Gewöhnliche Laufbahnunterbrechung: Vorschriften für Personalmitglieder im Unterrichtswesen und in psycho-medizinisch-sozialen Zentren

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Zuletzt aktualisiert am 01.07.204

Was ist eine „gewöhnliche“ Laufbahnunterbrechung?

Die gewöhnliche Laufbahnunterbrechung bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Auszeit von der Arbeit oder eine vorübergehende Arbeitszeitverkürzung in Anspruch zu nehmen und währenddessen Unterbrechungsgeld vom LfA zu erhalten.

Die Höhe der Leistung richtet sich nach der Art der Laufbahnunterbrechung (vollständige oder teilweise Unterbrechung), dem Alter der oder des Beschäftigten, der ursprünglichen und resultierenden Arbeitszeit, der Anzahl der Kinder und deren Alter.

Welches sind die geltenden Rechtsvorschriften?

Die Rechtsgrundlage ist der Königliche Rahmenerlass vom 12.08.1991 über die Gewährung von Unterbrechungszulagen an Personalmitglieder des Unterrichtswesens und der psycho-medizinisch-sozialen Zentren.

Was das LfA betrifft, sieht dieser Königliche Rahmenerlass die möglichen Arten der Laufbahnunterbrechung, das damit verbundene Unterbrechungsgeld und die Regeln hinsichtlich des Zusammentreffens von Einkommen, Renten und Tätigkeiten vor.

Für wen gelten die Vorschriften? 

Diese Regelung gilt für das Personal des Gemeinschaftsunterrichtswesens und des freien Unterrichtswesen, das einem Statut unterliegt, mit Ausnahme des Universitätspersonals.

Achtung!

Die Französische Gemeinschaft und die Deutschsprachige Gemeinschaft legen in ihren eigenen Vorschriften fest, inwieweit dieser gesetzliche Rahmen genutzt wird und welche Arten von Laufbahnunterbrechungen ihre Beschäftigten in Anspruch nehmen können!

Seit dem 02.09.2016 gelten diese Vorschriften nicht mehr für die Personalmitglieder des Unterrichtswesens der Flämischen Gemeinschaft.

Welche Arten der gewöhnlichen Laufbahnunterbrechung gibt es?

  • Die vollständige Unterbrechung
  • Die teilweise Unterbrechung im allgemeinen System
  • Die teilweise Unterbrechung im Laufbahnendesystem

Kann Ihnen die gewöhnliche Laufbahnunterbrechung verweigert werden?

Sie müssen sich an Ihre Schulleitung oder Ihren Schulträger wenden, um zu erfahren, ob Sie in Ihrer Gemeinschaft Anspruch auf eine vollständige oder teilweise gewöhnliche Laufbahnunterbrechung haben.

Die vollständige Unterbrechung

Als Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigter können Sie eine vollständige Auszeit von der Arbeit nehmen.

Wie lange dauert eine vollständige Laufbahnunterbrechung? 

Der Anspruch auf Unterbrechungsgeld im Rahmen der vollständigen Laufbahnunterbrechung ist auf maximal 60 Monate während der gesamten Berufslaufbahn begrenzt.

Auf diese Gesamtanspruchsdauer von 60 Monaten werden die Zeiträume von thematischem Urlaub, d.h. von Elternurlaub, Urlaub wegen medizinischen Beistands, Urlaub für Palliativpflege oder Urlaub für nahestehende Hilfspersonen, nicht angerechnet.

Angerechnet werden jedoch Zeitraume von gewöhnlicher Laufbahnunterbrechung, die in anderen Sektoren als dem Unterrichtswesen bereits genommen wurden.

Auf welches Unterbrechungsgeld haben Sie Anspruch? 

Die Unterbrechungsgeldbeträge entnehmen Sie den „Beträgen“ auf www.lfa.be.

Bei dem Unterbrechungsgeld handelt es sich um eine pauschale Geldleistung.  Das Unterbrechungsgeld ist also nicht einkommensabhängig.  Wenn Sie jedoch mindestens 2 Kinder haben, von denen das jüngste unter 3 Jahren alt ist, haben Sie Anspruch auf erhöhtes Unterbrechungsgeld.

Die teilweise Unterbrechung im allgemeinen System

Was ist das allgemeine System?

Das allgemeine System der teilweisen Unterbrechung ermöglicht es Beschäftigten, ihre Arbeitszeit vorübergehend zu verkürzen, wenn sie noch keine 55 Jahre alt sind.

Welches sind die möglichen Arbeitszeitverkürzungsbruchzahlen?

Die möglichen Verkürzungsbruchzahlen sind:

  • 1/2
  • 1/3
  • 1/4
  • 1/5

Achtung!

Jede Gemeinschaft (Französische, Flämische und Deutschsprachige Gemeinschaft) verankert in den eigenen Vorschriften, welche Arbeitszeitverkürzungsbruchzahlen ihre Beschäftigten beanspruchen können und unter welchen Voraussetzungen (Dienstalter, ursprüngliche Arbeitszeit usw.).  Daher müssen Sie sich an Ihre Schulleitung, Ihren Schulträger oder die zuständige Abteilung der Gemeinschaft, der Sie unterstehen, wenden, um zu erfahren, welche Arbeitszeitverkürzungsmöglichkeiten im Rahmen der Laufbahnunterbrechung für Sie bestehen, und welches die jeweiligen Bedingungen sind.

Wie lange dauert die teilweise Unterbrechung im allgemeinen System?

Seit dem 01.01.2012 beträgt die Gesamtanspruchsdauer der teilweisen Unterbrechung im allgemeinen System über die gesamte Laufbahn 60 Monate.

Auf diese Gesamtanspruchsdauer von 60 Monaten werden die Zeiträume von thematischem Urlaub, d.h. von Elternurlaub, Urlaub wegen medizinischen Beistands, Urlaub für Palliativpflege oder Urlaub für nahestehende Hilfspersonen, nicht angerechnet.

Angerechnet werden jedoch Zeitraume von teilweiser Laufbahnunterbrechung, die in anderen Sektoren als dem Unterrichtswesen bereits genommen wurden.

Auf welches Unterbrechungsgeld haben Sie Anspruch?

Die Unterbrechungsgeldbeträge entnehmen Sie den „Beträgen“ auf www.lfa.be.

Bei dem Unterbrechungsgeld handelt es sich um eine pauschale Geldleistung.  Das Unterbrechungsgeld ist also nicht einkommensabhängig.  Wenn Sie jedoch mindestens 2 Kinder haben, von denen das jüngste unter 3 Jahren alt ist, haben Sie Anspruch auf erhöhtes Unterbrechungsgeld.

 

 

 

Die teilweise Unterbrechung im Laufbahnendesystem

Was ist das Laufbahnendesystem?

Das Laufbahnendesystem der teilweisen Unterbrechung ermöglicht es Beschäftigten, ihre Arbeitszeit unbefristet bis zum Rentenantritt zu verkürzen, wenn sie mindestens 55 Jahre alt sind.

Welches sind die möglichen Arbeitszeitverkürzungsbruchzahlen?

Die möglichen Verkürzungsbruchzahlen sind:

  • 1/2
  • 1/3
  • 1/4
  • 1/5

Achtung!

Jede Gemeinschaft (Französische, Flämische und Deutschsprachige Gemeinschaft) verankert in den eigenen Vorschriften, welche Arbeitszeitverkürzungsbruchzahlen ihre Beschäftigten beanspruchen können und unter welchen Voraussetzungen (Dienstalter, ursprüngliche Arbeitszeit usw.).  Daher müssen Sie sich an Ihre Schulleitung, Ihren Schulträger oder die zuständige Abteilung der Gemeinschaft, der Sie unterstehen, wenden, um zu erfahren, welche Arbeitszeitverkürzungsmöglichkeiten im Rahmen der Laufbahnunterbrechung für Sie bestehen, und welches die jeweiligen Bedingungen sind.

Wie alt muss man für das Laufbahnendesystem sein?

Allgemeine Regel

Das Laufbahnendesystem der Laufbahnunterbrechung ist nur Beschäftigten zugänglich, die mindestens 55 Jahre alt sind.

Ausnahme

Wenn Sie die Bedingungen für eine Abweichung erfüllen, kann das Laufbahnendesystem bereits ab 50 Jahren in Anspruch genommen werden.

Beachten Sie bitte, dass diese Bedingungen je nach der gewünschten Arbeitszeitverkürzungsbruchzahl verschieden sind.

Bedingungen für das Laufbahnendesystem ab bereits 50 Jahren

Arbeitszeitverkürzung um 1/5

Für eine Arbeitszeitverkürzung um 1/5 im Laufbahnendesystem ab bereits 50 Jahren müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1. Sie haben einen schweren Beruf ausgeübt.

Achtung!  Dieser schwere Beruf muss mindestens 5 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre oder mindestens 7 Jahre innerhalb der letzten 15 Jahre ausgeübt worden sein.

Geht es um die Anwendung dieser Abweichung, gibt es drei Kategorien von schweren Berufen:

  • die Mehrschichtarbeit
  • die Arbeit in unterbrochenen Diensten
  • die Arbeit mit Nachtarbeitsleistungen

Weitere Erklärungen zu diesen drei Kategorien von schweren Berufen finden Sie weiter unten.

2. Sie haben mindestens 28 Laufbahnjahre zurückgelegt

Fließen in diese 28 Jahre ein:

  • jedes Kalenderjahr der Beschäftigung im Privatsektor mit mindestens 285 in Vollzeit bezahlten Tagen bei 6 Tagen in der Woche;
  • jedes Kalenderjahr der Beschäftigung im öffentlichen Sektor mit mindestens 237 in Vollzeit tatsächlich gearbeiteten Tagen bei 5 Tagen in der Woche.

Bei Kalenderjahren im Privatsektor mit weniger als 285 Beschäftigungstagen wird die Gesamtzahl dieser Tage durch 285 geteilt. Das Ergebnis, abgerundet auf die nächstniedrigere Einheit, ergibt die Anzahl der zusätzlich zu berücksichtigenden Jahre.

Bei Kalenderjahren im öffentlichen Sektor mit weniger als 237 Beschäftigungstagen wird die Gesamtzahl dieser Tage durch 237 geteilt. Das Ergebnis, abgerundet auf die nächstniedrigere Einheit, ergibt die Anzahl der zusätzlich zu berücksichtigenden Jahre.

Bei Kalenderjahren mit mehr als 285 bzw. 237 Beschäftigungstagen werden die Tage oberhalb von 285 bzw. 237 Tagen nicht berücksichtigt.

Die Summe der Jahre in den Punkten 1° und 2° wird auf die nächste Einheit aufgerundet.

Für Beschäftigungsjahre im Privatsektor gelten ebenfalls als in Vollzeit bezahlte Tage, die Tage von:

  • Mutterschaftsurlaub
  • Urlaub anlässlich der Geburt eines Kindes
  • Adoptionsurlaub
  • Mutterschutzurlaub und vorsorgliches Arbeitsverbot bei Schwangerschaft;
  • Elternurlaub im Rahmen der Laufbahnunterbrechung.

Für Beschäftigungsjahre im öffentlichen Sektor gelten ebenfalls als in Vollzeit tatsächlich gearbeitete Tage, die Tage von:

  • Urlaub mit Entgeltfortzahlung
  • Mutterschaftsurlaub
  • Urlaub anlässlich der Geburt eines Kindes
  • Adoptionsurlaub
  • Mutterschutzurlaub und vorsorgliches Arbeitsverbot bei Schwangerschaft;
  • Elternurlaub im Rahmen der Laufbahnunterbrechung.

Die Erklärung über die 28 Laufbahnjahre wird im Unterbrechungsgeldantrag abgegeben (siehe die Frage „Welche Formalitäten müssen Sie erfüllen, um eine Laufbahnunterbrechung zu erhalten?“).

Im Falle  einer Arbeitszeitverkürzung um 1/3, um 1/4 oder auf 1/2

Für eine Arbeitszeitverkürzung um 1/3, um 1/4 oder auf 1/2 im Laufbahnendesystem ab bereits 50 Jahren müssen Sie einen schweren Beruf ausgeübt haben, für den zudem ein erheblicher Arbeitskräftemangel besteht.

Achtung!  Dieser schwere Beruf muss mindestens 5 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre oder mindestens 7 Jahre innerhalb der letzten 15 Jahre ausgeübt worden sein.

Geht es um die Anwendung dieser Abweichung, gibt es drei Kategorien von schweren Berufen:

  • die Mehrschichtarbeit
  • die Arbeit in unterbrochenen Diensten
  • die Arbeit mit Nachtarbeitsleistungen

Weitere Erklärungen zu diesen drei Kategorien von schweren Berufen finden Sie weiter unten.

Derzeit sehen die Vorschriften der Laufbahnunterbrechung nur zwei Kategorien von schweren Berufen mit erheblichem Arbeitskräftemangel vor.  Es handelt sich um:

  • Krankenpfleger und Pflegepersonal in Krankenhäusern.
  • Krankenpfleger und Pflegepersonal in Altenheimen oder in Alten- und Pflegeheimen.

Für die Anwendung dieser Bestimmung gelten 3 Berufe als „Pflegepersonal“:

  • Pflegehelfer;
  • Kinesiotherapeuten;
  • Ergotherapeuten.

Es sei darauf hingewiesen, dass zu den beiden genannten Kategorien von Mangelberufen auch diejenigen Berufe hinzukommen werden, die in einer Liste von Mangelberufen vorkommen werden. Diese Liste wird auf Grundlage der regionalen Listen von Mangelberufen erstellt werden und jährlich per Erlass des Ministerrats festgelegt werden. Dieser Erlass wird nach Verhandlung mit dem gemischten Ausschuss für den gesamten öffentlichen Dienst, nach einstimmiger Stellungnahme des Geschäftsführenden Ausschusses des LfA und nach Stellungnahme der Kommission für öffentliche Unternehmen verabschiedet werden.  Diese Liste existiert noch nicht!  Daher gelten derzeit nur die in dieser Dokumentation genannten Personalkategorien als einen Mangelberuf ausübend.

Welches sind die schweren Berufe für die Abweichung vom Regelalter?

Es gibt drei Kategorien von schweren Berufen:

  • Mehrschichtarbeit Es handelt sich um eine Arbeitsregelung mit mindestens zwei Schichten von mindestens zwei Beschäftigten, die sowohl vom Umfang als auch vom Gegenstand her die gleiche Arbeit verrichten, wobei die Schichten im Laufe des Tages ohne Unterbrechung aufeinander folgen, die Überschneidung das Viertel der täglichen Aufgaben nicht überschreitet und die Beschäftigten abwechselnd die Schichten wechseln;

In den folgenden Fällen ist beispielsweise von keiner Mehrschichtarbeit die Rede:

  • Eine Schicht von fünf Beschäftigten arbeitet von 5.00 bis 8.00 Uhr, um die Arbeitsstätte für die Produktionsschicht vorzubereiten, die von 8.00 bis 16.00 Uhr arbeitet.  Es handelt sich also nicht um Mehrschichtarbeit, da die Beschäftigten nicht die gleiche Arbeit ausüben;
  • eine erste Schicht mit 8 Beschäftigten arbeitet von 10 bis 18 Uhr, eine zweite Schicht von 14 bis 22 Uhr.  Sie machen die gleiche Arbeit, aber es handelt sich nicht um Mehrschichtarbeit, da es eine Überschneidung von vier Stunden gibt (von 14 bis 18 Uhr), was die Hälfte, also mehr als ein Viertel der täglichen Aufgaben ausmacht;
  • eine Beschäftigte macht die gleiche Arbeit wie ihr Kollege. Die eine arbeitet von 6:00 bis 13:30 Uhr und der andere von 13:00 bis 18:30 Uhr.  Jeden Tag wechseln sie sich ab.  Es gibt keine anderen Kollegen, die die gleiche Arbeit machen.  Es handelt sich also nicht um Mehrschichtarbeit, da jede Schicht nur aus einem Beschäftigten besteht;
  • es gibt zwei Schichten mit jeweils 10 Personen. Die eine arbeitet von 6 bis 14 Uhr; die andere von 14 bis 22 Uhr.  Der betroffene Beschäftigte ist in der Schicht von 6 Uhr bis 14 Uhr beschäftigt.  Es handelt sich also nicht um Mehrschichtarbeit, da der Beschäftigte immer in derselben Schicht arbeitet.
  • Arbeit in unterbrochenen Diensten: Diese Arbeitsregelung setzt voraus, dass die oder der Beschäftigte ständig tagsüber beschäftigt ist und dass zwischen Arbeitsbeginn und Feierabend mindestens 11 Stunden liegen, mit mindestens 3 Stunden Unterbrechung und mindestens 7 Arbeitsstunden. Der unterbrochene Dienst muss die übliche – und nicht die gelegentliche – Arbeitsregelung der oder des Beschäftigten sein.

Beispiel:

Ein Beschäftigter ist vor und nach den normalen Arbeitszeiten seiner Kollegen ständig als Reinigungsfachkraft beschäftigt und seine Arbeitsleistungen werden von 6.30 bis 9.00 Uhr und von 16.00 bis 20.30 Uhr erbracht.    Es handelt sich also tatsächlich um eine Arbeit mit unterbrochenen Diensten, denn:

  • die Arbeitsleistungen werden tagsüber erbracht –tagsüber bedeutet genauer gesagt zwischen 6 Uhr morgens und Mitternacht;
  • zwischen Anfang und Ende des Arbeitstages liegen 14 Stunden (von 6:30 Uhr bis 20:30 Uhr = mindestens 11 Stunden);
  • es gibt eine Unterbrechung von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr = 7 Stunden = mindestens 3 Stunden;
  • Insgesamt wird 7 Stunden gearbeitet (von 6:30 bis 9:00 Uhr = 2,5 Stunden und von 16:00 bis 20:30 Uhr = 4,5 Stunden).
  • Arbeit mit Nachtarbeitsleistungen: Bei dieser Arbeitsregelung liegen die Arbeitsleistungen üblicherweise zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. Ausgenommen sind Beschäftigte, deren Arbeitsleistungen immer nur zwischen 6 Uhr und 22 Uhr liegen, und Beschäftigte, die sich üblicherweise ab 5 Uhr an die Arbeit machen.

Auf welches Unterbrechungsgeld haben Sie Anspruch?

Die Unterbrechungsgeldbeträge entnehmen Sie den „Beträgen“ auf www.lfa.be.

Bei dem Unterbrechungsgeld handelt es sich um eine pauschale Geldleistung.  Das Unterbrechungsgeld ist also nicht einkommensabhängig.  Wenn Sie jedoch mindestens 2 Kinder haben, von denen das jüngste unter 3 Jahren alt ist, haben Sie Anspruch auf erhöhtes Unterbrechungsgeld.

 

 

 

 

 

 
 

 

Ist es möglich, die Arbeit vor dem Ende der Laufbahnunterbrechung wieder aufzunehmen?

Die zuständige Gemeinschaft legt die Regeln fest, die gelten, wenn ein Beamter mit Laufbahnunterbrechung seine Arbeit wieder aufnehmen oder die ursprüngliche Arbeitszeit wieder einführen will, bevor der Zeitraum der Laufbahnunterbrechung abgelaufen ist.

Sie sollten sich daher bei Ihrer Schulleitung oder Ihrem Schulträger über die in Ihrer Gemeinschaft vorgesehenen Modalitäten erkundigen.

Wird diese Möglichkeit in Anspruch genommen, muss der Direktor des LfA-Büros innerhalb von 15 Tagen vom Datum benachrichtigt werden, an dem die Arbeit wieder aufgenommen oder die ursprüngliche Arbeitszeit wieder eingeführt wird.

Welche Formalitäten müssen Sie erfüllen, um eine Laufbahnunterbrechung zu erhalten?

Wie verläuft das Verfahren gegenüber der Schulleitung oder dem Schulträger? 

Um eine Laufbahnunterbrechung zu beantragen, müssen Sie entweder die Zustimmung Ihres Arbeitgebers einholen oder einen Rechtsanspruch auf eine Laufbahnunterbrechung geltend machen.

Um zu erfahren, wie Sie bei Ihrer Schule oder Ihrem Schulträger einen Antrag stellen (Innerhalb welcher Frist muss der Antrag gestellt werden? Welches Dokument müssen Sie ausfüllen? ...), müssen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder bei der zuständigen Dienststelle Ihrer Gemeinschaft erkundigen. 

Wie verläuft das Antragsverfahren gegenüber dem LfA? 

Ab dem 1Juli 2024 müssen alle Anträge auf Unterbrechungsgeld elektronisch bei dem LfA eingereicht werden, außer im Unterrichtswesen, wo die Verpflichtung am 1. Oktober 2024 wirksam wird.

Damit sich jeder mit dem Online-Antrag vertraut machen kann, sieht das LfA für das Unterrichtswesen eine Übergangszeit bis Ende Dezember 2024 vor. Für Beschäftigte, die Schwierigkeiten haben, den Antrag online auszufüllen, wird das LfA bis zum 31. September 2024 noch Anträge auf Papier entgegennehmen.

Haben Sie eine Frage oder ein Problem beim Ausfüllen des Antrags? Besuchen Sie die Webseite „Break@work“ der LfA-Website, wo Sie Anleitungen und Erklärungsvideos finden werden. Wenn Sie den Antrag nicht online einreichen können, rufen Sie das Kontaktcenter des LfA unter der Nummer 02/515.44.44 an. Sie können so einen Termin mit einem Digicoach in einem der LfA-Büros vereinbaren, um den Antrag vor Ort elektronisch einzureichen.

Da der Arbeitgeber einen Teil des Antrags ausfüllen muss, kann es auch praktisch sein, den Antrag gemeinsam mit dem Arbeitgeber auszufüllen und ihn sofort bei dem LfA einzureichen.

Welches Formular muss verwendet werden?

Wenn Sie die Zustimmung Ihrer Schule oder Ihres Schulträgers für eine vollständige oder teilweise Laufbahnunterbrechung erhalten, weil die Bedingungen Ihrer Gemeinschaft erfüllt sind, müssen Sie das Unterbrechungsgeld mit dem Antragsformular C61 Unterrichtswesen bei dem LfA beantragen.

Sie können es von der Website des LfA herunterladen: www.lfa.be.

  • Sie füllen den Teil I des Antragsformulars aus;
  • Ihr Arbeitgeber muss den Teil II ausfüllen.

Achtung: Mit einem Formular kann nur eine Laufbahnunterbrechung beantragt werden.

Wie und wo kann man das Formular einreichen?

Sie schicken es ausgefüllt per Einschreiben an die Abteilung Laufbahnunterbrechung des LfA-Büros Ihres Wohnortes.

Das LfA akzeptiert auch Postsendungen, aber im Falle einer Anfechtung liegt die Beweislast für die Absendung bei Ihnen.

Wenn Sie Ihr Formular persönlich bei dem zuständigen Büro des LfA hinterlegen, vergessen Sie bitte nicht, eine Empfangsbestätigung anzufordern.

Hinweis: Für die Personen, deren Wohnsitz sich nicht in Belgien sondern in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz befindet, muss dieses Formular bei dem Dienst Laufbahnunterbrechung-Zeitkredit des Büros des LfA eingereicht werden, das für die technische Betriebseinheit der Verwaltung oder des öffentlichen Dienstes örtlich zuständig ist.

Innerhalb welcher Frist muss das Formular an das LfA geschickt werden?

Sie müssen das Formular frühestens 6 Monate vor dem Beginn der Laufbahnunterbrechung und spätestens 2 Monate nach dem Beginn der Unterbrechung dem LfA-Büro zukommen lassen.

Diese zweimonatige Frist beginnt mit dem Tag nach dem gewünschten Unterbrechungsbeginn, den Sie im Formular angegeben haben.

Hinweis: Jeder neue Antrag sowie jeder Verlängerungsantrag muss in denselben Formen und Fristen wie ein Erstantrag eingereicht werden.

Was ist die Folge einer Zusendung des Formulars außerhalb der Frist?

Als Empfänger des Unterbrechungsgeldes sind Sie selbst für die fristgerechte Einreichung des Antrages verantwortlich.

Wenn das Formular später als 2 Monate nach dem gewünschten Unterbrechungsbeginn an das LfA gesandt wird, entsteht der Unterbrechungsgeldanspruch erst ab dem Tag der Absendung des Formulars.

Beispiel: Wenn die Laufbahnunterbrechung am 01.09. beginnen soll, muss der Antrag spätestens am 02.11 an das LfA gesandt werden.

  • Wenn das Formular am 15.10. an das LfA geschickt wird, wird der Anspruch auf Unterbrechungsgeld rückwirkend ab dem 01.09. gewährt;
  • Wenn das Formular dem LfA am 15.11 geschickt wird, wird der Unterbrechungsgeldanspruch erst ab dann bewilligt, was einen Verlust von zweieinhalb Monaten Unterbrechungsgeld zur Folge hat.
Welche Belege müssen Sie einreichen, um erhöhtes Unterbrechungsgeld zu erhalten, wenn Sie mindestens 2 Kinder haben, von denen das jüngste unter 3 Jahren alt ist? 

Wenn Sie mindestens 2 Kinder haben, von denen das jüngste unter 3 Jahren alt ist oder vor weniger als 3 Jahren adoptiert wurde, haben Sie Anspruch auf erhöhtes Unterbrechungsgeld. 

Dafür müssen Sie Ihrem Antrag eine Bescheinigung der Kindergeldkasse beifügen.

Wenn Sie Ihr Kind adoptiert haben, ist neben der Bescheinigung der Kindergeldkasse eine Kopie des Urteils beizufügen, mit dem die Adoption bestätigt wurde.

Wenn Sie während einer laufenden Laufbahnunterbrechung einen Antrag auf erhöhtes Kindergeld stellen, gilt die Einreichung der oben genannten Belege als Unterbrechungsgelderhöhungsantrag. Es ist daher nicht notwendig, ein neues Antragsformular einzureichen.

In diesem Fall wird Ihnen das erhöhte Unterbrechungsgeld ab dem 1. Tag des Monats gewährt, der auf den Monat folgt, in dem Sie die Belege übermittelt haben.

Und bei einer Verlängerung oder einem neuen Antrag?

Solange die Höchstdauer der vollständigen oder teilweisen Laufbahnunterbrechung nicht erreicht ist, können Sie eine Verlängerung Ihrer Laufbahnunterbrechung erhalten oder einen neuen Antrag stellen.

Jede Verlängerung oder jeder neue Antrag muss in denselben Formen und Fristen wie ein Erstantrag eingereicht werden.

Wo müssen Sie während der Laufbahnunterbrechung wohnen?

Während der Laufbahnunterbrechung müssen Sie einen Wohnsitz haben:

  • in Belgien;
  • in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), d.h. den 27 Ländern der Europäischen Union + Norwegen, Island und Liechtenstein.
  • oder in der Schweiz.

Ausnahme

Wenn Sie die mit Ihnen gesetzlich zusammenwohnende oder verheiratete Person begleiten, die im Rahmen eines beruflichen Auftrages für ihren Arbeitgeber sich vorübergehend in ein Land begibt, das außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums liegt und nicht die Schweiz ist, dürfen Sie Ihren Wohnsitz während der Dauer dieses Auftrages dort verlegen.

Unter gesetzlichem Zusammenwohnen versteht man das Zusammenleben von zwei Personen (unabhängig von der Art des Verhältnisses zwischen den betroffenen Personen), die bei dem Beamten des Standesamtes des gemeinsamen Wohnorts eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen abgegeben haben.

Um diese abweichende Bestimmung für sich in Anspruch zu nehmen, müssen Sie Ihrem Antragsformular eine Bescheinigung des Arbeitgebers der mit Ihnen gesetzlich zusammenwohnenden oder verheirateten Person beifügen, die bestätigt, dass der vorerwähnte berufliche Auftrag keinen endgültigen Aufenthalt im Ausland voraussetzt.

Wo kann das Unterbrechungsgeld gezahlt werden?

Die Auszahlung des Unterbrechungsgeldes erfolgt per Banküberweisung.  Das Unterbrechungsgeld kann überwiesen werden, auf ein Bankkonto:

  • in Belgien;
  • oder in einem Land, das zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, auch SEPA (= Single Euro Payments Area) genannt, gehört.

NB: Diese Länder sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich La Guadeloupe, La Martinique, Französisch-Guayana, La Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal (einschließlich Azoren und Madeira), Rumänien, Schweden, die Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien (einschließlich Kanarische Inseln, Ceuta & Melilla), Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich (einschließlich Gibraltar und Nordirland), Zypern.

Wenn Sie kein Bankkonto haben, können Sie das zuständige LfA-Büro darum bitten, per Zirkularscheck bezahlt zu werden.

Achtung: Die Vorschriften ändern sich ab dem 01.10.2024: Die Zahlung per Zirkularscheck ist dann nicht mehr möglich.

Nur noch Banküberweisungen sind dann möglich.
 Diese Zahlungsmethode ist für Sie vorteilhafter, da sie einfach und schnell ist und mehr Sicherheit bietet als ein Scheck, der verloren gehen oder gestohlen werden kann und Sie zwingt, zur Bank zu gehen.

Wenn Ihr Unterbrechungsgeld Ihnen derzeit per Zirkularscheck gezahlt wird, warten Sie bitte nicht bis zum 01.10.2024, um uns die Nummer des Bankkontos mitzuteilen, auf das die Überweisung erfolgen soll.

Wie kann man diese Kontonummer mitteilen?

Indem man das Formular Meldung einer Änderung in den Angaben zur Laufbahnunterbrechung / zum Zeitkredit / zum thematischen Urlaub | Landesamt für Arbeitsbeschaffung herunterlädt und ausfüllt.

Diese Meldung muss dem Kontaktformular beigefügt werden:
 Kontakt | Landesamt für Arbeitsbeschaffung (lfa.be) In diesem Kontaktformular müssen Sie zunächst das Profil „Bürger“, dann das Thema „Laufbahnunterbrechung/Zeitkredit“ und zum Schluss „Ich möchte eine Änderungsmitteilung einreichen, da bestimmte bereits gemeldete Angaben sich geändert haben“ auswählen.
 Anschließend können Sie die Änderungsmeldung hochladen und das Ganze mit einem Klick auf „Senden“ an das LfA schicken.

Sobald Ihre Bankkontonummer registriert ist, wird das Unterbrechungsgeld Ihnen per Überweisung ausgezahlt und Sie erhalten keine weiteren Zirkularschecks mehr.
 

Welche Einkommen und Tätigkeiten sind mit dem Unterbrechungsgeld vereinbar?

Lesen Sie das Infoblatt T1 über die mit einer Laufbahnunterbrechung vereinbaren Einkommen und Tätigkeiten auf www.lfa.be.

Was macht der Direktor des LfA-Büros?

Der Direktor

  • gewährt Ihnen den Anspruch auf Unterbrechungsgeld und schickt Ihnen einen bewilligenden Bescheid C62 mit Ihren Identifikationsangaben, der Art der Unterbrechung, dem Unterbrechungsgeldbetrag und dem Unterbrechungszeitraum.

Jeden Monat zahlt Ihnen das LfA Ihr Unterbrechungsgeld nachträglich aus.

  • oder er verweigert Ihnen das Unterbrechungsgeld und sendet Ihnen einen ablehnenden Bescheid C62.

Der bewilligende oder ablehnende Bescheid C62 wird in Ihrer eBox abgelegt, wenn Sie diese aktiviert haben.  Andernfalls wird er Ihnen per Post zugeschickt.

Die eBox ist der Online-Dienst der Sozialen Sicherheit.  Es handelt sich um ein persönliches und gesichertes Postfach, in welches jeder Bürger sich zentralisiert offizielle Dokumente der verschiedenen Sozialversicherungsträger, u.a. des LfA, zustellen lassen kann. 

Weitere Informationen über die eBox finden Sie unter: www.myebox.be

Können Sie die Entscheidung des LfA bestreiten?

Ja, Sie können bei dem zuständigen Arbeitsgericht eine Klage gegen die Entscheidung des LfA einreichen.

Nähere Auskünfte über das Verfahren finden Sie im Infoblatt T110 auf www.lfa.be

Wie können Sie die Bearbeitung Ihrer Akte verfolgen?

Sie können Ihre Akte auf dem Portal der sozialen Sicherheit www.socialsecurity.be und auf unserer Website Bürger | Landesamt für Arbeitsbeschaffung (lfa.be) einsehen.

In dieser Applikation können Sie Folgendes abfragen:

  • den Bearbeitungsstand Ihrer Akte
  • den Zahlungsverlauf
  • den bewilligenden oder ablehnenden Bescheid C62
  • die Steuerkarten
  • die Zeitkredit-Bescheinigung

Wann verlieren Sie Ihren Anspruch auf Unterbrechungsgeld?

Ihr Anspruch auf Unterbrechungsgeld fällt weg:

  • am Ende der beantragten Dauer, d. h: am Ende der im Antragsformular angegebenen Frist, es sei denn, diese Frist wird in gegenseitigem Einvernehmen verlängert;
  • ab dem Tag, wo Sie die Arbeit bei dem gleichen oder bei einem anderen Arbeitgeber wieder aufnehmen;
  • ab dem Tag, wo Sie in den Genuss einer Pension bzw. Rente kommen;
  • ab dem Tag, wo Sie seit länger als 12 Monaten eine vollständige Unterbrechung mit einer selbständigen Tätigkeit kombinieren;
  • ab dem Tag, wo Sie seit länger als 24 Monaten eine Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder seit länger als 60 Monaten eine Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel mit einer selbständigen Tätigkeit kombinieren;
  • ab dem Tag, wo Sie während einer Arbeitszeitverkürzung eine selbständige Tätigkeit aufnehmen;
  • ab dem Tag, wo Sie eine nebenberufliche Arbeitnehmertätigkeit aufnehmen;
  • ab dem Tag, wo Sie die Anzahl Stunden Ihrer nebenberuflichen Arbeitnehmertätigkeit erhöhen.

Wann wird Ihr Unterbrechungsgeld zurückgefordert?

Wenn Sie beispielsweise die Aufnahme oder Erhöhung der Stundenzahl einer Nebentätigkeit oder die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit nicht vorher schriftlich dem LfA-Büro melden, wird das zu Unrecht gezahlte Unterbrechungsgeld zurückgefordert.

Wenn Sie nachweisen, dass Sie Unterbrechungsgeld, das Ihnen nicht zusteht, guten Glaubens bezogen haben, wird die Rückforderung auf die letzten 150 Tage des unrechtmäßigen Bezugs begrenzt. Bei gleichzeitigem Bezug einer Sozialversicherungsleistung kann keine Rückforderungsbegrenzung bewilligt werden. 

 

Wird das Unterbrechungsgeld während einer Gefängnisstrafe fortgezahlt?

Nein. Während einer Gefängnisstrafe wird die Zahlung des Unterbrechungsgeldes eingestellt.  Wenn Sie also während eines Zeitraums, in dem Sie Unterbrechungsgeld beziehen, inhaftiert werden, sind Sie verpflichtet, das Büro des LfA, von dem Sie abhängen, schriftlich zu verständigen.  Wenn das Unterbrechungsgeld Ihnen weitergezahlt wird, obwohl Sie bereits inhaftiert sind, werden Sie das zu viel erhaltene Unterbrechungsgeld zurückzahlen müssen.

Wenn die Gefängnisstrafe kürzer als Ihre Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung ist, dann müssen Sie dem Büro des LfA ein offizielles Dokument zukommen lassen, mit Angabe des Zeitpunkts, an dem die Gefängnisstrafe zu Ende ist, sodass Ihr Anspruch auf das Unterbrechungsgeld nach der Gefängnisstrafe wieder entstehen kann.

Welchen Einfluss hat der Elternurlaub auf Ihre Steuern?

Das Unterbrechungsgeld ist steuerpflichtig.  Es wird steuerrechtlich als Ersatzeinkommen angesehen.

Berufssteuervorabzug

Vom Unterbrechungsgeld wird seit dem 01.01.2004 ein Berufssteuervorabzug einbehalten.

Durch diese Einbehaltung an der Quelle ist das bezogene Unterbrechungsgeld zwar niedriger. Ihr Vorteil ist aber, dass die nach endgültiger Steuerbemessung auszuzahlende Steuer geringer ausfällt.

Der Abzugssatz ist davon abhängig, welche Unterbrechungsform Sie in Anspruch nehmen.

  • Auszeit: 10,13%
  • Arbeitszeitverkürzung um 1/5, 1/4, oder 1/3: 17,15 %
  • Arbeitszeitverkürzung auf 1/2:
    • 17,15%, wenn Sie alleinstehend sind;
    • Unabhängig von Ihrem Alter gelten Sie als alleinstehend:
      • wenn Sie ganz allein wohnen;
      • wenn Sie nur mit einem Kind zu Ihren Lasten oder nur mit Kindern, von denen mindestens eines zu Ihren Lasten ist, zusammenwohnen;
    • 30%, wenn Sie unter 50 Jahren alt sind und nicht alleinstehend sind;
    • 35%, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben und nicht alleinstehend sind.

Französische Grenzgänger

Sofern Sie als französischer Grenzgänger im Besitz eines von der Finanzverwaltung ausgestellten Dokuments 276 FRONT./GRENS. sind, besteht die Möglichkeit, sich von dem auf das Unterbrechungsgeld erhobenen Berufssteuervorabzug befreien zu lassen.

Wenn Sie im Laufe der Laufbahnunterbrechung aufhören, französischer Grenzgänger zu sein, müssen Sie es dem Büro des LfA sofort mitteilen, denn Sie haben dann keinen Anspruch mehr auf die Berufssteuervorabzugsbefreiung.

Steuererklärung

Anhand der Steuerkarte 281.18, auf der der Gesamtbetrag des während des Steuerjahres erhaltenen Unterbrechungsgeldes und gegebenenfalls der Gesamtbetrag des während des Steuerjahres einbehaltenen Berufssteuervorabzugs angegeben sind, können Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen.

Im Falle einer verspäteten Zahlung sind die bezogenen Beträge in der Steuerkarte 281.18 des Zahlungsjahres ausgewiesen.

Diese Steuerkarte wird Ihnen elektronisch geschickt. Sie werden sie in Ihrer eBox oder in Ihrer "Online-Akte Laufbahnunterbrechung/Zeitkredit" oder auf "Tax-on-web/My Minfin" abrufen können.

DieeBox ist der Online-Dienst der Sozialen Sicherheit.  Es handelt sich um ein persönliches und gesichertes Postfach, in welches jeder Bürger sich zentralisiert offizielle Dokumente der verschiedenen Einrichtungen der sozialen Sicherheit, u.a. des LfA, zustellen lassen kann.

Weitere Informationen über die eBox finden Sie unter: www.myebox.be

Wenn Sie aber nach wie vor ein Papierexemplar Ihrer Steuerkarte erhalten möchten, können Sie es beim Büro des LfA Ihres Wohnsitzes anfordern.

(...)

Zusätzliche Auskünfte

Nähere Auskünfte über den Einfluss des Unterbrechungsgeldes auf die Berechnung der Steuern erteilt die Steuerverwaltung. Allein sie ist dafür zuständig.

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Steuerverwaltung finden Sie auf dem Internet-Portal des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen: http://www.finances.belgium.be

Wie wirkt sich eine Laufbahnunterbrechung auf Ihre Pension aus?

Antworten auf Fragen zur Anrechnung von Zeiten der Laufbahnunterbrechung für die Pension finden Sie auf www.mypension.be. Sie können auch die gebührenfreie Nummer 1765 wählen.

Haben Sie Recht auf eine Ermutigungsprämie?

In gewissen Fällen und unter bestimmten Bedingungen zahlt die Flämische Gemeinschaft zusätzlich zum Unterbrechungsgeld des LfA eine sogenannte Ermutigungsprämie. 

Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website: www.vlaanderen.be

Sie können auch die kostenlose Nummer der „Flämischen Info-Line“ 1700 anrufen oder per E-Mail Kontakt mit deren Diensten aufnehmen: aanmoedigingspremie@vlaanderen.be.

Gibt es andere Unterbrechungsmöglichkeiten als die, die im Rahmen der gewöhnlichen Laufbahnunterbrechung vorgesehen sind?

JA. Neben den verschiedenen Arten von gewöhnlicher Laufbahnunterbrechung, die in dieser Dokumentation beschrieben sind, gibt es auch drei spezifische Formen der Laufbahnunterbrechung, die man üblich als „thematische Urlaube“ bezeichnet.

Diese thematischen Urlaube sind die Folgenden:

  • Der Elternurlaub.  Es handelt sich um eine Laufbahnunterbrechung zur Betreuung Ihrer Kinder unter 12 Jahren (bzw. unter 21 Jahren bei Behinderung). Nähere Auskünfte hierzu finden Sie im Infoblatt T19.
  • Der Urlaub wegen medizinischen Beistands:  Es handelt sich um eine Laufbahnunterbrechung zur Betreuung eines schwerkranken Familienangehörigen oder Haushaltsmitgliedes. Nähere Auskünfte hierzu finden Sie im Infoblatt T18.
  • Der Urlaub wegen Palliativpflege.  Es handelt sich um eine Laufbahnunterbrechung zur Betreuung einer Person im Endstadium einer unheilbaren Krankheit. Nähere Auskünfte hierzu finden Sie im Infoblatt T20.

Der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen: Es handelt sich um eine Laufbahnunterbrechung zur Betreuung einer pflegebedürftigen Person mit eingeschränkter Selbstständigkeit, die kein Mitglied Ihrer Familie oder Ihres Haushalts sein muss. Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt T164.

So wie die gewöhnliche Laufbahnunterbrechung ermöglichen diese drei spezifischen Formen der Laufbahnunterbrechung eine vollständige Auszeit von der Arbeit oder eine Verkürzung der Arbeitszeit.