"Gewöhnliche" Laufbahnunterbrechung - Regelung für die Personalmitglieder des Unterrichtswesens und der psycho-medizinisch-sozialen Zentren

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Zuletzt aktualisiert am 05.03.204

Wichtige Bemerkung!

Im Zuge der Sechsten Staatsreform wurden die Regelung und die Bezahlung der Laufbahnunterbrechungszulagen für die Personalmitglieder der Verwaltungen und öffentlichen Dienste, die von der flämischen Behörde abhängen, ab dem 2. September 2016 regionalisiert.

Wenn Sie also einer von der flämischen Behörde abhängigen Verwaltung oder öffentlichen Dienststelle angehören, findet der Inhalt dieses Infoblatts für Sie keine Anwendung mehr.  Gegebenenfalls finden Sie Informationen über die neuen Bestimmungen auf der Website: www.werk.be.

Was ist die "gewöhnliche" Laufbahnunterbrechung ?

Die "gewöhnliche" Laufbahnunterbrechung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Arbeitsleistungen vollständig oder teilweise auszusetzen und dabei eine Zulage vom LfA zu beziehen.

Die Zulage, die gewährt wird, hängt von der Art der Laufbahnunterbrechung (vollständige Unterbrechung, Verkürzung der Arbeitsleistungen), vom Alter des Beschäftigten, von der unterbrochenen Arbeitszeit und von der Anzahl Kinder und deren Alter ab.

Welches ist die anwendbare Regelung?

Die Rechtsgrundlage ist der königliche ,,Rahmenerlass" vom 12.08.1991 über die Gewährung von Unterbrechungszulagen an die Personalmitglieder des Unterrichtswesens und der psycho-medizinisch-sozialen Zentren.

Was das LfA betrifft, sieht dieser ,,Rahmenerlass" die möglichen Arten der Laufbahnunterbrechung, die entsprechenden Unterbrechungszulagen und die Kumulierungsregeln vor.

Auf wen ist diese Regelung anwendbar?

Diese Regelung gilt für die Personalmitglieder des gemeinschaftlichen und freien Unterrichtswesens, die einem Statut unterliegen, ausgenommen die Personalmitglieder der Universitäten.

Achtung!

Jede Gemeinschaft setzt innerhalb ihrer eigenen Regelung fest, inwiefern von diesem ,,Rahmen" Gebrauch gemacht wird und welche Arten von Laufbahnunterbrechung ihre Bediensteten beanspruchen können !

Welches sind die verschiedenen Arten von "gewöhnlicher" Laufbahnunterbrechung?

  • Die vollständige Laufbahnunterbrechung
  • Die teilweise Unterbrechung "allgemeines System" ;
  • Die teilweise Unterbrechung "Laufbahnendesystem".

Kann die "gewöhnliche" Laufbahnunterbrechung Ihnen verweigert werden?

Sie müssen sich an die Direktion Ihrer Schule oder an Ihren Schulträger wenden, um zu erfahren, ob Sie entsprechend der von Ihrer Gemeinschaft vorgesehenen Regelung eine vollständige oder teilweise "gewöhnliche" Laufbahnunterbrechung beanspruchen können.

Die vollständige Laufbahnunterbrechung

Als Vollzeit- oder Teilzeitbediensteter können Sie Ihre Arbeitsleistungen vollständig unterbrechen.

Welches ist die Dauer einer vollständigen Laufbahnunterbrechung?

Der Anspruch auf Unterbrechungszulagen im Rahmen der vollständigen Laufbahnunterbrechung ist auf eine Höchstanzahl von 60 Monaten über Ihre gesamte Berufslaufbahn begrenzt.

Bei der Berechnung der Maximaldauer von 60 Monaten werden die Zeiten von vollständiger Laufbahnunterbrechung, die im Rahmen der Palliativpflege, des medizinischen Beistands und des Elternurlaubs in Anspruch genommen wurden, nicht berücksichtigt.

Bei der Berechnung der Maximaldauer von 60 Monaten werden die Zeiten von gewöhnlicher vollständiger Laufbahnunterbrechung, die bereits in anderen Beschäftigungssektoren als dem Unterrichtswesen in Anspruch genommen wurden, sehr wohl berücksichtigt.

Auf welche Zulagen haben Sie Anspruch?

Die Leistungsbeträge finden Sie unter "Beträge" - 4.1 Vollzeitige Unterbrechung (Unterrichtswesen).

Aufmerkung: Die Zulage ist eine Pauschale. Die Höhe der Zulage hängt also nicht von Ihrem Arbeitsentgelt ab. Wenn Sie jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das Jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung des Betrages der Zulage.

Die teilweise Unterbrechung im "allgemeinen System"

Was ist das "allgemeine System" ?

Wenn Sie noch keine 55 Jahre alt sind, ermöglicht das allgemeine System von teilweiser Unterbrechung es Ihnen, Ihre Arbeitsleistungen vorübergehend zu verkürzen.

Welches sind die Leistungsverkürzungsbruchzahlen ?

Die möglichen Leistungsverkürzungsbruchzahlen sind :

  • 1/2
  • 1/3
  • 1/4
  • 1/5.
Achtung!

Jede Gemeinschaft setzt innerhalb ihrer eigenen Regelung fest, in den Genuss welcher Arten von Leistungsverkürzung ihre Bediensteten kommen können und unter welchen Bedingungen (Dienstalter, Beschäftigung, usw.). Sie müssen sich also an die Direktion Ihrer Schule oder an Ihren Schulträger wenden, um zu erfahren, welche Arten von Leistungsverkürzung Sie beanspruchen können und welches die jeweiligen Bedingungen sind.

Welches ist die Dauer der teilweisen Unterbrechung im "allgemeinen System" ?

Seit dem 01.01.2012 beträgt die Höchstdauer der Verkürzung der Arbeitsleistungen im allgemeinen System 60 Monate über die gesamte Berufslaufbahn.

Bei der Berechnung der Maximaldauer von 60 Monaten werden die Zeiten von Leistungsverkürzung, die im Rahmen der Palliativpflege, des medizinischen Beistands und des Elternurlaubs in Anspruch genommen wurden, nicht berücksichtigt.

Bei der Berechnung der Maximaldauer von 60 Monaten werden die Zeiten von Leistungsverkürzung, die bereits in anderen Beschäftigungssektoren als dem Unterrichtswesen in Anspruch genommen wurden, sehr wohl berücksichtigt.

Auf welche Zulagen haben Sie Anspruch?

Die Leistungsbeträge finden Sie unter "Beträge" - 4.2 Verkürzung der Arbeitszeit - Allgemeines System (Unterrichtswesen). 

Aufmerkung: die Zulage ist eine Pauschale. Die Höhe der Zulage hängt also nicht von Ihrem Arbeitsentgelt ab. Wenn Sie jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das Jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung des Betrages der Zulage. 

Die teilweise Unterbrechung im "Laufbahnendesystem".

Was ist das "Laufbahnendesystem" ?

Das Laufbahnendesystem von teilweiser Unterbrechung ermöglicht es Ihnen, Ihre Arbeitsleistungen unbegrenzt, nämlich bis zur Pensionierung, zu verkürzen.

Welches sind die Leistungsverkürzungsbruchzahlen ?

Die möglichen Leistungsverkürzungsbruchzahlen sind :

  • 1/2
  • 1/3
  • 1/4
  • 1/5.
Achtung!

Jede Gemeinschaft setzt innerhalb ihrer eigenen Regelung fest, in den Genuss welcher Arten von Leistungsverkürzung ihre Bediensteten kommen können und unter welchen Bedingungen (Dienstalter, Beschäftigung, usw.). Sie müssen sich also an die Direktion Ihrer Schule oder an Ihren Schulträger wenden, um zu erfahren, welche Arten von Leistungsverkürzung Sie beanspruchen können und welches die jeweiligen Bedingungen sind.

Wie alt muss man sein, um das Laufbahnendesystem in Anspruch zu nehmen?

Allgemeine Regel

Gleich welches die Leistungsverkürzungsbruchzahl ist, müssen Sie, um eine teilweise Unterbrechung im Laufbahnendesystem zu erhalten, mindestens 55 Jahre alt sein.

Ausnahme

Wenn Sie die vorschriftsmäßig vorgesehenen Abweichungsbedingungen erfüllen, ist es möglich, das Laufbahnendesystem ab vollendetem 50. Lebensjahr in Anspruch zu nehmen.

Achtung ! Diese Bedingungen sind je nach der gewünschten Unterbrechungsbruchzahl verschieden.

Bedingungen, um das Laufbahnendesystem ab vollendetem 50. Lebensjahr zu erhalten.

Im Falle einer Leistungsverkürzung um 1/5-Zeit

Für eine Verkürzung der Arbeitsleistungen um eine 1/5-Zeit ist es möglich, bereits ab 50 Jahren vom Laufbahnendesystem Gebrauch zu machen, wenn Sie sich in einer der beiden nachfolgenden Situationen befinden:

1. Sie haben einen "schweren Beruf" ausgeübt

Achtung ! Dieser schwere Beruf muss mindestens 5 Jahre innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre oder 7 Jahre innerhalb der vorangegangenen 15 Jahre ausgeübt worden sein.

Für die Anwendung dieser Ausnahme gibt es drei Kategorien von schweren Berufen:

  • Mehrschichtarbeit;
  • Arbeit in unterbrochenen Diensten;
  • Arbeitsregelung, die Nachtarbeit vorsieht.

Nähere Informationen über diese drei Kategorien von schweren Berufen finden Sie weiter in diesem Infoblatt.

2. Sie haben eine Berufslaufbahn von mindestens 28 Jahren zurückgelegt.

Werden bei der Berechnung der Berufslaufbahn von mindestens 28 Jahren berücksichtigt :

  • Jedes Beschäftigungskalenderjahr im System des Privatsektors, für welches mindestens 285 Tage bei 6 Tagen in der Woche Vollzeit entlohnt wurden ;

Für die Beschäftigungsjahre im Privatsektor werden nachfolgende Tage mit in Vollzeit entlohnten Tagen gleichgestellt :

  • Mutterschaftsurlaub ;
  • Urlaub anlässlich der Geburt eines Kindes ;
  • Adoptionsurlaub ;
  • Mutterschutzurlaub und vorsorgliche Entfernung der schwangeren Frauen ;
  • Elternurlaub im Rahmen einer Unterbrechung der Berufslaufbahn.

Für Kalenderjahre im Privatsektor mit weniger als 285 Beschäftigungstagen wird die Gesamtzahl dieser Tage durch 285 geteilt. Das auf die nächstniedrigere volle Zahl abgerundete Ergebnis gibt die Anzahl zusätzlich zu berücksichtigender Jahre.

Für Kalenderjahre mit mehr als 285 Tagen werden die Tage, die 285 übersteigen, nicht berücksichtigt.

  • Jedes Beschäftigungskalenderjahr im öffentlichen Sektor, für welches mindestens 237 Tage bei 5 Tagen in der Woche tatsächlich Vollzeit gearbeitet wurden.

Für die Beschäftigungsjahre im öffentlichen Sektor werden nachfolgende Tage mit tatsächlich in Vollzeit geleisteten Diensten gleichgestellt :

  • einen Urlaub mit Gehaltsfortzahlung ;
  • Mutterschaftsurlaub ;
  • Urlaub anlässlich der Geburt eines Kindes ;
  • Adoptionsurlaub ;
  • Mutterschutzurlaub und vorsorgliche Entfernung der schwangeren Frauen ;
  • Elternurlaub im Rahmen einer Unterbrechung der Berufslaufbahn.

Für Kalenderjahre im öffentlichen Sektor mit weniger als 237 Beschäftigungstagen wird die Gesamtzahl dieser Tage durch 237 geteilt. Das auf die nächstniedrigere volle Zahl abgerundete Ergebnis gibt die Anzahl zusätzlich zu berücksichtigender Jahre.

Für Kalenderjahre mit mehr als 237 Beschäftigungstagen werden die Tage, die 237 übersteigen, nicht berücksichtigt.

Die Summe der Berufslaufbahnjahre der Punkte 1° und 2° wird auf die nächste volle Zahl aufgerundet. Wenn die Berufslaufbahn mindestens 28 Jahre ergibt, können Sie die Leistungsverkürzung um 1/5 im Laufbahnendesystem ab 50 Jahren beanspruchen.

Die Erklärung über die 28 Jahre Berufslaufbahn wird auf dem Antragsformular C61 abgegeben (siehe die Frage "Welche Formalitäten müssen Sie erledigen, um eine Laufbahnunterbrechung zu erhalten?").

Im Falle einer Leistungsverkürzung um 1/3, 1/4 oder auf eine Halbzeit

Sie können das Laufbahnendesystem bereits ab 50 Jahren in Form einer Verkürzung der Arbeitsleistungen um 1/3, 1/4 oder auf eine Halbzeit erhalten, wenn Sie einen schweren Beruf ausgeübt haben, für den ein bedeutender Mangel an Fachkräften herrscht.

Achtung ! Dieser schwere Beruf muss mindestens 5 Jahre innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre oder 7 Jahre innerhalb der vorangegangenen 15 Jahre ausgeübt worden sein.

Für die Anwendung dieser Ausnahme gibt es drei Kategorien von schweren Berufen:

  • Mehrschichtarbeit;
  • Arbeit in unterbrochenen Diensten;
  • Arbeitsregelung, die Nachtarbeit vorsieht.

Nähere Informationen über diese drei Kategorien von schweren Berufen finden Sie weiter in diesem Infoblatt.

Zurzeit gibt es in den Vorschriften in Sachen Laufbahnunterbrechung nur zwei Kategorien von schweren Berufen, für die ein bedeutender Mangel an Fachkräften herrscht. Es handelt sich um:

  • Krankenpfleger und das Pflegepersonal in Krankenhäusern ;
  • Krankenpfleger und das Pflegepersonal in Altenheimen oder in Alten- und Pflegeheimen.

Für die Anwendung dieser Bestimmung, gelten drei Berufe als ,,Pflegepersonal":

  • Pflegehelfer;
  • Heilgymnasten;
  • Ergotherapeuten.

NB: zu diesen zwei Kategorien von Mangelberufen werden die Berufe hinzukommen, die in einer Liste der Mangelberufe aufgenommen sein werden, die man ausgehend von den regionalen bzw. gemeinschaftlichen Listen der Mangelberufe erstellen wird. Diese einheitliche Liste muss jährlich im Ministerrat, nach Beratung mit dem Gemeinsamen Ausschuss für alle öffentlichen Dienste, nach einstimmiger Stellungnahme des Geschäftsführenden Ausschusses des LfA und nach Stellungnahme der Kommission der öffentlichen Unternehmen, per Erlass verabschiedet werden.
Diese Liste besteht noch nicht! Daraus folgt, dass zurzeit allein die in dieser Dokumentation genannten Personalgruppen Berufe ausüben, die als Mangelberufe gelten.

Welches sind die schweren Berufe, die es ermöglichen, das Laufbahnendesystem ab 50 Jahren zu erhalten?

Es gibt drei Kategorien von schweren Berufen:

Mehrschichtarbeit, nämlich die Arbeit in mindestens zwei Schichten von mindestens zwei Arbeitnehmern, wobei die Schichten sowohl objektmäßig als auch umfangmäßig die gleiche Arbeit verrichten, im Laufe des Tages ohne Unterbrechung aufeinander folgen und die Überlappung nicht das Viertel der täglichen Aufgaben des Arbeitnehmers überschreitet, unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer die Schichten alternierend wechselt.

Beispiele von Arbeitsregelungen, die keine Mehrschichtarbeit sind ;

Eine Schicht von 5 Arbeitnehmern arbeitet von 5 Uhr bis 8 Uhr, um den Arbeitsplatz für eine Produktionsschicht vorzubereiten, die von 8 Uhr bis 16 Uhr arbeitet. Es handelt sich also nicht um Mehrschichtarbeit, da die Schichten nicht die gleiche Arbeit verrichten ;

  • eine erste Schicht von 8 Arbeitnehmern arbeitet von 10 Uhr bis 18 Uhr, eine zweite Schicht von 14 Uhr bis 22 Uhr. Sie verrichten die gleiche Arbeit, doch es handelt sich in diesem Fall nicht um Mehrschichtarbeit, da es eine Überlappung von 4 Stunden gibt (von 14 Uhr bis 18 Uhr), was der Hälfte entspricht, also mehr als einem Viertel der täglichen Aufgaben der Arbeitnehmer;
  • ein Arbeitnehmer verrichtet die gleiche Arbeit, wie sein Kollege. Der Eine arbeitet von 6:00 Uhr bis 13:30 Uhr und der Andere von 13:00 Uhr bis 18:30 Uhr. Jeden Tag wechseln sie sich ab. Es gibt keine anderen Kollegen, die die gleiche Arbeit verrichten. Es handelt sich nicht um Mehrschichtarbeit, da jede Schicht nur aus einem Arbeitnehmer besteht;
  • Es gibt zwei Schichten von jeweils 10 Personen. Die Eine arbeitet von 6 Uhr bis 14 Uhr und die Andere von 14 Uhr bis 22 Uhr. Der betroffene Arbeitnehmer ist in der Schicht von 6 Uhr bis 14 Uhr beschäftigt. Es handelt sich wieder nicht um Schichtarbeit, da der Arbeitnehmer nicht alterniert: er arbeitet immer in der gleichen Schicht.

Arbeit in unterbrochenen Diensten: Diese Arbeitsregelung bedeutet, dass der Arbeitnehmer immer tagsüber beschäftigt ist, und dass mindestens 11 Stunden zwischen dem Arbeitsbeginn und dem Arbeitsende liegen, mit einer Unterbrechung von mindestens 3 Stunden und mit mindestens 7 Stunden Arbeitsleistungen. Die Arbeit in unterbrochenen Diensten muss die gewöhnliche Arbeitsregelung des Arbeitnehmers sein. Sie darf nicht gelegentlich sein.

Beispiel :

Eine Arbeitnehmerin ist ständig vor und nach den normalen Arbeitszeiten ihrer Kolleginnen als Reinigungsfachkraft beschäftigt und ihre Arbeitsleistungen werden von 6:30 Uhr bis 9:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 20:30 Uhr erbracht. Es handelt sich also tatsächlich um Arbeit in unterbrochenen Diensten, denn:

  • es handelt sich um Tagesleistungen (zwischen 6 Uhr morgens und Mitternacht) ;
  • es liegen 14 Stunden zwischen dem Arbeitsbeginn und dem Arbeitsende (von 6:30 Uhr bis 20:30 Uhr = mindestens 11 Stunden) ;
  • es gibt eine Unterbrechung zwischen 9:00 Uhr und 16:00 Uhr = 7 Stunden = mindestens 3 Stunden ;
  • die gesamten Arbeitsleistungen belaufen sich auf 7 Stunden (von 6:30 Uhr bis 9:00 Uhr = 2 Stunden 30 Minuten und von 16:00 Uhr bis 20:30 Uhr = 4 Stunden 30 Minuten).

Arbeitsregelung, die Nacharbeit vorsieht: diese Arbeitsregelung beinhaltet gewöhnlich Arbeitsleistungen zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr. Arbeitnehmer, deren Arbeitsleistungen ausschließlich zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr liegen, und Arbeitnehmer, deren Arbeitsleistungen gewöhnlich ab 5 Uhr beginnen, sind ausgenommen.

Auf welche Zulagen haben Sie Anspruch?

Die Leistungsbeträge finden Sie unter "Beträge" - 4.3 Verkürzung der Arbeitszeit - Laufbahnendesystem (Unterrichtswesen).

Aufmerkung: die Zulage ist eine Pauschale. Die Höhe der Zulage hängt also nicht von Ihrem Arbeitsentgelt ab. Wenn Sie jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das Jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung des Betrages der Zulage.  

Ist es möglich die Arbeit vor dem Ende der Laufbahnunterbrechung wieder aufzunehmen?

Die zuständige Gemeinschaft setzt die Regeln fest, die anwendbar sind, wenn der in Laufbahnunterbrechung befindliche Bedienstete sein Amt wieder antreten oder wieder in Vollzeit ausüben möchte, bevor die Laufbahnunterbrechungsperiode abgelaufen ist.

Sie müssen sich also bei der Direktion Ihrer Schule oder bei Ihrem Schulträger erkundigen, um die von Ihrer Gemeinschaft vorgesehenen Modalitäten zu erfahren.

Im Falle einer Anwendung dieser Möglichkeit, die Arbeit in Vollzeit wieder aufzunehmen, muss der Direktor des Arbeitslosenamtes des LfA innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum, an dem der Dienst wieder angetreten oder wieder in Vollzeit ausgeübt wird, von dieser Arbeitsaufnahme unterrichtet werden.

Welche Formalitäten müssen Sie erledigen, um eine Laufbahnunterbrechung zu erhalten?

Gegenüber der Direktion der Schule oder dem Schulträger

Um eine Laufbahnunterbrechung zu beantragen, müssen Sie entweder das Einverständnis Ihres Arbeitgebers erhalten oder einen Rechtsanspruch auf die Laufbahnunterbrechung geltend machen.

Um das Antragsverfahren bei Ihrer Schule bzw. bei Ihrem Schulträger zu erfahren (In welcher Frist muss der Antrag gestellt werden ? Welche Dokumente müssen Sie ausfüllen? usw.), müssen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder beim zuständigen Dienst der Gemeinschaft, von der Sie abhängen, erkundigen.

Gegenüber dem LfA

Welches Formular muss verwendet werden ?

Wenn Sie das Einverständnis Ihrer Schule oder Ihres Schulträgers erhalten, um eine vollständige oder teilweise Laufbahnunterbrechung zu erhalten, weil die von der Gemeinschaft festgelegten Bedingungen erfüllt sind, müssen Sie die Unterbrechungszulagen beim LfA beantragen, und zwar anhand des Antragsformulars C61 Öffentlicher sektor.

Sie können dieses Formular von der Website des LfA herunterladen :www.lfa.be.

Dieses Formular ist ebenfalls bei den verschiedenen Arbeitslosenämtern des LfA und beim Informationsdienst Laufbahnunterbrechung der Zentralverwaltung des LfA erhältlich.

  • Sie füllen den Teil I des Antragsformulars aus;
  • Ihr Arbeitgeber muss den Teil II dieses Dokuments ausfüllen.

Achtung: es kann nur eine einzige Laufbahnunterbrechung pro Antragsformular beantragt werden.

Wohin und wie muss das Formular geschickt werden ?

Sie schicken das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular dem Dienst Laufbahnunterbrechung des Büros des LfA, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist, per Einschreiben zu. Für die Einwohner der Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das Büro des LfA von Verviers zuständig.

Das LfA akzeptiert ebenfalls Zusendungen per gewöhnliche Post, aber im Falle von Beanstandungen liegt die Beweislast bezüglich der Einreichung des Antrages bei Ihnen.

Wenn Sie Ihr Formular persönlich beim zuständigen Büro des LfA hinterlegen, vergessen Sie nicht, eine Empfangsbestätigung anzufordern.

Für die Personen, deren Wohnsitz sich nicht in Belgien sondern in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz befindet, muss dieses Formular beim Dienst Laufbahnunterbrechung des Büros des LfA, das für die technische Betriebseinheit Ihres Unternehmens oder für Ihre Verwaltung örtlich zuständig ist, eingereicht werden.

Die Adressen der verschiedenen Büros des LfA finden Sie auf unserer Website und auf der letzten Seite der Antragsformulare. Der Informationsdienst Laufbahnunterbrechung der Zentralverwaltung kann Ihnen diese Adressen auch mitteilen.

In welcher Frist muss das Formular dem LfA zugeschickt werden?

Sie müssen das Formular frühestens 6 Monate vor dem Beginn der Unterbrechung und spätestens 2 Monate nach dem Beginn der Unterbrechung dem Büro des LfA zukommen lassen.

Die zweimonatige Frist nach dem Einsetzungsdatum der Laufbahnunterbrechung, in welcher Sie das Formular einreichen müssen, setzt am Tag nach dem Datum ein, das auf dem Antrag vermerkt ist. Diese Frist wird von Datum zu Datum gerechnet.

Bemerkung: Jeder neue Antrag muss in denselben Formen und Fristen wie für einen ersten Antrag eingereicht werden.

Was ist die Folge einer Zusendung des Formulars außerhalb der Frist ?

Als Empfänger der Zulagen des LfA sind Sie selbst für die Einreichung des Antragsformulars beim LfA innerhalb der vorschriftsmäßigen Frist verantwortlich.

Bei einem Antrag auf Zulagen, wenn das Formular nach Verstreichen der zweimonatigen Frist nach dem Einsetzungsdatum der Unterbrechung dem LfA zugeschickt wird, entsteht der Anspruch erst ab dem Tag der Absendung des Formulars.

Beispiel: Wenn die Laufbahnunterbrechung am 01.09. beginnt, muss das Formular spätestens am 02.11 beim LfA eintreffen.

  • Wenn das Formular am 15.10 beim LfA eintrifft, wird der Anspruch auf Unterbrechungszulagen rückwirkend ab dem 01.09 gewährt.
  • Wenn das Formular am 15.11 beim LfA eintrifft, wird der Anspruch auf Zulagen ab diesem Datum gewährt, was einen Verlust von zweieinhalb Monaten Zulagen (vom 01.09 bis zum 14.11) bedeutet.
Welche Beweisstücke müssen Sie einreichen, um erhöhte Zulagen zu erhalten, wenn Sie 2 Kinder haben, von denen das Jüngste unter 3 Jahren alt ist?

Wenn Sie mindestens 2 Kinder haben, von denen das jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder vor weniger als 3 Jahren adoptiert worden ist, haben Sie Anspruch auf erhöhte Zulagen.

Um diese zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antragsformular eine Bescheinigung der Kinderzulagenkasse beifügen.

Im Falle einer Adoption müssen Sie eine Kopie des Anerkennungsurteils und eine Bescheinigung der Kinderzulagenkasse beifügen.

Wenn Sie einen Antrag auf erhöhte Zulagen während einer laufenden Laufbahnunterbrechung stellen, gilt die Einreichung der vorerwähnten Beweisstücke als Antrag. Es ist also nicht nötig ein neues Antragsformular einzureichen.

In diesem Fall werden die erhöhten Zulagen ab dem ersten Tag des Monats nach dem Monat, im Laufe dessen Sie die Beweisstücke eingereicht haben, bewilligt.

Wie geht man bei einer Verlängerung oder bei einem neuen Antrag vor ?

Solange die Höchstdauer der vollständigen Laufbahnunterbrechung bzw. die Höchstdauer der teilweisen Laufbahnunterbrechung nicht erreicht ist, können Sie eine Verlängerung Ihrer Laufbahnunterbrechung erhalten oder nach einer Wiederaufnahme der Arbeit mit der ursprünglichen Arbeitszeit einen neuen Antrag einreichen.

Jede Verlängerung und jeder neue Antrag muss in denselben Formen und Fristen wie für einen ersten Antrag eingereicht werden.

Wo müssen Sie während der Laufbahnunterbrechung wohnhaft sein?

Während der Zeiten von Laufbahnunterbrechung müssen Sie wohnhaft sein:

  • in Belgien ;
  • oder in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), d.h. den 28 Ländern der Europäischen Union + Norwegen, Island und Liechtenstein.
  • in der Schweiz.

Ausnahme

Wenn Sie Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann oder Ihre gesetzlich zusammenwohnende Partnerin/Ihren gesetzlich zusammenwohnenden Partner begleiten, die/der im Rahmen eines beruflichen Auftrages für Rechnung ihres/seines Arbeitgebers sich zeitweilig in ein Land begibt, das sich außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums befindet, dürfen Sie Ihren Wohnsitz während der Dauer dieses Auftrages dort verlegen.

Unter gesetzliches Zusammenwohnen versteht man das Zusammenleben von zwei Personen (unabhängig von der Art des Verhältnisses und des Geschlechts der betroffenen Personen), die eine Erklärung von gesetzlichem Zusammenwohnen beim Beamten des Standesamtes des gemeinsamen Wohnorts abgegeben haben.

Sie müssen Ihrem Antragsformular eine Bescheinigung des Arbeitgebers Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemanns oder des Arbeitgebers Ihrer gesetzlich zusammenwohnenden Partnerin /Ihres gesetzlich zusammenwohnenden Partners beifügen, die bestätigt, dass der vorerwähnte berufliche Auftrag keinen endgültigen Aufenthalt im Ausland voraussetzt.

Wenn Sie Ihre gesetzlich zusammenwohnende Partnerin/Ihren gesetzlich zusammenwohnenden Partner ins Ausland begleiten, müssen Sie dem Zulagenantrag auch einen Beleg über das gesetzliche Zusammenwohnen beifügen.

Wo können die Unterbrechungszulagen gezahlt werden ?

Die Zahlung der Unterbrechungszulagen kann per Zirkularscheck oder per Banküberweisung erfolgen.

Bei einer Banküberweisung kann die Zahlung auf ein Konto in den nachfolgenden Ländern getätigt werden :

  • in Belgien ;
  • in einem Land, das zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, auch SEPA (= Single Euro Payments Area) genannt, gehört.

NB: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschl. Guadeloupe, Martinique, Französisch-Guayana, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal (einschl. Azoren und Madeira), Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, (einschl. Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla), Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich (einschl. Gibraltar und Nordirland), Zypern.

Welche Einkommen und Tätigkeiten sind mit dem Leistungsbezug vereinbar?

Lesen Sie hierzu das Infoblatt T1 über die mit dem Leistungsbezug vereinbaren Tätigkeiten und Einkommen auf www.lfa.be.

Was macht der Direktor des Büros des LfA ?

Entweder der Direktor

  • gewährt Ihnen das Recht auf Unterbrechungszulagen und schickt Ihnen das Dokument C 62, in dem Ihre Personalien, die Art der Laufbahnunterbrechung, der Betrag Ihrer Zulagen und der betroffene Zeitraum aufgenommen sind. Am Ende eines jeden Monats zahlt das LfA Ihnen nachträglich Ihre Zulage per Zirkularscheck oder Überweisung;
  • oder er verweigert Ihnen die Unterbrechungszulagen und teilt Ihnen diese Entscheidung anhand des Dokuments C 62 mit, das Ihnen per Einschreiben zugesendet wird.

Sie können darum bitten, dass man Ihnen Ihr Dokument C62 in Ihre ,,e-Box" zustellt. Sonst wird es Ihnen per Post zugeschickt.

NB: Die « e-Box » ist der Online-Dienst der Sozialen Sicherheit. Es handelt sich um eine persönliche und gesicherte Mailbox, in welche jeder Bürger sich zentralisiert offizielle Dokumente der verschiedenen Einrichtungen der Sozialen Sicherheit, u.a. des LfA, zustellen lassen kann. Ihre ,,e-Box" ist zugänglich auf der Websitehttps://www.mysocialsecurity.be.

Können Sie die Entscheidung des LfA bestreiten ?

Ja, Sie können einen Einspruch gegen die Entscheidung des LfA beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

Weitere Auskünfte über die Prozedur finden Sie im Infoblatt "Einspruch gegen die Entscheidung des LfA bezüglich der Laufbahnunterbrechung / des Zeitkredits".

Dieses Infoblatt ist erhältlich auf unserer Website, bei den verschiedenen Büros des LfA und bei der Abteilung 'Informationen über den Zeitkredit' der Zentralverwaltung des LfA.

Wie können Sie die Bearbeitung Ihrer Akte verfolgen ?

Sie können Ihre Akte auf der Portalsite der Sozialen Sicherheit https://www.socialsecurity.be einsehen, Rubrik "online Dienste". Klicken Sie "Der Sozialversicherte" an, dann "Dossier Laufbahnunterbrechung".

Um Zugriff zu haben, müssen Sie über ein Token verfügen oder einen elektronischen Personalausweis besitzen. Auf der selben Website können Sie dieses Token anfordern oder Auskünfte über den elektronischen Personalausweis einholen.

NB: Auch über einen Link auf der Website des LfA www.lfa.be, Rubrik "Laufbahnunterbrechung" / "Ihre Akte einsehen", können Sie zur Portalseite der Sozialen Sicherheit gelangen, um die Bearbeitung Ihrer Akte zu verfolgen.

Dank der E-LO Anwendung, können Sie Folgendes online einsehen :

  • den Stand der Bearbeitung Ihrer Akte ;
  • die Höhe der Zulagen ;
  • den Bewilligungsbescheid C62 ;
  • den Zahltag ;
  • den Zulagenbezugsverlauf ;
  • den Steuerauszug ;
  • die Laufbahnunterbrechungs- oder Zeitkreditperioden, die Sie bereits genommen haben.

Sie können ebenfalls das Sie betreffende Formular C62 (Formular über die Bewilligung einer Laufbahnunterbrechung) konsultieren und ausdrucken, wenn die Entscheidung positiv ist. Gewisse Verwaltungen können dieses Formular C62 zur Gewährung mancher Vorteile nämlich bei Ihnen anfordern.

Wann verlieren Sie Ihren Anspruch auf Unterbrechungszulagen?

Ihr Anspruch auf Unterbrechungszulagen fällt weg:

  • Am Ende der höchstzulässigen Zulagenbezugsdauer, d.h.: am Ende der auf dem Antragsformular angegebenen Frist, außer wenn diese Frist nach beiderseitigem Einverständnis verlängert wurde;
  • ab dem Tag, wo Sie die Arbeit bei dem gleichen oder bei einem anderen Arbeitgeber wieder aufnehmen;
  • ab dem Tag, wo Sie in den Genuss einer Pension kommen;
  • ab dem Tag, wo Sie seit länger als 12 Monaten eine vollständige Laufbahnunterbrechung mit einer selbständigen Tätigkeit kombinieren;
  • ab dem Tag, wo Sie seit länger als 24 Monaten eine Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder seit länger als 60 Monaten eine Arbeitszeitvverkürzung um ein Fünftel mit einer selbständigen Tätigkeit kombinieren.
  • ab dem Tag, wo Sie eine selbständige Tätigkeit im Laufe eines Zeitraums von Leistungsverkürzung aufnehmen;
  • ab dem Tag, wo Sie eine nebenberufliche Arbeitnehmertätigkeit aufnehmen;
  • ab dem Tag, wo Sie die Anzahl Stunden Ihrer nebenberuflichen Arbeitnehmertätigkeit erhöhen.

Wann werden Ihre Unterbrechungszulagen zurückgefordert?

Alle unberechtigt gezahlten Zulagen werden u.a. zurückgefordert, wenn Sie das Büro des LfA nicht vorab schriftlich vom Beginn oder von der Erhöhung der Stundenanzahl einer Nebentätigkeit oder von der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit benachrichtigen.

Wenn Sie nachweisen, dass Sie Leistungen, die Ihnen nicht zustanden, guten Glaubens bezogen haben, wird die Rückforderung auf die letzten 150 Tage unrechtmäßigen Bezugs begrenzt. Bei gleichzeitigem Bezug mit einer Sozialversicherungsleistung kann keine Rückforderungsbegrenzung bewilligt werden.

Werden die Unterbrechungszulagen während einer Gefängnisstrafe fortgezahlt?

Nein. Während einer Gefängnisstrafe wird die Zahlung der Unterbrechungszulagen eingestellt.  Wenn Sie also während eines Zeitraums, in dem Sie Unterbrechungszulagen beziehen, inhaftiert werden, sind Sie verpflichtet das Büro des LfA, von dem Sie abhängen, schriftlich zu verständigen.  Wenn die Unterbrechungszulagen Ihnen weitergezahlt werden, obwohl Sie bereits inhaftiert sind, werden Sie die zu viel gezahlten Zulagen erstatten müssen.

Wenn die Gefängnisstrafe kürzer als Ihre Unterbrechung oder Verkürzung der Arbeitsleistungen ist, dann müssen Sie dem Büro des LfA ein offizielles Dokument zukommen lassen, mit Angabe des Zeitpunkts, an dem die Gefängnisstrafe zu Ende ist, sodass Ihr Leistungsanspruch nach der Gefängnisstrafe wieder entstehen kann.

Welche Auswirkung haben die Unterbrechungszulagen auf Ihre Steuern?

Die Unterbrechungszulage ist steuerbar. Sie wird steuerlich als Ersatzeinkommen betrachtet.

Berufssteuervorabzug

Alle Zulagen sind seit dem 01.01.2004 einem Berufssteuervorabzug unterworfen.

Dieser Abzug an der Quelle verursacht eine Minderung des Betrages der bezogenen Zulage, hat aber zum Vorteil, dass die auszuzahlende Steuer nach der endgültigen Berechnung erleichtert wird.

Der Prozentsatz des Berufssteuervorabzugs variiert je nach der Art von Laufbahnunterbrechung.

  • Vollständige Unterbrechung : 10,13%
  • Leistungsverkürzung um 1/5-, 1/4-, 1/3-Zeit : 17, 15 %
  • Leistungsverkürzung auf 1/2-Zeit :
    • 17,15%, wenn Sie alleinstehend sind.
    • Gleichgültig wie alt Sie sind, sind Sie alleinstehend, wenn :
      • Sie ganz allein wohnen ;
      • Sie im Sinne der steuerrechtlichen Regelung ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu Ihren Lasten zusammenwohnen ;
    • 30%, wenn Sie unter 50 Jahren alt sind und nicht alleinstehend sind ;
    • 35%, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben und nicht alleinstehend sind.

Französische Grenzgänger

Wenn Sie französischer Grenzgänger sind und dem LfA dies anhand des Dokuments 276 FRONT./GRENS, das von der Finanzverwaltung ausgestellt wird, nachweisen, können Sie vom Berufssteuervorabzug von der Unterbrechungszulage befreit werden.

Wenn Sie im Laufe der Laufbahnunterbrechung nicht mehr dieses Statut haben, müssen Sie dies dem Büro des LfA mitteilen, denn Sie haben dann keinen Anspruch mehr auf die Berufssteuervorabzugsbefreiung.

Steuererklärung

Mit dem Einkommensauszug 281.18, auf dem der Gesamtbetrag der während des Steuerjahres erhaltenen Zulagen und gegebenenfalls der Gesamtbetrag des während des Steuerjahres einbehaltenen Berufssteuervorabzugs angegeben sind, können Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen.

Im Falle einer verspäteten Zahlung, werden die bezogenen Beträge auf dem Auszug 281.18 des Zahlungsjahres angegeben.

Diese Steuerkarte wird Ihnen elektronisch geschickt.  Sie werden sie in Ihrer "e-Box" oder in Ihrer "Online-Akte Laufbahnunterbrechung/Zeitkredit" oder auf "Tax-on-web/My Minfin" abrufen können.

Wenn Sie aber nach wie vor ein Papierexemplar Ihres Einkommensauszugs erhalten möchten, können Sie es beim Büro des LfA Ihres Wohnsitzes anfordern.

Was ist die ,,e-Box" ?

Die « e-Box » ist der Online-Dienst der Sozialen Sicherheit. Es handelt sich um eine persönliche und gesicherte Mailbox, in welche jeder Bürger sich zentralisiert offizielle Dokumente der verschiedenen Einrichtungen der Sozialen Sicherheit, u.a. des LfA, zustellen lassen kann.

Ihre ,,e-Box" ist zugänglich auf der Website https://www.mysocialsecurity.be. Um sie zu aktivieren, brauchen Sie nur Ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen. Dann werden Sie per E-Mail benachrichtigt, sobald eine Mitteilung in Ihre e-Box eingeht. Um auf Ihre e-Box zuzugreifen und die Dokumente einzusehen, die Ihnen gesichert zugeschickt werden, brauchen Sie sich nur mit Ihrem elektronischen Personalausweis (auch eID genannt) oder mit einem "Token" anzumelden.

Weitere Informationen

Für jede weitere Auskunft über die Auswirkung der Unterbrechungszulagen auf die Berechnung Ihrer Steuern, müssen Sie sich an Ihre Steuerverwaltung wenden.

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Steuerverwaltung finden Sie im Telefonbuch oder auf dem Internet-Portal des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen : http://www.finances.belgium.be.

Welche Auswirkung hat die Laufbahnunterbrechung auf Ihre Pension?

Für zusätzliche Fragen über die Zulässigkeit der Laufbahnunterbrechungsperioden für die Pension, müssen sich die statutarischen Bediensteten an den Föderale Pensionsdienst  (FPD) wenden.

Der FPD hat eine Broschüre herausgegeben, die « Aperçu des nouvelles mesures relatives aux pensions du secteur public » heißt, in welcher die Regeln der Laufbahnunterbrechung beschrieben sind. Diese Broschüre ist erhältlich auf ihrer Website : http://www.sdpsp.fgov.be.

Wenn Sie nähere Auskünfte benötigen, können Sie auch die kostenlose Pensionsnummer des FPD anrufen : 1765.

Haben Sie Recht auf eine Ermutigungsprämie?

In gewissen Fällen und unter bestimmten Bedingungen zahlt die Flämische Gemeinschaft eine Ermutigungsprämie zusätzlich zur Unterstützung des LfA.

Sie finden alle notwendigen Informationen über die vorerwähnten von der Flämischen Gemeinschaft gewährten Ermutigungsprämien auf der Website des Ministeriums der Flämischen Gemeinschaft : https://www.vlaanderen.be/vlaamse-aanmoedigingspremie.

Für weitere Auskünfte und um die Bedingungen zu erfahren, rufen Sie kostenlos die flämische Infolinie an: 1700 oder nehmen Sie per E-Mail Kontakt auf : aanmoedigingspremie@vlaanderen.be.

Gibt es andere Möglichkeiten von Laufbahnunterbrechungen, als die, die im "gewöhnlichen" System vorgesehen sind?

JA.  Zu den verschiedenen Arten von "gewöhnlicher" Laufbahnunterbrechung, die in diesem Infoblatt beschrieben sind, gibt es noch drei Sonderformen von Laufbahnunterbrechung.

Diese 3 Sonderformen der Laufbahnunterbrechung sind die Folgenden :

  • Der Elternurlaub.  Es handelt sich um eine Laufbahnunterbrechung, die es Ihnen ermöglicht, sich um Ihre unter-12-jährige (oder bei Behinderung unter-21-jährige) Kinder zu kümmern. Nähere Auskünfte hierzu finden Sie im Infoblatt T19.
  • Der Urlaub wegen medizinischen Beistands.  Es handelt sich um eine Laufbahnunterbrechung, die Ihnen die Möglichkeit bietet, sich um einen schwerkranken Familienangehörigen oder um ein schwerkrankes Haushaltsmitglied zu kümmern. Nähere Auskünfte hierzu finden Sie im InfoblattT18
  • Der Urlaub wegen Palliativpflege.  Es handelt sich um eine Laufbahnunterbrechung, dank welcher Sie einer Person, die an einer unheilbaren Krankheit im Endstadium leidet, Beistand leisten können. Nähere Auskünfte hierzu finden Sie im Infoblatt T20.

So wie die "gewöhnliche" Laufbahnunterbrechung ermöglichen diese drei thematischen Urlaube eine Auszeit von der Arbeit oder eine vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit.