, bis die Gesamtanspruchsdauer (siehe hiernach) verbraucht ist.

4. Betreuung seines unter-21-jährigen Kindes mit Beeinträchtigung
  • Bei einem Zeitkredit in Form einer Auszeit oder einer Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit beträgt die Mindestdauer pro Antrag 3 Monate.
  • Bei einem Zeitkredit in Form einer Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel beträgt die Mindestdauer pro Antrag 6 Monate.

Die Mindestdauern von 3 bzw. 6 Monaten müssen bei jedem Antrag auf einen Zeitkredit mit dieser Begründung eingehalten werden, selbst im Falle einer Verlängerung.

Die Gesamtanspruchsdauer entnehmen Sie dem nächsten Abschnitt.

5. Betreuung seines schwerkranken minderjährigen Kindes oder eines schwerkranken minderjährigen Kindes, das zu seinem Haushalt gehört

Die oder der Arbeitnehmende kann den Zeitkredit mit dieser Begründung nur in Blöcken von mindestens 1 Monat und höchstens 3 Monaten pro Antrag erhalten.

Der Zeitkredit mit dieser Begründung kann fortlaufend oder nicht fortlaufend verlängert werden, bis die Gesamtanspruchsdauer (siehe hiernach) verbraucht ist.

6. Bildung (eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren)
  • Bei einem Zeitkredit in Form einer Auszeit oder einer Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit beträgt die Mindestdauer pro Antrag 3 Monate.
  • Bei einem Zeitkredit in Form einer Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel beträgt die Mindestdauer pro Antrag 6 Monate.

Die Mindestdauern von 3 bzw. 6 Monaten müssen bei jedem Antrag auf einen Zeitkredit mit dieser Begründung eingehalten werden, selbst im Falle einer Verlängerung.

Außerdem muss die Dauer des Antrages auf die Dauer der Aus- oder Weiterbildung begrenzt werden.

Beispiel: Wenn die Aus- oder Weiterbildung 9 Monate dauert, darf die oder der Arbeitnehmende den Zeitkredit mit dieser Begründung nicht für mehr als 9 Monate beantragen.

Die Gesamtanspruchsdauer entnehmen Sie dem nächsten Abschnitt.

Was wird aus der eventuellen restlichen Dauer?

Wenn die oder der Arbeitnehmende den Zeitkredit mit verschiedenen Begründungen beantragt und die von dem Gesamtanspruch verbleibende Dauer die Mindestdauern pro Antrag unterschreitet, kann die verbleibende Dauer dennoch bewilligt werden.

Gesamtanspruchsdauer

Die oder der Arbeitnehmende verfügt über eine Gesamtanspruchsdauer von Zeitkredit mit Begründung über seine gesamte Berufslaufbahn.  Diese Dauer wird in Kalendermonaten ausgedrückt.  Dies bedeutet, dass sie nicht je nach der beantragten Unterbrechungsform (Vollzeit, Halbzeit, Einfünftel) verschieden ist.

Diese Gesamtanspruchsdauer beträgt 51 Monate für die Begründungen „Betreuung“, nämlich die Begründungen:

  • „Betreuung seines/r unter-8-jährigen Kindes/er“;
  • „Betreuung in Form von Palliativpflege“;
  • „Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen“;
  • „Betreuung seines unter-21-jährigen Kindes mit Beeinträchtigung“;
  • „Betreuung seines schwerkranken minderjährigen Kindes oder eines schwerkranken minderjährigen Kindes, das zu seinem Haushalt gehört“.

Für die Begründung „Bildung“, ist die Gesamtanspruchsdauer auf 36 Monate befristet.

Achtung: Wenn die schriftliche Benachrichtigung Ihnen in der Zeit ab dem 01.02.2023 zugegangen ist, gibt es für die Zeitkreditbegründung „Betreuung seines/r Kinder“ einen Unterschied zwischen der Dauer des Anspruchs auf das Unterbrechungsgeld und der Dauer des Anspruchs auf die Unterbrechung bei dem Arbeitgeber.

Die gesamte Dauer des Anspruchs auf das Unterbrechungsgeld beträgt für diese Begründung 48 Monate. Es werden also nur 48 Monate von den 51 Monaten des Anspruchs auf die Unterbrechung bezahlt.

Die Gesamtanspruchsdauer – sowohl für das Unterbrechungsgeld als auch für die Unterbrechung – beträgt weiterhin 51 Monate für die anderen Betreuungsgründe und 36 Monate für den Bildungsgrund.

Entsteht eine neue Gesamtanspruchsdauer für jede einzelne Begründung?

Nein. Die Gesamtanspruchsdauer ist nämlich für die gesamte Berufslaufbahn vorgesehen, und zwar unabhängig davon, wie viele Begründungen im Laufe der Berufslaufbahn geltend gemacht werden.  Daraus folgt, dass die Gesamtanspruchsdauer von 51 Monaten für die Begründungen „Betreuung“ und die Gesamtanspruchsdauer von 36 Monaten für die Begründung „Bildung“ nicht zusammenzurechnen sind.

Beispiel: Die oder der Arbeitnehmende beantragt einen Zeitkredit mit der Begründung „Betreuung seines/r unter-8-jährigen Kindes/er“.  Wenn sie oder er später einen Antrag mit der Begründung „Bildung“ stellt, dürfen Sie ihm den Zeitkredit mit dieser Begründung nicht für eine weitere Dauer von 36 Monaten bewilligen. 

Sind die Gesamtanspruchsdauern verlängerbar?

Nein. Unabhängig davon, mit welcher Begründung der Zeitkredit beantragt wird, werden die Anspruchsdauern von 51 bzw. 36 Monaten nicht verlängert, wenn sie einmal verbraucht wurden.

Beispiele:

  • Wenn die oder der Arbeitnehmende 2 Kinder unter 8 Jahren hat, verfügt sie oder er nicht über zwei Kredite von 51 Monaten mit der Begründung „Betreuung seines/r unter-8-jährigen Kindes/er“.
  • Wenn die oder der Arbeitnehmende die 51 Monate von Zeitkredit mit der Begründung „Betreuung seines/r unter-8-jährigen Kindes/er“ verbraucht hat, dürfen Sie ihr oder ihm nicht 51 Monate Zeitkredit mit der Begründung „Betreuung seines/er schwerkranken minderjährigen Kindes/er“ bewilligen.
Eventuelle Befristung der Anspruchsdauer des Vollzeit- oder Halbzeit-Zeitkredits mit bestimmten Begründungen

Damit eine vollzeitige oder halbzeitige Unterbrechung mit den nachfolgenden Zeitkreditbegründungen in Anspruch genommen werden kann, ist ein auf Unternehmensebene oder auf sektorieller Ebene vereinbartes KAA erforderlich:

  • „Betreuung seines/r unter-8-jährigen Kindes/er“;
  • „Betreuung in Form von Palliativpflege“;
  • „Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen“;
  • "Bildung".

Bei einem Antrag auf einen Vollzeit- oder Halbzeit-Zeitkredit mit einer dieser Begründungen ist die Anspruchsdauer, die die oder der Arbeitnehmende beanspruchen kann, diejenige, die im auf Unternehmensebene oder auf sektorieller Ebene abgeschlossenen kollektiven Arbeitsabkommen (KAA) festgelegt wurde, wobei diese Dauer die im Regelfall vorgesehenen 51 bzw. 36 Monate nicht überschreiten darf.

Daraus folgt, dass die Gesamtanspruchsdauer je nach den von den Sozialpartnern im geltenden KAA getroffenen Vereinbarungen 51 Monate, für die Begründungen „Betreuung“, oder 36 Monate, für die Begründung „Bildung“, unterschreiten kann.

Beispiel: Ihr Unternehmen oder Ihre VoG untersteht einer sektoriellen paritätischen Kommission, die ein KAA abgeschlossen hat, welches für diese Begründungen eine Anspruchsdauer in Vollzeit oder in Halbzeit von 24 Monaten, für Arbeitnehmende mit weniger als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit, und von 36 Monaten, für Arbeitnehmende mit 5 Jahren Betriebszugehörigkeit oder mehr, vorsieht.  In diesem Fall dürfen Ihre Arbeitnehmenden keine 51 Monate Vollzeit- oder Halbzeit-Zeitkredit mit den vorgenannten Begründungen erhalten, sondern lediglich die Anspruchsdauer, die je nach ihrer Betriebszugehörigkeit vorgesehen ist.

Bevor Sie einem Erstantrag oder einem Verlängerungsantrag auf einen Vollzeit- oder Halbzeit-Zeitkredit mit den vorgenannten Begründungen stattgeben, müssen Sie also zuerst nachprüfen, ob ein kollektives Arbeitsabkommen hierzu abgeschlossen wurde, und wenn ja, ob die darin festgelegte Anspruchsdauer bereits erreicht wurde oder noch nicht.

Welches sind die Zeiträume, die von der Gesamtanspruchsdauer des Zeitkredits mit Begründung abzuziehen sind?

Alle in der Vergangenheit erhaltenen Zeitkredite und Laufbahnunterbrechungen müssen von der Gesamtanspruchsdauer des Zeitkredits mit Begründung abgezogen werden. 

Allerdings werden die Zeiträume von thematischem Urlaub und die ersten 12 Monate Vollzeitäquivalent von Zeitkredit ohne Begründung oder Laufbahnunterbrechung nicht auf die Gesamtanspruchsdauer des Zeitkredits mit Begründung angerechnet.

Die Zeiträume von Laufbahnunterbrechung oder von Zeitkredit, die ohne Begründung erhalten wurden (nach den ersten 12 Monaten Vollzeitäquivalent, die nie abgezogen werden), werden im Verhältnis zur Unterbrechungsbruchzahl angerechnet, d. h. in Vollzeitäquivalent. Die Zeiträume, die im Rahmen eines Zeitkredits mit Begründung erhalten wurden, werden dagegen in Kalendermonaten angerechnet, d. h., dass alle Unterbrechungsformen gleich zählen.

  • Beispiel 1:

Eine Arbeitnehmende hat vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2015 bereits einen Einfünftel-Zeitkredit ohne Begründung erhalten und sie hat noch keinen Zeitkredit mit Begründung erhalten. 

Die 60 Monate Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel ohne Begründung kommen 12 Monaten in Vollzeit gleich.  Daraus folgt, dass dieser Zeitraum ohne Begründung nicht auf die Anspruchsdauer des Zeitkredits mit Begründung angerechnet wird.  In diesem Fall hat der Zeitraum ohne Begründung keinen Einfluss auf die Anspruchsdauer mit Begründung.

  • Beispiel 2:

Die Arbeitnehmende hat bereits 3 Monate Vollzeit-Elternurlaub vom 01.10.2008 bis zum 31.12.2008 + 12 Monate Vollzeit-Zeitkredit ohne Begründung vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009 + 60 Monate Einfünftel-Zeitkredit ohne Begründung vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2015 + 12 Monate Einfünftel-Zeitkredit mit der Begründung „Betreuung seines/er unter-8-jährigen Kindes/er“ vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 erhalten.

Der dreimonatige Zeitraum von Elternurlaub und der erste zwölfmonatige Zeitraum von Vollzeit-Zeitkredit ohne Begründung werden nicht von der Gesamtanspruchsdauer des Zeitkredits mit Begründung abgezogen.  Die 60 Monate Einfünftel-Zeitkredit ohne Begründung, die später genommen wurden, müssen dagegen angerechnet werden, und zwar im Verhältnis zur Unterbrechungsbruchzahl, d. h. in Vollzeitäquivalent.  Daraus folgt, dass die Gesamtanspruchsdauer von 51 bzw. 36 Monaten Zeitkredit mit Begründung um 12 Monate (60/5) zu verkürzen ist.  Von der verbleibenden Laufzeit von 39 bzw. 24 Monaten sind noch die 12 Monate Einfünftel-Zeitkredit mit Begründung abzuziehen, die im Jahre 2016 erhalten wurden.  Da es sich um einen Zeitkredit mit Begründung handelt, muss dieser Zeitraum in Kalendermonaten angerechnet werden, auch wenn er in Form einer Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel beantragt wurde.  Der Arbeitnehmenden bleiben also bei einem Antrag auf einen Zeitkredit mit einer der Begründungen „Betreuung“ 27 Monate (39 - 12) übrig.  Wenn sie einen Zeitkredit mit der Begründung „Bildung“ beantragt, beläuft sich die verbleibende Dauer auf 12 Monate (24-12).

Wie erfahren Sie, für welche Dauer die oder der Arbeitnehmende den Zeitkredit mit Begründung nehmen darf?

Das LfA hat eine Online-Applikation entwickelt, in welcher die oder der Arbeitnehmende nachsehen kann, für welche Dauer sie oder er den Zeitkredit mit Begründung oder den thematischen Urlaub nehmen darf. 

Es handelt sich um die Applikation „Break@Work“.  Auf diese Applikation kann sie oder er mit seinem Computer, Smartphone oder Tablet-PC zugreifen.  Um sich dort anzumelden, kann die oder der Arbeitnehmende seinen elektronischen Personalausweis (eID) oder dieItsme-App benutzen.

Wenn die oder der Arbeitnehmende in der Vergangenheit bereits Auszeiten oder Arbeitszeitverkürzungen genommen hat, berechnet diese Applikation den verbleibenden Kredit anhand der Angaben, die dem LfA vorliegen.

Nachdem sie oder er den verbleibenden Kredit ausgerechnet hat, kann die oder der Arbeitnehmende die Zeitkreditbescheinigung ausdrucken, die sie oder er  ihrer oder seiner schriftlichen Benachrichtigung beifügen muss (siehe das im Infoblatt E65 beschriebene Verfahren).

Dürfen Sie den Antrag ablehnen?

Wenn Sie 10 Arbeitnehmende oder weniger Beschäftigen

Sie dürfen den Antrag ablehnen, denn in diesem Fall besteht kein Rechtsanspruch auf den Zeitkredit.

Wenn Sie mehr als 10 Arbeitnehmende beschäftigen

Wenn die Zugangsbedingungen erfüllt sind, dürfen Sie den Antrag nicht ablehnen, da in diesem Fall ein Rechtsanspruch auf den Zeitkredit besteht. 

Damit die Kontinuität der Arbeit gewährleistet ist, ist das Recht auf den Zeitkredit allerdings auf eine Quote gleichzeitiger Abwesenheiten begrenzt.

Außerdem, unabhängig davon, wie viele Arbeitnehmende im Unternehmen beschäftigt sind:

  • können bestimmte Personalgruppen per kollektives Arbeitsabkommen auf Unternehmens- oder sektorieller Ebene vom Anspruch auf den Zeitkredit ausgeschlossen sein;
  • dürfen Sie bei einem Antrag auf einen Einfünftel-Zeitkredit einer oder eines Arbeitnehmenden, die oder der in Ihrem Unternehmen Teilzeit beschäftigt ist und gleichzeitig bei einem anderen Arbeitgeber Teilzeit beschäftigt ist, und dessen zusammengerechnete Arbeitszeit eine Vollzeit ausmacht, den Antrag auf Arbeitszeitverkürzung ablehnen, und zwar unabhängig davon, ob die Arbeitszeitverkürzung nur in Ihrem Unternehmen (einen Tag pro Woche) oder proportional in beiden Unternehmen (einen halben Tag bei jedem Arbeitgeber) beantragt wird, denn in diesem Fall handelt es sich nicht um einen Rechtsanspruch, sondern lediglich um eine Möglichkeit, der Sie zustimmen müssen. 

Näheres dazu erfahren Sie im Infoblatt E64 über den Anspruch auf den Zeitkredit und die Organisationsregeln des Zeitkredits.

Welches sind die Unterschiede zwischen den thematischen Urlauben und dem Zeitkredit mit Begründung?

Die thematischen Urlaube (Elternurlaub, Urlaub wegen medizinischen Beistands, Urlaub für Palliativpflege und Urlaub für nahestehende Hilfspersonen) sind Sonderformen der Laufbahnunterbrechung.  Die Bedingungen für den Zugang zu den thematischen Urlauben unterscheiden sich von denen für den Zugang zu den Zeitkrediten mit Begründung.

  • Um den Elternurlaub zu erhalten, braucht der Arbeitnehmer lediglich 1 Jahr Betriebszugehörigkeit zu haben (statt 2 für den Zeitkredit mit der Begründung "Betreuung seines/er unter-8-jährigen Kindes/er").  Außerdem kann der Elternurlaub für ein Kind unter 12 Jahren erhalten werden (statt 8 Jahren für den Zeitkredit mit der Begründung "Betreuung seines/er unter-8-jährigen Kindes/er"). Um alle Unterschiede zwischen dem Elternurlaub und dem Zeitkredit mit Begründung "Betreuung seines unter-8-jährigen Kindes" zu erfahren, lesen Sie die Sie die Vergleichstabelle in unserem FAQ;
  • Um einen Urlaub wegen medizinischen Beistands  zu erhalten, wird keine Betriebszugehörigkeit verlangt (im Gegensatz zum Zeitkredit mit Begründung, für welchen 2 Jahre Betriebszugehörigkeit erforderlich sind).  Die Unterscheide zwischen dem Urlaub wegen medizinischen Beistands und dem Zeitkredit mit dieser Begründung sind in der Vergleichstabelle in unserem FAQ.

Darüber hinaus:

  • sind die Dauern der thematischen Urlaube verschieden von denen des Zeitkredits mit Begründung;
  • bestehen die thematischen Urlaube in individuellen Ansprüchen (im Gegensatz zum Zeitkredit, dessen Anspruch in Unternehmen von mehr als 10 Arbeitnehmern auf eine Quote gleichzeitiger Abwesenheiten begrenzt ist, siehe das Infoblatt E64  über die Organisationsregeln des Zeitkredits);
  • sind die Antragsfristen der thematischen Urlaube kürzer als die des Zeitkredits (siehe das Infoblatt E65  über das Antragsverfahren);
  • sind die Leistungsbeträge im Rahmen der thematischen Urlaube höher als die im Rahmen des Zeitkredits mit Begründung.

Muss die oder der Arbeitnehmer zuerst seinen Anspruch auf den thematischen Urlaub ausschöpfen, bevor sie oder er einen Zeitkredit mit Begründung beantragen kann?

Nein. Der Arbeitnehmer darf frei entscheiden, in welcher Reihenfolge er den thematischen Urlaub und/oder den Zeitkredit mit Begründung in Anspruch nimmt.

Beispiel: Eine Vollzeitarbeitnehmerin hat eine Tochter von 6,5 Jahren.  Sie hat nie zuvor eine Laufbahnunterbrechung und/oder einen Zeitkredit genommen und sie möchte Ihre Arbeitsleistungen um Ein-Fünftel verkürzen, um sich um ihre Tochter zu kümmern. Wenn alle Zugangsbedingungen erfüllt sind, kann sie somit zuerst einen Zeitkredit während maximal 51 Monaten mit der Begründung "Betreuung seines/er unter-8-jährigen Kindes/er" und dann einen Ein-Fünftel-Elternurlaub (für Kinder unter 12 Jahren) während der Dauer von maximal 20 Monaten beantragen.

Nähere Auskünfte über die thematischen Urlaube

  • Für den Elternurlaub, siehe das Infoblatt T19.
  • Für den Urlaub wegen medizinischen Beistands, siehe das Infoblatt T18.
  • Für den Urlaub wegen Palliativpflege, siehe das Infoblatt T20.
  • -     Für den Urlaub für eine mithelfende nahestehende Person, siehe das Infoblatt T164.